Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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WEG-Streitigkeit: Klage auf... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht die Frage! § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG solle unter anderem Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern aus dem sogenannten sachenrechtlichen Grundverhältnis erfassen, um aus dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie eine Entscheidung durch den Richter am Ort der Belegenheit des Grundstücks zu ermöglichen und weil diese Streitigkeiten typischerweise wohnungseigentumsr...mehr

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WEG-Streitigkeit: Klage auf... / 6 Entscheidung

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WEG-Streitigkeit: Klage auf... / 2 Normenkette

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Vermietender Wohnungseigent... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 12.10.2023, 2-13 S 97/22mehr

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WEG-Streitigkeit: Klage auf... / 3 Das Problem

In der Wohnungseigentumslage gibt es 2 Wohnungseigentümer. Wohnungseigentümerin K ist Eigentümerin der Wohnungseigentumsrechte 1 und 2, bei denen das Sondereigentum im Gebäude Y gelegen ist, Wohnungseigentümerin B die Eigentümerin des Wohnungseigentumsrechts 3, bei dem das Sondereigentum im Gebäude Z gelegen ist. Mit notariellem Vertrag ändern K und B die Teilungserklärung, ...mehr

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Vermietender Wohnungseigent... / 2 Normenkette

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Überlassung eines Grundstüc... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Mutter ihre Kinder beim Erwerb eines Grundstückes vertreten kann. Ein Grundstück kann auch ein Wohnungseigentum sein. Diese Frage ist zu verneinen, wenn der Erwerb für den Minderjährigen nachteilig ist. Nachteile durch Erwerb von Wohnungseigentum? Der BGH hat in einer grundlegenden Entscheidung aus dem Jahr 2010 für das Woh...mehr

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Hausordnung: Lebensbedrohli... / 3 Das Problem

Nach einer im Mai 2004 beschlossenen Hausordnung ist die Tierhaltung in der Wohnungseigentumsanlage X verboten. Im August 2021 beschließen die Wohnungseigentümer wie folgt: "Die Haltung von Haustieren ist nicht generell verboten, allerdings ist jeder Wohnungseigentümer in demjenigen Fall, dass er Haustiere hält, verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sie in den Außenanlag...mehr

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Sondernutzungsrecht: Gutglä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist zu klären, ob es eine Sondernutzungsrechtsvereinbarung gibt. Das wäre wegen formaler Mängel nur dann der Fall, wenn man eine Sondernutzungsrechtsvereinbarung gutgläubig erwerben kann. Sondernutzungsrecht: Gutgläubiger Erwerb Beim Kauf/Erwerb eines Wohnungseigentums geht ein verdinglichtes Sondernutzungsrecht als Inhalt des Sondereigentums auf den ne...mehr

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Verantwortliche nach GEG / 4.1.1 Grundsätze

Für die Verantwortlichkeit in wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht ist die Differenzierung zwischen Bauherr und Eigentümer zunächst von untergeordneter Bedeutung. Bezüglich der Vorgaben, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, sind Eigentümer die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit als Bruchteilseigentümer.[1] Da die jeweiligen Vorgaben gleichgerichtet von allen Wo...mehr

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Bauträgervertrag: Kostenvor... / 1 Leitsatz

§ 9a Abs. 2 WEG umfasst nicht ohne Weiteres die auf die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum. Vielmehr bedarf es grundsätzlich eines Beschlusses, mit dem die Wohnungseigentümer ihre Rechte der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zuweisen (Vergemeinschaftung).mehr

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Verantwortliche nach GEG / 4.3.2 Persönliche Verpflichtung

§ 71n Abs. 4 GEG verpflichtet den Verwalter persönlich, nach Kenntnisnahme des Austauschs der ersten Etagenheizung unverzüglich eine Eigentümerversammlung einzuberufen (siehe insoweit Blankenstein, Etagenheizungen, Kap. 3.2.2). Hier könnte nun § 8 Abs. 1 GEG für den Verwalter virulent werden, weil er als "anderer Verantwortlicher" ausdrücklich bezeichnet ist. Es könnte sich ...mehr

