Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / e) Einmaligkeitsgrundsatz

Rz. 598 Verdient der RA eine Terminsgebühr anlässlich einer Besprechung im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 3 Nr. 2 sowie eine solche für die Teilnahme an einem Gerichtstermin, kann er wegen § 15 Abs. 2 RVG die Terminsgebühr in derselben Angelegenheit jedoch nur einmal abrechnen! Rz. 599 Muster 71: Musterrechnung 5.71: Verfahrensauftrag – Besprechung – Antrag – Termin Musterrech...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Ersetzung der notariellen Beurkundung durch Beschlussvergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO

Rz. 357 2017 hat der BGH durch seine Entscheidung zur Wirksamkeit eines Beschlussvergleichs i.S.d. § 278 Abs. 6 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 FamFG für Rechtssicherheit in einem wichtigen Thema gesorgt. Zitat "Auf einen gerichtlich festgestellten Vergleich nach § 278 VI ZPO findet § 127 a BGB entsprechende Anwendung."[272] Rz. 358 Im vorliegenden Fall hatten die beteiligten Ehegatten...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 7. Stundung der Ausgleichsforderung/Übertragung von Vermögensgegenständen

Rz. 625 Wird in einer Güterrechtssache, die Familienstreitsache ist, auch über einen Antrag nach § 1382 Abs. 5 BGB (Übertragung von Vermögensgegenständen) oder nach § 1383 Abs. 3 BGB (Stundung des Zugewinnausgleichsanspruchs) entschieden, handelt es sich um ein Verfahren, § 52 S. 1 FamGKG. Die Werte werden zusammengerechnet, § 52 S. 2 FamGKG. Rz. 626 Die Stundung der Ausgleic...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Abgrenzung Geschäftsgebühr zur Verfahrensgebühr

Rz. 137 Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information sowie für die Mitwirkung an der Gestaltung eines Vertrags, Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG. Maßgeblich für den Anfall einer Geschäftsgebühr ist der erteilte Auftrag, da diesem zu entnehmen ist, welchen Weg der Rechtsanwalt zur Erledigung der Angelegenheit beschr...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Verfahren nach der Hausratsverordnung

Rz. 736 Die Hausratsverordnung ist zum 1.9.2009 aufgehoben worden.[410] Verfahren über den Haushalt und die Ehewohnung sind Familiensachen nach § 111 Nr. 5 FamFG. Besonderheiten bei der Abrechnung sind mit Ausnahme der Gegenstandswerte nicht zu beachten. Zu den Gegenstandswerten in Ehewohnungs- und Haushaltssachen vgl. § 4 Rdn 513 ff. Rz. 737 Praxistipp Aufgrund der sehr nied...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Haftungsfalle Versäumnisbeschluss?

Rz. 551 Während in der Vergangenheit bei begründetem Antrag oft der Anerkenntnisbeschluss gewählt wurde, um die Gebühren niedrig zu halten, ist seit 1.7.2004 festzustellen, dass der Rechtsanwalt im konkreten Fall berechnen muss, ob ein Anerkenntnis- oder Versäumnisbeschluss für seinen Mandanten kostengünstiger ist. Rz. 552 Beispiel Bei einem Anerkenntnisbeschluss fallen auf K...mehr

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§ 9 Kostenerstattung nach d... / II. Kosten in Scheidungs- und Folgesachen

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XI. Ehewohnungs- und Haushaltssachen, § 48 FamGKG

Rz. 513 Ehewohnungssachen sind Verfahren In Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG beträgt der Wert 3.000,00 EUR, in Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG 4.0...mehr

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Verjährung erbrechtlicher A... / 5 Zugewinnausgleich des enterbten Ehegatten (§ 1371 Abs. 2 BGB)

Auch in den Fällen, in denen der Ehegatte aufgrund einer Verfügung von Todes wegen enterbt worden ist, steht ihm ein Zugewinnausgleich zu. Die Regelverjährung beträgt drei Jahre und die Verjährungshöchstfrist 30 Jahre (§ 199 Abs. 3a BGB) . Hinweis Die Verjährungsfristen für den Zugewinnausgleich unterscheiden sich daher hinsichtlich der Höchstfrist ganz wesentlich, je nach de...mehr

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Verjährung erbrechtlicher A... / 6 Tabellarische Übersicht von erbrechtlichen Verjährungsregelungen

