Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentumsrecht

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 3 Das Problem

Verwalter K legt mit Schreiben vom 16.12.2019 gegenüber B sein Amt nieder. Es gibt seit dem Jahr 2018 nur noch Z als Eigentümer (diesem gehören seit dieser Zeit sämtliche Wohnungseigentumsrechte). K verklagt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B auf restliche Vergütung. Er meint, B sei im Jahr 2018 nicht untergegangen. Von einem Untergang wäre nur bei Schließung der Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss-Beschluss (1) / 5 Hinweis

Problemüberblick In dem Fall geht es zum einen um die Frage, wie der Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zu formulieren und nach § 23 Abs. 2 WEG anzukündigen ist. Zum anderen geht es um eine prozessuale Frage: Was muss innerhalb der Frist des § 45 Satz 1 Fall 2 WEG vorgetragen werden? Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG Das LG meint, man müsse bei einem Beschluss nach § 28 ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag: Schutzwir... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Entscheidung wirft die Frage auf, ob der Verwaltervertrag Vertrag mit Schutzwirkung für die Wohnungseigentümer ist. Die Antwort hierauf muss aus Karlsruhe kommen. Verwaltervertrag: Keine Klärung im Vertrag Bis zu einer Antwort aus Karlsruhe, ob der Verwaltervertrag von Gesetzes wegen ein Vertrag mit Schutzwirkung für die Wohnungseigentümer ist, gibt es 2 La...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Begründung von Sondereigent... / 3 Das Problem

X teilt ein Grundstück in Wohnungseigentum auf. Er bildet u. a. das Teileigentum 1. Diesem ist ein Sondernutzungsrecht als Terrassenfläche, insbesondere für Außengastronomie, zugeordnet. In der Gemeinschaftsordnung wird X und seinen Sondernachfolgern für das Teileigentum 1 eine Unterteilung gestattet. Ferner ist X berechtigt, das Teil- in Wohnungseigentum umzuwandeln. Soweit...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlage: Kosten, die ein Woh... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 4 Wohnungseigentumsrechte und ein Teileigentum (eine Garage). Auf das Teileigentum entfallen 25/1.000stel Miteigentumsanteile. In der Garage ist ein Wasseranschluss vorhanden, der aber schon seit Längerem nicht mehr funktioniert. Dennoch wird der Teileigentümer Z in Höhe seiner 25/1.000stel an den Wasserkosten des gemeinschaftlichen E...mehr

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FoVo 11/2022, Zwangssicheru... / 1 Der Fall

Eintragung von Zwangshypotheken und Insolvenzen im Grundbuch Die Beteiligte ist für Wohnungseigentumsrechte seit 1990 bzw. 1992 als Eigentümer eingetragen. In Abt. II waren jeweils ein Vermerk über die Anordnung der Zwangsversteigerung (eingetragen 2003, gelöscht 2004), ein allgemeines Verfügungsverbot nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO (eingetragen 2013, gelöscht 2014) und die Eröf...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.1.4 Der zu vollstreckende Anspruch

Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: ZVG-Rang Zu unterscheiden sind Forderungen im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG und solche im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG.[1] Dieses Nebeneinander von Ansprüchen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 ZVG kann zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Es ist insoweit Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, mit ihrem Zwangsve...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.1.1.2 Maßnahme der Zwangsvollstreckung

Die Eintragung einer Sicherungshypothek ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Es müssen sowohl die Vollstreckungsvoraussetzungen gegeben sein, als auch ein nach den Vorschriften und Verfahrensgrundsätzen der Grundbuchordnung zu behandelndes Grundbuchgeschäft.[1] Sowohl die grundbuchlichen als auch die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen müssen daher vorliegen. Der...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.1.1.3 Gründe für eine Sicherungshypothek

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann sich aus verschiedenen Gründen für eine Sicherungshypothek entscheiden. Ein Vorteil besteht darin, dass sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei einem freihändigen Verkauf ihre Bereitschaft zur Löschung der Hypothek, an welcher der Hausgeldschuldner ein Interesse haben wird, abkaufen lassen kann. Ferner kann eine Sicherung...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.1.2.3 Mehrere Wohnungseigentums- oder Teileigentumsrechte

Hat der Hausgeldschuldner mehrere Wohnungseigentums- oder Teileigentumsrechte, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wählen, welches Recht mit einer Sicherungshypothek in voller Höhe belastet werden soll. Möchte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer alle Rechte mit einer Sicherungshypothek belasten, muss sie die Forderung auf die Rechte verteilen; eine Gesamtsicheru...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.2 Vorteile der Zwangsverwaltung

