Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.4 Die Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die neuen Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c

Ab dem 1.1.2017 gilt für den Bereich der VKA eine leicht veränderte Entgelttabelle. Die Unterteilung der Entgeltgruppe 9 in eine sog. "kleine" Entgeltgruppe 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten sowie einer Endstufe 5 (statt regulärer Endstufe 6) und eine sog. "große" Entgeltgruppe 9 mit regulären Stufenlaufzeiten in den Stufen 1 bis 5 entfällt. Die bisherige Entgeltgruppe 9 w...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.1 Allgemeines

Die Regelungen zur Eingruppierung der Arbeiter – dort "Einreihung" genannt – waren bislang regional in den landesbezirklichen Tarifverträgen enthalten und daher recht unübersichtlich. Allerdings waren die Tarifvertragsparteien auf bezirklicher Ebene nicht völlig frei, da der Rahmentarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G Rahmenvorgaben enthielt, die zu beachten waren. Gleichwohl ga...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 1 Einleitung

Vorbemerkung Nachfolgend wird hinsichtlich der Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen die männliche Form verwendet. Dies geschieht ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Transparenz. Eine Diskriminierung ist hiermit weder verbunden noch beabsichtigt. Am 1.1.2017 ist die Entgeltordnung im Bereich der VKA in Kraft getreten. Sie löste die Eingruppierungsregelungen de...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.4.4 Gesamtbetrachtung – Addition der zeitlichen Anteile der nach gleichen Tätigkeitsmerkmalen bewerteten Arbeitsvorgänge

Nach der Bewertung der einzelnen Arbeitsvorgänge sowie nach einer evtl. vorgenommenen zusammenfassenden Beurteilung ist als nächster Schritt festzustellen, welche Eingruppierungsnorm (Tätigkeitsmerkmal) der bewertete Aufgabenbereich erfüllt. Hierzu bestimmt § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD (VKA): "Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2 Eingruppierung in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung

Die Tarifvertragsparteien gingen anfangs von einem Zwischenzeitraum bis zur Einführung der Entgeltordnung von etwa 2 Jahren aus. In der Zwischenphase zwischen Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 und Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung am 1.1.2017 fanden die bisherigen Eingruppierungs- bzw. Einreihungsvorschriften gemäß den §§ 22, 23, 25 BAT und Anlage 3 BAT-O/BAT-Ostdeutsc...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.3 Entgeltgruppe 14

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1.2 Entgeltgruppen 5 bis 9b

Entgeltgruppe 5 Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 5 wurde inhaltlich unverändert aus der Vergütungsgruppe VII übernommen. Die Beschäftigten der Vergütungsgruppe VII sind auch bisher nach Anlage 1 und 3 TVÜ-VKA der Entgeltgruppe 5 zugeordnet. Entgeltgruppe 6 Entgeltgruppe 6 beinhaltet die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppen 1 und 3. Die Beschäftigten de...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.1 Öffnung der Entgeltgruppen 4 und 7

Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren in den Anlagen 1 und 3 des TVÜ-VKA ausschließlich für den Arbeiterbereich vorgesehen. Nunmehr wurden diese beiden Entgeltgruppen bei der "Abbildung" der Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege auch für den Angestelltenbereich geöffnet, um so das gesamte Entgeltgruppengefüge zu nutzen und eine ausgewogene Differenzierung und "Feineinstellung" bei ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.5 Modernisierung der Tätigkeitsmerkmale aufgrund technischer Entwicklungen oder Wandel des Berufsbildes

Aufgrund eines Wandels bei Berufs- oder Bildungsabschlüssen (z. B. infolge des Bologna-Prozesses) oder aufgrund des Wandels von Berufsbildern (z. B. bei Beschäftigten im Fremdsprachendienst, Büchereien, Hausmeister) oder aufgrund technischer Entwicklungen (z. B. im IT-Bereich oder auch Technikbereich) waren eine Vielzahl der bisherigen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnun...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3.1 Allgemeines

