Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 6.1 Erhaltungsmaßnahmen

Regelmäßig handelt es sich bei der Umsetzung der nach GEG erforderlichen Maßnahmen um Erhaltungsmaßnahmen, deren Kosten unter § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG fallen und somit nach dem geltenden Verteilungsschlüssel unter sämtlichen Wohnungseigentümern umzulegen sind. Der gesetzliche Verteilungsschlüssel richtet sich nach Miteigentumsanteilen. Sowohl durch Vereinbarung als auch durch ...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.1.4 Kosten der Maßnahmenübererfüllung

Dessen ungeachtet, ist im Übrigen zu berücksichtigen, dass sich bezüglich der Maßnahmen modernisierender Erhaltung lediglich die Kosten amortisieren müssen, die das Maß erforderlicher Erhaltung überschreiten. Maßnahmenübererfüllung Sind im Zuge von Erhaltungsmaßnahmen an der Fassadenfläche unter den Voraussetzungen des § 48 Satz 1 GEG die Vorgaben des GEG zu befolgen und wer...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude (... / 5 Energieausweis

Sind die Voraussetzungen von § 106 Abs. 1 und Abs. 2 GEG erfüllt, sind getrennte Energieausweise auszustellen, soweit im einen wie im anderen Fall nicht lediglich eine Bagatellfläche vorliegt. Hinweis für Verwalter Sowohl Miet- als auch Wohnungseigentumsverwalter sollten die Entscheidung, ob ggf. die Voraussetzungen des § 106 GEG vorliegen – weshalb es sowohl eines Energieau...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.1.3 Finanzierung

Praktische Auswirkungen hat der Meinungsstreit im Ergebnis jedoch auf die Finanzierung derartiger Maßnahmen. Geht man mit der wohl h. M. davon aus, dass Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung als bauliche Veränderung unter die Bestimmung des § 20 Abs. 1 WEG zu subsumieren sind, kommt eine Finanzierung aus der Erhaltungsrücklage wohl nicht infrage, wobei auch das noch nicht...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.3.4 Fälligkeit der Beiträge

§ 28 Abs. 3 WEG verleiht den Wohnungseigentümern eine Beschlusskompetenz zur Regelung der Fälligkeit von Zahlungen, also auch der Beiträge zu einer beschlossenen Sonderumlage. Wird die Fälligkeit im Beschluss nicht ausdrücklich geregelt, werden die Beiträge nach § 271 BGB sofort zur Zahlung fällig. Voraussetzung für die Fälligkeit ist allerdings, dass der Beschluss über die ...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.2 Sorgfaltspflichten

In diesem Zusammenhang wird vertreten, bei privaten Grundstückseigentümern seien weniger strenge Sorgfaltsmaßstäbe anzulegen als bei gewerblichen Immobilieneigentümern.[1] Angesichts der monatelang öffentlich und in den Medien verbreiteten Diskussionen über das "Heizungsgesetz" dürfte sich allerdings kein privater Gebäudeeigentümer auf angebliche Unkenntnis berufen können, w...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.3.3 Kostenverteilungsschlüssel

Maßgeblich ist der Kostenverteilungsschlüssel, der auch für die zu finanzierende Maßnahme gilt. Allerdings haben die Wohnungseigentümer auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG und § 21 Abs. 5 WEG auch die Möglichkeit, die Kosten der durch Sonderumlage zu finanzierenden Maßnahme abweichend vom gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel zu verteilen. Dies ist a...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude (... / 1 Grundsätze

Häufiger Fall, insbesondere im innerstädtischen Bereich, sind gemischt genutzte Gebäude mit Wohnungs- und Gewerbeeinheiten. Da das GEG in vielen Bereichen unterschiedliche energetische Anforderungen an Wohngebäude und Nichtwohngebäude stellt, regelt § 106 GEG den insbesondere im Bereich der Miete und des Wohnungseigentums bedeutsamen Anwendungsbereich der jeweiligen Normen b...mehr

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Wohnungseigentum: Entziehung

1 Leitsatz Eine Pflichtverletzung im Sinne von § 17 WEG setzt kein schuldhaftes und subjektiv vorwerfbares Verhalten voraus. Auch ein aufgrund der individuellen Disposition für den Wohnungseigentümer nicht oder nur schwer vermeidbares Verhalten wie das Messie-Syndrom kann zur Folge haben, dass den Wohnungseigentümern eine Fortsetzung der Gemeinschaft nicht mehr zugemutet werd...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum: Nutzungsänderung

1 Leitsatz Hat ein Wohnungseigentümer seinem Mieter die Zustimmung zur begehrten Nutzungsänderung einer Wohnung in eine "Prostitutionsstätte" verweigert, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung, solange nichts auf eine Bereitschaft des Wohnungseigentümers hindeutet, seinen Standpunkt aufzugeben. 2 Normenkette §§ 1, 10, 13 ...mehr

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Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.5 Wohnungseigentum

Grundsätzlich stellt sich für den Bereich des Wohnungseigentums im maßgeblichen Zusammenhang die Frage, wann ein finanzielles Unvermögen der Wohnungseigentümer bzw. der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anzunehmen ist. Für den Bereich des Prozessrechts ist geklärt, dass die Eigentümergemeinschaft im Fall finanziellen Unvermögens prozesskostenhilfefähig ist.[1] Hiernach lie...mehr

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Vermietender Wohnungseigentümer: Störer?