Die Anordnung der Zwangsverwaltung hat für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Reihe von Vorteilen, unter anderem: Es kümmert sich eine in der Regel kompetente Person um das Wohnungseigentum, die unter anderem für dessen Sicherheit und Versicherung sorgt. Die Verkehrspflichten für das Wohnungseigentum und für ein diesem zugeordnetes Sondernutzungsrecht werden wahrgeno...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.1.5.3 Exkurs: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Ersteigerin

Eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann auch selbst das Wohnungseigentum des Säumigen ersteigern. Denn nach ganz h. M. kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowohl außerhalb der Wohnungseigentumsanlage als auch innerhalb der Wohnungseigentumsanlage[1] Immobiliarvermögen erwerben.[2] Es wird sogar zugelassen, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer selbst Wo...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.5.2 Keine Räumung bei Zahlungsausfall laufenden Hausgeldes

Einem Hausgeldschuldner, dem gemäß § 149 Abs. 1 ZVG seine Wohnung belassen wurde, kann von dem Vollstreckungsgericht nicht deshalb nach § 149 Abs. 2 ZVG die Räumung aufgegeben werden, weil er das auf sein Wohnungseigentum entfallende laufende Hausgeld nicht bezahlt.[1] Der BGH rechtfertigt diese Rechtsprechung mit dem Hinweis, dass "die Gemeinschaft unter den Voraussetzungen...mehr

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Anfechtungsbefugnis: Zwangs... / 1 Leitsatz

Die Klagebefugnis eines Wohnungseigentümers, dessen Wohnungseigentumsrecht von einem Zwangsverwalter verwaltet wird, wird verdrängt, soweit es nicht um Rechte geht, deren Verletzung auch der Wohnungseigentümer noch geltend machen kann.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtungsbefugnis: Zwangs... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümerin K, deren Wohnungseigentumsrechte von einem Zwangsverwalter verwaltet werden, geht gegen eine Reihe von Beschlüssen vor.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtungsbefugnis: Zwangs... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K sei nicht anfechtungsbefugt. Die im Eigentum der K stehenden Wohnungseigentumsrechte stünden unter Zwangsverwaltung. Hieraus folge, dass dem Zwangsverwalter hinsichtlich aller der Beschlagnahme unterliegenden Ansprüche das aktive und passive Prozessführungsrecht obliege. Die Klagebefugnis des Wohnungseigentümers des verwalteten Wohnungseigentums werde insoweit...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.3.4 Mediation im Wohnungseigentumsrecht

Die Wohnungseigentümer können als gewillkürtes Prozesshindernis oder auch begleitend zu einem ordentlichen Verfahren eine Mediation vereinbaren.[1] Ist die Mediation als Vorschalt- oder Güteverfahren für eine Hausgeldklage vorgesehen[2], gilt das dazu in Kap. 1.3.2 Ausgeführte entsprechend.mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 9.3.1 Freihändiger Verkauf

Der Insolvenzverwalter darf das Wohnungseigentum des Hausgeldschuldners nach h. M. freihändig veräußern.[1] Haben die Wohnungseigentümer eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 Abs. 1 WEG vereinbart, braucht er allerdings eine Zustimmung.[2] Die freihändige Veräußerung muss die Rechte der Absonderungsberechtigten – auch die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 10 Ab...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 13 Insolvenzanfechtung

Sofern der Insolvenzverwalter dies geltend macht, können Zahlungen des Hausgeldschuldners der Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO unterliegen und sind von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei Erfüllung der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen vor allem der §§ 130 bis 134 InsO nach § 143 Abs. 1 InsO zurückzugewähren.[1] Die Voraussetzungen sind im Einzelnen kompl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldforderungen im Wohn... / 4.2.2 Fassung des Beschlusses

Bei einem Beschluss, mit dem die Vorschüsse angepasst werden, muss meines Erachtens klargestellt werden, welche Forderungen im Einzelnen erlöschen. Die Unterscheidung hat Bedeutung für einen Eigentümerwechsel. Fallbeispiel Auf das Wohnungseigentumsrecht Nr. 1 entfielen für das Jahr 2021 insgesamt 2.400 EUR (12 x 200 EUR) als Vorschuss. Nach der Einzeljahresabrechnung entfalle...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1 Überblick

