Fachbeiträge & Kommentare zu Wartezeit

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4 Weitergeltung des § 43 a. F. nach § 302b Abs. 1

Rz. 47a § 43 Rente wegen Berufsunfähigkeit (1) Versicherte haben bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit, wenn sie berufsunfähig sind, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und vor Eintritt der Berufsunfähigkeit die allgemeine Wart...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.1 Überblick

Rz. 51 Anspruch auf Bewilligung einer BU-Rente hat der Versicherte, der die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, berufsunfähig ist, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat und die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Den Beginn der Rente regelt § 99. Unter den Voraussetzungen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 8 Ein Anspruch auf Vollwaisenrente (vgl. zur Höhe der Rente Rz. 27 ff.) besteht für Kinder des verstorbenen Versicherten (vgl. Rz. 4) sowie die ihnen gleichgestellten Personen gemäß Abs. 3 (vgl. Rz. 10), wenn der Versicherte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat (vgl. Rz. 9a) und – nach dem Tode des Versicherten – kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr vorhanden ist (...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 48 regelt die Voraussetzungen, unter denen Anspruch auf Halbwaisenrente (Abs. 1) oder Anspruch auf Vollwaisenrente besteht (Abs. 2). Dies entscheidet sich danach, ob nach dem Tode des versicherten Elternteils noch ein unterhaltsverpflichteter Elternteil vorhanden ist. Weitere Voraussetzungen sowohl für die Gewährung der Vollwaisenrente wie auch der Halbwaisenrente is...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.1 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Abs. 1)

Rz. 11 Der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung setzt nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 zunächst den Eintritt des Versicherungsfalls der teilweisen Erwerbsminderung voraus (§ 43 Abs. 1 Nr. 1). Darüber hinaus muss der Versicherte in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung über eine Pflichtbeitragszeit in einem Umfang von 3 Jahren verfügen (§ 43 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.10.2 Ausnahmen vom Erfordernis der Dreifünftelbelegung (Abs. 5)

Rz. 43 Ausnahmsweise ist eine Dreifünftelbelegung nicht erforderlich, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Tatbestands eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist (vgl. § 53 und die dortige Komm.).mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 43 wurde durch Art. 1 Nr. 10 des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) mit Wirkung zum 1.1.2001 (Art. 24 Abs. 1) als zentrale Anspruchsgrundlage für die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in das SGB VI eingefügt. § 43 in seiner ab 1.1.2001 geltenden Fassung ersetzt damit die §§ 43, 44 in ihren bis zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.3.1 Bisheriger Beruf

Rz. 54 Ausgangspunkt für die Beurteilung der Frage, ob ein Versicherter berufsunfähig ist, bildet die Bestimmung des bisherigen Berufs. Bisheriger Beruf ist grundsätzlich die vom Versicherten zuletzt nicht nur vorübergehend versicherungspflichtig ausgeübte Beschäftigung, der dieser mit der Absicht nachgegangen ist, sie bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze oder bis zum Ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 1.2 Überblick

Rz. 6 Anspruch auf Rente wegen teilweiser (Abs. 1) oder voller (Abs. 2) Erwerbsminderung haben Versicherte, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, teilweise bzw. voll erwerbsgemindert sind, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls der Erwerbsminderung über eine Pflichtbeitragszeit von 3 Jahren (36 Monaten) verfügen und die allgemeine Wartezei...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 4. Vereinfachte Kostenfestsetzung

Rz. 63 Der Nachteil des normalen Kostenfestsetzungsverfahrens, dass aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss gemäß § 798 ZPO erst nach einer Wartefrist von zwei Wochen vollstreckt werden darf, wird bei der so genannten vereinfachten Kostenfestsetzung vermieden. Der Vorteil der vereinfachten Kostenfestsetzung nach § 105 ZPO liegt darin, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss auf das ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 3. Der Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 57 Über den Kostenfestsetzungsantrag entscheidet der Rechtspfleger, nachdem er dem Gegner durch Übersendung einer Kopie des Kostenfestsetzungsantrages Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegeben hat. Hierdurch gewährt er dem Gegner rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Bestreitet der Gegner tatsächliche Angaben des Antragstellers, dann is...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / X. Die Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber (§ 11 RVG)

