Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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§ 5 Verzichtsverträge / aa) Güterrechtliche und unterhaltsrechtliche Folgen

Rz. 29 Der Erbverzicht umfasst nicht automatisch den Zugewinnausgleichsanspruch des Ehepartners (siehe Rdn 98 ff.). Aus diesem Grund sollte auf jeden Fall ein Ehevertrag geschlossen werden, der den Ausschluss des Zugewinnausgleichsanspruchs beinhaltet oder die Gütertrennung vorsieht. Schließt der Ehegatte einen Erbverzichtsvertrag, wird aber gleichwohl Erbe oder Vermächtnisn...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines

Rz. 240 Für die erbrechtlichen Ansprüche in Buch 5 des BGB gilt grundsätzlich die Regelverjährung gem. §§ 195, 199 BGB. Bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Gläubigers hinsichtlich der den Anspruch begründenden Umstände und der Person des Schuldners verjähren auch die aus einem Erbfall herrührenden Ansprüche – mit Ausnahme der Ansprüche auf Herausgabe der Erbsc...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 106 Auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten schmälert den Nachlass. Wählt der überlebende Ehegatte die güterrechtliche Lösung, die zu einer Zugewinnausgleichsforderung führt, so ist diese eine Nachlassverbindlichkeit (§ 1371 Abs. 2 und 3 BGB). Sie hat insbesondere Vorrang vor Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen.[102] Dazu der BGH in BGHZ 37, ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Erbeinsetzung auf den Pflichtteil

Rz. 377 Zu Schwierigkeiten kann in der Praxis die häufig in Laientestamenten enthaltene Formulierung führen, dass eine bestimmte Person nur ihren Pflichtteil erhält. Es stellt sich dann konkret die Frage, ob eine solche Anordnung lediglich eine Feststellung, eine Enterbung, eine Erbeinsetzung in Höhe des Pflichtteils oder gar eine Vermächtniszuweisung in Höhe des Pflichtteil...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln

Rz. 168 Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 1. Personen und Güterstände

Rz. 5 Um sich in jeder Phase der Bearbeitung des Mandats einen schnellen Überblick über die an dem Verfahren beteiligten Personen machen zu können, sollte man sich zunächst bei der Personenerfassung eine Art Familienstammbaum des Mandanten bzw. des Erblassers zeichnen. Weiter ist der Familienstand des Erblassers zu erfassen (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden). Anhand...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Pflichtteilsverzicht

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (3) Deutsch-französischer Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft

Rz. 112 Seit 1.5.2013 ist die Palette der Güterstände mit dem gemischt deutsch-französischen Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft angereichert. Grundlage der Neuregelung ist das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 4.2.2010 und dem dazu ergangenen Gesetz vom 15.3.2012.[72] Damit haben deutsch-französische Ehepaare bzw. einge...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Einsichtsrecht in Grundbuch und Grundakten im Zusammenhang mit Zugewinnausgleichsrecht

Rz. 65 Auf der Grundlage von § 12 GBO, § 46 GBV hat das LG Stuttgart[69] entschieden, dass nach Ehescheidung einem Ehegatten zum Zwecke der Berechnung des Zugewinnausgleichs eine Abschrift von einem in den Grundakten befindlichen Kaufvertrag erteilt werden muss. Datenschutzrechtliche Gesichtspunkte stehen dem Einsichtsrecht nicht entgegen. § 1 Abs. 2 BDSG bestimmt, dass ander...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Einsicht in die Grundakten

Rz. 73 Ergänzt wird § 12 GBO durch §§ 43–46 der Grundbuchverfügung. § 46 GBV lautet: Zitat (1) Die Einsicht von Grundakten ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt, auch soweit es sich nicht um die in § 12 Absatz 1 S. 2 der Grundbuchordnung bezeichneten Urkunden handelt. (2) Die Vorschrift des § 43 ist auf die Einsicht von Grundakten entsprechend anzuwenden. (...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Problembeschreibung

Rz. 111 Rechtsprechung und Literatur mussten sich immer wieder mit der Frage beschäftigen, in welcher Weise bei Auflösung der Ehe ein gerechter Vermögensausgleich unter den Ehegatten erfolgen kann, wenn durch das eheliche Güterrecht ein solcher nicht möglich ist,[109] wenn also die eigentumsmäßige Zuordnung des Vermögens bei einem Ehegatten im Hinblick auf nicht unbedeutende...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Grundsatz der freien Güterrechtswahl

