Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Aufhebung wegen fehlender persönlicher oder wirtschaftlicher Voraussetzungen (§ 124 Nr 3).

Rn 16 Nr 3 ermöglicht die Aufhebung, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben. Neue Erkenntnisse betreffend die objektiven Voraussetzungen, also Mutwilligkeit und Erfolgsaussicht, können eine Aufhebung nur unter den Voraussetzungen der Nr 1 herbeiführen (St/J/Bork Rz 18). Änderungen, die nach dem Zeitpun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rahmenbedingungen für den Gebührenstreitwert.

Rn 270 § 49 GKG erfasst Beschlussklagen nach §§ 43 Nr 4, 44 WEG nF; Binnenstreitigkeiten nach § 43 Nr 1–3 WEG folgen den allg Vorschriften (Dötsch/Schultzky/Zschieschack Kap 14 Rz 201); gleiches gilt für Verfahren mit Dritten (aA Abramenko AGS 07, 281). Zweck der durch § 49 GKG ersetzten Bestimmung des § 49a I 1 GKG aF war die Vermeidung von Kosten, deren Umfang den Justizge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Der neue Termin ist zu verkünden. Insoweit ist eine Ladung entbehrlich, aber zweckmäßig, sofern die Parteien schon zu dem Verkündungstermin geladen waren, § 218. Unterblieb die Verkündung oder muss der Termin verlegt werden, ist die Terminsbestimmung förmlich zuzustellen, § 329 II 2. Termine vor dem verordneten Richter können formlos mitgeteilt werden, § 357 II.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 9 Das Ergänzungsurteil ist iErg ein selbstständiges Teilurteil (aber nicht als solches zu bezeichnen, da es nicht dem § 301 folgt), das unabhängig von dem ergänzten Urt anfechtbar ist (vgl BGH NJW 80, 840 f [BGH 27.11.1979 - VI ZR 40/78]; 00, 3008). Hat das Ausgangsgericht während des laufenden Berufungsverfahrens ohne die Voraussetzungen des § 321 sein Urteil zulasten ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenschuldner.

Rn 4 Kostenschuldner nach § 96 kann nur die Partei sein, die im Rechtsstreit voll oder tw obsiegt hat. Dazu gehört zunächst einmal jeder Fall, in dem das Gericht der Klage durch streitige Entscheidung ganz oder tw stattgegeben oder die Klage ganz oder tw abgewiesen hat. Hierzu gehören aber auch die Fälle, in denen der Antrag letztlich anerkannt wird. Das Anerkenntnis bezieht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Unbeabsichtigte Zutrittshindernisse.

Rn 9 Rechtliche oder tatsächliche Hindernisse können den ungehinderten Zugang verwehren und die strikte Durchführung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Verhandlung beeinträchtigen, ohne dass ihr Vorliegen das Öffentlichkeitsprinzip in gesetzwidriger Weise verletzt. Das Vertrauen der Allgemeinheit oder des Einzelnen in die Objektivität des Gerichts wird durch Beschränkung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Pflicht zur ungefragten Information (Abs 3).

Rn 22 Abs 3 verpflichtet den Beteiligten, der eine Anordnung nach Abs 1 erhalten hat, das Gericht unaufgefordert über wesentliche Veränderungen derjenigen Umstände zu informieren, die Gegenstand der Auflage waren. Der Umfang dieser während des Verfahrens geltenden Verpflichtung wird durch den konkreten Inhalt der Anordnung des Gerichts begrenzt (BTDrs 16/6308, 256); allerdin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweisbeschluss (S 1).

Rn 2 Auch wenn der Erlass eines Beweisbeschlusses nach S 1 im Ermessen des Gerichts steht, setzt er doch voraus, dass das Gericht schon die Beweisbedürftigkeit erkennen, mithin feststellen kann, ob die zu beweisende Tatsache entscheidungserheblich und streitig ist. Er setzt also regelmäßig den Eingang der Klageerwiderung voraus. Der Beschl ist nicht auf die in S 2 aufgeführt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sonstiges Vermögen.

