Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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FF 05/2024, Rechtsprechung ... / 4 Güterrecht

OLG Koblenz, Beschl. v. 11.1.2023 – 13 UF 455/22 1. Es besteht kein Vorrang des Güterrechts gegenüber einem Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten. Denn bei richtiger Handhabung der güterrechtlichen Vorschriften vermag der Gesamtschuldnerausgleich das Ergebnis des Zugewinnausgleichs nicht zu verfälschen (Anschluss an BGH, FamRZ 2010, 1542 = NJW-RR 2010, 1513 Rn 14, m.w.N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Bachmann/Richter/Wagner, Vergleich des AHW-Standards mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren für erbschaftsteuerliche Zwecke, StB 2018, 183; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswer...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 5. Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit von Privaturkunden

Rz. 205 Das Gesetz kennt in BGB und ZPO sowohl Tatsachenvermutungen wie auch Rechtsvermutungen. Darüber hinaus sind von der Rspr. sogenannte tatsächliche Vermutungen entwickelt worden. Aus diesem Bereich soll – wegen ihrer großen praktischen Bedeutung – die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit von Vertragsurkunden dargestellt werden. Nach § 416 ZPO beweist eine Privatu...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / G. Steuerfreistellung des Zugewinnausgleichs

I. Erbrechtliche Lösung Rz. 345 Erbrechtlich erhält der Zugewinnehegatte eine pauschale Erhöhung der Erbquote um ¼ nach § 1371 Abs. 1 BGB. Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG bleibt aber nur der Betrag steuerfrei, der als güterrechtliche Ausgleichsforderung hätte geltend gemacht werden können. Er muss deshalb berechnet werden. Dabei gilt: Vereinbarungen, die von den §§ 1373–1383 und ...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / II. Güterrechtliche Lösung

Rz. 349 Alternativ kann der letztversterbende Ehegatte die Erbschaft ausschlagen, den güterrechtlichen Zugewinnausgleich [511] verlangen und zusätzlich den kleinen Pflichtteil. Die Ausgleichsforderung, die sich im güterrechtlichen Ausgleich ergibt, ist immer und in voller Höhe nach § 5 Abs. 2 ErbStG steuerfrei. Nach Meinung der Finanzverwaltung[512] kann allerdings eine Schen...mehr

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§ 4 Steuerorientierte Gesta... / E. Modifizierte Zugewinngemeinschaft statt Gütertrennung

Rz. 9 Die Modifizierung der Zugewinngemeinschaft (durch Ehevertrag) stellt sich in der Regel so dar, dass im Scheidungsfall kein Zugewinnausgleich erfolgt, wohl aber im Erbfall. Es können auch bestimmte Vermögensgegenstände wie z.B. ein Betrieb vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden. Rz. 10 Beim Wechsel von der Gütertrennung zur Zugewinngemeinschaft kann nach Meinung der Fi...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / III. Anrechnung von Zuwendungen

Rz. 351 Werden Zuwendungen (Schenkungen) nach § 1380 BGB auf die Ausgleichsforderung angerechnet, wird das in den Fällen des § 5 Abs. 2 ErbStG über § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG neutralisiert, sodass die Besteuerung der Zuwendung rückgängig gemacht wird. Auch beim fiktiven Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG lässt die Finanzverwaltung diese Korrektur zu.[514]mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / e) Zuwendungen unter Ehegatten

Rz. 92 Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten, die vom Fortbestand der Ehe (als Geschäftsgrundlage) ausgehen, werden als unbenannte oder ehebezogene Zuwendungen bezeichnet und werden zivilrechtlich grundsätzlich nicht als Schenkungen i.S.v. §§ 516 ff. BGB angesehen.[122] Nichtsdestotrotz sind solche Zuwendungen objektiv unentgeltlich. Vor diesem Hintergrund geht auch der...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / IV. Beendigung des Güterstandes

Rz. 352 Ehegatten können den gesetzlichen Güterstand jederzeit beenden und den Zugewinn ausgleichen. Wie lange die Gütertrennung bestehen muss, ist derzeit offen. Möglicherweise sind die Beendigung und die unmittelbar anschließende Wiederherstellung der Zugewinngemeinschaft unschädlich.[515] Ein fliegender Ausgleich unter Beibehaltung des Güterstandes ist aber nicht befreit....mehr

