Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsbezug

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bAV: Versorgungsausgleich / 2 Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Bei einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich bezieht die ausgleichsverpflichtete Person weiterhin die volle Leistung von dem Versorgungsträger. Daher bleibt es auch weiterhin bei der vollen Beitragspflicht für diesen Versorgungsbezug. Allerdings mindern die auf den Ausgleichswert entfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die Ausgleichsverpflichtung. Dies ...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2.1 Steuerfreier Versorgungsausgleich

Der Ausgleichswert, der an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person (Zielversorgung) abgeführt wird, bleibt beim ausgleichspflichtigen Partner im Zeitpunkt der Durchführung des Versorgungsausgleichs steuerfrei [1], wenn das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung [2] durchgängig eingehalten wird. Wird als Zielversorgung der ausgleichsberechtigten Person ein Pensio...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne und externe Teilung

Durch den Versorgungausgleich werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche der Ehegatten im Scheidungsfall ausgeglichen. Bei einer internen Teilung erfolgt die Fortführung der bisherigen Versorgungsansprüche durch den bisherigen Versorgungsträger für beide ehemaligen Ehegatten. Bei einer externen Teilung werden die Versorgungsansprüche des ausgleichsberechtigten...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / Zusammenfassung

Überblick Versorgungsanrechte, die in der Zeit der Ehe erworben werden, werden als gemeinschaftliche Lebensleistung angesehen. Bei einer Scheidung werden daher alle Ansprüche auf Versorgung und Rente wegen Alters oder Invalidität ausgeglichen. Jedes Anrecht wird grundsätzlich im jeweiligen System hälftig zwischen den Ehepartnern geteilt (interne Teilung). Entsprechendes gil...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne Teilung

Die hälftige Teilung der Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität innerhalb desselben Versorgungssystems (interne Teilung) ist für alle Beteiligten steuerfrei.[1] Die Besteuerung der Leistungen aus den Anrechten erfolgt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person erst während der Auszahlungsphase, sofern kein früherer Besteu...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 2.8 Bin ich förderberechtigt?

Unmittelbar förderberechtigt sind insbesondere die Pflichtversicherten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, inländische Besoldungsempfängerinnen und -empfänger und Pflichtversicherten gleichstehende Personen. Zu den unmittelbar förderberechtigten Personen zählen beispielsweise: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende in einem versicherungspflichtige...mehr

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Sommer, SGB V § 230 Rangfol... / 2.1.2 Versorgungsbezüge

Rz. 9 Welche Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen sind, ist der Legaldefinition des § 229 Abs. 1 zu entnehmen; insoweit wird auf die dortige Kommentierung verwiesen. Ohne Bedeutung ist, ob der Betrag, der zur Beitragsberechnung herangezogen wird, 1/20 der monatlichen Bezugsgröße i. S. d. § 226 Abs. 2 übersteigt. Die grundsätzliche Beitragspfli...mehr

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Sommer, SGB V § 230 Rangfol... / 2.1 Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitsentgelt, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen (Satz 1)

Rz. 4 Satz 1 legt fest, dass bei versicherungspflichtig Beschäftigten zunächst das Arbeitsentgelt sowie nacheinander der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden. 2.1.1 Arbeitsentgelt Rz. 5 Der Begriff des Arbeitsentgelts entspricht der Vorschrift des § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 14 SGB IV. Für den...mehr

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Sommer, SGB V § 230 Rangfol... / 2.1.1 Arbeitsentgelt

Rz. 5 Der Begriff des Arbeitsentgelts entspricht der Vorschrift des § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 14 SGB IV. Für den Personenkreis der §§ 232ff. ist statt des Arbeitsentgelts die in der jeweiligen Vorschrift genannte beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Bei Personen, die unter die Vorschrift des § 235 fallen, wird nach § 235 Abs. 4 Halbsatz 2 vorrangig das ...mehr

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Sommer, SGB V § 237 Beitrag... / 2.3 Sonstiges

Rz. 5 Nach Satz 4 i. V. m. § 226 Abs. 2 sind aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen Beiträge nur zu entrichten, wenn die monatlichen Einnahmen 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV überschreiten. Unerheblich ist, ob die Mindestgrenze lediglich von Einnahmen nach Nr. 3 und/oder Nr. 4 erreicht wird (vgl. Komm. zu § 226, Rz. 17a). Beitragspflicht besteht dann a...mehr

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Sommer, SGB V § 230 Rangfol... / 2.1.3 Arbeitseinkommen