Rn 21 Eine dem Schuldner zustehende Hypothek, Grundschuld (auch Eigentümergrundschuld), Rentenschuld oder Reallast ist unter Angabe des belasteten Grundstücks und ggf des Aufbewahrungsorts des Briefs zu offenbaren. Mitzuteilen ist ein Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers auch bereits vor Erlöschen der gesicherten Forderung, da der Rückgewähranspruch aufschiebend bedingt b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gerichtliche Anordnungs- und Genehmigungsvorbehalte (Abs 3).

Rn 6 Abweichend von den Regeln der ZPO sieht Abs 3 vor, dass im Falle einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung die gerichtlichen Anordnungs- und Genehmigungsvorbehalte unberührt bleiben. Im Einzelnen könnte das Gericht nach § 1671 BGB auf Antrag eine Sorgerechtsentscheidung treffen, weiterhin wären gerichtliche Maßnahmen bei Gefä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Keine oder verhältnismäßig geringe Mehrkosten.

Rn 9 Darüber hinaus dürfen durch die Zuvielforderung entweder keine Mehrkosten oder nur geringfügige Mehrkosten entstanden sein. Im Gegensatz zu der bis zum 27.7.01 geltenden Gesetzeslage, wonach keine Mehrkosten entstanden sein durften, ist es jetzt also unschädlich, wenn geringfügige Mehrkosten entstehen. Auf die frühere Rspr kann insoweit daher nicht mehr zurückgegriffen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 3 Durch den Einsatz und die Förderung von Videokonferenztechnik will der Gesetzgeber Zeit und Kosten einsparen sowie eine Verfahrensbeschleunigung erreichen. Während Videoverhandlungen bis 2019 nur eine sehr seltene Ausn waren, hat sich die Praxis 20/21 unter dem Druck der Corona-Pandemie stark verändert. Hierbei will der Gesetzgeber die Praxis mit demG zur Förderung des ...mehr

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§ 24 Erbvertrag / 1. Ausgangssituation

Rz. 12 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur ein Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen trifft, sondern dass auch zwei oder mehrere Vertragspartner ihrerseits Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmend an Bedeutung für geschiedene Ehega...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsgrund.

Rn 2 Erforderlich ist eine einheitliche Rechtsbeziehung, bei deren Fortbestand laufend neue Raten fällig werden oder neue Ansprüche entstehen (St/J/Würdinger § 832 Rz 4). Umstritten ist, ob die Forderung aus einer persönlichen Dienstleistung stammen und wenigstens tw für den Unterhalt bestimmt sein muss. Letzteres ist abzulehnen, da sonst die sozialpolitisch für den Schuldne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Steuerschuldner

Rz. 610 [Autor/Stand] Die Vorschrift personifiziert die potenziellen Steuerschuldner: Bedachte, d.h. Erwerber, können nur natürliche Personen oder – sogar nichtrechtsfähige (s. § 7 ErbStG Rz. 206.1)[2] – Stiftungen sein, die an der leistungsempfangenden Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Als Zuwendender wird jede "andere Person" benannt, d.h. als Schenker kommen auch juristis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nachholung und Vervollständigung der Beweisaufnahme (Abs 2).

Rn 5 Die Beweisaufnahme ist auch bei schuldhaftem Fehlen der Partei auf Antrag nachzuholen, wenn das Verfahren dadurch nicht verzögert wird. Hierfür gelten die allgemeinen Grundsätze, wie sie zu § 296 entwickelt wurden (s dazu § 296 Rn 14 ff). Das Gericht entscheidet nach seiner freien Überzeugung. Rn 6 Ist eine Verzögerung zu erwarten, kommt eine Nachholung oder Vervollständ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überblick.

