Fachbeiträge & Kommentare zu Wartezeit

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.7 Beitragserstattung und Kapitalabfindung

Rz. 30 Höherversicherungsbeiträge können unter den Voraussetzungen des § 210 erstattet werden (vgl. Komm. dort). Eine Kapitalabfindung kommt hingegen nicht in Betracht (zutreffend GRA der DRV zu § 269 SGB VII, Stand: 18.6.2015, Abschn. 4). Die Beitragserstattung kommt dabei insbesondere dann in Betracht, wenn z. B. mangels Wartezeit ein Rentenanspruch nicht besteht, was unab...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 2.3 Zuschlagsberechnung (Satz 3)

Rz. 14 Satz 3 der Vorschrift regelt inhaltlich, dass für die Ermittlung der Zuschläge an Entgeltpunkten in den Fällen der Sätze 1 und 2 § 76b Abs. 2 bis 4 entsprechend gilt. Der Zuschlag an Entgeltpunkten wird daher gemäß § 76b Abs. 2 errechnet (vgl. auch GRA der DRV zu § 264b SGB VI, Stand: 18.1.2016, Abschn. 3), indem das Arbeitsentgelt eines Kalenderjahres aus geringfügige...mehr

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Jansen, SGB VI § 62 Schaden... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass ein Schadensersatzanspruch wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht dadurch ausgeschlossen oder vermindert wird, dass für einen Geschädigten bei Berechnung seiner Rente rentenrechtliche Zeiten i. S. v. §§ 54 Abs. 1, 58 Abs. 1, 59 Abs. 1, 252, 252a, 253a zu berücksichtigen sind. Rz. 3 § 62 korrespondiert mit den §§ 116 und 119 SGB X, die fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.1.4 Steigerungsbeträge – Voraussetzungen

Rz. 14 Die zusätzliche Absicherung bestand bzw. besteht nach Abs. 1 Satz 1 in dem sog. Steigerungsbetrag, der die spätere Rente durch eine Zusatzleistung erhöht. Die Steigerungsbeträge werden zusätzlich zu einer Rente aus Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Grundbeiträgen erbracht. Rz. 15 Voraussetzung für Steigerungsbetrag ist insoweit, dass überhaupt ein Rentenanspruch nach ...mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 1.1 Begriff und Zweck des Erholungsurlaubs

Begriff des Erholungsurlaubs "Erholungsurlaub" im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes wird als die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung zu Zwecken der Erholung definiert.[1] Dies ist die durchgängig im Bundesurlaubsgesetz geltende Definition, auch wenn dort stellenweise nur vom "Urlaub" die Rede ist....mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 1 Befristung und Übertragung

Der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Gewährung von Erholungsurlaub besteht nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG grundsätzlich nur während des jeweiligen Urlaubsjahres. Der Urlaubsanspruch ist damit grundsätzlich auf das Kalenderjahr befristet. Am Jahresende offener Resturlaub wird ausnahmsweise bis zum Ende des gesetzlichen Übertragungszeitraums, d. h. bis zum 31....mehr

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§ 17 Krankenversicherung / VII. Wartezeiten § 197 VVG

Rz. 115 § 197 VVG übernimmt die bisherige gesetzliche Regelung zu den Wartezeiten des § 178c VVG a.F. in unveränderter Form. Dies bedeutet: Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate, als besondere Wartezeit für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie darf sie acht Monate nicht überschreiten. Bei der Pflegekrankenversicherung darf die War...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Wartezeiten (§ 3 MB/KT, § 197 VVG)

Rz. 624 Auch für die Krankentagegeldversicherung beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate und entfällt bei Unfällen. Besondere Wartezeiten von acht Monaten sind in § 3 Abs. 3 MB/KT für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sowie in § 1a Abs. 5 MB/KT für das Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag vorgesehen. Ein Warte...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Wartezeiten

