Fachbeiträge & Kommentare zu Zielvereinbarung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.3 Pauschale Ausschüttung des Budgets durch Dienst-/Betriebsvereinbarung

Dienst-/Betriebsvereinbarungen, die ohne Durchführung einer Leistungsbeurteilung eine pauschale Ausschüttung des gesamten Finanzvolumens vorsehen, sind unwirksam.[1] Eine solche Umgehung des Tarifziels kann so erfolgen, dass alle Beschäftigten einen gleich hohen Betrag erhalten oder aber dass der Pauschalbetrag nach Entgeltgruppen gestaffelt ausbezahlt wird, z. B. die Beschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.5 Dokumentation und Nachweisführung

Nach den bisherigen Erläuterungen wird deutlich, dass eine ordnungsgemäße Dokumentation im Rahmen der Leistungsbewertung eine erhebliche Rolle für die Akzeptanz bei den Beschäftigten und den Führungskräften spielen wird. Sollten Differenzen nicht behoben werden können oder gar rechtliche Streitigkeiten unvermeidbar sein, ist eine substanziierte Darstellung und Nachweisführun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Transformationale Führung / 3.4 Intellektuelle Anregung

"Jahrzehntelang galt die Führungskraft als Lösungsbringer. Das habe auch seinen Wert im operativen Feld, nur: wenn die Informationsdichte und die Geschwindigkeit höher werden, wird es für die Führungskraft schwieriger, diese Lösungsbringerin zu sein. Deshalb rücken im Moment andersartige Fähigkeiten in den Vordergrund. Die Führungskraft kann als Moderatorin, als Mediatorin d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.3.2 Konkretisierung

Die zur Systematischen Leistungsbewertung herangezogenen Kriterien sollten aus den zu erledigenden Aufgaben und den hierbei angestrebten Ergebnissen angepasst werden. Die Kriterien können aufgrund der Vielfalt der unterschiedlichen Tätigkeiten nicht für alle Beschäftigten einheitlich sein. Analog den Zielvereinbarungen sind Abstufungen in dem Grad der Kriterienerreichung sowi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 2.1 Tarifvertraglich vorgesehene Einführung

Somit können – den Anforderungen der jeweiligen Verwaltung entsprechend – durch eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung die Modalitäten zur Auszahlung des Leistungsentgelts vereinbart werden. Nach der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 4 TVöD-VKA waren die Betriebsparteien aufgefordert, rechtzeitig vor dem 1.1.2007 betriebliche Systeme bzw. Regelungen zur Umsetzung des Leistungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.1 Festlegung der Methode

Die Methode, nach der bei einem Arbeitgeber die Leistung der Beschäftigten bestimmt werden soll, sowie die Einzelheiten der Bewertung werden i. d. R. durch die Dienst- oder Betriebsvereinbarung festgelegt. Inhaltliche Vorgaben durch den Tarifvertrag bestehen nicht, es werden lediglich 2 Methoden genannt, die aber im Ergebnis so offen sind, dass alle denkbaren Bewertungsansät...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung

Zusammenfassung Begriff In vielen Arbeitsverhältnissen spielen Bonuszahlungen und Prämien eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Mitarbeiter zu motivieren, Leistungen zu honorieren oder bestimmte Unternehmensziele zu fördern. Ob als Erfolgsbeteiligung, Leistungsprämie oder Zielbonus – derartige Vergütungsbestandteile können einen erheblichen Anteil am Gesamtgehalt ausmachen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung / 4 Was ist eine Zielvereinbarung?

Eine Zielvereinbarung ist eine vertragliche Abrede zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern, in der spezifische Leistungsziele für einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden. Diese Ziele sind individuell auf den jeweiligen Arbeitnehmer zugeschnitten und dienen als Grundlage für die Berechnung der Bonuszahlung. In der Zielvereinbarung wird festgelegt, welche Leistungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung / 1 Was ist eine Zielvereinbarung?

