Fachbeiträge & Kommentare zu Vertragsstrafe

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Zur Angemessenheit von Vertragsstrafen in AGB

Zusammenfassung Eine AGB-Vertragsstrafenvereinbarung, die für Vertragsverstöße von unterschiedlichem Gewicht einen gleich hohen pauschalen Betrag vorsieht, ist unwirksam, wenn sie angesichts des typischerweise geringsten Vertragsverstoßes unverhältnismäßig hoch ist. Vertragsstrafenklausel in AGB Die Klägerin ist Herausgeberin eines Gutscheinheftes ("Schlemmerblock") im Bereich...mehr

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Umsatzsteuer, Steuerbefreiung, Leistungen von Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder für Zwecke deren steuerfreier Tätigkeiten, Umfang der Steuerbefreiung

Sachverhalt Bei der Klage der EU-Kommission gegen Deutschland ging es um den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL für Leistungen von Personenvereinigungen gegenüber ihren Mitgliedern für Zwecke deren steuerfreier Leistungen. Die EU-Kommission meinte, Deutschland habe dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 132 Abs. 1 Buchst. f M...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / f) Vertragsstrafe (§ 309 Nr. 6 BGB)

aa) Allgemeines Rz. 84 Nach § 309 Nr. 6 BGB sind Vertragsbedingungen unwirksam, durch die der Verwender dem Vertragspartner für die Fälle der Nichtabnahme oder der verspäteten Abnahme der Leistung, des Zahlungsverzuges oder der Lösung vom Vertrag eine Vertragsstrafe auferlegt, unabhängig davon, wie er die Vertragsstrafe bezeichnet. Rz. 85 Diese Regelung des Gesetzgebers führt ...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / bb) Untersagte Vertragsstrafen

Rz. 89 § 309 Nr. 6 BGB erfasst verschiedene Tatbestände, in denen ein formularmäßiges Vertragsstrafeversprechen unwirksam ist. Hierzu zählen:[196]mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / dd) Wirksamkeitserfordernisse nach § 307 BGB

Rz. 91 Die fehlende Anwendbarkeit des § 309 Nr. 6 BGB auf alle Arten der Vertragsstrafe führt nicht zu einer generellen Wirksamkeit entsprechender Vereinbarungen. Vielmehr sind – außerhalb des Anwendungsbereiches des § 309 Nr. 6 BGB – Vertragsstrafen nach § 307 BGB auf ihre Angemessenheit hin zu untersuchen.[209] Deshalb erlangt die Anwendung des § 307 BGB insbesondere für V...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / aa) Allgemeines

Rz. 84 Nach § 309 Nr. 6 BGB sind Vertragsbedingungen unwirksam, durch die der Verwender dem Vertragspartner für die Fälle der Nichtabnahme oder der verspäteten Abnahme der Leistung, des Zahlungsverzuges oder der Lösung vom Vertrag eine Vertragsstrafe auferlegt, unabhängig davon, wie er die Vertragsstrafe bezeichnet. Rz. 85 Diese Regelung des Gesetzgebers führt zwar nicht zu e...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / aa) Allgemeines

Rz. 67 § 309 Nr. 5 lit. a BGB ist durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz unverändert in das BGB übernommen worden und entspricht § 11 Nr. 5 lit. a AGBG. Dagegen wurde § 309 Nr. 5 lit. b BGB mit Wirkung ab dem 1.1.2002 so geändert, dass die Wirksamkeit einer Schadenspauschale in Allgemeinen Geschäftsbedingungen seither voraussetzt, dass dem Vertragspartner ausdrücklich d...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / cc) Kaufmännischer Geschäftsverkehr

Rz. 90 Gegenüber einem Unternehmer ist eine Vertragsbedingung, die diesem eine Vertragsstrafe für von ihm verursachte Leistungsstörungen auferlegt, grundsätzlich wirksam.[206] Dies wird damit begründet, dass der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendende Unternehmer angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung rein kaufmännischer Geschäfte regelmäßig ein gesteigertes Inte...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / d) Mahnung und Fristsetzung (§ 309 Nr. 4 BGB)

