Fachbeiträge & Kommentare zu Zielvereinbarung

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 2.2 Verhältnis zu individuellen Leistungsansprüchen (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 stellt klar, dass individuelle Leistungsansprüche der Leistungsberechtigten durch eine Zielvereinbarung nach Abs. 1 nicht beeinträchtigt werden dürfen (vgl. Streichsbier, in: Grube/Wahrendorf/Flint/Streichsbier, SGB IX, § 132 Rz. 4). Die Konkretisierung des Leistungsfalls erfolgt ausschließlich durch die im zivilrechtlichen Schenkel des Dreiecksverhältnisses abge...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 132 legitimiert (nur) für das Vertragsrecht der Eingliederungshilfe Zielvereinbarungen, die von den Regelungen des allgemeinen Vertragsrechts nach dem Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX i. d. F. Art. 1 BTHG ab 1.1.2020 abweichen können. Rz. 5 Abs. 1 ermöglicht den Leistungsträgern und den Trägern der Leistungserbringer zur Erprobung neuer und zur Weiterentwicklung der ...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 0.3 Begrenztes Inkrafttreten zum 1.1.2018 – vollständiges Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 3 § 132 trat zwar bereits zum 1.1.2018 in Kraft. Ihre volle Wirksamkeit entfaltet die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Im Zeitraum 2018 und 2019 bildete die Vorschrift nur eine Ermächtigungsgrundlage neue abweichende Zielvereinbarungen vom Vertragsrecht des Achten Kapitels mit Wirkung zum 1.1.2020 vorzube...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 0.1 Bisheriges Recht

Rz. 1 Die Regelung ist neu, so dass kein Vorläufer der Regelungen vorhanden ist.mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 2 Rechtspraxis

2.1 Inhalt der Zielvereinbarungen Rz. 6 Inhalt der Zielvereinbarung ist, welche Leistungen zu erbringen und wie diese zu vergüten sind. Die Zielvereinbarung kann neue Wege der Bestimmung von Leistungsinhalten und Vergütungsabreden enthalten aber auch Inhalte der Vereinbarungen nach Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX i. d. F. Art. 1 BTHG ab 1.1.2020 ergänzen (vgl. Begründung Re...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 0 Rechtsentwicklung

0.1 Bisheriges Recht Rz. 1 Die Regelung ist neu, so dass kein Vorläufer der Regelungen vorhanden ist. 0.2 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020 Rz. 2 Eine vergleichbare Regelung kennt das Vertragsrecht des allgemeinen Sozialhilferechts i. d. F. Art. 13 BTHG nicht. Es sieht keine Rechtsgrundlage für von bestehenden Leistungs- und Finanzierungsstruk...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 3 Literatur

Rz. 11 Hauck/Noftz, Kommentar SGB XII, Stand Lfg. 5/2024. Gitschmann, Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hamburg, NDV 2011, 294. Glahs/Rafi, Das Verhältnis des neuen Kartellvergaberechts zur Leistungserbringung nach den Sozialgesetzbüchern II, VIII und XII, sozialrecht/aktuell 2016, 169. Grube/Wahrendorf/Flint/Streichsbier, SGB IX, 8. Aufl. 2024. Pietzcker, Grenzen des...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 0.2 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020

Rz. 2 Eine vergleichbare Regelung kennt das Vertragsrecht des allgemeinen Sozialhilferechts i. d. F. Art. 13 BTHG nicht. Es sieht keine Rechtsgrundlage für von bestehenden Leistungs- und Finanzierungsstrukturen abweichende Ansätze vor. § 132 ist lex specialis des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.1.4 Barrierefreier Zugang (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 13 Mit Art. 2 Nr. 3, Art. 68 Abs. 1 des SGB IX v. 19.6.2001 ist dem Abs. 1 die Nr. 4 angefügt worden. Damit werden die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass der Zugang zu ihren Räumlichkeiten barrierefrei gestaltet ist und auch die Erbringung von Sozialleistungen in barrierefreien Räumen und Anlagen möglich ist. Dabei betrifft der Zugang zu den Gebäuden ...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.2 Zielvereinbarung (§ 18.2 TVöD-S)