Rz. 11 Arbeitseinkommen wird in § 15 SGB IV definiert. Nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird Arbeitseinkommen als beitragspflichtige Einnahme nur berücksichtigt, soweit es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird. Ist die verbleibende Differenz zwischen Arbeitsentgelt (ggf. zuzüglich gezahlter Versorgungsbezüge) und der Beitrag...mehr

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Sommer, SGB V § 230 Rangfol... / 3 Rechtsprechung

Rz. 14 Treffen bei versicherungspflichtigen Rentnern neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mehrere Versorgungsbezüge zusammen und überschreiten diese Einnahmen gemeinsam die Beitragsbemessungsgrenze, ist zur Ermittlung der beitragspflichtigen Anteile der Versorgungsbezüge eine Verhältnisrechnung in analoger Anwendung des durchzuführen; der Rente nach dem Ge...mehr

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Sommer, SGB V § 237 Beitrag... / 2.1 Beitragspflichtige Einnahmen (Satz 1 Nr. 1 bis 3)

Rz. 3 § 237 bestimmt enumerativ, welche Einnahmen bei versicherungspflichtigen Rentnern der Beitragsberechnung zugrunde gelegt werden. Satz 1 nennt als beitragspflichtige Einnahme den Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Nr. 1), den Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Nr. 2) und das Arbeitseinkommen (Nr. 3). Diese Aufzählung ist abschließe...mehr

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Sommer, SGB V § 237 Beitrag... / 3 Rechtsprechung

Rz. 8 In der Krankenversicherung bleiben Versorgungsbezüge auch insoweit beitragspflichtig, als sie im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an den geschiedenen Ehepartner abgetreten worden sind: BSG, Urteil v. 21.12.1993, 12 RK 28/93. In der Krankenversicherung bleiben Versorgungsbezüge auch insoweit beitragspflichtig, wie sie aufgrund einer Vereinbarung nach frü...mehr

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Sommer, SGB V § 237 Beitrag... / 2.2 Beitragsfreiheit bei Waisenrentnern und Leistungsbeziehern einer Hinterbliebenenversorgung (Satz 2 und 3)

Rz. 4e Seit dem 1.1.2017 sind Waisenrenten nach § 48 SGB VI bei Versicherungspflichtigen nach § 5 Abs. 1 Nr. 11b (Bezieherinnen und Bezieher einer Waisenrente) bis zum Erreichen der Altersgrenzen der Familienversicherung nach § 10 Abs. 2 beitragsfrei. Gleiches gilt auch für geleistete Waisenrenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Langwirte, da diese ansonsten als...mehr

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Sommer, SGB V § 230 Rangfol... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten und wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 § 230 legt die Rangfolge der dort genannten Einnahmearten zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen für versicherungspflichtig Beschäftigte fest. Nach § 223 Abs. 3 sind beitragspflichtige Einnahmen der Mitglieder bis zur Beitrag...mehr

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Sommer, SGB V § 237 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt durch das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2408) mit Wirkung zum 1.1.2017 geändert. Rz. 2 Die Vorschrift regel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 5.1 Teil I der Entgeltordnung

Teil I der Entgeltordnung enthält nur noch die "allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst", die auf die früheren ersten Fallgruppen aus dem Allgemeinen Teil der Anlage 1a zum BAT/BAT-O zurückgehen. Damit werden die Tätigkeitsmerkmale auf ihren Wesenskern beschränkt. Die ursprünglich in Teil I (Allgemeiner Teil) der Anlage 1a zum BAT/BAT-O geregelten besonderen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländisches Einkommen / 1.2 Beitragspflichtige Einnahmen

Ausländisches Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen wird als beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung von Beiträgen im Bereich der Pflichtversicherung sowie für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung berücksichtigt. Dies gilt auch in den Fällen, in denen im Beschäftigungsstaat bereits Beiträge auf das Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen erhoben wurden. Gesetzliche Rente...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Begriff des Arbeitseinkommens (§ 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO)

Rz. 3 § 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO definiert, was unter dem Begriff des Arbeitseinkommens zu verstehen ist. Dies sind nach § 850 Abs. 2 ZPO alle Bezüge in Geld aus einem jetzigen, früheren oder zukünftigen Arbeits- oder Dienstverhältnis im weitesten Sinn.[1] Ohne Bedeutung ist, ob die Einkünfte aus einem privaten oder öffentlichen Dienstverhältnis hervorgehen, ob sie geistige oder...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.5 Mitteilungspflicht der Krankenkasse (Sätze 5 und 6)