Eine Zielvereinbarung ist ein Führungsinstrument, bei dem Vorgesetzte und Mitarbeiter gemeinsam konkrete, messbare Ziele für einen definierten Zeitraum festlegen. Sie fördert die Ausrichtung individueller Leistungen auf die strategischen Ziele des Unternehmens. Die Umsetzung der Ziele liegt in der Verantwortung des Mitarbeiters. Diese Methode fördert Eigenverantwortung, Moti...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung / 4 Vorteile von Zielvereinbarungen für Mitarbeiter, Führungskräfte und Unternehmen

Vorteile für Mitarbeiter Zielvereinbarungen helfen Mitarbeitern, ihre Aufgaben besser zu verstehen, in den Unternehmenskontext einzuordnen und ihre Prioritäten klar zu setzen. Das steigert ihre Motivation und fördert ihre Eigenverantwortung, da sie aktiv an der Zielsetzung mitwirken. Gleichzeitig eröffnen die Vereinbarungen neue Chancen, sich weiterzuentwickeln. Außerdem ermö...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung / 7 Typische Probleme und Herausforderungen

Bedingungen Eine Art 2-stufige Regelung für einen leistungsbezogenen Bonus, die vorsieht, dass die Ziele vorrangig durch eine Zielvereinbarung und nachrangig durch eine Zielvorgabe des Arbeitgebers bestimmt werden, benachteiligt die Arbeitnehmer unangemessen i. S. v. § 307 Abs. 1, Satz 1, Abs. 2 BGB, wenn die Klausel dem Arbeitgeber ermöglicht, die vertraglich vereinbarte Ran...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung / 2 Führungsprinzip und Anforderungen an Zielvereinbarungen

Zielvereinbarungen beruhen auf dem Führungsprinzip "Management by Objectives" (MbO), das von Peter Drucker entwickelt wurde. Dieses Prinzip setzt darauf, Verantwortung zu delegieren und die Mitarbeiter in die Zielsetzung einzubinden. Führungskräfte und Mitarbeiter legen gemeinsam klare, messbare Ziele fest, wobei die Umsetzung in der Verantwortung des Mitarbeiters liegt. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung / 6 Pflichten als Arbeitgeber

Neben der Beachtung der dargelegten rechtlichen Grundlagen treffen Arbeitgeber, die Zielvereinbarungen in Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen verwenden, insbesondere die folgenden Pflichten: Die wichtigste Pflicht des Arbeitgebers besteht darin, mit den Arbeitnehmern Verhandlungen über die Zielvereinbarung zu führen und ihnen dabei tatsächlich die Möglichkeit zu eröffnen, a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung / 5 Rechtliche Grundlagen

Bonuszahlungen sind Teil der vertraglichen Vergütungsabrede. Wurden sie individuell ausgehandelt, sind sie Teil der Entgeltabrede und unterliegen keiner Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB.[1] In der Regel handelt es sich bei Zielvereinbarungen jedoch um Allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. d. §§ 305 ff. BGB.[2] Die Zielvereinbarung unterliegt dann dem Transparenzgebot[3]...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung / 7 Risiken, Herausforderungen und Abhängigkeiten

Zielvereinbarungen sind zeitaufwändig, häufig sind zuvor umfangreiche Schulungen der Führungskräfte notwendig. Zudem erfordert die Zielkontrolle häufige Feedbackgespräche. Ziele können zudem oft von externen Faktoren oder anderen Abteilungen mit divergierenden Zielen beeinflusst werden, was es schwierig machen kann, die Ziele zu erreichen. Typische Risiken sind unklare, zu al...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung / 5 Prozess und Ablauf des Zielvereinbarungs-Prozesses

Der Prozess der Zielvereinbarung umfasst mehrere Schritte, die systematisch durchgeführt werden sollten. Häufig werden sie im Mitarbeiter-Jahresgespräch festgelegt. Vorbereitung: Führungskraft und Mitarbeiter analysieren die Ausgangssituation und identifizieren relevante Aufgabenbereiche. Dabei werden die Unternehmensziele berücksichtigt. Zielfestlegung: Die Ziele werden nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung / 3 Aufgaben und Ziele im Personalmanagement