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Ehegatten / 4.1 Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Jeder Ehegatte behält sein Vermögen in seinem Eigentum und verwaltet es selbstständig.[1] In der Verwaltung seines Vermögens ist jeder Ehegatte insoweit eingeschränkt, als er eine Verpflichtung, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen, nur mit Zustimmung seines Ehegatten eingehen kann. Eine ohne solche Zustimmung des anderen Ehegatten eingegangene Verpflichtung kann er nur m...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ehegatten / 4.4 Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Sofern man sich sowohl für den Erbfall als auch für den Scheidungsfall absichern möchte, kommt eine – gesetzlich nicht geregelte – Kombination der Güterstände der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung im Betracht. Die Vereinbarung der sog. modifizierten Zugewinngemeinschaft ermöglicht es, den Zugewinnausgleich für den Scheidungsfall ganz auszuschließen oder abzuändern, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ehegatten / 4.2 Güterstand der Gütertrennung

Der Güterstand der Gütertrennung tritt ein bei ehevertraglichem Ausschluss des gesetzlichen Güterstands ohne ausdrückliche Vereinbarung der Gütertrennung[1] ehevertraglicher Aufhebung des gesetzlichen Güterstands ohne ausdrückliche Vereinbarung eines anderen Güterstands[2] Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Ehevertrag[3] Aufhebung der Gütergemeinschaft, ohne dass im aufhebende...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ehegatten / 4.5 Deutsch-französischer Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft

Vereinbaren die Ehegatten durch notariellen Ehevertrag den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, so gelten die Vorschriften des Abkommens vom 4.2.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft.[1] § 1368 BGB gilt entsprechend. § 1412 BGB ist nicht anzuwenden. Vergleichbar ist der seit 1.5.2013...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (3) Sonderproblem: Pauschalierter Zugewinnausgleich

(a) Güterrechtliche oder erbrechtliche Qualifikation? Rz. 120 Bei Geltung deutschen Rechts ist für den Fall des Eintritts gesetzlicher Erbfolge zu klären, ob der pauschalierte Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB güterrechtlich oder erbrechtlich einzuordnen ist. Sehr häufig bestimmen sich Erbstatut und Güterrechtsstatut nach verschiedenen Rechtsordnungen. Ursächlich dafür...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 15. Muster: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs

Rz. 85 Muster 21.5: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs Muster 21.5: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Qualifikation des pauschalierten Zugewinnausgleichs unter Geltung der EuErbVO – Ausweis im ENZ

Rz. 44 EuGH, Urt. v. 1.3.2018: Die Erhöhung der Ehegattenerbquote gem. § 1371 Abs. 1 BGB, die nach h.M. – und Rechtsprechung deutscher Gerichte – güterrechtlich zu qualifizieren ist,[48] ist nach der Rechtsprechung des EuGH in einem ENZ zu berücksichtigen und aus diesem Grund nicht güterrechtlich, sondern erbrechtlich zu qualifizieren.[49] Bei Erbfällen vor dem 17.8.2015 (Ink...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 5. Die Einordnung des § 1371 BGB

Rz. 95 Ist § 1371 Abs. 1 BGB auch anwendbar, wenn der Erblasser nach ausländischem Recht beerbt wird?[127] Kommt es zu einem güterrechtlichen Ausgleich, wenn deutsches Erb- und ausländisches Güterrecht zur Anwendung gelangt? Die nunmehr herrschende Meinung qualifiziert § 1371 Abs. 1 BGB güterrechtlich: Der Zugewinn ist nach dem Güterrechtsstatut zu beurteilen. BGH, Beschl. v. ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Qualifikation des pauschalierten Zugewinnausgleichs unter Geltung der EuErbVO – Ausweis im ENZ; EuGH, Urt. v. 1.3.2018

Rz. 66 Die Erhöhung der Ehegattenerbquote gem. § 1371 Abs. 1 BGB, die nach h.M. güterrechtlich zu qualifizieren ist,[65] ist nach der Rechtsprechung des EuGH in einem ENZ zu berücksichtigen.[66] Bei Erbfällen vor dem 17.8.2015 (Inkrafttreten der EuErbVO), bei denen das Erbrechts- und das Güterrechtsstatut auseinanderfallen, verbleibt es bei der vom BGH[67] angenommenen güterr...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / d) Qualifikation des pauschalierten Zugewinnausgleichs unter Geltung der EuErbVO – Ausweis im ENZ; EuGH, Urt. v. 1.3.2018

