Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsbezug

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuertabelle / 3 Manuelle Berechnung der Lohnsteuer

Maschinelle Lohnabrechnungsprogramme errechnen die Lohnsteuer für jeden Arbeitslohn stufenlos nach einer Tarifformel. Lohnsteuertabellen werden nur noch bei manueller Lohnsteuerberechnung angewendet, wobei folgende Besonderheiten zu beachten sind: In den Tabellen wird die Lohnsteuer jeweils nur für bestimmte Beträge ausgewiesen ("von … bis …"), sog. Tabellenstufen; diese Tabe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pensionszusage an (beherrsc... / g) Angemessenheit

Vermeidung der Überversorgung: Eine Pensionszusage darf nicht zu einer Überversorgung führen.[53] Eine Überversorgung – und damit eine vGA – liegt vor, wenn die Gesamtausstattung (Pensionszusage, Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Direktversicherung) 75 % des letzten Aktivgehaltes übersteigt.[54] Besonderheit bei Festbetragszusagen: Sind Versorgungsbezüge...mehr

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Pensionszusage an (beherrsc... / 2. Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz (1. Prüfstufe)

Pflicht zur Passivierung: Unter den Voraussetzungen des § 6a EStG darf eine Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz gebildet werden. Über den Maßgeblichkeitsgrundsatz (§ 5 Abs. 1 S. 1 EStG) wurde in der Vergangenheit aus dem "darf" ein Ansatzzwang. Nach Auffassung des BMF gilt dies auch nach den Änderungen im § 5 Abs. 1 EStG durch das BilMoG unverändert, d.h., dass unter de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Lohnsteuerer... / 6.2 Durchführung des permanenten Jahresausgleichs

Der permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich ist wie folgt durchzuführen: Hochrechnung auf Jahresbetrag: Nach Ablauf eines jeden Lohnzahlungs- bzw. Lohnabrechnungszeitraums ist der laufende Arbeitslohn der insgesamt abgelaufenen Lohnzahlungs-/Lohnabrechnungszeiträume auf einen Jahresbetrag hochzurechnen, z. B. der laufende Arbeitslohn für die Monate Januar bis April / 4 x 12, der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 8.2 Versorgungsbezüge (Betriebsrenten, Werkspensionen, Leistungen aus Unterstützungskassen)

Sind Versorgungsbezüge schuldrechtlich auszugleichen (z. B. Betriebsrenten und Werkspensionen aus einer Direktzusage, Leistungen aus Unterstützungskassen), unterliegen zunächst die vollen Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung der Freibeträge für Versorgungsbezüge und des Werbungskosten-Pauschbetrags beim Ausgleichspflichtigen dem Lohnsteuerabzug sowie der Besteuerung als ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 3 Pausch- und Freibeträge beim Versorgungsausgleich

Die steuerlichen Pauschbeträge von 102 EUR bzw. ggf. von 1.230 EUR[1] sowie die Freibeträge für Versorgungsbezüge[2] werden nach Durchführung des internen oder externen Versorgungsausgleichs sowohl der ausgleichspflichtigen als auch der ausgleichsberechtigten Person gewährt. Entscheidend für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags (Prozentsatz und Höchstbetrag) und des Zus...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2 Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Bei einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich bezieht die ausgleichsverpflichtete Person weiterhin die volle Leistung von dem Versorgungsträger. Daher bleibt es auch weiterhin bei der vollen Beitragspflicht für diesen Versorgungsbezug. Allerdings mindern die auf den Ausgleichswert entfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die Ausgleichsverpflichtung. Dies ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 2.1 Steuerfreier Versorgungsausgleich

Der Ausgleichswert, der an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person (Zielversorgung) abgeführt wird, bleibt beim ausgleichspflichtigen Partner im Zeitpunkt der Durchführung des Versorgungsausgleichs steuerfrei [1], wenn das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung [2] durchgängig eingehalten wird. Wird als Zielversorgung der ausgleichsberechtigten Person ein Pensio...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne und externe Teilung

Durch den Versorgungausgleich werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche der Ehegatten im Scheidungsfall ausgeglichen. Bei einer internen Teilung erfolgt die Fortführung der bisherigen Versorgungsansprüche durch den bisherigen Versorgungsträger für beide ehemaligen Ehegatten. Bei einer externen Teilung werden die Versorgungsansprüche des ausgleichsberechtigten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne Teilung

