Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraum

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizkostenverordnung (ZertV... / 1.2.3 Preisgebundener Wohnraum

Die HeizkostenV gilt nach ihrem § 1 Abs. 4 auch für Mietverhältnisse über preisgebundenen Wohnraum, soweit für diesen nichts anderes bestimmt ist. § 22 Abs. 1 NVM 1970[1] wiederholt diese Anordnung. Liegt eine Ausnahme nach § 11 HeizkostenV vor, dürfen gem. § 22 Abs. 2 Satz 1 NMV 1970 die Kosten der Versorgung mit Wärme nach Ermessen des Gebäudeeigentümers nach der Wohnfläche...mehr

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Heizkostenverordnung (ZertV... / 1.3.3 Leasing, Kauf oder Miete der Ausstattung

Der Gebäudeeigentümer kann die Ausstattung zur Verbrauchserfassung kaufen. Er hat, wie § 4 Abs. 2 HeizkostenV zeigt, aber auch die Möglichkeit, die Ausstattung zur Verbrauchserfassung zu mieten oder durch eine andere Art der Gebrauchsüberlassung zu beschaffen. Abwägung im Einzelfall Folgen von Leasing, Kauf oder Miete Der Gebäudeeigentümer muss abwägen, welcher Weg für ihn pass...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 4.3.2 Anwendungsbereich der WoFlV

Anwendungsbereich der Wohnflächenverordnung Geförderter Wohnraum Die Wohnflächenverordnung ist nach ihrem § 1 nur anzuwenden, wenn nach dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz – WoFG)[1] die Wohnfläche zu berechnen ist. Ist die Wohnfläche bis zum 31.12.2003 bereits nach der Zweiten Berechnungsverordnung berechnet worden, bleibt es bei dieser Ber...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 3.3.3 Frist

Die Kündigung ist nach § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich gem. § 573c Abs. 1 Satz 2 BGB nach 5 und 8 Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils 3 Monate. Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wor...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 3.3.1 Überblick

Der Vermieter kann nach § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB ordentlich kündigen, wenn er ein "berechtigtes Interesse" an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist gem. § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen. Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt nach §§ 573 Abs. 2, 573a BGB insbesondere vor: O...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 3.4 Teilkündigungen

Der Vermieter kann nach § 573b BGB nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse i. S. d. § 573 BGB kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will, Wohnraum zum Zwecke der Vermietung zu schaffen oder den neu zu schaffenden und den vorhandenen Wohnraum mit Nebenr...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 1.1 Begriff des Mietrechts

Unter dem Begriff "Mietrecht" versteht man die rechtlichen Bestimmungen und Beziehungen zwischen einem Vermieter und einem Mieter. Gesetzliche Regelung Die gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht finden sich im 6. Titel von Abschnitt 8 ("Einzelne Schuldverhältnisse") im zweiten Buch des BGB in den §§ 535 bis 580a. Bei der Kostenmiete ist außerdem die Neubaumietenverordnung 197...mehr

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Teilungserklärung, Aufteilu... / 6.1 Überblick

Die Teilungserklärung oder der Teilungsvertrag können geändert werden.[1] In der Praxis kommt es z. B. vor, dass der aufteilende Eigentümer das Gebäude anders als ursprünglich vorgesehen errichtet hat. Dies ist häufig die Folge der Sonderwünsche der Erwerber. Vor allem die wirtschaftlich untergeordneten Kellerräume werden nicht selten anders als in Aufteilungsplan und Abgesc...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 4.3.3 Inhalt der WoFlV

Die Wohnfläche Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WoFlV die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehören nach § 2 Abs. 2 WoFlV auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließl...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2.1.2 Wohnraummietverträge

Für Wohnraummietverträge gibt es in § 569 BGB weitere außerordentliche Kündigungsgründe: Wichtige Gründe für eine außerordentliche fristlose Kündigung bei Wohnraummietverträgen gem. § 569 BGB Ein wichtiger Grund i. S. d. § 543 Abs. 1 BGB liegt für den Wohnraummieter nach § 569 Abs. 1 BGB auch dann vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit ein...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 4.2.1 Bedeutung

Nach § 535 Abs. 1 Satz 3 BGB hat der Vermieter die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. Diese "Lasten" sind die Neben- bzw. Betriebskosten. Die Mietvertragsparteien eines Wohnraummietvertrags können nach § 556 Abs. 1 Satz 1 BGB vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. Sehen sie davon ab, muss der Vermieter sie tragen. Eine Ausnahme gilt allerdings für di...mehr

