Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungswirtschaft

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)

• 2021 Option zur Körperschaftsbesteuerung / § 1a KStG Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind aufgrund der Option §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird die Auffassung vertreten, dass bei im Drittland ansässigen Gesellschaftern ein Formwechsel zu steuerlichen Buch- oder Zwischenwerten im Hinblick auf die fehlenden persönlichen Anwendungsvoraussetzung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Serielles Sanieren – Turbo für den Gebäudestandard

Die Energiewende im Gebäudesektor stockt. Das serielle Sanieren verspricht mit vorgefertigten Modulen eine Lösung, die Tempo, Qualität und Klimaschutz vereint. Projekte zeigen: Das Verfahren hat das Potenzial, Standards grundlegend zu verändern. Die Klimaziele der Bundesregierung sind ambitioniert, doch die Realität im Gebäudesektor bleibt hinter den Erwartungen zurück. Der B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Blei im Trinkwasser: Regeln, Pflichten und Urteile

Im Januar 2026 treten weitere Vorgaben der Trinkwasserverordnung in Kraft. Eigentümer von Wohnimmobilien müssen alle Bleileitungen und bleihaltigen Leitungsteile austauschen oder stilllegen – diese Verpflichtungen gegenüber Mietern und Käufern gelten jetzt schon. Die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die am 23.6.2023 in Kraft getreten ist, sieht ein Verbot von Blei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
BGH-Beschluss zu Kundenanlagen erfordert gesetzliche Klarheit

Die lokale Stromversorgung von Mietern in Wohnquartieren wurde bisher unbürokratisch als kostengünstige Kundenanlage eingestuft. Der Bundesgerichtshof legt sie nun als reguläres Verteilernetz aus. Das sorgt für rechtliche Unsicherheit. Wirtschaftsverbände fordern eine gesetzliche Lösung. Die jüngste Entscheidung des BGH zur energierechtlichen Einordnung von Kundenanlagen sorg...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Allgemeine Verordnungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeine Verordnungsermächtigung des § 330 Abs. 1 HGB hat den Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Gliederung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses, Anpassung des Inhalts des Anhangs oder des Konzernanhangs sowie des Lageberichts oder des Konzernlageberichts zum Inhalt. Ein qualitativer Unterschied zwischen Formblätt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalte.

Rn 3b Die ZertVerwV (abgedruckt Rn 5) regelt den Prüfungsgegenstand (§ 1 iVm mit der Anl 1), die zuständige Prüfungsstelle und den Prüfungsausschuss (§ 2), die Durchführung, Bewertung und die Wiederholung der Prüfung (§§ 3–6), die Befreiung von der Prüfungspflicht (§ 7) sowie die Fragen, was für jur Personen und Personengesellschaften gilt (§ 8). Zur Begründung dieser Regelu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. ZertVerwV.

Rn 5 Eingangsformel Auf Grund des § 26a Abs 2 des WEG idF der Bekanntmachung vom 12.1.21 (BGBl. I S. 34) verordnet das BMJ: Zitat Gegenstand der Prüfung. Gegenstand der Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach § 26a Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes sind die in Anlage 1 aufgeführten Sachgebiete. Hinsichtlich der Sachgebiete aus den Themenbereichen rechtliche Grundlagen (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.2 Elektronische Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz

Rz. 68 Aufgrund der Verpflichtung aus § 5b EStG hat der Stpfl. bestimmte Unterlagen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz vorzulegen (Rz. 42 a. E. und Rz. 52). Rz. 69 Die Finanzverwaltung benennt Anforderungen, die der Stpfl. hierbei zu erfüllen hat. Vergleichbar mit einem Formular wird eine Vorlage definiert, die der Stpfl. mit Daten bestücken muss. Er hat dabei die ...mehr

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 5 – Leistungsverrechnung

Freigehalten für eine Gliederung nach den betrieblichen Erfordernissenmehr

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Vorbemerkungen

Rz. 1 Der wohnungswirtschaftliche Kontenrahmen gewährleistet, dass die Jahresabschlussposten ordnungsgemäß aus der Buchhaltung entwickelt werden können (Abschlussgliederungsprinzip) Er bietet damit die Voraussetzung, dass der Jahresabschluss systemgerecht aus der Buchführung entwickelt werden kann. Rz. 2 In den Grundlagen für das Rechnungswesen, die der GdW gemeinsam mit den ...mehr

