Fachbeiträge & Kommentare zu Wegzugsbesteuerung

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Internationales Steuerrecht... / 3.4 Ausweitung der Wegzugsbesteuerung auf Investmentanteile ab 2025

Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurden Regelungen geschaffen, die im Ergebnis die Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG auf wesentliche Anteile an Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds ausdehnen. Die Regelungen sind mit Wirkung zum 1.1.2025 in Kraft getreten. 3.4.1 Rechtslage bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2024 Anteile, die eine natürliche Person an einem Investmen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.14 Gestaltungsmodelle zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

In der Literatur werden vielfältige Modelle zur Vermeidung oder Milderung der Wegzugsbesteuerung dargestellt, wie z. B.: Einlage in eine originär gewerblich tätige Mitunternehmerschaft. Hierzu ist es erforderlich, eine betriebliche Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG zu vermeiden, indem eine deutsche Betriebsstätte geschaffen wird und die eingebrachte Kapital...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12 Gestaltungsmodelle zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG a. F.

In der Literatur werden vielfältige Modelle zur Vermeidung oder Milderung der Wegzugsbesteuerung dargestellt, wie z. B.: Einlage in eine originär gewerblich tätige Mitunternehmerschaft Formwechsel in eine gewerblich tätige Mitunternehmerschaft (mit dem Risiko der Entstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG – falls keine ausschließliche inländische Betriebsstätte vorliegt). Unentge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG a. F.

3.1 Allgemeines Mit § 6 AStG a. F.soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland entsprechend Art. 13 Abs. 5...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

3.1 Allgemeines Mit § 6 AStG. soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland abkommensrechtlich entsprechend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.8 Rückkehr eines Erben

Kehrt nach einer Wegzugsbesteuerung infolge Erbanfalls (Fall des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG a. F.) der (ausländische) Erbe innerhalb von 5 Jahren zurück, d. h. begründet eine unbeschränkte Steuerpflicht im Inland, so wird die Wegzugsbesteuerung vergleichbar zum vorgenannten Fall rückgängig gemacht, sofern in der Zwischenzeit keine Realisation der stillen Reserven erfolgt. F...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Akzeptanz der Konzeption der Wegzugsbesteuerung durch die Gerichte

Da die EU-Neukonzeption einer Stundungslösung auch auf "offene" Altfälle anwendbar ist, konnte sich die Rechtsprechung zeitnah umfassend mit der Konzeption beschäftigen. Die Regelung verstößt hiernach weder gegen die DBA, EU-Recht noch Verfassungsrecht.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht: Wegzugsbesteuerung und sonstige Fälle der Steuerentstrickung/-verstrickung (Rechtslage bis einschließlich VZ 2021)

Zusammenfassung Überblick Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt in...mehr

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Internationales Steuerrecht: Wegzugsbesteuerung und sonstige Fälle der Steuerentstrickung/-verstrickung (Rechtslage ab VZ 2022)

Zusammenfassung Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt insbesondere...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.1 Rechtslage bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2024

Anteile, die eine natürliche Person an einem Investmentfonds oder Spezial-Investmentfonds in der Rechtsform eines Sondervermögens hält, fallen nicht unter den Tatbestand der Wegzugsbesteuerung für Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AStG i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG), weil ein Anteil an einem Sondervermögen kein Anteil i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist. ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9 Rückkehr eines Erben oder Beschenkten

Kehrt nach einer Wegzugsbesteuerung infolge Erbanfalls oder Schenkung in Ausland (Fall des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AStG) der (ausländische) Erbe/Beschenkte innerhalb von 7 Jahren zurück, d. h. begründet eine unbeschränkte Steuerpflicht im Inland, so wird die Wegzugsbesteuerung vergleichbar zum vorgenannten Fall rückgängig gemacht, sofern in der Zwischenzeit keine Realisation...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.4 Kritik und offene Fragen

Den Neuregelungen wird in der Literatur[1] vorgeworfen, in nicht sachgerechter Weise zwischen der Direktanlage (z. B. in Aktien) einerseits und der Fondsanlage andererseits zu differenzieren. Insbesondere wird kritisiert, dass ein Systembruch vorliegt, denn Anteile an einem Investmentfonds waren und sind nicht unter § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG zu subsumieren. Zudem würden über d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Internationales Steuerrecht... / 3.13.1 Grundsatz – keine Änderung

Nach § 21 Abs. 3 Satz 1 AStG ist sofern der Wegzugstatbestand vor dem 1.1.2022 verwirklicht wurde, die Altregelung und damit im EU-/EWR-Fall die sog. "Ewigkeitsstundung" weiterhin anzuwenden, d. h. es folgt keine Anpassung auf die jetzt geltende 7-Jahres-Stundung.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9 Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen

3.9.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei späterer Veräußerung der Anteile Die Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 6 AStG a. F. wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Steuerpflichtige zugleich mit oder nach der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Staat steuerlich ansässig wird, mit dem ein DBA besteht, und der Gewinn aus der späteren tatsächlichen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.6 Auffangstatbestand – passive Entstrickung bei Immobilienkapitalgesellschaften

3.2.6.1 Allgemeines Hauptanwendungsfall des Auffangtatbestands ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= De...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11 Besonderheiten beim Wegzug in EU-/EWR-Staaten

3.11.1 "Europatauglichkeit" der Vorschrift – grundsätzliches EuGH-Verfahren "Lasteyrie du Saillant" Mit Urteil vom 11.3.2004[1] "Lasteyrie du Saillant" hat der EuGH die französische Regelung des Art. 167 bis CGI mit der in Art. 52 EGV verankerten Niederlassungsfreiheit für unvereinbar erklärt. Nach dieser Vorschrift werden bei Steuerpflichtigen, die ihren steuerlichen Wohnsitz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11 Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen

3.11.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei späterer Veräußerung der Anteile Die Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 6 AStG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Steuerpflichtige zugleich mit oder nach der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Staat steuerlich ansässig wird, mit dem ein DBA besteht, und der Gewinn aus der späteren tatsächlichen Verä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Besteuerung des Wertzuwachses

3.2.1 Grundfall des Wegzugs Nach § 6 AStG a. F. müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht ("Auswanderung") oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 1 Nr. 1-4 AStG 2006) den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.13 Übergangsregelung und partielle Verschärfung für "Altwegzüge"

3.13.1 Grundsatz – keine Änderung Nach § 21 Abs. 3 Satz 1 AStG ist sofern der Wegzugstatbestand vor dem 1.1.2022 verwirklicht wurde, die Altregelung und damit im EU-/EWR-Fall die sog. "Ewigkeitsstundung" weiterhin anzuwenden, d. h. es folgt keine Anpassung auf die jetzt geltende 7-Jahres-Stundung. 3.13.2 Ausnahme – Verschärfung bei substantiierten Gewinnausschüttungen Mit dem M...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Besteuerung des Wertzuwachses

3.2.1 Grundfall des Wegzugs Nach § 6 AStG. müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht (Auswanderung) oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände[2] den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften auch ohne Veräußerung nach den G...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.7 Auffangstatbestand – passive Entstrickung bei Immobilienkapitalgesellschaften

3.2.7.1 Allgemeines Hauptanwendungsfall des "Auffangtatbestands" ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12 Milderung der Sofortbesteuerung – Die 7-jährige Stundungs- und Ratenzahlungsregelung

3.12.1 Überblick Zentrale Neuerung der Neufassung des § 6 AStG ab VZ 2022 ist die Überarbeitung der bisher "Ewigkeitsstundung" in EU/EWR Fällen bzw. eingeschränkten Stundungsregelung des § 6 Abs. 4 AStG für Drittstaatenfälle. Auf Antrag ist die Steuer über 7 Jahre zu entrichten (Stundung und ratierliche Zahlung) sowohl bei Wegzug in Drittstaaten als auch EU-/EWR-Staaten. Hier...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.3 Einzelheiten der Neuregelung

Den §§ 19, 49 InvStG wurden Absätze hinzugefügt, die von Privatpersonen gehaltene Anteile an Investmentfonds bzw. Spezial-Investmentfonds der Wegzugsbesteuerung unterwerfen. Erfasst werden dabei sowohl Anteile an inländischen als auch an ausländischen Fonds und unabhängig davon, ob sie in inländischen oder ausländischen Depots verwahrt werden. Ausschlaggebende Kriterien sind...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.4 Grenzüberschreitende teilentgeltliche Übertragung

Der BFH hat sich mitlerweile mit einer teilentgeltlichen Übertragung beschäftigen müssen.[1] Praxis-Beispiel Ein Vater übertrug auf seinen in den USA ansässigen Sohn einen Anteil an einer deutschen GmbH. Das Vermögen der GmbH bestand im Zeitpunkt der Übertragung überwiegend aus im Inland belegenem Grundvermögen. In unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang übertrug der Vater weit...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.4 Grenzüberschreitende teilentgeltliche Übertragung

Der BFH hat sich auch mit einer teilentgeltlichen Übertragung beschäftigen müssen.[1] Praxis-Beispiel Ein Vater übertrug auf seinen in den USA ansässigen Sohn einen Anteil an einer deutschen GmbH. Das Vermögen der GmbH bestand im Zeitpunkt der Übertragung überwiegend aus im Inland belegenem Grundvermögen. In unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang übertrug der Vater weitere Ant...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.2 Grundsatz Einheitliche Stundung

