Fachbeiträge & Kommentare zu Vertragsstrafe

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. § 309 Nr. 6 BGB (Vertragsstrafen)

Rz. 6 Die Unterscheidung zwischen pauschaliertem Schadensersatz und Vertragsstrafe kann sich als ausgesprochen schwierig erweisen. Sie ist für die AGB-rechtliche Inhaltskontrolle jedoch insofern von grundlegender Bedeutung, als dass für die beiden Rechtsinstitute höchst unterschiedliche Klauselverbote gelten. § 309 Nr. 5a BGB verbietet unangemessen hohe Schadenspauschalen un...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Vertragsstrafen und verwandte Erscheinungsformen

1. Unselbstständige und selbstständige Strafversprechen Rz. 5 Das Klauselverbot des § 309 Nr. 6 BGB gilt sowohl für unselbstständige als auch für selbstständige Strafversprechen. Rz. 6 Die §§ 339 ff. BGB regeln das unselbstständige Strafversprechen. Es dient der Sicherung einer Hauptverbindlichkeit und ist von ihr abhängig (akzessorisch).[11] Als Hauptverbindlichkeit kommen au...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / C. Inhaltskontrolle nach § 307 BGB

Rz. 15 Soweit formularmäßige Vertragsstrafeversprechen nicht dem Anwendungsbereich des § 309 Nr. 6 BGB unterfallen, erfolgt die Inhaltskontrolle von Vertragsstrafeklauseln nach § 307 BGB. Dabei stellt die Rechtsprechung u.a. darauf ab, ob die Höhe der Vertragsstrafe angemessen ist,[32] der Inhalt einer Vertragsstrafeklausel hinreichend bestimmt ist,[33] der Schuldner nicht z...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Abgrenzung zu § 309 Nr. 5 BGB

Rz. 2 Während sich die Wirksamkeit von Vertragsstrafeklauseln gemäß § 309 Nr. 6 BGB danach beurteilt, unter welchen Voraussetzungen die Vertragsstrafe verwirkt wird, verbietet § 309 Nr. 5 BGB unangemessen hohe Schadenspauschalen und verlangt vom AGB-Verwender, gegenüber seinem Vertragspartner die Möglichkeit des Gegenbeweises ausdrücklich zuzulassen. Aufgrund dieser untersch...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Zahlungsverzug

Rz. 12 Die Vorschrift greift bei Vertragsstrafen ein, deren Verwirkung durch einen Zahlungsverzug des Schuldners (§ 286 BGB) ausgelöst wird. Der Begriff des Zahlungsverzugs ist ebenfalls weit auszulegen. Eine Vertragsstrafenklausel, die an eine nicht fristgemäße Zahlung des Schuldners anknüpft, ist nach § 309 Nr. 6 BGB unwirksam.[23] Auch ein Vertragsstrafeversprechen für da...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / D. Verkehr zwischen Unternehmern

Rz. 16 Das Klauselverbot des § 309 Nr. 6 BGB findet keine Anwendung, wenn Vertragsstrafeklauseln gegenüber Unternehmern verwendet werden.[36] Vielmehr stellen Vertragsstrafeversprechen im unternehmerischen Geschäftsverkehr häufig ein wirksames Mittel dar, den Vertragspartner zur Erfüllung seiner Vertragspflichten anzuhalten und dem AGB-Verwender den Schadensnachweis zu erspa...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 3. Lösung vom Vertrag

Rz. 14 § 309 Nr. 6 BGB erfasst schließlich alle Fälle von Vertragsstrafeklauseln, die bei einer Lösung des Schuldners vom Vertrag eingreifen sollen. Hierbei bedeutet die Lösung vom Vertrag jede ausdrückliche Rechtshandlung (Rücktritt, Kündigung, Widerruf, endgültige Erfüllungs- oder Abnahmeverweigerung, Aufhebungsverlangen) oder die konkludente Bekundung eines nicht mehr bes...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Bedeutung des Klauselverbots