Selbst wenn sich die Zwangsvollstreckung des Hausgeldes zunächst als erfolglos herausstellt, ist durch eine Titulierung eine Vollstreckung hieraus für die folgenden 30 Jahre möglich. Das ist von großem Vorteil, wenn der Hausgeldschuldner nach einigen Jahren durch Arbeit, Erbschaft oder andere Umstände doch wieder zu Geld kommt, sodass auch eine spätere Vollstreckung durchaus...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldinkasso: Außergeric... / 4.3 Persönliche Klärungen

Im begründeten Einzelfall ist mit dem Wohnungseigentümer persönlich am Telefon, aber auch (besser) durch Hausbesuch oder im Büro des Verwalters zu klären, warum es zu dem Rückstand oder der mangelnden Kontodeckung gekommen ist. Schriftliche Mahnungen werden häufig ignoriert.[1] Eine persönliche Ansprache hat hingegen – abhängig von den Gründen – häufig eine höhere Erfolgsquo...mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / Zusammenfassung

Überblick Neben dem klassischen Hausgeldinkasso stehen eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, die Beitreibung fälligen Hausgeldes zu fördern oder jedenfalls den Ausfall weiteren Hausgeldes zu verhindern.[1] Infrage kommen insbesondere die Durchsetzung einer Versorgungssperre, indem der Wohnungseigentümer vom Bezug von Versorgungsleistungen ausgeschlossen wird, und die E...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 12.1 Begriff

Der Insolvenzverwalter kann ein Wohnungseigentum freigeben.[1] Diese Freigabe ist eine einseitige, empfangsbedürftige, konstitutiv wirkende Willenserklärung gegenüber dem Insolvenzschuldner[2], einen zur Insolvenzmasse zählenden Gegenstand, etwa das Wohnungseigentum, aus dem Haftungsverband der Insolvenzmasse und damit aus dem Insolvenzbeschlag zu lösen. Die Freigabe wird mi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldinkasso: Außergeric... / 1.2.2 Lastschriftverfahren

Überblick Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass sie am SEPA-(Basis-)Lastschriftverfahren teilnehmen müssen.[1] Streitig ist, ob die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren nur für nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG angeordnete Vorschüsse bestimmt werden kann.[2] Ein schutzwürdiges Interesse des Wohnungseigentümers daran, dass sein Konto nur wegen gleichbleibender, regelmä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Insolvenz eines Wohnungseig... / 12.2.1 Hausgeldschuldner

Wie sich eine Freigabe auf die Frage auswirkt, wer Hausgeldschuldner ist, ist streitig. Relativ geklärt scheint zu sein, dass der Insolvenzverwalter für diejenigen Forderungen haftet, die während der Dauer der Insolvenzverstrickung des Wohnungseigentums fällig geworden sind.[1] Die Freigabe von Vermögensgegenständen aus der Insolvenzmasse wirkt nämlich nur für die Zukunft.[2...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldinkasso: Versorgung... / 2.3.1 Entziehungsbeschluss

Das Verlangen nach § 17 Abs. 1 WEG bedarf nach h. M. grundsätzlich eines Beschlusses[1], der nicht selbst die Entziehung des Wohnungseigentums zur Folge hat, sondern eine besondere Prozessvoraussetzung der folgenden Entziehungsklage darstellt. Es muss die Veräußerung des Wohnungseigentums verlangt werden. Dies muss sich unzweifelhaft aus der Beschlussformulierung, wie sie vo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.4.5 Aufrechnung

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Aufrechnung mit einer Forderung gegen die Forderung eines anderen zu erklären.[1] Voraussetzung einer Aufrechnung ist dabei stets, dass die eigene Forderung voll wirksam und fällig ist und die einander geschuldeten Leistungen gleichartig sind. Im Wohnungseigentumsrecht jedoch kann der Hausgeldschuldner gegen die Hausgeldforderungen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Insolvenz eines Wohnungseig... / 2 Vorläufiger Insolvenzverwalter

Das Insolvenzgericht kann nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners geht nach § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO auf diesen über, wenn das Gericht dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. In diesem Fall hat der vorläufige Insolvenzverwalter nach § 21 Abs. 1...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldforderungen im Wohn... / 2.1 Grundsatz: Bestimmung der Wohnungseigentümer

Wann Hausgeld fällig ist, können die Wohnungseigentümer durch einen auf § 28 Abs. 3 WEG gestützten Beschluss[1] oder durch eine Vereinbarung[2] bestimmen, jenseits der §§ 27 Abs. 2, 19 Abs. 1 WEG aber nicht der Verwalter. 2.1.1 Gemeinschaftsordnung Häufig enthält bereits die Gemeinschaftsordnung eine Bestimmung zur Fälligkeit von Hausgeldzahlungen, wie beispielsweise das nachf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Insolvenz eines Wohnungseig... / 7.2.1 Hausgeld: Vor Eröffnung fällige Forderungen

