Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / II. Zur Sinnhaftigkeit von Eheverträgen

Insoweit wird argumentiert, dass auf dem zum Abschluss eines Ehevertrags aufgeforderten jungen Ehepaar ein immenser Druck laste, einen solchen Ehevertrag abzuschließen. In einem solchen Fall werde nicht fair verhandelt, sondern lediglich massiver Druck auf den in den Familienkreis eintretenden Ehepartner und auf den Gesellschafterkreis eintretenden Abkömmling ausgeübt.[3] Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich zunächst Burhoff (S. 1 ff.) mit der Verfahrensgebühr in Straf- und Bußgeldverfahren und liefert einen Überblick über die aktuelle Rspr. Hagen Schneider (S. 5 ff.) erläutert, was im Rahmen der Kostenerstattung bei Abschluss eines Vergleichs zu beachten ist, und liefert hierzu zahlreiche Berechnungsbeispiele. Der BGH (S. 16) hatte sich mit der Frage z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 3. Strukturelle Unterlegenheit des Ehepartners

Weiterhin wird argumentiert, dass der BGH die Nichtigkeit eines Ehevertrags massgeblich aus der Disparität der Ehevertragsparteien bei Vertragsschluss abgeleitet habe.[35] Eine solche Disparität könne auch vorliegen, wenn die sich im Verhandlungsergebnis widerspiegelnde Dominanz einer Vertragspartei nicht einseitig auf rein subjektive Faktoren im persönlichen Verhältnis der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Verfahrenswert... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Hauptsachewert ist maßgebend Der Wert eines selbstständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem vollen Wert der jeweiligen Hauptsache (s. Schneider/Kurpat, Streitwertkommentar, 15. Aufl., 2021, Rn 3.1745; BGH NJW 2004, 3488). Dient die Beweiserhebung nur einem Teil des Hauptsacheanspruchs, dann ist auch nur der Teil maßgebend. 2. Zugewinndifferenz ist zu ermitteln Soll hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / b) Möglichkeit des Nachweises der mangelnden Gefährdung der Gesellschaft

Alternativ zur Ausschließung wird vorgeschlagen, den Nichtabschluss eines satzungsgemäßen Ehevertrags nicht sofort mit der Ausschließung zu sanktionieren, sondern stattdessen dem betroffenen Gesellschafter die Möglichkeit des Nachweises zu eröffnen, dass von dieser Tatsache im konkreten Fall keine Gefahren für die Gesellschaft ausgehen. So könne der Gesellschafter z.B. darle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 5. Frankreich

Liegt der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers folglich in Frankreich, gilt für den gesamten Nachlass französisches Erbrecht.[26] Dies gilt auch dann, wenn der in Frankreich lebende Erblasser mit deutscher Staatsangehörigkeit ausschließlich Vermögen in Deutschland besitzt: Das Vermögen in Deutschland wird nach französischem Erbrecht vererbt. Die deutschen Gerichte müssen fr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Verfahrenswert... / I. Sachverhalt

Zwischen den Beteiligten bestand im Rahmen des Zugewinnausgleichs Streit über den Wert einer im Alleineigentum der Antragsgegnerin stehenden Immobilie. Der Antragsteller ist von einem Wert i.H.v. 500.000,00 EUR ausgegangen; die Antragsgegnerin von einem Wert i.H.v 300.000,00 EUR. Der Antragsteller hat daraufhin vor dem FamG einen Antrag auf Einleitung eines selbstständigen B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / 1. Zugewinnausgleich:

Wertsteigerungen sind ausgleichspflichtig. Dies gilt für den sog. unechten Zugewinn ohnehin, der bereits über die Indexierung berücksichtigt wird,[28] aber auch für andere, "echte" Wertsteigerungen. Sinn und Zweck des Zugewinnausgleichs, die eheliche Lebensleistung beider Ehegatten unter dem Aspekt der Gleichwertigkeit von Erwerbs- und Familienarbeit, auszugleichen, haben zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausgleich und Nebengüterrecht - eine vergleichende Betrachtung mit Blick auf die lex ferenda unter besonderer Berücksichtigung von Wertsteigerungen und Nutzungen

Einführung Das sog. Nebengüterrecht heutiger Prägung ist seit jeher Gegenstand eines rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskurses, [1] der vor allem mit seinen prozessualen und materiellen Fragen [2] insbesondere für die Anwaltschaft von Bedeutung ist. Sie muss bei der Fallbearbeitung zuerst die aktiven und passiven Erfolgsaussichten verantwortlich beurteilen. Das i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / F. Ergebnis des Vergleichs