Rz. 48 Die Erhöhung der Ehegattenerbquote gem. § 1371 Abs. 1 BGB, die nach h.M. und der BGH-Rechtsprechung güterrechtlich zu qualifizieren ist,[39] ist nach der Rechtsprechung des EuGH erbrechtlich zu qualifizieren und deshalb in einem ENZ zu berücksichtigen.[40] Bei Erbfällen vor dem 17.8.2015 (Inkrafttreten der EuErbVO), bei denen das Erbrechts- und das Güterrechtsstatut au...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / bb) Wahlmöglichkeiten des überlebenden Ehegatten

Rz. 44 Wird der überlebende Ehegatte gesetzlicher Miterbe, dann kann er es hierbei belassen und eine konkrete Geltendmachung des ehegüterrechtlichen Zugewinnausgleichs scheidet aus (§ 1371 Abs. 1 BGB). Er hat aber auch die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen und den Pflichtteil nach §§ 1931, 2303 Abs. 2 BGB sowie den konkreten Zugewinnausgleich zu verlangen (§ 1371 Abs....mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (c) Rechtsprechung des EuGH: Qualifikation der Zugewinnpauschale des § 1371 Abs. 1 BGB als erbrechtlich – Urt. v. 1.3.2018

Rz. 122 Zitat "Art. 1 Abs. 1 [… der EuErbVO …] ist dahin auszulegen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten vorzunehmen ist, in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt."[78] Der EuGH hat abweichend von der bisher für ...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 4. Pflichtteilsverzicht und Ehegatte

Rz. 98 Hat der Ehegatte lediglich auf seinen Pflichtteil verzichtet, nicht aber auf sein Erbrecht, so bleibt es bei der erbrechtlichen Lösung. Dementsprechend erhöht sich der Erbteil um ¼ aufgrund § 1371 Abs. 1 BGB. Wird der Ehegatte Erbe oder Vermächtnisnehmer aufgrund einer Verfügung von Todes wegen, so kann er neben diesem Erwerb nichts mehr beanspruchen,[207] es sei denn...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / Literaturtipps

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (b) BGH: Griechisches Erbrecht – deutsches Zugewinnausgleichsrecht – Beschl. v. 13.5.2015:

Rz. 121 Zitat "Der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB ist im Sinne der Artt. 15, 25 EGBGB rein güterrechtlich zu qualifizieren."[77] Aus den Gründen: "… Ist deutsches Recht danach Güterstatut, so ist der Anwendungsbereich von § 1371 Abs. 1 BGB unabhängig vom einschlägigen Erbstatut eröffnet."mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (a) Güterrechtliche oder erbrechtliche Qualifikation?

Rz. 120 Bei Geltung deutschen Rechts ist für den Fall des Eintritts gesetzlicher Erbfolge zu klären, ob der pauschalierte Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB güterrechtlich oder erbrechtlich einzuordnen ist. Sehr häufig bestimmen sich Erbstatut und Güterrechtsstatut nach verschiedenen Rechtsordnungen. Ursächlich dafür sind die unterschiedlichen Anknüpfungspunkte der IPR...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / f) Ehebezogene Zuwendung

Rz. 43 Ehebezogene Zuwendungen dienen der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft, auch wenn sie oftmals ohne eine objektiv messbare Gegenleistung vorgenommen werden. Es werden verschiedene Fallgruppen[112] unterschieden:mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / bb) Wertermittlungsmethode

Rz. 15 Am 1.1.2022 ist die neue Immobilienwertermittlungsverordnung [32] (ImmoWertV 2021) in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung soll stärker als bisher sichergestellt werden, dass die Bodenrichtwerte und auch die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen ermittelt werden. Auch die Ermittlung der Verkehrswerte durch p...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Auflösung der Innengesellschaft

Rz. 117 Die Innengesellschaft wird aufgelöst durch Scheidung, Tod eines Ehegatten (§ 727 BGB) oder einvernehmliche Auflösung. Das Auseinandersetzungsguthaben kann im Falle der Auflösung durch Tod entweder Nachlassforderung oder Nachlassverbindlichkeit sein – je nachdem, welchem Ehegatten das Auseinandersetzungsguthaben bei Beendigung zusteht. Rz. 118 Bei einer Ehegatteninneng...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Familienrechtliche Auskunftsansprüche mit erbrechtlicher Auswirkung