Die hälftige Teilung der Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität innerhalb desselben Versorgungssystems (interne Teilung) ist für alle Beteiligten steuerfrei.[1] Die Besteuerung der Leistungen aus den Anrechten erfolgt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person erst während der Auszahlungsphase, sofern kein früherer Besteu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / Zusammenfassung

Überblick Versorgungsanrechte, die in der Zeit der Ehe erworben werden, werden als gemeinschaftliche Lebensleistung angesehen. Bei einer Scheidung werden daher alle Ansprüche auf Versorgung und Rente wegen Alters oder Invalidität ausgeglichen. Jedes Anrecht wird grundsätzlich im jeweiligen System hälftig zwischen den Ehepartnern geteilt (interne Teilung). Entsprechendes gilt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Bemessung des Freibetrags

Rz. 8 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Der ArbN kann die Höhe des vom FA zu bildenden Frei-/Hinzurechnungsbetrags selbst bestimmen. Sie darf den auf volle Euro abgerundeten Eingangsbetrag des Jahreslohnsteuertarifs nicht überschreiten, bis zu dem nach der für das erste Dienstverhältnis maßgeblichen Steuerklasse keine LSt zu erheben ist. Beispiel 1: Der verheiratete Stpfl ist 2013 i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerfreie Beträge

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Jedem Stpfl steht von Verfassungs wegen ein steuerfreier > Grundfreibetrag Rz 1 zu. Zu Einzelheiten > Existenzminimum. Der > Grundfreibetrag wird ebenso wie der > Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Berechnung der LSt über die > Steuerklassen berücksichtigt, weil er in den > Lohnsteuertarif eingearbeitet ist. Das Existenzminimum für > Kinder wi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältni...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.5 Versorgungsfreibetrag

Von Versorgungsbezügen bei Pensionären und Betriebsrentnern bleibt ein nach einem Prozentsatz ermittelter und auf einen Höchstbetrag begrenzter Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (Freibeträge für Versorgungsbezüge) steuerfrei.[1] Dieser Betrag wird für jeden neuen Jahrgang abgeschmolzen. Beginnend mit dem Jahr 2023 soll der anzuwendende Prozent...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 5.1 Neue Lohnsteuertabellen 2024

Im Jahr 2023 ist es aufgrund von Gesetzesänderungen zu mehrfachen Änderungen der Lohnsteuertabellen gekommen. Auch für 2024 sind Änderungen zu erwarten. Berücksichtigt sind bisher nur die vorstehend dargestellten steuerlichen Änderungen.[1] Der bekannt gegebene Programmablaufplan für 2024[2] berücksichtigt ausdrücklich noch nicht die geplanten Änderungen durch das Wachstumsch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.5 Abruf der zuständigen Krankenkasse durch Arbeitgeber

Arbeitgeber haben ihre Arbeitnehmer bei Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses bei einer Krankenkasse anzumelden. Vom 01.01.2024 an können Arbeitgeber die zuständige Krankenkasse beim GKV-Spitzenverband elektronisch abfragen, wenn ihnen die zuständige Krankenkasse zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung noch nicht bekannt ist. Gleiches gilt für Zahlstellen bei der Gewährung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gewerkschaft

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Eine Gewerkschaft ist ein Berufsverband (> Berufsstände und Berufsverbände). Gewerkschaftsbeiträge sind > Werbungskosten (> Beiträge Rz 2 f), ebenso bei Sozialrentnern, wenn sie für die Gewerkschaft tätig waren und aus Anhänglichkeit und wegen des gebotenen Rechtsschutzes Mitglied bleiben (FG Köln vom 02.10.1989 – 5 K 4299/88, DB 1990, 402; >...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 2 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die ESt nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM; vgl § 39 Abs 4 iVm § 39e EStG) durch Abzug vom > Arbeitslohn erhoben. Bezieht ein Stpfl gleichzeitig Arbeitslohn aus mehreren gegenwärtigen oder ehemaligen Dienstverhältnissen, wird jeder der ArbG unabhängig voneinander die ELStA...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.2 Gleichstellungsregelung (Satz 2)