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Heizkostenverordnung (ZertV... / 2.1 Überblick

Der Vermieter einer Wohnung ist nicht immer, aber nach dem Mietvertrag i. d. R. u. a. verpflichtet, seinen Mieter mit Wärme und Warmwasser zu versorgen. Diese Versorgung kann er selbst sicherstellen (Eigenversorgung). Der Vermieter kann diese Leistungen aber auch einkaufen und sich die Wärme und das Wasser liefern lassen (Wärme- und Warmwasserlieferung). Besteht ein Vertrag ü...mehr

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Sonderumlagen/Erhaltungsrüc... / 2.2.1 § 28 Abs. 2 II. BV

Die Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung – II. BV)[1] dient der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Wohnraum. Anwendungsbereiche sind der soziale Wohnungsbau und der steuerbegünstigte freie Wohnungsbau. Allerdings werden die Regelungen der II. BV in der Praxis über die genannten Bereiche hinaus an...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 5 Nutzerverhalten

Entscheidend für den Energieverbrauch ist das Nutzerverhalten. Fehlverhalten, wie z. B. falsches Lüften durch Dauerkippstellung der Fenster bei geöffneten Heizkörper-Thermostatventilen, Zustellen von Heizkörpern mit Möbeln, Offenstehenlassen von Türen ungeheizter Räume, Beleuchtung nicht auszuschalten, obwohl niemand im Raum ist oder Elektrogeräte, die selten benutzt werden, im S...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 2.1 Überblick

Ein Mietvertrag kommt zustande durch eine Willenserklärung, die als Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags zu verstehen ist, und eine Willenserklärung, die als Annahme dieses Angebots gedeutet werden muss (siehe hierzu Allgemeines Vertragsrecht (ZertVerwV), Kap. 2.6). Diese Erklärungen werden i. d. R. schriftlich abgegeben. Auch mündliche Erklärungen sind allerdings wirksa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 1.2 Gewerbeerlaubnis

Alle Wohnimmobilienverwalter, also insbesondere die Wohnungseigentumsverwalter, benötigen seit 1.8.2018 eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO. Die Gewerbeerlaubnis kann versagt oder mit Auflagen verbunden werden. Eine einmal erteilte Erlaubnis kann auch widerrufen werden. Fehlende Gewerbeerlaubnis Fehlt eine Gewerbeerlaubnis, wird unterschiedlich beurteilt, ob di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorkaufsrecht (WEMoG) / 4 Gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters

Der Mieter ist gemäß § 577 BGB zum Vorkauf berechtigt, wenn an ihn vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft werden. Lediglich dann, wenn der Vermieter die Wohnräume an eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder an einen Familienangehörigen verkauft, besteh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaik-Anlage: Vorsteuerabzug aus Reparaturkosten für Hausdach

Leitsatz 1. Maßgebend für den Vorsteuerabzug ist nicht nur die Verwendung der vom Steuerpflichtigen bezogenen Eingangsleistung, sondern auch der ausschließliche Entstehungsgrund des Eingangsumsatzes. 2. Wird aufgrund der unsachgemäßen Montage einer unternehmerisch genutzten Photovoltaik-Anlage das Dach eines eigenen Wohnzwecken dienenden Hauses beschädigt, steht dem Unternehm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Altersgerechte und barriere... / 1 Begriffe

Der Bedarf an altersgerechtem und barrierefreiem Wohnraum nimmt zu, da der Anteil älterer Menschen mit steigender Lebenserwartung zunimmt. Altersgerechte und barrierefreie Wohnungen sind eine wichtige Voraussetzung, damit Menschen mit motorischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen so lange wie möglich selbstbestimmt wohnen und leben können. Dabei sind die Begriffe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umwandlung von Gemeinschaft... / 3 Exkurs: Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

Die Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum – und umgekehrt – bewirkt eine Inhaltsänderung des Sondereigentums bei allen Wohnungs- und Teileigentümern. Als rechtliche Änderung des Bestimmungszwecks der nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume in Wohnräume geht sie über eine sich im Rahmen der getroffenen Zweckbestimmung haltende Änderung des tatsächlichen Gebrauchs hinaus. Sie ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baustoffe und Baustofftechn... / 1 Technische Verwaltung