Rn 31 Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO sind außergerichtliche Tätigkeiten, da es sich bei den Schiedsgerichten nicht um staatliche Gerichte handelt. Einschlägig wären daher an sich die Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Das Gesetz enthält jedoch in § 36 I Nr 1 RVG eine gesonderte Regelung, die die Gebühren nach Teil 2 VV RVG ausschließt (Vorbem 2 I VV RVG) und au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schriftliche und ausdrückliche Vereinbarung.

Rn 17 Die Auslegung des Merkmals der ›Schriftlichkeit‹ ist auch bei § 38 III Nr 1 strittig. Einer Mindermeinung zufolge soll das Merkmal in § 38 III Nr 1 auf § 126 BGB verweisen (MüKoZPO/Patzina § 38 Rz 36). Dieser Auffassung ist mit der ganz hM nicht zu folgen, da nicht nachvollziehbar ist, warum das wortidentische Merkmal in der gleichen Vorschrift unterschiedlich auszuleg...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 1. Einleitung

Rz. 41 Mit dem Inkrafttreten der Stiftungsrechtsreform am 1.7.2023 erfolgte die wohl bedeutendste Reform des Stiftungsrechts seit der Schaffung des BGB. Diese vereinheitlicht die Regelungen zum Stiftungsrecht, etwa im Hinblick auf das Stiftungsvermögen, die Haftung der Stiftungsgremien, die Satzungsänderung und die Transparenz, welche zuvor in individuellen und teilweise seh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch das ZPO-Reformgesetz aus dem Jahr 2002 wurde das Kollegialprinzip für Verfahren vor dem LG in 1. Instanz zugunsten einer stärkeren Einzelrichterzuständigkeit eingeschränkt. In der Erwartung, hierdurch die Zahl der Erledigungen ohne (relevante) Qualitätseinbußen zu erhöhen, ist die grds Zuständigkeit des Einzelrichters begründet worden (Abs 1 S 1). Dieser ist in de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verteilung der Kosten.

Rn 3 Ist die Rechtsbeschwerde gänzlich erfolglos, so tragen der Musterrechtsbeschwerdeführer und ggf diejenigen Beteiligten die Kosten, welche der Rechtsbeschwerde beigetreten sind. Unter diesen Personen werden die Kosten nach dem Grad ihrer Beteiligung aufgeteilt, dh nach dem Verhältnis, in dem die von ihnen im jeweiligen Ausgangsverfahren geltend gemachten Beträge stehen (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessrechtsreform 1991.

Rn 1 Seit der zum 1.1.91 in Kraft getretenen Neufassung der §§ 17 und 17a GVG und der Ergänzung des § 17b GVG durch Art 2 des Gesetzes zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vom 17.12.90 (BGBl I 2809, 2816) gelten für alle Gerichtsbarkeiten im Grundsatz die gleichen Bestimmungen für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs und über die Rechtsweg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten.

Rn 62 Der Verweisungsbeschl ergeht ohne Kostenentscheidung (Abs 3). Über die gesamten Kosten entscheidet das Gericht, an das verwiesen wird. Der Fall der Abtrennung und Teilverweisung (abweichende örtliche Zuständigkeit bei mehreren Bekl) ist in Abs 3 S 1, § 4 I GVG und § 20 RVG nicht geregelt. Da für die Zukunft selbstständige Verfahren entstehen, fallen für diese auch die ...mehr

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zfs 08/2025, Zur Auslegung ... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem Verkehrsunfall, der sich am 13.5.2002 in H ereignete. Dabei wurde der Kläger als Radfahrer mit einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug verletzt, wobei die Beklagte für die Folgen des Unfalls unstreitig dem Grunde nach in vollem Umfang haftet. Infolge des Unfalls erlitt der Kläger unter anderem – in Ausmaß und Da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Verfassungsbeschwerde