Rz. 37 Der Begründung von Rentenanwartschaften stehen gleich nach Nr. 1 die Wiederauffüllung geminderter Rentenanwartschaften durch Beitragszahlung i. S. d. § 187 Abs. 1 Nr. 1 oder nach Nr. 2 die Abwendung einer Kürzung der Versorgungsbezüge, wenn später eine Nachversicherung durchgeführt worden ist (§ 183 Abs. 1). 2.2.2.1 Wiederauffüllung nach Nr. 1 Rz. 38 Der Ausgleichspflic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.8 Verfassungsrecht

Rz. 51 Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. – sog. Nullrunden. Schon die Anpassung nur um den Inflationsausgleich zum 1.7.2000 wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet (Nichtannahmebeschluss v. 26.7.2007, 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07; vgl. auch BSG, Urteil v. 31.7.2002, B 4 RA 120/00 R), da sie ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.1.2 Wirkung des Zuschlags an Entgeltpunkten – Zeitpunkt

Rz. 31 Maßgeblicher Zeitpunkt, ab dem die Wirkungen eines durchgeführten Versorgungsausgleichs eintreten, ab dem daher (eine bereits laufende) höhere Rente an den ausgleichsberechtigten Ehegatten zu zahlen ist, ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs, also die Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts nach § 224 Abs. 1 FamFG (vgl. zur Wirksamkeit des Versorgun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 53 Altmann, Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, B+P 2022, 344. ders., Nachversicherung für ausgeschiedene Beamte ist unzureichend, B+P 2017, 276. Borth, Anmerkung zur Entscheidung des BVerwG, Urteil vom 4.5.2022, 2 C 3.21 – Zum Anspruch auf Ergänzung der gesetzlichen Altersrente bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der Eur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.2 Unversorgtes Ausscheiden und Wegfall, sog. Nachversicherungsfall (Abs. 2 Satz 1 HS 2)

Rz. 30 Abs. 2 Satz 1 HS 2 regelt den Nachversicherungsfall. Das Gesetz sieht dabei zwei Varianten vor; das unversorgte Ausscheiden und den Wegfall einer nach dem Ausscheiden zunächst bestehenden Versorgungsanwartschaft. Rz. 31 Der Nachversicherungsfall tritt zunächst ein, wenn eine versicherungsfreie (von der Versicherungspflicht befreite) Beschäftigung der in Abs. 2 Nr. 1 bi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Bohnert, BAföG und Betrug – Zur Ahndung von Falschangaben in Anträgen zur Ausbildungsförderung, NJW 2003, 3611. Finger, Ausbildungsförderung für Über-30-Jährige: Eine im Wesentlichen lückenlose Kette von Hinderungsgründen, FamRZ 2006, 1427. Kasenbacher, Volljährigenunterhalt und die Verpflichtung, BAföG zu beantragen, NJW-Spezial 2009, 660. Krapp, BAföG – Rasterfahndung,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.2 Vorliegen eines Dienstverhältnisses

Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer in der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist.[1] Dabei sind Arbeitnehmer Personen, die in öffentlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 2.2 Einzubeziehende Arbeitnehmer

Voraussetzung für die Steuerbefreiung bis 2.000 EUR (2023: 1.440 EUR) ist, dass die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Arbeitgeber stehen. Hierzu zählen auch Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis ruht, z. B. während der Mutterschutz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.15 Vermögenswerte Dritter (Zeilen 80 bis 83)

Werden Vermögenswerte von Dritten außerhalb des Nachlasses unmittelbar erworben, sind diese in den Zeilen 80 bis 83 zu erfassen (Verträge zugunsten Dritter). Hierunter fallen z. B. Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen, die der Erblasser abgeschlossen hatte, ferner auch Ansprüche auf wiederkehrende Bezüge, die ein Dritter aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.5 Umfang der Versicherungsfreiheit (Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3)