Das gegenüber einem Wohnungseigentümer bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Hausgeld (Vorschuss und/oder Nachschuss) ist eine einfache Insolvenzforderung.[1] Einfache Insolvenzforderungen sind nach § 38 InsO nämlich solche Verbindlichkeiten gegenüber persönlichen Gläubigern des Insolvenzschuldners, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.3.1 Musterklage

Das nachfolgende Muster berücksichtigt den Fall, dass ein Wohnungseigentümer Nachschuss, Vorschuss sowie einen fälligen Vorschuss aus einer beschlossenen Sonderumlage schuldet. Das Muster ist an den Einzelfall anzupassen. Muster: Hausgeldklage An das Amtsgericht ________ – Abteilung für Wohnungseigentumssachen – ________________ ________________ der Gemeinschaft der Wohnungseig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.6.2 Musterklage

Das nachfolgende Muster berücksichtigt den Fall, dass der Beklagte Wohnungseigentümer in der betreffenden Wohnungseigentumsanlage ist, gegen ihn Hausgeldrückstände aus Wirtschaftsplan, Sonderumlage, Abrechnung etc. in Höhe von _____ EUR, seit _______ bestehen und auf das verlangte Hausgeld Zinsen in Höhe von _____ EUR seit _______ verlangt werden. Der Verwalter ist – sofern dem so ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.8.1.3 Fristberechnung für Berufungsbegründung

Praxis-Beispiel Fristberechnung Erfolgt die Zustellung des Urteils am 2. Februar, läuft die Frist zur Begründung der Berufung am 2. April um 24 Uhr ab. Bei der Berufungsbegründungsfrist handelt es sich im Gegensatz zur Berufungsfrist des § 517 ZPO nicht um eine sog. "Notfrist". D. h., die Frist zur Begründung der Berufung kann auf entsprechenden Antrag hin verlängert werden, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Liquiditätskrise (WEG) / 3 Ausfalldeckungssonderumlage

Einer Zwischenfinanzierung ist in der Regel die Erhöhung der Mittel der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, des Gemeinschaftsvermögens, vorzuziehen. Dieses kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Ein Weg besteht darin, bereits die Vorschüsse höher zu prognostizieren.[1] Der übliche Weg besteht aber darin, über Vorschüsse auf eine Sonderumlage (Ausfalldeckungssonderumlage)...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufteilungsplan: Fehlende N... / 3 Das Problem

Das Ehepaar A erwirbt im Jahr 1998 die Wohnungseigentumsrechte 1 und 2. Im Jahr 2019 stellen sie den Antrag, die Wohnungseigentumsrechte rechtlich zu vereinigen. Dies lehnt das Grundbuchamt ab, da außer dem Flur die Räume des Wohnungseigentums 1 im Dachgeschoss entgegen § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG mit keiner Nummer gekennzeichnet seien. Das Ehepaar legt daraufhin eine Ergänz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 9.2 Der "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht"

Um es auch hier vorwegzunehmen: Der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist kein Garant für einen Prozessgewinn. Auch von ihm kann nicht verlangt werden, dass er die Entwicklung künftiger Rechtsprechung voraussieht.[1] Von ihm kann aber erwartet werden, dass er die Rechtslage einigermaßen sicher beurteilen kann. Um die Bedeutung eines Fachanwalts nachvollziehen zu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 9.3.1 Streitwertabhängige Vergütung

Die Kosten des Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – und zwar unabhängig davon, ob der Vermieter einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht beauftragt oder einen Rechtsanwalt, der nicht Fachanwalt ist. Die Gebühren richten sich in erster Linie nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Je nach Art der anwaltlichen Tätigkeit leg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Schwierige Mietverhältnisse / 2.4.1 Prüfen, ob Vermietungszustimmung erforderlich ist

Zunächst sollte jeder vermietende Wohnungseigentümer die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung dahin gehend überprüfen, ob er seine Wohnung überhaupt vermieten darf. Durch eine Vereinbarung wie die Gemeinschaftsordnung kann die Vermietungsbefugnis nämlich auch ausgeschlossen werden. Allerdings sind Vermietungsverbote in der Praxis des Wohnungseigentumsrechts die absolute...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Dienstbarkeiten: Beschränkt... / 1.7 Wohnungseigentümergemeinschaft als Berechtigte