In Abschn. XI Ziffer 2 ist in der Entgeltordnung zum TVöD (VKA) die Eingruppierung der Leitenden Beschäftigten in der Pflege vereinbart. Diese Regelungen gelten auch für Leitungskräfte in der Entbindungspflege (Vorbemerkung Nr. 3). Nach § 15 Abs. 2.6 TVöD-K erhalten Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 5 bis 15 (Anlage A) bzw. P 5 bis P 16 (Anlage E) eingruppiert sind,...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.4.5 Besonderheiten der Überleitung bisheriger Beschäftigter

Für bisherige Beschäftigte, die als Unterrichtsschwestern eingruppiert waren, ist bei der Überleitung in die neue Entgeltordnung am 1.1.2017 die Besonderheit zu beachten, dass diese in die neue P-Tabelle übergeleitet werden, obwohl die neuen Tätigkeitsmerkmale für Lehrkräfte in der Pflege (Teil B Abschn. XI Ziffer 3) keine Eingruppierung in die neue P-Tabelle vorsehen. Diese ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.1 Abschn. XII und XIII: Beschäftigte in Häfen/Fährbetrieben und Beschäftigte im Kassen- und Rechnungswesen

Die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in Häfen und Fährbetrieben waren bisher im Allgemeinen Teil der Anlage 1a zum BAT enthalten. Sie wurden unter Bezugnahme auf die neuen Ausbildungsvorschriften neu strukturiert, wodurch sich das Eingruppierungsniveau deutlich anhob (bisher von Vergütungsgruppe IX BAT entsprechend Entgeltgruppe 2 bis Vergütungsgruppe VIb BAT entsprechend...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.18 Leitende Beschäftigte (Ziffer 20)

In Ziffer 20 des Teils B Abschn. XI wurden die bisherigen Tätigkeitsmerkmale für leitende Beschäftigte, welche in der Vergütungsordnung im Teil "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT/BAT-O jeweils nach den verschiedenen Berufsgruppen und mit unterschiedlicher Anzahl von unterstellten Beschäftigten aufgeführt ware...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.6 Arbeitsplatzaufzeichnungen

In Ergänzung einer Arbeitsplatzbeschreibung bzw. als konkreter Nachweis der auszuübenden Tätigkeiten haben sich in der Praxis – vorrangig für den Verwaltungsbereich – Arbeitsaufzeichnungen als geeignetes Instrument erwiesen. Durch Arbeitsaufzeichnungen lassen sich insbesondere die Zeitanteile eines Arbeitsvorgangs konkret bestimmen. Praxis-Tipp Die Arbeitsplatzbeschreibung wi...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 23.1 Allgemeines

Die rechtliche Grundlage des Weisungs- oder Direktionsrechts findet sich in § 106 GewO . Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) näher bestimmen. Daneben umfasst das Weisungsrecht aber auch die Möglichkeit, das arbeitsbegleitende Verhalten der Arbeitnehmer zu reglementieren (z. B. Alkoholverbote). Das Weisungsrecht kann...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.1 Vorbemerkung zu medizinischen Hilfsberufen

Die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in medizinischen Hilfsberufen wurden überwiegend aus den bisherigen Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT/BAT-O übernommen. Für Desinfektoren, Gesundheitsaufseher, Dermoplastiker (Moulageure), medizinisch-technische Gehilfen, Motopä...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.2 Entgeltgruppe 6

Entgeltgruppe 6 Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. In Entgeltgruppe 6 wird das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1b mit dem Bewährungsaufstieg nach Vergütungsgruppe VIb Fal...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.4 Entgeltgruppe 12

Entgeltgruppe 12 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt. Die Entgeltgruppe 12 basiert auf der Entgeltgruppe 11. Das Tätigkeitsmerkmal erfordert, dass die Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt. Das Tätigkeitsmerkmal...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 24 Hineinwachsen in eine höherwertige Tätigkeit (§ 13 TVöD-VKA)

Die Aufgaben in den öffentlichen Verwaltungen unterliegen einem steten Wechsel. Die von den Beschäftigten auszuübenden Tätigkeiten können sich ohne Einflussnahme des Personalamts in der Weise ändern, dass sie gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (VKA) den tariflichen Anforderungen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Diesem Sachverhalt haben die Tarifvertragsparteien durch § 13 ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.6 Praxisanleiter