Rz. 9 Die Rentenversicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 1 tritt ein, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen; sie kann weder ausgeschlossen noch vereinbart werden; sie unterliegt nicht der Privatautonomie. Dabei erstreckt sich die Versicherungsfreiheit sämtlicher in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Personen nicht auf etwaige (weitere) Beschäftigungen, die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.10 Sekundierte Personen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 regelt die Versicherungspflicht auf Antrag für sekundierte Personen nach dem Sekundierungsgesetz. Seit dem Inkrafttreten des Sekundierungsgesetzes am 5.7.2017 sind sekundierte Personen nach § 1 Sekundierungsgesetz (SekG) von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag erfasst. Die Staatsangehörigkeit der sekundierten Person ist dabei unbeachtlich (so...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.14 Ruhestandsbeamte und ihnen gleichgestellte Personen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Die Vorschrift des Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 nimmt eine Gleichstellung der Versorgungsempfänger mit den Rentenbeziehern nach Nr. 1 vor. Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 bewirkt, dass alle Personen, die wegen Erreichens einer Altersgrenze eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder nach den Regelungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.2 Bemessungsgrundlage (Abs. 1 S. 2)

Rz. 5 Bemessungsgrundlage für den Mindesteigenbeitrag sind die rentenversicherungspflichtigen bzw. diesen gleichgestellten Einnahmen: bei Rentenversicherungspflicht die erzielten beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. SGB VI (§ 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG), bei Besoldungsempfängern und Empfängern von Amtsbezügen die bezogenen Besoldung und Amtsbezüge (§ 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 1.2 Beitragsrecht in der Kranken- und Pflegeversicherung

Mitglieder sind für die Dauer des Bezugs von Elterngeld in der Krankenversicherung beitragsfrei.[1] Die Beitragsfreiheit bezieht sich allerdings nur auf das Elterngeld selbst. Beitragspflicht aus Einkünften neben dem Elterngeld Wird während des Bezugs von Elterngeld bzw. der Inanspruchnahme von Elternzeit eine zulässige sozialversicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigung au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nachträgliche Einnahmen

Rn. 86 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören gemäß § 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG auch Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen (s auch § 2 Abs 2 Nr 2 LStDV). Diese gesetzliche Definition verdeutlicht, dass § 24 Nr 2 EStG für die Einkünfte iSv § 2 Abs 2 S 1 Nr 4 ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die entgeltlich beschäftigt werden (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltungskräfte oder Übungsleiter), unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, konkret bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der hiervon unabhängigen Versicherungspflichtgrenze in der Renten- und Arbeitsl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Krankenversicherung

Tz. 7 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, wenn die Versicherung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.3.2 Aufzehrungsmethode

Hier sind 3 Möglichkeiten denkbar. Das der Sofortversteuerung unterliegende Vermögen ist höher als die zu gewährenden Freibeträge. Dies ist die einfachste Variante, da nunmehr die Freibeträge schon verbraucht sind und die Jahresversteuerung ohne Berücksichtigung von Freibeträgen vorzunehmen ist. Denn die Finanzverwaltung lässt aus Vereinfachungsgründen den vorrangigen Abzug d...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 5 Begrenzung der Steuerermäßigung

In § 27 Abs. 3 ErbStG ist eine Begrenzung für die Steuerermäßigung vorgesehen. Hiernach darf die für den Letzterwerb errechnete Steuerermäßigung den Betrag nicht überschreiten, der sich ergibt, wenn auf die Steuer für das begünstigte Vermögen des Vorerwerbs der entsprechende Vomhundertsatz des Letzterwerbs angewandt wird. Es muss also eine Vergleichsberechnung angestellt werde...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 4.1 Übergang von nur begünstigten Vermögen

Geht beim Letzterwerb nur nach § 27 ErbStG begünstigtes Vermögen über, lässt sich der Ermäßigungsbetrag relativ einfach errechnen. Praxis-Beispiel Übergang von nur begünstigtem Vermögen Vater V schenkt seinem Sohn S, der nur ein geringes eigenes Vermögen besitzt, am 1.11.2022 Wertpapiere mit einem gemeinen Wert in Höhe von 1.600.000 EUR. Am 7.10.2023 verstirbt S und wird von s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 1 Grundbeispiel

In einem Grundbeispiel soll die erhöhte steuerliche Belastung, welche durch den mehrfachen Übergang desselben Vermögens ausgelöst wird, deutlich gemacht werden. Dies soll zunächst ohne Anwendung des § 27 ErbStG geschehen. Praxis-Beispiel Keine Anwendung des § 27 ErbStG Großvater G verstirbt am 1.09.2015 und hinterlässt ein Vermögen in Höhe von 1.300.000 EUR. Zur Alleinerbin ha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.3.3 Kürzungsmethode