Schrifttum: Fleury, Verfassungsprozessrecht, 9. Aufl. 2012; Gusy, Die Verfassungsbeschwerde. Voraussetzungen, 1988; Klein/Sennekamp, Aktuelle Zulässigkeitsprobleme der Verfassungsbeschwerde, NJW 2007, 945; Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019; Lübbe-Wolff, Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde, AnwBl. 2005, 509; Lübbe-Wolff/Geisler, Neuere Rechtsprechung des BVerfG zum Vollz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 3 Seit dem ZPO-Reformgesetz v 27.7.01 (BGBl I 1887) gibt es in der ZPO und in den auf sie verweisenden Gesetzen nur noch die sofortige Beschwerde und die Rechtsbeschwerde; die früheren Formen der einfachen, der befristeten und der weiteren Beschwerde finden sich gelegentlich außerhalb der ZPO (vgl zB §§ 66, 68 GKG). Mit der ZPO-Reform sollte ›auch das Beschwerderecht als ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 26 Die Werte mehrerer Ansprüche werden nach § 39 I GKG zusammengerechnet, so dass sich die Gebühr für das Verfahren allg nach dem Gesamtwert aller anhängigen Ansprüche berechnet, unabhängig davon, ob die Ansprüche zugleich anhängig waren oder nacheinander (Celle MDR 15, 912; KG JurBüro 08, 148; aA Ddorf JurBüro 10, 648). Scheidet während der Tätigkeit des Rechtsanwaltes e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zustellung eines englischsprachigen Schriftsatzes mit Hinweis auf Widerspruchsrecht grds ausreichend.

Rn 8 § 607 Abs 1 schreibt weder den Gebrauch der englischen noch der deutschen Sprache für den Schriftsatz an den Dritten vor. Es regelt lediglich den Fall, dass der Schriftsatz in englischer Sprache verfasst ist. In diesem Fall lässt § 607 Abs 1 die Zustellung eines englischsprachigen Schriftsatzes grds genügen, erklärt jedoch die erfolgte Zustellung (nachträglich) als nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nachweis der Befriedigung des Schuldners oder des Annahmeverzuges.

Rn 4 Der Beweis, dass der Schuldner befriedigt oder im Verzug der Annahme ist, muss durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden geführt werden; eine Abschrift dieser Urkunden muss dem Schuldner bereits zugestellt worden sein. Als Nachweisurkunde kommt insb das zu vollstreckende Urt in Betracht. Aus diesem müssen sich, ohne dass schwierige rechtliche Überlegungen a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anschließung.

Rn 7 Die Anschließung, die keiner Zulassung der Anschlussrevision bedarf, erfolgt durch Einreichung einer Anschlussschrift seitens eines postulationsfähigen BGH-Anwaltes bei dem mit der Revision befassten Revisionsgericht. Sie ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung einzulegen und zu begründen. Mangels Verweisung auf § 551 Abs 2 S 5 und 6 ist eine ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Die Schenkungsteuer als Unternehmenssteuer

Rz. 437 [Autor/Stand] Selbstverständlich können unentgeltliche Zuwendungen auch betrieblichen und/oder geschäftlichen Zwecken dienen. Im Umsatz- und Ertragsteuerrecht ist dies völlig unstreitig. Dass sie grundsätzlich auch dem ErbStG unterliegen, macht die Schenkungsteuer konsequent zu einer ernst zu nehmenden, nicht nur auf den Anwendungsbereich der §§ 13a ff. ErbStG beschr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anwendungsbereich des Freibeweises.

Rn 3 Die Basis für die Anwendung des Freibeweises ist der Zweck der Norm. Dieser wird so umschrieben, dass der Freibeweis ein flexibles Erkenntnisinstrument sei, das ein zügiges, effizientes und ergebnisorientiertes Arbeiten ermögliche. IE ist anzuerkennen, dass der Freibeweis iRd Ermittlung aller Verfahrensvoraussetzungen und aller weiteren Verfahrensfragen in Betracht komm...mehr

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ZErb 08/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch sind als Eigentümer von Grundbesitz H. B. [= der Beteiligte zu 1] und G. B. als Gesellschafter des bürgerlichen Rechts eingetragen. G. B. verstarb am … 2009 und wurde von seiner Ehefrau S. B. [= die Beteiligte zu 2] allein beerbt. Mit notariell beglaubigter Erklärung vom 19.12.2024/15.1.2025 erklärten die Beteiligten, dass die im Grundbuch eingetragene Gesellsch...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Unterlassung Untervermietung