Da für die Begleichung der Wegzugsteuer mangels Zuflusses eines Veräußerungspreises die Liquidität fehlt, sieht § 6 Abs. 4 AStG eine Stundungsmöglichkeit vor. Dies soll einerseits der Dry Income-Problematik (Steuer ohne Liquiditätszufluss) des Wegziehenden und andererseits dem Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gerecht werden.[1] Dabei hat sich durch das ATADUmSG eine...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Unentgeltliche Übertragung (Erbfall, Schenkung) an einen Steuerausländer

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses wird auch durch einen grenzüberschreitenden Erbfall oder die Schenkung von Anteilen an einen nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerausländer ausgelöst.[1] In der Literatur[2] wird teilweise die Auffassung vertreten, dass dieser Besteuerungsanspruch nicht wahrgenommen werden kann, da nur der Ansässigkeitsstaat des Erben den Gewinn a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.2 Änderung der Hauptansässigkeit als Auslöser der Steuerentstrickung

Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG a. F. ist grds. nur bei Verlegung der Hauptansässigkeit ins Ausland anzuwenden . Die Begründung eines Zweitwohnsitzes im Ausland bei Weiterbestehen der unbeschränkten Steuerpflicht löst die Vermögenszuwachsbesteuerung nur aus, wenn auf Grund dessen in dem anderen Staat die abkommensrechtliche Ansässigkeit begründet wird.[1] Üblicherweise i...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.2 Änderung der Hauptansässigkeit als Auslöser der Steuerentstrickung

Die Wegzugsbesteuerung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 AStG ist grds. nur bei Verlegung der Hauptansässigkeit ins Ausland anzuwenden. Die Begründung eines Zweitwohnsitzes im Ausland bei Weiterbestehen der unbeschränkten Steuerpflicht löst die Vermögenszuwachsbesteuerung nur aus, wenn auf Grund dessen in dem anderen Staat die abkommensrechtliche Ansässigkeit begründet wird.[1] Üblicherw...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.2 Begründung der Neuregelung

Nach der Gesetzesbegründung eröffnete die bisherige Regelung eine Gestaltungsmöglichkeit zur Vermeidung der Wegzugsmöglichkeit. So sollen im Rahmen einer Vermeidungsstrategie Beteiligungen an Startup-Unternehmen zu einem frühen Zeitpunkt in Fonds eingelegt wurden, um bei einem späteren Wegzug ins Ausland die Besteuerung von Wertsteigerungen zu vermeiden. Diese "Besteuerungsl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeines

Mit § 6 AStG a. F.soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland entsprechend Art. 13 Abs. 5 OECD-MA – entg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt insbesondere, wen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt insbesondere, wenn in einem...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeines

Mit § 6 AStG. soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland abkommensrechtlich entsprechend Art. 13 Abs. 5...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.3 EuGH- und BFHMusterverfahren zum Wegzug in die Schweiz

Das FG Baden-Württemberg hat Zweifel, ob die Vorschriften des zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft bestehenden Freizügigkeitsabkommens (FZA)[2], insbesondere dessen Präambel sowie Art. 1, 2, 4, 6, 7, 16 und 21 und Anhang I Art. 9 mit Unionsrecht vereinbar sind, da bei Wegzug in die Schweiz die Steuererhebung auf den fiktiven Veräußerungsgewinn ohne eine Stu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.7 Vorübergehende Abwesenheit

Besteht bereits zum Zeitpunkt des Wegzugs die Absicht innerhalb von 5 Jahren zurückzukehren, erfolgt eine vorläufige Steuerfestsetzung gegen Stundung mit Sicherheitsleistung. Hintergrund ist hierfür die Regelung des § 6 Abs. 4 AStG a. F., wonach die Steuerpflicht rückwirkend entfällt, wenn die Person innerhalb von 5 Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Das Finanza...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.2 Sonderregelungen für den Wegzug oder die Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in einen EU-/EWR-Staat

Bedingt durch die Rechtsprechung des EuGH und ein eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren hat Deutschland mit dem SEStEG[1] § 6 AStG a. F. grundlegend überarbeitet und – rückwirkend zum 1.1.2007[2] – Sonderregelungen, insbesondere ein Stundungskonzept eingeführt. Für den Wegzug eines EU-/EWR-Staatsangehörigen in einen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erfolgten folgende Korrekturen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.8 Vorübergehende Abwesenheit – die Rückkehrregelung

§ 6 Abs. 3 AStG regelt den Fall vorübergehenden Abwesenheit. Hauptanwendungsfall ist z. B. die beruflich bedingte vorübergehende Abwesenheit – unter Aufgabe der Ansässigkeit – z. B. wegen einer auf 3 Jahre befristeten Entsendung an eine ausländische Konzerntochter. Bei einem entsprechenden Antrag des Steuerpflichtigen gilt zur Vermeidung unbilliger Härten, dass wenn der Steue...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.5 Grenzüberschreitender Erbfall