Rz. 325 Der Beginn des Versicherungsschutzes ist zudem vom Ablauf der Wartezeiten abhängig, die in § 3 MB/KK eine umfassende Wartezeitenregelung enthält, die in § 197 VVG aufgegriffen wurde. Längere Wartezeiten können mithin nicht wirksam vereinbart werden. Rz. 326 Gemäß § 3 Abs. 1 MB/KK bzw. § 197 Abs. 1 VVG beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate und die besondere Wart...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Wartezeit, Abs. 1 S. 3 bzw. Nr. 3.1.1 ARB 2012

Rz. 416 Der Versicherungsfall muss, soll eine Verpflichtung des Rechtsschutzversicherers zur Gewährung von Rechtsschutz bestehen, grundsätzlich nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Beendigung eingetreten sein (§ 4 Abs. 1 S. 2 ARB). Für die Leistungsarten nach § 2 b ARB bis § 2 g ARB gilt aber Abweichendes. Für sie besteht Rechtsschutz erst nach Ablauf einer F...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / II. Wartefrist

Rz. 5 Seit dem 1.10.2013 gilt die veränderte Verbraucherschutzvorschrift des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG.[5] Die Änderungen waren geboten. Früher kam es vor, dass einige Notare ihre Amtspflichten nicht korrekt (neutral) ausübten. Die Einhaltung der Zweiwochenfrist wurde missachtet. Diese betroffenen Notare wirkten dabei mit, dass überteuerte Schrottimmobilien Verbrauchern...mehr

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B / 14 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Ausbleiben/Wartezeit [Rdn 820]

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / III. Einhaltung der Wartefrist

Rz. 6 Ein Amtsenthebungsgrund ergibt sich aus § 50 BNotO. Ein Notar, der grob und systematisch gegen seine Amtspflichten aus § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG verstößt, ist aus seinem Amt zu entfernen. Die Rechtsprechung urteilte streng. Der BGH[8] verdeutlichte, dass die erste Voraussetzung für eine mögliche Nichteinhaltung der Wartefrist nur vorlag, wenn der Verbraucher entspr...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / XVII. Nutzen der Wartefrist für den Verbraucher

1. Allgemein Rz. 55 Bei der Beurteilung darüber, ob der Erfolg des Rechtsgeschäfts auf andere Weise gewährleistet ist, kann die Klärung der Frage, wozu die Frist des § 17a Abs. 2a BeurkG dem Verbraucher nützen kann, hilfreich sein. Unbestritten ist, dass der Abschluss eines Immobilienkaufvertrags sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer ein bedeutsames Rechtsgeschäft ...mehr

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§ 20 Unfallflucht (§ 142 StGB) / 2. Pflichten des Unfallbeteiligten

Rz. 19 Die Pflichten des Unfallbeteiligten ergeben sich im Umkehrschluss aus § 142 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB. Gemeinsames Tatbestandsmerkmal ist – wie ausgeführt – das Sich-Entfernen vom Unfallort. Die Alternativen unterscheiden sich letztlich dadurch, dass in Abs. 1 Nr. 1 eine feststellungsbereite Person anwesend ist und den Unfallbeteiligten die Vorstellungs- und Anwesenheits...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Tarifwechsel aus dem Basistarif

Rz. 156 Das VVG sieht keine Einschränkungen gegenüber dem sonstigen Tarifwechsel vor, so dass der Wechsel in die Normaltarife desselben Unternehmens grundsätzlich möglich ist. Rz. 157 Der Versicherer kann allerdings gem. § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG "auch" den bei Aufnahme in den Basistarif festgestellten Risikozuschlag verlangen. Leistungsausschlüsse oder die Ablehnung des Tarifwe...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / d) Karenzregel des § 2 Abs. 1 S. 3 MB/KK

Rz. 336 § 2 Abs. 1 S. 2 MB/KK bestimmt, dass für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, nicht geleistet wird. Für einen Versicherungsnehmer hätte dies zur Folge, dass obschon der Vertrag bereits rechtswirksam abgeschlossen war, dennoch ein erst anschließend eingetretener Versicherungsfall nach § 2 Abs. 1 S. 2 MB/KK insgesamt vom Versich...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Begriffsbestimmungen