Neben rechtlichen und kaufmännischen Angelegenheiten müssen sich Hausverwaltungen in ihrer täglichen Praxis auch mit technischen Inhalten und Fragestellungen auseinandersetzen. Ein allgemein gültiger Aufgabenkatalog für die technische Verwaltung von Wohnungseigentum existiert nicht. Da das WEG seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 keinen Pflichtenkatalog des Verwalters m...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erkennen von Mängeln (ZertV... / 3.5 Schallschutz

Grundlage für die Beurteilung von Schallschutzmaßnahmen in Gebäuden sind im Wesentlichen die Richtlinie VDI 4100 und die Normenreihe DIN 4109. Für die Beurteilung von Beeinträchtigungen aus Arbeitslärm, Verkehrslärm oder Fluglärm sind weitere Normen und Richtlinien zu beachten. Durch die Vorgaben aus Normen und Auflagen soll regelmäßig der Schalldurchgang durch Bauteile (Wän...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Kündigungsfrist bei Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch – § 573c Abs. 2

Rz. 11 Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 1 vermietet worden ist, kann abweichend von der in § 573c Abs. 1 normierten Grundkündigungsfrist, eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden. Das Verbot der nachteiligen Vereinbarung im Sinne von § 573c Abs. 4 findet für diese Mietverhältnisse also keine Anwendung. Rz. 11a Hinweis Vereinbarte...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Kündigungsfrist bei Mietverhältnis über Teil des vom Vermieter selbst genutzten Wohnraums – § 573c Abs. 3

Rz. 12 Möblierter Einliegerwohnraum i. S. d. § 549 Abs. 2 Nr. 2 kann gemäß § 573c Abs. 3 spätestens am 15. zum Monatsende gekündigt werden. Bei möbliertem Einliegerwohnraum handelt es sich um denjenigen, den der Verrmieter überwiegend möblieren muss, wobei es nur auf die vertragliche Verpflichtung, nicht dagegen auf die tatsächliche Möblierung ankommt. Hinweis Überwiegend möbl...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trifft für Wohnraummietverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, besondere Regelungen im Hinblick auf die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist. Für die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist von Wohnraummietverhältnissen auf bestimmte Zeit gilt § 575a, für die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Verwendungsabsicht

Rz. 5 Die Kündigung ist einmal zulässig, wenn der Vermieter Wohnraum zum Zwecke der Vermietung schaffen will. Neben dem bereits früher zulässigen Dachgeschoss- ausbau fällt darunter auch die Aufstockung von Gebäuden und der Anbau (Blank/Börstinghaus, § 573b Rn. 9; Blank, WuM 1993, 579; Franke/Geldmacher, ZMR 1993, 548). Die Vergrößerung einer vorhandenen Mietwohnung rechtfer...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Art und Weise der Kündigung

Rz. 8 Auch wenn der Wortlaut von § 573b eine Begründung der Kündigung nicht ausdrücklich vorsieht, geht die ganz herrschende Meinung von einem Begründungserfordernis aus. Danach hat der Vermieter mitzuteilen, welche Nebenräume oder Teile eines Grundstücks er zum Zwecke der Schaffung von welchem konkreten Wohnraum verwenden will; er muss die konkrete Bauabsicht, die baurechtl...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Teilkündigung

Rz. 2 Eine Teilkündigung eines Mietvertrags ist nach herrschender Meinung grundsätzlich unzulässig. Nach der Ausnahmevorschrift des § 573b ist es dem Vermieter gemäß § 573b jedoch möglich, nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks auch ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 zu kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstüc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigungsfrist und Fristenberechnung – § 573c Abs. 1

Rz. 2 § 573c Abs. 1 Satz 1 gilt für den Mieter uneingeschränkt, für den Vermieter nur bei einem Mietverhältnis mit einer Dauer bis zu 5 Jahren. Nach Ablauf von 5 bzw. 8 Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängert sich gemäß § 573c Abs. 1 Satz 2 die Kündigungsfrist für den Vermieter um jeweils 3 Monate. Für den Mieter bleibt die Kündigungsfrist unabhängig von der Dau...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Kündigungsfristen

Rz. 8 Kündigungstag ist der dritte Werktag des Monats. Wird die Kündigung spätestens zum dritten Werktag erklärt, so endet das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats.. Die gestaffelten Kündigungsfristen des § 573c BGB gelten nicht. Wird die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses im Sinne des § 549 Abs. 1 spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats erklärt...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Grundstücksteile