Rz. 82 → Dazu Aufgaben Gruppe 15 Vorbemerkung: Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 RVG erhält der RA eine Vergütung, die sich aus Gebühren und Auslagen zusammensetzt (vgl. § 1 Rdn 4 ff.). Im Verhältnis zwischen RA und Mandant kann die dem RA zustehende Vergütung im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gerichtlich festgesetzt werden. Dagegen werden im Verhältnis der Prozessparteien ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 1. Der Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 47 Hinweis: Unterscheiden Sie das hier in Rdn 47 ff. behandelte Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO, in dem die Verfahrenskosten gegen den unterlegenen Gegner festgesetzt werden von dem Vergütungsfestsetzungsverfahren, dass ein RA nach § 11 RVG wegen seiner Vergütung gegen seinen eigenen Mandanten durchführen kann, welches später in § 2 Rdn 82 ff. behande...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / b) Vollstreckbarer Anwaltsvergleich

Rz. 178 Zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung ist nach § 796a ZPO ein außergerichtlicher, für vollstreckbar zu erklärender Anwaltsvergleich möglich. Ein Vergleich im Sinne des § 796a ZPO muss den Anforderungen des § 779 BGB genügen, also den Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens durch Vertrag beseitigen. Insofer...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.4 Zusammentreffen von unterschiedlichen Voll- und Teilurlaubsansprüchen

Rz. 14 § 6 BUrlG setzt voraus, dass durch den Arbeitgeberwechsel im Kalenderjahr überschneidende Ansprüche entstanden sind.[1] Das kann in dreierlei Weise geschehen:mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.1.3 Sonstige Arbeitsbedingungen

Rz. 58 Der Arbeitgeber darf nach § 4 Abs. 2 Satz 3 einen befristet Beschäftigten wegen der befristeten Beschäftigung auch nicht hinsichtlich anderer Beschäftigungsbedingungen benachteiligen. Davon erfasst werden Bedingungen, deren Gewährung von einer bestimmten Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses abhängt. Praxis-Beispiel der Anspruch auf vollen Jahresurlaub (nach ein...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.3 Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr

Rz. 13 Weiterhin betrifft § 6 BUrlG nur den im laufenden Kalenderjahr und für das laufende Kalenderjahr gewährten Urlaub.[1] Für übertragenen Urlaub aus dem Vorjahr gilt die Vorschrift nach ihrem eindeutigen Wortlaut nicht. Beispiel Der Arbeitnehmer scheidet zum 31.3. aus. Er hat 24 Tage Urlaub in der Kündigungsfrist erhalten. Davon waren 20 Tage nach § 7 Abs. 3 BUrlG übertra...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer im Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub im gesetzlich vorgesehenen Umfang. Das bedeutet aber, dass er diesen Urlaub, unabhängig von einem möglichen Wechsel des Arbeitsplatzes, insgesamt nur einmal haben kann. Da es aber Konstellationen gibt, in denen der Arbeitnehmer durch einen Arbeitsplatzwechsel theoretisch seinen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.2 Wechsel des Arbeitsverhältnisses

Rz. 8 Voraussetzung für die Anwendung des § 6 BUrlG ist ein Wechsel des Arbeitsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr. Dabei müssen sich die Arbeitsverhältnisse nicht aneinander anschließen; der Arbeitnehmer kann zwischenzeitlich auch arbeitslos gewesen sein. Wechselt der Arbeitnehmer zum 1.1., findet § 6 BUrlG nie Anwendung. Rz. 9 Es reicht aus, dass der Arbeitnehmer den Url...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.3.2 Beispiele

Rz. 67 In § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG wird klargestellt, dass bei Beschäftigungsbedingungen, deren Gewährung von einer bestimmten Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses abhängt (z. B. der Anspruch auf vollen Jahresurlaub von einer 6-monatigen Wartezeit, tarifliche Entgelt- oder Urlaubsansprüche von zurückliegenden Beschäftigungszeiten) für befristet Beschäftigte dieselben ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 3 Ausgleichspflicht zwischen den Arbeitgebern bei Arbeitgeberwechsel