Zielvereinbarungen helfen, die Arbeit der Mitarbeiter auf die strategischen Prioritäten des Unternehmens auszurichten. Durch die Einbindung in die Zielsetzung fühlen sich Mitarbeiter stärker verantwortlich und motiviert. Klare Ziele schaffen Transparenz und damit eine objektive Grundlage für die Leistungsbewertung. Zielvereinbarungen können Entwicklungsziele enthalten, die di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung / 6 Relevanz für Unternehmen

Zielvereinbarungen sind ein zentrales Instrument im Personalmanagement, da sie die strategischen Unternehmensziele mit den individuellen Leistungen der Mitarbeiter verknüpfen. Sie sind eng mit anderen HR-Bereichen wie der Mitarbeiterbeurteilung, der Personalentwicklung und der variablen Vergütung verbunden. Im Vergleich zu traditionellen Beurteilungssystemen bieten Zielverei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung / 1 Sinn und Zweck von Bonuszahlungen

Bonuszahlungen sind ein Instrument der Personalführung. Sie dienen dazu, die Arbeitnehmer zu motivieren, ihre Ziele schneller und/oder besser zu erreichen[1], zur Anerkennung von Leistungen und zur Sicherstellung der Bindung von Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung / Arbeitsrecht

1 Sinn und Zweck von Bonuszahlungen Bonuszahlungen sind ein Instrument der Personalführung. Sie dienen dazu, die Arbeitnehmer zu motivieren, ihre Ziele schneller und/oder besser zu erreichen[1], zur Anerkennung von Leistungen und zur Sicherstellung der Bindung von Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber. 2 Definition "Bonus" In einem Arbeitsverhältnis ist eine Bonuszahlung Bestandtei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung / Personalmanagement

1 Was ist eine Zielvereinbarung? Eine Zielvereinbarung ist ein Führungsinstrument, bei dem Vorgesetzte und Mitarbeiter gemeinsam konkrete, messbare Ziele für einen definierten Zeitraum festlegen. Sie fördert die Ausrichtung individueller Leistungen auf die strategischen Ziele des Unternehmens. Die Umsetzung der Ziele liegt in der Verantwortung des Mitarbeiters. Diese Methode ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung / 3 Was ist eine leistungsabhängige Bonuszahlung?

Auch eine leistungsabhängige Bonuszahlung ist also Teil der Vergütung. Sie sind keine Sonderzuwendungen, sondern stellen eine unmittelbare Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung der Arbeitnehmer dar.[1] Der Bonus wird an die Arbeitnehmer ausgezahlt, wenn sie innerhalb eines bestimmten Bezugszeitraums, beispielsweise innerhalb eines Kalenderjahres, die zuvor festgeleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung / 2 Definition "Bonus"

In einem Arbeitsverhältnis ist eine Bonuszahlung Bestandteil der vertraglichen Vergütung. Der Bonus ist eine Vergütung, die zusätzlich zum festen Grundgehalt als variable Komponente gezahlt wird.[1] Die Höhe der jeweiligen Bonuszahlung hängt in der Regel von der persönlichen Leistung der Arbeitnehmer und den geschäftlichen Ergebnissen des Unternehmens ab.[2] Bonuszahlungen si...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung / Zusammenfassung

Begriff In vielen Arbeitsverhältnissen spielen Bonuszahlungen und Prämien eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Mitarbeiter zu motivieren, Leistungen zu honorieren oder bestimmte Unternehmensziele zu fördern. Ob als Erfolgsbeteiligung, Leistungsprämie oder Zielbonus – derartige Vergütungsbestandteile können einen erheblichen Anteil am Gesamtgehalt ausmachen und sind desha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung / 8 Praxishinweis

Es empfiehlt sich, als Arbeitgeber aktiv auf die Arbeitnehmer zuzugehen und ein Gespräch zur Vereinbarung der Ziele zu initiieren. Im Anschluss an ein solches Gespräch sollten die Ergebnisse schriftlich, beispielsweise in Form einer E-Mail, festgehalten werden. Es kann auch ein Protokoll des Gesprächs angefertigt werden, das dann von den Gesprächsparteien unterschrieben wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung / 8 Praxisbeispiel