Rz. 1 Die Verwendung formularmäßiger Vertragsstrafeklauseln im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern begegnet immer wieder schwerwiegenden Bedenken, da mit ihnen die Gefahr verbunden ist, dass der AGB-Verwender seine Vertragspartner in unangemessener Weise benachteiligt.[1] Zum einen können Vertragsstrafen unabhängig vom Eintritt eines tatsächlichen Schadens geltend gemacht werd...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Unselbstständige und selbstständige Strafversprechen

Rz. 5 Das Klauselverbot des § 309 Nr. 6 BGB gilt sowohl für unselbstständige als auch für selbstständige Strafversprechen. Rz. 6 Die §§ 339 ff. BGB regeln das unselbstständige Strafversprechen. Es dient der Sicherung einer Hauptverbindlichkeit und ist von ihr abhängig (akzessorisch).[11] Als Hauptverbindlichkeit kommen auch vertragliche Nebenpflichten oder gesetzliche Pflicht...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Verfall- und Verwirkungsklauseln

Rz. 8 Von Verfall- oder Verwirkungsklauseln ist die Rede, wenn Bestimmungen vorsehen, dass eine Vertragspartei aufgrund einer Pflichtverletzung Rechte oder Ansprüche verliert, die ihr an sich zustehen.[14] Die Vorschriften der §§ 339 ff. BGB und somit auch § 309 Nr. 6 BGB sind auf Verfall- oder Verwirkungsklauseln zumindest entsprechend anwendbar.[15] Etwas anderes gilt für ...mehr

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§ 16 Anhang / D. Checkliste für Umgangsregelungen

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AGB-Richtlinie (RL) / B. Hinweise

Rz. 3 Hinzuweisen ist jedoch auf Folgendes: Die Richtlinie gilt nur für Verbraucherverträge.[2] Auch insoweit stellt diese nur einen Mindestschutz sicher, Art. 8 RL. Rz. 4 Eine richtlinienkonforme Auslegung kommt nur in Betracht, soweit diese Richtlinie den Verkehr mit Verbrauchern (B2C) betrifft, nicht dagegen im Rechtsverkehr unter Kaufleuten und Unternehmern und zwischen Ve...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 2. Eigentum

Rz. 274 Folgende Punkte können im Einzelfall der Regelung bedürfen: Bei weiterer Nutzung: Rz. 275 Bei Auszug: Es ist das Objekt wi...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 3. Garantieversprechen

Rz. 9 Mit dem Garantieversprechen soll ein bestimmtes Verhalten in der Vergangenheit oder der Eintritt eines zukünftigen Erfolgs gewährleistet werden.[17] Der Garant verspricht dem Gläubiger eine Leistung für den Fall, dass ein bestimmter, vom bisherigen (eigenen oder fremden) Verhalten abhängiger Erfolg entweder eintritt oder ausbleibt. Damit kann das Garantieversprechen – ...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / c) Keine materiellrechtliche Wirkung der Schonungseinreden

Rz. 177 Umstritten ist die Frage, ob die Erhebung der Einrede sich auf prozessuale und vollstreckungsrechtliche Wirkungen beschränkt oder ob auch materiellrechtliche Folgen daraus entspringen, etwa dass nach Erhebung der Einrede während der dreimonatigen Frist kein Verzug eintritt Die heute h.M. geht seit RGZ 79, 201, 204 von einer rein prozessualen Wirkung aus und verneint ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Arbeitsverträge

Rz. 10 Keine Bedeutung hat das Klauselverbot des § 309 Nr. 6 BGB für Arbeitsverträge. Das BAG beurteilt Vertragsstrafeklauseln in Arbeitsverträgen wegen der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten (§ 310 Abs. 4 S. 2 BGB) nach § 307 BGB (vgl. hierzu Stichwort "Vertragsstrafen", Rdn 2301 ff.).[20]mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 27. Kfz-Versicherung

Rz. 392 Kfz-Haftpflicht-Versicherungen bestehen bis zur Abmeldung des Kfz fort. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht. Der Nachlasspfleger sollte die Versicherung über die Nachlasspflegschaft informieren und vorsorglich schon um Auskehrung des anteiligen Prämienguthabens nach der Abmeldung auf ein zu benennendes Konto bitten. Gleiches gilt für die im Regelfall parallel vorhande...mehr

