Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Die Vorschrift regelt bei einem bestehenden Gemeinschaftskonto den Anspruch auf Einrichtung von Einzelkonten und Begründung des Pfändungsschutzes für das Guthaben auf diesen Einzelkonten. Bislang fehlte dafür eine gesonderte Regelung, weswegen zahlreiche Einzelfragen umstritten waren. Da der Kontopfändungsschutz als persönliches Recht des Kunden ausgestellt ist und von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verschlechterung.

Rn 11 Auch Verschlechterungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind zu berücksichtigen. Das können Änderungen des Arbeitseinkommens oder der Verlust des Arbeitsplatzes sein (Brandbg RPfleger 04, 53). Auch das Hinzutreten weiterer Unterhaltspflichten durch Eheschließung oder Geburt eines Kindes sind zu berücksichtigen (Dürbeck/Gottschalk Rz 964). Werden nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung der Regelung

Rn. 245 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zielsetzung der Regelung ist die Sicherstellung des inländischen Besteuerungsrechts bei sonstigen Bezügen, die an Stelle von Dividenden an einen im Ausland ansässigen Erwerber von Aktien einer Gesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland gezahlt werden (BT-Drs 19/14909, 46). Eingefügt wurde die Vorschrift durch das JStG 2019 (Gesetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die §§ 495 ff regeln iRd 1. Buches ›Verfahren im ersten Rechtszug‹ das amtsgerichtliche Verfahren systematisch als Spezialregelung zum landgerichtlichen Verfahren (§§ 253–494a) in einem eigenen Abschnitt. Sie gelten für alle Verfahren, für die der Amtsrichter gem §§ 23–27 und 157 GVG sachlich zuständig ist, also auch etwa für WEG-Sachen. Dagegen gelten sie nicht für sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick und Rechtsentwicklung

Rn. 31 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wird eine in einem DBA- oder EU-Staat ansässige Gesellschaft formal in den Bezug inländischer Einkünfte eingeschaltet, können auch nicht berechtigte Personen in den Genuss von Steuerermäßigungen durch DBA oder EU-Richtlinien kommen (sog Treaty- oder Directive-Shopping). Um derartigen Missbräuchen zu begegnen, schuf der Gesetzgeber eine spezi...mehr

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ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 4. Wechselbezüglichkeit der Anwachsung

Wurde keine Ersatzerbenregelung getroffen und führt weder die Auslegung noch eine Zweifelsregelung zur Bejahung, so regelt § 2094 BGB die Anwachsung des Erbteils beim Miterben. Dies ist keine Zweifelsregelung, sodass sich die Wechselbezüglichkeit immer auf die Anwachsung bezieht. Grund dafür ist, dass die Miterben den Erblassern bei Verfügung bekannt waren und ausdrücklich b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 796c.

Rn 18 Nach § 797 VI sind auf notariell für vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche gem § 796c die Vorschriften des § 797 II–V entspr anzuwenden. Insoweit werden die für vollstreckbar erklärten Anwaltsvergleiche den notariellen Urkunden des § 794 I Nr 5 gleichgestellt. Vollstreckbar ausgefertigt wird die notarielle Vollstreckbarerklärung und nicht der Anwaltsvergleich; die U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die GbR ist keine Gesamthand.

Rn 6 Der Gesetzgeber hatte die GbR im Jahre 1900 als Gesamthand ohne Rechtsfähigkeit und ohne Rechtspersönlichkeit ausgestaltet. Rechtsträger war also nicht die Gesellschaft, sondern es waren die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit. Die gesamthänderische Bindung zeigte sich in der gemeinsamen Geschäftsführung, der gemeinsamen Vertretung sowie der Zuordnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Offene Fragen.

Rn 9 Bei den entscheidungserheblichen ungeklärten Rechtsfragen können sich auch Fragen nach europäischem Recht stellen, die vom EuGH im Wege der Vorabentscheidung zu klären wären. Art 267 AEUV sieht eine Vorlage allerdings nur vor, wenn das Gericht eine Entscheidung ›zum Erlass seines Urteils‹ für erforderlich hält. Ein Beschl gem § 565 ist allerdings kein Urt, so dass fragl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Pflicht zur Wiedereinsetzung von Amts wegen.