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Bauträgervertrag: Kostenvor... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das OLG teilweise anders! Die Prozessführungsbefugnis der K folge nicht aus § 9a Abs. 2 WEG. Denn diese Norm umfasse nicht "ohne Weiteres" die auf die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum. Vielmehr bedürfe es insoweit eines Beschlusses, mit dem die Wohnungseigentümer ihre Rechte der Gemeinschaf...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 1.2.3 Leitungsdämmung

Bei heizungstechnischen Anlagen sind nach § 69 Abs. 2 GEG bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Maßgabe der Anlage 8 GEG (zu den §§ 69 und 70 GEG – Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen) zu dämmen. Wohnungseigentum Da sich die Verpflichtung zur Leitungsdämmung le...mehr

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Hausordnung: Lebensbedrohli... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Der Beschluss sei formal ordnungsmäßig und auch materiell-rechtlich nicht zu beanstanden. Er widerspreche insbesondere nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. Soweit, wie hier, keine vorrangige Vereinbarung bestehe, hätten die Wohnungseigentümer bei der Ausgestaltung, Aufstellung und Änderung einer Hausordnung einen Ermessens- (besser: Beurt...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine bauliche Veränderung. Diese ist rechtswidrig, wenn sie nicht durch einen Beschluss oder eine Vereinbarung gestattet ist. Da es im Fall keinen Beschluss gibt, kommt nur eine Vereinbarung in Betracht. Eine gesonderte Vereinbarung gibt es allerdings auch nicht. Es kann aber sein, dass sich die Gestattung in der Sondernutzungsrechtsvereinb...mehr

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Hausordnung: Lebensbedrohli... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Änderung einer Hausordnung, die die Wohnungseigentümer beschlossen haben. Liegt es so, ist die Hausordnung also nicht vereinbart, können die Wohnungseigentümer im Wege des Zweit-Beschlusses andere als die zunächst beschlossenen Regelungen treffen. Im Fall geht es um die Tierhaltung. Diese soll jetzt wieder erlaubt sein. Zweit-Beschluss u...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer X errichtet im Jahr 2021 auf einer Gartenfläche, die einem Sondernutzungsrecht unterliegt ("Gartensondernutzungsrecht"), das seinem Wohnungseigentum zugeordnet ist, ein Holzhaus mit Betonfundament, das eine Grundfläche von 8 x 8 m aufweist. Das Gebäude wird zum Teil als Sauna benutzt. Ein anderer Teil wird als Schuppen verwendet, in dem Gartengeräte, Pflan...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 1.1.4.1 Verpflichteter

Verantwortlich für die Dämmung oberster Geschossflächen ist der Eigentümer. In wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht zu klären ist demnach, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer über § 9a Abs. 2 WEG verpflichtet ist oder der bzw. die Wohnungseigentümer der Dachgeschosswohnung(en). Diese Frage beantwortet § 47 Abs. 1 Satz 1 GEG direkt, indem auf den "Eigentümer eines Geb...mehr

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Einsichtnahme in Verwaltung... / 4 Die Entscheidung

Die Leistungsklage hat Erfolg! K sei berechtigt, Einsicht zu nehmen. Er sei ferner berechtigt, seine gegenwärtigen und ehemaligen Mieter zur Ausübung seines Rechtes zu ermächtigen. Der Anspruch aus § 18 Abs. 4 WEG sei kein höchstpersönliches Recht, sodass es grundsätzlich durch Dritte ausgeübt werden könne. Bei der Delegation sei ein Wohnungseigentümer nicht verpflichtet, le...mehr

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Bauträgervertrag: Kostenvor... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wollen Wohnungseigentümer nach über einem Jahrzehnt vom Bauträger Vorschuss für Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln an der Bausubstanz des gemeinschaftlichen Eigentums erlangen. Mängelrechte Der Vorschussanspruch ist ein Mängelrecht, welches 5 Jahre nach der Abnahme verjährt. Gibt es keine Abnahme, gibt es auch keine Verjährung. Allerdings gibt es ...mehr

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Verwalter: Wiederbestellung / 4 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will eine Wohnungseigentümerin es erzwingen, dass ein Verwalter nicht wiederbestellt wird. Eine solche Klage hat nur selten Erfolg. Denn dann muss sich das Ermessen der Wohnungseigentümer auf eine "Nichtbestellung" verengt haben. Die Grundlagen Der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Bestellung des Verwalters ist am Maßstab einer ordnungsmäßigen V...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 3.2.2.2 Wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten

In wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht verleihen insbesondere Regelungen in Gemeinschaftsordnungen Befugnisse zum Dachgeschossausbau. Hiervon unabhängig kann einem Wohnungseigentümer der Dachgeschossausbau auch als Maßnahme der baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG gestattet werden. Im Fall erforderlicher Dämmung des Dachs und der Außenwände des Dachgeschosses ist Geme...mehr

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Verantwortliche nach GEG / 4.3.1 Grundsätze

Um als Normadressat des § 8 Abs. 2 GEG infrage zu kommen, müsste der Verwalter im Auftrag des Eigentümers oder des Bauherrn tätig werden. Als Auftragnehmer des Eigentümers kommt der Verwalter von vornherein nicht infrage, wenn ihn persönlich Pflichten nach GEG treffen. Ausnahmsweise könnte dann etwas anderes gelten, wenn er den Verwalter ausdrücklich beauftragt, seine Pflich...mehr

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Verantwortliche nach GEG / 4.1.2 Gemeinschaft als Eigentümerin

Unzweifelhaft können bestimmte Pflichten des GEG auch die GdWE als Verantwortliche dann treffen, wenn sie Eigentümerin einer Sondereigentumseinheit ist – was freilich nur von untergeordneter Praxisrelevanz ist. Relevant wird ihre Eigenschaft als Verantwortliche insbesondere dann, wenn die in ihrem Eigentum stehende Sondereigentumseinheit einem Drittnutzer z. B. im Rahmen ein...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 1.1.2 Ausnahmen

§ 47 Abs. 3 GEG – Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes (...) (3) 1Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist die Pflicht nach Absatz 1 erst im Fall eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. 2Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei...mehr

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Verantwortliche nach GEG / 4.3 Verwalter

4.3.1 Grundsätze Um als Normadressat des § 8 Abs. 2 GEG infrage zu kommen, müsste der Verwalter im Auftrag des Eigentümers oder des Bauherrn tätig werden. Als Auftragnehmer des Eigentümers kommt der Verwalter von vornherein nicht infrage, wenn ihn persönlich Pflichten nach GEG treffen. Ausnahmsweise könnte dann etwas anderes gelten, wenn er den Verwalter ausdrücklich beauftra...mehr

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Verwalter: Entlastungsbesch... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Nach überwiegender Auffassung komme der Entlastung die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses im Sinne von § 397 Abs. 2 BGB zu. Damit seien zumindest Ansprüche, welche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bekannt gewesen seien, ausgeschlossen. Unstreitig widerspreche ein Entlastungsbeschluss daher jedenfalls dann einer ordnungsmäßige...mehr

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Beschlussfeststellungsklage... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern darum, wann eine Beschlussfeststellungsklage begründet ist. Prüfung der Ordnungsmäßigkeit Der BGH klärt für die Praxis, dass die WEG-Gerichte im Rahmen der Begründetheit einer Beschlussfeststellungsklage nicht nur prüfen müssen, ob ein Beschlussantrag eine Mehrheit gefunden hat, sondern auch, ob der Beschluss, stellte man ihn fest, einer...mehr

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Beschlussfassung: Nachweis ... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beantragen, eine Veräußerungsbeschränkung (§ 12 Abs. 1 WEG) zu löschen. Zum Nachweis des Beschlusses nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WEG legen sie eine Urkunde vor. Dort heißt es: "Auf der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft ... wurde am 5.7.2022 nachstehender Beschluss gefasst: 1. In den bei dem AG Neukölln gebildeten Wohnungsgrundbüchern...mehr

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Bauträgervertrag: Kostenvor... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K nimmt Bauträger B im Jahr 2021 auf Zahlung eines Kostenvorschusses zur Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum in Anspruch, das bereits im Jahr 2011 hergestellt worden war. Streitig ist unter anderem, ob K überhaupt zur Klage berechtigt ist. K beruft sich in dieser Frage auf einen an die Wohnungseigentümer übersandten ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter: Entlastungsbesch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall haben die Wohnungseigentümer der Verwaltung namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch Beschluss Entlastung erteilt. Fraglich ist, ob der Beschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Entlastungsbeschluss und Ordnungsmäßigkeit Ein Entlastungs-Beschluss entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn keine Schadensersatzansprüche gegen die...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einsichtnahme in Verwaltung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall streiten die Verwaltung und ein Wohnungseigentümer, ob, wie und wann dem Mieter des Wohnungseigentümers Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu gewähren ist. Einsichtnahme durch Mieter Mieter müssen Nachzahlungen auf Nebenkosten erst dann leisten, wenn ihnen auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege gewährt wurde. Dem Mieter steht gegenüber der Nach...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussfeststellungsklage... / 4 Die Entscheidung