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 1 – Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 7 – Bautätigkeit

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 9 – Abschlusskonten sowie ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 0 – Anlagevermögen

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 2 – Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände/ Wertpapiere/ Flüssige Mittel und Bausparguthaben/ Aktive Rechnungsabgrenzungsposten/ Aktive latente Steuern und Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 4 – Verbindlichkeiten/ Passive Rechnungsabgrenzungsposten

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 0 – Fortsetzung

Der Nachweis der ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe für die Angaben, die zu jedem Posten des Anlagevermögens im Anhang (gemäß § 284 Abs. 3 HGB) zu machen sind, kann über Einzelkonten innerhalb der Buchführung oder statistisch außerhalb der Buchführung erfolgen. Soweit dieser Nachweis in der Buchführung vorgenomme...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 3 – Eigenkapital/ Rückstellungen

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 8 – Aufwendungen

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 6 – Erträge

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Teil A: Grundlagen für das ... / I. Vorbemerkungen

Die folgenden Grundlagen wurden vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e. V. in Zusammenarbeit mit den regionalen Prüfungsverbänden erarbeitet. Der GdW vertritt und koordiniert als Prüfungs- und Spitzenverband im Sinne des Genossenschaftsrechts die Interessen der genossenschaftlichen Prüfungsverbände. Die Grundlagen stellen Richtlinien für Genossenschaften dar u...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zur 4. Auflage der Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen

Die "Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen" sind zu einem unverzichtbaren Standardwerk der unternehmerischen Wohnungswirtschaft geworden. Mit der Neufassung der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) im Juli 2023, die die bisherige Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von W...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / b) Kontenrahmen und Kontenplan

Rz. 7 Für die Ausgestaltung des wohnungswirtschaftlichen Rechnungswesens hat der GdW den wohnungswirtschaftlichen Kontenrahmen herausgegeben.[1] Der wohnungswirtschaftliche Kontenrahmen stellt mit seiner Gliederung in Kontenklassen und Kontengruppen einen generellen Ordnungsrahmen für die Buchführung von Wohnungsunternehmen dar. Wohnungsunternehmen sollten im Grundsatz bei de...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva B

Rz. 1 Rückstellungen Vorbemerkungen Rückstellungen sind nach § 249 Abs. 1 HGB zu bilden fürmehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Glasfaserausbau: Bald Pflicht in Mietshäusern?

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) drängt beim Glasfaserausbau auf Tempo. Für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern soll der Anschluss quasi verpflichtend werden. Das sorgt für massiven Widerstand in der Immobilienbranche. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) feilt an weiteren Anpassungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), um den Ausba...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 3. Zweifelhafte Verfahrensweise einiger Nachlassgerichte

Trotz der vorstehend dargestellten m.E. eindeutigen Rechtslage gibt es auch heute noch Nachlassgerichte, die den Anträgen der Vermieter auf Bestellung eines Nachlasspflegers nach wie vor nicht nachkommen. Zu beobachten war vielmehr in den letzten Jahren, dass Anträge von Vermietern auf die Bestellung eines Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht monatelang nicht oder zumin...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft

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Grundlagen zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft

1 Der Kontenrahmen als Grundlage des Rechnungswesens Das betriebliche Rechnungswesen hat die Aufgabe, sämtliche Zahlungseingänge und Güterbewegungen durch systematische Erfassung zu dokumentieren (Buchführung) und daraus die Erstellung des Jahresabschlusses am Bilanzstichtag zu ermöglichen. Darüber hinaus hat das betriebliche Rechnungswesen die Grundlagen für das Controlling z...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zur 10. Auflage des Kommentars zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft

Seit Jahrzehnten ist in der Wohnungswirtschaft der "Kommentar zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft" ein unverzichtbares Standardwerk. Ursprünglich von Dr. Luzian Sarkowski und Henry Zwanck im Jahr 1978 erstellt, bedurfte es mit Sicht auf die veränderten Bedingungen für das Rechnungswesen, insbesondere die Harmonisierung des Deutschen Bilanzrechtes im Rahmen des Bilanzrich...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 1.2 Der Kontenplan des einzelnen Wohnungsunternehmens

Der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft ist aber nur das allgemeine Grundgliederungsgerüst für das Rechnungswesen der Branche. Er wird unternehmensindividuell durch den Kontenplan ausgefüllt. Der Kontenplan stellt das auf die Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens zugeschnittene Gliederungskonzept dar, das auf dem Kontenrahmen basiert, aber je nach Geschäftstätigkeit und Umf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 2.3 Das formale Gliederungsprinzip

Der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft ist nach dem Zehnersystem aufgebaut. Er umfasst zehn Kontenklassen. Ursprünglich enthielt jede Kontenklasse zehn zweistellige Kontengruppen und innerhalb der Kontengruppen konnten bis zu zehn dreistellige Konten gebildet werden. Durch die Anpassung des Kontenrahmens an die sich jeweils ändernden Rechtsvorschriften war es notwendig, im ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 1.1 Der Kontenrahmen als Grundlage der Buchführung

Ein Kontenrahmen stellt das Ordnungsprinzip für die Buchführung dar. Der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft berücksichtigt dementsprechend die besonderen Gliederungsvorschriften der Wohnungsunternehmen einerseits und die betrieblichen Abläufe in den Haupttätigkeitsbereichen von Wohnungsunternehmen andererseits. Der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft hat eine lange Traditio...mehr

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Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 5Leistungsverrechnung

Freigehalten für eine Gliederung nach den betrieblichen Erfordernissenmehr

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Grundlagen zum Kontenrahmen... / 2 Der Kontenrahmen und seine Gliederungsprinzipien

2.1 Kontenrahmen und Kontenplan Die Vielzahl der auch bei kleineren und mittleren Unternehmen verwendeten Konten und die damit verbundene Gefahr der Unübersichtlichkeit machen es erforderlich, die Konten in eine Systematik und die Buchführung damit in ein bestimmtes Organisationsschema zu bringen. Dieser Aufgabe dient der Kontenrahmen, der eine Übersicht der in der Buchführun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 2.2 Das Abschlussgliederungsprinzip

Nach diesem Prinzip, dem grundsätzlich auch der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft folgt, werden die Klassen nach der Reihenfolge der Positionen der Jahresbilanz und der GuV-Rechnung eingeteilt. Das bedeutet, dass der Kontenrahmen zunächst die Klassen für die Aktivbestände und Passivbestände enthält und sodann in weiteren Klassen die Ertrags- und Aufwandskonten und schließl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.5 Die Eröffnungs- und Abschlussklasse (Klasse 9)

Klasse 9: Abschlusskonten sowie ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren Die Klasse 9 unterscheidet zwei verschiedene Gruppen. In den Kontengruppen 90 bis 97 sind ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren enthalten, das in der Wohnungswirtschaft keine Bedeutung erlangte. Die Klassen 90 bis 97 werden deswegen auch nicht weiter erläu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.2 Die Klassen des Erfolgsbereiches (Klassen 6 und 8)

Der Erfolgskontenbereich der Klassen 6 und 8 umschließt die Ertrags- und Aufwandskontengruppen. Die Klasse 6 dient der Aufnahme der Ertragskonten und die Klasse 8 der Aufnahme der Aufwandskonten, wobei die Trennung und die Erfassung der Erfolgskonten in jeweils einer Klasse dazu beiträgt, die Übersichtlichkeit zu erhöhen und die Buchhaltungsarbeiten zum Jahresschluss zu vere...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.3 Die Klasse der Leistungsverrechnung (Klasse 5)