Rn 12 Unter den Voraussetzungen von Abs 2 S 2 muss (kein Ermessensspielraum) Wiedereinsetzung vAw bewilligt werden. Dies kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung innerhalb der Frist des § 234 I offenkundig oder aktenkundig sind (BGH MDR 23, 439 [BGH 25.01.2023 - XII ZB 29/20] Rz 10 ff; NJW-RR 04, 408, 409 [BGH 16.10.2003 - IX ZB 36/03]) oder n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Notare (Abs 2 S 2 Nr 3).

Rn 9 Notare vertreten meist dann, wenn sie in einer Angelegenheit als Urkundsperson tätig waren. Darüber hinaus dürfen sie auch dann vertreten, wenn sie in Verfahren keine Anträge iSd § 23 gestellt haben (Begr zu § 13 RegE-FGG in RegE eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts, BTDrs 16/3655, S 92). Von der vorgenannten Regelung ist die vermutete Vollmacht der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vorlageverfahren (Abs 3).

Rn 9 Die Vorlage setzt die Durchführung des in Abs 3 geregelten Anfrageverfahrens bei allen Senaten voraus, die eine divergierende Rechtsansicht in den tragenden Gründen einer Entscheidung geäußert haben (Zö/Lückemann Rz 5; MüKoZPO/Pabst Rz 13; Netta WM 24, 290, 294) oder – zur Sicherung einer einheitlichen Rspr, über den Gesetzeswortlaut hinausgehend – die mit der Rechtsfra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Schiedsverfahren (Abs 2).

Rn 3 Die Übergangsregelung in Abs 2 S 1 hat im Laufe der Zeit ihre praktische Bedeutung weitgehend verloren. Aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Verfahrensökonomie (BTDrs 13/5274, 71) sah der Gesetzgeber vor, dass für Schiedsverfahren, die vor dem 1.1.98 begonnen hatten und bis dahin noch nicht beendet waren, das alte Recht fortgelten sollte. Eine Ausn wurde nur insow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Im Grundsatz sollte man davon ausgehen, dass die Bekämpfung von Rechtsbrüchen sinnvoll und erwünscht ist, sodass ein angeblicher Missbrauch gem § 2c die seltene Ausn sein wird. Mit der ›vorwiegenden‹ Verfolgung finanzieller Interessen sind theoretisch denkbare ›Abmahnvereine‹ angesprochen, die aber heute gar nicht mehr klagebefugt wären (vgl § 4 II UKlaG), so dass ein F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf Antrag des Musterklägers ordnet das Oberlandesgericht an, dass ein Musterbeklagter oder ein Dritter in seinem Besitz befindliche Beweismittel vorlegt, die für die Beweisführung des Musterklägers erforderlich sind, wenn der Musterklägermehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / II. Zweifel über das Vorliegen einer Erbeinsetzung

Rz. 32 Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Ausdrücke "vererben" und "vermachen" häufig nicht im juristisch-technischen Sinne verwandt. Entscheidend für die Frage, ob eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis vorliegt, ist jedoch nach allgemeinen Grundsätzen nicht der reine Wortlaut, sondern der im Wege der Auslegung zu ermittelnde wirkliche Wille des Erblassers (§ 133 BGB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 30 EGGVG – [Kosten].

Gesetzestext 1Das Oberlandesgericht kann nach billigem Ermessen bestimmen, dass die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, ganz oder teilweise aus der Staatskasse zu erstatten sind. 2Die Vorschriften des § 91 Abs. 1 Satz 2 und der §§ 103 bis 107 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. 3Die Entscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 788 regelt die Kosten der Zwangsvollstreckung. In Abs 1 wird zunächst der Grundsatz der Erstattungspflicht aufgestellt. Danach sind die Kosten der Zwangsvollstreckung vom Schuldner zu zahlen, soweit sie notwendig waren, wobei hinsichtlich der Notwendigkeit auf § 91 Bezug genommen wird. Insoweit ist auch § 91 II 3 anzuwenden. Der Anwalt kann auch in eigener Sache Erstat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Kosten/Gebühren.