Rz. 141 Die Unterlassung der Untervermietung bemisst sich nach dem Interesse des Vermieters. Wird dieser Anspruch isoliert von einer Kündigung geltend gemacht, so findet § 41 GKG keine Anwendung. Über § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG findet § 3 ZPO Anwendung. Zu bewerten ist hier das Interesse des Vermieters an der Unterlassung.[159] Denkbar wären die Kosten der erhöhten Abn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Hat das Mitglied eines Vereins für seine geleisteten Mitgliedsbeiträge einen teilweisen oder einen vollen Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung, handelt es sich insoweit um unechte Mitgliedsbeiträge (RFH vom 16.06.1942, RStBl 1942, 916; BFH vom 05.06.1953, BStBl III 1953, 212). Ob und inwieweit die Leistung eines Mitglieds einen echten od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 318 (Bindung des Gerichts).

Rn 16 Die Regelung greift für Beschlüsse lediglich in bestimmten Fällen, dh das Gericht darf, was sich aus § 572 I 1 ergibt, grds seine Beschlüsse abändern und aufheben (ThoPu/Reichold § 329 Rz 12). Beschlüsse, die der formellen Rechtskraft fähig sind, sind dagegen grds für das erlassende Gericht bindend und damit unabänderbar (BAG MDR 84, 83). Weiterhin ist ein Beschl nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) JA bis zum 24.12.2008 (Stichtag Verkündung JStG 2009)

Schrifttum: Wacker, "Vorgezogene Einlagen" und § 15a EStG. Erste Anmerkungen zu BFH v 14.10.2003, VIII R 32/01, DB 2004, 11; Brandenberg, Aktuelle Entwicklungen zu § 15a EStG: Mindestbesteuerung, Wechsel im Gesellschafterstatus, vorgezogene Einlagen, DB 2004, 1632, 1634; Niehus/Wilke, Einlagen des Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto sowie Haftungsausweitung aufgrund Wechs...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / V. Fazit

Würde das Nachlassgericht, wie von der Rechtsprechung aufgezeigt, zeitnah mindestens für die Kündigung und Räumung der Wohnung einen Nachlasspfleger bestellen, wäre beim Gericht der Druck und Ärger durch drängelnde und unzufriedene Vermieter genommen. Optimal und m.E. unumgänglich wäre es aber, wenn dem Nachlasspfleger auch gleich die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Verrechnung mit Vorschüssen und Zahlungen der Gegenseite

Rz. 175 Auch in PKH-Fällen ist es möglich, dass der Rechtsanwalt Vorschüsse erhält. Rechtliche Grundlage dafür ist, dass der Mandant für das PKH-Bewilligungsverfahren die Kosten nach Nr. 3335 VV RVG zu tragen hat. Wird die Prozesskostenhilfe bewilligt, bilden Hauptverfahren und Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren wegen § 16 Nr. 2 RVG auch gebührenrechtlich eine Angelegenh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Der Einspruch wurde ursprünglich (§ 305 CPO) durch die vom Einspruchsführer vorzunehmende Zustellung eines bestimmenden und die Verhandlung vorbereitenden Schriftsatzes an den Gegner mit einer Ladung zum Termin erhoben (Mot zur CPO, 234 = Hahn/Mugdan, Materialien, 297). Mit der Novelle vom 1.6.1909 (RGBl 475) wurde die Partei- durch die Amtszustellung abgelöst. Die Rech...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 230 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] § 230 BewG entspricht § 30 BewG.[4] Diese Vorschrift enthielt eine Regelung zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 7 Gerichtsstandsvereinbarungen, die mit Art 23 vereinbar sind, sind wirksam, sofern sie zusätzlich den Erfordernissen des Art 25 genügen. Das gilt auch dann, wenn sie vor Inkrafttreten der Verordnung bzw des Brüsseler Übereinkommens geschlossen wurden und nach dem zum Abschlusszeitpunkt geltenden nationalen Recht unwirksam waren (EuGH Slg 79, 3423). Die Schranke von Art 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 3 Gründe iSd Vorschrift sind nicht nur Umstände, die nach Erlass des Beweisbeschlusses entstanden sind, sondern auch solche, die zu diesem Zeitpunkt vorlagen, aber dem Prozessgericht nicht bekannt waren – zB die richtige Adresse des bereits bei Erlass des Beweisbeschlusses umgezogenen Zeugen (allgM, etwa St/J/Berger Rz 2). Dagegen reicht es nicht, wenn der ersuchte Richte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Offensichtliche Unrichtigkeit.