Rz. 525 Nach den vom BGH im Urt. v. 11.2.2004[627] entwickelten Grundsätzen besteht keine Beschränkung der Ehevertragsfreiheit bei der Güterrechtswahl. Allerdings darf der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen nicht durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden.[628] Insofern unterliegen auch güterrechtliche Vereinbarungen, vor allem die Vereinbarung der Gü...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / V. Checkliste: Herausgabeklage nach § 2287 BGB

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 1. Kollisionen mit dem Zugewinnausgleich

Beim Trennungsunterhalt bestehen im Trennungsjahr entscheidende Besonderheiten. Zunächst laufen im Regelfall bis zur Zustellung des Scheidungsantrags noch die großen beiden Ausgleichssysteme im Rahmen der Scheidungsfolgen in Bezug auf das Vermögen (§ 3 Abs. 1 VersAusglG Ehezeit für den Versorgungsausgleich; § 1384 BGB für den Zugewinn). Dies drängt tendenziell den Gläubiger ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fj) Zugewinnausgleich

Rn. 523 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Nicht Veräußerungspreis ist ferner eine Zahlung, die zur Tilgung einer Zugewinnausgleichsforderung erfolgt (BFH v 21.03.2002, IV R 1/01, BStBl II 2002, 519).mehr

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FF 06/2023, Ausschluss des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Zu Recht hat das Amtsgericht die Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs des Antragstellers wegen grober Unbilligkeit gemäß § 1381 BGB ausgeschlossen. Auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses wird vollumfänglich Bezug genommen. Ergänzend wird im Hinblick auf die Beschwerdebegründung ausgeführt: [2] 1. Soweit die Beschwerde ausführt, Fehlverhalte...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / I. Einleitung

Seit vielen Jahren wird über die unterschiedliche Ausgestaltung des Rechtsmittelzugs in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einerseits und in Familiensachen[1] andererseits kontrovers diskutiert. Bekanntlich war bereits vor dem Inkrafttreten des FamFG, d.h. zu dem bis August 2009 geltenden Verfahrensrecht, die Anwendung der Regelung des § 544 ZPO zur Nichtzulassungsbeschwerde ...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 2. Ausschöpfung der sekundären Altersvorsorge: Ist das eine gute Idee?

Die wohl wirkmächtigste Maßnahme zur Senkung des eigenen Einkommens ist die Ausschöpfung der Möglichkeiten der sekundären Altersvorsorge. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung sind 4 % des Bruttogesamteinkommens beim Kindes- und Ehegattenunterhalt möglich.[128] Dieser Bezugspunkt ist allerdings umstritten. Beim sog. Bruttoerwerbseinkommen wären nu...mehr

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FF 06/2023, Ausschluss des ... / Leitsatz

1. Auch ein Fehlverhalten im persönlichen Bereich, das sich wirtschaftlich nicht ausgewirkt hat, fällt unter den Anwendungsbereich des § 1381 BGB und kann zum Ausschluss des Zugewinnausgleichs wegen grober Unbilligkeit führen. 2. Der brutale und grausame sexuelle Missbrauch eines gemeinsamen Kindes ist ein extrem schweres, ehezerstörendes Fehlverhalten, das zum Ausschluss des...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnausgleich – Auskunftspflichten und vorzeitiger Zugewinnausgleich

Zusammenfassung Überblick Mit der Änderung des Güterrechts zum 1.9.2009 sind auch die Auskunftspflichten erweitert worden. Insbesondere illoyale Vermögensminderungen können nun leichter festgestellt werden. Der Teufel steckt jedoch auch hier im Detail, wie die hierzu ergangene Rechtsprechung zeigt. Eng mit den Auskunftspflichten hängt der Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausg...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.7 Zuwendung und Zugewinnausgleich