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§ 27 Haftung des Nachlasspf... / 3. Kfz im Nachlass

Rz. 41 Gehört zum Nachlass ein Kraftfahrzeug, sollte sich der Nachlasspfleger vor einer Inbetriebnahme vergewissern, dass zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, bei der kein Prämienrückstand mit der ersten Prämie oder ein Zahlungsverzug mit einer Folgeprämie vorliegt. Andernfalls kann sich der Versicherer im Versicherungsfall auf seine Leistungsfreiheit nach § 3...mehr

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Eintragungsfähigkeit von Vereinbarungen

Leitsatz Das Grundbuchamt darf eine zur Eintragung bewilligte Bestimmung der Gemeinschaftsordnung nur beanstanden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass das Grundbuch durch die Eintragung unrichtig würde, weil die Bestimmung unwirksam oder unbeachtlich ist. Als Prüfungsmaßstab kommen dabei die §§ 134, 138 BGB sowie § 242 BGB in Betracht. Die Gemeinschaftsordnung ist nicht an den...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / c) Kumulierung von Schadensersatz und Vertragsstrafe

Vertragsstrafevereinbarungen haben bekanntlich eine doppelte Zielrichtung: Sie sollen den Schuldner zur Erfüllung der Hauptverbindlichkeit motivieren und dem Gläubiger im Falle einer Zuwiderhandlung den Schadensnachweis ersparen (BGH NJW 1988, 2536). Diesem charakteristischen Merkmal des Vertragsstraferechts trägt § 340 Abs. 2 BGB Rechnung, indem er vorsieht, dass Zahlungen ...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 3. Auswirkung auf die Wiederholungsgefahr, Entstehung des Anspruchs auf Vertragsstrafe

Trotz der Notwendigkeit der Vertragserklärung des Gläubigers kommt bereits dem alleinigen Vertragsstrafeversprechen des Schuldners in bestimmt gelagerten Fällen eine rechtliche Wirkung zu: Obwohl mit ihr noch kein Unterlassungsvertrag zustande kommt, lässt bereits die einseitige mit einer Vertragsstrafe bewehrten Unterwerfungserklärung als solche die Wiederholungsgefahr entf...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / d) Vertragsstrafe ohne Verschulden

Im Falle des § 339 S. 1 BGB setzt die Verwirkung der Vertragsstrafe den Verzug des Schuldners und daher mittelbar über § 286 Abs. 4 BGB dessen Verschulden voraus. Dies gilt ebenso für den Unterlassungsanspruch, obwohl der Wortlaut von § 339 S. 2 BGB hier scheinbar nur eine Zuwiderhandlung und kein Verschulden verlangt (BGH-Rechtsprechung seit 1972, vgl. BGH NJW 1972, 1893). ...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / II. Vertragsstrafe/Vertragsstrafeversprechen

1. Rechtsnatur Die Vertragsstrafe ist in den §§ 339–345 BGB geregelt. Nach der Definition des § 339 BGB setzt die Vertragsstrafe das Versprechen der Zahlung von Geld für den Fall der ausbleibenden oder unzureichenden Erfüllung einer Hauptverbindlichkeit voraus. Der Vertragsstrafeanspruch ist also stets auf die Zahlung von Geld gerichtet. In diesem Inhalt des Anspruchs untersc...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / e) Höhe der Vertragsstrafe

Eine unangemessene Benachteiligung des Schuldners kann sich aus der Höhe der Vertragsstrafe ergeben (BGH NJW 2016, 1230 Rn 34). Dies ist vor allem dann gegeben, wenn die Sanktion in einem Missverhältnis zur Schwere des Vertragsverstoßes und seinen Folgen für den Gläubiger steht (BGH NJW 1994, 1060; in BGH NJW 2016, 1230 Rn 34 ist insoweit wohl aufgrund eines Schreibfehlers v...mehr

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ZAP 21/2015, Das zuständige... / aa) Vertragsstrafe

Gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 UWG sollen die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch eine mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungserklärung beizulegen. Ist das geschehen, so wirft das die Frage auf, ob § 13 Abs. 1 S. 1 UWG au...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch auf Vertragsstrafe und seine Durchsetzung im Prozess – Leichtes Spiel für den Gläubiger?

