Fachbeiträge & Kommentare zu Vertragsstrafe

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.2 Änderung

Rz. 54 Eine Änderung liegt vor, wenn sich der Wert der Gegenleistung, die der Leistende für seine Leistung erhält oder erhalten soll, mindert oder erhöht. Diese Gegenleistung muss sich erhöht oder gemindert haben. Auf die Gründe, die für die Ermäßigung oder Erhöhung der Gegenleistung maßgebend waren, kommt es nicht an.[1] Dies kann sich durch Vereinbarung oder durch Rechtsfo...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Verweis von § 23 Abs. 3 RVG ins GNotKG

Rz. 103 Für Tätigkeiten des Anwalts, die weder gerichtlich sind noch gerichtlich sein könnten (siehe § 23 Abs. 1 S. 1 u. 3 RVG) regelt § 23 Abs. 3 RVG, dass die §§ §§ 37, 38, 42 bis 45 sowie 99 bis 102 des GNotKG entsprechend anzuwenden sind. Rz. 104 Damit sind folgende Gegenstände umfasst:mehr

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Aufrechnung / 2 Erklärung und Wirkung der Aufrechnung

Die Aufrechnung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.[1] Die einseitige, empfangsbedürftige Erklärung kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln abgegeben werden. Sie ist bedingungsfeindlich und unwiderruflich. Die Aufrechnung bewirkt, dass Haupt- und Gegenforderung, soweit sie sich decken, erlöschen, und zwar rückwirkend zu dem Zeitpunkt, in wel...mehr

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Sommer, SGB V § 332b Rahmen... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen der Ärzte und Zahnärzte können für die an der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer Rahmenvereinbarungen mit den Anbietern und Herstellern informationstechnischer Systeme schließen. Mögliche Inhalte sind Leistungspflichten, Vertragsstrafen, Preise, Laufzeiten und Kündigungsfris...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Vertragsstrafe

Rz. 2 Es handelt sich um das in §§ 339 ff geregelte Institut, also um das Versprechen des Mieters, dem Vermieter eine Geldsumme für den Fall zu zahlen, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Derartige Versprechen des Mieters sind generell unwirksam. Dem ist nach dem Schutzzweck des § 555 der Fall gleichzustellen, in dem sich ein Dritter fü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 555 Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt bis auf die Überschrift die bisherige Regelung des § 550 a. F. Sie hat den Zweck, zum Schutze des Mieters bei der Wohnraummiete Störungen des Vertragsverhältnisses durch Vertragsstrafen zu vermeiden. In der Praxis hat sie nicht (mehr) wesentliche Bedeutung, zumal entsprechende Abreden in den üblichen Formularmietverträgen an § 308 ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Schadenspauschalen

Rz. 3 Die Vertragsstrafe dient der Erfüllung bzw. der gehörigen Erfüllung des (Miet-)vertrags. Schadenspauschalen setzen eine schuldhafte Vertragsverletzung voraus und dienen der einfachen Abwicklung des in diesem Zusammenhang entstandenen Schadensersatzanspruchs. Der Nachweis der Schadenshöhe soll erleichtert werden. Auch wenn die Abgrenzung zum Vertragsstrafeversprechen im ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Abfindungsvereinbarung

Rz. 4 Derartige Abreden sollen Unkosten des Vermieters erfassen, die ihm bei einverständlicher vorzeitiger Auflösung eines Mietvertrags (z. B. bei vereinbarter Mindestmietzeit) entstehen. In diesem Zusammenhang muss weder ein verschuldeter Vertragsverstoß des Mieters vorliegen noch ein Schadensersatzanspruch. Damit entsteht wiederum die Schwierigkeit der Abgrenzung von einer...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt bis auf die Überschrift die bisherige Regelung des § 550 a. F. Sie hat den Zweck, zum Schutze des Mieters bei der Wohnraummiete Störungen des Vertragsverhältnisses durch Vertragsstrafen zu vermeiden. In der Praxis hat sie nicht (mehr) wesentliche Bedeutung, zumal entsprechende Abreden in den üblichen Formularmietverträgen an § 308 Nr. 7 und § 3...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 3.3 Teilwertvermutungen