Vorrang des Güterrechts Geht der Anspruch auf Rückgewähr ehebedingter Zuwendungen, bei schutzwürdigem Interesse am übertragenen Gegenstand, ausnahmsweise auf Rückübertragung gegen Geldausgleich, ist die Rechtslage durch den BGH geklärt worden: Der Anspruch ist bereits mit endgültiger Trennung entstanden und im Zugewinnausgleich als Aktiv- bzw. Passivposten im Endvermögen der ...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 2.3 Berücksichtigung im Zugewinnausgleich

Umstrittene Rechtsfrage Mit seiner neuen Rechtsprechung zur rechtlichen Einordnung der Zuwendung als Schenkung hat sich der BGH auch mit den Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich beschäftigt. Dazu heißt es lapidar: "Ist demgemäß nicht nur die Schenkung selbst, sondern auch der Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern sowohl im End- als auch im Anfangsvermögen des Schwieger...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8.4 Bedeutung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs

Vielfach verkannte Möglichkeit Der vorzeitige Zugewinnausgleich ist aus folgenden Gründen wichtig:[1] Hierdurch kann ein Stichtag herbeigeführt und vorverlegt werden. Dieser ist nach einhelliger Auffassung Voraussetzung für das Ergreifen von Sicherungsmaßnahmen, z. B. für einen Arrest. Ausgleichspflichtiger und Ausgleichsberechtigter können ohne Scheidungsantrag den Stichtag fü...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8.6 Verfahren

Besonderheiten Da mit dem Verfahren auf vorzeitigen Zugewinnausgleich keine Entscheidung für den Fall der Scheidung getroffen wird, scheidet eine Einbeziehung in den Scheidungsverbund aus. Jedoch können ein Scheidungsverfahren und ein Verfahren auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns nebeneinander betrieben werden. Beide Verfahrensarten haben das Ende des gesetzlichen Güterst...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / Zusammenfassung

Überblick Ist die Ehescheidung unvermeidlich, wird – wenn nicht etwas anderes vereinbart war – der Zugewinnausgleich durchgeführt. Diese besondere Form der Vermögensauseinandersetzung kann vor allem dann "spannend" sein, wenn Grundbesitz vorhanden ist. Die am 1.9.2009 in Kraft getretene Reform des Güterrechts hat viele Neuerungen mit sich gebracht. Gesetze, Vorschriften und ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnausgleich – Anspruchsvoraussetzungen

Zusammenfassung Überblick Ist die Ehescheidung unvermeidlich, wird – wenn nicht etwas anderes vereinbart war – der Zugewinnausgleich durchgeführt. Diese besondere Form der Vermögensauseinandersetzung kann vor allem dann "spannend" sein, wenn Grundbesitz vorhanden ist. Die am 1.9.2009 in Kraft getretene Reform des Güterrechts hat viele Neuerungen mit sich gebracht. Gesetze, Vo...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnausgleich – Einzelfälle

Zusammenfassung Überblick Ergibt sich "rein rechnerisch" eine Zugewinnausgleichsforderung, bestehen immer noch Möglichkeiten, durch Aufrechnung oder aus Billigkeitsgründen Zahlungen ganz oder teilweise zu vermeiden oder jedenfalls eine Stundung zu erreichen. Auch sind die Einwände der Verjährung oder der Verwirkung zu erwägen. Wurden in Benachteiligungsabsicht Zuwendungen an ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8 Verzinsung

Ab Fälligkeit Die Zugewinnausgleichsforderung ist unter bestimmten Voraussetzungen ab Fälligkeit zu verzinsen. Der Ausgleichsanspruch entsteht mit Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft und ist damit sofort fällig, § 271 Abs. 1 BGB. Das bedeutet, dass die Ausgleichsforderung mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss bzw. bei vorzeitigem Zugewinnausgleich mit Rechts...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Änderung des Güterrechts zum 1.9.2009 sind auch die Auskunftspflichten erweitert worden. Insbesondere illoyale Vermögensminderungen können nun leichter festgestellt werden. Der Teufel steckt jedoch auch hier im Detail, wie die hierzu ergangene Rechtsprechung zeigt. Eng mit den Auskunftspflichten hängt der Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich zusammen.mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 2 Reform des Güterrechts

Zahlreiche Neuerungen Am 1.9.2009 trat das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts [1] in Kraft. Es brachte im Zugewinnausgleichsrecht einige neue Regelungen, die den Ausgleich "gerechter" machen sollen. Das bisherige Grundkonzept des Zugewinnausgleichs blieb dabei aufrechterhalten, da es sich auch in der Praxis bewährt hat. Wichtig Das hat sich beim...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5 Verwirkungseinwand