Rz. 61 Nach § 309 Nr. 4 BGB ist eine Vertragsbedingung unwirksam, durch die der Verwender von der gesetzlichen Obliegenheit freigestellt wird, den anderen Vertragsteil zu mahnen oder ihm eine Frist für die Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Damit erstreckt sich der Anwendungsbereich der Vorschrift auf zentrale Bereiche des Schuldrechts, wie etwa den Schadensersatz aufgru...mehr

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§ 6 Anwendungsbereich (§ 31... / Literaturtipps

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§ 3 Der Begriff der Allgeme... / I. Die Individualabrede

Rz. 65 Unter einer "Individualabrede" i.S.v. § 305 lit. b BGB ist jede Vereinbarung zu verstehen, die i.S.d. § 305 Abs. 1 S. 3 BGB im Einzelnen ausgehandelt worden ist. Zudem fallen darunter aber auch solche Vereinbarungen, die nicht den strengen Anforderungen des § 305 Abs. 1 S. 3 BGB genügen.[349] Individualabreden, die auch noch nach Vertragsschluss getroffen werden können...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / II. Überraschende Vertragsbedingungen

Rz. 155 Der Grund für eine Nichteinbeziehung überraschender Klauseln liegt darin begründet, dass aufgrund des fehlenden Rechtsnormcharakters von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe hierzu Rdn 1) diese zwar nur durch eine rechtsgeschäftliche Einbeziehung (vgl. § 305 Abs. 2 BGB – Einbeziehungsabrede – siehe Rdn 13 ff.) Vertragsbestandteil werden, das hierfür notwendige Ein...mehr

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§ 3 Der Begriff der Allgeme... / E. Veranlassen der Einbeziehung durch den Verwender

Rz. 46 Verwender ist nach der Legaldefinition des § 305 Abs. 1 S. 1 BGB die Vertragspartei, die der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss Allgemeine Geschäftsbedingungen stellt: sog. Stellen der Vertragsbedingungen (vgl. aber abweichend die Regelung des § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB, die auch Drittklauseln erfasst, siehe § 6 Rdn 32 ff.). Das Merkmal "Stellen" ist formal zu v...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / Literaturtipps

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§ 6 Anwendungsbereich (§ 31... / 3. Arbeitsrecht

Rz. 68 Die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB über Allgemeine Geschäftsbedingungen und damit auch die Zweifelsfall-Regelung des § 305 lit. c Abs. 2 BGB finden auf Betriebsvereinbarungen keine Anwendung, so § 310 Abs. 4 S. 1 BGB.[198] Bei der Anwendung der §§ 305 ff. BGB auf Arbeitsverträge sind nach § 310 Abs. 4 S. 2 1. Hs. BGB "die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten" ange...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / cc) Vertragsstrafen

Rz. 34 Nach §§ 20 f. AVB-VSV/P sind (wirksame) Vertragsstrafen i.S.d. § 339 BGB, § 348 HGB versichert, wobei die Versicherungsleistung hier auf ein Sublimit von max. 1 Mio. EUR begrenzt ist. Darüber hinaus muss der Anspruch auf die Zahlung der Vertragsstrafe durch den Eintritt eines Versicherungsfalles, m.a.W. durch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung einer Vertrauensperso...mehr

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§ 18 Transportversicherung / l) Unübliche Vereinbarungen wie Vertragsstrafen/Lieferfristgarantien (Ziff. 6.12 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 203 Ansprüche aus im Verkehrsgewerbe unüblichen Vereinbarungen sind nach Ziff. 6.12 DTV-VHV 2003/2011 ausgeschlossen. Als unüblich definiert Ziff. 6.12 DTV-VHV 2003/2011 Vertragsstrafen und Lieferfristgarantien. Auch die Vereinbarung einer vom Gesetz abweichenden Erhöhung der Gewichtshaftungssummen oder allgemein Vereinbarungen, die zu einer im Vergleich zur gesetzlichen...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / V. Vertragsstrafen, Kautionen, Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages) (Ziff. 5.11)

Rz. 165 In der Regel enthalten die D&O-Policen, die in der Praxis vorfindbar sind, dem Modell (vgl. Ziff. 5.11, 5.13) entsprechende Ausschlüsse wegen Vertragsstrafen, Kautionen, Geldstrafen, Geldbußen und Entschädigungen mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages), aber auch hinsichtlich solcher Zuwendungen, die im Zusammenhang mit Bestechungen, Schenkungen, Spenden ...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / E. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Vertrauensschaden­versicherung-Premium (AVB-VSV/P) (Auszug)

