Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentumsrecht

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Abrechnung: Wer schuldet ihre Erstellung?

Leitsatz Die Pflicht zur Erstellung der Abrechnung trifft den Verwalter, der im Zeitpunkt der Entstehung der Abrechnungspflicht Amtsinhaber des Amtes "Verwalter" ist. Scheidet der Verwalter im Laufe des Wirtschaftsjahres aus seinem Amt aus, schuldet er die Abrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr daher unabhängig davon, ob im Zeitpunkt seines Ausscheidens die Abrechnun...mehr

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§ 3 Verlöbnis / I. Anwaltszwang

Rz. 127 Soweit es um Ansprüche zwischen miteinander verlobten oder ehemals verlobten Personen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses geht oder um Fälle des Schadenersatzanspruchs gemäß §§ 1298, 1299 BGB zwischen einem Verlobten und einer dritten Person, besteht für den Fall der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gemäß §§ 114 Abs. 1, 112 Nr. 3, 266 Abs. 1 ...mehr

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Eintragung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

Leitsatz Für die Eintragung eines bisher nicht gebuchten ("schuldrechtlichen") Sondernutzungsrechts (hier: Kfz-Stellplatz) im Grundbuch eines Wohnungseigentums ist bei bestehender Wohnungseigentümergemeinschaft die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer in Form der Bewilligung auch dann erforderlich, wenn ein Ausschluss aller (übrigen) Wohnungseigentümer unter der aufschiebende...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: Notarhaftung bei Nichtberatung

Leitsatz Klärt ein Notar einen Wohnungseigentümer im Falle einer verwalterlosen Wohnungseigentumsanlage nicht über das Erfordernis der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zu einer beabsichtigten Eigentumsübertragung auf und holt der Notar im Rahmen des Vollzuges einer Eigentumsübertragung die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer nicht ein, obwohl die Gemeinschafts...mehr

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Anmeldung im Zwangsversteigerungsverfahren

Leitsatz Wird von Dritten die Zwangsversteigerung in ein Wohnungseigentum betrieben, ist der Verwalter grundsätzlich verpflichtet, die gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten Hausgeldansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in dem Zwangsversteigerungsverfahren anzumelden. Normenkette WEG § 27 Abs. 1 Nr. 4; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Das Problem Besteller X erwirbt vom ...mehr

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zerb 12/2017, EU-ErbVO: Vor... / Anmerkung

1. Einführung: Für alle Erbfälle mit Auslandsberührung, bei denen der Erblasser am 17.8.2015 oder danach verstorben ist, kommt die Europäische Erbrechtsverordnung zur Anwendung (Art. 83 Abs. 1 EuErbVO). Über deren Auslegung entscheidet in letzter Instanz der EuGH. Es war allgemein erwartet worden, dass es einige Jahre dauern wird, bis eine erste Entscheidung des EuGH zur Eur...mehr

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Abrechnung: Übersicht über die Abrechnungsergebnisse

Leitsatz Eine Übersicht über die Abrechnungsergebnisse aller Wohnungseigentumsrechte bzw. eine Übersicht über die die den Abrechnungszeitraum betreffenden Hausgeldrückstände ist kein notwendiger Bestandteil der Abrechnung. Der Beschluss über die Genehmigung der Abrechnung ist nicht allein deshalb anfechtbar, weil der Verwalter eine von ihm freiwillig erstellte Saldenliste tro...mehr

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Vermietung von Flächen, die im gemeinschaftlichen Eigentum stehen

Leitsatz Ein Beschluss über die Vermietung von Gemeinschaftsfreiflächen für die Dauer von 15 Jahren an einen Eigentümer, der dort überdachte offene Terrassenplätze für seine in Gewerbeeinheiten umzubauende Wohnungen errichten möchte, ist unwirksam. Normenkette WEG §§ 13 Abs. 2, 14, 15 Das Problem Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus 1 Gebäude mit 34 Wohnungseigentumsrechten...mehr

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Offenkundigkeit einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung

Leitsatz Auch ein Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, darf in der Regel darauf vertrauen, dass die Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zivilsachen mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug zutreffend ist. Normenkette GVG § 72 Abs. 2; WEG § 43 Nr. 1; ZPO § 233 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt vor ...mehr

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Wann ist Kinderlärm Lärm?