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§ 4 Steuerorientierte Gesta... / F. Ausschlagung

Rz. 11 Schlägt der Erbe aus,[4] gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt (§ 1953 Abs. 1 BGB). Das wird erbschaftsteuerrechtlich beachtet und kann genutzt werden, um den Vermögensfluss in der Familie steuergünstig zu steuern. Beispiel Die Eheleute M und F sterben kurz hintereinander. Sie haben sich in einem Berliner Testament gegenseitig zu Erben eingesetzt und ihre Kinder S u...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / III. Übertragungen im Rahmen der Erbauseinandersetzung

Rz. 61 Einen weiteren Befreiungstatbestand regelt § 3 Nr. 3 GrEStG für Fälle der Erbauseinandersetzung, in denen ein zum Nachlass gehöriges Grundstück durch einen oder mehrere Miterben (von der Erbengemeinschaft) erworben wird. Rz. 62 Der Begriff des Miterben umfasst sowohl die Angehörigen der (ursprünglichen) Erbengemeinschaft als auch diejenigen, die aufgrund einer Ausschla...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / I. Erbrechtliche Lösung

Rz. 345 Erbrechtlich erhält der Zugewinnehegatte eine pauschale Erhöhung der Erbquote um ¼ nach § 1371 Abs. 1 BGB. Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG bleibt aber nur der Betrag steuerfrei, der als güterrechtliche Ausgleichsforderung hätte geltend gemacht werden können. Er muss deshalb berechnet werden. Dabei gilt: Vereinbarungen, die von den §§ 1373–1383 und 1390 BGB abweichen, ble...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.2 Zusammenhang mit Einkünften

Rz. 86 Entsprechend dem Begriff der Werbungskosten (Rz. 11ff.) sind Schuldzinsen nur dann als Werbungskosten absetzbar, wenn sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen. Das ist der Fall, wenn die Darlehensvaluta zur Erzielung bestimmter Einkünfte aufgenommen und auch tatsächlich hierzu verwendet wird. Die Darlehensbestimmung allein genügt nicht,...mehr

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FF 04/2024, Erledigung der Hauptsache im Verfahren auf vorzeitigen Zugewinnausgleich

BGB § 1378 § 1385 § 1386, FamFG § 137 Leitsatz 1. Vorzeitiger Zugewinnausgleich gemäß § 1385 BGB und Zugewinnausgleich nach der Ehescheidung sind verschiedene Streitgegenstände (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 26.6.2019 – XII ZB 299/18, FamRZ 2019, 1535). 2. Ein im Scheidungsverbund erhobener Stufenantrag zum Zugewinnausgleich nach der Scheidung wird unbegründet, wenn in einem...mehr

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FF 04/2024, Erledigung der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten schlossen im Jahr 1992 die Ehe. Sie trennten sich im Januar 2016. Der Scheidungsantrag des Antragstellers (im Folgenden: Ehemann) ist der Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) am 17.2.2017 zugestellt worden. Die Ehefrau hat im Scheidungsverbundverfahren im April 2017 einen Stufenantrag auf Zugewinnausgleich anhängig gemacht. [2] In einem weite...mehr

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FF 04/2024, Erledigung der ... / Leitsatz

1. Vorzeitiger Zugewinnausgleich gemäß § 1385 BGB und Zugewinnausgleich nach der Ehescheidung sind verschiedene Streitgegenstände (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 26.6.2019 – XII ZB 299/18, FamRZ 2019, 1535). 2. Ein im Scheidungsverbund erhobener Stufenantrag zum Zugewinnausgleich nach der Scheidung wird unbegründet, wenn in einem anderen Verfahren rechtskräftig die vorzeiti...mehr

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / II. Güterrecht

1. Bei der Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen im Zugewinnausgleich nach der modifizierten Ertragswertmethode a) ist die latente Steuerlast entsprechend der Rechtsprechung des BGH individuell zum Bewertungsstichtag zu ermitteln und generell (falls die Voraussetzungen erfüllt sind) nach § 34 Abs. 3 EStG in Abzug zu bringen (AK 11), b) ist der "tax amortisation benefit" ...mehr