Rz. 83 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Euler Hermes SA (Volltext abrufbar unter http://www.eulerhermes.de/mediacenter/Lists/mediacenter-documents/avb_vsv_premium.pdf). Schäden – verursacht durch Vertrauenspersonen § 1 Für welche Schäden, verursacht durch eine identifiz...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) – Stand April 2016

Rz. 186 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / b) Ausnahmen

Rz. 30 Durch Wiedereinschluss sind (mittelbare) Schäden infolge Geheimnisverrats, Aufwendungen zur Fortführung des Geschäftsbetriebs infolge Eingriffe Dritter in das EDV-System, die innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Eingriff getätigt wurden und Schäden im Zusammenhang mit Überweisungen nach Ausspähen und Missbrauch von Benutzerzugangsdaten sowie Vertragsstrafe...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV) – Stand Dezember 2016

Rz. 187 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 24 Umweltschadensversiche... / E. Anhang: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensversicherung (USV) – Stand Februar 2016

Rz. 39 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen B...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / a) Definition

Rz. 52 Mit der Reform der FBUB wurde nunmehr der Begriff Unterbrechungsschaden klarstellend in den Begriff Ertragsausfallschaden umbenannt, um so den Gegenstand des Leistungsversprechens stärker zum Ausdruck zu bringen. Der Ertragsausfallschaden besteht gemäß § 1 Nr. 2 a FBUB 2010 A aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versi...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / I. Allgemeine Bedingungen für die Ausfuhrkreditversicherung (AVB AKV 04)

Rz. 143 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Atradius Kreditversicherung. § 1 Gegenstand der Versicherung Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Ausfälle an versicherten Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, sofern der Forderungsausfall durch den in § 9 AVB definierten und während der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetretenen Versicherungsf...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / 2. Kostenersatz und Vorteilsanrechnung

Rz. 122 Der Kostenersatz für Schadenminderungsmaßnahmen ist in § 13 Nr. 1 FBUB 2010 B geregelt. So fallen Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls zur Abwendung oder Minderung des Unterbrechungsschadens macht, dem Versicherer zur Last, soweit der Versicherungsnehmer sie den Umständen nach für geboten halten durfte, oder d...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (2) Einzelheiten zu den von Ziff. 4.2 erfassten Schadenersatzansprüchen (Ziff. 4.2.2)

Rz. 83 Übersicht 4.2.2.1 Wegen Beschädigung oder Vernichtung der anderen Produktemehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz, § 2 Ziff. 1–3 AVB

Rz. 18 Sofern versicherte Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen ausfallen und ein Versicherungsfall während der Laufzeit des Versicherungsvertrages vorliegt, hat der Versicherungsnehmer einen Entschädigungsanspruch gegen den Versicherer (§ 1 AVB), soweit er den Pflichten und Obliegenheiten aus der Police nachgekommen ist. Im Rahmen der Absicherung von Dienst...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / II. Allgemeine Bedingungen für die Warenkreditversicherung (AVB WKV 04)

Rz. 144 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Atradius Kreditversicherung. § 1 Gegenstand der Versicherung Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Ausfälle von versicherten Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, sofern der Forderungsausfall durch den in § 9 AVB definierten und während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eingetretenen Versicherung...mehr

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§ 18 Transportversicherung / II. DTV-Verkehrshaftungsversicherungs-Bedingungen für die laufende Versicherung für Frachtführer, Spedition und Lagerhalter 2003/2011 (DTV-VHV laufende Versicherung 2003/2011) – Stand Januar 2015

Rz. 266 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

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§ 14 Sonderregelungen zum V... / I. Beispiele für Umgehungen

Rz. 39 Unzulässige Umgehungsversuche[102] sind insbesondere:mehr

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Industrie 4.0: Revolution o... / 2.1 Industrie 4.0 als Evolution: Smart Factory

Flexibilität als neue Steuerungsgröße Produktqualität, Ressourcen- und Kosteneffizienz sowie eine möglichst geringe Produktionszeit werden traditionell als die zentralen Ziele der Produktion eines Unternehmens genannt. In den letzten Jahren wurden diese Ziele vermehrt durch den Aspekt der Nachhaltigkeit von Produktionsabläufen ergänzt. In Zeiten volatiler Märkte und globalen...mehr