Rz. 320 Der Versicherungsbeginn ist in § 2 MB/KK mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt definiert. § 2 MB/KK regelt den materiellen Versicherungsbeginn und bezeichnet ihn als Beginn des Versicherungsschutzes, der dann vorliegt, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen: technischer Versicherungsbeginn, formeller Versicherungsbeginn sowie Ablauf der War...mehr

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V / 44 Verteidiger, Verhinderung des Verteidigers [Rdn 3873]

Rdn 3874 Literaturhinweise: Fezer, Der Beschleunigungsgrundsatz als allgemeine Auslegungsmaxime im Strafverfahrensrecht, in: Festschrift für Gunter Widmaier, 2008, S. 177 Heldmann, Der verhinderte Verteidiger (Prozeßbericht), StV 1981, 82 Heubel, Die Verschiebung der Hauptverhandlung wegen Verspätung des Verteidigers, NJW 1981, 2678 Neuhaus, Terminsbestimmung, Terminsverlegung ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Konfliktauslösende Willenserklärung/Rechtshandlung, Abs. 3 a bzw. Nr. 3.1.2 ARB 2012

Rz. 426 Gemäß § 4 Abs. 3 a ARB ist zusätzlich zum Vorliegen eines Versicherungsfalls in versicherter Zeit eine weitere Voraussetzung für die Rechtsschutzdeckung zu beachten. Danach besteht kein Rechtsschutz, wenn eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß nach § 4 Abs. 1 c ARB ausgelöst hat. Nicht zu ver...mehr

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B / 13 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 813]

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§ 17 Krankenversicherung / VIII. Kindernachversicherung, § 198 VVG

Rz. 116 In § 198 VVG, der inhaltlich bis auf seinen Abs. 4 dem § 178c VVG a.F. entspricht, wird festgelegt, dass der Versicherer verpflichtet ist, das neugeborene Kind eines Elternteils, der am Tage der Geburt eine Krankenversicherung unterhielt, ab Vollendung der Geburt des Kindes ohne Risikozuschlag und ohne Wartezeit zu versichern, wenn die Anmeldung zur Versicherung spät...mehr

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G / 3 Gang der Hauptverhandlung, Präsenzfeststellung [Rdn 2023]

Rdn 2024 1. Nach dem Aufruf der Sache (→ Gang der Hauptverhandlung, Aufruf der Sache, Teil G Rdn 2013) stellt der Vorsitzende gem. § 243 Abs. 1 S. 2 fest, ob der Angeklagte, der Verteidiger und die anderen Verfahrensbeteiligten, wie z.B. ein Nebenkläger, erschienen sind. Rdn 2025 2. Die Präsenzfeststellung erstreckt sich außerdem darauf, ob die Beweismittel, insbesondere die ...mehr

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B / 19 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Vertretung des Angeklagten [Rdn 863]

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Wechselrecht in der normalen Tariflandschaft der PKV

Rz. 145 § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG räumt dem Versicherungsnehmer ein Wechselrecht in gleichartige Tarife desselben Versicherers ein, um Prämiensteigerungen in für den Neuzugang geschlossenen Tarifen entgehen zu können. Grundsätzlich gilt das Wechselrecht nur für unbefristete Versicherungsverhältnisse. Rz. 146 Der Umwandlungsanspruch ist auf Tarife mit "gleichartigem" Versicherung...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Versicherungsbeginn (§§ 2, 3 MB/KT)

Rz. 616 Der Versicherungsschutz beginnt nach § 2 MB/KT mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten.mehr

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Z / 24 Zwangsmittel bei Ausbleiben des Angeklagten [Rdn 4446]

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B / 59 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Vorbereitung/Gang der Hauptverhandlung [Rdn 1592]

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 4. Beispiele für notwendige Fristverlängerungen

Rz. 42 Beispiel: Steuerfragen Erst kurz vor Ablauf der Zweiwochenwartefrist werden steuerrechtliche Fragen aufgeworfen, für deren Klärung es die Hilfe eines Steuerberaters bedarf. Diesen muss der Verbraucher erst noch einschalten. Die Frist ist zu verlängern. Sie muss nicht um weitere zwei volle Wochen verlängert werden, sondern angemessen um einen Zeitraum, innerhalb dessen ...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 3. Fristverlängerung