Rz. 142 Familienrechtliche Auskunftsansprüche können indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht haben: Rz. 143 1. Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung Rz. 144 a) Auskunftsanspruch aus der gegenseitigen allgemeinen Beistands- und Rücksichtnahmepflicht Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes an seinem Vater und an dessen V...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / a) Problem: Ausschluss des Aufhebungsverlangens bei einer Bruchteilsgemeinschaft unter Ehegatten nach Scheidung der Ehe und Tod eines Ehegatten

Rz. 85 Fall Als je hälftige Miteigentümer eines Wohnhauses waren Ehegatten im Grundbuch eingetragen. Die Ehe wurde rechtskräftig geschieden. Der Ehemann EM bewohnt das Haus, das bisher als Familienheim gedient hat. Die Ehefrau stirbt, ihre Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Mit dem "großen Antragsrecht" kann einer der Miterben die Versteigerung des ganzen Hauses betreiben....mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Gründe für die Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit

Rz. 21 Erb- bzw. pflichtteilsunwürdig ist, wer den Erblasser vorsätzlich oder widerrechtlich getötet oder zu töten versucht hat. Gleiches gilt für den Fall, dass der Unwürdige den Erblasser in einen Zustand versetzt hat, der es dem Erblasser bis zum Tode unmöglich gemacht hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben (§ 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Der Tatbestan...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Grundsatz

Rz. 78 Dieselben Grundsätze, die die Rechtsprechung für den Fall des Bestehens eines Pflichtteilsanspruchs des Beschenkten gegen den Erben entwickelt hat, gelten bei einer Zugewinnausgleichsforderung als Gegenanspruch des/der Beschenkten. D.h., dass es auch hier nur eine Zug-um-Zug-Verurteilung geben kann. Zur Zugewinnausgleichsforderung des Beschenkten gegen den Erben führt ...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Ausgleich von Aufwendungen unter Ehegatten

Rz. 138 Bei der Auseinandersetzung einer ursprünglichen Ehegattengrundstücksgemeinschaft ist zu fragen, wie höhere Aufwendungen eines Ehegatten für die Anschaffung, Bebauung und Unterhaltung des Grundstücks berücksichtigt werden können. Demjenigen Ehegatten, der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Grundstücks allein getragen hat, steht nach § 748 BGB ein Ausgleichsanspr...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Stufenklage und selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 627 Bei Anhängigkeit einer Stufenklage auf Auskunft über das Endvermögen und Zahlung von Zugewinnausgleich kann nicht nach § 485 Abs. 2 ZPO ein Sachverständiger zur Ermittlung des Wertes eines zu berücksichtigenden Grundbesitzes bestellt werden.[775] Das OLG Hamm[776] hat die Voraussetzungen für ein selbstständiges Beweisverfahren gem. § 485 Abs. 2 ZPO verneint, wenn eine...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Voraussetzungen des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 88 Ein Pflichtteilsanspruch ist dann gegeben, wenn die Berechtigten nach der gesetzlichen Erbfolge Erben geworden wären, sie aber im konkreten Fall durch eine Verfügung von Todes wegen enterbt wurden. Handlungen des Berechtigten selbst, die zum Verlust des gesetzlichen Erbrechts führen, führen auch in der Regel zum Verlust des Pflichtteilsrechts (z.B. Erbverzicht, Erbaus...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 5. Zurückbehaltungsrecht wegen Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 304 Gegenüber einem Anspruch auf (Teil-)Auskehrung des hinterlegten Versteigerungserlöses für einen früher gemeinschaftlichen Vermögensgegenstand geschiedener Ehegatten – z.B. des gemeinsamen Hauses nach der Teilungsversteigerung – kann wegen eines noch nicht titulierten Anspruchs auf Zugewinnausgleich ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.[285] Dies gilt auch...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / c) Zurückbehaltungsrecht wegen Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 141 Gegenüber einem Anspruch auf (Teil-)Auskehrung des hinterlegten Versteigerungserlöses für einen früher gemeinschaftlichen Vermögensgegenstand geschiedener Ehegatten – bspw. des gemeinsamen Hauses nach der Teilungsversteigerung – kann wegen eines noch nicht titulierten Anspruchs auf Zugewinnausgleich ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.[108] Dies gilt auc...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Zuweisung nach Billigkeit