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FF 04/2024, Unzulässige Ver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten waren im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet. Sie streiten um die Wirksamkeit und die verfahrensbeendende Wirkung eines in einem güterrechtlichen Verfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleichs. [2] Die Beteiligten schlossen im Jahr 2002 die Ehe. Die Antragstellerin besitzt die peruanische Staatsangehörigkei...mehr

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FF 04/2024, Altersunterhalt... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist für den Praktiker von Bedeutung, da sie wichtige Grundlagen zum nachehelichen Unterhalt zwischen Rentnern beinhaltet. Der Anspruch des geschiedenen Ehemannes auf Altersunterhalt richtet sich gem. § 1571 BGB gegen die geschiedene Ehefrau. Die Eheleute haben 2007 geheiratet (Ehemann 51 Jahre alt, Ehefrau 52 Jahre alt). Die Ehescheidung erfolgte rechtskräfti...mehr

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FF 04/2024, Altersunterhalt... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten haben am 0.0.2007 geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt war die Antragstellerin 52 Jahre und der Antragsgegner 51 Jahre alt. [2] Die Trennung erfolgte im Mai 2020 zunächst in der ehelichen Wohnung, einer Doppelhaushälfte, die die Antragstellerin im Zusammenhang mit der Eheschließung nach dem Verkauf ihrer bestehenden Immobilie und zusätzlicher Aufnahm...mehr

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FF 04/2024, Unzulässige Ver... / 2 Anmerkung

Die Verknüpfung einer Elternvereinbarung zur Regelung und Durchsetzung des Umgangs mit den gemeinsamen Kindern mit einer Vereinbarung zur Zahlung eines Zugewinnausgleichs in der Weise, dass die Fälligkeit der vereinbarten Teilzahlungen auf den Ausgleichsbetrag aufschiebend bedingt ist durch das Stattfinden des Ferienumgangs der bei der Mutter in Peru lebenden Kinder beim aus...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.2 Örtliche Zuständigkeit

Gerichtsstand Bei Streitigkeiten wegen einer Erbschaft ist grundsätzlich das Gericht am Wohnsitz des Erblassers zuständig (§ 27 ZPO). Die Vorschrift ist weit auszulegen, um sicherzustellen, dass der Normzweck, alle einen bestimmten Erbfall betreffenden Streitigkeiten einheitlich an einem sachnahen Gericht zu konzentrieren, erreicht wird.[1] Hierunter fallen nach § 28 ZPO auch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Albrecht, Bewertung einer Rekultivierungsverpflichtung, HFR 2004, 457; Bader, DBA-Schachtelprivileg und Betriebsausgabenabzug, NWB Fach 3, S. 9821; Bauer/Wartenburger, Neuere Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, MittBayNot 2010, 435; Bolz/von Elsner/Korth, Diskussion – Klippen bei der neuen Erbschaftsteuer in Verbindung mit vorwegg...mehr

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FF 04/2024, Sachverhaltserm... / b) Feststellungslast

In Bezug auf die materiellen Scheidungsvoraussetzungen trifft den Antragsteller die Feststellungslast für Zulässigkeit und die materiellen Scheidungsvoraussetzungen eines Scheidungsantrags, den scheidungsunwilligen Ehegatten jedoch für behauptete Versöhnungsversuche.[8] Wird ein Scheidungsantrag zu früh gestellt, droht eine Terminierung und bei Nichtvorliegen der materiellen ...mehr

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FF 03/2024, Rechtsprechung ... / 6 Zugewinn

BGH, Beschl. v. 22.11.2023 – XII ZB 386/22 1. Vorzeitiger Zugewinnausgleich gemäß § 1385 BGB und Zugewinnausgleich nach der Ehescheidung sind verschiedene Streitgegenstände (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 26.6.2019 – XII ZB 299/18, FamRZ 2019, 1535). 2. Ein im Scheidungsverbund erhobener Stufenantrag zum Zugewinnausgleich nach der Scheidung wird unbegründet, wenn in einem an...mehr

