Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussersetzungsklage: F... / 4 Die Entscheidung

Die Beschlussersetzungsklage hat keinen Erfolg! Denn die Klage sei bereits unzulässig. Ihrer Zulässigkeit stehe entgegen, dass der Klageantrag die Voraussetzungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht erfülle. Es fehle an einem bestimmten Antrag. Sofern die klagende Partei einen Anspruch auf Beschlussfassung habe und bei der Auswahl der zu treffenden Maßnahmen ein Gestaltungsspie...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussfeststellungsklage... / 4 Die Entscheidung

Der BGH ist der Ansicht, der Streitwert sei entsprechend § 49 GKG zu bestimmen. Die Norm sei nämlich auf solche Klagen entsprechend anwendbar, auf die § 44 Abs. 1 WEG entsprechend anwendbar sei (Hinweis auf Toussaint/Elzer, Kostenrecht, 53. Auflage 2023, § 49 GKG Rn. 9). Dies sei bei der Beschlussfeststellungsklage der Fall. Deshalb sei bei der Streitwertbestimmung im Grunds...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Weitere... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall hat das LG das falsche Rechtsmittel zugelassen. Der BGH korrigiert das, indem er die Zulassung der nicht statthaften Rechtsbeschwerde in die Zulassung einer statthaften weiteren Beschwerde umdeutet. Das ist gut vertretbar. In der Sache ging es um die Anwendung des § 9 ZPO auf künftiges Hausgeld. Die Beschwerdeführerin hat dabei nach Hinweisen des KG B...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Recht... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer "genehmigen" am 20.12.2021 die sich auf der Grundlage der jeweiligen Jahreseinzelabrechnungen der Wirtschaftsperiode 2020 ergebenden Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge gegenüber dem Wirtschaftsplan. Für Wohnungseigentümer K ergibt sich nach seiner Einzeljahresabrechnung eine Nachzahlung von 59,56 EUR. Gegen diesen Beschluss erhebt K insgesamt eine Anfe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Weitere... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K, anwaltlich vertreten durch die Beschwerdeführerin B, verlangt von den Wohnungseigentümern B1 und B2 (Beklagte) Nach- und Vorschuss. Das AG gibt der Klage, soweit sie nicht teilweise übereinstimmend für erledigt erklärt ist, statt und legt die Kosten den Beklagten auf. Den Gebührenstreitwert setzt das AG bis zum 19.11.2022 auf 13.506...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussfassung: Nachweis ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Gem. § 12 Abs. 4 Satz 1 WEG können die Wohnungseigentümer beschließen, dass eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 Abs. 1 WEG aufgehoben wird. Ist ein solcher Beschluss gefasst, kann die Veräußerungsbeschränkung im Grundbuch gelöscht werden. Zum Nachweis der Beschlussfassung gegenüber dem Grundbuchamt verweist § 12 Abs. 4 Satz 3 WEG auf § 7 Abs. 2 WEG. Danac...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Berufung: Verlängerung der ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Berufungsbegründungsfrist beträgt 2 Monate. Sie beginnt gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils, spätestens 5 Monate nach dessen Verkündung, und damit gleichzeitig mit der Berufungsfrist (§ 517 ZPO). Die Berufungsbegründungsfrist kann verlängert werden. Ohne Einwilligung um bis zu 1 Monat, wenn nach freier Überzeugung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Berufung: Verlängerung der ... / 3 Das Problem

Ein AG verurteilt Wohnungseigentümer B, an die klagende Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K einen Betrag in Höhe von 1.096,47 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Eine Feststellungswiderklage des B weist es ab. In dem Termin vor dem AG wird B durch einen Rechtsanwalt Z vertreten. Das Urteil wird laut Postzustellungsurkunde ungeachtet dessen nicht Z, sondern B persönlich am 6.8.2020...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.3.2 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Befreiung nach § 102 Abs. 5 Satz 1 GEG ist, dass der Eigentümer zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen eine der vorbezeichneten einkommensabhängigen Sozialleistungen bezogen hat. Die zuständige Behörde hat den Eigentümer dann auf seinen Antrag zunächst für 12 Monate von den Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG zu befreien...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestandsgebäude (GEG) / 3.1.4.2 Quartierslösung