Der BGH stimmt dem LG zu! Die Beschlussfeststellungsklage sei entsprechend § 44 Abs. 1 WEG zulässig. Sie sei jedoch unbegründet. Zwar hätten die stimmberechtigten Wohnungseigentümer mehrheitlich für den Beschlussantrag gestimmt. K sei auch nicht gehindert, eine fehlerhafte Beschlussfeststellung geltend zu machen. Der Beschluss widerspreche aber einer ordnungsmäßigen Verwaltu...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Recht... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um den Rechtsmittelstreitwert, wenn sich ein Wohnungseigentümer gegen den Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG wendet. Rechtsmittelstreitwert: Maßgeblich ist die Abrechnungssumme Der BGH entscheidet sich dafür, dass für die Beschwer die Abrechnungssumme maßgeblich ist. Diese Sichtweise führt dazu, dass grundsätzlich alle Berufungen zulässig sin...mehr

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Sondernutzungsrecht: Gutglä... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, gegen Wohnungseigentümer B, Eigentümer des Wohnungseigentumsrechts Nr. 9, einen Unterlassungs- sowie einen Grundbuchberichtigungsanspruch in Bezug auf eine im Grundbuch als Sondernutzungsrecht eingetragene und von ihm als Sondernutzungsrecht beanspruchte Gartenfläche, die sich vor der Wohnung befindet und in jede Richtung bis zur Grundstüc...mehr

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Beschlussersetzungsklage: F... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt im Dezember 2022 eine Beschlussersetzungsklage. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B soll verurteilt werden, nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG über die Einforderung von Nachschüssen und die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse jeweils für die Wirtschaftsjahre 2014 bis 2020 zu beschließen, mit der Maßgabe, dass die von allen Wohnungseigentümern zu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussfeststellungsklage... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist eine Rechtsfrage zu klären. Denn § 49 GKG ist seinem Wortlaut nach nur auf Beschlussklagen anwendbar. Er regelt also nicht, was für Klagen gilt, die wie Beschlussklagen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten sind und für die § 44 Abs. 1 WEG entsprechend gilt. Der BGH schließt sich hier meiner Ansicht an, dass dann auch § 49 GKG a...mehr

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Beschlussfeststellungsklage... / 3 Das Problem

Zu der Wohnungseigentumsanlage X gehören mehrere Häuser. Die Gemeinschaftsordnung sieht vor, dass sich das Stimmrecht nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile bestimmt. Sofern über Maßnahmen abgestimmt wird, deren Kosten nur von Miteigentümern eines Hauses zu tragen sind, sind nur die hiervon betroffenen Miteigentümer stimmberechtigt. Der zum Sondereigentum des von Wohnun...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Recht... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die Beschwer des Klägers übersteige tatsächlich 600,00 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Maßgeblich sei nämlich der Anteil des K am "Gesamtergebnis" (= sämtliche Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; Abrechnungssumme). Der Senat habe bereits entschieden, dass das für die Berechnung der Grenzen des § 49 Satz 2 GKG maßgebliche Individualinteresse des Anfechtu...mehr

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Beschlussersetzungsklage: F... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine rein prozessuale Frage: Muss ein Wohnungseigentümer wie jeder andere Kläger einen "bestimmten" Antrag stellen oder kann er ausnahmsweise bloß sein Rechtsschutzziel schildern? Die AG-Lösung Das AG meint, der klagende Wohnungseigentümer müssen einen konkreten Antrag stellen, da das Gericht wie die Wohnungseigentümer kein Ermessen habe. Die...mehr