1 Leitsatz Der vermietende Wohnungseigentümer ist in Bezug auf die Störungen seines Mieters mittelbarer Handlungsstörer. Gegen den vermietenden Wohnungseigentümer besteht daher ein Anspruch auf Unterlassung einer erwiesenen konkreten Störung durch seinen Mieter. Der Wohnungseigentümer muss dafür sorgen, dass diese Störung unterbleibt. Welche Maßnahme der Wohnungseigentümer un...mehr

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Wohnungseigentum: Nutzungsä... / 1 Leitsatz

Hat ein Wohnungseigentümer seinem Mieter die Zustimmung zur begehrten Nutzungsänderung einer Wohnung in eine "Prostitutionsstätte" verweigert, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung, solange nichts auf eine Bereitschaft des Wohnungseigentümers hindeutet, seinen Standpunkt aufzugeben.mehr

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Verantwortliche nach GEG / 4 Wohnungseigentum

4.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer 4.1.1 Grundsätze Für die Verantwortlichkeit in wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht ist die Differenzierung zwischen Bauherr und Eigentümer zunächst von untergeordneter Bedeutung. Bezüglich der Vorgaben, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, sind Eigentümer die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit als Bruchteilseigentümer.[1] ...mehr

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Wohnungseigentum: Nutzungsä... / 6 Entscheidung

OVG Münster, Urteil v. 23.11.2023, 10 A 3502/20mehr

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Wohnungseigentum: Nutzungsä... / 2 Normenkette

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Wohnungseigentümer: Streithilfe möglich?

1 Leitsatz Ein Wohnungseigentümer kann einer Beschlussklage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch dann als Streithelfer beitreten, wenn die Gemeinschaft verwalterlos ist und er diese im Verfahren allein vertritt. 2 Normenkette § 66 ZPO; § 44 Abs. 4 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K1 und K2 gehen im Wege der Anfechtungsklage gegen 2 Beschlüsse vor. Die Gemeinschaft der...mehr

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WEG-Streitigkeit: Klage auf Aufhebung des Wohnungseigentums

1 Leitsatz Die Klage eines Wohnungseigentümers gegen den anderen Wohnungseigentümer, das Wohnungseigentum aufzuheben, ist eine WEG-Streitigkeit. 2 Normenkette §§ 9, 11, 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG 3 Das Problem In der Wohnungseigentumslage gibt es 2 Wohnungseigentümer. Wohnungseigentümerin K ist Eigentümerin der Wohnungseigentumsrechte 1 und 2, bei denen das Sondereigentum im Gebäude Y g...mehr

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Wohnungseigentümer: Handlungs- und Zustandsstörer?

1 Leitsatz Alle Wohnungseigentümer sind, sofern und soweit von dem Grundstück und von dem darauf errichteten Gebäude Beeinträchtigungen und/oder Gefährdungen des Grundstücks und Gebäudes des klagenden Nachbarn ausgehen, als Handlungs- und zugleich als Zustandsstörer einzuordnen und können daher verklagt werden. 2 Normenkette § 9a Abs. 2 WEG 3 Das Problem K ist Eigentümer des mit ...mehr

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Wohnungseigentum: Entziehung / 6 Entscheidung

LG Freiburg, Beschluss v. 27.12.2023, 4 T 23/23mehr

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Wohnungseigentum: Entziehung / 4 Die Entscheidung

Die Beschwerde hat Erfolg! Das LG ist der Auffassung, die betreuungsgerichtliche Genehmigung sei zu erteilen, weil – jedenfalls in der Zwischenzeit – die Situation des K sich so entwickelt habe, dass der Verkauf zur Abwehr von Gefahren für seine Person erforderlich sei. Auszugehen sei zwar von dem Wunsch des K, sein Wohnungseigentum zu behalten und es nicht zu veräußern. Dem...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum: Entziehung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um Betreuungsrecht. Er nimmt seinen Ausgang aber in einer WEG-Streitigkeit. Fraglich ist dort, ob man einem Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum entziehen kann, wenn er an einem Messie-Syndrom leidet. Entziehung des Wohnungseigentums Hat ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern od...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum: Nutzungsä... / 3 Das Problem