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AGS 03/2024, Verfahrenswert... / I. Sachverhalt

Während des seit 2021 anhängigen Scheidungsverfahrens, in dem auch ein Antrag zur Folgesache Güterrecht gestellt worden war, hatte der Antragsteller die vorzeitige Aufhebung der zwischen den Beteiligten bestehenden Zugewinngemeinschaft beantragt. In seinem Antrag gab er einen vorläufigen Verfahrenswert von 10.000,00 EUR an. Die Antragsgegnerin hat den Antrag unter Verwahrung...mehr

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FF 03/2024, Auswirkungen vo... / 5. Nicht-Berücksichtigung der Schenkung

Da wie dargelegt die Schenkung mit dem auf das Schwiegerkind entfallenden Anteil in dessen Anfangsvermögen einzustellen ist und im Endvermögen mit dem noch vorhandenen Wert und der Rückforderungsanspruch nach wohl überwiegender Auffassung im Anfangs- und Endvermögen in gleicher Höhe zu berücksichtigen ist, wird teilweise sogar vertreten, dass die Schenkung im Zugewinnausglei...mehr

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FF 03/2024, Auswirkungen vo... / 1. Endvermögen

Was von der Zuwendung am Stichtag noch vorhanden ist, ist in das Endvermögen des Schwiegerkindes mitaufzunehmen. Diesbezüglich ist die Berechnung noch unproblematisch. Da ein Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern bestehen kann, ist dieser Rückforderungsanspruch als Verbindlichkeit des Schwiegerkindes ebenfalls in dessen Endvermögen zu berücksichtigen in der Höhe, in welc...mehr

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FF 03/2024, Auswirkungen vo... / III. Auswirkungen auf Zugewinnausgleichsansprüche

Der Teil der Schenkung, der dem eigenen Kind zufließt, bereitet bei Ermittlung von Zugewinnausgleichsansprüchen keine Probleme: Wie jede andere Schenkung Dritter auch ist diese einerseits als privilegiertes Anfangsvermögen nach § 1374 Abs. 2 BGB in das Anfangsvermögen des Kindes einzustellen und andererseits – soweit noch existent – in das Endvermögen des Kindes. Wesentlich p...mehr

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FF 03/2024, Auswirkungen vo... / 2. Anfangsvermögen

Da die Zuwendung an das Schwiegerkind als Schenkung gilt, ist sie gemäß § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen des Schwiegerkindes hinzuzurechnen. Soweit besteht Einigkeit. Schwieriger ist die Frage zu klären, in welcher Höhe diese Schenkung zu berücksichtigen ist, ob also der mögliche spätere Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern bereits bei Ermittlung des Anfangsvermög...mehr

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AGS 03/2024, Verfahrenswert... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Keine schematische Bewertung M. E. verbietet sich eine schematische Wertung. Vielmehr ist stets auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen (s. N. Schneider, NZFam 2016, 258). Dabei ist bei der Wertfestsetzung danach zu differenzieren, ob die Scheidung bereits anhängig ist oder noch nicht. 2. Scheidung ist bereits anhängig Ist die Scheidung bereits anhängig, bewirkt der vor...mehr

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FF 03/2024, Auswirkungen vo... / 6. Verjährung des Rückforderungsanspruchs

Auch stellt sich die Frage, ob ein Rückforderungsanspruch auch dann zu berücksichtigen ist, wenn er von den Schwiegereltern gar nicht geltend gemacht wird, insbesondere, wenn der Anspruch der Schwiegereltern zwischenzeitlich verjährt sein sollte – was bei langjährigen Scheidungsverfahren vorkommen dürfte. Insoweit wird auch vertreten, dass der Rückforderungsanspruch nur dann...mehr

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AGS 03/2024, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller hatte im August 2022 den Antrag auf Scheidung seiner Ehe gestellt. Die Antragsgegnerin war dem Scheidungsantrag entgegengetreten und hatte eingewandt, ein Versöhnungsversuch sei erfolgreich gewesen, die Eheleute hätten bis April 2022 noch in ehelicher Gemeinschaft zusammengelebt, obwohl der Antragsteller in dieser Zeit bereits eine eigene Wohnung zur Verfüg...mehr

