Fachbeiträge & Kommentare zu Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 3 Umsatzsteuer Navigator

Umsatzsteuerliche Fragestellungen schneller, einfacher und effizienter lösen! Zahlreiche steuerliche Sachverhalte können nur korrekt behandelt oder optimal gestaltet werden, wenn sie systematisch in einer Entscheidungsbaum-Logik (ja/nein) geprüft werden. Die Smart Solution Haufe Umsatzsteuer Navigator setzt dies für den Bereich Umsatzsteuer als digitale Lösung um. Ab sofort k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erweiterung des Reverse Cha... / aa) Aktuelle Fassung (1.1.2007 bis 30.6.2028)

Reverse charge: Nach der bis zum 30.6.2028 geltenden Fassung des Art. 194 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft vorsehen, wenn in einem Mitgliedstaat eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung bewirkt wird und der leistende Unternehmer in dem Mitgliedstaat, in dem diese Leistung der Mehrwertsteuer unterliegt, nicht ansässig ist...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / c) Werklieferungen und Montagelieferungen

Beispielfall 8: Der japanische Anlagenbauer JPA1 liefert eine individuell für den in Deutschland ansässigen und erfassten Unternehmer DE3 gefertigte Industrieofenanlage nach Deutschland und installiert diese auf dem Grundstück des DE3 (Werklieferung). Die zur Herstellung der Anlage erforderlichen Waren werden bei der Einfuhr in Deutschland zollrechtlich in den freien Verkehr...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / b) Reihengeschäfte

Beispielfall 5: Der japanische Großhändler JPA kauft Gegenstände von dem deutschen Lieferanten D1. D1 versendet die Waren unmittelbar an den Kunden des JPA das deutsche Unternehmen D2 in Deutschland. Auf Basis des bisherigen Rechts[45] hat sich JPA in Deutschland für Umsatzsteuerzwecke registrieren zu lassen.[46] Die Umsätze an den deutschen Kunden D2 sind steuerbar und steue...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / 2. Deutsche Rechtslage und Handlungsbedarf des Gesetzgebers

Bislang eingeschränkte Anwendung ... In Deutschland wird das Reverse-Charge-Verfahren auf Grundlage des unionsrechtlich bislang eröffneten Ermessensspielraums des Art. 194 MwStSystRL a.F. aktuell nur eingeschränkt angewendet. Es erfasst derzeit insbesondere sonstige Leistungen i.S.d. § 3 Abs. 9 UStG sowie Werklieferungen i.S.d. § 3 Abs. 4 UStG, sofern diese durch einen im Au...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / a) Lagerfälle

Beispielfall 1: Der französische Automobilzulieferer FR verbringt Waren aus Frankreich in ein Distributions- bzw. Auslieferungslager in Deutschland. Aus diesem Lager liefert FR Gegenstände ausschließlich an verschiedene deutsche Abnehmer (B2B). Auf Basis des bisherigen Rechts hat sich FR in Deutschland für Umsatzsteuerzwecke registrieren zu lassen.[16] Die Vereinfachungsregel...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / bb) Neue Fassung (ab dem 1.7.2028)

Einführung einer Muss-Vorschrift: Mit Wirkung zum 1.7.2028 wird Art. 194 MwStSystRL neu strukturiert. Der Unionsgesetzgeber führt neben der bisherigen Kann-Vorschrift eine Muss-Vorschrift ein. Nach Art. 194 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL n.F. ist die Umkehr der Steuerschuldnerschaft künftig verpflichtend anzuwenden, wenn in einem Mitgliedstaat eine steuerpflichtige Lieferung od...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / 4. Fazit

Die Aufgabe des deutschen Gesetzgebers besteht im Rahmen des ViDA-Gesetzespakets darin, die unionsrechtlich intendierte Reduzierung umsatzsteuerlicher Registrierungspflichten in Deutschland umzusetzen und dadurch zugleich die Harmonisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems zu fördern. Die unionsrechtlich zwingende Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens auf bestimmte L...mehr

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Erweiterung des Reverse Charge zum 1.7.2028 (USTB 2026, Heft 7, S. 218)

Großer Wurf oder kleine Schritte: Eine Analyse aus Sicht ausländischer Unternehmen mit steuerbaren Umsätzen in Deutschland (Inbound) StB Alexander Thoma / RAin Juliane Hille-Kaatz[*] Der vorliegende Beitrag befasst sich im Kern mit den Änderungen des Art. 194 MwStSystRL im Rahmen des ViDA-Pakets. Diese unionsrechtlichen Vorgaben zwingen auch den deutschen Gesetzgeber zumindes...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / a) Allgemeines