I. Vorbemerkung Die Vertragsstrafe ist ein im Rahmen einer Vereinbarung abgegebenes Versprechen des Schuldners, bei Nicht- oder Schlechterfüllung einer Hauptverbindlichkeit eine Geldsumme an den Gläubiger zu zahlen. Häufig treffen in Vertragsstrafeprozessen Kläger mit überzogenen Erwartungen auf Beklagte, die nicht einsehen wollen, für eine "Bagatelle" "absurd hohe Beträge" z...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 2. Prozessuale Vorgehensweise

Im Falle der Geltendmachung einer Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch kann sich der Gläubiger nicht darauf beschränken, auf Bestimmung der Vertragsstrafe zu klagen. Vielmehr ist die Vertragsstrafe im Wege der Zahlungsklage geltend zu machen. Praxishinweis: Um das Risiko einer Teilabweisung zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Schuldner zur Auskunftserteilung aufzufordern und –...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / b) Vertragsstrafeversprechen nach Hamburger Brauch

Bei der Bestimmung der Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch muss der Gläubiger alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Zahl, die Art, die Schwere und die Folgen der Zuwiderhandlungen sowie den Verschuldensgrad berücksichtigen. Im Gegensatz zu einem festen Vertragsstrafeversprechen darf das Gericht seine eigene Ermessensentscheidung nicht an die Stelle derer des Gläub...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 1. Rechtsnatur

Die Vertragsstrafe ist in den §§ 339–345 BGB geregelt. Nach der Definition des § 339 BGB setzt die Vertragsstrafe das Versprechen der Zahlung von Geld für den Fall der ausbleibenden oder unzureichenden Erfüllung einer Hauptverbindlichkeit voraus. Der Vertragsstrafeanspruch ist also stets auf die Zahlung von Geld gerichtet. In diesem Inhalt des Anspruchs unterscheidet er sich...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 2. Vertragsstrafeversprechen nach Hamburger Brauch

Im Gegensatz zu einem solchen festen Vertragsstrafeversprechen steht das Vertragsstrafeversprechen nach Hamburger Brauch, bei dem die Höhe der Vertragsstrafe nach billigem Ermessen festzusetzen ist, sei es durch das Gericht ("alter Hamburger Brauch") oder durch den Gläubiger bzw. einen Dritten ("neuer Hamburger Brauch"). Mit einem solchen Vertragsstrafeversprechen nach Hambu...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 3. Bestimmung der Höhe

Die Bestimmung der Höhe der Vertragsstrafe bringt regelmäßig besonders große Schwierigkeiten mit sich. Diese Schwierigkeiten sind je nach Art des Vertragsstrafeversprechens unterschiedlicher Natur. a) Festes Vertragsstrafeversprechen Beim festen Vertragsstrafeversprechen erfolgt die Bestimmung der Höhe im Ausgangspunkt durch die Multiplikation der Vertragsstrafe mit der Zahl d...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / VI. Fazit

Vertragsstrafeverfahren sind für den Gläubiger kein leichtes Spiel, sondern verlangen eine realistische Einschätzung und eine umsichtige Vorgehensweise. Auch wenn Gläubigern regelmäßig zur Vereinbarung einer "festen Vertragsstrafe" geraten wird, sprechen gute Gründe dafür, einer Vertragsstrafevereinbarung nach neuem Hamburger Brauch den Vorzug zu geben. Von Rechtsanwalt Dr. G...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / I. Vorbemerkung

Die Vertragsstrafe ist ein im Rahmen einer Vereinbarung abgegebenes Versprechen des Schuldners, bei Nicht- oder Schlechterfüllung einer Hauptverbindlichkeit eine Geldsumme an den Gläubiger zu zahlen. Häufig treffen in Vertragsstrafeprozessen Kläger mit überzogenen Erwartungen auf Beklagte, die nicht einsehen wollen, für eine "Bagatelle" "absurd hohe Beträge" zahlen zu sollen...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 2. Notwendige Vertragserklärungen von Gläubiger und Schuldner