Die Eingruppierung der Praxisanleiter in der Pflege mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation nach bundesrechtlicher Regelung, die mindestens zur Hälfte ihrer Gesamtarbeitszeit eine entsprechende Tätigkeit ausüben, erfolgt in Entgeltgruppe P 8 Fg. 2. Werden die Aufgaben von Praxisanleitern mit einem geringeren zeitlichen Umfang als 50 % der Gesamttätigkeit ausgeübt, hat di...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.19 Lehrkräfte an staatlich anerkannten Lehranstalten für medizinische Berufe (Schulen) (Ziffer 21)

Die bisherigen Tätigkeitsmerkmale für Lehrkräfte für medizinische Hilfsberufe des Teils "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT/BAT-O, welche nach den verschiedenen Berufsgruppen in unterschiedlichen Vergütungsgruppen geregelt waren, wurden mit der Entgeltordnung einheitlich geregelt. In Anlehnung an die Tätigkeits...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.2.1 Allgemeines

Die bisherigen Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Datenverarbeitung waren völlig überholt und daher für die Praxis nicht mehr geeignet. Aufgrund dessen wurde im November 2002 durch Beschluss der Mitgliederversammlung der VKA den Mitgliedern freigestellt, statt nach den speziellen Merkmalen in der Datenverarbeitung nach den allgemeinen Merkmalen der Fallgruppen 1 einz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.3.2 Entgeltgruppen 10 bis 13

Die Entgeltgruppe 10 ist Grundeingruppierung für Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit. Beschäftigte ohne einen Abschluss i. S. d. Vorbemerkungen zu diesem Abschnitt sind bei Erfüllung des Merkmals "sonstiger Beschäftigter" ebenfalls in Entgeltgruppe 10 eingruppiert. Das Merkmal "entsprechende Tätigkeit" haben die Tarifvertragsparteien in der Protokollerklärung Nr. 1 zu di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 27.6.3 Personenbezogene Anforderungen

Die Entgeltordnung enthält vielfach Tatbestandsmerkmale, die neben den tätigkeitsbezogenen Anforderungen auch Voraussetzungen in der Person des Beschäftigten beinhalten. Die Voraussetzungen in der Person des Beschäftigten ergeben sich insbesondere aus den Ziffern 2–7 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA). ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 146 Sozialh... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 gehören Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zukünftig in den Anwendungsbereich des SGB XII. Bis zur Neuregelung waren hilfebedürftige Menschen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG gemäß § 23 Abs. 3 vom Anwendungsbereich des SGB XII ausgeschlossen, weil sie anders als anerkannte hilfebed...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.2 Entgeltgruppen 8 bis 9b

Entgeltgruppe 8 Das Grundmerkmal in Entgeltgruppe 8 entspricht ohne inhaltliche Änderungen dem Grundmerkmal der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppe 16 mit 2-jährigem Aufstieg nach Vc Fallgruppe 18 des Teils II der Anlage 1a zum BAT. Zusätzlich sind in diesem Tätigkeitsmerkmal die Beschäftigten eingruppiert, die nach dem Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppe 18a mi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 15 Teil B Besonderer Teil – Allgemeines und Überblick

In Teil B, Besonderer Teil sind in insgesamt 32 Abschnitten (I–XXXII) Tätigkeitsmerkmale von einzelnen Berufs- bzw. Beschäftigtengruppen aufgenommen. Sie sind alphabetisch und nicht nach Sparten gegliedert. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit werden insbesondere die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in technischen Berufen jeweils in mehrere Absch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.1 Entgeltgruppe 9b

Entgeltgruppe 9b Die Grundeingruppierung für den Bereich der E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.3 Entgeltgruppen 10 und 11

Entgeltgruppe 10 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt. Entgeltgruppe 11 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt. Die Entgeltgruppe 10 erfordert, dass sich die Tätigkeit mindestens zu einem Drittel dur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.7 Nummer 7: Ausbildungs- und Prüfungspflicht

Nummer 7 enthält eine Nachfolgeregelung zu § 22 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT. Nach Abs. 1 ist für die Eingruppierung in bestimmte Entgeltgruppen neben der Erfüllung der tätigkeitsbezogenen Anforderungen zusätzlich auch ein Besuch eines Lehrgangs mit abschließender Prüfung erforderlich. Dies gilt allerdings nur im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Bayern,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 3 Entfallene Regelungen