Rn 21 Problematisch erscheint, dass nach der Rspr des BGH die offensichtliche Unrichtigkeit des Berufungsurteils allein kein Grund für die Zulassung der Revision sein soll (BGHZ 154, 288, 294 f). Das BVerfG hat diese Rspr zwar gebilligt (BVerfG NJW 05, 3345, 3346). Fehlt es an Anhaltspunkten für eine Wiederholungsgefahr oder Nachahmungsgefahr, wären danach selbst grobe und e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Billigkeitserwägungen.

Rn 30 Leitprinzip für die Kostenentscheidung ist das Veranlassungsprinzip, dh die Kosten sind dem aufzuerlegen, der sie bei Fortführung des Rechtsstreits zu tragen hätte (MüKoZPO/Schulz Rz 1). Dabei sind die allgemeinen Regeln des Kostenrechts (§§ 91 ff) entspr anzuwenden. Nach §§ 91, 92 hat grds derjenige die Kosten zu tragen, der voraussichtlich unterlegen wäre. Das Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entgegennahme.

Rn 5 Der empfangende RA muss zum Empfang des Schriftstücks als zugestellt bereit sein. Das setzt voraus, dass er die Zustellungsabsicht kennt (BGH NJW 81, 462 [BGH 29.10.1980 - IVb ZR 599/80]). Unterzeichnet er das Empfangsbekenntnis (Rn 6), wird vermutet, dass er das Schriftstück erhalten und als zugestellt angenommen hat (s.a. § 175 Rn 3). Er kann seine Bereitschaft durch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 231 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Rz. 2 [Autor/Stand] § 231 BewG entspricht inhaltlich § 31 BewG [5] Die Vorschrif...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 33 enthält Überleitungsvorschriften zum Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetz vom 22.12.97, das am 1.1.98 in Kraft getreten ist (BGBl I 97, 3224; SchiedsVfG). Die Norm regelt, in welchem Umfang das zuvor geltende Schiedsverfahrensrecht weiterhin Anwendung findet. Die Überleitungsvorschriften waren zunächst in Art 4 § 1 SchiedsVfG enthalten. Mit Gesetz vom 19.4.06 (1. G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einschränkung der Schiedsrichterablehnung.

Rn 4 Anders als bei staatlichen Gerichten ist beim Schiedsgericht zu bedenken, dass die Schiedsrichter von den Parteien selbst bestellt worden sind. Daher enthält Abs 2 S 2 eine Einschränkung des Ablehnungsrechts für diejenige Partei, die einen Schiedsrichter ablehnen will, den sie selbst bestellt hat oder an dessen Bestellung sie mitgewirkt hat. Als Ablehnungsgründe kommen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Musterentscheid bindet die Prozessgerichte in allen nach § 10 ausgesetzten Verfahren. Unbeschadet des Absatzes 3 wirkt der Musterentscheid für und gegen alle Beteiligten des Musterverfahrens unabhängig davon, ob der jeweilige Beteiligte alle im Musterverfahren festgestellten Tatsachen selbst ausdrücklich geltend gemacht hat. Dies gilt auch dann, wenn der Musterkläge...mehr