Hohe Hürden Wenn ein Anspruch fast verjährt ist, versucht der Schuldner mitunter, sich durch den Einwand der Verwirkung wegen Zeitablaufs[1] seiner Verpflichtung zu entziehen. Dies ist beim Zugewinnausgleich wegen der nur kurzen (3-jährigen) Verjährung nur ganz ausnahmsweise Erfolg versprechend, zumal neben dem Zeitmoment zusätzlich das sog. Umstandsmoment nötig ist. Praxis-B...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 7 Anrechnung von Vorausempfängen

Ausgleich bestimmter Zuwendungen Im Zuge der Auseinandersetzung der Ehegatten über den Zugewinnausgleich spielen häufig auch Zuwendungen der Ehegatten während des Zusammenlebens untereinander eine Rolle. Ob und wie diese gegebenenfalls im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden, bestimmt § 1380 BGB . Abs. 1 Satz 1 lautet: Auf die Ausgleichsforderung eines Ehegatten wird angere...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 8.2 3-Jahresfrist

Haftungsfalle! Ist in umfangreichen Scheidungsverfahren (insbes. mit Folgesachen) die 3-Jahresfrist verstrichen, muss der vorzeitige Zugewinnausgleich stets in Erwägung gezogen werden. Anderenfalls droht ein Regress![1] Wie der BGH [2] klargestellt hat, ist die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft nach §§ 1386, 1385 Nr. 1 BGB in solchen Fällen auch bei Rechtshängigkei...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 1 Gleiche Teilhabe am Gewinn

Gegenüberstellung der Vermögen Scheiden tut weh – auch weil sich die Ehegatten in der Regel hinsichtlich ihres Vermögens auseinandersetzen müssen: Im Fall der Ehescheidung ist auf Antrag eines Ehegatten der Zugewinn real auszugleichen.[1] Hierzu werden die beiderseitigen Vermögensmassen der Eheleute gegenübergestellt. Derjenige Ehegatte, dessen Endvermögen (= Vermögen am Ende ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4 Einrede der Verjährung

4.1 Die Zeit läuft! Haftungsfalle Ein hohes Risiko geht aus von einem Anspruchsverlust durch Zeitablauf. Es ist im Streit um den Anspruch auf Ausgleich von Zugewinn deshalb stets die Verjährung zu bedenken, die dem ausgleichsverpflichteten Ehegatten eine dauerhafte Einrede gibt. Der Anspruch ist dann endgültig nicht durchsetzbar.[1] Neuregelung Das am 1.1.2010 in Kraft getretene...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3 Auskunftsanspruch nach § 1379 BGB

3.1 Gesetzliche Regelung Vielfältige Ansprüche Die Vorschrift ist leider etwas unübersichtlich gefasst. Es ist zu trennen zwischen den Voraussetzungen für diesen Anspruch und dem Inhalt des Anspruchs: Nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 besteht ein güterrechtlicher Auskunftsanspruch, wenn der Güterstand beendet ist oder ein Ehegatte die Scheidung, die Aufhebung der Ehe, den vorzeitigen Aus...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.4 Ausschluss des nur scheinbaren Zugewinns

3.4.1 Inflationsbedingter Mehrwert Wertsteigerung ist auszugleichen Ist der Wert des Grundbesitzes zum Endvermögensstichtag größer als zu Beginn des Güterstands, stellt der Mehrwert einen Zugewinn dar. Auszugleichen ist aber lediglich die reale Wertsteigerung. Der nur inflationsbedingte Mehrwert bleibt unberücksichtigt, weil es sich insoweit um einen scheinbaren (unechten) Zug...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6 Streit über Trennungszeitpunkt

6.1 Bedeutsame Zäsur Grundlage der Berechnung Der Trennungszeitpunkt spielt in Ehe- und Güterrechtssachen eine erhebliche Rolle.[1] Denn im Hinblick auf die Beweislastumkehr wird der Vermögensstatus zum Trennungszeitpunkt immer wichtiger. Dementsprechend oft kommt es zum Streit hierüber. Das Problem dabei: Der Trennungszeitpunkt muss taggenau angegeben werden. Dabei ist die Tr...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5 Bewertung des Vermögens