Am 25.3.2025 wurde das unter dem Titel "VAT in the Digital Age" (ViDA) [1] bekannte Gesetzespaket im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mitte April 2025 – zwanzig Tage nach seiner Veröffentlichung – trat es in Kraft.[2] Ziel des Reformpakets ist eine grundlegende Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems und dessen Anpassung an die wirtschaftlichen R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Smart Contracts, stumpfes U... / 1. Leistungsort bei Krypto-Transaktionen

Die Bestimmung des Leistungsorts ist bei Krypto-Transaktionen von zentraler praktischer Bedeutung, da die Beteiligten typischerweise grenzüberschreitend und pseudonym agieren.[84] Da die meisten steuerbaren Krypto-Transaktionen als sonstige Leistungen zu qualifizieren sind, gelten die allgemeinen Regeln der §§ 3a ff. UStG: Im B2B-Bereich bestimmt sich der Leistungsort nach § ...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / 3. Praxisfälle

a) Lagerfälle Beispielfall 1: Der französische Automobilzulieferer FR verbringt Waren aus Frankreich in ein Distributions- bzw. Auslieferungslager in Deutschland. Aus diesem Lager liefert FR Gegenstände ausschließlich an verschiedene deutsche Abnehmer (B2B). Auf Basis des bisherigen Rechts hat sich FR in Deutschland für Umsatzsteuerzwecke registrieren zu lassen.[16] Die Verein...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / 1. Überblick über die Änderungen im Rahmen von ViDA

a) Allgemeines Am 25.3.2025 wurde das unter dem Titel "VAT in the Digital Age" (ViDA) [1] bekannte Gesetzespaket im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mitte April 2025 – zwanzig Tage nach seiner Veröffentlichung – trat es in Kraft.[2] Ziel des Reformpakets ist eine grundlegende Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems und dessen Anpassung an die wirt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erweiterung des Reverse Cha... / b) Änderung des Art. 194 MwStSystRL

aa) Aktuelle Fassung (1.1.2007 bis 30.6.2028) Reverse charge: Nach der bis zum 30.6.2028 geltenden Fassung des Art. 194 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft vorsehen, wenn in einem Mitgliedstaat eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung bewirkt wird und der leistende Unternehmer in dem Mitgliedstaat, in dem diese Leistung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erweiterung des Reverse Cha... / c) Flankierende Änderungen

Den oben beschriebenen Zusammenhang zwischen Registrierungsverpflichtung und innergemeinschaftlichen Erwerbstatbeständen greift der Unionsgesetzgeber auf, indem er das OSS-Verfahren nach Art. 369xa–Art. 369xd MwStSystRL n.F. auf Fälle des innergemeinschaftlichen Verbringens ausdehnt.[12] Auch künftig führen grenzüberschreitende Warenbewegungen eines Unternehmers an sich selbs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erweiterung des Reverse Cha... / [Ohne Titel]

StB Alexander Thoma / RAin Juliane Hille-Kaatz[*] Der vorliegende Beitrag befasst sich im Kern mit den Änderungen des Art. 194 MwStSystRL im Rahmen des ViDA-Pakets. Diese unionsrechtlichen Vorgaben zwingen auch den deutschen Gesetzgeber zumindest in Teilen dazu, das nationale Umsatzsteuerrecht – insbesondere § 13b UStG – mit Wirkung zum 1.7.2028 anzupassen. Anhand praxisnaher...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verbrauchsteuern

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Zoll

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.1 Allgemeines

Rz. 73 Der bearbeitete oder verarbeitete oder (beim Sonderfall der Leistung) überlassene Gegenstand muss gem. § 7 Abs. 1 UStG in das Drittlandsgebiet gelangt sein (Ausfuhr). Von welcher Person der be- oder verarbeitete Gegenstand ausgeführt wird, ist nicht gleichgültig, weil sich daran das weitere Erfordernis knüpft, ob der Auftraggeber ein ausländischer Auftraggeber sein mu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wie die Ausfuhr von Gegenständen steht auch die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr im unmittelbaren Wettbewerb mit ausländischen Konkurrenten. Um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmer im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr zu sichern, gilt es, sowohl die Ausfuhrlieferungen als auch die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr von der in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.23 Buchführung