Rz. 4 Als Grundstücksteile kommen Garagen, Kfz-Abstellplätze und Gärten (Blank, WuM 1993, 575; Franke/Geldmacher, ZMR 1993, 543; Kinne, BuW 1994, 94), aber auch Spielplätze in Betracht. Hinweis Separater Mietvertrag Die Kündigung von Garagen ist unabhängig von § 573b dann zulässig, wenn diese mit separatem Vertrag vermietet worden sind. Bei einem schriftlichen Wohnungsmietvert...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Begründungserfordernis

Rz. 5 Der Kündigende muss das berechtigte Interesse an der Kündigung in seinem Kündigungsschreiben ausdrücklich formulieren. Bei der Kündigung einer Wohnung in einem vom Vermieter selbst genutzten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen (§ 573a Abs. 1) oder von Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung (§ 573a Abs. 2) ist anzugeben, dass die Kündigung a...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abdingbarkeit – § 573c Abs. 4

Rz. 14 Abgesehen von der in § 573c Abs. 3 normierten Ausnahme, können die Kündigungsfristen der ordentlichen Kündigung nicht "zum Nachteil des Mieters" abbedungen werden. Von diesem Grundsatz abweichende Vereinbarungen sind daher unwirksam. Eine vom Vermieter formularmäßig vorformulierte Vereinbarung, wonach die Kündigungsfrist für den Vermieter ebenso wie für den Mieter 12 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Nebenräume

Rz. 3 Der Begriff der Nebenräume umfasst (vgl. § 42 Abs. 4 Nr. 1 II. BV) Dachböden (AG Berlin-Pankow-Weißensee, Urteil v. 6.6.1994, 6 C 368/93, MM 1994, 399 f.), Keller, Trocken-, Abstell- und Kellerräume (Blank, WuM 1993, 575) und Waschküchen. Hinweis Kammern innerhalb der Wohnung Soweit es sich um Kammern innerhalb einer Wohnung handelt (Speisekammer, Abstellkammer) dürfte j...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (WEMoG) / 5 Selbst bewohnte Eigentumswohnung

Die Bestimmungen des Zwangsversteigerungsgesetzes besagen in den §§ 148 und 149 ZVG, dass dem Schuldner "die für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume zu belassen" sind. Achtung Kein Nutzungsentgelt bei weitläufigen Wohnungen Der säumige Wohnungseigentümer hat nur Anspruch auf die unentbehrlichen Wohnräume. Ist nun eine Wohnung zwar weitläufig, nicht aber aufteilbar – weshalb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Zwangsverwaltung spielt neben einer etwaigen Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen eines Schuldners eine nicht unerhebliche Rolle. Der Gläubiger wird hier nicht aus der Substanz eines Grundstücks bzw. einer Eigentumswohnung, sondern aus den laufenden Erträgen, wie beispielsweise den Mieteinnahmen, befriedigt. Das Eigentum an der Wohnung verbleibt dem s...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohngeld-Plus-Gesetz tritt im Januar in Kraft

Zusammenfassung Der Bundesrat hat der Wohngeldreform mit Heizkostenkomponente und Klimazuschlag zugestimmt. Damit kann das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz wie geplant am 1.1.2023 in Kraft treten. Ab dem 1.1.2023 sollen mehr Haushalte als bisher Wohngeld erhalten. Der staatliche Mietzuschuss soll außerdem um durchschnittlich 190 EUR pro Monat aufgestockt werden. Der Bundesrat hat am...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Development Goa... / 2.11 Ziel 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten

Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zur Grundversorgung für alle sicherstellen und Slums sanieren. Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Unterkunft

Rz. 25 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Unterkunft (> Rz 28) als Sachbezug erhöht beim ArbN den stpfl > Arbeitslohn. Der Wert des Sachbezugs (Vorteils) wird – unabhängig vom tatsächlichen Aufwand des ArbG und unabhängig vom Mietpreisrecht – nach § 2 Abs 3 SvEV bemessen. Beim ArbG gilt die SvEV nicht für die Bemessung der bei ih...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtssystematik

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 § 8 EStG ist eine besondere Bewertungsvorschrift iSd § 1 Abs 2 BewG. Die Bewertung nach § 8 EStG für geldwerte Vorteile einschließlich der Sachbezüge hat deshalb Vorrang vor den Regeln des BewG. Rz. 31 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Abs 1 enthält die für alle Überschusseinkünfte (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4–7 EStG) maßgebliche Definition des Einnah...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Anforderungen an eine Tätigkeitsstätte

