Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraum

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / cc) Berechtigtes Interesse als Kündigungsgrund

Rz. 147 Was für den Vermieter hinsichtlich der Wirksamkeit einer Kündigung gilt, ist ebenso für den Ersteher zu beachten. Insofern bedarf es zwingend der Darlegung eines berechtigten Interesses im Kündigungsschreiben (§ 573 Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 573d Abs. 1 BGB). Damit ist klargestellt, dass allein der Eigentumswechsel durch den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren ledig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / IV. Die fortgesetzte Gütergemeinschaft

Rz. 44 Das 4. Kapitel ARL eröffnet in den §§ 17 bis 34 bei ehelicher Gütergemeinschaft (wobei das neue dänische Ehegesetz von "Teilungsvermögen der Ehegatten", delingsformue, spricht) auch die Möglichkeit, diese (mit Abkömmlingen) ungeteilt fortzusetzen (uskiftet bo). Die uskiftet bo besteht aus den Anteilen beider Ehegatten am Gemeinschaftsgut. Der Erbanfall nach dem zuerst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 10. Vollstreckbare Ausfertigung von notariellen Urkunden

Rz. 316 Die ausschließliche Zuständigkeit gemäß § 802 ZPO für die Erteilung der Klausel richtet sich danach, wer die Urkunde verwahrt. Das kann der Notar gem. § 797 Abs. 1 Nr. 2a ZPO sein, der die Urkunde errichtet hat (§ 45 Abs. 1 BeurkG). Mit dem Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts[285] wurden die §§ 45 Abs. 1, 55 Abs. 1 BNotO dahingehend geändert, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / 4. Rechtsbehelfe

Rz. 75 Folgende Rechtsbehelfe stehen Schuldner und Gläubiger zur Verfügung:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 109 [Autor/Stand] § 2 HmbGrStG regelt die für die Ermittlung des Grundsteuerwerts maßgeblichen Gebäudeflächen. Die Fläche des Grund und Bodens wird im HmbGrStG nicht definiert, aber nach dem Sprachgebrauch allgemein bekannt und regelmäßig Synonym für die Flurstücksfläche. Nach A H 2.6 Abs. 1 AEHmbGrStG ist als Fläche des Grund und Bodens die zur wirtschaftlichen Einheit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Außer Ansatz bleibende Beträge (§ 37 Abs 3 S 4–12 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 In weitgehender Parallele zu den Regeln über die Eintragung auf der LSt-Karte (aber s Rn 56 aE) werden bestimmte Besteuerungsmerkmale von der Berücksichtigung der Festsetzung der Vorauszahlungen ausgeschlossen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Aufwendungen: Rn. 56 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / 1. Voraussetzungen

Rz. 32 Die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. Die Räumungsvollstreckung erfolgt nur auf Antrag des Gläubigers. Rz. 33 Der zu vollstreckende Anspruch muss auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung einer unbeweglichen Sache oder eines eingetragenen Schiffes oder Schiffsbauwerkes lauten. Ein Vollstreckungstitel über eine dieser Verpflichtungen is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohngebäude

Rz. 125 [Autor/Stand] Die Fragen der Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen bei Wohngebäuden werden in der Kommentierung zu § 69 BewG behandelt. Hier sei nur noch einmal darauf hingewiesen, dass die Behandlung von Wohngebäuden als land- und forstwirtschaftliches Vermögen von bestimmten Eigenschaften des land- und forstwirtschaftlichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russische Föderation / VII. Aufteilung des Nachlasses

Rz. 88 Sofern mehrere Erben den Nachlass gemeinschaftlich erhalten, haben diese Erben gemeinschaftliches Eigentum an diesem Nachlass, welches jedoch durch Vereinbarung zwischen ihnen aufgeteilt werden kann. Sollte unter den Erben ein noch ungeborenes Kind sein, so ist eine Aufteilung des Nachlasses gem. Art. 1166 ZGB erst nach der Geburt des Kindes möglich. Sollten unter den...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Grundsteuermesszahlen (Abs. 1)

Rz. 161 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl beträgt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG grundsätzlich einheitlich und damit sowohl für die Fläche des Grund und Bodens als auch die Gebäudeflächen 100 Prozent. Für den Äquivalenzbetrag (Grundsteuerwert) der Wohnflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 70 Prozent ermäßigt. Für den Äquivalenzbetrag der Nutzflächen wird die Grundst...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beratungseinsatz (Pflegever... / 2 Leistungsinhalt