Mit Inkrafttreten der Entgeltordnung wurde das Übergangsrecht zur vorübergehenden Eingruppierung (§ 17 TVÜ-VKA sowie Anlage 1 und 3 TVÜ-VKA ) obsolet. Allerdings wird die Anlage 3 TVÜ-VKA in modifizierter Form als neue Anlage 3 zum TVÜ-VKA vereinbart, um weiterhin eine Zuordnung der Lohngruppen zu den Entgeltgruppen zu ermöglichen. Die bisherige Vergütungsordnung (VKA) wurde...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 181 Berech... / 2.1 Grundsatz

Rz. 2 § 181 Abs. 1 beinhaltet die Grundsatzregelung für die Berechnung der Beiträge. Waren nach § 1402 Abs. 1 RVO, § 124 Abs. 1 AVG für die Berechnung der Beiträge die Vorschriften maßgebend, die im Zeitpunkt des Ausscheidens aus der versicherungsfreien Tätigkeit galten, so stellt § 181 Abs. 1 nunmehr auf den Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge ab. Gemäß Abs. 1 Satz 2 gilt al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Biozide / Zusammenfassung

Begriff Biozidprodukte sind Wirkstoffe und Gemische, die dazu dienen, auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. Schadorganismen können sowohl tierische Lebewesen und Pflanzen als auch Mikroorganismen einschließlich Pilze oder Viren sein. Biozidpro...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.1 Arbeitsunfähigkeit, medizinische Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 beinhaltet 3 Anrechnungszeitentatbestände, und zwar die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Als Ursache für die Arbeitsunfähigkeit i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kommt nach dem Wortlaut der Vorschrift nur eine Krankheit in Betracht. Nach der für die gesetzliche K...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.3 Vertrauensschutzregelungen zur Anhebung der Altersgrenze für Frauen

Rz. 10 Die Anhebung der Altersgrenze von 60 Jahren auf das 65. Lebensjahr war bezogen auf die Altersrente für Frauen bereits im RRG 1992 (BGBl. I S. 2261) für Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1941 vom Jahre 2001 an vorgesehen, und zwar in 4-Monats-Schritten. Die im RRG 1992 enthaltene Anhebung der Altersgrenze für Frauen war deutlich günstiger als die durch das RRG 1999 v...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.3 Schutzfristen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Zeiten, in denen Versicherte wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der jeweiligen Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht ausgeübt haben, sind nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 grundsätzlich als Anrechnungszeiten anzuerkennen. Dies gilt für Zeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres und nach Voll...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.2.1 Vertrauensschutzregelung zur Anhebung der Altersgrenze gemäß Abs. 4

Rz. 10 Wegen der durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze und einer möglichen erheblichen Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit hat der Gesetzgeber aus Gründen des Vertrauensschutzes die Übergangsregelung des § 237 Abs. 4 ins SGB VI eingefügt. Nach diese...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.1.1 Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1964

Rz. 4 Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, bei Rentenbeginn als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 SGB IX) anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen (§ 37 Satz 1). Aus Gründen des Vertrauensschutzes ergibt sich für vor dem 1.1.1964 geborene Versicherte die Prüfung...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.10 Anrechnungszeiten bei Handwerkern und antragspflichtversicherten Selbständigen

a) Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit bei Handwerkern Rz. 23 Zeiten der Arbeitslosigkeit vor dem 1.7.1969 können bei Handwerkern entsprechend dem bis zum 31.12.1991 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland – ohne das Beitrittsgebiet – geltenden Recht nur als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, wenn der Handwerker in der Handwerksrolle gelöscht worden ist (Abs. 5). ...mehr

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Jung, SGB VII § 91 Neufests... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Vorschriften nach § 90 über die Neufestsetzung nach Altersstufen bei einem Versicherungsfall vor Vollendung des 30. Lebensjahres bleiben unberührt (vgl. BT-Drs. 19/17586 S. 107). Daraus folgt dessen Anwendung bei Auszubildenden und Studierenden, die nach Vollendung des 25., aber vor dem 30. Geburtstag einen Unfall erleiden, sowie bei allen Schülern, die vor Vollend...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.3 Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit

Rz. 13 Persönliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist gemäß § 237 Abs. 1 Nr. 3 das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bei Rentenbeginn und für insgesamt 52 Wochen nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten (der 52-wöchigen Arbeitslosigkeit steht der Bezug von Anpassungsgeld für entlassene ...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.4 Lehrzeiten

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 3 sieht die Möglichkeit der Anerkennung von Anrechnungszeiten für Lehrzeiten in bestimmten Zeiträumen vor. Eine Lehrzeit i. S. d. Vorschrift liegt vor, wenn eine abhängige Beschäftigung in einem Betrieb hauptsächlich der Fachausbildung für eine regelmäßig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtige Berufstätigkeit dient, diesem Ziel entsp...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.2.2 Anhebung der Altersgrenze von 60 Jahren für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente

Rz. 12a Die Anlage 19 zum SGB VI, die eine Anhebung der Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme dieser Altersrente regelt, wurde durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) geändert. Danach wird die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruch...mehr

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Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.4 Mehr als 10-jährige Pflichtbeitragszeit nach Vollendung des 40. Lebensjahres

Rz. 15 § 237a Abs. 1 Nr. 3 setzt für einen Anspruch auf Altersrente für Frauen darüber hinaus den Nachweis einer mehr als 10-jährigen Pflichtbeitragszeit für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nach Vollendung des 40. Lebensjahres voraus. Die Vollendung eines Lebensjahres ist auf den Tag genau zu bestimmen; sie ist auf den Vortag vor dem jeweiligen Geburtstag zu dat...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Die in § 252 enthaltenen Regelungen zur Anerkennung von Anrechnungszeiten ergänzen die Grundnorm des § 58; sie führten im Wesentlichen das bis zum 31.12.1991 anzuwendende Ausfallzeitenrecht fort. Abs. 1 Nr. 3 der Vorschrift wurde durch ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Übertragung einer § 6b-Rücklage auf Wirtschaftsgüter einer KGaA

Leitsatz § 6b EStG lässt die Übertragung eines Veräußerungsgewinns aus dem Einzel- oder Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, an der der Gesellschafter beteiligt ist, zu. Dazu muss der Steuerpflichtige nicht zivilrechtlicher Eigentümer der Reinvestitionswirtschaftsgüter sein. Eine in der Ergänzungsbilanz eines Komman...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.13 Ausschluss von Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit

Rz. 35 Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit sind gemäß Abs. 9 (eingefügt durch Art. 6 Nr. 12 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003, BGBl. I S. 2954, mit Wirkung zum 1.1.2005, ergänzt durch Art. 5 Nr. 12 Buchst. c des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003, BGBl. I S. 2848, mit Wirkung zum 1.1....mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 236a wurde als Übergangsregelung zu § 37 durch Art. 1 Nr. 76 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wegen der Vereinheitlichung der Altersgrenzen für einen vorzeitigen Anspruch auf Altersrente ins SGB VI eingefügt. Die Vorschrift sollte gemäß Art. 33 Abs. 13 RRG 1999 ursprünglich am 1.1.2000 in Kraft treten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde allerdings zunächs...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.2.3.2 Umrechnung der vor dem 1.1.1969 zurückgelegten Untertagearbeiten zur Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren

Rz. 8 § 238 Abs. 4 Buchst. b beinhaltet eine weitere alternative Möglichkeit der Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren (§ 51 Abs. 2) für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Diese Regelung gilt für Versicherte, die 25 Jahre mit Beitrags- und Ersatzzeiten der knappschaftlichen Rentenversicherung nachweisen und vor dem 1.1.1969 zwar...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.3 Knappschaftsausgleichsleistung gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 16 § 239 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sieht als Voraussetzung für einen Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung neben dem Ausscheiden eines Versicherten aus einem knappschaftlichen Betrieb nach Vollendung seines 55. Lebensjahres vor, dass der Versicherte nach dem 31.12.1971 seine bisherige Untertagebeschäftigung wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit wechseln musste und...mehr