Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsbezug

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsbezüge / 1.6 Einkommens- und Unterhaltsersatzfunktion

Die Bezüge müssen die Funktionen der entsprechenden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung vom Grundsatz erfüllen. D. h. sie müssen wie bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Alters eine Einkommensersatzfunktion sowie bei Renten wegen Todes eine Unterhaltsersatzfunktion haben (Versorgungscharakter). Leistungen mit z. B. Entschädigungscharakte...mehr

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Versorgungsbezüge / 1.3 Zahlbetrag

Versorgungsbezüge werden mit ihrem Zahlbetrag bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen berücksichtigt.[1] Unter Zahlbetrag ist dabei der unter Anwendung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften zur Auszahlung gelangende Betrag zu verstehen. Eventuell anfallende Steuern dürfen ebenso wenig abgezogen werden wie eventuelle Abzweigungsbeträge infolge einer A...mehr

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Versorgungsbezüge / 3.1.3 Freiwillig Versicherte

Bei freiwillig krankenversicherten Mitgliedern ergeben sich die Beiträge aus der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds. Dies bedeutet, dass Versorgungsbezüge immer in voller Höhe beitragspflichtig sind. Dies gilt auch, wenn der Versorgungsbezug die Mindesteinnahmegrenze nicht überschreitet. Dies hat zwischenzeitlich auch ein Urteil des Bundessozialgerich...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 3.2 Meldetatbestände

Die Krankenkassen übermitteln in dem Meldeverfahren u. a. folgende Meldungen: Rückmeldung zu Bewilligung/Beginn des laufenden Versorgungsbezugs, Änderung zum laufenden Versorgungsbezug, unzuständige Krankenkasse, Rückmeldung zur Vorabbescheinigung. Daneben meldet die Krankenkasse der Zahlstelle das Ende der Meldeverpflichtung in folgenden Fällen: Krankenkassenwechsel, Ende der gese...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 3.2.3 Rückmeldung zur Vorabbescheinigung

Auf die Zahlstellenmeldung "Vorabbescheinigung" eines laufenden Versorgungsbezugs muss die Krankenkasse mit den Angaben zum Versicherungsverhältnis und zur grundsätzlichen Beitragspflicht des Versorgungsbezugs antworten.mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 5.2 Krankenversicherungspflichtig Beschäftigte

Für die Beitragsberechnung werden bis zum Höchstbetrag der Beitragsbemessungsgrenze nacheinander ohne anteilige Aufteilung berücksichtigt: das Arbeitsentgelt, die Versorgungsbezüge, das Arbeitseinkommen. Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt hier unberücksichtigt; sie wird getrennt von den übrigen Einnahmearten berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass insg...mehr

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Lohnkonto / 4.9 Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge (z. B. Werksrente, Beamtenpension) sind als solche zu bezeichnen. Ihr Zahlbetrag ist aufzuzeichnen (getrennt nach laufender Zahlung und Einmalzahlung), ebenso die zur zutreffenden Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag erforderlichen Angaben; dies sind regelmäßig die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetra...mehr

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Meldepflichten zu Versorgun... / 3 Meldepflichten des Versorgungsempfängers

Den Versorgungsempfänger selbst treffen ebenfalls Meldepflichten. So ist er verpflichtet, seiner Zahlstelle auf deren Anfrage hin mitzuteilen, ob und bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er versichert ist. Auch muss er der Zahlstelle mitteilen, wenn er seine Krankenkasse wechselt, damit diese der dann neu zuständigen Krankenkasse die Versorgungsbezüge des Versorgungsempfäng...mehr

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Versorgungsbezüge / 3.2 Hinterbliebenenversorgung

Bei Bezug von Witwen-/Witwerrente oder Waisenrente als Hinterbliebenenversorgung ist für die Berechnung des Prozentsatzes, des Höchstbetrags des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag für den Hinterbliebenenbezug das Jahr des Versorgungsbeginns des Verstorbenen maßgebend, der diesen Versorgungsanspruch zuvor begründete.[1] Praxis-Beispiel Versorgun...mehr

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Meldepflichten zu Versorgun... / Zusammenfassung

Begriff Damit die Krankenkasse des Versorgungsempfängers aus dessen Versorgungsbezügen Beiträge berechnen kann, benötigt sie Angaben über deren Beginn, Höhe und Dauer. Diese Angaben sind von der die Versorgungsbezüge auszahlenden Stelle an die Krankenkasse zu melden. Da die Zahlstelle der Versorgungsbezüge im Regelfall die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus den...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 6 Beitragszahlung

Für Versicherungspflichtige haben die Zahlstellen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus den Versorgungsbezügen einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse zu zahlen.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Betroffene zusätzlich eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.[2] Das gilt sowohl für die Krankenversicherungsbeiträge, einschließlich d...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 2.2.4 Vorabbescheinigung

Das Meldeverfahren beginnt grundsätzlich mit der Mitteilung der Zahlstelle an die Krankenkasse über den Beginn und die Höhe des Versorgungsbezugs. Einige Zahlstellen fordern von den Krankenkassen allerdings schon vor der erstmaligen Bewilligung eines Versorgungsbezugs eine Bestätigung des bestehenden Versicherungsverhältnisses und der grundsätzlichen Beitragspflicht des Vers...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 5 Rangfolge der zu berücksichtigenden Einnahmen

