Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentumsrecht

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterbestellung: Ermessen / 3 Das Problem

Der Bevollmächtigte der Wohnungseigentümer K1 und K2 lädt zu einer Versammlung. In dem Einladungsschreiben wird mitgeteilt, lediglich Verwalter X, dessen Name und Sitz mitgeteilt werden, sei bereit, die Kleinst-Wohnungseigentumsanlage (3 Wohnungseigentumsrechte) zu verwalten. Als Honorarvorstellungen werden 55 EUR pro Monat und Einheit angegeben. Zugleich wird der Entwurf ei...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 5. Verfügung als mitwirkungspflichtige Verwaltungsmaßnahme

Rz. 93 Bislang war es umstritten, ob eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand abweichend von § 2040 BGB durch die Mehrheit der Miterben wirksam vorgenommen werden kann, wenn sie gleichzeitig eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung ist.[246] Nach einer Entscheidung des III. Senats des BGH aus dem Jahr 1965 können unter Umständen zur Verwaltung auch Verfügungen erforderli...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Neuer Umlageschlüssel: Ordn... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, die Kosten für die Erhaltung der Außenbeleuchtung, einer Baumentfernung und der Erhaltung von Treppenhausfenstern nicht nach der Größe der Miteigentumsanteile, sondern nach Anzahl der Wohnungseigentumsrechte umzulegen. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentumswechsel: Anzeigepf... / 3 Das Problem

X, seit Januar 2016 die Eigentümerin der Wohnungseigentumsrechte 1 und 2, überträgt diese auf ihren Ehemann Y. Der Eigentumswechsel wird am 3.8.2021 in das Grundbuch eingetragen. Ab September 2021 werden weder von X noch von Y Vorschüsse gezahlt. Für das Wohnungseigentumsrecht 1 beträgt der Rückstand 2.588,52 EUR, für das Wohnungseigentumsrecht 2 beträgt der Rückstand 1.513,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 5 Wohnungseigentumsrechte. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von B als Erben des verstorbenen Wohnungseigentümers Z die Zahlung einer "Sonderumlage" in Höhe von 6.489,16 EUR. Die übrigen Wohnungseigentumsrechte haben einen Eigentümer (Y). Nach einer Niederschrift hat Y unter einem TOP 5.2 "Instandsetzung Außenanlage G...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Erhaltu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie der Gebührenstreitwert eines Beschlusses zu ermitteln ist, dessen Gegenstand eine Erhaltungsmaßnahme ist. Maßgeblich ist § 49 GKG. Der Streitwert ist danach auf das Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung festzusetzen (Gesamtinteresse) und darf den 7,5-fachen Wert des Interesses des Klägers und der auf seiner S...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es neben der Frage, ob es überhaupt eine Versammlung gab, in der Vorschüsse ohne Wirtschaftsplan bestimmt worden waren (= eine "Sonderumlage"), um die Frage, wann ein Beschluss, mit dem Vorschüsse ohne Wirtschaftsplan bestimmt werden, ausreichend bestimmt ist. Eine Frage ist, welcher Umlageschlüssel ihm zugrunde liegt. Eine andere Frage, wie hoch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer veräußern einen kleinen Teil des in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstücks an das Ehepaar X. In der Kaufvertragsurkunde bewilligen sie und das Ehepaar, "das Sondereigentum samt den dazugehörigen Rechten an dem vertragsgegenständlichen Grundbesitz … aufzuheben". Die Beteiligten legen dar, davon auszugehen, es gebe keinen Vorkaufsfall, obwohl einem V an s...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondereigentum: Beschluss z... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 23 Abs. 1 WEG werden durch Beschlussfassung solche Angelegenheiten geordnet, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer Vereinbarung die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können. Gem. § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG ist ein Beschluss, der gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden...mehr

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FoVo 10/2023, Voraussetzung... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das AG hat den Antrag der Beklagten auf Verlängerung der Räumungsfrist richtigerweise zurückgewiesen. Erfolglose Wohnungssuche unzureichend und reicht nicht zur Begründung Die bislang erfolglose Suche der Beklagten nach Ersatzwohnraum vermag ihren Antrag vorliegend nicht zu begründen. Zwar kann für eine Verlängerung der Räumungsfrist nach § 721 Abs. 3 ZPO gerade auch die verge...mehr