Nach § 103 Abs. 3 Satz 1 GEG können Eigentümer und Bauherren – befristet bis zum 31.12.2025 – bei Änderungen an Bestandsgebäuden in einem Quartier eine Vereinbarung über die gemeinsame Erfüllung der Anforderungen an die Bestimmung des § 50 Abs. 1 i. V. m. § 48 GEG treffen. Konsequenz ist, dass bezüglich der Vorgabenerfüllung nicht das einzelne Gebäude beurteilt wird, sondern...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestandsgebäude (GEG) / 1.1.4.3 Zweier-Gemeinschaften

Handelt es sich um eine Zweiergemeinschaft mit 2 Wohnungen und bewohnt mindestens einer der beiden Eigentümer eine Wohnung, gilt auch im Bereich des Wohnungseigentums die Befreiung des § 47 Abs. 4 GEG (siehe oben Kap. 1.1.3), so der Anwendungsbereich des § 47 Abs. 3 GEG auch für Zweier-Gemeinschaften eröffnet ist.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung: Lebensbedrohli... / 1 Leitsatz

Auch eine lebensbedrohliche Tierhaar-Allergie eines Wohnungseigentümers zwingt nicht zum Erlass eines generellen Tier- oder Felltierhaltungsverbotes.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussersetzungsklage: F... / 1 Leitsatz

Haben die Wohnungseigentümer bei einem Beschluss ausnahmsweise kein Ermessen, genügt für eine Beschlussersetzungsklage nach § 253 Abs. 2 ZPO, § 44 Abs. 1 WEG nicht die bloße Angabe eines Rechtsschutzziels.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussfeststellungsklage... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt eine Beschlussfeststellungsklage. Fraglich ist, wie der Gebührenstreitwert zu berechnen ist: Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO oder nach § 49 GKG?mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Recht... / 1 Leitsatz

Greift ein Wohnungseigentümer einen Beschluss, der auf § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beruht, mit dem Ziel an, den Beschluss insgesamt für ungültig erklären zu lassen, bemisst sich der Rechtsmittelstreitwert im Falle der Abweisung der Klage in aller Regel nach seinem Anteil am Nennbetrag der Abrechnung (= der Abrechnungssumme) und nicht nach dem von ihm geschuldeten Nachschuss.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einführung zum GEG 2024 / 2 Überblick

Das GEG ist in 9 Teile gegliedert: Aufbau des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Teil 1: Allgemeine Vorschriften In einem 1. Allgemeinen Teil (§§ 1 bis 9 GEG) werden zunächst u. a. Ziel und Zweck des Gesetzes in § 1 GEG definiert, sein Anwendungsbereich in § 2 GEG umrissen, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in § 5 GEG verankert, eine Verordnungsermächtigung zur Anpassung der Heizk...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestandsgebäude (GEG) / 2.2.3 Adressat der Pflichten

Adressat dieser Pflichten ist der jeweilige Betreiber der Anlage. Den Begriff des Betreibers definiert das GEG nicht. In wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht dürfte zu differenzieren sein: Im Fall von Zentralheizungsanlagen ist als Betreiber der Anlage nicht der Nutzer, also der Wohnungseigentümer oder sein Mieter, sondern derjenige anzusehen, der die Anlage und ihre Funkti...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestandsgebäude (GEG) / 1.2.1 Abschalttechnik