Rz. 12 Nach der Lebenserfahrung wendet ein Kaufmann in der Regel für ein Wirtschaftsgut nicht mehr auf, als ihm das Gut für den Betrieb wert ist. Wendet er mehr auf als ein Dritter ohne Beziehungen zu einem Betrieb aufgewendet hätte, so wird man dennoch davon ausgehen müssen, dass das Wirtschaftsgut für den Betrieb den aufgewendeten Betrag wert ist. Ein Erwerber, der den gan...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.8.3 Vertragsstrafe

Mit dem sog. unselbständigen Vertragsstrafeversprechen (Konventionalstrafe, Pönale) verpflichtet sich eine Partei zur Zahlung eines Geldbetrages für den Fall, dass sie eine Pflicht aus dem Vertrag nicht, nicht gehörig oder nicht rechtzeitig erfüllt. Sie hat den Vorteil als Druckmittel auf den versprechenden Teil des Vertrages einzuwirken. Diese Partei wird alles tun, um die V...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 4 10 Tipps für die Gestaltung von Verträgen

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9 Vertragsstrafe zugunsten Dritter

Rz. 37 Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wonach der Arbeitgeber bei der Verletzung von Mitbestimmungsrechten eine Vertragsstrafe an einen Dritten zu zahlen hat, ist unwirksam.[1] Das BAG begründet dies damit, dass zum einen das Vertragsstrafeversprechen nicht auf die Wiederherstellung eines betriebsverfassungsgemäßen Zustands ziele, sondern reinen Straf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.2 Stimmrechtsbindungsverträge und Stimmrechtsvollmachten

Rz. 112 Die Instrumente Stimmrechtsbindungsvertrag [1] oder unwiderrufliche Stimmrechtsvollmacht [2] können gleichermaßen zur Schaffung oder Verhinderung personeller Verflechtung eingesetzt werden.[3] Das heißt umgekehrt aber auch, dass im Falle der Schaffung einer personellen Verflechtung, die Aufhebung des Stimmbindungsvertrags zum Wegfall der personellen Verflechtung und som...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Allgemeine... / 2.2 Vertragsstrafenvereinbarungen

Vertrags­strafever­sprechen Vertragsstrafenvereinbarungen zugunsten des Verwenders/Unternehmers für den Fall nicht rechtzeitiger Kaufpreiszahlung sind nach § 309 Nr. 6 BGB unzulässig. Problematisch ist die Abgrenzung der grundsätzlich zulässigen Schadenspauschalierung von der unzulässigen Vertragsstrafe. Das entscheidende Abgrenzungskriterium liegt in der Funktion der Abrede...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Besonderhe... / 2.4.2 Welche Ansprüche sind gesichert?

Insbesondere mit Blick auf die Insolvenz des Bauträgers soll dem Erwerber eine gewisse Sicherung im Hinblick auf Mehraufwendungen verschafft werden, die regelmäßig erforderlich sein werden, wenn das Werk nicht vollendet oder mangelhaft errichtet wird. Ausweislich der Gesetzesbegründung[1] soll die Sicherheit alle Ansprüche abdecken, die darauf beruhen, dass die Unternehmerle...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Besonderhe... / 2.4.5 Vertragsgestaltung

Wesentlicher Grundgedanke § 632a BGB ist zwar nicht als zwingende, sondern als dispositive Vorschrift ausgestaltet, dürfte aber zu den wesentlichen Grundgedanken des Werkvertragsrechts bei Verbraucherverträgen über Bauwerke gehören. Gem. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB wird ihre Nichtbeachtung zu einer unangemessenen Benachteilung des Erwerbers und damit zur Unzulässigkeit sämtlicher ...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.1.4 Deckungsausschlüsse

Zu den nicht versicherten Leistungen gehören nach § 5 BFV: Folgekosten aufgrund nicht erbrachter Bauvertragsleistungen, wie z.B. Vertragsstrafen, Schadensersatzansprüche, Verzugsschadensleistungen, Kosten, die aufgrund nicht vereinbarungsgemäßer Teilzahlungen entstanden sind (z.B. zu frühe Teilzahlung), Ansprüche, für die in Bezug auf das Bauvorhaben eine Leistung aus einem and...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Umfang und... / 1 Allgemeines

