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WEG-Streitigkeit: Klage auf Aufhebung des Wohnungseigentums

Dr. Oliver Elzer
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1 Leitsatz

Die Klage eines Wohnungseigentümers gegen den anderen Wohnungseigentümer, das Wohnungseigentum aufzuheben, ist eine WEG-Streitigkeit.

2 Normenkette

§§ 9, 11, 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG

3 Das Problem

In der Wohnungseigentumslage gibt es 2 Wohnungseigentümer. Wohnungseigentümerin K ist Eigentümerin der Wohnungseigentumsrechte 1 und 2, bei denen das Sondereigentum im Gebäude Y gelegen ist, Wohnungseigentümerin B die Eigentümerin des Wohnungseigentumsrechts 3, bei dem das Sondereigentum im Gebäude Z gelegen ist. Mit notariellem Vertrag ändern K und B die Teilungserklärung, um es B zu ermöglichen, anstelle des Gebäudes Z ein neues Gebäude zu errichten, in dem es dann 8 Wohnungen geben soll. Weiter vereinbaren K und B eine Realteilung in der Weise, dass beide Gebäude zukünftig auf getrennten Grundstücken stehen. Dazu heißt es in dem Vertrag unter anderem: "B hat bereits eine Realteilung des Grundstücks mit dem Ziel beauftragt, das nach Vermessung und katasteramtlicher Fortschreibung die Teilungserklärung für das im Eigentum der K befindliche Haus nebst Freiflachen aufgehoben und als Realeigentum im Grundbuch fortgeschrieben wird. Diese Grundstücksfläche ist in dem als Anlage 3 beigefügten Lageplan eingezeichnet und mit den Buchstaben A-B-C-D-E-F-G-H-A umschrieben. Nach Vermessung und katasteramtlicher Fortschreibung ist die mit A-B-C-D-E-F-G-H-A bezeichnete Teilflache von der Eigentümergemeinschaft in das Alleineigentum der K aufzulassen unter gleichzeitiger Aufhebung der Teilungserklärung für diese Teilflache. Die Beteiligten verpflichten sich, nach Vermessung und katasteramtlicher Fortschreibung sämtliche hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben". K nimmt B vor diesem Hintergrund vor dem LG auf Zustimmung zu den für die Teilungsvermessung notwendigen Baulasten zur Wahrung des Brandschutzabstands, einer befa...

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