Nach § 61 Abs. 1 GEG müssen Zentralheizungen so ausgerüstet sein, dass selbsttätig wirkende Einrichtungen zur Abschaltung der Wärmezufuhr und zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe in Abhängigkeit von Außentemperatur und Zeit vorhanden sind. Konkret handelt es sich um Regelungen über eine zeitgesteuerte Absenkung oder Abschaltung etwa in Form einer Nacht- oder Woche...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einsichtnahme in Verwaltung... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer ist berechtigt, seine Mieter zu ermächtigen, sein aus § 18 Abs. 4 WEG folgendes Einsichtsrecht in die Betriebskostenbelege auszuüben, um auf diese Weise den Anspruch der Mieter auf Belegeinsicht aus §§ 556, 259 BGB zu erfüllen. Die Regelungen der DSGVO stehen dem nicht entgegen; insbesondere ist die Darlegung eines besonderen Interesses des Mieters nic...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondernutzungsrechtsvereinb... / 4 Entscheidung

Das sieht das LG teilweise anders! Die Beschlussersetzungsklagen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG) seien begründet. K könne nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG ein Einschreiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangen. Denn das Gartensondernutzungsrecht erlaube es nicht, das Holzhaus samt Betontreppe zu bauen. Eine Berechtigung zu baulichen Veränderungen ohne Gestattungsbeschluss und...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestandsgebäude (GEG) / 3.2.1 Grundsätze

§ 51 GEG regelt Erweiterung und Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume. Die Bestimmung ist lex specialis zu § 48 GEG.[1] Bedeutung hat dies insbesondere für die in § 48 Satz 1 GEG geregelte Bagatellgrenze (siehe oben Kap. 3.1.1), die im Anwendungsbereich des § 51 GEG nicht gilt. § 51 GEG regelt insoweit die energetischen Anforderungen an bauliche Erweiterungen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestandsgebäude (GEG) / 4.2.2.1 Heizungsprüfung und -optimierung

Betroffene Gebäude Die Pflicht zur Heizungsprüfung und -optimierung betrifft nur Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens 6 Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten. Selbstständige Nutzungseinheiten sind Teileigentumseinheiten im Bereich des Wohnungseigentums, im Übrigen gewerblich oder freiberuflich genutzte Einheiten. Betroffene Anlagen Weiter muss es sich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.3.3 Die Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizKV)

In § 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizKV werden zwei Sachverhalte dargestellt. Zum einen geht es um das Verhältnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zum jeweiligen Sonder- bzw. Teileigentümer, zum anderen um das Verhältnis des vermietenden Wohnungseigentümers zu seinem Mieter. § 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizKV spricht zwar ausdrücklich nur vom Wohnungseigentümer, in § 1 Abs. 2, 3, 6 WEG wird jedoch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung der versc... / 1.1 Überschreitung der Höchstsätze

Nach § 10 HeizKV dürfen die in §§ 7 und 8 HeizKV enthaltenen Höchstsätze der Verbrauchsanteile durch rechtsgeschäftliche Bestimmungen überschritten werden. Der Gebäudeeigentümer darf den Verbrauchsanteil sogar auf 100 % anheben. Dies hat zur Folge, dass keine Grundkosten verteilt werden. Ob mit einem höheren Verbrauchsanteil tatsächlich mehr Energie eingespart wird, erschein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung der versc... / 4 Aufteilung der Grundkosten

Die Verteilung der bei der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung anzusetzenden Kosten ist in § 7 Abs. 1 und Abs. 3 sowie in § 8 Abs. 1 und Abs. 3 HeizKV geregelt. Diese Vorschriften bestimmen, in welchem Verhältnis die erfassten Kosten zu verteilen sind. Danach kann der Verbrauchsanteil zwischen 50 % und 70 %, der Grundkostenanteil zwischen 30 % und 50 % ausmachen. Hinweis Ver...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Beschreib... / Zusammenfassung

Überblick Der Vordruck BBW 2b/16 – Gebäudestandard Wohnen kommt zur Anwendung für: Ein- und Zweifamilienhäuser: Nummern 1.01 – 3.33 laut Zeile 72 Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung 2016 Wohnungseigentum und vergleichbares Teileigentum in Mehrfamilienhäusern (ohne Tiefgaragenplatz) Mehrfamilienhäuser Sowie gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung) Gebäu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Kürzungsrechte des ... / 5 Ausschluss des Kürzungsrechts

