Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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§ 12 Grundlagen des interna... / aa) Zulässigkeit

Rz. 139 Ein gemeinschaftliches Testament ist nach Art. 25 Abs. 2 UAbs. 1 EuErbVO nur zulässig, wenn es nach jedem der Rechte zulässig ist, die nach der EuErbVO auf die Rechtsnachfolge der beiden beteiligten Personen anzuwenden wären, wenn sie zu dem Zeitpunkt verstorben wären, in dem das gemeinschaftliche Testament errichtet wurde. Die Zulässigkeit eines solchen gemeinschaft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vollstreckungsanordnung (Abs 4 S 2 aF).

Rn 43 Modifiziert werden konnte die Leistungssperre durch eine vollstreckungsgerichtliche Anordnung nach Abs 4 S 2 (Ahrens NZI 11, 183, 184). Auf Antrag des Gläubigers konnte das Vollstreckungsgericht die Sperre ausnahmsweise (so ausdrücklich BTDrs 17/4776, S 8) vor Fristablauf aufheben, wenn die Auszahlungssperre unter umfassender Abwägung der schutzwürdigen Interessen des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mehrere Anwälte.

Rn 73 Vertreten sich mehrere Anwälte in eigener Sache selbst, so kann grds nicht jeder von ihnen die Erstattung derjenigen Kosten verlangen, die entstanden wären, wenn er einen eigenen Anwalt beauftragt hätte. Vielmehr sind grds insgesamt nur die Kosten eines gemeinsamen Anwalts erstattungsfähig (BGH NJW 07, 2257 = AGS 07, 541 = JurBüro 07, 490; Ddorf JurBüro 07, 263 = MDR 0...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.6 Überleitung

Für die in die Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) übergeleiteten Beschäftigten ist die Entgeltgruppe, in der sie am 31.12.2016 eingruppiert waren, für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit besitzstandsgesichert (§ 29a Abs. 1 TVÜ-VKA). Die besitzstandsgesicherte Entgeltgruppe ist Ausgangspunkt der Prüfung, ob eine höherwertige Tätigkeit vorliegt. Eine nur vorübergehend...mehr

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AGS 08/2025, Wert der Einig... / III. Berechnung des Streitwerts

Der Streitwert des Verfahrens war auf 175.000,00 EUR festzusetzen. Insoweit war der Antrag zu 1) mit 75.000,00 EUR zu bemessen, da dieser Betrag ein angemessenes Schmerzensgeld darstellt. Die Festsetzungsanträge zu 2) und 3) waren – wie von der Klägerin eingeschätzt – mit 90.000,00 EUR und 10.000,00 EUR anzusetzen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen.

Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Kl eine gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Endet das Amt eines Schiedsrichters nach den §§ 1037, 1038 oder wegen seines Rücktritts vom Amt aus einem anderen Grund oder wegen der Aufhebung seines Amtes durch Vereinbarung der Parteien, so ist ein Ersatzschiedsrichter zu bestellen. 2Die Bestellung erfolgt nach den Regeln, die auf die Bestellung des zu ersetzenden Schiedsrichters anzuwenden waren. (2) Die Parteien k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tatsachenpräklusion (Abs 2).

Rn 29 Gem Abs 2 kann der Antrag nur auf Gründe gestützt werden, die nach Schluss der Tatsachenverhandlung des vorausgegangenen Verfahrens entstanden sind und deren Geltendmachung durch Einspruch nicht möglich ist oder war. Die Präklusion tritt nur in Bezug auf solche Umstände ein, die schon eingetreten, nicht nur vorhersehbar waren (zB anstehender Wechsel der Steuerklasse, G...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 9. Eigentümerliste

Rz. 181 Der Anspruch auf Bekanntgabe der Eigentümerliste dient in der Regel der Durchsetzung eines anderen Anspruches oder der Anfechtung eines Beschlusses. Die Durchsetzung des Anspruches kann dabei sogar innerhalb des Prozesses erfolgen und ist nicht Voraussetzung des Prozesses. Deshalb ist der Wert des Anspruches auf Vorlage der Eigentümerliste noch unterhalb des Wertes e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Aufenthaltsermittlung.