Auch grenzüberschreitende Vererbungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind seit 1.1.2007 im Rahmen des § 6 AStG a. F. zu überprüfen.[1] Praxis-Beispiel Grenzüberschreitender Erbfall Der Vater V ist alleiniger Eigner des Familienkonzerns Y. Sohn S ist Alleinerbe. Die langfristige Unternehmensplanung sieht vor, dass nach dem Tod des Firmenpatriarchen V Minderheitsanteile a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.1 Grundfall des Wegzugs

Nach § 6 AStG. müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht (Auswanderung) oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände[2] den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften auch ohne Veräußerung nach den Grundsätzen des § 17 EStG ve...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Betroffene Anteile

§ 6 AStG a. F. erfasst sowohl Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften als auch Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften. Praxis-Beispiel Anwendungsbereich auch auf Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften B hält eine Beteiligung an der B-Inc., Washington, USA. Er verlegt seinen Wohnsitz in die USA. Im Folgejahr wird die Beteiligung veräußert. Lösung: Auch die ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.5 Ersatztatbestände

Als weiteren Realisierungstatbestande nennt § 6 Abs. 1 AStG als Auffangtatbestand den Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile. Unter diesen Ersatztatbestand könnten u. a. nachfolgende Fallkonstellationen fallen: Als Hauptanwendungsfall die passive Entstrickung bei Immobilienkapitalgesellschafte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.6 Veräußerung von Anteilen nach dem Wohnsitzwechsel

Wird ein Anteil nach dem Wohnsitzwechsel veräußert, so unterliegt der dabei entstandene Veräußerungsgewinn nach § 49 Abs. 1 Nr. 2e EStG in Verbindung mit § 17 EStG der beschränkten Steuerpflicht, sofern nicht eine DBA-Regelung entgegensteht (Regelfall: Wohnsitzprinzip). Hierbei ist auch der Wertzuwachs vor dem Weggang ins Ausland in die Besteuerung einzubeziehen. Bei der Ver...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Betroffene Anteile an Kapitalgesellschaften und zur KSt-Besteuerung optierender Personengesellschaften

§ 6 AStG erfasst sowohl Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften als auch Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften. Auch Anteile an einer zur Körperschaftsteuer optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG fallen unter § 6 AStG [1] Auch Anteile, die nach der Fiktionsregelung des § 17 Abs. 7 EStG als Anteile i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gelten fallen nach Auffa...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.10 Anwendung des § 6 AStG a. F. im Verhältnis zu Drittstaaten

Für die Anwendung des § 6 AStG a. F. ist vorab zu untersuchen, ob es sich um einen Wegzug (oder vergleichbaren Ersatztatbestand) im Verhältnis zu einem Drittstaat oder um einen EU-/EWR-"Fall" handelt, bei dem die unter Abschnitt 3.11 erläuterten Besonderheiten zu beachten sind. Für eine Drittstaaten-Konstellation ergibt sich der Grundsatz der Sofortbesteuerung. Eine Ausnahme ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.6.4 Ausstehende Reform der passiven Entstrickung?

Im Rahmen der Beratungen des Gesetzentwurfs zum Mehrseitigen Übereinkommens (MLI) im BT-Finanzausschuss wurde u. a. die passive Entstrickung bei deutschen Anteilseignern von Grundstücksgesellschaften durch die Regelung in Art. 9 MLI (13 Abs. 4 OECD-MA) thematisiert. Hierzu wird in der BT-Drucks. 19/23163 (S. 6) ausgeführt: "Für die Koalitionsfraktionen seien insbesondere zwe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.6.3 Qualifikationsverkettung mit dem ausländischen Steuerrecht?

Durch die Anwendung der Anrechnungsmethode im jeweiligen DBA kann sich auch die Frage stellen, ob bzw. wann die passive Entstrickung durchzuführen ist, wenn der ausländische Staat sein Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt. Praxis-Beispiel Beispiel: Luxemburg Das DBA-Luxemburg wurde zum 1.1.2014 geändert und enthält eine Art. 13 Abs. 4 OECD-MA entsprechende Regelung (Art. 13 Abs....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.1 "Europatauglichkeit" der Vorschrift – grundsätzliches EuGH-Verfahren "Lasteyrie du Saillant"

Mit Urteil vom 11.3.2004[1] "Lasteyrie du Saillant" hat der EuGH die französische Regelung des Art. 167 bis CGI mit der in Art. 52 EGV verankerten Niederlassungsfreiheit für unvereinbar erklärt. Nach dieser Vorschrift werden bei Steuerpflichtigen, die ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen, noch nicht realisierte Wertsteigerungen (latente Wertsteigerungen) von Unter...mehr