Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Muster: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht bzgl. der Ermittlung der Testierfähigkeit

Rz. 224 Muster 7.47: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht bzgl. der Ermittlung der Testierfähigkeit Muster 7.47: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht bzgl. der Ermittlung der Testierfähigkeit An das[139] Nachlassgericht _________________________ In der Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ lege ich hierm...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 11. Steuerliche Folgen

Rz. 53 Der Erbverzicht selbst ist grundsätzlich erbschaftsteuerneutral, da die Erbteilserhöhung keine Schenkung für die verbleibenden Erben darstellt. Die Zahlung, die für einen Erbverzicht als Abfindung erfolgt, wird erbschaftsteuerlich wegen § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG einer Erbschaft gleichgestellt. Demzufolge kann der Wert des Erbverzichts nicht vom Wert der Abfindung abgezo...mehr

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zfs 07/2023, Verweisung im ... / 1 Aus den Gründen:

Das LG hat zutreffend entschieden, dass mit dem Schreiben der Bekl. an den Kl. vom 5.2.2020 eine gemäß § 174 VVG i.V.m. § 16 Abs. 4 AVB SoloBU wirksame Einstellungsmitteilung gegeben ist. Die Bekl. konnte den Kl. gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 16 AVB SoloBU auf den tatsächlich ausgeübten Beruf verweisen, auch wenn der Kl. diesen bereits zum Zeitpunkt des Anerkenntnisses am 8.7.20...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / I. Voraussetzungen für eine Vollstreckbarerklärung

Rz. 71 Aus Schiedssprüchen selbst kann keine Zwangsvollstreckung erfolgen, sondern nur aus den Entscheidungen, die Schiedssprüche – auch vereinbarte – für vollstreckbar erklären, § 794 Abs. 1 Nr. 4a ZPO.[59] In einem Rechtsgestaltungsakt wird dem Schiedsspruch durch das staatliche Gericht die Vollstreckbarkeit verliehen, § 1060 ZPO. Einem Antrag auf Vollstreckbarerklärung is...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Die Generalvollmacht als transmortale Vollmacht

Rz. 306 Dass eine über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirkende Vollmacht auch als Generalvollmacht – in der Praxis sehr häufig als Vorsorgevollmacht – erteilt werden kann, ist allgemein anerkannt.[271] Rechtsfolge der Vollmacht über den Tod hinaus ist, dass der Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers dessen Erben in Bezug auf den Nachlass vertritt.[272] Da der B...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / cc) Feststellungen des Notars zur Geschäftsfähigkeit

Rz. 40 Die Feststellungen des Notars zur Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit, die gem. § 28 BeurkG in notarielle Urkunden aufgenommen werden sollen, erbringen zwar nicht den Beweis für die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit i.S.d. §§ 415 ff. ZPO, sind aber im Prozess und im FG-Verfahren gem. § 286 ZPO, §§ 29, 30 FamFG zu würdigen. Rz. 41 Das KG[26] legt den Feststellungen des Nota...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / dd) Übermaß an Zuschüssen zu den Einkünften

Rz. 162 Zuschüsse im Sinne der 1. Variante von § 2050 Abs. 2 BGB sind solche, die zu dem Zwecke gegeben worden sind, als Einkünfte und damit zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs (Unterhalt) verwendet zu werden. Einkommenszuschüsse sind nur dann ausgleichungspflichtig, soweit sie – so der Gesetzeswortlaut – das den Vermögensverhältnissen des Erblassers entsprechende Maß ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / VI. Muster

Rz. 245 Sachverhalt (Ausgangspunkt)[194] Erblasser E ist verstorben. Er hinterlässt ein mit seiner Ehefrau F errichtetes privatschriftliches Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen unbeschränkten Erben und ihre beiden Kinder S und T zu Schlusserben eingesetzt haben. Das Vermögen der Eheleute bestand beim Tod des E und besteht auch heute noch aus dem geme...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Verfahren auf Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 41 Nach § 2368 S. 1 BGB ist für die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses das Nachlassgericht zuständig. Funktionell ist innerhalb des Nachlassgerichts stets der Richter zuständig, und zwar für die Erteilung, die Einziehung (§ 16 Nr. 6, 7 RPflG) und sinngemäß auch für die Kraftloserklärung.[105] Er prüft gem. § 2368 S. 2 i.V.m. §§ 2358 ff. BGB die Voraussetzunge...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Definition der Testierfähigkeit