5.1 Ermittlung des Grundstückswerts Hypothetischer Veräußerungserlös Die Bewertung des Grundbesitzes richtet sich grundsätzlich nach dessen Verkehrswert. Gemeint ist damit der Veräußerungserlös, der realistischerweise bei Ausnutzung aller Möglichkeiten auf dem Grundstücksmarkt erzielt werden kann. Jedoch kommen für die Wertermittlung je nach Art des Grundbesitzes verschiedene ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6 Höhe der Ausgleichsforderung

6.1 Grundsatz Kappungsgrenze Die Höhe der Ausgleichsforderung wird durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands vorhanden ist.[1] Der ausgleichsverpflichtete Ehegatte muss sich also nicht verschulden, um den Zugewinnausgleichsbetrag aufzubringen.[2] Wird auch negatives Anfangs- und Endvermögen berücksichtigt, kann – ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3 Anfangsvermögen

3.1 Was zählt zum Anfangsvermögen? Was gehört zum Anfangsvermögen? Das Anfangsvermögen umfasst alle dem Ehegatten am Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert, also auch alle ihm zustehenden objektiv bewertbaren Rechte, die beim Eintritt des Güterstands bereits entstanden sind. Hierzu zählen auch geschützte Anwartschaften und vergleichbar...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4 Auskunftserteilung

4.1 Vorlage eines Vermögensverzeichnisses Formerfordernisse Zur ordnungsgemäßen Auskunftserteilung gehört in der Regel die Vorlage eines schriftlichen Bestandsverzeichnisses.[1] Es muss die Aktiva und Passiva so übersichtlich enthalten, dass der Berechtigte eine ausreichende Grundlage für die Berechnung des Zugewinnausgleichs erhält.[2] Eigenhändigkeit des Schuldners ist nicht ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4 Endvermögen

4.1 Was zählt dazu? Was heißt "Endvermögen"? Unter Endvermögen versteht man das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands gehört.[1] Hierzu zählt der Grundbesitz, den die Ehegatten während der Ehezeit rechtsgeschäftlich erworben haben. Dies gilt auch bei gemeinschaftlichem Erwerb; hier kommt es auf den Verkehrswert des Miteig...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.4.2 Welcher Index?

Probleme mit neuem Verbraucherindex Diese "Hochrechnung" ist allerdings nur möglich, wenn der Lebenshaltungskostenindex die Werte sowohl für den Anfangsstichtag als auch für den Endstichtag bereithält. Leider steht seit dem 1.1.2003 nur noch der einheitliche Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) zur Verfügung, der ab dem Jahr 1991 ermittelt wird. Der Verbraucherpreisind...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.2 Hemmung der Verjährung

Welcher Antrag? Nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB wird die Verjährung durch Erhebung der Klage auf Leistung gehemmt. Im Fall des Zugewinnausgleichs tritt die Hemmung also mit Stellung des Antrags auf Begleichung der Ausgleichsforderung ein. Dies ist auch der Fall, wenn ein unrichtiger Antrag zu § 1378 BGB gestellt wird, wenn etwa zum Ausgleich des Zugewinns nicht Zahlung, sondern d...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 7.2 Einwand der Erfüllung

Erfüllung? Dieser Einwand ist aus Gründen der Verfahrensökonomie auch im Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO zu berücksichtigen.[1] Allerdings kommt es oft zum Streit darüber, ob der Schuldner umfänglich geleistet hat. So ist der Auskunftsanspruch zum Zugewinnausgleich nicht erfüllt, wenn der Verpflichtete den Berechtigten entgegen der ausdrücklich im Urteil titulierten Ve...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.3 Zuwendungen unter den Ehegatten

Vorgriff auf das Erbrecht § 1374 Abs. 2 BGB rechnet die Vermögenswerte dem Anfangsvermögen zu, die während der Ehe durch Schenkung oder von Todes wegen, mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder als Ausstattung erlangt worden sind, und entzieht sie damit der rechnerischen Teilhabe des anderen Ehegatten. Der Wortlaut des Gesetzes macht dabei keinen Unterschied, von wem die...mehr