Zugewinnausgleich und Nebengüterrecht weisen viele Gemeinsamkeiten auf, und wo dies nicht der Fall ist, hat dies seinen Grund in der Struktur des Nebengüterrechts, insbesondere darin, dass der dort geregelte Fall ein besonderer Ausnahmefall ist und daher der Billigkeitskontrolle unterliegt. Unterschiede zwischen Innengesellschaft und sui-generis-Vertrag haben mit den histori...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Vermischtes im Zugewinnausgleich

Gerd Uecker Im vergangenen Jahr gab es einige Entscheidungen zur Behandlung latenter Belastungen im Zugewinnausgleich. Bekanntlich werden latente steuerliche Belastungen im Zugewinnausgleich jedenfalls bei der Bewertung von Gegenständen des Betriebsvermögens in die Berechnung mit einbezogen. Dabei wird der fiktive Veräußerungsfall unterstellt. Es wird also davon ausgegangen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / A. Gegenstand

Der Begriff "Nebengüterrecht" ist nicht legal definiert. Er ist ein Rechtsbegriff, der sich in der Praxis aus einem umfassenderen Komplex familienrechtlich bedeutsamer, bei Trennung und Scheidung virulent werdender, aber nicht im Familienrecht selbst geregelter Anspruchsgrundlagen mit Vermögensbezug herauskristallisiert hat. "Nebengüterrecht" in diesem Sinn umfasst die konkl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / C. Gesetzliches Güterrecht und nebengesetzliches Güterrecht

Das gesetzliche Güterrecht ist Ordnungsrecht. Es ordnet die güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten subsidiär, indem es festlegt, dass der Güterstand der Zugewinngemeinschaft von Gesetzes wegen (nur) dann gilt, "wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren",[25] § 1363 Abs. 1 BGB. Abschnitt 1 Titel 6 des 4. Buchs des BGB lautet "eheliches Güterrecht". Die Üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / E. Tabellarische Gegenüberstellung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / III. Teleologischer Ansatz

Dies führt unmittelbar zum teleologischen Ansatz: Zweck des sog. Nebengüterrechts ist ein billiger, sach- und interessengerechter Ausgleich zugunsten des benachteiligten Ehegatten, wo dieser Ausgleich güterrechtlich nicht zu erlangen ist (nachteiliger Ehevertrag oder gestörter Zugewinnausgleich, s.o.), und zwar durch Beteiligung an der Wertschöpfung über einen schuldrechtlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / I. Wertsteigerungen

1. Zugewinnausgleich: Wertsteigerungen sind ausgleichspflichtig. Dies gilt für den sog. unechten Zugewinn ohnehin, der bereits über die Indexierung berücksichtigt wird,[28] aber auch für andere, "echte" Wertsteigerungen. Sinn und Zweck des Zugewinnausgleichs, die eheliche Lebensleistung beider Ehegatten unter dem Aspekt der Gleichwertigkeit von Erwerbs- und Familienarbeit, aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / Einführung

Das sog. Nebengüterrecht heutiger Prägung ist seit jeher Gegenstand eines rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskurses, [1] der vor allem mit seinen prozessualen und materiellen Fragen [2] insbesondere für die Anwaltschaft von Bedeutung ist. Sie muss bei der Fallbearbeitung zuerst die aktiven und passiven Erfolgsaussichten verantwortlich beurteilen. Das ist auch vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / II. Ergebnis zum historischen Ansatz

Als Ergebnis zum historischen Ansatz kann also festgehalten werden: Das Nebengüterrecht heutiger Prägung beruht in seiner Entstehung auf dem gesetzgeberischen Versäumnis in Bezug auf Art. 117 GG und in seiner Ausformung auf dem, was der Bundesgerichtshof als Lückenfüllung für richtig und notwendig gehalten hat. Daraus folgt: Hätte der Gesetzgeber die Frist des Art. 117 GG nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / 2. Konkludente Ehegatteninnengesellschaft:

Wertsteigerungen werden ausgeglichen. Dem Zugewinnausgleich vergleichbar kommt es auf das Bilanzergebnis zu einem Stichtag an und nicht darauf, wie es zustande gekommen ist bzw. ob sich das Vermögen der Gesellschaft zwischendurch höher oder geringer dargestellt hat. Damit wird der Ehegatteninnengesellschafter nicht nur an Verlusten, sondern auch an Gewinnen beteiligt. Der Bu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / H. Zusammenfassung