Rz. 40 Ergeben sich vor Ablauf der Wartefrist wesentliche inhaltliche Änderungen des beabsichtigten Rechtsgeschäfts, muss die Frist dann nicht verlängert werden, wenn die Änderungen für den Verbraucher lediglich vorteilhaft sind. Beispiel Einige Tage vor Ablauf der Zweiwochenfrist handelt der Verbraucher den Kaufpreis um 5.000 EUR herunter. Dies ist für ihn nur von Vorteil, s...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / IX. Beihilfeempfänger, § 199 VVG

Rz. 118 Das Anpassungsrecht von Beihilfeberechtigten bei Änderung oder Wegfall ihres Anspruchs auf Beihilfe, das bisher in § 178e VVG a.F. geregelt ist, wird durch § 199 VVG übernommen. Gemäß § 199 Abs. 2 VVG hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Anpassung des Versicherungsschutzes im Rahmen des bestehenden Krankheitskostentarifs innerhalb von sechs Monaten – statt ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / O. Checkliste: Prüfung des Anspruchs aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag

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zfs 11/2024, Obligatorische... / 9. Fazit

a) Das Versäumen der Umtauschpflicht des Fahrerscheins kann den Betroffenen vor erhebliche praktische Probleme stellen. Vielen ist nicht klar, ob und wann sie ihren Führerschein umtauschen müssen. Eine flächendeckende schriftliche Information durch die Führerscheinbehörden an die Betroffenen findet dazu nicht statt. b) Die Umtauschfristen sind recht komplex in Anlage 8e der F...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / VI. Versicherungsdauer, Befristung, §§ 195, 196 VVG

Rz. 113 Die substitutive Krankenversicherung, also diejenige Versicherung, die ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ersetzen kann, ist unbefristet, § 195 VVG (so auch bisher § 178a Abs. 4 VVG a.F.). Ausnahmen bestehen für Ausbildungs-, Auslands-, Reise- und Restschuldkrankenversicherung, bei de...mehr

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zfs 11/2024, Obligatorische... / 5. Vorgehen bei angeordneten Fahrverboten

Hat der Betroffene ausgerechnet zu dieser Zeit eine Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot verwirklicht und will er sodann sein Fahrverbot bei der Bußgeldstelle antreten, wird regelmäßig die Vollstreckung des Fahrverbots mit dem alten Führerschein abgelehnt, wenn dies dem Sachbearbeiter auffällt. Die Bußgeldstelle akzeptiert den alten rosafarbenen Führerschein nicht, da er nicht ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Definition

Rz. 398 Dass ein Versicherungsfall vorliegt, ist erste Voraussetzung für einen Versicherungsanspruch des Versicherungsnehmers. Ohne Versicherungsfall besteht kein Anspruch auf Rechtsschutz (§ 1 S. 1 VVG). Als Versicherungsfall ist zunächst ganz allgemein ein bestimmtes Ereignis in sachlicher, zeitlicher und örtlicher Hinsicht zu verstehen, welches gem. § 4 Abs. 1 S. 2 ARB na...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Aufgeschobene und sofortbeginnende Rentenversicherung

Rz. 36 In der Rentenversicherung wird weiter unterschieden zwischen sog. sofortbeginnenden und aufgeschobenen Rentenversicherungen. Bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer eine Einmalprämie; die Rentenzahlung beginnt sogleich nach Abschluss der Versicherung. Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung wird die erste Rente erst nach einer Wart...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Mehrere Behandlungen

Rz. 310 In diesem Zusammenhang kann die Frage auftreten, ob mehrere Behandlungen Teile eines einheitlichen Versicherungsfalls sind oder ob mehrere Versicherungsfälle vorliegen. Rz. 311 Ein einheitlicher Versicherungsfall liegt vor, wenn verschiedene Behandlungen – auch durch verschiedene Ärzte oder nach Arztwechsel – sich auf ein und dasselbe Leiden beziehen, unabhängig davon...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Versicherungsfall in den "sonstigen Fällen", Abs. 1 c bzw. Nr. 2.4.3 ARB 2012