Leitsatz Geräuschemissionen, die ihren Ursprung in einem altersgerecht üblichen kindlichen Verhalten haben, gegebenenfalls auch unter Inkaufnahme erhöhter Grenzwerte für Lärm und entsprechender Begleiterscheinungen kindlichen Verhaltens, sind grundsätzlich hinzunehmen. Die Grenzen sind jeweils im Einzelfall zu bestimmen unter Berücksichtigung namentlich von Art, Qualität, Da...mehr

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Veräußerung eines Wohnungseigentums: Vermehrung von Stimmen

Leitsatz Bei Geltung des Kopfstimmrechts entsteht ein neues Stimmrecht, wenn ein Wohnungseigentümer das Alleineigentum an einem von mehreren ihm gehörenden Wohnungseigentumsrechten auf eine von ihm beherrschte Personengesellschaft überträgt; die Personengesellschaft ist von der Ausübung ihres Stimmrechts nicht allgemein ausgeschlossen. Ein Stimmrechtsausschluss wegen rechtsmi...mehr

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Obligatorisches Schlichtungsverfahren

Leitsatz Verlangt ein Wohnungseigentümer vom anderen die Unterlassung der in § 906 BGB geregelten Einwirkungen, muss er in Nordrhein-Westfalen vorher gemäß § 15a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGZPO in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) des Gesetzes über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) ein obligatorisches Schlichtungsverfahren durchführen. Normenkette EGZPO § 15...mehr

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Gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten

Leitsatz Sind die Wohnungseigentümer in der Gemeinschaftsordnung unter der aufschiebenden Bedingung vom Gebrauch von Stellplätzen ausgeschlossen, dass der teilende Eigentümer den Gebrauch durch notariell beurkundete oder beglaubigte Erklärung einzelnen Wohnungseigentumsrechten zuordnet, so reicht es für die Begründung solcher Sondernutzungsrechte aus, wenn der teilende Eigen...mehr

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Übertragung eines Raums

Leitsatz Zwei Wohnungseigentümer können den Gegenstand ihres jeweiligen Sondereigentums durch Übertragung einzelner Räume ihres Sondereigentums ändern, wenn das übertragene Sondereigentum zugleich mit dem Miteigentumsanteil des Erwerbers verbunden wird. Einer gleichzeitigen Verfügung über den Miteigentumsanteil bedarf es hierfür ebenso wenig wie einer Änderung der jeweiligen...mehr

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Vereinbarung zwischen Bauträger und Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Auswirkungen auf Mängelrechte

Leitsatz Umfasst eine Vereinbarung zwischen Bauunternehmer und Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sämtliche aus der mangelhaften Erstellung des gemeinschaftlichen Eigentums herrührenden Folgen einschließlich noch ausstehender rechtsgeschäftlicher Abnahme, so ändert sich damit der Werkvertrag im Erfüllungsstadium in ein neues vertragliches Verhältnis der Durchführung einer R...mehr

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AGS 5/2017, Kosten einer Vo... / 2 Aus den Gründen

Die "sofortige Beschwerde" der Gläubigerin war als Erinnerung auszufegen, da der Beschwerdewert nicht erreicht wird. Die Erinnerung ist zulässig, aber unbegründet. Insoweit wird auf die angefochtene Entscheidung sowie auf den Nichtabhilfebeschluss der zuständigen Rechtspflegerin billigend Bezug genommen. Aus der dort zitierten Entscheidung des BGH (Beschl. v. 18.7.2003 – IXa ZB...mehr

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Abrechnung: Beschluss, Ausgaben einzustellen

Leitsatz Der Beschluss, eine Ausgabe des Jahres 2014 in die Abrechnung 2014 einzustellen, ist überflüssig, aber ordnungsmäßig. Der Verwalter muss auch nichtige Beschlüsse durchführen. Normenkette WEG § 28 Abs. 5 Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen zur Abrechnung 2014, einen Betrag von 11.700,62 EUR, den die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einem Sachverständigen g...mehr