Zunächst ist festzustellen, dass § 12 HeizKV überhaupt nur dann Anwendung findet, wenn auch die Bestimmungen der HeizKV angewendet werden können. Liegt eine Ausnahme vom Anwendungsbereich der HeizKV vor, so kann auch ein Kürzungsrecht nicht greifen. Ausnahmen können zum Beispiel vorliegen bei einem Zweifamilienhaus (§ 2 HeizKV), wenn die Anwendung der HeizKV ausgeschlossen w...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.2 Informationspflichten von Lieferanten

Damit der Vermieter eines Gebäudes die Aufteilung im Rahmen der Heizkostenabrechnung berechnen kann, erlegt das CO2KostAufG dem Lieferanten von Brennstoffen oder Wärme verschiedene Informationspflichten auf (§ 3 CO2KostAufG). § 3 Abs. 1 CO2KostAufG (1) Brennstofflieferanten haben auf Rechnungen für die Lieferung von Brennstoffen oder von Wärme folgende Informationen in allgem...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Verbrauchserfassung... / 2.2.3.2 Anmietung der Geräte

Gemäß § 4 Abs. 2 HeizKV kann der Gebäudeeigentümer die Verbrauchserfassungsgeräte auch mieten oder leasen. Die Kosten der Anmietung sind als Betriebskosten umlagefähig gemäß § 2 Nr. 4a, 5a BetrKV. Ist das Mietobjekt bereits mit gemieteten Erfassungsgeräten ausgestattet, so kann der Vermieter die Mietkosten im Rahmen der Abrechnung dem Mieter weiter berechnen. Beteiligungs- bz...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.3 Zweifamilienhaus (§ 2 HeizKV)

Die HeizKV sieht in § 2 ausdrücklich eine Ausnahme für den Fall vor, dass es sich bei dem Gebäude um ein Zweifamilienhaus handelt, in dem der Vermieter selbst eine Wohnung bewohnt. In diesem Fall können mit dem Mieter von der HeizKV abweichende rechtsgeschäftliche Bestimmungen vereinbart werden. Dabei dürfen sich im Gebäude jedoch maximal zwei Wohnungen befinden. Verfügt das...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.4 Persönlicher Anwendungsbereich: Nutzer

Die HeizKV gilt für Gebäudeeigentümer und diesen gleichgestellte Berechtigte (§ 1 Abs. 2 HeizKV) einerseits und die Nutzer andererseits. In der Regel muss eine Nutzermehrheit vorliegen, d. h., es muss mindestens zwei Nutzer geben, damit die HeizKV zur Anwendung kommt und eine Kostenverteilung überhaupt stattfinden kann. Um eine Nutzermehrheit handelt es sich daher nicht, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung auf das Wohnungseigentum

Zusammenfassung Überblick § 3 HeizKV befasst sich speziell mit dem Anwendungsbereich dieser Verordnung auf das Wohnungseigentum. Für diesen besonders ausgestalteten Rechtsbereich ist geregelt, dass die Bestimmungen der HeizKV unabhängig davon gelten, ob die Wohnungseigentümer abweichende Regelungen über die Verteilung der Kosten der Wärme- bzw. Warmwasserversorgung beschlosse...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung auf das W... / 3 Verhältnis zwischen Wohnungseigentümer und Nutzer/Mieter

§ 3 HeizKV bezieht sich ausdrücklich nur auf die Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander. Das Verhältnis des einzelnen Wohnungseigentümers zu seinem Mieter wird dagegen direkt durch die HeizKV geregelt, ohne dass es auf die wohnungseigentumsrechtlichen Bestimmungen ankommt. Zwischen der GdWE einerseits und dem Mieter andererseits bestehen keine unmittelbaren Rechtsb...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung auf das W... / 2 Verhältnis zwischen GdWE und Wohnungseigentümer