Rn 49 Sowohl gg die eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts als auch gg die Zurückverweisung ist Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde gegeben (§§ 542, 544). Durch die Zurückverweisung sind regelmäßig beide Parteien beschwert, soweit sie eine Sachentscheidung erstrebt haben (BGH NJW 96, 2155 [BGH 09.05.1996 - VII ZR 259/94]). Gerügt werden kann (als Verfahrensrüge: B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Keine Revisibilität im einstweiligen Rechtsschutz.

Rn 5 §§ 542 II 1, 574 I 2 schließen den Rechtszug im einstweiligen Rechtschutzverfahren zum BGH aus (BGHZ 154, 102, 103 = NJW 03, 1531; BGH Beschl v 25.1.07 – IX ZB 204/06 Rz 2; v 1.10.13 – IX ZA 23/13 Rz 2; v 26.8.2014 – III ZB 40/41 Rz 2; MDR 14, 1354 [BGH 17.09.2014 - IX ZB 26/14] Rz 14). Daher wird das Recht des einstweiligen Rechtsschutzes durch die (tw stark divergiere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Neuer Tatsachenvortrag.

Rn 14 Neue Tatsachen, die nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem OLG nach §§ 1059 ff waren, können nicht in das Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH eingeführt werden. Hiervon ausgenommen ist neuer Tatsachenvortrag zu Prozessvoraussetzungen, die vAw zu prüfen sind (BGH WM 16, 1714 Rz 8). Hierzu gehört die Frage, ob das Rechtsschutzinteresse auf gerichtliche Entscheidung in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Reduzierung des Verwaltungsaufwands des Gerichts (vgl BeckOKZPO/Jaspersen Rz 1), indem die Verkündung die Ladung ersetzt. Dies ist gerechtfertigt, weil die Parteien entweder bei der Verkündung anwesend sind und dabei von der Terminsbestimmung Kenntnis genommen haben (zB bei einer Entscheidungsverkündung iRe Verhandlungstermins oder unmittelbar n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überblick.

Rn 5 Über die Kosten der Nebenintervention muss ausdrücklich entschieden werden. Eine Kostenentscheidung lediglich über die Kosten des Rechtsstreits genügt nicht. Sie kann grds nicht Festsetzungsgrundlage nach § 103 I für die Kosten des Nebenintervenienten sein. Eine solche Entscheidung kann grds auch nicht dahingehend ausgelegt werden, dass sie die Kosten des Nebeninterveni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wahlrecht für die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 3 ErbStG a.F.

Rz. 51 [Autor/Stand] Für beschränkt Steuerpflichtige sah § 16 Abs. 2 ErbStG in der bis zum 24.6.2017 geltenden Fassung statt der Freibeträge des § 16 Abs. 1 ErbStG einen Freibetrag von lediglich 2.000 Euro vor. Im Bemühen, diese erkennbar unionsrechtswidrige Rechtslage zu entschärfen, schuf der Gesetzgeber mit dem zwischenzeitlich wieder aufgehobenen § 2 Abs. 3 ErbStG a.F. d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Stufenklage.

Rn 29 Gemäß § 44 GKG, § 38 FamGKG ist für den Gebührenstreitwert der Stufenklage allein der nach der ursprünglichen wirtschaftlichen Erwartung des Kl von der Höhe seines Anspruchs zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage am höchsten bewertete Anspruch (idR Leistungsantrag) maßgeblich, jedoch auf die Erkenntnisse bei Beendigung des Verfahrens, wenn die zu Beginn des Verfahrens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsgegner ohne allgemeinen inländischen Gerichtsstand.

Rn 27 Ist es nötig, im Ausland zuzustellen (§ 688 III), ist das ein Anwendungsfall des § 703d. Hat der Ag im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, zB aber einen besonderen Gerichtsstand (Erfüllungsort, Niederlassung usw), richtet sich die Zuständigkeit für diesen Ag nach § 703d II 1 und nicht nach § 689 II 1 (BGH NJW 95, 3317 [BGH 12.09.1995 - X ARZ 749/95]; Hamm 27.7.07 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Veränderte Rechtslage.