Rz. 205 Eine gesetzliche Definition der Testierfähigkeit fehlt.[249] Das OLG Frankfurt[250] definiert die Testierfähigkeit wie folgt: Zitat "Unter der Testierfähigkeit ist die Fähigkeit zu verstehen, ein Testament zu errichten, abzuändern oder aufzuheben. Sie ist zwar ein Unterfall der Geschäftsfähigkeit, gleichwohl aber unabhängig von ihr geregelt (§ 2229 BGB); vgl. BayObLG F...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / e) Muster: Klage gegen Miterben auf Aufwendungsersatz

Rz. 84 Muster 12.2: Klage gegen Miterben auf Aufwendungsersatz Muster 12.2: Klage gegen Miterben auf Aufwendungsersatz An das Amtsgericht – Zivilabteilung – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen – Beklagte – w...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 6. Muster: Feststellungsklage zur Vorbereitung der Teilung

Rz. 291 Muster 19.2: Feststellungsklage zur Vorbereitung der Teilung Muster 19.2: Feststellungsklage zur Vorbereitung der Teilung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagten – wegen: Feststellung Namens u...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Allgemeines

Rz. 370 Unter Enterbung versteht man den Ausschluss eines gesetzlichen Erben durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge. Die Enterbung kann grundsätzlich durch ein sog. Negativ-Testament (§ 1938 BGB) oder durch ein Positiv-Testament (§ 1937 BGB) erreicht werden. Rz. 371 Ein negatives Testament beinhaltet den ausdrücklichen Erbausschluss gesetzlicher Erben mit der Folge,...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Testamentsniederschrift

Rz. 126 Zwingend für das eigenhändige Testament ist die eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung, § 2247 Abs. 1 BGB. Ein Verstoß dagegen führt zur Formnichtigkeit gem. § 125 BGB. Diese strenge Form dient der Sicherung vor Fälschung und dem Anliegen, dass sich der Erblasser ernsthaft und inhaltlich so intensiv wie möglich mit der von ihm abgegebenen Erklärung be...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Überleitung von Ansprüchen bei Anwendung der landesrechtlichen Vorschriften

Rz. 87 Die besonderen landesrechtlichen Vorschriften (Art. 96 EGBGB; siehe dazu auch Rdn 51 ff.) sehen u.a. vor, dass bei Wegfall von Dienstleistungen oder Nutzungsrechten, die zugunsten des Übergebers vereinbart waren, finanzielle Ersatzansprüche eintreten, die grundsätzlich übergeleitet werden können, §§ 93, 94 SGB XII i.V.m. den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften. ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 9. Mietverhältnis

Rz. 126 Beim Tod des Mieters treten nach § 563 BGB der überlebende Ehegatte, Kinder oder andere Familienangehörige oder Lebenspartner, die mit dem Mieter im gemeinsamen Haushalt gelebt haben, mit Wirkung ab dem Erbfall in das Mietverhältnis des Erblassers ein, hilfsweise gem. § 564 BGB dessen Erben. Das bedeutet, dass das Mietverhältnis mit dem Tode des Mieters nicht von sel...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / c) Regelungen im FamFG

Rz. 133 § 348 FamFG Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen durch das Nachlassgericht (1) Sobald das Gericht vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat, hat es eine in seiner Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen zu eröffnen. Über die Eröffnung ist eine Niederschrift aufzunehmen. War die Verfügung von Todes wegen verschlossen, ist in der Niederschrift festzuste...mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / II. Keine Festsetzung der Gebühren nach Nr. 3401 VV

1. Verfahrensgebühr der Nr. 3401 VV grundsätzlich erstattungsfähig Das OLG ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten, der – wie hier als Terminsvertreter – für den am Wohnort oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalt Termine bei dem an einem anderen Ort gelegenen Prozessgericht wahrnimmt, sich nach § 91 A...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Unentgeltliche Verfügungen

Rz. 279 Verfügt der Vorerbe unter Verstoß gegen § 2113 Abs. 2 BGB unentgeltlich über Erbschaftsgegenstände, so ist er dem Nacherben zum Schadensersatz verpflichtet. Für den befreiten Vorerben ergibt sich diese Verpflichtung aus § 2138 Abs. 2 BGB . Gegenüber dem nicht befreiten Vorerben – für den § 2138 BGB nicht gilt – ist Anspruchsgrundlage § 2130 Abs. 1 BGB [313] (Verstoß ge...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Mitgliedschaft an einer Personengesellschaft

Rz. 196 Beim Tod eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft wird die Gesellschaft nach der gesetzlichen Regelung aufgelöst (§ 727 BGB). Damit wandelt sich die Gesellschaft kraft Gesetzes in eine Liquidationsgesellschaft um. Die Erben werden Mitglieder der Liquidationsgesellschaft mit den nachstehenden Folgen:mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 3. Haftung von Erben, Totenfürsorgeberechtigten und Unterhaltspflichtigen