Das Nebengüterrecht als Richterrecht ist seit seiner Einführung 1952 nicht zur Ruhe gekommen, und das wird ihm auch künftig nicht gelingen. Es ist historisch überholt, problembehaftet, kompliziert und für die Anwaltschaft haftungsgeneigt. Nebengüterrecht ist materiell Güterrecht und muss dort auch formell gesetzlich geregelt werden. Mein Vorschlag verlagert die Billigkeitskon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / G. DFGT

Die Reformkommission des Deutschen Familiengerichtstags hat empfohlen, die Anwendung der konkludenten Ehegatteninnengesellschaft als besonderes familienrechtliches Ausgleichsinstrument abzuschaffen und auf (die seltenen) Fälle zu beschränken, die hinsichtlich der formellen und materiellen Voraussetzungen einem Drittvergleich standhalten.[70] Eine Neuregelung im Übrigen sei i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / D. Die Spezifica von Güterrecht und Nebengüterrecht

Von den Besonderheiten, die weiter unten in einer Tabelle zusammengefasst werden, bedürfen die Fragen einer näheren Betrachtung, ob auch später (nach der Zuwendung) eingetretene Wertsteigerungen und gezogene Nutzungen auszugleichen sind. I. Wertsteigerungen 1. Zugewinnausgleich: Wertsteigerungen sind ausgleichspflichtig. Dies gilt für den sog. unechten Zugewinn ohnehin, der ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / 3. Familienrechtlicher Vertrag sui generis (schuldrechtlicher Kausalvertrag zur Verpflichtung einer Zuwendung – ehebezogene Zuwendung – oder von Arbeitsleistungen – familienrechtlicher Kooperationsvertrag)

Die rechtliche Behandlung ist umstritten. a) Literatur Härtl [32] hat aktuell Stichwort artig festgestellt, dass eine Beteiligung an der Wertsteigerung des Zuwendungsgegenstands nicht erfolgt und in einer Fußnote auf BGH FamRZ 2006, 394, 396 sowie OLG München FamRZ 2004, 1874 hingewiesen.[33] Bei dieser BGH-Entscheidung und damit auch bei Härtls Ausführungen geht es darum, ob u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / c) Stellungnahme

Nichts entsteht von selbst. Die Existenz jedes Seienden hat eine Ursache, ohne die es nicht denkbar ist. Das gilt nicht nur für eine körperliche Substanz an sich, sondern auch für den ihr anhaftenden Wert und folglich ebenso für die Veränderungen dieses Wertes. Es kommt auf die Ursachen für eine Wertveränderung an. Ob es wichtig ist, weshalb sie gerade beim Empfänger der Zuw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / II. Nutzungen

Wie jede Wertsteigerung ist auch jeder Nutzungsgewinn (§ 100 BGB, Fruchtziehung) im Zuwendungsgegenstand als Möglichkeit (Potenzial) ursächlich angelegt, seien sich die Beteiligten dessen bewusst oder nicht, geschehe dies mit oder ohne Absicht, sei sie gering oder großen Umfangs. Auf die Ausführungen zur Wertsteigerung kann daher verwiesen werden. Die Fruchtziehung kann mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / I. Die "historischen" höchstrichterlichen Urteile (Leitentscheidungen)

Sachverhalt: M, Arzt, war Inhaber eines medizinischen Instituts, welches aus gemeinsamen Mitteln, also auch aus Mitteln von F, errichtet und mithilfe der Mitarbeit von F während der gesamten Ehe betrieben wurde. Entscheidung: Bei Überschreitung des Pflichtenkreises des § 1356 BGB (überobligationsmäßiger Einsatz eines zugunsten d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / b) Rechtsprechung

Bundesgerichtshof Bereits 1989 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine ausgleichspflichtige ehebezogene Zuwendung auch dann vorliegen kann, wenn der Zuwendende nicht nur den Erwerb eines Vermögensgegenstandes von einem Dritten, sondern auch und die spätere Wertsteigerung des Objektes (z.B. wie hier durch Bebauung des erworbenen Grundstücks) finanziert hat.[39] Diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / B. Vorfrage: Der Begriff "Nebengüterrecht"

Das Präfix "Neben" drückt eine Unterordnung oder Gleichstellung aus.[10] Es wäre daher verfehlt, das "Neben"güterrecht als etwas anzusehen, das in einer Weise "neben" dem (eigentlichen) Güterrecht steht, die ihm einen anderen, vielleicht sogar konträren materiellen Gehalt zuspricht als dem "Güterrecht" selbst.[11] Richtig wäre daher die Bezeichnung "nebengesetzliches Güterre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / a) Literatur