Rz. 12 Die Krankenkasse teilt der Zahlstelle und dem Bezieher der Versorgungsbezüge unverzüglich die Beitragspflicht der Bezüge sowie deren Umfang mit. Rz. 13 Die Krankenkasse hat auch den Umfang der Beitragspflicht aus den Versorgungsbezügen mitzuteilen. Dies ist sinnvoll in den Fällen, in denen ein Versorgungsempfänger von mehreren Zahlstellen Versorgungsbezüge und/oder zwe...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepflichten bei Versorgungsbezügen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477) und seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 8 Nr. 4 des Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz — SGB VI-AnpG) v. 22.12.2025 (B...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.1 Meldepflicht der Zahlstelle (Satz 1)

Rz. 3 Zahlstellen zahlen die Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1) an den Berechtigten aus. Hierbei ist es unerheblich, mit wem das versorgungsberechtigende Dienst- oder Arbeitsverhältnis bestanden hat, gegen wen sich der Versorgungsanspruch richtet und wer dem Grunde oder der Höhe nach über diesen Anspruch entscheidet. Rz. 4 Die Zahlstellen sind verpflichtet, bei der erstmaligen ...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477) und seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 8 Nr. 4 des Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz — SGB VI-AnpG) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 35...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.2 Weitere Meldepflichten (Satz 2)

Rz. 8d Als Versorgungsbezüge gelten auch Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für Angehörige bestimmter Berufe (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) oder Renten...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.2 Meldungen – Beiträge zur Pflegeversicherung (Abs. 1a)

Rz. 13c Der Beitragssatz in der Sozialen Pflegeversicherung richtet sich u. a. nach der Zahl der Kinder (§ 55 SGB XI). Um die Elterneigenschaft und die Zahl der Kinder und damit den zutreffenden Beitragssatz zu ermitteln, führt das Bundeszentralamt für Steuern ein automatisiertes Übermittlungsverfahren durch, in dem die Zahlstellen für Versorgungsbezüge die erforderlichen Da...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.3 Bestandsfälle am 1.1.1989 (Satz 3)

Rz. 9 Die Ermittlungspflicht der Zahlstelle gilt für alle Fälle, in denen nach dem 31.12.1988 erstmalig Versorgungsbezüge bewilligt werden. Bei den am 1.1.1989 vorhandenen Versorgungsempfängern war die Ermittlung der Krankenkasse des Versorgungsempfängers bis zum 30.6.1989 (im Beitrittsgebiet bis zum 30.6.1991) durchzuführen. Erforderlich wurde die Auferlegung der Ermittlung...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.4 Anzeigepflicht des Versorgungsempfängers (Satz 4)

Rz. 10 Der Versorgungsempfänger hat der Zahlstelle sowohl die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, unabhängig davon, ob er versicherungspflichtig oder freiwillig versichert ist, sowie einen Kassenwechsel und auch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung anzugeben. Die Zahlstelle hat dann der neuen Krankenkasse eine entsprechende Meldung zu mach...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1 Meldepflichten (Abs. 1)

2.1.1 Meldepflicht der Zahlstelle (Satz 1) Rz. 3 Zahlstellen zahlen die Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1) an den Berechtigten aus. Hierbei ist es unerheblich, mit wem das versorgungsberechtigende Dienst- oder Arbeitsverhältnis bestanden hat, gegen wen sich der Versorgungsanspruch richtet und wer dem Grunde oder der Höhe nach über diesen Anspruch entscheidet. Rz. 4 Die Zahlstell...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 19 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach § 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch v. 22.3.2023 in der vom 1.1.2024 geltenden Fassung. Verfahrensbeschreibung zum Zahlstellen-Meldeverfahren v. 11.5.2023, gültig ab 1.1.2024. Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner, VdEK (Herausg.).mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2 Rechtspraxis

2.1 Meldepflichten (Abs. 1) 2.1.1 Meldepflicht der Zahlstelle (Satz 1) Rz. 3 Zahlstellen zahlen die Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1) an den Berechtigten aus. Hierbei ist es unerheblich, mit wem das versorgungsberechtigende Dienst- oder Arbeitsverhältnis bestanden hat, gegen wen sich der Versorgungsanspruch richtet und wer dem Grunde oder der Höhe nach über diesen Anspruch ents...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.3 Digitales Zahlstellenkonto (Abs. 1b)

Rz. 13h Die Krankenkassen führen digitale Zahlstellenkonten. Die notwendigen Angaben dafür werden von der Zahlstelle elektronisch an die Krankenkasse übermittelt (Satz 1). Dazu gehören auch die Betriebsdaten der Zahlstelle, um die Zahlstelle eindeutig zuordnen zu können (BT-Drs. 21/1858 S. 66). Das Nähere zum Verfahren, den notwendigen Angaben und den erforderlichen Datensät...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.4 Maschinelles Zahlstellenverfahren (Abs. 2)