Rz. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Voraussetzung für die Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte ist eine von der Wohnung der ArbN getrennte, ortsfeste betriebliche Einrichtung des ArbG, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom ArbG bestimmten Dritten. Folglich können Fahrzeuge wie zB Reise- oder Linienbusse, Züge, Flugzeuge, Hubschrauber, Straßenbahnen und die LKW von Fern...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Sonderkündigungsrecht des Vermieters nach Abs. 2

Rz. 4 Dem Vermieter steht gemäß Abs. 2 auch dann ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn der vom Mieter genutzte Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst genutzten Wohnung liegt. Die Frage, welcher Wohnraum als "innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung" i.S.d. Sonderkündigungsrechts nach § 573a Abs. 2 BGB anzusehen ist, entzieht sich allgemeiner Betrachtung (BGH, Ur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die erleichterte Kündigungsmöglichkeit des Vermieters findet dem Wortlaut nach und aufgrund des fehlenden Verweises in § 578 nur für unbefristete Mietverhältnisses über Wohnräume, nicht hingegen für gewerblich genutzte Räume Anwendung. Ausgenommen sind die in § 549 Abs. 2 genannten Wohnräume und befristete Mietverhältnisse. Dieses Kündigungsrecht kann auch formularvert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Sonderkündigungsrecht des Vermieters nach Abs. 1

Rz. 2 Voraussetzung für die erleichterte Kündigungsmöglichkeit des Vermieters im Sinne von § 573a Abs. 1 ist, dass die Wohnung des Mieters in dem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude liegt und das Gebäude über nicht mehr als zwei Wohnungen verfügt. Hinweis Beginn des Mietverhältnisses entscheidend Die Voraussetzungen für die Kündigung einer derartigen Wohnung müssen bereits ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 41 Wohnungs... / 2.2 Grundformen der Wohnungshilfe und sonstige Hilfen

Rz. 7 Zu den Grundformen der Wohnungshilfe gehören (Nr. 4.1 UV-Wohnungshilfe-Richtlinien): Übernahme der Kosten für behinderungsgerechte bauliche Anpassung des vorhandenen bzw. zukünftigen Wohnraums (z. B. Ausstattung, Umbau, Ausbau, Erweiterung etc.). Übernahme behinderungsbedingter flächenbezogener Mehrkosten (einschließlich anteiliger Nebenkosten) einer behindertengerechten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 41 Wohnungs... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 4 Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Wohnungshilfe ist die Zugehörigkeit zum Kreis der Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 2 zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles nach § 8 Abs. 1 oder nach § 9 Abs. 1. Die versicherte Tätigkeit muss ursächlich sein für die eingetretene Schädigung, die ihrerseits wegen der Art und Schwere des Gesundheitsschadens...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 41 Wohnungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt die in der Praxis der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) dem Grunde nach bereits vor Geltung des SGB VII mit Wirkung zum 1.1.1997 erbrachte Wohnungshilfe – § 569a Nr. 5 RVO diente insoweit als Rechtsgrundlage – als Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung auf. Als neu ist hingegen die in Abs. 3 getroffene Regelung, dass Wohnungshi...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Baumängelbeseitigung / 6 Kosten für Baumängelbeseitigung in Privathaushalten

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen für die Beseitigung von durch Baumängel verursachten Schäden grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen i. S. v. § 33 EStG abzugsfähig. Insbesondere bei selbstgenutztem Wohnraum und bereits eingetretener Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten ist ein Abzug nicht möglich.[1] Die Kosten eines Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 135 Versich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Ist nach Abs. 1 eine Tätigkeit Ausfluss einer Beschäftigung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 hat der sich daraus ergebende Versicherungsschutz stets Vorrang vor all den anderen in Nr. 1 bis 7 aufgeführten Versicherungstatbeständen. Im Rahmen der Vor- und Nachrangigkeit ist es ohne Bedeutung, worin der Schwerpunkt einer den Versicherungsschutz begründenden Verrichtung liegt. So k...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 41 Wohnungs... / 2.3 Wohnungshilfe-Richtlinien

Rz. 17 Am 1.8.2018 sind die UV-Wohnungshilfe-Richtlinien nach Abs. 4 in Kraft getreten. Die gemeinsamen Richtlinien verfolgen das Ziel, die Hilfe zur Erhaltung oder Beschaffung behinderungsgerechten Wohnraums durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach Voraussetzungen, Art und Umfang sowie im Einzelfall so vollständig und umfassend zu erbringen, dass Sozialleist...mehr