Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain-Technologie und ... / 1.2 Potenziale der Blockchain-Technologie

Ein wichtiger Gedanke hinter der Umsetzung von Use-Cases im Bereich der Blockchain-Technologie ist die sog. Tokenisierung. Token können alle möglichen Zustände, unabhängig ob physisch oder nicht, repräsentieren. Diese Vermögenswerte oder Rechte können frei programmiert, ausgetauscht sowie übertragen werden.[1] Gleichzeitig geht damit auch eine bessere Handelbarkeit einher. Z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain-Technologie und ... / 3.4.3 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Bei der ertragsteuerlichen Einkünftequalifikation von Krypto-Transaktionen kommen insbesondere folgende Einkunftsarten in Betracht: Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG, Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften na...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 7.3.1 Allgemein: Digitalisierung von steuerlichen Transaktionsdaten

Der Treiber der Blockchain-Technologie im Bereich der indirekten Besteuerung und speziell der Mehrwertsteuer ist zum einen die hohe Komplexität in grenzüberschreitenden Transaktionen und zum anderen die Bekämpfung der Mehrwertsteuerhinterziehung. In der EU existiert das sog. Allphasen-Netto-Mehrwertsteuerprinzip, d. h., dass sich Unternehmer im mehrwertsteuerlichen Sinne die ...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 7.4.2 Aktuelle Initiativen und technologische Grundlagen

Der Gedanke einer Digitalisierung des Identitäts- und Dokumentenmanagements und der Bereitstellung von geeigneten Infrastrukturen wird sowohl auf europäischer wie deutscher Ebene gedacht. Auf europäischer Ebene wurde bereits seit dem Jahr 2017 eine EU-Blockchain-Initiative ausgerufen, welche im Jahr 2020 in die Entwicklung der European Blockchain Service Infrastructure (EBSI...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 7.2.1 Potenziale im Bereich der Verrechnungspreise/Intercompany Agreements

Eine Einsatzmöglichkeit der Blockchain-Technologie in der direkten Besteuerung liegt im Bereich der datenverarbeitungsintensiven Verrechnungspreise bei Konzernen. Der Einsatz der Blockchain-Technologie bei Verrechnungspreisen muss jedoch im großen Zusammenhang der Automatisierung von Steuerfunktionen gesehen werden, in der moderne Technologien (wie z. B. Künstliche Intellige...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.3 Wegzug und erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG

Die Verwaltung und die Anlage von Kryptowerten sind örtlich mobil und flexibel. Daher kommt es häufiger vor, dass die Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit für Kryptoinvestoren als ein verlockendes Instrument erscheint, damit die steuerliche Belastung auf Kryptoeinkünfte reduziert wird. Bei privat gehaltenen Kryptowerten liegt grundsätzlich nur eine unbeschränkte Steuerpf...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 6.3 EU: Ein harmonisiertes Reportingnetzwerk für Krypto-Transaktionen – DAC8

Die Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (sog. DAC8)[1] wurde am 17.10.2023 beschlossen und ist ab dem 1.1.2026 anzuwenden. Der Richtlinienvorschlag wurde am 8.12.2022 veröffentlicht.[2] Handlungsbedarf bestand vonseiten der EU-Kommission, da der bisherige steuerliche Informationsaustausch nach der DAC2 bisher nur tra...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 1.3 Blockchain-Technologie und Steuerrecht

Die dargestellten Einsatzmöglichkeiten haben zwei große Implikationslinien: Die steuerliche Bewertung von Transaktionen im Blockchain-Ökosystem, z. B. dem Handel mit Kryptowährungen, Finanzdienstleistungen, Spekulationen, etc. Dem Einsatz der Blockchain-Technologie in steuerlichen Prozessen. Im Nachfolgenden werden anhand dieser Implikationslinien wesentliche Fragestellungen sk...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain-Technologie und ... / 2.5 Smart Contracts und ihre Bedeutung in einer dezentralen Tokenökonomie sowie Web3

Über die Blockchain-Technologie können neben dem bloßen Transfer von Kryptowährung auch noch komplexere Transaktionen über spezielle Blockchain-Programme, sog. Smart Contracts[1] abgewickelt werden. Diese führen nach zuvor definierten Bedingungen bestimmte Aktionen aus, im Sinne eines klassischen Wenn-Dann-Schemas. Smart Contracts sind im Ergebnis eine Codesequenz, die auf e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.4 Bundeswertpapier- oder Landesschuldenverwaltung als auszahlende Stelle