Nach § 18.2 Abs. 1 Satz 1 TVöD-S handelt es sich bei einer Zielvereinbarung im Sinne des TVöD-S um die gemeinsame Festlegung anzustrebender Ergebnisse für einen bestimmten Zeitraum zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Durch die Bezeichnung „Vereinbarung“ wird deutlich, dass eine Zielvereinbarung eine Einigung zwischen Sparkasse und Beschäftigten voraussetzt. Eine einseiti...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.2.1 Individuell-leistungsbezogener Teil (§ 18.4 Abs. 3 TVöD-S)

§ 18.4 Abs. 3 TVöD-S regelt den individuell-leistungsbezogenen Anteil der Sparkassensonderzahlung. Hierfür bilden die Sparkassen ein Leistungsbudget, in welches sie für jeden Beschäftigten jährlich einen Betrag in Höhe von 64 % eines Monatstabellenentgelts einstellen. Zulagen und sonstigen Entgelte werden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen[1]. Die Tarifvertragsparteie...mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 2 Sonderregelungen im TVöD-S aufgrund des Besonderen Teils der Sparkassen

Die durchgeschriebene Fassung (TVöD-S) entspricht im Wesentlichen dem TVöD-AT. Abweichungen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt und erläutert. Legende über die Entsprechungen der TVöD-S-Regelungen zu den jeweiligen Bestimmungen im TVöD-AT bzw. BT-S (soweit abweichend)mehr

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Durchgeschriebene Fassung d... / 3.1 Grundsätze für leistungs- und erfolgsorientierte variable Entgelte (§ 18.1 TVöD-S)

§ 18.1 Abs. 1 TVöD-S eröffnet den Sparkassen die Möglichkeit, leistungs- und erfolgsorientierte Entgeltsysteme einzuführen, und zwar sowohl auf freiwilliger übertariflicher Basis als auch im Rahmen der Sparkassensonderzahlung (§ 18.4 TVöD-S). Hinsichtlich der Ausgestaltung der leistungs- und erfolgsorientierten Entgeltsysteme haben sich die Tarifvertragsparteien lediglich auf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.5 Personalratsmitglieder

Für freigestellte Personalratsmitglieder gilt das Entgeltausfallprinzip. Sie erhalten sowohl den garantierten als auch den variablen Anteil der Sparkassensonderzahlung. Da für den garantierten und den unternehmenserfolgsbezogenen Anteil die individuelle Leistung nicht von Relevanz ist, sind bei der Ermittlung der Höhe keine praktischen Probleme zu erwarten. Für die Ermittlung...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen, die aus dem Persönlichen Budget bestritten werden

Leitsatz 1. Eine Leistung ist nicht bereits dann in die Berechnung der Sozialgrenze des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der im Jahr 2020 geltenden Fassung (jetzt: § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n UStG) einzubeziehen, wenn die Gegenleistung aus dem Persönlichen Budget (§ 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) bestritten wird. 2. Eine Leistung ist jedoch in die Berechnung der Sozialgrenze des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG in der im Jahr 2020 geltenden Fassung (jetzt: § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n UStGUrteil des Bundesfinanzhofs vom 19.12.2024 – V R 1/22mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Außerklinische Intensivpflege / 5 Ort der Leistungserbringung

Außerklinische Intensivpflege kann erbracht werden in Pflegeheimen, die vollstationäre Leistungen nach § 43 SGB XI erbringen, in vollstationären Einrichtungen oder Wohnungen für Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach § 43a SGB XI erhalten, in Wohneinheiten für mindestens 2 Versicherte, die ein zugelassener Leistungserbringer der außerklinischen Intensivpflege betreibt[...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Rechtliche Anforderungen / 6.3 Fazit und Ausblick

Der Umgang mit ESG-Fragen wird sich auch in den kommenden Jahren immer weiter verstärken. Mit jedem Hitzerekord und jedem Hochwasser, aber auch jeder Meldung von Menschenrechtsverletzungen bei Zulieferern rückt das Thema immer wieder neu und vertiefter in den Fokus der breiten Öffentlichkeit. Banken, Versicherer und Kapitalmärkte stellen ESG-Fragen schon aus aufsichtsrechtlic...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.7.2 Leistungsbewertung und Leistungsfeststellungsverfahren