Da die HeizKV auch auf das Wohnungseigentum Anwendung findet (§ 3 HeizKV), kann sich der einzelne Wohnungseigentümer gegenüber der GdWE auf die Einhaltung dieser Bestimmungen berufen. Beschließen die Wohnungseigentümer, auf das Anbringen von Heizkostenverteilern in den einzelnen Einheiten beispielsweise aus Kostengründen zu verzichten, verstößt das gegen die Grundsätze ordnu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung auf das W... / Zusammenfassung

Überblick § 3 HeizKV befasst sich speziell mit dem Anwendungsbereich dieser Verordnung auf das Wohnungseigentum. Für diesen besonders ausgestalteten Rechtsbereich ist geregelt, dass die Bestimmungen der HeizKV unabhängig davon gelten, ob die Wohnungseigentümer abweichende Regelungen über die Verteilung der Kosten der Wärme- bzw. Warmwasserversorgung beschlossen oder vereinba...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung auf das W... / 3.2 Die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung widerspricht der Heizkostenverordnung

Ist der Anwendungsbereich der HeizKV gegeben und liegen auch keine Ausnahmen vor, zum Beispiel nach §§ 2 und 11 HeizKV, besteht der Anspruch des Mieters gegenüber seinem Vermieter, dass die Verteilung der Kosten für Wärme und Warmwasser nach den Regelungen der HeizKV erfolgen muss. Da der vermietende Wohnungseigentümer im Verhältnis zur Gemeinschaft als Nutzer gilt, hat er w...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung auf das W... / 3.1 Verteilerschlüssel

Für die Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter enthält § 556a BGB die Regelung, dass als Verteilerschlüssel der Anteil der Wohnfläche maßgeblich ist, sofern nichts anderes vereinbart ist. Kosten, die von einem erfassten Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung abhängen, sind entsprechend zu verteilen. Ist im Mietvertrag kein Umlageschlüssel vereinbar...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung auf das W... / 1 Allgemeines

Die HeizKV hat nicht nur Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen (§ 2 HeizKV), sondern auch vor gemeinschaftsvertraglichen Regelungen des Wohnungseigentumsrechts, zum Beispiel Teilungserklärung oder Beschlüssen.[1] Es bedarf auch keines Beschlusses oder einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer über die Anwendung der Bestimmungen der HeizKV. Die Regelungen gelten für d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung auf das W... / 2.2 Auswahl und Anschaffung von Erfassungsgeräten

Die Pflicht zur Verbrauchserfassung ist in § 4 HeizKV, die Pflicht zur Ausstattung mit Geräten zur Verbrauchserfassung in § 5 HeizKV festgelegt. Zur Umsetzung dieser Verpflichtungen verweist § 3 Satz 2 HeizKV insoweit auf die für die Verwaltung des Wohnungseigentums geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder auf die durch Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern getroffen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung auf das W... / 3.3 Widerspruchsrecht gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 HeizKV

In § 4 HeizKV ist die Pflicht des Gebäudeeigentümers zur Ausstattung der Räume mit Erfassungsgeräten festgelegt. Wie bereits erörtert[1], kann der Gebäudeeigentümer diese Geräte auch mieten oder leasen. In diesem Fall hat er eine Informationspflicht gegenüber den Nutzern/Mietern. Er muss vorab die Nutzer über die Art der Gebrauchsüberlassung (Miete oder Leasing) und die dadu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung auf das W... / 2.3 Kosten der Ausstattung

Die Kosten für das Anbringen der Erfassungsgeräte sind entsprechend den wohnungseigentumsrechtlichen Bestimmungen über die dort vorgesehenen Regelungen über die Tragung der Verwaltungskosten zu verteilen (§ 3 Satz 3 HeizKV). Auch hier verweist der Verordnungsgeber also ausdrücklich auf die eigenständigen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes. Danach werden die Kosten der ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung auf das W... / 2.1 Verteilerschlüssel