Diese Klasse des Kontenrahmens wurde für die buchhalterische Durchführung der Ergebnisermittlung nach den einzelnen Betriebsfunktionen der Wohnungsunternehmen freigehalten. Auf eine Kontenvorgabe wurde bewusst verzichtet, da verschiedene Methoden der Leistungsverrechnung in der Praxis festzustellen sind, die alle ihre Berechtigung haben.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3 Die Struktur der einzelnen Klassen und ihre Stellung im Kontenrahmen

3.1 Die Klassen des Bilanzbereiches (Klassen 0 bis 4) Im Kontenrahmen sind in den Klassen 0 bis 4 alle die Bilanz betreffenden Posten untergebracht. Entsprechend dem formalen Aufbau der Bilanz in eine Aktiv- und eine Passivseite erfolgt auch im Kontenrahmen eine strikte Trennung dieser beiden Bereiche. Die Aktivkonten sind den Klassen 0 bis 2 und die Passivkonten den Klassen ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 1Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1 Die Klassen des Bilanzbereiches (Klassen 0 bis 4)

Im Kontenrahmen sind in den Klassen 0 bis 4 alle die Bilanz betreffenden Posten untergebracht. Entsprechend dem formalen Aufbau der Bilanz in eine Aktiv- und eine Passivseite erfolgt auch im Kontenrahmen eine strikte Trennung dieser beiden Bereiche. Die Aktivkonten sind den Klassen 0 bis 2 und die Passivkonten den Klassen 3 und 4 zugeordnet. Im Einzelnen werden dabei folgend...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1.3 Klasse 2: Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände/ Wertpapiere/ Flüssige Mittel und Bausparguthaben/ Aktive Rechnungsabgrenzungsposten/ Aktive latente Steuern/ Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Die Klasse 2 enthält den zweiten Teil des Umlaufvermögens sowie die Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung. Dieser Teil des Umlaufvermögens kann in vier Gruppen unterteilt werden. Die erste Gruppe umschließt mit den Kontengruppen 20 bis 23 den Forderungsbereich, wie er sich aus den verschiedenartigen wohnungswirtschaftlichen Tätigkeiten ergibt. Die korrespondierenden Verbind...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 3Eigenkapital/Rückstellungen

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Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 7Bautätigkeit

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1.2 Klasse 1: Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

Die Klasse 1 nimmt einen Teil des Umlaufvermögens auf, und zwar den sogenannten Verkaufsbereich, einen für die Wohnungsunternehmen bedeutsamen Bereich wohnungswirtschaftlicher Tätigkeit, den Bereich der Betriebskostenabrechnung sowie der Betreuungstätigkeit, aber auch die zum Verbrauch bestimmten Vorräte sowie die geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen, die n...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1.5 Klasse 4: Verbindlichkeiten/ Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Klasse 4 erfasst sämtliche Verbindlichkeiten sowie die passiven Rechnungsabgrenzungsposten und die passiven latenten Steuern. Die Verbindlichkeiten lassen sich in vier Gruppen aufgliedern. In der ersten Gruppe werden Finanzierungsmittel unabhängig von ihrer Fristigkeit zusammengefasst (Kontengruppe 40 bis 42). Die in der zweiten Gruppe zuzuordnenden Kontengruppen 43 bis 4...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 1 Der Kontenrahmen als Grundlage des Rechnungswesens

Das betriebliche Rechnungswesen hat die Aufgabe, sämtliche Zahlungseingänge und Güterbewegungen durch systematische Erfassung zu dokumentieren (Buchführung) und daraus die Erstellung des Jahresabschlusses am Bilanzstichtag zu ermöglichen. Darüber hinaus hat das betriebliche Rechnungswesen die Grundlagen für das Controlling zu liefern, die Wirtschafts- und Finanzplanung, die K...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.2.1 Klasse 6: Erträge

Die Klasse 6 erfasst in den einzelnen Kontengruppen sämtliche Erträge. Dies gilt sowohl für die Erträge aus der eigentlichen wohnungswirtschaftlichen Tätigkeit als auch für die nicht betriebstypischen Vorgänge. Ferner sind dieser Klasse die bilanztechnischen Kontengruppen "Bestandsveränderungen" und "Andere aktivierte Eigenleistungen" zugeordnet. Die Erträge lassen sich in vi...mehr