Ein Vertriebsmitarbeiter und sein Vorgesetzter vereinbaren folgende Ziele für das kommende Jahr: Quantitatives Ziel: Steigerung des Umsatzes um 10 % im Vergleich zum Vorjahr. Qualitatives Ziel: Verbesserung der Kundenzufriedenheit durch schnellere Bearbeitung von Anfragen (maximal 24 Stunden Reaktionszeit). Entwicklungsziel: Teilnahme an einem Verkaufstraining, um Verhandlungst...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 30 Verordnu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Der Gesetzgeber ließ in der Vorgängerversion des heutigen § 29 (damaliger § 17 Abs. 2 bis 4) offen, wie im Einzelfall mit dem Persönlichen Budget umzugehen war. Um den Anspruch auf das Persönliche Budget (Inhalt) und das notwendige Verfahren zur Umsetzung zu präzisieren, schaffte der Gesetzgeber durch den bis 31.12.2017 geltenden § 21a (heutiger § 30) die Möglichkeit, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 30 Verordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Persönliche Budget (§ 29) ermöglicht Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung (z. B. chronische Erkrankung, die zu einer Behinderung führen kann; vgl. § 2 Abs. 1), anstelle einer traditionellen Sach- oder Dienstleistung (auch als Naturalleistung oder als Leistung nach dem Sachleistungsprinzip bezeichnet; § 11 SGB I) eine vorher ausgehandelte Geldzuwendung z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 6 Zielvereinbarungen (Abs. 2)

Rz. 7 Das BMF und die jeweiligen Landesfinanzministerien sind nach § 21a Abs. 2 FVG verpflichtet, bilaterale Vereinbarungen über Vollzugsziele und Zielwerte zu treffen. Die Vereinbarungen werden jährlich abgeschlossen und basieren auf strukturierten Kennzahlen. Die Zielvereinbarungen enthalten die Zieldimensionen Auftragserfüllung, Bürger- und Mitarbeiterzufriedenheit sowie ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 8 Verbindlichkeit von Zielvereinbarungen (Abs. 4)

Rz. 8 Nach § 21a Abs. 4 FVG sind die Vereinbarungen gemäß § 21 a Abs. 2 FVG für die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder verbindlich. Da die vom BMF erteilten allgemeinen fachlichen Weisungen nicht vereinbart werden, also nicht zu diesen Vereinbarungen gehören, werden sie nicht von dieser Verbindlichkeitsvorschrift erfasst. Vertragsstrafen oder andere Konsequenz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 7 Überprüfung der Vollzugsziele (Abs. 3)

Rz. 8 Die gemeinsam festgelegten Vollzugsziele, also eine der in § 21a Abs. 2 FVG genannten Maßnahmen, sind regelmäßig auf ihre Erfüllung zu überprüfen (Evaluationspflicht). Dies hat durch die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zu geschehen. Die für die Verfolgung der Vollzugsziele erforderlichen Daten sind hierzu von den obersten Landesfinanzbehörden dem BMF ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Die Zukunft des Mitarbeiter... / 3.3 Verbindlichkeit schaffen: Vom guten Vorsatz zur gelebten Praxis

Viele Unternehmen scheitern daran, Mitarbeitergespräche konsequent umzusetzen. Kalender voller To-dos machen es leicht, solche Termine immer wieder zu verschieben. Hier müssen klare Rahmenbedingungen geschaffen werden: Regelmäßigkeit: Kurze Check-ins alle zwei Monate verhindern lange Funkstille. Dabei helfen feste Zeitfenster im Kalender der Führungskräfte und der Mitarbeiter...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Die Zukunft des Mitarbeiter... / 2 Mitarbeitergespräche als kontinuierlicher Dialog

Warum führen wir Mitarbeitergespräche überhaupt? Eine Frage, die sich viele HR-Abteilungen und Führungskräfte oft nicht klar genug stellen. Der Zweck dieser Gespräche ist nicht bloß organisatorisch – etwa um Zielvereinbarungen zu dokumentieren –, sondern strategisch: Sie sollen Brücken bauen zwischen Unternehmenszielen und individuellen Bedürfnissen. Als Herzstück effektiver ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.2 Offenlegungspflichten des ESRS E1