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§ 3 Mietrecht und WEG-Recht / I. Muster: Beschlussanfechtung (Wohnungseigentumsrecht)

Rz. 10 Muster 3.9: Beschlussanfechtung (Wohnungseigentumsrecht) Muster 3.9: Beschlussanfechtung (Wohnungseigentumsrecht) Sehr geehrte Damen und Herren, _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie möchten sich gegen einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft wenden, deren Mitglied Sie sind. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ...mehr

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Autoren

Esthersine Böhmer (bis 2. Aufl.) ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte in Bochum. Schwerpunktmäßig befasst sie sich mit dem Verwaltungsrecht, insbesondere mit dem Bauordnungs- und Bauplanungs-, Beamten- und Schulrecht. Zugleich kennt sie Behördenarbeit auch von innen, denn sie blickt auf elf Jahre Erfahrung in ein...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Vollstreckung in Grundstücke

Rz. 11 Muster 2.4: Vollstreckung in Grundstücke Muster 2.4: Vollstreckung in Grundstücke _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Allgemeines Sie verfügen über einen Titel, der auf eine Geldforderung gerichtet ist. Ihnen ist bekannt, dass der Schuldner kein sonstiges Vermögen – außer einem Grundstück – besitzt, das vielleicht sog...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Modernisierung durch Wärmed... / 2.6 Exkurs: Wohnungseigentum

Im Rahmen des Wohnungseigentumsrechts kann die Anbringung einer Wärmedämmung gemäß § 20 Abs. 1 WEG mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Es handelt sich dabei um eine bauliche Veränderung. Hier gilt der Grundsatz, dass die Kosten einer baulichen Veränderung von demjenigen Eigentümer zu tragen sind, dem die bauliche Veränderung gestattet wurde oder der sie durchgeführt h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Wohnungseigentum (Abs. 4)

Rz. 119 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum gilt gem. § 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Grundbesitzbewertung. Rz. 120 [Autor/Stand] Wohnungseigentum ist gem. § 181 Abs. 4 BewG definiert als das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Insoweit entspricht die Definition der G...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zuständigkeitsbestimmung / 4 Die Entscheidung

Das OLG bejaht die Frage! Die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO lägen vor. Im Fall bestünden überwiegende Gesichtspunkte für eine Zuständigkeit des AG. Dieses sei für die gegen den Wohnungseigentümer gerichtete Klage gem. § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG ausschließlich sachlich zuständig. Für die weiteren Antragsgegner, die Mieterin und ihren E...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Altvereinbarung: Weitergelt... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung obliegt die Instandhaltung und Instandsetzung der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Geschossdecke zwischen Dachgeschoss und Spitzboden sowie der Dach- und der Konstruktion eines jeden Hauses dem jeweiligen Wohnungseigentümer. Ferner heißt es in der Gemeinschaftsordnung, die einzelnen Wohnungseigentumsrechte seien so weit wie möglich als...mehr

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AGS 07/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Herbert Schons, The never ending story: Das anwaltliche Erfolgshonorar, AnwBl. 2023, 289 In seinem Beitrag berichtet der Autor zunächst über die Entwicklung des nunmehr in § 4a RVG geregelten und unter bestimmten Voraussetzungen zulässigen Erfolgshonorars. Viele Jahrzehnte war die Vereinbarung eines Erfolgshonorars schlechthin verboten. Erst das BVerfG hat dieses...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 1.1 Kostenverteilungsschlüssel

Von den Kosten des Betriebs der Zentralheizungsanlage sind gemäß § 7 Abs. 1 der HeizkostenV mindestens 50 %, höchstens 70 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen. Alternativ kann hinsichtlich des Grundkostenanteils auf die beheizte Wohn- oder Nutzfläche (bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten stellt für Wohnungseigentümergemeinschaften mit gemeinschaftlicher Heizungsanlage einen zentralen Bestandteil der Jahresabrechnung dar. Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) schreibt zwingend eine verbrauchsabhängige und damit periodengerechte Abrechnung dieser Kosten vor und konstituiert damit eine Durchbrechung de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 2.10.2 Sitzungen des Aufsichtsrats