Rn 16 Die Kosten der Aufenthaltsermittlung eines Verfahrensbeteiligten, insb Kosten einer Meldeamtsanfrage oder Gewerbeamtsanfrage sind erstattungsfähig, wenn die Anfragen erforderlich waren, um zustellungs- oder ladungsfähige Anschriften zu ermitteln.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Aufwendungen, die eine Partei hat, um an der Beweisaufnahme teilzunehmen, sind iSd § 91 für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig und daher zu erstatten. Eine Ausn wäre allenfalls denkbar, wenn die Partei schon vorher sicher ausschließen könnte, dass ihre Teilnahme keine andere oder bessere Sachaufklärung erbringen werde und deshalb über...mehr

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ZErb 08/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Klägerin begehrt als Erbin nach dem am … 2020 verstorbene Erblasser R … T … E … von der Beklagten bestimmte Erbschaftsansprüche. Der Erblasser hatte am 14.12.2007 die nunmehrige Beklagte (seine Schwester) notariell – auch über seinen Tod hinaus – bevollmächtigt, ihn in allen Vermögens-, Steuer- und sonstigen Rechtsangelegenheiten in jeder Richtung zu vertreten. Die hies...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Ermittlungen im Bankenbereich

Schrifttum: Siehe das Schrifttum vor § 404 Rz. 470, 544 und 580. Rz. 189 [Autor/Stand] Eine zentrale Rolle im Rahmen steuerlicher und strafrechtlicher Ermittlungen der FinB und der Steufa spielen sehr oft die Banken, da sie naturgemäß mit (steuer-)strafrechtlichen Sachverhalten wie der Anlage von Schwarzgeld, der Nichtdeklarierung von Zinseinkünften und Dividenden, der Depotve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kosten (S 2).

Rn 13 Kl trägt grds Kosten ohne Rücksicht auf die materielle Rechtslage (BGH NJW 04, 223), denn er hat sich mit der Rücknahme freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben (BGH NJW-RR 05, 1662). Die Regelanordnung des Abs 3 S 2 ist eine Ausprägung des allg den §§ 91, 97 zugrunde liegenden Prinzips, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat (Ro...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zurechnung eines fiktiven Gewinns

Rn. 38 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Zurechnung eines fiktiven Gewinns bis zur Höhe der Einlageminderung, aber nur, soweitmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtzeitigkeit der Rüge.

Rn 6 Verzichtbare Zulässigkeitsrügen müssen in der Berufung erhoben werden. Dies gilt nicht nur für ›neue Rügen‹, die erstinstanzlich noch nicht erhoben waren, sondern auch für ›alte Rüge‹. Letztere dauern nicht fort, sondern müssen in der Berufung wiederholt werden. I. Frist. Rn 7 Verzichtbare Zulässigkeitsrügen müssen vom Berufungskläger innerhalb der Berufungsbegründungsfri...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Deckungsanfrage

Rz. 83 Eine Pflicht zur Einholung einer Deckungszusage besteht ohne eine Beauftragung durch den Mandanten nicht.[102] Als erster Schritt vor Übernahme eines rechtsschutzversicherten Falles empfiehlt es sich dennoch, den Auftrag zur Einholung einer Deckungsanfrage einzuholen und diese dann zu beantragen. Eine von der Rechtsschutzversicherung erteilte Deckungszusage ist bindend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Festsetzung der Vollstreckungskosten (Abs 2).

Rn 7 Unbeschadet der Möglichkeit, nach Abs 1 1 die Kosten der Zwangsvollstreckung mit dem Hauptsachetitel beizutreiben, kann nach Abs 2 auch die Kostenfestsetzung eingeleitet werden. Ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis ist nicht erforderlich. Die Kostenfestsetzung darf daher nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die Kosten seien vollstreckbar. Im Übrigen ergibt sich ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die von dem Bevollmächtigten vorgenommenen Prozesshandlungen sind für die Partei in gleicher Art verpflichtend, als wenn sie von der Partei selbst vorgenommen wären. 2Dies gilt von Geständnissen und anderen tatsächlichen Erklärungen, insoweit sie nicht von der miterschienenen Partei sofort widerrufen oder berichtigt werden. (2) Das Verschulden des Bevollmächtigten steht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Reisekosten des Anwalts.

Rn 5 Näher geregelt ist auch, inwieweit die Reisekosten eines Anwalts zu erstatten sind Reisekosten eines am Gerichtsort ansässigen Anwalts sind immer zu erstatten, etwa zur Teilnahme an auswärtigen Beweisterminen (AG Zeitz AGS 19, 45 = NJW-Spezial 19, 125 [AG Zeitz 05.12.2018 - 4 C 164/17]), Reisekosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts sind ebenfalls immer zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Dauer der Ratenzahlung.