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Gerichtliche Verwalterbestellung in Zweiergemeinschaft

Leitsatz Ein Anspruch auf gerichtliche Bestellung eines Verwalters besteht grundsätzlich auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die nur aus 2 Wohnungseigentümern besteht. Normenkette WEG §§ 20 Abs. 2, 21 Abs. 4 und Abs. 8 Das Problem In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es nur 2 Wohnungseigentumsrechte. Die Wohnungseigentümer können sich nicht auf die Bestellung eines ...mehr

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Beschwer: Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

Leitsatz Greift der Kläger allein den Ausspruch des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung an, ist die Revision mangels Beschwer jedenfalls dann unzulässig, wenn der Vorbehalt nach § 780 Abs. 2 ZPO entbehrlich war. Normenkette ZPO §§ 542, 552, 780 Abs. 2 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagt das Land Sachsen auf Zahlung von Hausgeld für die Jahre 2013 ...mehr

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Wohnungseigentums – als Hotelanlage

Leitsatz Für die wirksame Begründung durch Grundbucheintragung ist es unerheblich, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung die Appartements einer Hotelanlage als zu Wohnzwecken dienend bezeichnet, obwohl sie keine eigene Kochgelegenheit haben und kein Wohnungseigentum bilden, sondern nur teileigentumsfähig sind. In einer Hotelanlage, deren Appartements als Teileigentum veräu...mehr

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Beschwer: Schadensersatzansprüche gegen Verwalter

Leitsatz Das für die Beschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers, der im Wege der Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter erreichen will, bemisst sich nach seinem – im Zweifel nach Miteigentumsanteilen zu bestimmenden – Anteil an der Schadensersatzforderung; ebenso besc...mehr

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FF 2/2017, Zuweisung von Ge... / V. Ausblick

Wohnungsbaugenossenschaften sind keine sozial verpflichteten Verbände, sondern treten am Markt als Unternehmen auf.[38] Sie haben den ihnen gesetzten Zweck, die Förderung der Interessen ihrer Mitglieder zu verfolgen. Demzufolge sind ihre Mitglieder auch als Anteilseigener eines Unternehmens und nicht als dessen Kunden oder sonstige Vertragspartner zu betrachten.[39] Hinsichtl...mehr

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Ausschluss vom Stimmrecht

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer ist entsprechend § 25 Abs. 5 Alt. 1 WEG bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen (Personen-)Gesellschaft jedenfalls dann nicht stimmberechtigt, wenn er an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt und deren Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter ist. Normenkette WEG § 25 Abs. 5 Alt. 1 Das Problem In ...mehr

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Mängelrechte: Vergemeinschaftung

Leitsatz In der Ermächtigung des Verwalters "im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft deren Ansprüche gegen die Firma G … sowie gegen Planer und Subunternehmer wegen Mängeln und Schäden am Gemeinschaftseigentum, insbesondere wegen der im gerichtlichen Beweissicherungsverfahren festgestellten Mängeln und Schäden, außergerichtlich und nötigenfalls gerichtlich durch Rechtsan...mehr

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Ermächtigung in Gemeinschaftsordnung gilt für den jeweils aktuellen Verwalter

Leitsatz Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, säumiges Hausgeld anzufordern und einzuziehen. Er ist jedoch nicht automatisch zur Prozessführung ermächtigt. Für die gerichtliche Durchsetzung benötigt er eine besondere Ermächtigung. Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, nach der der Verwalter auch zur gerichtlichen Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentüm...mehr

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Grundbuchamt: Prüfung der Gemeinschaftsordnung

Leitsatz Eine Vereinbarung, nach der Ehegatten oder Lebenspartner nach dem LPartG gegenseitig ermächtigt sind, alle aus dem Wohnungseigentum herrührende Rechte wahrzunehmen, insbesondere auch Zustellungen entgegenzunehmen, ist unwirksam. Eine Vereinbarung, nach der der bisherige Inhaber eines Wohnungseigentums außer bei einer Sondernachfolge im Wege der Zwangsversteigerung al...mehr