Wie schon aus der Stellung der Vertragsstrafe im 3. Abschnitt des Allgemeinen Teils des Schuldrechts deutlich wird, entsteht der Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe nicht durch eine einseitige Erklärung des Schuldners, sondern durch einen zwischen Schuldner und Gläubiger geschlossenen Vertrag. § 339 BGB und § 12 UWG, wo nur von einem "Versprechen" bzw. der "Abgabe eine...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / b) Fortsetzungszusammenhang

Die Formularpraxis ist durchzogen von Fällen, in denen der Gläubiger sich – wie im nachfolgenden Beispiel – um einen Ausschluss der "Einrede des Fortsetzungszusammenhangs" bemüht: Beispiel: "Die Schuldnerin verpflichtet sich dazu, an die Gläubigerin für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Verpflichtung eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / a) Festes Vertragsstrafeversprechen

Beim festen Vertragsstrafeversprechen erfolgt die Bestimmung der Höhe im Ausgangspunkt durch die Multiplikation der Vertragsstrafe mit der Zahl der Zuwiderhandlungen. Als "Zuwiderhandlung" ist hierbei aber nicht der Einzelakt – z.B. der Verkauf – im tatsächlichen Sinne, sondern die Handlung im Rechtssinne zu verstehen; so liegt insbesondere bei einer natürlichen Handlungsein...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 1. Festes Vertragsstrafeversprechen

Am häufigsten ist das Vertragsstrafeversprechen über eine bestimmte Summe anzutreffen – wie nachfolgendes Beispiel verdeutlicht. Beispiel (BGH GRUR 1983, 127): Hier verpflichtete sich die Schuldnerin dazu, "es bei Meidung einer Vertragsstrafe von 5.000 DM für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, in ihrer Werbung die kostenlose Bespannung von Tennisschlägern anzubiet...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / V. Prozessuale Durchsetzung des Vertragsstrafeanspruchs

1. Zuständiges Gericht Mit einem Hinweisbeschluss vom 19.10.2016 (WRP 2017, 179) hat der BGH die seit langem schwelende Streitfrage geklärt, ob sich die sachliche Sonderzuständigkeit der Landgerichte für Streitigkeiten im Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht auch auf Vertragsstrafeansprüche erstreckt, zugunsten der Zuständigkeit der Landgerichte geklärt. Dies sprich...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / IV. Praxisrelevante Probleme im Vertragsstrafeprozess

1. Reichweite der Unterlassungsverpflichtung Im Vertragsstrafeprozess stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein neues, gegenüber der ersten Zuwiderhandlung leicht geändertes Verhalten einen Anspruch auf Zahlung von Vertragsstrafe auslöst. Die Problematik kann durch nachfolgenden aktuellen Beispielfall veranschaulicht werden. Beispiel nach LG Darmstadt, Urt. v. 11.11.2016 – 20 ...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 1. Zuständiges Gericht

Mit einem Hinweisbeschluss vom 19.10.2016 (WRP 2017, 179) hat der BGH die seit langem schwelende Streitfrage geklärt, ob sich die sachliche Sonderzuständigkeit der Landgerichte für Streitigkeiten im Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht auch auf Vertragsstrafeansprüche erstreckt, zugunsten der Zuständigkeit der Landgerichte geklärt. Dies spricht dafür, dass insoweit...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 1. Reichweite der Unterlassungsverpflichtung

Im Vertragsstrafeprozess stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein neues, gegenüber der ersten Zuwiderhandlung leicht geändertes Verhalten einen Anspruch auf Zahlung von Vertragsstrafe auslöst. Die Problematik kann durch nachfolgenden aktuellen Beispielfall veranschaulicht werden. Beispiel nach LG Darmstadt, Urt. v. 11.11.2016 – 20 O 99/16: Die Klägerin begehrt Zahlung von Ver...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / III. Erscheinungsformen von Vertragsstrafeversprechen