Rz. 89 Die Sonderregelungen für die Bundeswertpapier- und Landesschuldenverwaltung laut § 43a Abs. 4 EStG gelten ab 2009 unverändert, jedoch mit der Maßgabe, dass auch § 43a Abs. 3 EStG von der Schuldenverwaltung zu beachten ist. Eine Änderung des Abs. 4 durch das G. v. 19.12.2008[1] berücksichtigt, dass bestimmte Bundeswertpapiere auch von der das Schuldbuch führenden Stell...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.1 Verlustverrechnung mit Erstattungsmöglichkeit

Rz. 95 Im Steuerabzugsverfahren hat die auszahlende Stelle im Kj. die beim Anleger auftretenden negativen Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen. Unterjährig kann ein Kreditinstitut die Erträge allerdings nur in der Reihenfolge ihres Zuflusses abarbeiten.[1] Würden negative Kapitalerträge nur mit künftigen ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Neue, geänderte und neu gef... / Technische Regeln

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Technische Anlagen und Masc... / 1.2.1 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Rz. 12 Auch bei diesem Posten hat sich der Gesetzgeber zu einer sprachlichen Erweiterung veranlasst gesehen. Während er im alten Recht nur die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasste, ist er nun um die "Anderen Anlagen" erweitert worden. Damit ist deutlich, dass es sich bei diesem Posten um eine Auffangposition handelt, die alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermöge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mindestlohn-Erhöhung: Auswi... / 2.2.2 Vollkostenbetrachtung – Zuschlagskalkulation

Zusätzlich oder ergänzend zur Deckungsbeitragsdarstellung, kann eine Veränderung der Margen durch eine Vollkostenkalkulation dargestellt werden. In der Arbeitshilfe findet sich dazu die Mappe "Zuschlagskalkulation". Analog zum bisherigen Vorgehen ist es möglich, mit nur wenigen Eingaben den Preis unter alten Bedingungen und die finanziellen Folgen des Mindestlohns darzustell...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
HR-Intelligence: HR Benchma... / 6 Fazit – Vom Rückspiegel zum Radar

Transparenz macht sichtbar, Erkenntnis macht verständlich, Antizipation macht handlungsfähig. Dieser Dreischritt verwandelt Benchmarking von einer rückwärtsgewandten Disziplin in eine Zukunftspraxis. Personalarbeit wird damit zum Radar der Organisation. Der Rückspiegel bleibt wichtig: Er zeigt, woher man kommt. Aber das Radar zeigt, wohin man sich bewegt. Wer beides beherrsch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "die Vermittlung und Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten und Garantien sowie die Verwaltung von Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber". Unter den Begriff der "Übernahme von Verbindlichkeiten"; gemäß Art. 135 Abs. 1 Buchst. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übernahme von anderen Sicherheiten

Rz. 11 Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit liegt vor, wenn eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintritt oder dass sich die Gefahr eines künftigen Schadens nicht verwirklicht. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn lediglich garantiert wird, eine aus einem and...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bauherrengemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Als Bauherrengemeinschaft bezeichnet man in erster Linie Modelle, bei denen ein Projektanbieter für ein oder mehr Gebäude, die zu errichten oder grundlegend zu renovieren sind, Geldanleger sucht, die im Wesentlichen die vorgefertigten Planungen und Verträge akzeptieren. Dem Anleger, der sich für eine Investition in Immobilien entschieden hat, bieten die Bauherrengemei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzgrenzen

Rz. 9 Nach § 23a Abs. 2 UStG darf der steuerpflichtige Umsatz des Unternehmers – ohne die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb – im vorangegangenen Kj. 50.000 EUR [1] nicht überschritten haben. Die Umsätze in der laufenden Periode sind für die Anwendung des § 23a UStG unbeachtlich. Die Umsatzgrenze für das vorangegangene Kj. ist mWv 1.1.2026 auf 50.000 EUR angehoben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bauherrengemeinschaft / 2 Erwerber oder Bauherr

Der BFH hat erstmals 1989 entschieden, die Beteiligten seien bei einem Bauherrenmodell in aller Regel als Erwerber des (meist noch fertigzustellenden) Gebäudes anzusehen, nicht – wie es Rechtsprechung und Verwaltung bis dahin gesehen hatten – als Bauherren.[1] Die Finanzverwaltung hat sich dieser Auffassung angeschlossen.[2] Dieser Rechtsprechung ist zuzustimmen. Im Rahmen de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.1 Wahlrechte und Ermessensspielräume