Mieterin K beantragt bei der Baugenehmigungsbehörde B, den Nutzungszweck der von ihr von Wohnungseigentümer Z angemieteten Wohnung von "Wohnen" in eine gewerbliche Nutzung in Gestalt einer "Prostitutionsstätte" zu ändern. Dies lehnt B ab. K klagt daher auf die Genehmigung. Sie trägt vor, der Betrieb sei nicht störend. Die gewerbliche Nutzung sei in keiner Weise äußerlich ken...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum: Nutzungsä... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Verpflichtungsklage sei mangels Rechtsschutzbedürfnisses bereits unzulässig. Denn der vermietende Wohnungseigentümer Z habe gegenüber B erklärt, mit der Nutzungsänderung nicht einverstanden zu sein. Die Verweigerung der Zustimmung zur Nutzungsänderung durch Z stelle ein schlechthin nicht ausräumbares Hindernis dar. Darauf, ob ein Vermieter von Wohnraum eine ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verantwortliche nach GEG / 4.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

4.1.1 Grundsätze Für die Verantwortlichkeit in wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht ist die Differenzierung zwischen Bauherr und Eigentümer zunächst von untergeordneter Bedeutung. Bezüglich der Vorgaben, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, sind Eigentümer die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit als Bruchteilseigentümer.[1] Da die jeweiligen Vorgaben gleichgerich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum: Nutzungsä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall begehrt ein Mieter in Bezug auf eine Wohnung, dass ihm eine Nutzungsänderung gestattet wird. Nutzungsänderung Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist eine Nutzungsänderung zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum: Entziehung / 1 Leitsatz

Eine Pflichtverletzung im Sinne von § 17 WEG setzt kein schuldhaftes und subjektiv vorwerfbares Verhalten voraus. Auch ein aufgrund der individuellen Disposition für den Wohnungseigentümer nicht oder nur schwer vermeidbares Verhalten wie das Messie-Syndrom kann zur Folge haben, dass den Wohnungseigentümern eine Fortsetzung der Gemeinschaft nicht mehr zugemutet werden kann.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verantwortliche nach GEG / 4.2 Wohnungseigentümer

4.2.1 Verantwortlichkeit der Wohnungseigentümer Da es sich bei der Ausübungsbefugnis bzw. -pflicht der GdWE zwar um eine Verwaltungstreuhand handelt,[1] die nach § 9a Abs. 2 WEG die gleichgerichteten Pflichten der Wohnungseigentümer wahrnimmt und dabei als Vertragspartnerin der beauftragten Sonderfachleute und Fachunternehmen fungiert, handelt es sich bei den Verantwortlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum: Entziehung / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümer: Streith... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer kann einer Beschlussklage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch dann als Streithelfer beitreten, wenn die Gemeinschaft verwalterlos ist und er diese im Verfahren allein vertritt.mehr

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Verantwortliche nach GEG / 4.2.2 Verantwortlichkeit einzelner Wohnungseigentümer

Der einzelne Wohnungseigentümer kann als Bauherr etwa im Rahmen eines gestatteten Dachgeschossausbaus fungieren (siehe insoweit Blankenstein, Bestandsgebäude, Kap. 3.2.2.2). Werden bestimmte Anforderungen an das Sondereigentum gestellt, ist der jeweilige Wohnungseigentümer verpflichtet.[1] Werden Sondereigentumseinheiten mittels Etagenheizung mit Wärme versorgt, stehen die je...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verantwortliche nach GEG / 4.2.1 Verantwortlichkeit der Wohnungseigentümer

Da es sich bei der Ausübungsbefugnis bzw. -pflicht der GdWE zwar um eine Verwaltungstreuhand handelt,[1] die nach § 9a Abs. 2 WEG die gleichgerichteten Pflichten der Wohnungseigentümer wahrnimmt und dabei als Vertragspartnerin der beauftragten Sonderfachleute und Fachunternehmen fungiert, handelt es sich bei den Verantwortlichen i. S. v. § 8 Abs. 1 WEG jedenfalls auch – und ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümer: Streith... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die Frage sei zwar umstritten. Die besseren Argumente sprächen aber für die Möglichkeit der Streithilfe. Schon formal sei der Vertreter eine andere Person – und auch ein anderes Haftungssubjekt – als der Vertretene, sodass durchaus Interessenkonflikte bestehen, die einen Beitritt begründen könnten. Hinzu kommt, dass im Fall der Ablehnung der Beitrittsmöglichkeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum: Entziehung / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K, der unter Betreuung steht, leidet unter einem Messie-Syndrom mit Verwahrlosung bei psychischen und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Abhängigkeitssyndrom (ICD10: F10.2) sowie unter einer dementiellen Störung, hirnorganisch alkoholtoxisch (ICD10: F10.5). Wegen des Zustandes der Wohnung (K lagert dort Müll und Unrat; außerdem kann ein Wasserschaden nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümer: Handlun... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht die Frage! Es meint, die Klage könne gegen die Wohnungseigentümer gerichtet werden. Die Wohnungseigentümer seien Miteigentümer des Hauses 2. Als solche seien sie, sofern und soweit von dem Grundstück und von dem darauf errichteten Gebäude Beeinträchtigungen und/oder Gefährdungen des Grundstücks und Gebäudes des K ausgingen, als Handlungs- und zugleich als Zusta...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümer: Handlun... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer eine Pflicht wahrzunehmen hat: Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder die Wohnungseigentümer. § 9a Abs. 2 WEG Nach § 9a Abs. 2 WEG übt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer aus, die eine einheitliche Rechtsverfolgun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümer: Handlun... / 3 Das Problem