Bei der Kürzungsmethode wird der Jahreswert in dem Maße gekürzt, in dem der Kapitalwert des Nießbrauchsrechts durch die jeweiligen zur Anwendung kommenden Freibeträge gekürzt wird. Es ergibt sich folgende Formel. Zur Inanspruchnahme der Kürzungsmethode hat die nießbrauchsberec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 4.2 Übergang von begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen

Der Fall, dass nur begünstigtes Vermögen übergeht, dürfte wohl die Ausnahme sein. In der Regel wird der Letzterwerb sowohl begünstigtes Vermögen als auch eigenes Vermögen des Erblassers beinhalten. Hier ist zunächst die Steuer zu ermitteln, welche auf das begünstigte Vermögen entfällt. Denn nur auf diese Steuer ist letztendlich der jeweilige Vomhundertsatz des § 27 Abs. 1 Erb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.2 Zahlstellenmeldeverfahren und Antragsverfahren (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Die Vorschrift gibt in Variante 1 vor, dass Satz Nr. 3 und 4 auch für das Zahlstellenmeldeverfahren gelten. Im Zahlstellenmeldeverfahren meldet die Zahlstelle der für den Versorgungsempfänger zuständigen Krankenkasse die erstmalige Bewilligung, jede Veränderung sowie die Beendigung eines Versorgungsbezugs (§ 202 Abs. 1 SGB V). Auf dieser Grundlage ermittelt die Kranke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.2.1 Meldepflichten (Nr. 1)

Rz. 11 Der Arbeitgeber hat bei versicherungspflichtig Beschäftigten Wehr- oder Zivildienst, einer Wehrübung oder einer gleichgestellten Dienstleistung oder Übung nach §§ 59ff. SG deren Beginn und Ende zu melden (§ 204). Rz. 12 Sonstige Versicherte (ohne arbeitslose Versicherte; z. B. freiwillig Versicherte) erstatten die Meldung über Wehr- oder Zivildienst selbst (§ 204 Abs. 1 Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.8 Fehlende Versicherungsnummer (§ 28a Abs. 3a)

Rz. 108 Die Vorschrift bestimmt das Verfahren für Fälle, in denen programmseitig keine Versicherungsnummer (VSNR) vorliegt. Fehlt es an der für die Meldung erforderlichen VSNR (hierzu § 28a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HS 1), hat der Arbeitgeber oder eine Zahlstelle nach § 202 Abs. 2 SGB V (Meldepflichten bei Versorgungsbezügen) im Verfahren nach Abs. 1 eine Meldung zur Abfrage der V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 2 Abgrenzung Arbeitslohn/Arbeitsentgelt

Während im Steuerrecht grundsätzlich der Begriff "Arbeitslohn" verwendet wird, definiert das Sozialversicherungsrecht den Begriff "Arbeitsentgelt" in § 14 Abs. 1 SGB IV. Beides sind eigenständige Begriffe, die unabhängig voneinander zu prüfen sind und nicht immer übereinstimmen. So sind z. B. lohnsteuerfreie und pauschalversteuerte Lohnbestandteile i. d. R. kein Arbeitsentge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Begriff des Arbeitseinkommens (§ 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO)

Rz. 3 § 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO definiert, was unter dem Begriff des Arbeitseinkommens zu verstehen ist. Dies sind nach § 850 Abs. 2 ZPO alle Bezüge in Geld aus einem jetzigen, früheren oder zukünftigen Arbeits- oder Dienstverhältnis im weitesten Sinn.[1] Ohne Bedeutung ist, ob die Einkünfte aus einem privaten oder öffentlichen Dienstverhältnis hervorgehen, ob sie geistige oder...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.2 Rentner vor Vollendung der Altersgrenze für Altersrenten

Rz. 341 Abs. 4 beseitigt Zweifel daran, dass Personen Leistungen nach dem SGB II erhalten könnten, obwohl sie zu einem anderen Sicherungssystem gehören. Bezieher von Renten wegen Alters gehören grundsätzlich nicht mehr zum Kreis der Erwerbsfähigen. Sie erhalten Leistungen aus dem System der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf das Alter kommt es insoweit nicht an. Dieser Per...mehr