Beim Beratungseinsatz wird die Pflegesituation auf der Grundlage des Allgemein- und Ernährungszustands des Pflegebedürftigen beurteilt. Die Belastung der Pflegeperson (physische und psychische Belastung) ist mit einzubeziehen. Darüber hinaus ist das pflegerische Umfeld zu bewerten, beispielsweise ob Hinweise auf Verwahrlosung vorliegen. Aufgrund der Pflegesituation können Maß...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Abschlag für Wohnflächen in normaler Lage

Rz. 43 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl für Wohnflächen wird gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 HmbGrStG auf 70 Prozent (gegenüber 100 Prozent bei der Fläche des Grund und Bodens und Nutzflächen) ermäßigt. Für Wohnflächen in normalen Wohnlagen wird die Grundsteuermesszahl von 70 Prozent im Gegensatz zu Wohnflächen in guten Wohnlagen um weitere 25 Prozent zusätzlich begünstigt. Zie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / a) Erbeinsetzung

Rz. 42 Zum Erben kann jede natürliche und juristische Person eingesetzt werden, die zum Zeitpunkt des Todes rechtsfähig ist. Rechtsfähig ist auch ein bereits gezeugtes Kind, wenn es lebend geboren wird. Der Erblasser kann einen oder mehrere Erben benennen. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage muss der Erblasser nicht mehr zwingend einen Erben bestimmen, sondern kann sich dar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / 1. Muster: Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO

Rz. 562 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.7: Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache [576] des _________________________ – Gläubiger und Antragsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Schu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Mit dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, bei der Grundsteuer von den bundesgesetzlichen Regelungen abzuweichen, vgl. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG.[3] Von der sog. Länderöffnungsklausel hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021[4] für den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Voraussetzungen des Antrages

Rz. 147 Stellt die Zwangsvollstreckung unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände für den Schuldner eine mit den guten Sitten nicht mehr zu vereinbarende Härte dar, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners die Zwangsvollstreckung nach § 765a ZPO ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäude

Rz. 75 [Autor/Stand] § 33 Abs. 2 BewG unterscheidet bei Gebäuden zwischen von Wohngebäuden und Wirtschaftsgebäuden. Rz. 76 [Autor/Stand] Wohngebäude sind Gebäude, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind. Hierzu gehören neben der Wohnung des Eigentümers auch die Wohnungen der Altenteiler sowie des Betriebspersonals. Wohnungen, die an fremde dritte ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 4.7.1 Wohnraum

4.7.1.1 Verbotene Eigenmacht/Gefahr für Leib und Leben Wie bereits dargestellt, kann ein Räumungsverfahren geraume Zeit in Anspruch nehmen. Die finanziellen Auswirkungen wurden ebenfalls bereits dargestellt. Im Einzelfall aber kann vom Mieter oder sonstigen Bewohnern bzw. Nutzern der Mietwohnung eine potenzielle Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit für den Vermieter, seine B...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 4.7.1.1 Verbotene Eigenmacht/Gefahr für Leib und Leben

Wie bereits dargestellt, kann ein Räumungsverfahren geraume Zeit in Anspruch nehmen. Die finanziellen Auswirkungen wurden ebenfalls bereits dargestellt. Im Einzelfall aber kann vom Mieter oder sonstigen Bewohnern bzw. Nutzern der Mietwohnung eine potenzielle Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit für den Vermieter, seine Beauftragten oder andere Mieter ausgehen. In derartigen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 3.1 Örtliche und sachliche Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit Will der Vermieter gegen seinen Mieter klagen, muss er selbstverständlich vor dem zuständigen Gericht klagen. In Miet-, Geschäftsraum- und auch Pachtsachen regelt zunächst die Bestimmung des § 29a ZPO den ausschließlichen Gerichtsstand desjenigen Gerichts, in dessen Bezirk sich die Räume befinden. Einzige Ausnahme bilden die hier nicht einschlägigen Mie...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 4.7.1.2 Unkenntnis von besitzendem Dritten

Die Bestimmung des § 940a Abs. 2 ZPO wurde im Rahmen der "kleinen Mietrechtsreform" durch das am 1.5.2013 in Kraft getretene Mietrechtsreformgesetz geschaffen. Ein beliebtes Katz- und Mausspiel besonders findiger Mietbetrüger war der sich bei Räumung der Wohnung plötzlich als Mitbewohner entpuppende Dritte. Der Vermieter muss sich in diesem Zusammenhang stets vor Augen halte...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Der Titel und seine Durchse... / 1.2.3 Vollstreckungsauftrag