Die Tarifvertragsparteien haben auf eine nähere Ausgestaltung der Norm verzichtet: Es wird nicht definiert, was unter einer erheblich über- bzw. unterdurchschnittlichen Leistung zu verstehen ist. Es werden keine Regelungen zum Leistungsfeststellungs- und -bewertungsverfahren getroffen. Die Anwendung des § 17 Abs. 2 TV-L setzt nach hier vertretener Auffassung ein regelmäßiges un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeinwohl-Ökonomie Balance... / 5 Verankerung der BSC zur strategischen Steuerung und Zielvereinbarung

Die RTG arbeitet seit 2013 mit einer BSC als strategischem Werkzeug und Instrument im Risikomanagement. Die langfristigen, strategischen Ziele der BSC sind die Grundlage für die jährliche Zielvereinbarung für das RTG-Team. Aus der BSC kaskadieren sich die Jahresziele für die jeweiligen Arbeitsbereiche der RTG (Tourist Information, Marketing, Veranstaltungsmanagement, Verwalt...mehr

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Gemeinwohl-Ökonomie Balance... / 6 Die GWÖ-BSC und die erreichten Ziele

Die neu entwickelte und um die GWÖ-Perspektive erweiterte GWÖ-BSC ging 2022 an den Start. Sie enthält 27 strategische Ziele in den Bereichen Finanzen (5 Ziele), Kund:innen/Bürger:innen/Politik (11), Mitarbeitende (4), Partner:innen/Lieferant:innen (3), Prozesse (4). Im Rückblick wurden von den strategischen Zielen bis Juni 2024 17 erreicht bzw. entwickeln sich stabil, an 10 ...mehr

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Gemeinwohl-Ökonomie Balance... / 4 Erkenntnisse aus der Anwendung in der Praxis

Nach der Einführung und Anwendung als Steuerungsinstrument im Januar 2022 sind mittlerweile fast drei Jahre vergangen. Der damalige, erste Praxistest galt aus der Sicht aller Beteiligten als vielversprechend. Darüber hinaus erhielten die Autor:innen einige Anfragen über die Konzeption der GWÖ-BSC. Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden die Erfahrungen geschildert: inwiew...mehr

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Variable Vergütung: Arbeits... / 4.3.1 Verspätete Zielvereinbarung oder verspätete Zielvorgabe

In manchen Fällen erfolgt der Abschluss der Zielvereinbarung mit Verzögerung. Ist die Verspätung nur gering – einige Tage oder Wochen – bleibt die Möglichkeit zur Zielerreichung im folgenden Jahr im Wesentlichen unverändert. Problematisch wird es jedoch, wenn die Festlegung der Ziele erst mehrere Monate später erfolgt. In solchen Fällen kann die mit der Zielvereinbarung verb...mehr

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Variable Vergütung: Arbeits... / 4.3.2 Fehlerhafte Zielvereinbarung

Der Arbeitgeber sollten dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, auf die Festlegung der Ziele Einfluss zu nehmen. Dies kann durch Verhandlungen im Rahmen einer Zielvereinbarung oder durch ein Mitspracherecht bei der Festlegung von Zielvorgaben geschehen. Ist in der Rahmenvereinbarung vorgesehen, dass die Ziele einvernehmlich festgelegt werden sollen, muss der Arbeitgeber dem ...mehr

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Variable Vergütung: Arbeits... / 3.2.1 Zielorientierte variable Vergütung

Üblich ist das Festlegen von Zielen, die der Arbeitnehmer in der Bemessungsperiode (meist 1 Jahr) erreichen soll. Neben den Zielen an sich müssen dabei: ein fester Vergütungsbetrag, der im Rahmen der variablen Vergütung ausgeschüttet werden kann, ein Unterzielerreichungsgrad (z. B. 75 %), ab dessen Erreichen, die variable Vergütung entsteht, sowie ein Oberzielerreichungsgrad (z...mehr

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Variable Vergütung: Arbeits... / 2.1 Arbeitsvertrag