Rz. 40 Bei den im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten kann zwischen (echten) Wahlrechten in Bilanzierung und Bewertung und Ermessenspielräumen unterschieden werden. Von einem (echten) Wahlrecht spricht man, wenn an einen gegebenen Tatbestand mindestens 2 verschiedene, eindeutig fixierte Rechtsfolgen anknüpfen, die sich gegenseitig ausschl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.3 Bewertungsalternativen

Rz. 49 Bei den Bewertungsalternativen geht es um die Frage, mit welchen Wertansätzen die in der Bilanz erfassten Posten ausgewiesen werden sollen. Dabei bestehen grundsätzlich die in Abbildung 5 und Abbildung 6 mit Beispielen zusammengestellten Gestaltungsmöglichkeiten. Eine gewinnerhöhende Bilanzpolitik erfordert höhere Aktivierungen bzw. niedrigere Passivierungen; das Umgek...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.1 Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 73 Beweglich zu handhabende, flexible Mittel sind für die Bilanzpolitik von größter Wichtigkeit. Mittel mit solchen Eigenschaften ermöglichen es, auf sich verändernde Unternehmenslagen rasch und situationsgerecht zu reagieren. Dabei ist "Flexibilität" in diesem Zusammenhang ein vielschichtiges Phänomen, das u. a. folgende Gesichtspunkte umfasst: Bindungswirkung: Hier geht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.3 Verwendung flexibler Bewertungsmethoden

Rz. 86 Auch der Bereich der Bewertungsmethoden selbst bietet eine Reihe von Möglichkeiten, eine flexible Bilanzpolitik zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, bei jeder erstmaligen Festlegung oder jeder Änderung des Bewertungskonzepts darauf zu achten, dass die gewählten Bewertungsmethoden ein Höchstmaß an Flexibilität gewährleisten. Die in der Methode...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auslagenersatz / 1.3 Auslagenersatz im eigenen Interesse des Arbeitnehmers

Die Verwaltung hat ausführlich zur bei Sachbezügen und Aufmerksamkeiten maßgeblichen Abgrenzung von Geldleistungen und Sachbezügen Stellung genommen.[1] Sie hat dabei klargestellt, dass die Steuerbefreiung für Auslagenersatz hiervon unberührt bleibt. Besteht hingegen ein eigenes Interesse des Arbeitnehmers an den bezogenen Waren oder Dienstleistungen, liegt kein steuerfreier ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsgegenstand und -... / 3.2.1 Verwaltung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Nach § 18 Abs. 1 WEG obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Über die Verwaltungsmaßnahmen selbst beschließen aber selbstverständlich die Wohnungseigentümer nach Maßgabe der §§ 18 Abs. 2,19 WEG. Ordnungsmäßige Verwaltung Gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEG) / 5 Tilgungsbestimmung

Zwar ist die Bildung einer Erhaltungsrücklage nicht zwingend erforderlich, gleichfalls entspricht sie ordnungsmäßiger Verwaltung. In aller Regel bilden die Wohnungseigentümergemeinschaften auch eine Erhaltungsrücklage. Bereits nach der gesetzlichen Bestimmung des § 28 Abs. 1 WEG ist dann die Beitragsleistung der einzelnen Wohnungseigentümer zur Erhaltungsrücklage zwingender ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsgegenstand und -... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Verwaltung von Wohnungseigentum ist stets der jeweilige Verwaltungsgegenstand zu berücksichtigen. Mit Blick auf die Verwaltungszuständigkeit sind hier insbesondere Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum voneinander zu unterscheiden. Keine Seltenheit sind daneben Bruchteilsgemeinschaften an einem Sondereigentum, auch diese müssen verwaltet werden. Bei Mehr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsgegenstand und -... / 2.2 Zuständigkeit