Räumungsfrist Vollstreckungsauftrag zur Räumung von Wohnraum ("klassische" bzw. "preußische" Räumung) Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim Amtsgericht Düsseldorf Werdener Straße 1 40227 Düsseldorf Vollstreckungsauftrag zur Räumung von Wohnraum der Frau Rosemarie Moll, Steinstraße 9, 40541 Düsseldorf – Gläubigerin – (bei Einreichung durch Rechtsanwalt: Prozessbevollm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Der Titel und seine Durchse... / 1.3.3 Vollstreckungsauftrag

Vollstreckungsauftrag zur Räumung von Wohnraum ("klassische" bzw. "preußische" Räumung) Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim Amtsgericht Düsseldorf Werdener Straße 1 40227 Düsseldorf Vollstreckungsauftrag zur Räumung von Wohnraum der Frau Rosemarie Moll, Steinstraße 9, 40541 Düsseldorf – Gläubigerin – (bei Einreichung durch Rechtsanwalt: Prozessbevollmächtigter: Re...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 4.7.2 Gewerberaum

Die Bestimmung des § 940a ZPO ist beschränkt auf die Räumung von Wohnraum per einstweiliger Verfügung. Ob sie im Bereich des Gewerberaummietrechts entsprechend anwendbar ist, ist zwar umstritten, nach herrschender Meinung ist sie aber auch nicht analog anwendbar.[1] Gleichwohl ist anerkannt, dass unter besonders strengen Voraussetzungen auch die Räumung von Geschäftsraum per ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.5.4.2 Fallbeispiele genossenschaftlicher Kündigungsgründe

Rz. 284 Fallbeispiel: Kündigung des Nutzungsverhältnisses nach Beendigung der Mitgliedschaft Genossenschaftsrechtliche Nutzungsverhältnisse (und deren besondere Behandlung) stehen in besonderem Zusammenhang mit der Beendigung der Mitgliedschaft. Wegweisend für die Beurteilung ist ein Urteil des BGH.[1] In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war ein Mitglied, das zudem Vertrete...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 4.7.1.3 Verzug mit Sicherheitsleistung nach Sicherungsanordnung

Auch die Bestimmung des § 940a Abs. 3 ZPO wurde im Rahmen der "kleinen Mietrechtsreform" geschaffen. Hiernach kann der Vermieter die Räumung auch dann im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen, wenn sich der Mieter in Verzug mit der Sicherheitsleistung nach einer Sicherungsanordnung befindet (siehe Kap. 5.6).mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.5.2.1 Abgrenzung Genossenschaftsrecht und Mietrecht

Rz. 269 Das Nutzungsverhältnis eines Mitglieds berührt die Rechtsgebiete Mietrecht und Genossenschaftsrecht, deren Anwendung zu unterschiedlichen, ja bisweilen völlig gegensätzlichen rechtlichen Ergebnissen führen kann: Zum einen ist das Mitglied Teil der genossenschaftlichen Gemeinschaft und damit den genossenschaftlichen und satzungsmäßigen Pflichten unterworfen, es kann si...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 3.1.1.1 Grundloses Einschalten von Behörden

Die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung ist begründet, wenn der Mieter ohne sachlichen Grund gegen den Vermieter bei Behörden agitiert und ihn beispielsweise der Zweckentfremdung von Wohnraum beschuldigt.[1]mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 4.7.3 Satzungsformulierung zur Festlegung der wohnungsbezogenen Anteile

Rz. 364 Muster: Satzungsformulierung zur Festlegung wohnungsbezogener Anteile § __ Der Geschäftsanteil beträgt 100 EUR. Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, einen Anteil zu übernehmen. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen wird oder worden ist, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme von weiteren Ges...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 1.6.2 Fehlerquellen bei der Beitrittserklärung

Rz. 117 Sind im Rahmen der Beitrittserklärung Fehler passiert, so ist fraglich, ob der Beitritt trotzdem wirksam werden kann. Für entscheidend wird in diesem Zusammenhang insbesondere die Frage gehalten, ob die Zulassung durch die eG schon erfolgt ist. Liegt die Zulassung durch die eG noch nicht vor, so nimmt man in der Fachliteratur weithin an, dass der Beitritt insgesamt u...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 1.5.3 Eintrag in die Mitgliederliste