Rz. 14 Die Zahlstelle übermittelt der zuständigen Krankenkasse die Meldung durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen (Satz 1). Rz. 15 Die Meldungen werden von der Krankenkasse inhaltlich geprüft (Satz 2). Alle fehlerfreien Angaben werden elektronisch verarbeitet. Der Begriff des Verarbeitens umf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.5 Zahlstellennummer (Abs. 3)

Rz. 18a Die Zahlstellen erhalten seit dem 1.1.2017 für das Meldeverfahren eine Zahlstellennummer, die elektronisch beim Spitzenverband Bund der Krankenkasse zu beantragen ist (Satz 1). Die Anträge sind bei der ITSG GmbH, Schumannstraße 7, 10117 Berlin, zu stellen, die das operative Geschäft für den Spitzenverband übernimmt. Rz. 18b Die Zahlstellennummern und alle Angaben, die...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.3 Versorgungsbezüge

Die Finanzverwaltung erkennt Pensionszusagen einer GmbH an einen Gesellschafter-Geschäftsführer durchaus als Betriebsausgaben an. Dazu muss sie rechtsverbindlich, im Voraus vereinbart, erdienbar, angemessen und finanzierbar sein. Eine weitere Voraussetzung ist die Schriftform. Erdienbar heißt, dass die Pensionszusage so rechtzeitig erteilt wird, dass sie durch den Gesellschafter-Ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehaltsverzicht: So können ... / 9 Gehaltsverzicht und Pensionsanspruch

Eine Pensionszusage wird seitens der Finanzverwaltung dahingehend geprüft, ob die zugesagten Versorgungsleistungen im Verhältnis zu den Aktivbezügen des Versorgungsberechtigten angemessen sind. Gemäß ständiger Finanzrechtsprechung liegt die Obergrenze für eine angemessene Versorgung bei 75 % der letzten Aktivbezüge. Übersteigen die zugesagten Versorgungsleistungen den Richtw...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge

Zusammenfassung Begriff Versorgungsbezüge sind der Rente vergleichbare Einnahmen, die vom Arbeitgeber bzw. einer betrieblichen Pensions- oder Versorgungseinrichtung gezahlt werden. Betriebs- oder Werksrenten werden zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung bzw. wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit gezahlt. Hierzu gehören auch alle Renten- bzw. Kapitalzahlungen im R...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zahlstellenverfahren (Verso... / 3.2.2 Änderung zum laufenden Versorgungsbezug

Sofern der gemeldete VBmax keine Anwendung mehr findet, wird dies von der Krankenkasse durch eine Änderungsmeldung mit dem Wert VBmax 0,00 EUR angezeigt, in der kein VBmax mehr angegeben wird. Dies gilt z. B. in den Fällen, in denen aufgrund des Wegfalls eines zweiten Versorgungsbezugs der erste Versorgungsbezug in voller Höhe beitragspflichtig wird. Daneben werden Änderungen...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 3.2 Berücksichtigung des Freibetrags bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze

Der Freibetrag ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen abzuziehen. Der Freibetrag ist also von der dem Grunde nach beitragspflichtigen Leistung der bAV in einem ersten Schritt abzuziehen und erst im zweiten Schritt auf die Beitragsbemessungsgrenze zu begrenzen.[1] Praxis-Beispiel Überschreitung der BBG bei gesetzlicher Rente und bAV Ein versicherungspflichtiger R...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zahlstellenverfahren (Verso... / 3.2.1 Rückmeldung zu Bewilligung/Beginn des laufenden Versorgungsbezugs

Zur Zahlstellenmeldung "Bewilligung/Beginn" eines laufenden Versorgungsbezugs muss die Krankenkasse zurückmelden, wie mit diesem Versorgungsbezug bezüglich der Abrechnung verfahren werden soll. Die Zahlstelle muss die Rückmeldung überwachen. Die Rückmeldung enthält Angaben für welche Versicherungszweige (Kranken- und/oder Pflegeversicherung) der laufende Versorgungsbezug der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zahlstellenverfahren (Verso... / 2.2.2 Änderung des laufenden Versorgungsbezugs

Bei laufenden Beitragszahlungen aus Versorgungsbezügen sind nur Veränderungen zu melden. Als Veränderung gilt jede Änderung des Zahlbetrags, auch soweit sich die Änderung auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum bezieht. Überschreitet der monatliche Versorgungsbezug die Beitragsbemessungsgrenze, ist i. d. R. zum Januar eines jeden Jahres eine Änderungsmeldung erforde...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zahlstellenverfahren (Versorgungsbezüge)