Rz. 53 Für die Bestattungskosten haftet gem. § 1968 BGB der Erbe. Einen Anspruch gegen den Erben haben nur Bestattungsberechtigte oder Bestattungsverpflichtete.[124] Bei Erbenmehrheit trifft die Pflicht zur Kostentragung die Erbengemeinschaft.[125] Insoweit sind die Miterben als Gesamtschuldner auf Erstattung von Beerdigungskosten zu verklagen;[126] wird nur einer der Erben ...mehr

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ZErb 07/2023, Videoverhandl... / (4) Forderung nach weiterer wissenschaftlicher Aufarbeitung

Nochmals: Vorstehende Aussagen resultieren aus einer Dissertation aus dem Jahr 2012, die regelmäßig zitiert wird, wenn im aktuellen Diskurs (überhaupt einmal) psychologische Faktoren thematisiert werden. Neuere Werke aus Deutschland scheint es nicht zu geben, haben einen breiten juristischen Diskurs jedenfalls noch nicht erreicht.[78] Auch statistische Ansätze – die sehr zu ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Vermögen als Ist-Vermögen

Rz. 14 Unter dem Ist-Vermögen sind das derzeitige Vermögen und das zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhandene Vermögen gemeint. Es ist ratsam, ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, in dem alle Vermögensgegenstände des Mandanten oder Erblassers aufgelistet sind. Sodann sind die verschiedenen Vermögensarten zu erfassen (Immobilie, Mobilie, Forderungen usw.) und deren Vererblichkei...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Typische Sachverhalte

Rz. 201 Beispiel 1 Erblasser E hat ein Testament hinterlassen, wonach A zum Alleinerben eingesetzt wurde; die Kinder K1 und K2 sind enterbt und deshalb lediglich pflichtteilsberechtigt. A lässt sich im Wege der Grundbuchberichtigung als Alleineigentümer des Grundbesitzes des Erblassers im Grundbuch eintragen. Danach erfahren K1 und K2 von Umständen über den Gesundheitszustan...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft

Rz. 37 Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[49] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / hh) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung gegen befreiten Vorerben, Sicherheitsleistung

Rz. 211 Muster 14.32: Antrag auf einstweilige Verfügung gegen befreiten Vorerben, Sicherheitsleistung Muster 14.32: Antrag auf einstweilige Verfügung gegen befreiten Vorerben, Sicherheitsleistung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Frau _________________________ – Antragst...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / f) Wahrnehmungen des Notars zur Testierfähigkeit

Rz. 251 Ist die Verfügung von Todes wegen, deren Wirksamkeit angezweifelt wird, notariell beurkundet, so dürfte in aller Regel der beweispflichtigen Partei die Vorschrift des § 28 BeurkG zu Hilfe kommen. Danach hat der Notar Feststellungen zur Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit zu treffen. Diese Feststellungen des Notars in der notariellen Urkunde können vom Prozessgericht im ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (b) Freistellungsklausel

Rz. 88 Um unvorhergesehenen Veränderungen noch Rechnung tragen zu können, könnten die Ehegatten bzw. Lebenspartner deshalb bspw. folgende Klausel (sog. Freistellungsklausel) in das Testament aufnehmen: Freistellungsklausel (Beispiel 1) "Der Überlebende ist befugt, noch Testamentsvollstreckung mit beliebigem Inhalt anzuordnen." Hätte das gemeinschaftliche Testament im obigen Be...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Schenkung unter Auflage

Rz. 21 Auch eine Schenkung unter einer Auflage[34] entspricht dem gesetzlichen Leitbild der §§ 516 ff. BGB, stellt also eine echte Schenkung im Sinne des Gesetzes dar. Der unentgeltlichen Zuwendung ist lediglich eine Bestimmung beigefügt, nach der der Empfänger der Schenkung zu einer Leistung, d.h. einem Tun oder Unterlassen, verpflichtet ist, wobei es nicht erforderlich ist...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 250 & Zustimmung bei Übertragung (siehe auch Rdn 206) Ist der Übergeber zum Übertragungszeitpunkt in Zugewinngemeinschaft verheiratet, sind die Vorschriften der §§ 1365 und 1375 BGB zu beachten. Gemäß § 1365 BGB ist eine Zustimmung des Ehegatten zur Übertragung dann erforderlich, wenn der Übergeber über sein Vermögen im Ganzen verfügt, wobei hier der objektive Wert maßgebl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Transparenzregister (§§ 18–26a GwG)