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Logistikkennzahlen: Effizie... / 3.4.4 Liefertreue

Wichtigste Kennzahl der Distributionslogistik Die Liefertreue, auch als Termintreue bezeichnet, ist eine wichtige, wenn nicht gar die wichtigste Kennzahl in der Distributionslogistik. Nicht eingehaltene Liefertermine, d. h. verspätete Lieferungen, haben häufig Vertragsstrafen zur Folge. In jedem Fall beeinträchtigen sie die Kundenzufriedenheit stark. Wenn also von Logistikleis...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Vor dem Unternehmenszusammenschluss bestehende (Vertrags-)Beziehungen zwischen Erwerber und erworbenen Unternehmen (inkl. Zahlungen für künftige Leistungen bisheriger Eigentümer oder Mitarbeiter)

Tz. 194 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Vor dem Unternehmenszusammenschluss können zwischen den zusammenschließenden Unternehmen vertragliche oder sonstige Beziehungen bestehen, die entweder bereits beim erwerbenden und erworbenen Unternehmen erfasst sind oder im Rahmen der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses erstmalig zu erfassen sind. Beispiele für vertragliche Beziehunge...mehr

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AGS 6/2017, Zur umsatzsteue... / 2 Aus den Gründen

Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Entscheidung in der Sache selbst (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FGO). Das FG hat zu Unrecht einen steuerbaren Leistungsaustausch zwischen der Klägerin und den von ihr abgemahnten Mitbewerbern verneint. 1. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer die Lieferungen und sonstigen Leistung...mehr

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AGS 4/2017, Anrechnung mehr... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger hatte die Beklagte vorprozessual mit drei gesonderten Schreiben seiner späteren Prozessbevollmächtigten wegen verschiedener wettbewerbswidriger Handlungen vergeblich abgemahnt. Er erwirkte im späteren Rechtsstreit beim LG ein Versäumnisurteil, mit dem die Beklagte zur Unterlassung der mit den Abmahnungen beanstandeten Handlungen und zur Zahlung einer Vertragsst...mehr

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zfs 3/2017, Haftung eines Z... / 2 Aus den Gründen:

[10] "… Das hält der rechtlichen Überprüfung nicht stand. Mit der vom BG gegebenen Begründung kann ein Anspruch der Kl. gem. § 280 Abs. 1 BGB nicht verneint werden." [11] 1. Rechtsfehlerfrei geht das BG davon aus, dass zwischen der Kl. und dem Bekl. ein Zuschauervertrag zustande gekommen ist. Revisionsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden ist die Annahme des BG, der Bekl. ...mehr

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zfs 3/2017, Gelegenheitsver... / Sachverhalt

I. Gegenstand des Rechtsstreits ist die Frage, ob die Kl. Anspruch auf eine vorläufige, einstweilige oder rückwirkende personenbeförderungsrechtliche Genehmigung oder einen Vorbescheid für die Zeit ab der Antragstellung bis zur Erteilung der endgültigen Genehmigung hat. Die Kl. betreibt ein Taxi- und Mietwagenunternehmen und war Inhaberin von Genehmigungen nach § 47 und § 49 ...mehr

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zfs 3/2017, Gelegenheitsver... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Aus der Antragsbegründung ergeben sich weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). Für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen oder Mietwagen kann weder eine vorläufige, einstweilige ode...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Identifizierung einer variablen Vergütung

Tz. 100 Stand: EL 31 - ET: 3/2017 Sofern der Transaktionspreis ein variables Entgelt beinhaltet, bspw. in Form von Skonti, Preisnachlässen, Rabatten, Gutschriften, Anreizzahlungen oder Vertragsstrafen, ist dieser Betrag zu schätzen (IFRS 15.50 f.). Eine nutzungsabhängige Vergütung, die sich anhand der künftigen Nutzung eines übertragenen Vermögenswerts bemisst, stellt – abges...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kundenoptionen auf zusätzliche Güter oder Dienstleistungen

Tz. 209 Stand: EL 31 - ET: 3/2017 Die Bilanzierung von Kundenoptionen, die es dem Kunden ermöglichen, zusätzliche Güter oder Dienstleistungen kostenlos oder vergünstigt zu erhalten ("customer options for additional goods or services"), richtet sich nach der Abgrenzbarkeit der Option als eigenständige Leistungsverpflichtung (IFRS 15.B39 f.). Hierunter sind neben Kundenbindungs...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / dd) Die Klassifizierungskriterien im Detail