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Erfüllung öffentlich-rechtlicher Anforderungen

Leitsatz Es ist grundsätzlich Sache des jeweiligen Sondereigentümers, etwaige das Sondereigentum betreffende bauordnungsrechtliche Vorgaben, wie etwa den in einer Wohnung erforderlichen Einbau einer Toilette und einer Badewanne bzw. Dusche, auf eigene Kosten zu erfüllen. Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis ist auch dann Aufgabe all...mehr

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Baumaßnahmen durch Mieter

Leitsatz Greift ein Mieter in die Gebäudesubstanz durch Einbau einer von außen sichtbaren Klimaanlage ein, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen diese Maßnahme nach einer Vergemeinschaftung vorgehen. Normenkette WEG § 10 Abs. 6 Das Problem Mieter B des Teileigentümers X bringt an der Hoffassade der Wohnungseigentumsanlage zwischen den beiden vergitterten Hoffenste...mehr

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Ausbau von Kellerräumen

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer ist grundsätzlich berechtigt, in seinem Sondereigentum stehende Keller- als Wohnräume auszubauen, wenn die Teilungserklärung jedem Eigentümer erlaubt, die Zweckverwendung seiner Räume zu ändern. Bezeichnungen wie "Hobbyraum" oder "Keller" im Aufteilungsplan sind in diesem Fall nur unverbindliche Nutzungsvorschläge. Sofern Bestimmungen der Gemei...mehr

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Änderung der Gemeinschaftsordnung

Leitsatz Der teilende Eigentümer kann die in der Gemeinschaftsordnung zum Inhalt des Sondereigentums bestimmten Sondernutzungsrechte durch eine weitere einseitige Verfügung und deren Eintragung in das Grundbuch ändern, solange er noch Eigentümer aller Wohnungseigentumsrechte und noch keine Auflassungsvormerkung für einen Erwerber eingetragen ist. Normenkette WEG §§ 8, 10 Abs....mehr

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Änderung der Teilungserklärung

Leitsatz Sollen die Grenzen von Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum geändert werden, indem die nach § 8 Abs. 1 WEG erklärte und gemäß §§ 8 Abs. 2, 3, 7 WEG vollzogene Aufteilung abgeändert wird, ist hierfür ab Entstehen der (werdenden) Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 4 Abs. 1 und 2 WEG eine Vereinbarung in der Form der Auflassung nach §§ 873, 925 BGB unter Z...mehr

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Zuweisung von Sondernutzungsrechten

Leitsatz Werden Sondernutzungsrechte (Pkw-Stellflächen im Freien) wirksam einem Sondereigentum zugewiesen, besteht die Ausschlusswirkung gegenüber Sonderrechtsnachfolgern fort, auch wenn bei einer Übertragung der Nutzungsrechte auf ein anderes Sondereigentum zwar eine Abschreibung beim einen, jedoch keine Zuordnung beim anderen vorgenommen wurde. Sollen bei einer Veräußerung...mehr

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Zuweisung von Sondernutzungsrechten

Leitsatz Eine Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung, wonach demjenigen Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht an einer Gemeinschaftsfläche zugewiesen wird, der diese Fläche käuflich erworben hat, stellt keine wirksame Zuweisung eines Sondernutzungsrechts dar. Normenkette WEG, §§ 8, 10 Abs. 2 Satz 2, 13 Abs. 2 Satz 1 Das Problem Bauträger X gibt eine Teilungserklärung (§...mehr

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Eintragungsfähigkeit von Vereinbarungen

Leitsatz Das Grundbuchamt darf eine zur Eintragung bewilligte Bestimmung der Gemeinschaftsordnung nur beanstanden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass das Grundbuch durch die Eintragung unrichtig würde, weil die Bestimmung unwirksam oder unbeachtlich ist. Als Prüfungsmaßstab kommen dabei die §§ 134, 138 BGB sowie § 242 BGB in Betracht. Die Gemeinschaftsordnung ist nicht an den...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Immobiliarsachenrecht/Wohnungseigentumsrecht

Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht, 1. Aufl. 2015, 1.146 S., Verlag C.H.Beck, 89 EUR Die Arbeit des Anwalts ist häufig geprägt von Zeitdruck. Der Mandant ruft an und benötigt schnell eine Antwort auf mal mehr, mal weniger komplexe Fragen. Für solche Situationen ist der Beck’sche Kurzkommentar Wohnungseigentumsgesetz v...mehr

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ZAP 9/2015, Wohnungseigentumsrecht: Nutzung einer Eigentumswohnung als Naturheilpraxis

(LG München I, Urt. v. 26.1.2015 – 1 S 9962/14 WEG) • Die Nutzung einer Eigentumswohnung als Heilpraktiker- bzw. Naturheilpraxis geht bei gebotener "typisierender Betrachtungsweise" über das "übliche Maß" (§ 14 Nr. 1 WEG) der Nutzung zu Wohnzwecken hinaus. Der Antrag zum Unterlassungsanspruch kann sich nur gegen eine konkrete (zu bezeichnende) gewerbliche Nutzung richten und...mehr

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ZAP 2/2015, Wohnungseigentumsrecht: Grundbucheinsicht

(OLG Hamm, Beschl. v. 17.6.2015 – 15 W 210/14) • Nach der GBO ist die Einsicht des Grundbuchs jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn der Antragsteller ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt; es müssen sachliche Gründe vorgetragen werden, welche die Verfolgung unberechtigter Zweck...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht, 1. Aufl. 2015, 1.146 S., Verlag C.H.Beck, 89 EUR

Die Arbeit des Anwalts ist häufig geprägt von Zeitdruck. Der Mandant ruft an und benötigt schnell eine Antwort auf mal mehr, mal weniger komplexe Fragen. Für solche Situationen ist der Beck’sche Kurzkommentar Wohnungseigentumsgesetz von Hügel/Elzer eine perfekte Hilfe. Beide Autoren sind im Wohnungseigentumsrecht als hervorragende Fachleute seit langem bekannt. Ihr Werk ist ...mehr

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ZAP 19/2015, Änderungen im ... / Personalia

Dr. Michael J. Schmid, RiBayObLG a.D., ist Anfang September im Alter von 68 Jahren verstorben. Herr Dr. Schmid war ein herausragender Spezialist auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Bücher wie das "Handbuch der Mietnebenkosten" oder das "Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht", um nur zwei seiner Werke exemplarisch herauszugreifen, gehören...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Langenberg/Zehelein, Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückgabe, 5. Aufl. 2015, 427 S., Verlag C.H. Beck, 49 EUR

Der Klassiker zu Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückgabe liegt nunmehr in der fünften Auflage vor. Alle in diesem Bereich relevanten Probleme werden umfassend erörtert. Wichtige Klauseln werden im Hinblick auf deren Wirksamkeit beurteilt. Ergänzt wird das Werk durch Musterschreiben. Fazit: Jeder der mit Schönheitsreparaturen- und Instandsetzungsproblemen befasst i...mehr

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ZAP 21/2015, Haftungsfalle Rechtsbehelfsbelehrung

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unrichtige Rechtsbehelfsbelehrungen im Zivilprozess haftungsgeneigt. Das gilt, obwohl der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess vom 5.12.2012 (BGBl. I, S. 2418) das Ziel hatte, zur Vermeidung unzulässiger, insbesondere nicht fristgerecht eingelegter Rechtsbehelfe eine sinnvolle und ...mehr

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ZAP 22/2016, Mietnebenkoste... / b) Individualvereinbarung

Durch Individualvereinbarung ist eine weitergehende Übertragung möglich (BGH, Urt. v. 26.11.2014 – XII ZR 120/13, NJW-RR 2015, 615). Literaturhinweis: Zur Übernahme der Beiträge zur Instandhaltungsrücklage bei der Anmietung von Wohnungs- und Teileigentum s. Schmid/Riecke, Handbuch der Mietnebenkosten, 15. Aufl., Rn 1153; zum Ganzen s. Harz, Handbuch des Fachanwalts Miet- und ...mehr

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ZAP 4/2016, Schönheitsrepar... / IV. Fazit

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ZAP 14/2015, Anwaltsmagazin / Zahl der Fachanwälte stark gestiegen