Die Grundlage für variable Vergütungsmodelle bildet üblicherweise der Arbeitsvertrag. Dieser kann von Anfang an eine variable Vergütung vorsehen oder nachträglich im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geändert werden. Dabei kommen 2 unterschiedliche Gestaltungsformen in Betracht: Variabler Leistungslohn wird in der Regel direkt und vollumfänglich im Arbeitsver...mehr

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Variable Vergütung: Arbeits... / 4.4.3 Variable Vergütung in Mutterschutz und Elternzeit

Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es untersagt, Arbeitnehmerinnen, die wegen Mutterschutzzeiten zeitweise keine Arbeitsleistung erbracht haben, von der Gewährung von Gratifikationen auszuschließen, wenn diese in diesem Jahr geleistete Arbeit vergüten soll. Insofern besteht weitgehend Gleichbehandlung mit der Entgeltfortzahlung infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkei...mehr

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Variable Vergütung: Arbeits... / 4.3 Verspätete, unterlassene und fehlerhafte Zielfestlegung

Die rechtmäßige Implementierung einer Zielvereinbarung im Arbeitsvertrag wirft in der Regel keine Probleme auf. Allerdings stellt die Festlegung von Zielen als Voraussetzung für variable Vergütungsbestandteile in der Praxis häufig einen Streitpunkt dar, da es in der Regel um viel Geld geht. Gerade bei unterlassener oder verspäteter Zielfestlegung oder -vereinbarung entstehen...mehr

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Variable Vergütung: Arbeits... / 4.3.3 Versäumnis der Zielvorgabe

Das bloße Fehlen von Zielen begründet nicht automatisch einen Anspruch des Arbeitnehmers auf den Bonus. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Pflicht zur Zielfestlegung verletzt hat und ob dem Arbeitnehmer hieraus ein Schadensersatzanspruch zusteht. Liegt die Initiativlast für die Zielfestlegung beim Arbeitgeber und kommt dieser seiner Pflicht nicht nac...mehr

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Variable Vergütung: Arbeits... / Zusammenfassung

Überblick Variable Vergütungsmodelle spielen eine immer wichtigere Rolle in der modernen Arbeitswelt. Arbeitgeber möchten ihre Arbeitnehmer nicht nur am Unternehmenserfolg beteiligen, sondern sie auch zu unternehmerischem Denken und Handeln motivieren. Diese Vergütungssysteme schaffen Anreize für Mitarbeiter, da sie eine direkte Verbindung zwischen individueller Leistung, de...mehr

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Variable Vergütung: Arbeits... / 4.4.2 Variable Vergütung in der Entgeltfortzahlung nach EFZG

Im Fall von Krankheit oder Feiertag hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem EFZG. Dieser Anspruch umfasst auch variable Vergütungsbestandteile. Ziel der Entgeltfortzahlung ist es, dem Arbeitnehmer seinen durchschnittlichen Verdienst auch während der Arbeitsunfähigkeit zu sichern. Es gilt grundsätzlich das Entgeltausfallprinzip, sodass der Arbeitnehmer d...mehr

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Sauer, SGB IX § 122 Teilhab... / 2.1 Abschluss der Teilhabezielvereinbarung

Rz. 3 Der Träger der Eingliederungshilfe kann mit dem Leistungsberechtigten eine Zielvereinbarung abschließen. Diese Handlungsalternative steht mithin im Ermessen des Trägers. Auch für den Leistungsberechtigten ist der Abschluss der Vereinbarung freiwillig. Der Träger der Eingliederungshilfe kann stattdessen auch die Leistungen gemäß § 120 durch Verwaltungsakt festsetzen. Di...mehr

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Sauer, SGB IX § 122 Teilhab... / 2.3 Anpassung der Teilhabezielvereinbarung

Rz. 6 Satz 3 enthält eine spezielle Regelung zur Anpassung der Zielvereinbarung an geänderte Verhältnisse. Auf veränderte Teilhabeziele aufgrund veränderter Bedarfe und Wünsche muss flexibel reagiert werden. Vor diesem Hintergrund hat der Träger der Eingliederungshilfe die Vereinbarung anzupassen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Vereinbarungsziele nicht oder nich...mehr