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Die Umsatzsteuerbefreiung f... / d) Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person, schuldet er die Umsatzsteuer für den Umsatz, der unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt.[51] Da Voraussetzung für den Verzicht auf die Steuerbefreiung der unternehmerische Leistungsbezug durch den Empfänger ist, geht der Wechsel der Steuerschuldnerschaft regelmäßig mit dem Verzicht auf die Steuerbefrei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerbefreiung f... / 6. Praxishinweis

Die bisherige Praxis der Aufteilung nach grunderwerbsteuerlichen Kriterien muss im Hinblick auf die EuGH-Rechtsprechung zur Einheitlichkeit der Leistung in Bezug auf die Steuerbefreiung für Vermietungsleistungen[57] und die seit 2017 geltende Grundstücksdefinition[58] überdacht werden. Die derzeitige Divergenz zwischen nationaler und unionsrechtlicher Steuerbefreiungsnorm fü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.10 4.13 § 13b UStG (Leistungsempfänger als Steuerschuldner)

• 2022 Feste Niederlassung / Vermietung von inländischen Grundstücken durch ausländische Unternehmer / § 13b UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 3.6.2021, C-931/19 entschieden, dass eine feste Niederlassung nur bei Einsatz eigenen Personals vorliegt. Dabei führt die bloße Beauftragung einer Fremdfirma nicht zum Vorliegen einer festen Niederlassung. Fraglich ist allerdings, ob die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.1 Kriterien für Umsatzsteuer-Sonderprüfungen

Grundsätzlich wird ein Unternehmer nicht "zufällig" einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung unterworfen. Die Finanzbehörde ordnet eine solche Prüfung an, wenn sie aufgrund bestimmter Merkmale und Informationen aus dem zu prüfenden Unternehmen dazu Anlass sieht. Das Finanzamt unterscheidet hier zwischen sog. Erstprüfungen und Bedarfsprüfungen. Unter Erstprüfung versteht das Finanzamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 2.2 Auslöser einer Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau darf nur durchgeführt werden, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Der Unternehmer sollte mit einer solchen Prüfung insbesondere rechnen, wenn er sein Unternehmen neu gegründet hat und wenn er, z. B. wegen größerer Investitionen in einem Voranmeldungszeitraum, Ansprüche auf Erstattung von Vorsteuerguthaben h...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.13 § 15 UStG (Vorsteuerabzug)

• 2021 Ausübung des Zuordnungswahlrechts auch nach Ablauf der gesetzlichen Regelabgabefrist / § 15 UStG / § 149 AO Vor dem EuGH ist die Frage anhängig, ob die nationale Rechtsprechung, wonach der Vorsteuerabzug in den Fällen, in denen ein Zuordnungswahlrecht beim Leistungsbezug besteht, ausgeschlossen ist, wenn bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die USt-Jahreserk...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikationsunternehmen / 8 Reverse-Charge bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten

Bereits seit 1.7.2011 unterliegen auch Lieferungen von Mobilfunkgeräten der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger.[1] Mobilfunkgeräte sind Geräte, die zum Gebrauch mittels eines zugelassenen Mobilfunk-Netzes und auf bestimmten Frequenzen hergestellt oder hergerichtet wurden, unabhängig von etwaigen weiteren Nutzungsmöglichkeiten. Hiervon werden insb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikationsunternehmen / 9 Reverse-Charge bei Telekommunikationsdienstleistungen

Bei nach dem 31.12.2020 ausgeführten sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation an sog. Wiederverkäufer ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 12 i. V. m. Abs. 5 Satz 6 UStG.[1] Bei diesen sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, dessen Haupttäti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikationsunternehmen / Zusammenfassung

Überblick Die Umsatzbesteuerung von Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation und auch bei elektronischen Dienstleistungen sowie bei Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen richtet sich bei B2B-Umsätzen oder Leistungen an Nichtunternehmer (§ 3a Abs. 5 UStG i. d. F. ab 1.1.2015 bzw. modifiziert i. d. F. ab 1.1.2019 und erneut modifiziert i. d. F. ab 1.7.2021) grds. danach, w...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.5 Übergang der Steuerschuldnerschaft: Grenzüberschreitendes Reverse-Charge-Verfahren