Rn 29 Die aktuelle Regelung beruht auf dem Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG v 22.11.20, BGBl I, 2466). Bis auf geringfügige terminologische Unterschiede stimmt § 835 III 2 Hs 1 mit der früheren gesetzlichen Regelung in § 835 III 2 aF üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten.

Rn 8 Die Verfahrenswerte bestimmen sich nach dem FamGKG. Kennt das FamGKG keine Wertvorschriften, wird auf § 42 Abs 1 FamGKG zurückgegriffen. Der Wert bestimmt sich dann nach billigem Ermessen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass keine Wertungswidersprüche zu Wertfestsetzungen in ›normalen‹ Zivilverfahren entstehen dürfen. Es sollte also vermieden werden, dass Beteiligte nur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 35a ZPO – (weggefallen)

Gesetzestext (weggefallen) Rn 1 Die durch das Sozialstaatsprinzip legitimierte Vorschrift des § 35a, die für den Fall der Unterhaltsklage eines Kindes gg beide, an verschiedenen Orten wohnhafte Eltern einen der ZPO sonst unbekannten Wahlgerichtsstand der Streitgenossenschaft vorhält, ist mit Wirkung zum 1.9.09 außer Kraft getreten (Art 112 I FGG-RG) und durch § 232 III 2 Nr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 24. Hebegebühr.

Rn 35 Hebegebühren sind, soweit sie notwendig waren, erstattungs- und festsetzungsfähig (BGH NJW 07, 1535 = AGS 07, 212 = JurBüro 07, 253; LG Freiburg AGS 17, 362; LG Frankfurt aM JurBüro 22, 465 = NJW-Spezial 22, 316 = AGS 22, 224; Karlsr AGS 19, 253 = NJW-Spezial 19, 316). Das ist insb dann der Fall, wenn der Gegner die Klage- oder Vergleichssumme oder die festgesetzten Ko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Für die erschienene Partei.

Rn 6 Nach hM wirkt § 342 auch zu Gunsten der erschienenen Partei, was damit begründet wird, dass der Prozess an den Beginn des versäumten Termins zurückversetzt wird. Dadurch werden auch für die erschienene Partei die für sie nachteiligen Folgen des Verhandelns in dem vom Gegner versäumten Termin beseitigt (Bremen NJW 62, 1822 [OLG Bremen 12.04.1962 - 2 U 114/61]; Hamm Besch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostentragungspflicht Dritter.

Rn 6 Dritten, die nicht Beteiligte iSv § 7 sind, können Kosten bei grob schuldhafter (Rn 4) Veranlassung gerichtlicher Tätigkeit, auferlegt werden (IV). Das umfasst Fälle, in denen zB Nachbarn, Verwandte, Altenheime, Behörden usw unmittelbar oder mittelbar das gerichtliche Verfahren in Gang setzen oder innerhalb eines solchen Kosten verursachende Tätigkeiten (zB Beweisaufnah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschränkung.

Rn 5 Ist die quantitative als auch qualitative Ermäßigung etwa eines Zahlungsantrages, Leistung Zug um Zug statt uneingeschränkter Verurteilung, Klage auf künftige, statt sofortige Leistung, Übergang von der Leistungs- zur Feststellungsklage, Hinterlegung statt Zahlung (BGH NJW-RR 05, 955 [BGH 19.04.2005 - VI ZB 47/03]), Übergang von Zahlungs- auf Freistellungsbegehren (Schl...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / 3. Verwandte

Rz. 36 Nach § 2067 S. 1 BGB sind bei einer Einsetzung der "(nächsten) Verwandten" im Zweifel diejenigen Verwandten bedacht, die zur Zeit des Erbfalls gesetzliche Erben wären, auch hier im Verhältnis ihrer gesetzlichen Erbteile. "Verwandte" bezieht sich insoweit grundsätzlich nur auf Verwandte i.S.d. Gesetzes (§ 1589 BGB), d.h. nicht auf Ehegatten. Anders hingegen, wenn der E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt.