Rn 33 Die Raten sind für höchstens 48 Monate zahlen, und zwar unabhängig von der Zahl der Rechtszüge jeweils für das gleiche Verfahren. Bei mehreren parallel oder nacheinander geführten Verfahren kann also für jedes Verfahren gesondert wiederum für 48 Monate eine Ratenzahlungsverpflichtung entstehen. Die Raten aus der früheren PKH-Bewilligung gelten dann in späteren Verfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Exkurs: Abänderung nach den §§ 51, 52 VersAusglG.

Rn 13 Die §§ 51, 52 VersAusglG bilden als Übergangsvorschriften die Grundlage für die Abänderung von Entscheidungen über den öffentlich-rechtlichen VA, die unter Anwendung des bis zum 31.8.09 geltenden Rechts ergangen sind. Zwar verweisen die genannten Normen weitgehend auf die §§ 225, 226, allerdings gibt es auch gravierende Unterschiede zwischen beiden Abänderungsverfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wird ein neuer Termin zur Beweisaufnahme oder zu ihrer Fortsetzung erforderlich, so ist dieser Termin, auch wenn der Beweisführer oder beide Parteien in dem früheren Termin nicht erschienen waren, von Amts wegen zu bestimmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bremen / 2. Landesgesetzliche Abweichung

Rz. 13 [Autor/Stand] In seinem Gesetzentwurf[2] führt der Bremische Senat aus, dass nachdem 97 Prozent der Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes ergangen waren, Auswertungen im Hinblick auf mögliche Belastungsverschiebungen erfolgt seien. Diese hätten bei Anwendung der bundesgesetzlichen Steuermesszahlen – unter der Annahme eines aufkommensneutralen Hebesatzes – f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 55. Verdienstausfall.

Rn 63 Verdienstausfall für den allgemeinen Prozessaufwand ist nicht erstattungsfähig. Die Parteien werden auch hier nicht mit der Begründung gehört, sie hätten einen Anwalt beauftragen können, dann wären weit höhere Kosten entstanden. Verdienstausfall wird nur für die Zeitversäumnis anlässlich einer notwendigen Reise erstattet. Dies folgt aus Abs 1 S 2.mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Dokumentenpauschale, Nr. 7000 VV RVG

Rz. 34 Für die Herstellung von Abschriften, Kopien oder Ausdrucken, nicht aber für die Herstellung eines Originaldokuments,[46] kann der Rechtsanwalt die im Rahmen des Vergütungsverzeichnisses bestimmten Kosten verlangen. Der Gesetzgeber gesteht dem Rechtsanwalt hier eine Pauschale zu, die unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten für Kopiermaterial und Personal zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht fast wörtlich § 93a III, IV ZPO aF (BTDrs 16/6308, 228) und enthält eine spezielle Kostenregelung für Verfahren auf Aufhebung der Ehe iSv § 121 Nr 2, für die gem § 113 I 2 die Kostenvorschriften §§ 91 ff ZPO einschlägig wären und gleichwohl anzuwenden sind, soweit § 132 keine Sonderregelung enthält.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch die Regelung spezieller Fragen zum Sachverständigenbeweis hebt das Gesetz dieses Beweismittel in bemerkenswerter Weise hervor. Angesichts des weiten Spielraums, den ein Schiedsgericht bei Beweisfragen hat (§ 1042 IV 2), wären die Regelungen dieser Norm überwiegend nicht zwingend erforderlich gewesen. Durch die Festlegung und die Hervorhebung einzelner Aspekte wird...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einbeziehung weiterer Gegenstände.

Rn 234 Im gerichtlichen Vergleich mitgeregelte Ansprüche, die noch nicht Gegenstand des Rechtsstreites sind, auch Gegenforderungen, mit denen die (Hilfs-)Aufrechnung erklärt wurde sowie Ansprüche aus dem gesamtschuldnerischen Innenausgleich (Stuttg MDR 18, 1216 [OLG Dresden 17.07.2018 - 5 W 629/18]), rechtfertigen den Ansatz eines höheren Wertes, soweit über sie zwischen den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat der Antragsgegner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften. (2) 1Zuständig für das Mahnverfahren ist das Amtsgericht, das für das streitige Verfahren zuständig sein würde, wenn die Amtsgerichte im ersten Rechtszug sachlich unbeschränkt zuständig wären. 2 § 689 Abs. 3 gilt entsprechend.mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / III. Konsequenzen für die anwaltliche Praxis

Rz. 230 Diese Rechtslage muss nun auch bei der täglichen Praxis des Vertragsabschlusses Beachtung finden. Für den Vertragsabschluss, der ausschließlich im Büro des Anwalts stattfindet gibt es dabei nichts zu beachten. Sobald die Vertragsanbahnung über ein Fernkommunikationsmittel erfolgt, ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Es gibt hier mehrere Verhaltensmuster zur Bewältig...mehr