Rz. 409 Die Definition des Versicherungsfalls "in allen anderen Fällen", also für sämtliche Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme von § 2 a und k ARB, findet sich in § 4 Abs. 1 c ARB: Der Versicherungsfall ist der Zeitpunkt, in welchem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll....mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Schadensersatz-Rechtsschutz, § 2 a ARB bzw. Nr. 2.2.1 ARB 2012

Rz. 115 Der Schadensersatz-Rechtsschutz wird für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder auf einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen, gem. § 2 a ARB gewährt. Damit sind zunächst Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines Vertrages vom Versicherungsschutz a...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Beginn des Versicherungsschutzes

Rz. 15 Im Versicherungsrecht kennen wir drei unterschiedliche Zeitpunkte für den Versicherungsbeginn. Man unterscheidet den formellen, den technischen und den materiellen Versicherungsbeginn. Rz. 16 Formeller Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt des (rechtlichen) Zustandekommens des Rechtsschutzversicherungsvertrages, also der Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung des R...mehr

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§ 15 Vertragliche Ansprüche... / I. Übersicht

Rz. 15 Die Obliegenheiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach dem Versicherungsfall werden in den AKB in Abschnitt E.1.1 und für die KH-Versicherung zusätzlich in Abschnitt E.1.2 AKB 2015 geregelt. Danach ist der Versicherungsnehmer u.a. dazu verpflichtet,mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Überraschende Klausel

Rz. 54 Unter dem Aspekt überraschende Klausel i.S.d. § 305c BGB – das sind Klauseln, mit deren Vorliegen der Versicherungsnehmer keinesfalls zu rechnen braucht, die also einen sog. Überrumpelungseffekt haben[12] – wurden zahlreiche Bestimmungen diskutiert. Rz. 55 Nicht überraschend waren folgende Klauseln:mehr

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B / 15 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Berufung der Staatsanwaltschaft [Rdn 831]

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 1. Allgemein

Rz. 55 Bei der Beurteilung darüber, ob der Erfolg des Rechtsgeschäfts auf andere Weise gewährleistet ist, kann die Klärung der Frage, wozu die Frist des § 17a Abs. 2a BeurkG dem Verbraucher nützen kann, hilfreich sein. Unbestritten ist, dass der Abschluss eines Immobilienkaufvertrags sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer ein bedeutsames Rechtsgeschäft darstellt. J...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 3. Checkliste: Zu klärende Fragen/Sachverhalte des Käufers

Rz. 57 Komplex und schwierig kann die Umsetzung eines Kaufvertrags auch für den Käufer sein. Beim Kauf eines Hausgrundstücks z.B. können viele Fragen abzuklären sein. Hierzu gehören bestimmte Rahmendaten:mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 7. Mängel an Gebäuden der Baujahre 1960 bis 1970

Rz. 61 Insbesondere gesundheitsgefährdende Holzbauteile (formaldehydhaltig) oder gefährliche Holzschutzmittel (eingesetzt zur Behandlung von Holzverkleidungen) kamen vor, z.B. bei Fertighäusern. Oft fehlt ein Wärmeschutz und undichte Holzfenster mit Einfachverglasung kommen vor, ebenso Asbest im Trockenbau, unvollständiger Schallschutz an Türen, Treppen, Zwischendecken und I...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 5. Mängel an Gebäuden, die 1920–1940 errichtet wurden

Rz. 59 Gebäude, die 1920 bis 1940 errichtet wurden, weisen häufig Mängel auf, z.B.:[42]mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 9. Übereilige Umsetzung der Kaufvertragsvereinbarung

Rz. 64 Klärt der Käufer etwas Wesentliches nicht ab, kann ihm eine übereilig umgesetzte Kaufvertragsvereinbarung erhebliche Nachteile bringen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass noch viel Geld zur Beseitigung von Baustoff- und/oder Konstruktionsproblemen aufgebracht werden muss, erforderliche Mittel allerdings hierfür nach Aufbringung de...mehr