Rz. 369 [Autor/Stand] Der vierte Abschnitt des GwG regelt die Vorschriften zum Transparenzregister.[2] Die Einrichtung eines Transparenzregisters war eine wesentliche Neuerung im GwG im Jahr 2017. Mit den §§ 18 ff. GwG wurden die Voraussetzungen für das zentrale elektronische Transparenzregister geschaffen. Hierüber werden bestimmte Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten...mehr

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zfs 07/2023, Treuwidrigkeit... / 2 Aus den Gründen:

[10] Die VN konnten den Widerspruch nicht noch im Jahr 2018 wirksam erklären … [11] 1. a) Nach den revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden und von der Revisionserwiderung – zu Recht – nicht angegriffenen Feststellungen des BG enthielt die für den Beginn der Widerspruchsfrist nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. erforderliche Widerspruchsbelehrung zwar jeweils eine unrichtige I...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 147 Von der Testierfähigkeit zu unterscheiden ist die Testierfreiheit des Erblassers. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Testierfreiheit das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG).[176] Aufgrund der Testierfreiheit ist es dem Erblasser möglich, beliebig über sein Vermögen zu verfügen. Hierdurch hat er die Möglichkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Umsatzsteuergesetz

a) Entwicklung der Norm Rz. 281 [Autor/Stand] Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 91/680/EWG (des Rates vom 16.12.1991) zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG [2] in deutsches Recht wurde § 26a UStG durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz vom 25.8.1992 mit Wirkung zum 1.1.1993 eingeführt[3]. Zwischenzeitlich erfolgten divers...mehr

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zfs 07/2023, Zur Wirksamkei... / 2 Aus den Gründen:

[7] A. Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Berufung zulässig und hat die Klägerin aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten. Die Klägerin sei aktivlegitimiert, da der Geschädigte seine Forderung wirksam mit Erklärung vom 1.8.2018 an die Klägerin abgetreten habe. Die Klausel sei wirksam in den Vertrag einbezogen worden u...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 206 & Ehegattenzustimmung (siehe auch Rdn 250) Gemäß § 1365 BGB empfiehlt sich generell, die Zustimmung des Ehegatten im Übergabevertrag vorzusehen. Die Zustimmung kann auch gem. § 1375 Abs. 2 S. 3 BGB von Bedeutung sein. Rz. 207 & Auflassungsvormerkung Bei Übergabeverträgen ist zwar auf die Möglichkeit einer Auflassungsvormerkung für den Übernehmer hinzuweisen. In aller Re...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 223 & Übertragung (siehe auch Rdn 10 ff., 74 ff.) Vorliegend handelt es sich um einen klassischen Regelungsgegenstand, nämlich eine Grundstücksübergabe mit z.T. höchstpersönlichen Gegenleistungen. Vorliegender Übergabevertrag ist im Gegensatz zur Hofübergabe kein typischer Leibgedingvertrag, also kein Vertrag, auf den die landesrechtlichen Regelungen über Art. 96 EGBGB ohn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG), Risikomanagement und -analyse (§§ 4–9 GwG)

a) Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG) Rz. 312 [Autor/Stand] Ausgehend von der FATF-Empfehlung[2] zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wurde mit dem neu eingefügten § 3a GwG der risikobasierte Ansatz als fundamentales Prinzip der gesamten Geldwäscheprävention [3] noch stärker verankert. Eine Definition, was hierunter zu verstehen ist, liefert das Gesetz nic...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3 Vertragsstörungen

Können die primären Pflichten aus einem Vertrag von einer Partei nicht erfüllt werden – sei es, dass sie nicht dazu gewillt ist, sei es, dass sie es nicht vermag – sieht das Gesetz eine Reihe von Rechten und sekundären Ansprüchen vor, die den anderen Teil so weit als möglich und gerechtfertigt schadlos halten. Erfasst werden dabei alle denkbaren Fälle, in denen das tatsächli...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.5.2 Anspruchsgrundlagen

Alle genannten Fälle des Zurückbleibens der Leistung hinter dem vertraglich Geschuldeten können einen Schadensersatzanspruch begründen. Dabei sind wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen folgende Fälle der Schlechterfüllung zu unterscheiden:mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 2 Vertragsauslegung, Einigungsmängel und Irrtümer

Gehen die Meinungen der Parteien darüber, was in einem Vertrag vereinbart wurde, auseinander, sind im Wesentlichen fünf Sachlagen auseinander zu halten: die Parteien haben sich in einem Punkt überhaupt nicht geeinigt und sind sich dessen auch bewusst (offener Dissens) die Parteien haben sich in einem Punkt überhaupt nicht geeinigt, ohne sich dessen bewusst zu sein (versteckter...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.5 Schlechterfüllung