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FF 03/2024, Zwischenfestste... / 1 Gründe:

A. [1] Die Beteiligten streiten im Rahmen des Scheidungsverbunds in der Folgesache Güterrecht auf der Auskunftsstufe über die Wirksamkeit eines Ehevertrags und hierbei insbesondere der Vereinbarung von Gütertrennung. [2] Der Antragsteller, ein libanesischer Staatsangehöriger, und die Antragsgegnerin, deutsche Staatsangehörige, schlossen im September 1996 in Deutschland die Eh...mehr

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FF 03/2024, Verantwortungsg... / II. Rechtsfolgen einer Verantwortungsgemeinschaft

Eine Verantwortungsgemeinschaft soll keine Auswirkungen auf das Verhältnis von Eltern zu Kindern haben. Sie soll auch keine steuer-, erb- oder aufenthaltsrechtlichen Folgen haben. Für die Rechtsfolgen ist ein Stufenmodell geplant. In der Grundstufe soll die Verantwortungsgemeinschaft nur einige wenige Rechtsfolgen haben. Wenn die Parteien mehr Verantwortung füreinander übern...mehr

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AGS 03/2024, Verfahrenswert... / IV. Maßgebend sind die Vorstellungen des Antragstellers bei Antrageinreichung

Wie beim Stufenverfahren, in dem es nach erteilter Auskunft zu keiner Bezifferung kommt (BeckOK Streitwert/Dürbeck, Familienrecht Stufenanträge, 45. Ed., Stand: 1.10.2023, Rn 5, 5a), sind auch bei dem vorliegenden Gestaltungsantrag nach § 1386 BGB, der Voraussetzung für die vorzeitige Geltendmachung des Zugewinnausgleichsanspruchs nach § 1385 BGB ist, die bei Eingang des Ant...mehr

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Erbprozessrecht / 12.2.4.2 Verfahren

Das Europäische Nachlasszeugnis wird ausschließlich auf Antrag erteilt. Die internationale Zuständigkeit richtet sich hierbei nach Art. 64 Satz 1 i. V. m. Art. 4, 7, 10 und 11 EuErbVO. Die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit richten sich wiederum nach dem jeweiligen nationalen Recht der Mitgliedstaaten (vgl. Art. 64 Satz 2 EuErbVO). In Deutschland sind gemäß § ...mehr

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FF 03/2024, Verfahrenskoste... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Celle verdient Aufmerksamkeit. Dies gilt sowohl im Hinblick auf verfahrensrechtliche Aspekte als auch betreffend die materiellen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Verfahrenskostenvorschuss. I. Verfahrensrechtliche Aspekte Gerade in familiengerichtlichen Verfahren wird häufig Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt. VKH ist jedoch gegenüber einem Anspru...mehr

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FF 03/2024, Auswirkungen vo... / II. Rückforderungsrecht der Schwiegereltern

Seit Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3.10.2010[24] gelten Zuwendungen der Eltern, die um die Ehe ihres Kindes willen an das Schwiegerkind erfolgen, nicht mehr als unbenannte Zuwendungen, sondern als Schenkung.[25] Auf derartige Schenkungen sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzuwenden. Als Anspruchsgrundlage kommen auch Bereicherungsansprüche weg...mehr

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AGS 03/2024, Verfahrenswert... / II. Auffangvorschrift des § 42 Abs. 1 FamGKG ist maßgebend

Das FamG hat den Wert des Verfahrens auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft zu Recht und mit zutreffender Begründung auf 10.000,00 EUR festgesetzt. Da eine besondere Wertvorschrift für das Verfahren auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft im FamGKG nicht vorgesehen ist und es sich um eine vermögensrechtliche Angelegenheit handelt, bestimmt sich der Wert ...mehr

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AGS 03/2024, Verfahrenswert... / III. Bewertung ist strittig

1. Ein Viertel Der BGH (NJW 1973, 50) und ihm folgend OLG Schleswig, 15. Senat (NZFam 2022, 418), das OLG Frankfurt, 4. Senat (NZFam 2021, 734 = NJW-RR 2021, 1161) sowie das OLG Karlsruhe (AGS 2015, 34) sind – wie hier – in ihren Entscheidungen von einem Viertel der zu erwartenden Zugewinnausgleichsforderung ausgegangen. 2. Auffangwert Demgegenüber sind das OLG Köln (MDR 2014, ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.4 Güterstandsschaukel