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Überlassung eines Grundstüc... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das Grundbuchamt habe mit Recht die Vorlage der Genehmigung eines Ergänzungspflegers verlangt. Gemäß § 20 GBO dürfe im Falle der Auflassung eines Grundstückes die Eintragung nur erfolgen, wenn die erforderliche Einigung des Berechtigten und des anderen Teils erklärt sei. Die Vorschrift sei auch auf eine Übertragung zu Miteigentum anwendbar. Ein Minderjähriger be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestandsgebäude (GEG) / 4.2.1.2 Hydraulischer Abgleich

Nach § 3 Abs. 1 EnSimiMaV sind Gaszentralheizungssysteme in Nichtwohngebäuden ab 1000 m2 beheizter Fläche und in Wohngebäuden mit mindestens 10 Wohneinheiten bis zum 30.9.2023, in Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten bis zum 15.9.2024 hydraulisch abzugleichen (zum Ablauf des hydraulischen Abgleichs siehe auch Probst, Möglichkeiten energetischer Sanierung, Kap. 3.4.2). Di...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.4 Anspruch auf Befreiung

Wie bereits ausgeführt, ist die Befreiung nach § 102 Abs. 1 und Abs. 5 GEG zu erteilen, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen. Der Behörde ist insoweit kein Ermessensspielraum eingeräumt,[1] weshalb ein Anspruch des Antragstellers auf Befreiung besteht.[2] Wichtige Ausnahme Werden Anträge auf Befreiung auf Grundlage der Innovationsklausel des § 103 Abs. 1 GEG gestellt, ist der...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Neue Heizungsanlagen (GEG) / 5.3 Mehrere Heizungsanlagen im Gebäude oder Quartier

Insbesondere in größeren Gebäuden mit mehreren Wärmeerzeugern kann die Situation eintreten, dass nur ein Wärmeerzeuger ausgetauscht werden muss. Für diesen Fall regelt § 71 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 GEG eine Wahlfreiheit. Wenn beispielsweise die Heizzentrale aus 2 Wärmeerzeugern besteht, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, muss beim Austausch des ersten Wärmeerzeugers ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einsichtnahme in Verwaltung... / 3 Das Problem

Der vermietende Wohnungseigentümer K erstellt auf Grundlage der Einzeljahresabrechnung 2020 die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019. Mieter M fordert vor einer Zahlung von K eine Belegeinsicht. Da K die entsprechenden Belege nicht hat, ermächtigt er M, in die Verwaltungsunterlagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht zu nehmen. Die Verwaltung verweigert M ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter: Wiederbestellung / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer bestellen die X-GmbH erneut zur Verwalterin. Gegen diesen Beschluss erhebt Wohnungseigentümerin K einer Anfechtungsklage. K rügt, es habe im Jahr 2020 und später keine Versammlungen gegeben. Ferner seien erst in der Versammlung vom 8.11.2022 die Jahresabrechnungen 2019, 2020 und 2021 beschlossen worden. Die Jahresabrechnung 2018 sei erst jetzt korrigie...mehr

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Verwalter: Entlastungsbesch... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K greift mit einer Anfechtungsklage den Beschluss an, mit welchem dem Verwalter Entlastung erteilt wird (Entlastungsbeschluss). Das AG gibt der Klage statt. Die Entlastung sei bereits deshalb nicht zu erteilen, weil es an dem Vermögensbericht fehle. Hiergegen wendet sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B mit ihrer Berufung. Zur Begründung trägt B v...mehr

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Beschlussfeststellungsklage... / 1 Leitsatz

Bei der Entscheidung über eine Gestaltungsklage, mit der bei fehlender oder bei fehlerhafter Verkündung des Ergebnisses eines Beschlusses der Wohnungseigentümer der wahre Beschlussinhalt geklärt werden soll (Beschlussfeststellungsklage), hat das Gericht einredeweise geltend gemachte Beschlussmängel zu prüfen. Soweit die materielle Rechtskraft eines beschlussersetzenden Gesta...mehr

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Neue Heizungsanlagen (GEG) / 3 Verantwortlicher

Verpflichtet ist der nach § 8 GEG Verantwortliche, also der Gebäudeeigentümer. In mietrechtlicher Hinsicht sind die Vorgaben von den Vermietern zu erfüllen, in wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht treffen die Pflichten die Wohnungseigentümer, die nach § 9a Abs. 2 WEG von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erfüllen sind.[1] Contracting Sofern der Eigentümer die Wärme- ...mehr