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zfs 08/2025, Unerlaubtes En... / 1 Aus den Gründen: "…"

Das LG hat die ganz offensichtlich unbegründete Klage zutreffend abgewiesen … Die Bekl. ist zur Leistung aus der Fahrzeugversicherung nicht verpflichtet, weil der Geschäftsführer der Kl. die Obliegenheit, sich nicht unerlaubt vom Unfallort zu entfernen (§ 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB, Nr. A Kasko 3.2 AKB, vorsätzlich verletzt hat (Nr. B 2 [1] AKB). Als das Fahrzeug der Kl. von der Fa...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / 1. Verhinderung des Zugriffs durch den Sozialleistungsträger

Rz. 56 Dem Testamentsvollstrecker steht sodann eine grundsätzlich unbeschränkte Verfügungsbefugnis zu, damit er den Nachlass verwalten kann (§ 2205 BGB). Gleichzeitig wird diese durch § 2211 BGB dem Erben entzogen. § 2214 BGB verhindert aufgrund der Testamentsvollstreckung den Zugriff von Gläubigern des behinderten Kindes auf das Nachlassvermögen. Der Sozialleistungsträger k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift beruht auf der im Unionsrecht verbreiteten Gesetzgebungstechnik, zu Beginn eines Rechtsakts einige für denselben wesentliche Begriffe und Kategorien zu definieren. Art 2 übernimmt dabei zum Teil Definitionen, die früher verstreut geregelt waren (s iE nachstehend). Die Definitionen des Art 2 sind vor allem (aber nicht nur) für die Anerkennung und Vollstrec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Nebenintervenient wird im Verhältnis zu der Hauptpartei mit der Behauptung nicht gehört, dass der Rechtsstreit, wie er dem Richter vorgelegen habe, unrichtig entschieden sei; er wird mit der Behauptung, dass die Hauptpartei den Rechtsstreit mangelhaft geführt habe, nur insoweit gehört, als er durch die Lage des Rechtsstreits zur Zeit seines Beitritts oder durch Erklärun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Mit der Beschwerde können nur Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder die Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens, die Zulässigkeit von Einwendungen nach § 252 Absatz 2 bis 4 sowie die Unrichtigkeit der Kostenentscheidung oder Kostenfestsetzung, sofern sie nach allgemeinen Grundsätzen anfechtbar sind, geltend gemacht werden. Die Beschwerde ist unzulässig, wenn sie sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Haftungsbegründende Kausalität.

Rn 34 Im Wege des Anscheinsbeweises kann sowohl der Schluss von der Ursächlichkeit eines Fehlverhaltens auf den eingetretenen Schaden als auch der umgekehrte Schluss von bestimmten Schadensbildern auf eine typische Ursache gezogen werden (BGH NJW 97, 528, 529). So können die erlittenen Verletzungen eines Fahrzeuginsassen dem ersten Anschein nach dafür sprechen, dass er nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 11 Zu erstatten sind die Kosten des Rechtsstreits, sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Zu den Kosten des Rechtsstreits gehören nur prozessbezogene Kosten. Dazu zählen zunächst einmal sämtliche Kosten, die im gerichtlichen Verfahren angefallen sind. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art gerichtliches Verfahren es...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beschwerdeberechtigung.

Rn 5 Abs 3 erweitert die Beschwerdeberechtigung ggü § 59 auf Personen, die an dem Verfahren tatsächlich beteiligt waren oder zu beteiligen gewesen wäre, unabhängig von der tatsächlichen Beschwer (BGH NJW 09, 1397). Nur mittelbar Betroffene, wie Großeltern, weitere Verwandte, haben weiter keine Beschwerdebefugnis auch bei postmortaler Vaterschaftsfeststellung der Großeltern u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Besonderheiten beim Vollstreckungsbescheid.

Rn 57 Die Schadensersatzklage nach § 826 BGB ist gg jeden rkr Titel und damit auch beim Vollstreckungsbescheid grds möglich (BGH NJW 05, 2991 [BGH 29.06.2005 - VIII ZR 299/04]). Da der auf den Mahnbescheid ergehende Vollstreckungsbescheid aufgrund des einseitigen Vortrags einer Partei und ohne eine Schlüssigkeitsprüfung erlassen wird (§ 699 I), hat man dem Vollstreckungsbesc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Mehrere Anwälte.