Alle Vereinbarungen ­beurkunden Der gesamte Vertragsinhalt bedarf der Form des § 311b Abs. 1 BGB. Zu beurkunden sind daher alle Vereinbarungen, die nach dem Willen der Vertragssteile einen Bestandteil des auf die Veräußerung bzw. den Erwerb gerichteten Vetrags bilden. Alle anlässlich eines Grundstückskaufvertrags getroffenen Abreden – gleichgültig ob wichtig oder nebensächli...mehr

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Vertragsstrafe

Zusammenfassung Begriff Die Vertragsstrafe ist i.d.R. eine festgelegte pauschale Geldsumme, die dann zu zahlen ist, wenn die vereinbarte Leistung nicht oder nicht richtig erbracht wird oder – im Falle einer strafbewehrten Unterlassungserklärung – wenn eine unerlaubte Handlung nicht unterlassen wird. Synonyme für die Vertragsstrafe sind z. B. Konventionalstrafe oder Strafversp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsstrafe / 1 Sinn und Zweck einer Vertragsstrafe

Die Vertragsstrafe verfolgt zwei Zielrichtungen: auf den Schuldner soll zusätzlicher Druck ausgeübt werden, damit er seine versprochene Leistung überhaupt, rechtzeitig und wie vereinbart erbringt (Druckmittel), dem Gläubiger soll der konkrete Schadensnachweis erspart werden, den er führen müsste, wenn er nur Anspruch auf Schadensersatz hätte (Kompensationsfunktion). Sinnvoll is...mehr

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Vertragsstrafe / 3.1 Verhältnis zu Erfüllungs- und Schadensersatzanspruch

Wird die Vertragsstrafe durch die Nichterfüllung der Leistung ausgelöst, kann der Gläubiger entscheiden, ob er weiterhin Erfüllung verlangt oder aber die Vertragsstrafe beansprucht; beides gleichzeitig geht nicht (§ 340 Abs. 1 BGB). Nimmt der Gläubiger die Erfüllung an, erlischt der Vertragsstrafeanspruch automatisch. Entsteht dem Gläubiger ein Schaden, stellt die Vertragsstraf...mehr

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Vertragsstrafe / Zusammenfassung

Begriff Die Vertragsstrafe ist i.d.R. eine festgelegte pauschale Geldsumme, die dann zu zahlen ist, wenn die vereinbarte Leistung nicht oder nicht richtig erbracht wird oder – im Falle einer strafbewehrten Unterlassungserklärung – wenn eine unerlaubte Handlung nicht unterlassen wird. Synonyme für die Vertragsstrafe sind z. B. Konventionalstrafe oder Strafversprechen. Der Bei...mehr

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Vertragsstrafe / 4.2 Im Arbeitsrecht

Arbeitgeber nehmen Vertragsstrafen gern für Kündigungen vor Dienstantritt, für die vorzeitige Beendigung der Beschäftigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist sowie für Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot, die Verschwiegenheitspflicht oder ein Nebentätigkeitsverbot in den Arbeitsvertrag mit auf. Die Besonderheiten des Arbeitsrechts (§ 310 Abs. 4 S. 2 BGB) führen dazu, dass das ...mehr

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Vertragsstrafe / 2.2 Form und Akzessorietät

Das Strafversprechen muss die gleiche Form einhalten wie der Hauptvertrag. Geht es z. B. um eine Vertragsstrafe in einem Arbeitsvertrag, der keiner besonderen Form bedarf, würde eine mündliche Vereinbarung reichen. Wird die Vertragsstrafe im Rahmen eines Grundstückskaufvertrags vereinbart, bedarf sie wie der Kaufvertrag der notariellen Form. Das Strafversprechen ist akzessori...mehr

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Vertragsstrafe / 4.1 Im Baurecht