Als Güterstandsschaukel wird die bewusste Änderung des ehelichen Güterstands bezeichnet, welcher zu Lebzeiten der Ehegatten vorgenommen wird.[1] Güterstandsschaukeln können zivilrechtlich oder auch steuerrechtlich motiviert sein.[2] Steuerrechtlich ist insbesondere die Beendigung der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft mit Wechsel zur Gütertrennung und mit anschließender Neubegr...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.5.3.2 Tod des eingetragenen Lebenspartners

1. Erbrecht des Lebenspartners ohne Berücksichtigung der Zugewinngemeinschaft Auch beim Tod eines eingetragenen Lebenspartners ist die Höhe des Erbteils eines Lebenspartners davon abhängig, welche Verwandten des Erblassers noch vorhanden sind bzw. welcher Ordnung diese zugehörig sind und in welchem Güterstand die Lebenspartner gelebt haben. Unabhängig vom gewählten Güterstand ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.3.4.2 Erbrecht des Ehegatten unter Berücksichtigung der Zugewinngemeinschaft

Allgemeines Hier sind zwei Lösungen zu unterscheiden. Dies sind zum einen die erbrechtliche Lösung und des Weiteren die güterrechtliche Lösung: Erbrechtliche Lösung Haben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten pauschal um 1/4 des Nachlasses (§ 1931 Abs. 3 BGB i. V. m. § 1371 Abs. 1 BGB). Diese ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.2.1 Allgemeines

Nach § 5 Abs. 2 ErbStG gehört eine Ausgleichsforderung in den folgenden Fällen nicht zum Erwerb des § 3 ErbStG und § 7 ErbStG: a) Der Zugewinn wird in anderer Weise als durch den Tod des Ehegatten oder Lebenspartners beendet. Dies kann zum einen die Beendigung der Ehe durch Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft sein. Oder die Ehegatten (eingetragenen Lebenspartner) ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.5 Anwendung auf eingetragene Lebenspartner

In den Erbschaftsteuerrichtlinien wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Regelungen für Ehegatten zum erbrechtlichen Zugewinnausgleich auch für eingetragene Lebenspartner gelten (vgl. R E 5.1 Abs. 7 ErbStR 2019).mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.5 Anwendung auf eingetragene Lebenspartner

In den Erbschaftsteuerrichtlinien wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Regelungen für Ehegatten zum güterrechtlichen Zugewinnausgleich auch für eingetragene Lebenspartner gelten (vgl. R E 5.2 Abs. 4 ErbStR 2011).mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.3 Abweichende ehevertragliche Vereinbarungen

Zivilrechtlich haben die Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner die Möglichkeit, auch von den Vorschriften nach §§ 1373 – 1383 BGB und § 1390 BGB abweichende güterrechtliche Vereinbarungen zu treffen. Erbschaftsteuerlich finden diese keine Berücksichtigung (§ 5 Abs. 1 Satz 2 ErbStG). Im Einzelnen kann das folgende ehevertragliche Vereinbarungen betreffen: Die Ehegatten neh...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 3 Literatur zur Zugewinngemeinschaft

Im Folgenden sollen einige wichtige Literaturhinweise zur Zugewinngemeinschaft gegeben werden: Reduzierung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung durch § 5 Abs. 1 Satz 6 ErbStG nF, Götz, ZEV 2021 S. 304, Die Zugewinngemeinschaft im Erbschaftsteuerrecht, Gelhaar, 2016 S. 10, Der Güterstandswechsel als Gestaltungsmittel, ZErb, 2013 S. 49, Steuerfreier Zugewinn Zugewinn im Erbfal...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.6.1 Überblick

Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, so gelten die Vorschriften des Abkommens vom 4.2.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft (WZugewGemAbk FR).[1] Grundsätzlich entspricht die Wahlzugewinngemeinschaft auch der deutschen Zugewinngemeinscha...mehr