Zusammenfassung Begriff Beim Zahlstellenverfahren handelt es sich um ein Beitrags- und Meldeverfahren zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Zahlstellen von Versorgungsbezügen. Es stellt sicher, dass die Kranken- und PflegeversicherungsBeiträge aus Versorgungsbezügen – hierzu zählen u. a. Betriebsrenten, Pensionen und Leistungen aus Direktversicherungen – korrekt und...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge / 3.1 Mehrere Versorgungsbezüge

Erhält der Arbeitnehmer mehrere Versorgungsbezüge, sind sie gesondert zu behandeln. Pro Versorgungsbezug wird jeweils ein eigenständiger Prozentsatz, Höchstbetrag und Zuschlag ermittelt. In der Einkommensteuerveranlagung wird die Summe aus den jeweiligen Freibeträgen für sämtliche Versorgungsbezüge auf den Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags nach dem Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge / 5 Weitergabe des Versorgungsbezugs an Miterben

Erhält ein Miterbe nach dem Tod des Arbeitnehmers die für mehrere Erben bestimmten Versorgungsbezüge, sind die weitergegebenen Beträge im Kalenderjahr negative Einnahmen. Für die Berechnung der negativen Einnahmen ist zunächst vom Bruttobetrag der an die anderen Anspruchsberechtigten weitergegebenen Beträge auszugehen; anschließend ist dieser Bruttobetrag zu kürzen um den Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten zu Versorgungsbezügen

Zusammenfassung Begriff Damit die Krankenkasse des Versorgungsempfängers aus dessen Versorgungsbezügen Beiträge berechnen kann, benötigt sie Angaben über deren Beginn, Höhe und Dauer. Diese Angaben sind von der die Versorgungsbezüge auszahlenden Stelle an die Krankenkasse zu melden. Da die Zahlstelle der Versorgungsbezüge im Regelfall die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten zu Versorgun... / 6.3 Meldung beim Ende eines beitragspflichtigen Versorgungsbezugs

Bei Ende des beitragspflichtigen Versorgungsbezugs hat die Zahlstelle eine Abmeldung zum elektronischen Abrufverfahren über die DSRV/ZfA an das BZSt zu richten. Die Meldung zur Beendigung des Versorgungsbezugs ist zeitgleich mit der gegenüber der Krankenkasse im Rahmen des regulären KVdR-Zahlstellenmeldeverfahrens abzugebenden Beendigungsmeldung zu erstatten. Sofern nicht der...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 3.1 Freibetrag bei Überschreitung der Mindesteinnahmegrenze

Wird die monatliche Mindesteinnahmegrenze (2026: 197,75 EUR; 2025: 187,25 EUR) überschritten, besteht für die Versorgungsbezüge Beitragspflicht. Allerdings sind dann von den Versorgungsbezügen, bei denen es sich um Renten der betrieblichen Altersversorgung handelt, ein Freibetrag in Höhe der Mindesteinnahmegrenze von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen abzuziehen; ...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 2 Umfang der Beitragspflicht

Versorgungsbezüge i. S. d. Sozialversicherung sind grundsätzlich beitragspflichtig. Tritt an die Stelle laufend gezahlter Versorgungsbezüge (Rente) eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung, gilt 1/120 der ausgezahlten Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, jedoch längstens für einen Zeitraum von 120 Monaten.[1] Im Übrigen unterliegt ein Versorgungsbez...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zahlstellenverfahren (Verso... / 6.1 Beitragseinzug durch Krankenkasse bei nicht mehr gezahlten Versorgungsbezügen

Werden die Versorgungsbezüge nicht mehr gezahlt, sind die rückständigen Beiträge von der zuständigen Krankenkasse einzuziehen. Die Kasse zieht auch die Beiträge aus nachgezahlten Versorgungsbezügen ein. Dies gilt nicht für Beiträge aus Nachzahlungen aufgrund von Anpassungen der Versorgungsbezüge an die wirtschaftliche Entwicklung. Hinsichtlich der Beiträge aus anderen Nachzah...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge: Beitrags... / 5.1 Krankenversicherungspflichtige Rentner

Bei krankenversicherungspflichtigen Rentnern werden für die Beitragsberechnung nacheinander zunächst der Zahlbetrag der Rente, dann der Zahlbetrag des Versorgungsbezugs und schließlich das Arbeitseinkommen angerechnet. Als Obergrenze der gesamten Einnahmen gilt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung ü...mehr