Strafabreden wegen Leistungsverzugs haben in Bauverträgen große Bedeutung. Bei Bauverträgen ist der Schuldner i. d. R. Kaufmann, sodass Vertragsstrafen auch per AGB vereinbart werden können, ohne an § 309 Nr. 6 BGB zu scheitern. Maßstab bleibt § 307 BGB. Eine unangemessene Benachteiligung des Schuldners ist zu bejahen, wenn sich die Höhe der Vertragsstrafe nicht an der Schwe...mehr

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Vertragsstrafe / 4.5 Im Gesellschaftsrecht

Auch im Gesellschaftsrecht kommen Vertragsstrafen vor, z. B. kann die Satzung bei verspäteter Einzahlung der Stammeinlage neben oder anstatt Verzugszinsen (§ 20 GmbHG) die Zahlung einer Vertragsstrafe vorsehen. Bei Einführung einer Vertragsstrafe müssen alle potenziell betroffenen Gesellschafter zustimmen (§ 53 Abs. 3 GmbHG (ab dem 1.8.2023 § 53 Abs. 4 GmbHG)). Das Klauselver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsstrafe / 4.4 Im Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht hat man es häufig mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen zu tun. Praxis-Beispiel Verschleierte Gewerbsmäßigkeit Autohaus-Betreiber "Müller" hatte in Zeitungsanzeigen eine größere Zahl von gebrauchten Kraftfahrzeugen inseriert, ohne auf den gewerblichen Charakter der Angebote hinzuweisen. Daraufhin wurde "Müller" vom konkurrierenden Autohaus "Schneider"...mehr

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Vertragsstrafe / 2.3 Inhalt und Auslegung

Das Versprechen muss einerseits die Strafe auslösende Pflichtverletzung und andererseits die zu leistende Strafe nach Inhalt und Höhe bestimmen oder jedenfalls bestimmbar bezeichnen. Dabei genügt, dass die Strafe für den Fall des Vertragsbruchs zugesagt wird. Die Festlegung der Strafhöhe kann gemäß §§ 315 ff. BGB dem Gläubiger, einem Dritten oder einem Schiedsgericht überlassen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsstrafe / 3.2 Absenkung der Strafe

Hat der Schuldner einen Verstoß begangen, der die wirksam vereinbarte Vertragsstrafe auslöst, hat er die Möglichkeit bei Gericht zu beantragen, dass die Vertragsstrafe auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt wird (§ 343 BGB). Der Richter prüft dann unter Berücksichtung von Schwere und Ausmaß des Verstoßes und Grad des Verschuldens, ob die Strafe im konkreten Fall unangeme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsstrafe / 4.3 Im Dienstvertragsrecht

Außerhalb von Arbeitsverhältnissen, die eine spezielle Unterform des Dienstvertragsrechts darstellen, können Vertragsstrafen auch bei "normalen" Dienstverträgen eine Rolle spielen. In der Rechtsprechung tauchen sie z. B.bei Geschäftsführer-Anstellungsverträgen und bei Unterrichtsverträgen auf. Der BGH hat zu Vorfälligkeitsklauseln in Unterrichtsverträgen entschieden. Eine sol...mehr

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Vertragsstrafe / 2.1 Vertragliche Abrede

Zu einer Vertragsstraferegelung gehören immer Zwei, d. h. sie muss vertraglich vereinbart werden und kann niemals einseitig bestimmt werden.[1] Es ist möglich ein Strafversprechen in AGB aufzunehmen. Wichtig Vertragsstrafeklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sind Vertragsstraferegelungen in AGB enthalten, kommen sie auf den Prüfstand der §§ 305 ff. BGB. Sie sind im Ver...mehr

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Vertragsstrafe / 4 Anwendungsbereiche und Besonderheiten

Von Vertragsstraferegelungen wird typischerweise und vielfach Gebrauch gemacht in Bauverträgen, Arbeitsverträgen, Dienstverträgen, im Geschäftsverkehr zur Unterbindung unlauteren Wettbewerbs oder zum Kundenschutz, aber auch im Gesellschaftsrecht. Flaschenpfand als Ersatz für nicht zurückgegebenes Leergut wird ebenfalls als Vertragsstrafe eingeordnet. Vertragsstrafeklauseln in Wohnra...mehr