In der Praxis haben sich unterschiedliche Formulierungen für Vertragsstrafeversprechen durchgesetzt. 1. Festes Vertragsstrafeversprechen Am häufigsten ist das Vertragsstrafeversprechen über eine bestimmte Summe anzutreffen – wie nachfolgendes Beispiel verdeutlicht. Beispiel (BGH GRUR 1983, 127): Hier verpflichtete sich die Schuldnerin dazu, "es bei Meidung einer Vertragsstrafe ...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 2. Inhaltskontrolle von Vertragsstrafeversprechen nach §§ 305 ff. BGB

a) Anwendungsbereich des AGB-Rechts Unterlassungsverträge unterliegen wie andere Verträge auch der AGB-Kontrolle, sofern sie bzw. die jeweiligen Klauseln "vorformuliert" und "gestellt" wurden (§ 305 Abs. 1 BGB). Dies ist aufgrund eines eklatanten Mangels der Formularpraxis praktisch immer dann der Fall, wenn die Unterlassungserklärung auf Grundlage einer Abmahnung abgegeben w...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / a) Anwendungsbereich des AGB-Rechts

Unterlassungsverträge unterliegen wie andere Verträge auch der AGB-Kontrolle, sofern sie bzw. die jeweiligen Klauseln "vorformuliert" und "gestellt" wurden (§ 305 Abs. 1 BGB). Dies ist aufgrund eines eklatanten Mangels der Formularpraxis praktisch immer dann der Fall, wenn die Unterlassungserklärung auf Grundlage einer Abmahnung abgegeben wurde. Durch diese schlechte Vertrag...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 3. Tituliertes Vertragsstrafeversprechen

In der Praxis werden einfache Unterlassungserklärungen regelmäßig nicht von titulierten, d.h. insbesondere im Rahmen eines Prozessvergleichs abgegebenen, Unterlassungserklärungen unterschieden. Diese Gleichsetzung ist ebenso falsch wie gefährlich: Hat sich der Schuldner nämlich in einem gerichtlichen Vergleich zur Unterlassung verpflichtet, so kann der Gläubiger nämlich grund...mehr

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ZAP 12/2015, Internetreport / Ausreichende Höhe einer Unterlassungserklärung

Einer wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder markenrechtlichen Abmahnung liegt regelmäßig eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafenversprechen (strafbewehrte Unterlassungserklärung) bei. Die für den Fall der künftigen schuldhaften Zuwiderhandlung zu vereinbarende Vertragsstrafe ist entweder mit einem festen Betrag angegeben od...mehr

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ZAP 12/2015, Internetreport / Löschung von Angaben im Google-Cache

Unterlassungsschuldner sollten nach Abgabe einer Unterlassungserklärung und deren Annahme durch den Unterlassungsgläubiger darauf achten, dass die zu unterlassene Handlung auch tatsächlich nicht mehr weiter erfolgt. Wird der Unterlassungserklärung zuwider gehandelt, so wird eine Vertragsstrafe verwirkt. Das OLG Celle hatte in einem Urteil vom 29.1.2015 (13 U 58/14) darüber z...mehr

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ZAP 10/2017, Rechtsprechung... / 6. "Schwarzparken" auf einem privaten Parkplatz (§§ 683, 859 BGB)

Erneut musste sich der BGH mit den Folgen des unberechtigten Parkens auf einem Privatgrundstück befassen. Das von der Beklagten gehaltene, aber nicht geführte Kfz war auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes über die ausgeschildert erlaubte Zeit abgestellt worden. Dazu der BGH (NJW 2016, 2407 = NZV 2016, 468): Wird ein Fahrzeug, das unbefugt auf einem Privatgrundstück in v...mehr

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ZAP 21/2015, Das zuständige... / dd) Örtliche Zuständigkeit

Die schlüssige Behauptung einer unerlaubten Handlung im Bezirk des Prozessgerichts (Zugang von Katalogen mit patentverletzenden Produktangeboten im Bezirk des angerufenen Gerichts) genügt für die Bestimmung der internationalen und örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts (LG Düsseldorf, Urt. v. 28.3.2002 – 4 O 246/01). Eine örtliche Zuständigkeit für die auf Zahlung ...mehr