Rn 42 Die Präklusionsregelung des § 323 II entspricht § 767 II. Sie ist durch die Neufassung iRd FGG-RG nur zum Zwecke der Präzisierung und Klarstellung sprachlich modifiziert, nicht aber inhaltlich verändert worden (BTDrs 16/6308, 257). Die Gründe, auf welche die Abänderungsklage gestützt wird, dürfen erst nach Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung über den Sa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Freiwillige Gerichtsbarkeit.

Rn 10 In der Freiwilligen Gerichtsbarkeit waren Schiedsvereinbarungen schon immer nur in sehr engen Grenzen zulässig, soweit sie sich auf privatrechtliche Streitsachen bezogen (s § 1030 Rn 4). Daran hat das neue FamFG (in Kraft seit 1.9.09) nichts geändert, obgleich es nunmehr dem GVG untersteht. Im Einzelnen Prütting/Helms/Prütting FamFG, 6. Aufl § 1 Rz 16.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Finanzplandarlehen im engeren Sinne/gesplittete Einlagen

Schrifttum: Pyszka, Finanzplankredite und § 15a EStG, BB 1999, 665; Gunsser, Finanzierungsbindungen in der GmbH nach Abschaffung des EK-Ersatzrechts, GmbHR 2010, 1250; Graw, Gesellschafterdarlehen und andere Finanzierungshilfen nach der Neuregelung in § 17 Abs 2a EStG, DB 2020, 690. Verwaltungsanweisungen: OFD Ffm v 09.12.2016, S 2241 a A – 005 – St 213, DStR 2017, 498 zu VIII (U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Neue Streitgegenstände.

Rn 9 Streitgegenstände, die erstinstanzlich nie rechtshängig waren oder deren Rechtshängigkeit vor einer Entscheidung erloschen ist, können in 2. Instanz – sofern der Berufungsangriff auch auf die Beseitigung der im angefochtenen Urt enthaltenen Beschwer gerichtet ist (BGH NJW-RR 23, 1549 [BGH 19.09.2023 - XI ZB 31/22]) – als Klageänderung oder als Widerklage durch den Beruf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Eigentumserwerb des Meistbietenden.

Rn 10 Mit Erteilung des Zuschlags erwirbt der Meistbietende noch nicht das Eigentum an der ersteigerten Sache. Das Eigentum geht, sofern Pfändung und Versteigerung ordnungsgemäß erfolgt waren, mit der Ablieferung über (BGHZ 100, 95, 98; RGZ 156, 395, 398). Die Übereignung ist Hoheitsakt (BGHZ 119, 75, 76). §§ 929 ff BGB sind nicht anzuwenden (s Rn 2, § 814 Rn 5). Der Meistbi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 § 19a, dessen Überschrift wie auch Wortlaut unglücklich gewählt sind (zu Recht Jungmann ZIP 23, 1449, 1452), schafft iSd Konzentration massebezogener Passivprozesse einen allg Gerichtsstand am Sitz des Insolvenzgerichts (vgl MüKoZPO/Patzina Rz 1; Jungmann ZIP 23, 1449, 1452). Damit wird dem Gedanken des Sachzusammenhangs mit dem Insolvenzverfahren Rechnung getragen (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Angaben zur elektronischen Übermittlung (Nr 1a).

Rn 4 Die mit Gesetz v 12.5.17 eingefügte Regelung geht davon aus, dass ab 1.1.2018 jeder Rechtsanwalt zwingend ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) hat (§ 31a und § 31b BRAO). Die Umsetzung ist aus technischen Gründen erst zum 3.9.18 gelungen. Bis zur Einführung des beA waren solche Angaben des Verfassers einer elektronischen Nachricht und des Empfängers nur e...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 1. Gesetzliches Erbrecht

Rz. 46 Hatten die nun geschiedenen Ehepartner kein Testament errichtet, gilt weiterhin gesetzliches Erbrecht. Der Ex-Ehegatte verliert mit Beendigung der Ehe – unter bestimmten Voraussetzungen auch schon früher (wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte bzw. w...mehr

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AGS 08/2025, Wert der Einig... / IV. Berechnung des Vergleichsmehrwerts

Der Vergleichsmehrwert war auf 20.000,00 EUR festzusetzen. Ein Mehrwert entsteht, wenn der Vergleich nicht nur den Streitgegenstand erledigt, sondern auch nicht rechtshängige Ansprüche umfasst. Soweit ein Vergleich über nicht gerichtlich anhängige Gegenstände geschlossen wird, fällt eine gesonderte Gebühr gem. Nr. 1900 GKG KV an, sodass hierfür ein gesonderter Mehrwert festz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 51. Übernachtungskosten des Anwalts.