Die Offenlegungspflichten des ESRS E1 folgen der grundsätzlichen Gliederung der ESRS und umfassen folgende Teilbereiche (siehe Abb. 2), die im Anschluss mit einem besonderen Fokus auf den Einkauf analysiert werden: Strategie Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Parameter und Ziele Abb. 2: Übersicht aller Teilstandards des ESRS E1 Im Mittelpunkt stehen die originären T...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Von der Fachkraft für Arbei... / 3.1 Kommunikation: Networker zwischen den Hierarchieebenen

Ähnlich wie ein Manager muss die Sifa viel mehr soziale und kommunikative Kompetenzen besitzen und ausspielen, um die entscheidenden Akteure, insbesondere natürlich die Geschäftsführung, von ihren Zielen zu überzeugen und zu motivieren. "Networking" innerhalb des eigenen Unternehmens ist angesagt, um möglichst viele Entscheidungsträger für die eigene Sache einzunehmen. Die D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 9.4 Integration des Beschäftigten in das System der leistungsbezogenen Bezahlung

Bei einer Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung findet, wie oben dargestellt, kein Wechsel des Arbeitgebers statt. Das Leistungsentgelt wird nach § 18 TVöD zusätzlich zum Tabellenentgelt bezahlt. Wie oben in 9.2 bereits dargestellt, obliegt die Entgeltzahlung dem abgebenden Arbeitgeber. Der sogenannte "Leistungstopf" wird bemessen nach den ständigen Monatsentgelten des Vo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6 Zielvereinbarungen

Rz. 39 Die Inhaltskontrolle bezieht sich nach § 307 Abs. 3 BGB nicht auf den Preis und das Äquivalenzverhältnis; nur die mit der Zielvereinbarung verbundene Risikozuweisung kann danach geprüft werden. Insbesondere bei der Verwendung "weicher" Zielvereinbarungen ist das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB zu beachten, das auch für preisbestimmende Abreden gilt (§ 307...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.11.2 Personalgespräch (§ 11 Abs. 3 DRK-TV)

In einem Gespräch mit dem Mitarbeiter sind Zielvereinbarungen zu treffen, für die eine Leistungsbewertung erforderlich ist. Hierbei ist zu erörtern, ob Defizite hinsichtlich der für die erfolgreiche Wahrnehmung der Aufgaben notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten bestehen und wie diese ggf. durch geeignete individuelle Maßnahmen behoben werden können. Auf dieses Gespräch hat d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 2.1 Inhalt der Zielvereinbarungen

Rz. 6 Inhalt der Zielvereinbarung ist, welche Leistungen zu erbringen und wie diese zu vergüten sind. Die Zielvereinbarung kann neue Wege der Bestimmung von Leistungsinhalten und Vergütungsabreden enthalten aber auch Inhalte der Vereinbarungen nach Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX i. d. F. Art. 1 BTHG ab 1.1.2020 ergänzen (vgl. Begründung Regierungsentwurf BTHG, BR-Drs. 428...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 2.3 Keine Zielvereinbarungen in Verbindung mit Leistungen der Hilfe zur Pflege (Abs. 3)

Rz. 9 Der Abschluss einer Zielvereinbarung ist ausgeschlossen, wenn neben Fachleistungen der Eingliederungshilfe auch Leistungen der Hilfe zur Pflege durch Träger der Sozialhilfe geleistet werden (Abs. 3). Nicht ausgeschlossen sind Zielvereinbarungen, wenn neben Fachleistungen der Eingliederungshilfe lediglich Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung in Betracht kommen, wi...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 2.4 Verfahren

Rz. 10 Die Zielvereinbarung muss im Verhandlungsweg erfolgen, d. h., die vom Vertragsrecht abweichenden Inhalte müssen durch die beteiligten Parteien (Träger der Eingliederungshilfe und Leistungserbringer) einvernehmlich festgesetzt werden. Das Instrument setzt auf beiden Seiten (Leistungserbringer- und Trägerseite) eine hohe Innovationsbereitschaft voraus. Zwischen beiden Se...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweichende Zielvereinbarungen