Rz. 87 Unter Berufung auf BGHZ 58, 146 hat der BGH in BGHZ 63, 348, 352 angenommen, die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft zwischen Ehegatten bei Scheidung der Ehe sei nach Treu und Glauben ausgeschlossen, und der eine Ehegatte sei nach Treu und Glauben gegen angemessenen Ausgleich zur Übertragung seines Anteils an den anderen Ehegatten verpflichtet, wenn die Zwangsverst...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / D. Kurzübersicht

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Vorsorge im Übergabevertrag

Rz. 77 Da der Typus des Übergabevertrags gesetzlich nicht geregelt ist, passen insbesondere die allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts nicht auf jeden Fall der Leistungsstörung. Insbesondere ist es häufig schwierig, festzustellen, welche Leistungen im Rahmen eines Übergabevertrags im Verhältnis synallagmatischer Verknüpfung stehen und welche nur einseitig sind. Es ist dah...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Erbverzicht

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall

Rz. 2 Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall An _________________________ Pflichtteilsanspruch Ihrer Stieftochter _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, wir nehmen Bezug auf unsere Besprechu...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Kernbereichslehre des BGH

Rz. 516 Maßgebend ist als Ausgangspunkt für die Kontrolle jeder der beiden Stufen die Wertigkeit des Rechts, auf das verzichtet oder das geschmälert wird. Betroffen ist insofern die objektive Seite. Die Wertigkeit des betroffenen Rechts wird vom BGH im Rahmen seiner Kernbereichslehre in ein Rangverhältnis gebracht. Zum Kernbereich gehören in folgender Rangfolge:mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz

Rz. 192 Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tocht...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / gg) Geldzuwendung von Eltern im Zweifel Ausstattung an eigenes Kind (§§ 1374, 1624 Abs. 1 BGB)

Rz. 174 Lassen sich Adressat und Zweck einer größeren Geldzuwendung durch die Eltern eines Ehegatten nicht mehr aufklären, kann es sich um eine Ausstattung handeln. Rz. 175 Sachverhalt:[176] Die geschiedenen Ehegatten streiten um Zugewinnausgleich. Ehefrau = Klägerin, Ehemann = Beklagter. Im Jahre 1989 haben die Eltern der Klägerin einen Betrag von 100.000 DM auf das Konto des...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 193 & Übertragung (siehe auch Rdn 139 f., 169, 170) Auch hier sollte sorgfältig überdacht werden, ob die Übertragung an den Abkömmling als vorweggenommene Erbfolge, damit als dem Schenkungsrecht in Gänze unterstellt, oder als Ausstattung oder ggf. gesplittet in Ausstattung und Übermaß beurkundet werden sollte. Nochmals sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Beze...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Grundsatz

Rz. 74 Eine Beeinträchtigung des Vertragserben ist schon dann zu verneinen, wenn die Zuwendung die Höhe des Pflichtteils und/oder der Zugewinnausgleichsforderung des Beschenkten erreicht und damit diese Ansprüche ohnehin als abgegolten angesehen werden können. Übersteigt der Wert der Schenkung Pflichtteil und/oder Zugewinnausgleichsforderung des Beschenkten, so kann der Vert...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Grundsatz

Rz. 44 Nur eine auch objektive Beeinträchtigung des Vertragserben ist entscheidend. Als gleichsam ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal setzt der Anspruch nach § 2287 BGB voraus, dass die berechtigten Erberwartungen des Vertragserben objektiv beeinträchtigt werden.[75] Ein Anspruch aus § 2287 BGB scheidet daher aus, wenn die Schenkung des gebundenen Erblassers nicht zu einer ec...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Fall

Rz. 124 Erblasser E ist am 16.2.1988 gestorben. Er war zweimal verheiratet und hinterlässt den Sohn S aus erster Ehe und die Witwe W, mit der er in zweiter Ehe seit 29.12.1966 verheiratet war. In dieser Ehe bestand der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Aufgrund Erbvertrags des E mit seiner ersten Ehefrau vom 27.12.1965 wurde der Sohn S Alleinerbe des E. Der Erb...mehr