Härtl [32] hat aktuell Stichwort artig festgestellt, dass eine Beteiligung an der Wertsteigerung des Zuwendungsgegenstands nicht erfolgt und in einer Fußnote auf BGH FamRZ 2006, 394, 396 sowie OLG München FamRZ 2004, 1874 hingewiesen.[33] Bei dieser BGH-Entscheidung und damit auch bei Härtls Ausführungen geht es darum, ob und wie Wertsteigerungen, die vom Zuwendungsempfänger ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / 1. § 2307 BGB

Erhält der überlebende Ehegatte ein – auch minimales – Vermächtnis, so kann er das Vermächtnis annehmen, was über § 2307 BGB zum großen Pflichtteil ohne Zugewinnausgleich führt.[2] Denn § 1371 Abs. 2 BGB greift wegen des Erwerbs des Vermächtnisses nicht ein. Alternativ hierzu kann der überlebende Ehegatte das ihm zugewandte Vermächtnis ausschlagen und den effektiven Zugewinn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / 1

Die auch steuerlich orientierte Nachfolgeberatung tendiert in intakten Ehen dazu, erhebliche Vermögensunterschiede zwischen den Ehepartnern unter Lebenden auszugleichen. So können Freibeträge der Kinder besser genutzt und die Höhe der steuerpflichtigen Erwerbe, mit den damit verbundenen Steuersätzen nach § 19 Abs. 1 ErbStG reduziert werden. Erprobte Mittel der Beratungspraxi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / b) Qualifikationen

Die Beschränkung der Rechtsfolgen für den ausschlagenden Ehegatten auf § 1371 Abs. 2 BGB wird mit der güterrechtlichen Funktion von § 1371 Abs. 1 BGB in dem Sinne begründet, dass die vorgesehene Erhöhung des Ehegattenerbrechts zur Disposition der Parteien steht. Beiden Ehegatten muss es gleichermaßen freistehen die erbrechtliche Lösung, die den Anspruch auf den großen Pflich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Scheidung

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Außergewöhnliche Belastung Rz 22/2, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Vermögensbereich, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Zugewinnausgleich, > Betriebliche Altersversorgung Rz 215, > Detektive Rz 3, > Ehescheidung, > Familienstand Rz 3/3, > Geschiedene Ehegatten, > Anh 2 Private Altersvorsorge (Riester) Rz 183 f, > Prozesskosten Rz 15, 16, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / c) Einlösungsklausel

Rz. 128 Die Einlösungsklausel (siehe Rdn 111 ff.) kann auch eine Bestimmung enthalten, dass die anderen Aktionäre ein Einlösungsrecht z.B. im Falle der Übertragung der Aktie durch Erbfolge haben. Dann muss die Klausel daraufhin ausgelegt werden, ob auch Grenzfälle, z.B. die Erbauseinandersetzung, unter den Anwendungsbereich der Klausel fallen. Der Oberste Finnische Gerichtsh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2021, Vorschau auf Heft 12/2021

Herr, Zugewinnausgleich und Nebengüterrecht – eine vergleichende Betrachtung mit Blick auf die lex ferenda unter besonderer Berücksichtigung von Wertsteigerungen und Nutzungen Reinken, Bedeutsame Entscheidungen zum Unterhaltsverfahren und zum Unterhaltsrecht im vergangenen Jahreszeitraum 2020/2021 Vogel, Updates zum Vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger FF 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / a) Leitsatz

Art. 1 Abs. 1 EuErbVO ist dahin auszulegen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten vorzunehmen ist, in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Gesetzliche Erbfolge Rz. 70 [Autor/Stand] Die Erbfolge kann auf dem Gesetz oder auf einer letztwilligen Verfügung beruhen. Rz. 71 [Autor/Stand] Gesetzlich erbberechtigt sind die Verwandten des Erblassers in aufsteigender und absteigender Linie. In erster Linie kommen die Abkömmlinge zum Zuge (§ 1924 Abs. 1 BGB). Sie schließen die übrigen Verwandten von der Erbfolge aus (§ 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 155 [Autor/Stand] Der Erwerb des Pflichtteilsanspruchs per se ist nicht steuerbar. Auch der Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch vor Geltendmachung ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG steuerbefreit.[2] Erst die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs löst die Erbschaftsteuer aus (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).[3] Damit korrespondierend gilt für den Verpfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2021, Auskunftsansp... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung ist im Ergebnis erfolgreich. 1. Die Berufung ist zulässig, insbesondere wird der Wert des Beschwerdegegenstandes (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) erreicht. Zwar entspricht es der herrschenden Meinung, dass sich bei der Verurteilung des Beklagten zur Auskunft dessen Beschwer grundsätzlich nur nach dem mit der Auskunftserteilung verbundenen Aufwand bemisst, wo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 76 [Autor/Stand] Mit dem Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG) wird der Anfall der Erbschaft (§ 1942 BGB) angesprochen. Dass der Erbe die Erbschaft ausschlagen kann, verhindert daher nicht die Erfüllung des Steuertatbestandes. Vielmehr ist die Ausschlagung ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, das den entstandenen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2.1 Grundlagen der Bewertung von Freiberuflern