Da es sich bei der Tiefgarage um eine Sondereigentumseinheit handelt, ist der Wohnungseigentumsverwalter nicht Verwalter der Tiefgaragengemeinschaft. Allerdings bedarf es der Verwaltung auch der Tiefgarageneigentumseinheit, insbesondere ist die Erhaltung zu koordinieren und es sind die auf die Tiefgarageneigentümer entfallenden Kosten unter diesen zu verteilen. Der Verwalter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.3.2 Verhältnis der Wohnungseigentümer zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Da die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr den Wohnungseigentümern, sondern der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt, hat die Bruchteilsgemeinschaft erheblich an Bedeutung verloren. Allerdings bleiben die Wohnungseigentümer weiter die "Herren der Verwaltung". Dem Verwalter als Vertreter und Organ der Gemeinschaft ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsgegenstand und -... / 3.2.2 Rechte und Pflichten des Verwalters

Wegen seiner überragenden Bedeutung gerade mit Blick auf die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums kann die Bestellung eines Verwalters gemäß § 26 Abs. 5 WEG auch nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer ausgeschlossen werden. Weiter zu beachten ist, dass es stets nur einen Verwalter geben kann und auch die Bestellung eines Stellvertreters des Verwalters nicht möglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstständiges Beweisverfa... / 10 Selbstständiges Beweisverfahren in der Eigentümergemeinschaft

In erster Linie ist das selbstständige Beweisverfahren im Hinblick auf Mängelansprüche gegen den Bauträger in den Eigentümergemeinschaften von größter Bedeutung. Ein selbstständiges Beweisverfahren kommt weiter auch dann in Betracht, wenn etwa ungeklärt ist, ob ein Feuchtigkeitsschaden seine Ursache im Sondereigentum oder im Gemeinschaftseigentum hat. Als nach § 1041 BGB "zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abwehransprüche Die Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Festsetzung eines öffentlichen Geh- und Fahrradwegs auf dem Grundstück in einem Bebauungsplan, kann nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher und nicht von den einzelnen Miteigentümern abgewehrt werden.[1] Anspruchsinhaber, Hausgeld Alleinige Inhaber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.4 Grundbuchfähigkeit

Immobilienerwerb Längst ist anerkannt, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als rechtsfähiger Verband Grundeigentum erwerben kann. Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer daher mehrheitlich beschließen, dass die Gemeinschaft eine Wohnung oder ein Grundstück erwirbt.[1] Insoweit kann dann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch als Eigentümerin ins Grundbuch e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 6 Rechtsprechung

Anfechtungsklage: Zustellung Bei der Frage, ob eine Anfechtungsklage noch "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO zugestellt wurde, obwohl der Gerichtskostenvorschuss erst 16 Tage nach Zustellung der Zahlungsaufforderung zur Einzahlung kam, sind die besonderen Umstände im Einzelfall zu berücksichtigen; eine starre "14-Tages-Frist" existiert jedenfalls nicht.[1] Anwaltsgebühren Beauf...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 4.2 Zuständigkeit

Die Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens obliegt dem Verwalter nach Maßgabe der Beschlüsse der Wohnungseigentümer. Unabhängig von den Beschlüssen der Wohnungseigentümer verleiht ihm das Gesetz in § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG die Kompetenz, sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung von untergeordneter Bedeutung zu treffen. Insoweit hat er auch ohne entsprechende Beschlussfassu...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 1.2 Zuständigkeit

Die Verwaltung des Sondereigentums obliegt allein dem Eigentümer. Freilich kann dieser einen Verwalter mit der Verwaltung seiner Einheit beauftragen, also einen Sondereigentumsverwalter. Hierbei kann es sich durchaus auch um den Wohnungseigentumsverwalter handeln. Die übrigen Wohnungseigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft haben keinerlei Verwaltungskompetenzen, was Sonder...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 3.2 Zuständigkeit

Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt nach § 18 Abs. 1 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Wichtigstes Verwaltungsorgan neben den Wohnungseigentümern bzw. der Wohnungseigentümerversammlung ist der Verwalter. Seiner Bedeutung entsprechend, ordnet § 26 Abs. 5 WEG an, dass seine Bestellung nicht ausgeschlossen werden kann – auch nicht durch Vereinbarung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.3 Kontoinhaberin

Im Zuge der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und der hiermit verbundenen Zuordnung des Gemeinschaftsvermögens zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gem. § 9a Abs. 3 WEG, ist Konteninhaberin grundsätzlich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Bei einer Kontoneueröffnung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft widerspricht es den Grundsätzen ordnungsmäßi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEG) / 4 Hausgeldeinzug