Rz. 38 §§ 4, 5 Abs. 3 und § 6 BUrlG können bei einem Arbeitgeberwechsel im laufenden Kalenderjahr dazu führen, dass der 1. Arbeitgeber im Verhältnis zur Dauer der Arbeitsverhältnisse zu altem und neuem Arbeitgeber "zu viel" Urlaub zu gewähren oder abzugelten hat. Daher stellt sich die Frage, ob der 1. Arbeitgeber in diesem Fall vom 2. Arbeitgeber einen Ausgleich verlangen ka...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit (BAG, Urteil v. 19.4.2016, 3 AZR 526/14[1]; Urteil v. 24.5.2000, 10 AZR 629/99 [2]). Denn der Wert der Arbeitsle...mehr

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Existenzgründungsberatung –... / 1.1 Telefonischer Erstkontakt

Der erste Kontakt zum Existenzgründer (und damit zum potenziellen Neumandanten) erfolgt meist über einen Telefonanruf in der Kanzlei. Die typischen Fragen lauten: "Ich will mich selbstständig machen – was muss ich dabei beachten?" oder "Ich brauche für die Finanzierung meines Gründungsvorhabens entsprechende Unterlagen für die Bank!" Die Kanzlei sollte einen möglichst einheitlic...mehr

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Ausbleiben/Wartezeit [Rdn 792]

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G / Gang der Hauptverhandlung, Präsenzfeststellung [Rdn 1955]

Rdn 1956 1. Nach dem Aufruf der Sache (→ Gang der Hauptverhandlung, Aufruf der Sache, Teil G Rdn 1946) stellt der Vorsitzende gem. § 243 Abs. 1 S. 2 fest, ob der Angeklagte, der Verteidiger und die anderen Verfahrensbeteiligten, wie z.B. ein Nebenkläger, erschienen sind. Rdn 1957 2. Die Präsenzfeststellung erstreckt sich außerdem darauf, ob die Beweismittel, insbesondere die ...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Honoraranspruch/Vergütungsfragen [Rdn 3546]

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V / Verteidiger, Verhinderung des Verteidigers [Rdn 3776]

Rdn 3777 Literaturhinweise: Fezer, Der Beschleunigungsgrundsatz als allgemeine Auslegungsmaxime im Strafverfahrensrecht, in: Festschrift für Gunter Widmaier, 2008, S. 177 Heldmann, Der verhinderte Verteidiger (Prozeßbericht), StV 1981, 82 Heubel, Die Verschiebung der Hauptverhandlung wegen Verspätung des Verteidigers, NJW 1981, 2678 Neuhaus, Terminsbestimmung, Terminsverlegung ...mehr

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 785]

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / IX. Abänderung

Die Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs gem. § 51 VersAusglG i.V.m. § 225 FamFG ist bereits dann zulässig, wenn dadurch rechnerisch eine für die Versorgung der insoweit ausgleichsberechtigten Person maßgebende Wartezeit erfüllt wird. Dies gilt auch in Fällen des Todes des Berechtigten und der Anwendung des § 31 VersAusglG.[92] Die Abänderung des öffent...mehr

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Z / Zwangsmittel bei Ausbleiben des Angeklagten [Rdn 4336]

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Vertretung des Angeklagten [Rdn 835]

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Vorbereitung/Gang der Hauptverhandlung [Rdn 1536]

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FF 07+08/2022, Rechtsprechu... / Internationales

EuGH, Urt. v. 12.5.2022 – C-644/20 Art. 3 HUnthP, das mit dem Beschluss 2009/941/EG des Rates vom 30.11.2009 im Namen der Europäischen Gemeinschaft gebilligt wurde, ist dahin auszulegen, dass bei der Bestimmung des Rechts, das auf den Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes anzuwenden ist, das von einem Elternteil in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbracht wur...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Auswahl des Verteidigers [Rdn 3313]

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung [Rdn 809]

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H / Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2633]