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Vertragsstrafe / 3 Rechtsfolge bei Verwirkung: Strafe

Als Folge der Verwirkung entsteht der Strafanspruch, eine meist in Geld bestehende Leistung. Je nach nachdem, für welchen Verstoß eine Strafe vorgesehen ist, muss dieser positiv festgestellt sein. Die drei Hauptfälle sind in § 339 BGB aufgeführt: Die Verbindlichkeit wird überhaupt nicht erfüllt, sie wird nicht richtig erfüllt oder es soll etwas unterlassen werden und der Vertra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsstrafe / 2 Wirksames Zustandekommen und Inhalt

2.1 Vertragliche Abrede Zu einer Vertragsstraferegelung gehören immer Zwei, d. h. sie muss vertraglich vereinbart werden und kann niemals einseitig bestimmt werden.[1] Es ist möglich ein Strafversprechen in AGB aufzunehmen. Wichtig Vertragsstrafeklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sind Vertragsstraferegelungen in AGB enthalten, kommen sie auf den Prüfstand der §§ 305 f...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.2 Vereinbarungen zum Vornamen

Eheleute gerade unterschiedlicher kultureller Herkunft könnten wechselseitig fürchten, der andere Elternteil würde für den Fall der Geburt eines gemeinsamen Kindes auf einem Vornamen bestehen, der für den anderen Elternteil nicht akzeptabel ist. In einem solchen Fall kann man sich auch zuvor schon zu einer Namenswahl verpflichten. Formbedürftig ist eine solche Vereinbarung n...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.5 Vereinbarungen zum Vor- und Familiennamen

Eheleute können sich naturgemäß nicht nur über einen Familiennamen einigen. Sie können auch bei einverständlich fehlendem Familiennamen bereits eine Einigung für den Fall herbeiführen, dass später ein Familienname gewählt wird. Dies könnte wie folgt formuliert werden, wobei wieder – trotz grundsätzlicher Formfreiheit dieser isolierten Vereinbarung die notarielle Form gewählt ...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.8.3 Vereinbarung über den Ehenamen

Niemand ist gehindert, sich per Ehevertrag wirksam zu verpflichten, nach der Scheidung seinen Geburtsnamen wieder anzunehmen. Er muss dann allerdings gewärtigen, nach der Scheidung im Weigerungsfall zur Abgabe einer derartigen Erklärung verurteilt zu werden.[1] Das Urteil ersetzt die Erklärung (§ 894 ZPO). Eine – bindende – Vereinbarung über die Bestimmung des Ehenamens bleib...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.2.2 Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung

Eltern pflegen, erziehen und beaufsichtigen das Kind; sie bestimmen auch seinen Aufenthalt [1], § 1631 Abs. 1 BGB. Eine gemeinsam getroffene Bestimmung des Lebensmittelpunktes des Kindes bleibt, solange keine anderweitige gerichtliche Regelung getroffen ist, auch nach Trennung der Eltern bindend. Die Personensorge umfasst auch die Vertretung und Regelung bezüglich Angelegenhe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Zuständigkeiten und Modalitäten für die Erteilung der Bescheinigung

Rz. 39 Die Modalitäten über die Ausstellung der Bescheinigungen und die Zuständigkeit hierfür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. I. d. R. ist für jeden Einrichtungsbereich eine zuständige Landesbehörde bestimmt. Über die Zuständigkeit ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu entscheiden. Das bedeutet, dass i. d. R. die Behörde zuständig ist, welche ...mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.3 Rücktrittsvorbehalt beim entgeltlichen Erbvertrag und Absicherung des Vertragspartners

Von einem zweiseitigen Erbvertrag, bei dem die Vertragspartner jeweils erbvertraglich verfügen, unterscheidet sich der entgeltliche Erbvertrag dadurch, dass sich keine erbvertraglichen Regelungen der Vertragsparteien gegenüber stehen, sondern einerseits erbrechtliche Verfügungen des Erblassers und schuldrechtliche Verpflichtungen des Bedachten. Es handelt sich mittlerweile u...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Gestaltung von Poolvereinbarungen