Die Schlechterfüllung eines Vertrages erfasste das frühere Schuldrecht mit dem Rechtsinstitut der positiven Vertragsverletzung, soweit nicht die kauf- oder werkvertragliche Mängelgewährleistung[1] einschlägig war. Betroffen waren Gewährleistungsfälle in anderen Vertragsformen als Kauf- oder Werkvertrag von der kauf- oder werkvertraglichen Mängelgewährleistung nicht erfasste Man...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 2.6 Wegfall der Geschäftsgrundlage (gemeinsamer Motivirrtum)

Anders kann es liegen, wenn beide Parteien bei Vertragsschluss vom Vorliegen oder Nichtvorliegen bestimmter Umstände ausgehen und den Vertrag nicht oder jedenfalls mit anderem Inhalt geschlossen hätten, hätten sie gewusst, dass ihre Annahmen enttäuscht werden würden. In einem solchen Fall werden die gemeinsamen Annahmen für den Vertragsschluss zur Geschäftsgrundlage. Deren n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge: Störungen und Dur... / 3.5.3 Ersatz vergeblicher Aufwendungen

"Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung" kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte.[1] Solche Aufwendungen sind kein Schaden im Sinne der vorgenannten Ansprüche, da sie sich weder als Folge der Pflichtverletzung darstellen, noch im Falle der mangelfreien Leistung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sicherungsübereignung / 4.3 Konflikt zwischen Geld- und Warenkreditgeber

Im Rahmen von Sicherungsgeschäften kann es dazu kommen, dass dieselbe Forderung zweimal abgetreten wird. Mit einer sog. Sicherungsglobalzession überträgt ein Sicherungsgeber umfassend seine gegenwärtigen und künftigen Forderungen zur Sicherheit – meist an eine kreditgebende Bank. Wenn dieser Sicherungsgeber bei seinen Lieferanten Waren auf Kredit bezieht, die zum Weiterverka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sicherungsübereignung / 1.2 Ausreichende Konkretisierung

Die Eigentumsübertragung kann daran scheitern, dass die Sicherungsgegenstände nicht ausreichend konkretisiert sind. Das ist ein zentrales Problem, wenn Sachgesamtheiten (wie Warenlager mit wechselndem Bestand) als Sicherheit dienen sollen. Die Vereinbarung muss so ausgestaltet sein, dass für jeden, der sie kennt, ersichtlich ist, welche konkreten Einzelgegenstände übertragen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sicherungsübereignung / 4.1 Praktische Bedeutung

Forderungen sind als Sicherheiten genauso wichtig wie Waren. Auch sie werden meist nicht verpfändet, sondern dem Sicherungsnehmer vollständig übertragen. Das liegt unter anderem daran, dass eine Forderungsverpfändung dem Schuldner der Forderung angezeigt werden muss (§ 1280 BGB), was meist nicht gewollt ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sicherungsübereignung / 1.5 Gutgläubiger Erwerb des Eigentums

Normalerweise setzt sich der Eigentumsvorbehalt eines Warenlieferanten gegen eine spätere Sicherungsübereignung der betreffenden Waren durch. Denn der Vorbehaltskäufer ist noch nicht Eigentümer und der Sicherungsnehmer hat nur geringe Chancen, Sicherungsgegenstände, die dem Sicherungsgeber nicht gehören, gutgläubig zu erwerben. Das liegt an § 933 BGB, der den gutgläubiger Erw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sicherungsübereignung / 2 Sicherungsvertrag

Der Sicherungsvertrag ist ein gesetzlich nicht geregelter Vertragstyp. Er liegt (wie der Kaufvertrag bei einem Veräußerungsgeschäft) der Übereignung zugrunde und regelt das gesamte "Wie" und "Warum" des Sicherungsgeschäfts. Die praktische Ausgestaltung reicht von umfangreichen schriftlichen Vertragswerken professioneller Kreditgeber bis zu den bloßen Worten "zur Sicherheit" b...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Geltung der KonsVerLUXV für das DBA-Luxemburg 2012 – Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn eines grenzüberschreitend tätigen Fahrers von Linienbussen

Leitsatz 1. Die KonsVerLUXV gilt nur für das DBA-Luxemburg 1958/2009, nicht aber auch für das DBA-Luxemburg 2012. 2. Die Regelung in Nr. 4 Buchst. a der Konsultationsvereinbarung zwischen den Finanzbehörden Deutschlands und Luxemburgs vom 07.09.2011, nach der Arbeitslohn, der auf Arbeitstage entfällt, an denen der Berufskraftfahrer seine Tätigkeit teilweise in dem Vertragssta...mehr