Der Sachwert, der den Anschaffungswert der im Unternehmen vereinigten Sachen und Rechte nach Abzug der Verbindlichkeiten widerspiegelt, steht bei den meisten Freiberuflern regelmäßig nicht im Vordergrund (u. U. anders bei einem Arzt mit speziellen Apparaten). Hier ist meist der personalistische Einschlag bestimmend, weil die Bewertung nicht von der Person des Inhabers zu tre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.1 Modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren

Die Ehepartner leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren.[1] Eine solche Vereinbarung ist jederzeit möglich und kann auch noch nach Eingehen der Ehe erfolgen. Das typische Risiko bei einer Ehe, bei der ein Partner Unternehmer bzw. freiberuflich tätig ist, zeigt sich darin, dass oft das Unternehmen/die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2.2 Bewertung bei Unternehmen

Die Rechtsprechung berücksichtigt bei der Bewertung von größeren Kapital- und Personengesellschaften meist den Ertragswert, aber auch den Substanzwert. U. U. werden beide Methoden kombiniert und dabei unterschiedlich gewichtet. Der BGH nimmt zum Teil den rechnerischen Mittelwert aus Ertrags- und Substanzwert. Familiengerichte berechnen so den Zugewinn bezüglich des Unternehme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.1 Grenzen der Vertragsfreiheit

Nicht jede Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. Ehevertrag ist wirksam. In den letzten Jahren haben das BVerfG und der BGH in einigen Urteilen immer wieder die Grenzen zulässiger Ehevertragsgestaltungen neu festgelegt.[1] Es gilt zwar der Grundsatz der Vertragsfreiheit, dennoch darf auch eine notarielle Vereinbarung nicht nach den §§ 138, 242 BGB sittenwidrig[2] sein bzw. gegen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.1 Schenkungen von Eltern an Schwiegerkinder

Bei Regelungen zum möglichen Ausschluss des Zugewinnausgleichsanspruchs muss die BGH-Rechtsprechung[1] bezüglich Schenkungen von Eltern an Schwiegerkinder bedacht werden. Auch wenn Eheleute z. B. auf die Durchführung des Zugewinnausgleichs verzichtet haben, können Schwiegereltern von einem beschenktem Schwiegerkind Schenkungen zurückfordern. Zuwendungen der Eltern, die um der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.3 Umfassende Prüfung

Bei der Prüfung der Angemessenheit einer individuellen Scheidungsfolgenvereinbarung muss zwingend eine Gesamtbetrachtung der bestehenden und geplanten Verhältnisse vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Alter der Ehepartner; bestehende andere Unterhaltsverpflichtungen beider Ehepartner; Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner; Ausbildung und Chancen am Arbeitsmar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2 Maßstab der Unternehmensbewertung einvernehmlich festlegen

Das BGB enthält keine zwingenden Bewertungsvorschriften. Grundsätzlich ist der Wert des Anfangs- bzw. Endvermögens sachverhaltsspezifisch zu ermitteln und vom Verkehrswert auszugehen (dies ist der bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielbare Erlös). Die Ehepartner können die Bewertungsmaßstäbe frei vereinbaren. Auch die Vereinbarung einer Bewertungshöchstgrenze für das B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4 Scheidungsfolgenvereinbarung für den Unternehmer

Unabdingbar ist es, wenn ein Ehepartner oder alle beide ein Unternehmen haben, so früh wie möglich klare und vertretbare Regelungen zum Zugewinnausgleich bzw. dessen Verzicht bezüglich des Betriebsvermögens zu treffen und auch Maßstäbe für die Unternehmensbewertung zu vereinbaren. 4.1 Modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren Die Ehepartner leben im gesetzlichen Güterstand...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.1 Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

Der Geschäftswert bei der Beurkundung von Verträgen und Erklärungen bestimmt sich nach dem Wert des Rechtsverhältnisses, das Beurkundungsgegenstand ist.[1] Bei Eheverträgen, die vor dem Notar abgeschlossen werden, bestimmt sich der Geschäftswert nach dem zusammengerechneten Wert der gegenwärtigen Vermögen beider Ehepartner, wenn sich die Beurkundung des Ehevetrags nicht auf ...mehr