Wie der Wohnungseigentümer seiner Verpflichtung zur Entrichtung des Hausgelds nachkommt, obliegt zunächst seiner Entscheidung. Sieht jedoch die Teilungserklärung bzw. die Gemeinschaftsordnung eine besondere Zahlungsweise vor, so ist der Wohnungseigentümer hieran gebunden. Sind demnach die Hausgelder im Lastschriftverfahren zu entrichten, so ist der einzelne Eigentümer an die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 2.2 Aufgaben

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sieht das Gesetz keinen konkreten Pflichtenkatalog des Verwalters mehr vor. Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG hat er sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung von untergeordneter Bedeutung zu treffen, die nicht zu erheblichen Verpflichtungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führen. Was im Einzelfall von untergeordneter Bedeutung...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / Zusammenfassung

Überblick Bis zum Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG)[1] am 1.12.2020 wurde die Wohnungseigentümergemeinschaft als "teilrechtsfähig" bezeichnet. Diese Teilrechtsfähigkeit wiederum beruhte auf einer BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2005[2], die im Zuge der WEG-Reform 2007[3] kodifiziert wurde. Da der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nunmehr nach...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 4.1 Gegenstand

Das Gemeinschaftsvermögen ist gemäß § 9a Abs. 3 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet. Es besteht aus den im Rahmen der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gesetzlich begründeten und rechtsgeschäftlich erworbenen Sachen und Rechten sowie den entstandenen Verbindlichkeiten. Zum Gemeinschaftsvermögen gehören insbesondere die Ansprüche und Befu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.2.2.1 Klagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Gegenüber der Rechtslage vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 hat sich der Anwendungsbereich der entsprechenden vormaligen Bestimmung des § 43 Nr. 2 WEG a. F. insoweit erweitert, als die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gemäß § 18 Abs. 1 WEG nunmehr der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt. Auswirkungen hat dies in erster Linie für vormals noch mögliche Direk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 5.2.2 Schutzwürdige Belange des Schuldners

Paradebeispiel für die Erhaltung schutzwürdiger Belange des Schuldners ist das Erfordernis eines Vorgehens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Geltendmachung von Mängelrechten aus einem Bauträgerkaufvertrag. Dies hat zwar nur indirekt etwas mit der Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tun, als der BGH bereits im Jahr 1979 klargestellt hat, dass ...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 7.2.2.2 Mitbenutzung des Verpflichteten

Verbreitet sind Fälle, in den 2 oder mehr Wohnungseigentumsanlagen über eine sich unter den real geteilten Grundstücken befindliche Tiefgarage verfügen, die entsprechend der Häuser ebenfalls vertikal in der Luftlinie geteilt und insoweit jeweils teilweise gemeinschaftliches Eigentum der jeweiligen Wohnungseigentümer der einzelnen Häuser ist. Praxis-Beispiel Gemeinsame Zufahrt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.3.4 Verhältnis außenstehender Dritter zu den Wohnungseigentümern

Unmittelbare Außenhaftung Für das Verhältnis außenstehender Dritter zu den Wohnungseigentümern ist § 9a Abs. 4 WEG von erheblicher praktischer Bedeutung. Da Rechtsgeschäfte – insbesondere Verträge – im Rahmen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geschlossen werden und nicht mit den einzelnen Wohnungseigentümern in ihrer Gesamth...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.1 Vertragspartnerin ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer fungiert im gesamten Bereich der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums als Vertragspartnerin von Unternehmen und Dienstleistern bei Bewirtschaftung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Praxis-Beispiel Vertragspartner Ist das Dach der Wohnanlage undicht und muss ein Dachdecker beauftragt werden, wird der Auftrag im Name...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.1.1 Klagen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 43 Abs. 1 Satz 1 WEG ordnet an, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht hat, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Nach der zivilprozessualen Vorschrift des § 17 ZPO richtet sich der allgemeine Gerichtsstand juristischer Personen und rechtsfähiger Personengesellschaften nach dem Ort der Verwaltung. Nun könnte man im Fall...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahren in Wohnungseigent... / 3.1 Grundsätze

Auch im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren werden die Beteiligten/Parteien im Geltungsbereich der ZPO als "echtem" Streitverfahren als Kläger und Beklagte bezeichnet. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG im Gerichtsverfahren als solche parteifähig und kann klagen und verklagt werden. Praxis-Beispiel Gemeinschaft als Beteiligte Bestehen bei...mehr