Rz. 112 Der Eintrag in die Mitgliederliste oder ein sonstiges gerichtliches Verzeichnis hat für die Wirksamkeit des Beitritts schon seit vielen Jahren keine Bedeutung mehr.[1] Der Beitritt kommt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, auch ohne den Eintrag in die Mitgliederliste wirksam zustande, während umgekehrt der Eintrag in die Mitgliederliste einen unwirksamen Beitri...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 6.2 Rücktritt vom Mietvertrag

Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters nach Mietvertragsabschluss, jedoch vor der Überlassung der Mieträume eröffnet, können sowohl Vermieter als auch Mieter von Gesetzes wegen gemäß § 109 Abs. 2 InsO vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt sowohl für Wohnraum- wie auch für Gewerberaummietverhältnisse. Praxis-Tipp Vermieter sollten sich vor Übergabe der Mieträu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 6 Der Begriff Auseinandersetzungsguthaben – Grundsätze

Rz. 374 Der Begriff "Auseinandersetzungsguthaben" wird im Genossenschaftsgesetz in § 73 Abs. 4 genannt. Es handelt sich hierbei um das "Geschäftsguthaben", das dem Mitglied nach seinem Ausscheiden aus der eG durch Beendigung der Mitgliedschaft auszuzahlen ist (§ 73 Abs. 2 Satz 2 GenG; auch im Fall der Gläubigerkündigung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GenG spricht das Gesetz vom "Gu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.5.3 Anwendung des Mietrechts auf einen (Dauer-)Nutzungsvertrag

Rz. 280 Grundsätzlich wird auf einen (Dauer-)Nutzungsvertrag Mietrecht angewendet, denn der wesentliche Inhalt eines Nutzungsvertrags ist mit dem gewöhnlichen Inhalt eines Mietvertrags vergleichbar.[1] Die Bindung des Nutzungsrechts an die Mitgliedschaft der Genossenschaft hat keine so erhebliche Bedeutung, dass der Charakter des Vertrags grundsätzlich verändert wird. Maßgeb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 6.1 Voraussetzungen für die Sicherungsanordnung

Die Sicherungsanordnung des § 283a ZPO kann nur unter den folgenden Voraussetzungen ergehen: Die Räumungsklage muss mit einer Zahlungsklage verbunden sein; die Klage muss aus einem Rechts-, also Mietverhältnis resultieren; die Geldforderung muss nach Rechtshängigkeit fällig geworden sein; die Klage muss hohe Aussicht auf Erfolg haben; die Sicherungsanordnung muss zur Abwendung be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Der Titel und seine Durchse... / 1.1 Grundsätze

Auch nach rechtskräftigem Abschluss des Räumungsverfahrens darf der Vermieter nicht eigenmächtig das erstrittene Räumungsurteil umsetzen und etwa die Schlösser austauschen. Die Zwangsvollstreckung ist ausschließlich den jeweiligen Vollstreckungsorganen vorbehalten, bei der Räumung dem Gerichtsvollzieher. Räumung bedeutet aber nicht nur, dass der Mieter aus dem Besitz gesetzt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.2.2 Relative Gleichbehandlung

Rz. 248 Die relative Gleichbehandlung gilt als genossenschaftsrechtlicher Grundsatz überall dort, wo nicht die absolute Gleichbehandlung Anwendung findet. Sie ist jedoch nur dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist. Sind die Voraussetzungen dagegen gleich, darf nicht ungleich behandelt werden. Fälle der relativen Gleichbehandlung ergebe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 1.1 Der Beitrittsakt und seine Bedeutung

Rz. 103 Die Mitgliedschaft in einer eG kann nur durch eine schriftliche und unbedingte Beitrittserklärung des Beitrittswilligen in Verbindung mit der Zulassung des Beitritts durch die eG erfolgen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 GenG). Hier ist das Genossenschaftsgesetz in seinem Wortlaut sehr streng formuliert. Die Aufnahme eines neuen Mitglieds in die eG vollzieht sich nach den gesetzl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 1.5.2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Rz. 111 Wie vorstehend schon erwähnt, ist seit 2006 das sog. "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) in Kraft. Mit diesem Gesetz setzte die Bundesrepublik Deutschland europäisches Recht in ihr sog. "nationales" Recht um. Das AGG soll Diskriminierungen von Personen verhindern, die bestimmte, im Gesetz aufgezählte Diskriminierungsmerkmale tragen. Hierzu gehören rechtswidrig...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 4.6 Klage auf künftige Räumung