Für die Wahl des Verteilerschlüssels sieht § 3 Satz 2 HeizKV vor, dass diejenigen Regelungen anzuwenden sind, die gesetzlich für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gelten oder durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer getroffen wurden. Anderer Verteilerschlüssel als in Heizkostenverordnung vorgegeben Denkbar ist, dass die Kosten für die Versorgung mit Wärme und Wa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung auf das W... / 4 Die Heizkostenabrechnung der GdWE

Der BGH hat erläutert, dass die Bestimmungen der HeizKV für die Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar Geltung haben und es eines Beschlusses für deren Anwendung nicht bedarf.[1] Im Hinblick auf die Erstellung der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ergibt sich jedoch folgende Problematik: Der Verwalter hat gemäß § 28 Abs. 2 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres eine Wohng...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 2 Heizpflicht des Vermieters/Mieters und Heiztemperaturen

Regelmäßig im Frühjahr und Herbst entbrennt ein Streit um die richtigen Wohnraumtemperaturen. Es gibt aber keine gesetzliche Regelung darüber, wie warm es in einer Wohnung zu sein hat. Die Heizperiode dauert üblicherweise vom 1.10. bis 30.4.[1] Grundsätzlich muss der Gebäudeeigentümer die Heizanlage während der gesamten Heizperiode in ortsüblicher Weise in Betrieb halten.[2] ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage bei Vermietungseinkünften

Leitsatz Einzahlungen in Instandhaltungsrücklagen sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig. Sachverhalt Die Steuerpflichtigen sind Ehegatten und erzielen unter anderem Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung zweier Eigentumswohnungen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus etwa 20 Miteigentümern. Die Zuführung zu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Musikausübung

Begriff Musizieren in der eigenen Wohnung gehört zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Grundsätzlich darf der Mieter in seiner Mietwohnung musizieren. Einer besonderen Erlaubnis hierzu bedarf es nicht. Das Musizieren sowie das Hören von Musik in der Wohnung gehören als sozial übliches Verhalten selbstverständlich zum Wohngebrauch.[1] Der Mieter hat jedoch a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Grundsteuerreform auf d... / 3. Folgerichtige Ausgestaltung der Bewertungsvorschriften

Ausgehend von den für das Grundsteuer- und Bewertungsrecht geltenden, aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Verfassungsrechtsmaßstäben, hat das FG bereits ernstliche Zweifel daran, dass die materiell-rechtlichen Bewertungsregelungen der §§ 218 ff. BewG und insb. der §§ 243 ff. BewG zu einer realitäts- und relationsgerechten Grundstücksbewertung führen. Hinzu treten ernstliche Zw...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Möblierter Wohnraum / 3 Anwendbare bzw. nicht anwendbare Vorschriften

Gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB gelten die Vorschriften über die Mieterhöhung, über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum nicht für "Mietverhältnisse über Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2024, Dr. Thomas Diehn, Notarkostenberechnungen - Muster und Erläuterungen zum GNotKG

Von Dr. Thomas Diehn, LL.M. (Harvard), Notar. 9. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. 596 S., 45,00 EUR Nur rund 10 Jahre nach Inkrafttreten des GNotKG liegen die "Notarkostenberechnungen" von Diehn nunmehr bereits in 9. Aufl. vor. Darin stellt der Autor anhand von über 350 Musterberechnungen fast den gesamten Arbeitsbereich des Notars in kostenrechtlicher Hinsicht dar. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2024, Zeitschriften aktuell

Geprüfte Rechtsfachwirtin Birgit Benker: Umsatzsteuer auf die Rechtsanwaltsvergütung (Nr. 7008 VV), RENOpraxis 2024, 8 In ihrem Beitrag befasst sich die Autorin mit einigen Aspekten der Umsatzsteuer auf die Anwaltsvergütung. Zunächst stellt Benker die verschiedenen Besteuerungsverfahren vor, die in einer Anwaltskanzlei anwendbar sein können. Bei der Besteuerung nach vereinbart...mehr