Die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltstitel stieg im vergangenen Jahr auf 50.840. Das gab kürzlich die Bundesrechtsanwaltskammer, bezogen auf den Stichtag 1.1.2015, bekannt. Dies bedeutet einen Zuwachs um mehr als 10.000 Titel innerhalb der Jahresfrist (2014: 40.026 Fachanwaltstitel). Stärkste Fachanwaltschaft ist weiterhin die für Arbeitsrecht (10.010 Kollegen), gefolgt v...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Wall, Betriebskosten-Kommentar, 4. Aufl. 2015, 1.020 S., Deutscher Anwaltverlag, 89 EUR

Schon der Umfang des Kommentars macht deutlich, welchen Raum die Probleme zum Betriebskosten- und Heizkostenrecht in der Praxis mittlerweile einnehmen und wie groß der Klärungsbedarf ist. Die klare Gliederung des Kommentars – Teil 1: Betriebskosten im BGB, Teil 2: Betriebskostenverordnung und Teil 3: Heizkostenverordnung – erleichtert ein rasches Auffinden der benötigten Inf...mehr

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ZAP 17/2015, Anwaltliches Vertrauen: Ordnungsgemäße Rechtsbelehrung eines Richters

(LG Frankfurt/M., Urt. v. 2.6.2015 – 2-13 S 2/15) • Zumindest demjenigen Rechtsanwalt, der – ohne Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu sein – darauf vertraut hat, dass die von einem WEG-Richter erteilte Rechtsmittelbelehrung ordnungsgemäß erfolgt ist, kann mangels Verschulden Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt werden, wenn er die für ihn nicht off...mehr

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ZAP 22/2016, Mietnebenkoste... / 4. Werbegemeinschaften

Die Beteiligung an einer Werbegemeinschaft kann formularvertraglich oder individuell begründet werden. Diskutiert wird, ob nur eine Beitragspflicht vereinbart werden kann oder auch eine Beitrittspflicht. Gegen eine Beitragspflicht sämtlicher Mieter z.B. eines Einkaufszentrums, bestehen dann keine Bedenken, wenn der Verpflichtete von der Werbung profitieren kann (OLG Hamburg ...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Börstinghaus/Eisenschmid, Modernisierungs-Handbuch, Wohn- und Geschäftsraum, 1. Aufl. 2014, 481 S., Verlag C.H.Beck, 95 EUR

Modernisierungen nehmen im Wohnungsbestand breiten Raum ein. Entsprechend groß ist der Informationsbedarf zu diesem Thema. Das vorliegende Buch liefert nicht nur Informationen für die mietrechtliche Durchsetzung der Maßnahme, ihrer Finanzierung und die Möglichkeit der Mieterhöhung, sondern geht auch auf die steuerrechtlichen Fragen und die Möglichkeit öffentlicher Förderung ...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Schneider/Herget, Streitwert Kommentar für Zivilprozess und FamFG-Verfahren, 14. Aufl. 2015, 1.824 S., Verlag Dr. Otto Schmidt, 139 EUR

Der nun in der 14. Auflage vorliegende Streitwertkommentar für Zivilprozess und FamFG-Verfahren, ist ein echter Klassiker, der seit 45 Jahren erscheint. Die Neuauflage ist topaktuell und berücksichtigt die Rechtsprechung bis August 2015. Die bewährte Gliederung wurde beibehalten. Für den Praktiker besonders hilfreich sind die im zweiten und dritten Teil gelisteten Stichwörte...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Fleindl/Haumer, Der Prozessvergleich, 1. Aufl. 2016, 179 S., Verlag C.H.Beck, 39 EUR

Um einen guten Vergleich abzuschließen, bedarf es erheblicher Vorarbeit, sowohl der beteiligten Anwälte, als auch des Gerichts. Das vorliegende Buch liefert hierfür die Grundlagen, erörtert die Rechtsfragen und widmet sich umfangreich den oft vernachlässigten Bereichen der Kommunikation und Taktik. Ergänzt wird es durch Musterformulierungen und Hinweise zu Kosten und Gebühre...mehr