Rn 6 Die Kosten mehrerer Anwälte sind grds nicht zu erstatten. Das Gesetz geht davon aus, dass die Partei das gesamte Verfahren mit einem einzigen Anwalt durchführen kann. Werden mehrere Anwälte, sei es nebeneinander oder nacheinander, beauftragt, so sind deren Kosten grds nur insoweit erstattungsfähig, als die Kosten auch bei Beauftragung eines Anwalts entstanden wären. Darü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kostenpflicht des Schuldners.

Rn 2 Grundsätzlich hat der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen, vorausgesetzt, sie waren notwendig. Eine eventuelle Kostenquotierung in dem zugrunde liegenden Titel gilt nicht für die Kosten der Zwangsvollstreckung. Eine Kostenentscheidung im zugrundeliegenden Vollstreckungstitel (Urt, Vergleich oder Beschl) ist insoweit für die Kosten der Zwangsvollstreck...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Mehrstufige Beteiligungs- bzw Begünstigungssachverhalte

Rn. 76 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wie bereits unter den Altfassungen des § 50d Abs 3 EStG werden in die Prüfung der hypothetischen Entlastungsberechtigung auch mittelbar beteiligte oder begünstigte Personen miteinbezogen (zB BFH v 20.03.2002, BStBl II 2002, 819; BMF v 24.01.2012, BStBl I 2012, 171 Tz 4.2; Krabbe, IStR 1995, 382; 1998, 76). Die Gleichstellung der mittelbaren ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Aufhebung der Beratungshilfe

Rz. 112 Soweit Beratungshilfe gewährt wurde, muss der Rechtsanwalt jedoch nicht zwangsläufig auf die Geltendmachung der eher geringen Beratungshilfekosten beschränkt sein. Besteht ein Erstattungsanspruch der vorgerichtlichen Gebühren gegen die Gegenseite, ist wegen § 9 BerHG auch bei Beratungshilfe die Durchsetzung der Wahlanwaltsgebühren möglich. Dabei geht der Anspruch auf...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / 2. Gesetzliche Erben

Rz. 35 Setzt der Erblasser nur seine "gesetzlichen Erben" ein, so sind gem. § 2066 S. 1 BGB diejenigen im Verhältnis der gesetzlichen Erbteile bedacht, die im Zeitpunkt des Erbfalls die gesetzlichen Erben wären. Entsprechendes gilt bei ähnlichen Formulierungen, wie z.B. "rechtmäßige Erben" oder schlicht "Erben".mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zustand einer Person/Zustand oder Wert einer Sache (Nr 1).

Rn 21 Zustand meint die begriffliche Ausgestaltung (zur Arzthaftung § 485 Rn 18). Dazu zählt auch die fachtechnische Einordnung einer Bauleistung als den anerkannten Regeln der Technik widersprechend oder genügend (München BauR 94, 275; VGH Kassel ESVGH 61, 158; Karlsr 16.1.17 – 15 W 170/16; 4.9.23 – 8 W 6/23 = NJW-RR 23, 1512; aA Motzke BauR 20, 169, 182: Die Frage nach den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Norm greift nur bei denjenigen Verfahrensregelungen ein, die von den Parteien vereinbart waren oder die im 10. Buch der ZPO als disponible Normen enthalten sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Erlassvoraussetzungen.

Rn 10 Zur Zulässigkeit des Antrags s § 103 Rn 16 ff. Zudem führt der Rechtspfleger eine Begründetheitsprüfung unter Einbeziehung folgender Punkte durch: In formeller Hinsicht müssen die Festsetzungsunterlagen vorliegen sowie ein wirksamer Antrag gestellt sein. Inhaltlich wird geprüft, ob die Kosten entstanden sind, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gesetzliche Regelung zur Bestellung eines Ersatzschiedsrichters.

Rn 3 Liegt eine Parteivereinbarung nicht vor, so ist ein Ersatzschiedsrichter nach denjenigen Regeln zu bestellen, die auf die Bestellung des weggefallen und nunmehr zu ersetzenden Schiedsrichters anzuwenden waren (§ 1035). Auch hierbei ist wiederum der Grundsatz des § 1034 II anzuwenden. Es darf also nicht durch ein Übergewicht einer Partei eine Benachteiligung der anderen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätzliches.

Rn 15 Die Erklärung mit Nichtwissen nach Abs 4 stellt einen Sonderfall des Bestreitens dar. Sie ist dann zulässig, wenn der Erklärende tatsächlich keine Kenntnis der von der gegnerischen Partei behaupteten Tatsachen hat, weil sie zB nicht Gegenstand seiner eigenen Wahrnehmung waren, oder weil er sie vergessen hat. Um nicht von der Sanktion des Abs 3 erfasst zu werden, erlaub...mehr