Die Bestimmung des § 259 ZPO eröffnet auch die Möglichkeit, Klage auf künftige Räumung zu erheben. Sie ist sowohl in Wohnraum- als auch Geschäftsraummietverhältnissen möglich.[1] Voraussetzung ist die Befürchtung, der Mieter werde sich einer rechtzeitigen Räumung entziehen. Der Vermieter muss in seiner Klage also darlegen, dass das Mietverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.5.2.2 Vertragsformen bezüglich der Nutzung einer Genossenschaftswohnung

Rz. 274 Die Genossenschaft kann Verträge mit Mitgliedern ebenso wie mit Nichtmitgliedern – wenn dies nach der Satzung zulässig ist – schließen. Sie kann ihren Nutzern ein dauerndes Nutzungsrecht ebenso einräumen wie einen Vertrag anbieten, der einem normalen Mietverhältnis entspricht. Entsprechend unterschiedlich werden die Vertragstypen behandelt. Zu unterscheiden sind folg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 6.4.3 Enthaftungserklärung

Im Bereich der Wohnraummiete steht dem Insolvenzverwalter gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO nicht das Recht auf Kündigung des Mietverhältnisses zu. Stattdessen bleibt ihm aber das Recht zu erklären, dass Ansprüche, die nach Ablauf der Kündigungsfrist des § 109 Abs. 1 Sazt 1 fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Diese sog. Enthaftungserklärung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 5.2 Der Urkundenprozess

Immer dann, wenn es um Zahlungsansprüche geht, sollten möglichst die Vorteile des Urkundenverfahrens genutzt werden. Diese liegen in erheblicher Verfahrensbeschleunigung und insbesondere darin, dass der im Urkundenverfahren erstrittene Titel ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckt werden kann. Auch ist dem beklagten Mieter die Möglichkeit genommen, eine zeitintensive ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 6 Die Sicherungsanordnung

Mit der Sicherungsanordnung will der Gesetzgeber verhindern, dass der auf Räumung und Zahlung verklagte Mieter das Verfahren künstlich in die Länge zieht, um letztlich auf Kosten des Vermieters weiter in der Wohnung zu bleiben. Der Vermieter soll andererseits am Ende des Verfahrens nicht mit einem wertlosen Zahlungstitel dastehen.[1] Zweck der Sicherungsanordnung ist die Verh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 6.4.1 Kündigung

Nach der Bestimmung des § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO kann der Insolvenzverwalter Miet- oder Pachtverhältnisses über Räume, die nicht Wohnräume sind, ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. D...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.5.5.3 Nutzung der Wohnung durch ein Mitglied und ein Nichtmitglied

Rz. 308 Nutzung der Wohnung durch Familienangehörige des Mitglieds Bei Bestehen einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft müssen grundsätzlich nicht beide Partner Mitglied der Genossenschaft werden. Sollte die Genossenschaft satzungsgemäß nur Mitgliedergeschäfte zulassen, so könnte man meinen, dass beide Partner Mitglieder der Genossenschaft werden müssen. Dies ist abe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 4.4 Staffelung von Pflichtanteilen

Rz. 347 Eine Staffelung der Pflichtanteile ist unter den Voraussetzungen des § 7a Abs. 2 GenG möglich. Sie wird bei Genossenschaften z. B. dann durchgeführt, um die Intensität der Inanspruchnahme der genossenschaftlichen Einrichtungen zu bewerten (§ 7a Abs. 2, 1. Alt. GenG). Bei den wohnungs-/nutzungsbezogenen Geschäftsanteilen handelt es sich nach Festlegung der Mustersatzun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 8.8 Unberechtigte Untervermietung

Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, das Mietobjekt weiterzuvermieten. Hier regelt das Gesetz in § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB sogar einen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Allerdings kann der Wohnungsmieter bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Erteilung der Erlaubnis bezüglich eines Teils der Wohnung vom Vermieter verlangen. De...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.2.1 Absoluter Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 241 Der absoluten Gleichbehandlung unterliegen Sachverhalte, die eine Ungleichbehandlung aus genossenschaftsrechtlichen Prinzipien nicht zulassen, da sie gesetzlich vorgeschrieben gleich zu behandeln sind. Dies betrifft die Höhe des Geschäftsanteils (vgl. § 7 Nr. 1 GenG, § 17 MS), die Anzahl der übernommenen (mitgliedschaftsbegründenden und wohnungs-/nutzungsbezogenen) Pfl...mehr