K ist Eigentümer des mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks (Haus 1). Auf einem Grundstück (Haus 2) wird im Jahr 2016 mit der Errichtung eines an das Gebäude des K unmittelbar anschließenden Mehrparteienhauses begonnen. Das Haus 2 überragt das Haus 1 um ca. 0,8 m. Da K meint, bei der Errichtung des Hauses 2 seien Fehler gemacht worden, die sich negativ auf das Haus 1...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümer: Handlun... / 1 Leitsatz

Alle Wohnungseigentümer sind, sofern und soweit von dem Grundstück und von dem darauf errichteten Gebäude Beeinträchtigungen und/oder Gefährdungen des Grundstücks und Gebäudes des klagenden Nachbarn ausgehen, als Handlungs- und zugleich als Zustandsstörer einzuordnen und können daher verklagt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG-Streitigkeit: Klage auf... / 1 Leitsatz

Die Klage eines Wohnungseigentümers gegen den anderen Wohnungseigentümer, das Wohnungseigentum aufzuheben, ist eine WEG-Streitigkeit.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümer: Streith... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K1 und K2 gehen im Wege der Anfechtungsklage gegen 2 Beschlüsse vor. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B wird von S, der einzigen weiteren Wohnungseigentümerin, vertreten. Fraglich ist, ob S der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Streithelfer beitreten kann. Das AG verhandelt im Rahmen eines Zwischenstreits über die Zulässigkeit der Streithilfe ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümer: Streith... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit die eine Partei obsiege, kann dieser Partei nach § 66 Abs. 1 ZPO zum Zweck ihrer Unterstützung beitreten. Fraglich ist, ob S, der Organ der B ist, ein Dritter ist. Die Antwort sollte entgegen dem LG "nein" lauten. Wer – wie S im Fall – alleiniges Organ ein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietender Wohnungseigent... / 1 Leitsatz

Der vermietende Wohnungseigentümer ist in Bezug auf die Störungen seines Mieters mittelbarer Handlungsstörer. Gegen den vermietenden Wohnungseigentümer besteht daher ein Anspruch auf Unterlassung einer erwiesenen konkreten Störung durch seinen Mieter. Der Wohnungseigentümer muss dafür sorgen, dass diese Störung unterbleibt. Welche Maßnahme der Wohnungseigentümer unternimmt, ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG-Streitigkeit: Klage auf... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine WEG-Streitigkeit vorliegt, wenn ein Wohnungseigentümer mit seiner Klage darauf zielt, das bestehende Wohnungseigentum aufzuheben. Das LG bejaht die Frage nach den Grundlagen, die allgemein gelten. Ihm ist zuzustimmen. Was ist für die Verwaltungen besonders wichtig? § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG spielt für die Verwaltungen keine Rol...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümer: Streith... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümer: Handlun... / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümer: Handlun... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümer: Streith... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Beschluss v. 22.11.2023, 2-13 T 584/23mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietender Wohnungseigent... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K nimmt Wohnungseigentümer B wegen einer Videoanlage auf Unterlassung in Anspruch, die dessen Mieter M (die Verwaltung) angebaut hat.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietender Wohnungseigent... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es einerseits um die Frage, ob ein Mieter einen Wohnungseigentümer durch die Installation einer Videokamera stört. Diese Frage verneint das LG, da die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f) DSGVO vorlägen. Ungeachtet dieser Antwort fragt das LG anderseits und unnötig, ob der vermietende Wohnungseigentümer für den Mieter eins...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietender Wohnungseigent... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Zwar hafte B als Wohnungseigentümer für Verstöße seines Mieters M. Ein Wohnungseigentümer sei nämlich mittelbarer Handlungsstörer, wenn sein Mieter eine Störung verursache. Insoweit sei der Wohnungseigentümer als Vermieter verpflichtet, für eine Unterlassung der Störung Sorge zu tragen. Dies sei zum einen dann der Fall, wenn er dem Mieter die Möglichkeit zur Stö...mehr