Grundbuchfähig Auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann Berechtigte einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit sein. Praxis-Beispiel Teilrechtsfähigkeit genügt Zum Sondereigentum mehrerer Wohnungseigentumsrechte gehört jeweils ein Abstellraum. Eine Eigentümerin bewilligte und beantragte die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit in den Wohnungseigentumsgru...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Falsche Rechtsmittelbelehrung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine falsche Belehrung: Das AG schickt B zum falschen Gericht. Fraglich ist, ob B aus diesem Grund wegen der Überschreitung der Berufungseinlegungsfrist Wiedereinsetzung erlangen kann. Rechtsmittel beim falschen LG: Grundsatz Wird ein Rechtsmittel bei einem allgemeinen LG und nicht bei dem nach § 72 Abs. 2 GVG zuständigen gemeinsamen Berufung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Keller wird bewohnt/umgebau... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wie im Fall des BGH, Urteil v. 28.1.2022, V ZR 106/21, geht es auch hier um die Frage, wann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dazu aufgerufen ist, gegen Störungen etwas zu unternehmen, und wann ein Wohnungseigentümer etwas unternehmen kann. Besondere Schwierigkeiten bereiten solche Störungen und/oder Beeinträchtigungen, die sich sowohl im gemeinschaftli...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsmittelstreitwert: Zur... / 3 Das Problem

Der Bauträger B errichtet eine Wohnungseigentumsanlage und veräußert sämtliche Wohnungseigentumsrechte. Nach Fertigstellung der Wohnungseigentumsanlage wird das gemeinschaftliche Eigentum am 15.11.2011 unter Vorbehalt verschiedener Mängel abgenommen. Am 18.10.2012 beschließen die Wohnungseigentümer, gegen B Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Ferner bestimmen sie, Re...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ex-Wohnungseigentümer: Aufw... / 3 Das Problem

Es geht um eine Wohnungseigentumsanlage mit 2 Wohnungseigentumsrechten. Ein Verwalter ist nicht bestellt. Die Wohnungseigentümer sind zerstritten. Die Wohnungseigentümer tilgen Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und verlangen wechselseitig die Erstattung der verauslagten Kosten in Höhe des Miteigentumsanteils des anderen. Im Jahr 2019 veräußert B sein W...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anspruch auf Vorschuss: Nic... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Es fehle bereits an einem Verfügungsanspruch. Ohne einen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG fehle es nämlich an einer Verpflichtung, Vorschuss zu zahlen. Unter der Geltung des seit dem 1.12.2020 geltenden Wohnungseigentumsrechts folgten Zahlungsansprüche nur aus Beschlüssen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen oder über die Nachschüsse. ...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 199 In § 266 FamFG mit der Zuständigkeit des Familiengerichts sind alle diejenigen Fälle erfasst, welche im weitesten Sinne familienrechtliche Rechtsverhältnisse betreffen. Hieraus folgt umgekehrt aber, dass solche Verfahren, welche weder in § 266 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 oder Abs. 2 FamFG erfasst sind, keine Familiensache darstellen, folglich auch nicht vor dem Familiengerich...mehr

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Verzeichnis der abgekürzt verwendeten Literatur

Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 14. Aufl. 2018 Beck’scher Online-Großkommentar Zivilrecht (zitiert: BeckOGK WEG) Beck’scher Online-Kommentar Wohnungseigentumsrecht (zitiert: BeckOK WEG) Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 7. Aufl. 2017 Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, 1. Aufl. 2021 Elzer/Fritsch/Meier (Hrsg.), Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl. 2017 Hügel/Elz...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Vorwort

Der Gesetzgeber hat ersichtlich ein Erfolgsmodell geschaffen, als er das Wohnungseigentumsgesetz 1951, juristisches Neuland betretend, zur Linderung der Wohnungsnot einführte. Inzwischen gibt es in Deutschland rund 3 Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften mit über 10 Millionen Eigentumswohnungen. Nachdem das Gesetz jahrzehntelang kaum eine Änderung erfahren hatte, bracht...mehr

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§ 12 Verschiedenes / 2. Die Haftung der Wohnungseigentümer für "Aufbauschulden" einer Bauherrengemeinschaft

Rz. 32 In seltenen Fällen entsteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht als Bauträgerobjekt, sondern im Bauherrenmodell. Die dabei begründeten sog. "Aufbauschulden", also die aus den Bauverträgen im Zuge der Errichtung des Gebäudes resultierenden Zahlungspflichten, haben mit dem Wohnungseigentumsrecht unmittelbar nichts zu tun; hier sei nur der Vollständigkeit halber au...mehr