Rz. 709 Gesetzliche Regelungen Die Teilnahme an den Sitzungen ist eine wesentliche Pflicht des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds. Die Mitglieder des Aufsichtsrats können ihre Aufgaben nicht durch andere Personen wahrnehmen lassen (§ 38 Abs. 4 GenG).[1] Es ist deshalb auch nicht möglich, dass ein Mitglied einen Dritten oder ein anderes Aufsichtsratsmitglied bevollmächtigt, ihn ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Prozesskostenhilfe: Einsatz... / 5 Hinweis

Problemüberblick Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für die Antwort auf die Fra...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Prozesskostenhilfe: Einsatz... / 4 Die Entscheidung

Der BGH ist der Ansicht, B sei es zumutbar, jedenfalls ein Wohnungseigentumsrecht zu veräußern, um aus dem Erlös die Kosten der Rechtsverteidigung aufzubringen! Es sei nämlich davon auszugehen, dass B einen angemessenen Nettoerlös erzielen werde, der ausreiche, um die Kosten des Rechtsstreits zu decken. Dem stehe nicht entgegen, dass die Wohnungen in dem Haus A an B's Söhne ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Prozesskostenhilfe: Einsatz... / 1 Leitsatz

Nach § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO kann eine Partei gehalten sein, zur Finanzierung eines Rechtsstreits ein Wohnungseigentumsrecht einzusetzen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag: Vertrag m... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will ein Wohnungseigentümer, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer handelt. Liegt es so, muss er die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagen oder, ist es eilig, gegen diese einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Der Verwalter kann nicht in Anspruch genommen werden, da er nur Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Prozesskostenhilfe: Einsatz... / 3 Das Problem

K legt Revision ein. Fraglich ist, ob B nach §§ 114 Abs. 1 Satz 1, 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO zur Verteidigung Prozesskostenhilfe zu gewähren ist. B ist nämlich Eigentümer von 6 Wohnungseigentumsrechten (3 in einem Haus A, 3 in einem Haus B) und somit nicht ganz unvermögend. B gibt deren Wert mit insgesamt 1.125.000 EUR an, meint aber, keines veräußern zu müssen (Bargeld oder Gel...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zweitbeschluss: Grenzen / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fassen Wohnungseigentümer einerseits rechtskräftig für ungültig erklärte Beschlüsse erneut. Sie ändern dabei, soweit es um die Kosten für Wärme und Warmwasser geht, nichts. Fraglich ist, ob dieses Vorgehen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen kann, und ob dafür überhaupt eine Beschlusskompetenz gegeben ist. Dabei ist für das Revisionsverfahren...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Öffentlicher Nachbarschutz ... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K ist seit Mitte des Jahres 2021 Eigentümer von 2 Wohnungseigentumsrechten in einer im Jahre 1997 errichteten Wohnungseigentumsanlage. Nach der Übernahme der Wohnungen stellt K im Zuge von Bauarbeiten, bei denen er u. a. großflächig den Estrich über der Kellerdecke herausstemmen ließ, fest, dass sich Risse in den Decken befinden und Brandschutzmanschetten ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baum: Entfernung / 5 Hinweis

Problemüberblick Für das Wohnungseigentumsrecht fragt sich, ob K wegen § 9a Abs. 2 WEG gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vorgehen musste. Liegen die Dinge so, wie es das OLG annimmt, müssten also alle Wohnungseigentümer über die Beseitigung entscheiden, ist die Frage meines Erachtens zu bejahen. Die Klage wäre daher abzuweisen gewesen, hätte gegen die Gemeinschaft...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 4.2 Haftungsumfang

Allgemeines Schadensrecht Der Umfang der Haftung des Zwangsverwalters richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen des Schadensrechts (§§ 249ff. BGB). Wenn der Zwangsverwalter seine Tätigkeiten teilweise an andere Personen delegiert, trägt er dennoch nach § 278 BGB weiterhin für seine Hilfspersonen die Verantwortung. Bei der Prüfung eines Verschuldens des Zwangsverwalters ist ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz: Ausgleich von ... / 3 Gerichtliches Verfahren