Tz. 294 Geht das Eigentum an einem Leasinggegenstand zum Ende der Vertragslaufzeit auf den Leasingnehmer über, liegt infolgedessen ein Finanzierungsleasing vor. Räumt der Leasinggeber dem Leasingnehmer zum Ende des Leasingverhältnisses lediglich eine solche Kaufoption ein, d. h. der Leasingnehmer hat das Recht den Leasinggegenstand zu einem bereits zu Beginn des Leasingverhä...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / cc) Arten von Leasingverhältnissen

Tz. 283 Der Standard IAS 17 unterscheidet zwischen zwei Arten von Leasingverhältnissen, dem Finanzierungsleasing und dem Operate-Leasing. Während das rechtliche Eigentum typischerweise beim Leasinggeber verbleibt, hängt die Identifizierung als Finanzierungs- oder Operate-Leasing davon ab, ob dem Leasingnehmer das wirtschaftliche Eigentum an dem Leasinggegenstand zuzurechnen ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / bb2) Auswirkungen bei negativer Fortführungsprognose

Tz. 14 Kommen die Geschäftsleiter zu der Erkenntnis, dass eine Unternehmensfortführung nicht mehr unterstellt werden kann, hat dies Konsequenzen für Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden. Allerdings bedeutet eine negative Fortführungsprognose nicht, dass die Bewertungsvorschriften des HGB nicht mehr gelten. Vielmehr bleibt es grds. bei den allgemeinen Re...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 9: Umsatzerlöse und... / aa) Umsatzrealisierung bei Fertigungsaufträgen

Tz. 23 Fertigungsaufträge stellen regelmäßig Werkverträge i. S. d. § 631 BGB dar. Ein Werkvertrag beinhaltet für das umsatzgenerierende Unternehmen die Verpflichtung zur Fertigstellung eines konkreten Kundenauftrags, der die Herstellung bzw. Veränderung eines Gegenstands oder die Ablieferung des Ergebnisses einer Dienstleistung, wie beispielsweise die Erstellung eines Gutach...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 9: Umsatzerlöse und... / dd1) Umsatzrealisierung bei Fertigungsaufträgen

Tz. 156 In den Anwendungsbereich des IAS 11 fallen Verträge über die kundenspezifische Fertigung von Vermögenswerten und Dienstleistungen, die im direkten Zusammenhang mit der Erstellung der Vermögenswerte stehen, wie beispielsweise Leistungen von Architekten (IAS 11.3 ff.). Entscheidend ist, dass der Kunde maßgeblichen Einfluss auf die Eigenschaften und das Design der zu fe...mehr

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AGS 2/2017, Anfall einer Ei... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG statthaft, da das LG als Beschwerdegericht entschieden und die weitere Beschwerde zugelassen hat. Die weitere Beschwerde ist auch im Übrigen zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt worden, § 56 Abs. 2 S. 1 i. V m. § 33 Abs. 6 S. 4, Abs. 3 S. 3 RVG. Sie ist aber unbegründet. Di...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. § 309 Nr. 6 BGB (Vertragsstrafen)

Rz. 6 Die Unterscheidung zwischen pauschaliertem Schadensersatz und Vertragsstrafe kann sich als ausgesprochen schwierig erweisen. Sie ist für die AGB-rechtliche Inhaltskontrolle jedoch insofern von grundlegender Bedeutung, als dass für die beiden Rechtsinstitute höchst unterschiedliche Klauselverbote gelten. § 309 Nr. 5a BGB verbietet unangemessen hohe Schadenspauschalen un...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Vertragsstrafen und verwandte Erscheinungsformen

1. Unselbstständige und selbstständige Strafversprechen Rz. 5 Das Klauselverbot des § 309 Nr. 6 BGB gilt sowohl für unselbstständige als auch für selbstständige Strafversprechen. Rz. 6 Die §§ 339 ff. BGB regeln das unselbstständige Strafversprechen. Es dient der Sicherung einer Hauptverbindlichkeit und ist von ihr abhängig (akzessorisch).[11] Als Hauptverbindlichkeit kommen au...mehr