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Sauer, SGB IX § 122 Teilhab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Eine Zielvereinbarung wurde nach dem bis zum 31.12.2017 geltenden § 4 BudgetV bei Gewährung eines persönlichen Budgets zwischen dem Leistungsberechtigten und dem zuständigen Leistungsträger geschlossen. Ab 1.1.2018 sieht § 29 Abs. 4 SGB IX ein solches Vorgehen bei Gewährung eines persönlichen Budgets vor. Für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende sieht § 15...mehr

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Sauer, SGB IX § 122 Teilhab... / 2.2 Inhalt der Teilhabezielvereinbarung

Rz. 4 Die Zielvereinbarung muss nach Satz 4 die in § 117 Abs. 1 Nr. 3 normierten Kriterien beachten. Sie muss also transparent, trägerübergreifend, interdisziplinär, konsensorientiert, individuell, lebensweltbezogen, sozialraumorientiert und zielorientiert sein. Die Vereinbarung wird gemäß Satz 2 grundsätzlich für die Dauer des Bewilligungszeitraums der Leistungen abgeschlos...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.3.1 Variable Vergütung

Gerade die variable Vergütung kann zur Durchsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie genutzt werden. Ausgangspunkt ist die Vergütung der Geschäftsführungsebene. Hier wird mittlerweile immer öfter ein Mix aus kurzfristigen und langfristigen Zielen gewählt, um damit das Handeln nicht nur auf die kurzfristigen Gewinne des Unternehmens auszurichten. Insofern kann beispielhaft auf de...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.3.2 Prämien und Wettbewerbe

Neben der variablen Vergütung mit Zielvereinbarung können auch Prämien werden, die ein bestimmtes nachhaltiges Verhalten belohnt (z. B. Papiersparprämie). Wichtig Vertragliche Ausgestaltung von Prämien Es ist wichtig die variable Vergütung mit Zielvereinbarung als widerruflich oder (nicht und) als freiwillige Leistung auszugestalten, um diese als Arbeitgeber auch wieder ändern...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 4.1 Soziales Engagement des Unternehmens

Grundsätzlich können Unternehmen soziale Projekte fördern . Erste Möglichkeiten sind die rein finanzielle Unterstützung oder solidarische Bekundungen. Dabei sind zunächst keine arbeitsrechtlichen Themen zu beachten. Darüber hinaus sollen oftmals auch medienwirksam Projekte mit der Arbeitskraft der Arbeitnehmer eines Unternehmens unterstützt werden. Wird der Arbeitnehmer im Ra...mehr

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Jung, SGB VII § 162 Zuschlä... / 2.2.2 Inklusionsvereinbarungen

Rz. 31 Nach Abs. 2 Satz 2 sollen bei der Prämiengewährung die in den Inklusionsvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Schwerbehindertenvertretung nach § 166 SGB IX getroffenen Maßnahmen zur betrieblichen Prävention i. S. v. § 167 SGB IX berücksichtigt werden. Rz. 32 Die Inklusionsvereinbarung soll die berufliche Integration und Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung du...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 5.1.1 Ökologische Qualität

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 5.1.2 Ökonomische Qualität

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 5.1.3 Soziokulturelle und funktionale Qualität

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grüner Mietvertrag (Green L... / 2.1.3 Konformität des Gebäudes mit dem CRREM-Zielpfad

Eine weitere Möglichkeit der Zielsetzung ist die Einhaltung der im CRREM-Tool festgelegten Maximalwerte. Das Forschungsprojekt wurde von europäischen Universitäten, Benchmarkingsystemen sowie Immobilienakteuren initiiert und gibt Gebäudeeigentümern Auskunft darüber, wie viel Energie und CO2-Emissionen das Gebäude maximal pro Jahr verbrauchen sollte, um die Klimaneutralität b...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grüner Mietvertrag (Green L... / 4.3 Green-Lease-Wirkungsfelder auf Gebäudezertifizierungen