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Versicherbare Leistung

Rz. 180 Es sind nur die in Ziffer 2 ARB 2021 genannten Rechtsgebiete und die dort aufgezählten Versicherungsleistungen versicherbar. Nach Ziffer 2.2.11 ARB 2021 besteht nach einer entsprechenden Vereinbarung ein sogenannter Beratungsrechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtsangelegenheiten für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen...mehr

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B / Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 722]

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / VII. Ergänzende Vorschriften (§§ 28 ff. VersAusglG)

Macht die bisher berechtigte Person nach rechtskräftig durchgeführtem Versorgungsausgleich von der nunmehr auch berechtigten Person aufgrund der § 30 Abs. 3 VersAusglG bestehenden Möglichkeit Bereicherungsansprüche geltend, handelt es sich hierbei um eine Familienstreitsache im Sinne des § 112 Nr. 3 FamFG. Sie ist damit gem. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG als sonstige Familiensach...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 3. Kombination aus Pauschal- und Zeithonorar

Rz. 98 Insbesondere im Bereich des Erbrechts bietet sich eine Kombination der beiden vorherigen Arten von Vergütungsvereinbarungen an. Der Rechtsanwalt für Erbrecht kann mit dem Mandanten durch Kombination eines Pauschalhonorars mit einem Zeithonorar beispielsweise eine Grundgebühr in Höhe eines Prozent- oder Promillewerts vom Nachlasswert zuzüglich eines Stundenhonorars ver...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / d) Folgerungen für die Darlegung und Beweisantritte in der anwaltlichen Praxis

An dem dargelegten Maßstab gemessen ergibt sich für die anwaltliche Praxis Folgendes: aa) Der für die Prozesseinwendung des § 1578b BGB grundsätzlich darlegungs- und beweisbelastete Unterhaltsschuldner erfüllt seine primäre Darlegungslast schon dann, wenn er knapp Tatsachen vorträgt, aus denen sich ergeben soll, dass und warum bei dem Unterhaltsgläubiger durch die Ehe auch un...mehr

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Berufung der Staatsanwaltschaft [Rdn 803]

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant

Rz. 95 Neben einem nachvollziehbaren System der Zeitaufzeichnung über die geleisteten Stunden des Rechtsanwalts sollte dieser ein Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufbauen. Solange noch kein hinreichend festes Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufgebaut ist, empfiehlt es sich, die geleisteten Stunden in kurzen Abständen hintereinander – etwa monatsweise – abzurechnen.[202...mehr

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P / Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Belehrungspflichten [Rdn 3734]

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B / Beschleunigtes Verfahren [Rdn 1136]

Literaturhinweise: Ambos, Verfahrensverkürzung zwischen Prozeßökonomie und "fair trial", Eine Untersuchung zum Strafbefehlsverfahren und zum beschleunigten Verfahren, Jura 1998, 281 Behrendt, Rechtsstaatliche Strafverfahren und Ressourcenschonung – Widerspruch oder lösbares Problem?, NJOZ 2019, 881 Dahs, Das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28.10.1994 – ein Produkt des Sup...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung nach § 140 Abs. 1 [Rdn 3392]

Rdn 3393 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 ­Deutscher, Neue Regelungen zum Opferschutz und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren, StRR 2013, 324 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 65 R. Hamm, Notw...mehr

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E / Erkennungsdienstliche Behandlung des Beschuldigten [Rdn 2287]

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Anwesenheit des Betroffenen [Rdn 1488]

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B / Beschleunigtes Verfahren [Rdn 874]

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Arbeitskampfrecht / 11.1 Weiterarbeit mit alten und neu eingestellten Arbeitnehmern

Nur Arbeitnehmer, die Mitglieder der streikleitenden Gewerkschaft sind, haben Anspruch auf Streikunterstützung, die einen großen Teil des Lohnausfalls ausgleichen kann. Deshalb befolgen in der Regel nicht alle zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer den Streikaufruf. Der Arbeitgeber kann auf die arbeitswilligen Arbeitnehmer zurückgreifen, um mit ihnen den Betrieb ganz oder zumi...mehr