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Regelungen zum Übergang der Steuerschuldnerschaft durch das grenzüberschreitende Reverse-Charge-Verfahren bleiben nach dem Brexit unverändert bestehen. Das grenzüberschreitende Reverse-Charge-Verfahren ist anwendbar, wenn ein nicht im Vereinigten Königreich ansässiger Unternehmer an einen im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmer ei...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.7 Grenzüberschreitendes vs. inländisches Reverse-Charge-Verfahren

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In bestimmten Konstellationen sind sowohl die Voraussetzungen des grenzüberschreitenden als auch die des inländischen Reverse-Charge-Verfahrens gegeben. In solchen Fällen ist m. E. grundsätzlich das inländische Reverse-Charge-Verfahren vorrangig. Wenn allerdings ein nicht im Vereinigten Königreich ansässiger und nicht zur Umsatzsteuer registr...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.6 Übergang der Steuerschuldnerschaft: Inländisches Reverse-Charge-Verfahren

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Neben dem grenzüberschreitenden Reverse-Charge-Verfahren kennt das britische Umsatzsteuerrecht ein inländisches ("domestic") Reverse-Charge-Verfahren, vgl. VATA 1994, Section 55A. Das inländische Reverse-Charge-Verfahren findet Anwendung, wenn eine steuerpflichtige Person eine Lieferung oder sonstige Leistung an einen Empfänger ("recipient") a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3 Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für sich betrachtet wäre die Nachricht von der grundsätzlichen Verlagerung des Leistungsorts von B2B-Umsätzen ins Bestimmungsland eine schlechte für die Dienstleister, da bei Erbringung von Umsätzen an andere Unternehmer im EU-Ausland ebendort eine (de facto teure) Registrierung erforderlich würde. Letztere wird aber durch eine flankierende A...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14 Ausnahmen vom Wechsel der Steuerschuldnerschaft (§ 13b Abs. 6 UStG)

Rz. 110 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist bei bestimmten Beförderungsleistungen nach § 13b Abs. 6 UStG ausgeschlossen: In den Fällen der Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 UStG bedarf es keiner Steuerschuld des Leistungsempfängers, weil durch die Erhebung der Steuer an den Außengrenzen zum Drittland durch die Zollverwa...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der BFH hat mit Urteil vom 22.08.2013, Az: V R 37/10, BStBl II 2014, 128, die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 S. 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG ausgelegt. Nach seiner Entscheidung sind die Regelungen einschränkend dahingehend auszulegen, dass es für die Entstehung der Steuerschuld...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem belgischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Belgien steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Belgien ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Dies gilt auch, wenn der Leistungsempfänger zwar nicht in Belgi...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem finnischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Finnland steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Finnland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 9 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung greift nicht ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem estnischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Estland steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Estland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Estland hat eine Steuerschuldn...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem schwedischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Kapitel 1 Mehrwertsteuergesetz): In Schweden steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Schweden erfassten Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem norwegischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: Bestimmte in Norwegen steuerbare Dienstleistungen ("remote services"), die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Norwegen erfassten Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Norwegen hat w...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem portugiesischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Portugal steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Portugal ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Portugal hat weiterhin ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem maltesischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Teil IV Art. 20 Mehrwertsteuergesetz): In Malta steuerbare Dienstleistungen oder Lieferungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen maltesischen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem luxemburgischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Art. 61 Mehrwertsteuergesetz): in Luxemburg steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Luxemburg ansässigen Steuerpflichtigen erbringt, allerdings nur bezogen auf die Gr...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem irischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Irland steuerbare Dienstleistungen oder Lieferungen mit Montage, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Irland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 10 und 12 Mehrwertsteuergesetz), In Irland st...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem litauischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Litauen steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Litauen ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 95 Mehrwertsteuergesetz) In Litauen steuerbare Lieferungen von Strom,...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem griechischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Griechenland steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Griechenland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 35 Mehrwertsteuergesetz), außer wenn ein Fiskalvertreter ...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem bulgarischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Art. 82 Mehrwertsteuergesetz): In Bulgarien steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Bulgarien mehrwertsteuerlich registrierten Steuerpflichtigen erbringt. In Bulgarien ste...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem zyprischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Zypern steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Zypern ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 11 Mehrwertsteuergesetz) In Zypern steuerbare Lieferungen von Gas oder E...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem dänischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Art. 46 Mehrwertsteuergesetz): In Dänemark steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Dänemark erfassten Steuerpflichtigen erbringt. In Dänemark steuerbare Werk- oder Montagelie...mehr