Rn 59a Auch Übernachtungskosten des Anwalts anlässlich seiner notwendigen Reise (s Rn 74) sind erstattungsfähig, wenn sie notwendig waren. Dabei ist die Zumutbarkeit eines Reisebeginns zur Nachtzeit zu prüfen. Nicht zumutbar ist idR ein Reiseantritt ab der Wohnung des Rechtsanwalts vor 6 Uhr morgens (Nürnbg JurBüro 13, 199; AGS 13, 201; LG Oldenburg JurBüro 22, 587 = AGS 22,...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XIX. Firmenschilder

Rz. 69 Streitigkeiten über die Berechtigung zur Anbringung von Firmenschildern oder über deren Entfernung sind nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO zu schätzen. Dabei kommt es entscheidend auf die Zielrichtung des Antragstellers an. Bei der Geltendmachung des Anspruches auf Entfernung der Schilder ist auf das Beseitigungsinteresse des Vermieters aufgrund optischer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Differenzierungskriterium.

Rn 7 Als Differenzierungskriterium für die Größe der 5 von Abs 2 vorgesehenen Arten von Präsidien dient die Anzahl der Planstellen des gesamten Gerichts. Die Zuordnung der Planstellen ist Aufgabe der Exekutive und kann von dieser nur nach Maßgabe der im Haushaltsgesetz für das Gericht ausgewiesenen Planstellen vollzogen werden. Entscheidend für die Größe des Präsidiums ist d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kraft Gesetzes verfahrensfähige Personen (Nr 4).

Rn 6 Nach dieser Bestimmung sind Personen verfahrensfähig, die durch das FamFG oder ein anderes Gesetz dazu bestimmt werden. Dies gilt insb für das Betreuungs- und Unterbringungsrecht. Mit den §§ 275 Abs 1, 316 (dazu BGH MDR 21, 441, 442 [BGH 02.12.2020 - XII ZB 456/17]) wird die verfahrensrechtliche Gleichstellung geschäftsunfähiger Betroffener erreicht, nicht aber ihre Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Begründung.

Rn 39 Das Gericht muss die Tatsachen, die die Voraussetzungen des § 296 ausfüllen, genau benennen. Eine pauschale Zurückweisung ist unzulässig (BGH NJW-RR 96, 961). Eine Zurückweisung kann sich immer nur auf bestimmte, konkret bezeichnete Angriffs- bzw Verteidigungsmittel beziehen, bzgl der die Zurückweisungsvoraussetzungen jeweils einzeln geprüft werden müssen (Celle NJW 10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 10 Je nach Verfahren stehen Erinnerung (§ 766) oder sofortige Beschwerde (§ 793) zur Verfügung. Zur Abgrenzung s dort. Die Rechtsbehelfe können insb darauf gestützt werden, dass die Voraussetzungen der Pfändung nicht gegeben waren (s vor §§ 704 ff Rn 9 ff) oder dass gg ein Pfändungsverbot (Rn 4 ff) verstoßen wurde. Ein Verstoß gg Abs 1 S 2 oder Abs 2 führt nicht zur Unwir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendungsbereich.

Rn 10 Die Vorschrift gilt in allen ZPO-Verfahren, auch in der Rechtsmittelinstanz (BGH NJW-RR 05, 790, 791 [BGH 16.02.2005 - VIII ZR 133/04]). Die entspr Anwendung ist ausdrücklich vorgesehen in §§ 302 II, 599 II, 716, 721 I. Auch auf dem Rechtsmittelweg kann nach Versäumung der Frist des § 321 auf einen Vorbehalt hingewirkt werden (Frankf MDR 18, 1339 [BGH 19.04.2018 - I ZB...mehr