Rz. 418 Wird eine Poolvereinbarung gekündigt und dadurch für einen der von der Kündigung betroffenen Gesellschafter eine Nachsteuer nach § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 5 ErbStG ausgelöst, führt dies zu mitunter erheblichen Mehrbelastungen für den Betroffenen. Vor diesem Hintergrund sollte beim Abschluss von Poolvereinbarungen darauf geachtet werden, dass die – ohne wichtigen Grund er...mehr

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§ 6 Formvorschriften / B. ABC der Rechtsgeschäfte

Rz. 24 Grundsätzlich bedarf eine Vollmacht keiner Form, außer das Gesetz schreibt für den Einzelfall eine bestimmte Form der Vollmacht vor. Zu nennen sind nachfolgende, in der Praxis übliche Rechtsgeschäfte:[44]mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Wegfall von Stimmrechtsbindung oder Verfügungsbeschränkung

Rz. 271 Korrespondierend mit § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG regelt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 5 ErbStG als eigenständiger Nachsteuertatbestand den Wegfall von Verfügungsbeschränkungen und/oder Stimmrechtsbündelungen.[642] Dies gilt selbstverständlich nur hinsichtlich solcher Kapitalgesellschaftsbeteiligungen, die lediglich im Hinblick auf die durch den Erblasser/Schenker vereinba...mehr

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Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 6.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Organschaft: Zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft war die Grundsatzfrage anhängig, ob der Organträger oder der gesamte Organkreis Unternehmer i. S. d. UStG ist. Hier hatten sowohl der V. Senat[1] des BFH als auch ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.1.3.3 Einzelne Fragen des Verfassungsrechts

Rz. 586 Neben diesen grundsätzlichen Bedenken stellt sich aber auch die Frage, ob die konkrete Ausgestaltung des neuen Vorab-Abschlags wirklich verfassungskonform ist. Dies erscheint in mehrfacher Hinsicht zweifelhaft. Rz. 587 Die Regelung ist nicht rechtsformneutral, ohne dass dafür ein sachlicher Grund ersichtlich ist. Beim Erwerb von Einzelunternehmen wird der Vorab-Abschl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.5.2 Zeitpunkt der Regelung

Rz. 717 Die Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag müssen im Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer (§ 9 Abs. 1 ErbStG) seit mindestens 2 Jahren vereinbart worden sein. Bei Kapitalgesellschaften werden Änderungen des Gesellschaftsvertrags erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam (§ 54 GmbHG, § 181 AktG). Bei Personengesellschaften ist grundsätzlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.6 Aufhebung einer Verfügungsbeschränkung oder Stimmrechtsbündelung (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 5 ErbStG)

Rz. 463 Der Nachsteuertatbestand in Nr. 5 wurde erstmals 2009 in das Gesetz eingeführt und betrifft den begünstigten Erwerb von gepoolten Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG).[1] Die Aufhebung der Poolung (Verfügungsbeschränkung oder Stimmrechtsbündelung) führt dementsprechend zu einer Nachversteuerung (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 5 ErbStG).[2] Rz. 46...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Allgemeines

Rn. 99 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nachträgliche WK sind Ausgaben, die zwar erst nach Aufgabe der auf die Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit anfallen, die jedoch durch die ursprünglich zur Erzielung von Einkünften begonnene und unverändert fortgeführte Tätigkeit wirtschaftlich veranlasst sind (BFH v 07.11.1995, IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; BFH v 31.03.1998, IX R 26/96, ...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / XII. Saarland

Rz. 12 Erlass über die Wahrnehmung der Verkehrsüberwachung durch Ortspolizeibehörden gem. § 80 Abs. 4 SPolG – gültig bis 2.1.2027 1. Rechtslage In Ergänzung der originären vollzugspolizeilichen Verkehrsüberwachung kann das Ministerium für Inneres, Kultur und Europa auf Antrag den Ortspolizeibehörden gemäß § 80 Abs. 4 Saarländisches Polizeigesetz (SPolG) die Befugnis zur Überwa...mehr