DGNB-Zertifikat Die DGNB-Gebäude-im-Betrieb-Zertifizierung widmet dem Thema Wasser eine eigene Kategorie im Rahmen der ökologischen Bewertungskriterien. Unter "ENV2-B Wasser" erfragt das Bewertungssystem, ob Zielvereinbarungen für den Jahres-Trinkwasserverbrauch getroffen wurden. Darüber hinaus vergibt die DGNB Punkte, wenn Wasserverbrauchsdaten regelmäßig gemessen werden. Mo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grüner Mietvertrag (Green L... / 5.2 Green-Lease-Wirkungsfelder auf Gebäudezertifizierungen

DGNB-Zertifikat Bei der DGNB-Gebäude-im-Betrieb-Zertifizierung werden unter der Kategorie "Wertstoffmanagement" (ENV3-B) konkrete Zielvereinbarungen zur "Jahres-Restmüllmenge" und zu "sammelnde Abfallfraktionen (Recycling)" bewertet. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass diese gemeinsam mit den Mietenden festgelegt und die Ziele nachgehalten werden. Ferner werden Optimi...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 5.1 Abfall- und Recyclingmanagement

Zur Minimierung und Verbesserung der Recyclingfähigkeit empfiehlt es sich, ein Abfall- und Recyclingmanagement für das entsprechende Gebäude zu erstellen. Dieses kann Zielvereinbarungen für die Jahres-Restmüllmengen sowie die Recyclingquote in einem Gebäude festlegen. Es sollte darauf geachtet werden, dass bei entsprechenden Vorgaben die Möglichkeiten zur Umsetzung der Strat...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grüner Mietvertrag (Green L... / 4.6.1 DGNB-Zertifikat

Das DGNB-Zertifikat Gebäude im Betrieb untergliedert sich in 3 Hauptkategorien.[1] "ökologische Qualität" (Klimaschutz und Energie, Wasser, Wertstoffmanagement), "ökonomische Qualität" (Betriebskosten, Risikomanagement und Werterhalt, Beschaffung und Bewirtschaftung) sowie "soziokulturelle und funktionale Qualität" (Innenraumkomfort, Nutzerzufriedenheit, Mobilität). Für jede Leb...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Chefarztverträge / 3.7.2 Zielvereinbarungen

Bei der Aushandlung von Zielvereinbarungen ist darauf zu achten, dass keine Anreize dafür geschaffen werden sollten, möglichst viele Behandlungsmaßnahmen durchzuführen, die für das Krankenhaus finanziell lukrativ sind. Mit solchen Zielvereinbarungen ginge das Risiko einher, dass das Wohl der Patienten dem persönlichen Vorteil des Chefarztes untergeordnet werden könnte.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Chefarztverträge / 3.7.1 Bestandteile der Vergütung

Neben der Festvergütung stehen der Verhandlung z. B. offen zusätzliche feste Gehaltsbestandteile, die nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums neu verhandelt werden können, z. B. nach zwei oder nach fünf Jahren, die Verteilung der Privatliquidationserlöse, Zielvereinbarungen mit Prämien Gratifikationen Nutzung eines Dienstwagens vergütete Freistellungszeiten.mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3.2.3 Prämien

Rz. 118 Prämien werden als besondere Vergütungen für die Erreichung eines bestimmten Erfolgs bzw. als Belohnung für die Qualität der Arbeit neben dem Entgelt gezahlt.[1] Für sie gelten die für die Provision[2] aufgestellten Grundsätze entsprechend, wenn die Prämien an der Arbeitsleistung orientiert sind und damit als Sondervergütung einen Bestandteil der Bemessungsgrundlage ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fehlzeiten senken: Führungs... / 2.1.2 Teufelskreis "gestresste Führungskraft"

Abb. 5 gibt einen häufig beobachteten Ablauf wieder: Eine Führungskraft hat keine Zeit für Gespräche (das sagt sie zumindest), weil sie so im Stress ist aufgrund der hinterherhinkenden Produktion. Warum hinkt die Produktion hinterher? Weil die Fehlzeiten so hoch sind ... die Katze beißt sich in den Schwanz. Abb. 5: Teufelskreis "gestresste Führungskraft" Dieser Ablauf wirkt lo...mehr