Neue Zuständigkeit Die FGG-Reform[1] brachte mit der Einführung des FamFG neue Zuständigkeiten der Familiengerichte mit sich. Im Rahmen dieser Neuordnung wurden bestimmte Zivilrechtsstreitigkeiten, die eine besondere Nähe zu familienrechtlich geregelten Rechtsverhältnissen aufweisen oder die in engem Zusammenhang mit der Auflösung eines solchen Rechtsverhältnissen stehen, zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Das LG verneint die Frage! Die "Rezeption" stehe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu. Sie sei damit Gemeinschaftsvermögen, auf das § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG nicht anwendbar sei. Die Wohnungseigentümer hätten keinen Anspruch auf einen Mitgebrauch. Zum Gemeinschaftsvermögen zählten alle durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erworbenen Sachen und Rechte. Das Gemeinsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.4.10 Miteigentumsanteil

Bei Wohnungseigentum ist unter den Ziffern 9 und 10 der Miteigentumsanteil anzugeben. Der Miteigentumsanteil ist im Wohnungseigentumsrecht[1] ein rechnerischer Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Regel werden die Bruchstücke als Teile von 1.000 angegeben, bei größeren Objekten auch von 10.000 oder mehr (z. B. 70 –Zähler- / 1....mehr

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Verzeichnis der Fundstellen

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Bewertung des belasteten Grundstücks

Rz. 30 [Autor/Stand] Die Bewertung eines mit einem fremden Gebäude bebauten (belasteten) Grundstückens ist in § 195 Abs. 3 BewG geregelt. Demnach ergibt sich der Grundbesitzwert des belasteten Grundstücks aus der Summe des auf den Bewertungsstichtag abgezinsten Bodenwerts (§ 179 BewG) und des über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierten Entgelts. Rz. 31 [Autor/Sta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.) Praxiskommentar ErbStG und BewG 4. Auflage 2022 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-126-1, 179 EUR Der nunmehr in der 4....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Unterteilung: Vermehrung de... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung entfällt auf jede "Eigentumswohnung" eine Stimme. Die Gemeinschaftsordnung ermächtigt den Eigentümer des Teileigentums Nr. 9, auf eigene Kosten und vorbehaltlich einer baubehördlichen Genehmigung sein Sondereigentum im Dachgeschoss zu Wohnzwecken aus- und umzubauen und "beliebig viele Wohnungseigentumsrechte zu begründen". Teileigentümer X macht...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Unterteilung: Vermehrung de... / 1 Leitsatz

Ist ein zum Ausbau berechtigter Wohnungseigentümer berechtigt, Einheiten im Dachgeschoss zu "Wohnzwecken" auszubauen und ist er gleichzeitig zur "Begründung von neuem Wohnungseigentum" bzw. dazu ermächtigt, "beliebig viele Wohnungseigentumsrechte zu begründen", so ist die Regelung dahingehend auszulegen, dass den neu geschaffenen, zusätzlichen Einheiten im Falle der Vereinba...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Unterteilung: Vermehrung de... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall unterteilt ein Teileigentümer aufgrund einer Vereinbarung sein Recht. An die Stelle des Teileigentums Nr. 9 sollen die Wohnungseigentumsrechte Nr. 9a und Nr. 9b treten. Fraglich ist, ob die Eigentümer der so entstandenen Rechte gemeinsam eine Stimme haben, jeder ½ oder jeder 1 Stimme. Regelfall Wenn in der Gemeinschaftsordnung ein Objektstimmrecht vorge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Unterteilung: Vermehrung de... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG anders! Es gebe 2 Stimmen, da der Gemeinschaftsordnung der Wille des teilenden Eigentümers entnommen werden könne, dass mit der Festlegung des Objektstimmrechts das Ziel verfolgt worden sei, im Fall einer "Vermehrung der Wohnungseigentumseinheiten" im Wege einer Unterteilung auch die Stimmrechte entsprechend zu steigern (Hinweis auf BGH, Beschluss v. 7.10.2...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Begründung von Wohnungseige... / 3 Exkurs: Unterteilung