0 Rechtsentwicklung 0.1 Bisheriges Recht Rz. 1 Die Regelung ist neu, so dass kein Vorläufer der Regelungen vorhanden ist. 0.2 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020 Rz. 2 Eine vergleichbare Regelung kennt das Vertragsrecht des allgemeinen Sozialhilferechts i. d. F. Art. 13 BTHG nicht. Es sieht keine Rechtsgrundlage für von bestehenden Leistungs- und...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 2.2 Verhältnis zu individuellen Leistungsansprüchen (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 stellt klar, dass individuelle Leistungsansprüche der Leistungsberechtigten durch eine Zielvereinbarung nach Abs. 1 nicht beeinträchtigt werden dürfen (vgl. Streichsbier, in: Grube/Wahrendorf/Flint/Streichsbier, SGB IX, § 132 Rz. 4). Die Konkretisierung des Leistungsfalls erfolgt ausschließlich durch die im zivilrechtlichen Schenkel des Dreiecksverhältnisses abge...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 132 legitimiert (nur) für das Vertragsrecht der Eingliederungshilfe Zielvereinbarungen, die von den Regelungen des allgemeinen Vertragsrechts nach dem Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX i. d. F. Art. 1 BTHG ab 1.1.2020 abweichen können. Rz. 5 Abs. 1 ermöglicht den Leistungsträgern und den Trägern der Leistungserbringer zur Erprobung neuer und zur Weiterentwicklung der ...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 0.3 Begrenztes Inkrafttreten zum 1.1.2018 – vollständiges Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 3 § 132 trat zwar bereits zum 1.1.2018 in Kraft. Ihre volle Wirksamkeit entfaltet die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Im Zeitraum 2018 und 2019 bildete die Vorschrift nur eine Ermächtigungsgrundlage neue abweichende Zielvereinbarungen vom Vertragsrecht des Achten Kapitels mit Wirkung zum 1.1.2020 vorzube...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 3 Literatur

Rz. 11 Hauck/Noftz, Kommentar SGB XII, Stand Lfg. 5/2024. Gitschmann, Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hamburg, NDV 2011, 294. Glahs/Rafi, Das Verhältnis des neuen Kartellvergaberechts zur Leistungserbringung nach den Sozialgesetzbüchern II, VIII und XII, sozialrecht/aktuell 2016, 169. Grube/Wahrendorf/Flint/Streichsbier, SGB IX, 8. Aufl. 2024. Pietzcker, Grenzen des...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 0.1 Bisheriges Recht

Rz. 1 Die Regelung ist neu, so dass kein Vorläufer der Regelungen vorhanden ist.mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 2 Rechtspraxis

2.1 Inhalt der Zielvereinbarungen Rz. 6 Inhalt der Zielvereinbarung ist, welche Leistungen zu erbringen und wie diese zu vergüten sind. Die Zielvereinbarung kann neue Wege der Bestimmung von Leistungsinhalten und Vergütungsabreden enthalten aber auch Inhalte der Vereinbarungen nach Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX i. d. F. Art. 1 BTHG ab 1.1.2020 ergänzen (vgl. Begründung Re...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 0 Rechtsentwicklung

0.1 Bisheriges Recht Rz. 1 Die Regelung ist neu, so dass kein Vorläufer der Regelungen vorhanden ist. 0.2 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020 Rz. 2 Eine vergleichbare Regelung kennt das Vertragsrecht des allgemeinen Sozialhilferechts i. d. F. Art. 13 BTHG nicht. Es sieht keine Rechtsgrundlage für von bestehenden Leistungs- und Finanzierungsstruk...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 0.2 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020

Rz. 2 Eine vergleichbare Regelung kennt das Vertragsrecht des allgemeinen Sozialhilferechts i. d. F. Art. 13 BTHG nicht. Es sieht keine Rechtsgrundlage für von bestehenden Leistungs- und Finanzierungsstrukturen abweichende Ansätze vor. § 132 ist lex specialis des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe.mehr