Von der Teilung nach § 8 WEG ist die Unterteilung einer Sondereigentumseinheit nach Begründung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu unterscheiden. Ein Wohnungseigentümer kann jedenfalls sein Wohnungseigentum unter vollständiger Aufteilung der bisherigen "Raumeinheit" in selbstständige Wohnungs- und Teileigentumsrechte unterteilen. Hierzu bedarf er nicht der Zustimmung ander...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Begründung von Wohnungseige... / 2 Begründung durch Teilung

Der Eigentümer eines Grundstücks kann gem. § 8 WEG durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile teilen, und zwar so, dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude verbunden ist...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vergemeinschaftung von Mäng... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K geht nach einer Vergemeinschaftung der Mängelrechte der Wohnungseigentümer in den Jahren 2014 und 2015 gegen B vor, der den Wohnungseigentümern die Wohnungseigentumsrechte an einer gebrauchten Immobilie unter Ausschluss von Mängelrechten verkauft hat. Fraglich ist, ob K auch nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgese...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 1 Leitsatz

Waren vor dem 1.12.2020 sämtliche Wohnungseigentumsrechte in einer Hand vereinigt und war die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 7 Satz 4 WEG a. F. untergangen, ist am 1.12.2020 nach § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG eine neue Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entstanden.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Annexeigentum: Hauptsacheei... / 3 Das Problem

T teilt sein Grundstück in 3 Wohnungseigentumsrechte auf. Das Grundbuchamt meint, die Gartenfläche vor dem Wohnungseigentum Nr. 1 könne nicht zu diesem Eigentum als Sondereigentum gebucht werden. T sieht das nicht so. Der Wert der Gartenfläche (306,40 m²) betrage nur ca. 1/10 des Kaufpreises für das Wohnungseigentum Nr. 1. T legt daher eine Beschwerde ein.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Klage sei zunächst unzulässig gewesen, da es keine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mehr gegeben habe. Mit der Vereinigung sämtlicher Wohnungseigentumsrechte in der Hand des Z sei die bis dahin bestehende Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 7 Satz 4 a. F. WEG untergegangen. Die WEG-Reform, die zum 1.12.2020 in Kraft getreten sei, habe den U...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 3 Das Problem

Verwalter K legt mit Schreiben vom 16.12.2019 gegenüber B sein Amt nieder. Es gibt seit dem Jahr 2018 nur noch Z als Eigentümer (diesem gehören seit dieser Zeit sämtliche Wohnungseigentumsrechte). K verklagt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B auf restliche Vergütung. Er meint, B sei im Jahr 2018 nicht untergegangen. Von einem Untergang wäre nur bei Schließung der Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag: Schutzwir... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Entscheidung wirft die Frage auf, ob der Verwaltervertrag Vertrag mit Schutzwirkung für die Wohnungseigentümer ist. Die Antwort hierauf muss aus Karlsruhe kommen. Verwaltervertrag: Keine Klärung im Vertrag Bis zu einer Antwort aus Karlsruhe, ob der Verwaltervertrag von Gesetzes wegen ein Vertrag mit Schutzwirkung für die Wohnungseigentümer ist, gibt es 2 La...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss-Beschluss (1) / 5 Hinweis

Problemüberblick In dem Fall geht es zum einen um die Frage, wie der Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zu formulieren und nach § 23 Abs. 2 WEG anzukündigen ist. Zum anderen geht es um eine prozessuale Frage: Was muss innerhalb der Frist des § 45 Satz 1 Fall 2 WEG vorgetragen werden? Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG Das LG meint, man müsse bei einem Beschluss nach § 28 ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Begründung von Sondereigent... / 3 Das Problem

X teilt ein Grundstück in Wohnungseigentum auf. Er bildet u. a. das Teileigentum 1. Diesem ist ein Sondernutzungsrecht als Terrassenfläche, insbesondere für Außengastronomie, zugeordnet. In der Gemeinschaftsordnung wird X und seinen Sondernachfolgern für das Teileigentum 1 eine Unterteilung gestattet. Ferner ist X berechtigt, das Teil- in Wohnungseigentum umzuwandeln. Soweit...mehr