5.1 Krankenversicherungspflichtige Rentner Bei krankenversicherungspflichtigen Rentnern werden für die Beitragsberechnung nacheinander zunächst der Zahlbetrag der Rente, dann der Zahlbetrag des Versorgungsbezugs und schließlich das Arbeitseinkommen angerechnet. Als Obergrenze der gesamten Einnahmen gilt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Wird die Beitragsbem...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 6 Beitragssatz und Beitragstragung

6.1 Beitragssatz Für krankenversicherungspflichtige Versorgungsempfänger gilt für die Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz (2026: 14,6 %) der Krankenversicherung. Hinzu kommt der von der jeweiligen Krankenkasse erhobene Zusatzbeitragssatz. Die Berechnung der Beiträge aus Renten und Landabgaberenten nach dem ALG [1] erfolgt...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 6.2 Zusatzbeitragssatz

6.2.1 Krankenversicherungspflichtige Versorgungsempfänger Für versicherungspflichtige Versorgungsempfänger sind die aus Versorgungsbezügen zu zahlenden Beiträge – inkl. der Zusatzbeiträge – durch die Zahlstellen abzuführen. Veränderungen bei kassenindividuellen Zusatzbeiträgen werden nicht – wie bei den übrigen Versicherungspflichtigen – vom Zeitpunkt der Erhebung oder Veränd...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 2.2 Meldetatbestände

Einzelheiten zu den von der Zahlstelle vorzunehmenden Meldungen regeln die Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren und die dazugehörende Verfahrensbeschreibung. Daraus ergeben sich folgende Meldetatbestände für die Zahlstellen: Bewilligung/Beginn des Versorgungsbezugs Änderung des laufenden Versorgungsbezugs Ende des laufenden Versorgungsbezugs Vorabbescheinigung (optionales V...mehr

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Versorgungsbezüge / 3.1.2 Krankenversicherungspflichtige Beschäftigte

Bei krankenversicherungspflichtig Beschäftigten werden neben dem Arbeitsentgelt der Zahlbetrag der Rente, die Versorgungsbezüge und eventuelle Arbeitseinkommen der Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Dabei ist das Arbeitseinkommen nur dann beitragspflichtig, wenn Rente oder Versorgungsbezüge gewährt werden. Versorgungsbezüge unterliegen auch dann der Beitragspflicht, wenn ke...mehr

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Versorgungsbezüge / 3.4 Kapitalauszahlung bzw. Abfindung

Wird anstelle eines monatlichen Versorgungsbezugs eine Kapitalauszahlung oder Abfindung an den Versorgungsempfänger gezahlt, handelt es sich um einen sonstigen Bezug.[1] Für die Ermittlung der Freibeträge für Versorgungsbezüge ist das Jahr des Versorgungsbeginns zugrunde zu legen, die Zwölftelungsregelung ist für diesen sonstigen Bezug nicht anzuwenden. Bemessungsgrundlage i...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 3.1 Datenübermittlung an die Zahlstelle des Versorgungsempfängers

Die Krankenkasse hat der Zahlstelle von Versorgungsbezügen und dem Bezieher von Versorgungsbezügen unverzüglich die Beitragspflicht des Versorgungsempfängers und deren Umfang mitzuteilen. Letzteres gilt, soweit die Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Zahlbetrag der Rente und den Versorgungsbezügen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet.[1]mehr

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Versorgungsbezüge / 2.3 Sterbegeld als Abfindung einer laufenden Hinterbliebenenversorgung

Wird mit der möglicherweise als "Sterbegeld" bezeichneten Leistung ein Anspruch auf eine laufende Hinterbliebenenversorgung abgefunden (ohne oder mit anschließender laufender Hinterbliebenenversorgung), handelt es sich um einen Versorgungsbezug in Form einer Kapitalabfindung.mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 3.2.4 Meldungen bei Mehrfachbezug

Bezieht das Mitglied mehrere laufende Betriebsrenten, mehrere einmalig gezahlte Betriebsrenten, eine laufende Betriebsrente und eine einmalig gezahlte Betriebsrente, eine laufende Betriebsrente und einen laufenden/einmalig gezahlten anderen Versorgungsbezug oder eine laufende/einmalig gezahlte Betriebsrente und Arbeitseinkommen ist der Status "Mehrfachbezug" erfüllt und die Kranke...mehr

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Versorgungsbezüge / 3.1.1 Krankenversicherungspflichtige Rentner

Für die Beitragsberechnung ist bei krankenversicherungspflichtigen Rentnern nach dem Zahlbetrag der Rente ein Versorgungsbezug und ggf. ein daneben erzieltes Arbeitseinkommen beitragspflichtig. Arbeitseinkommen in diesem Sinne ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit.mehr

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Meldepflichten zu Versorgun... / 1 Beteiligte des Meldeverfahrens

Um eine vollständige Beitragszahlung aus den Versorgungsbezügen zu gewährleisten, sind die Meldepflichten originär den Zahlstellen der Versorgungsbezüge auferlegt worden. Ungeachtet dessen haben auch die Versorgungsempfänger daran mitzuwirken, dass die Beiträge ordnungsgemäß durch die zuständige Krankenkasse erhoben werden können. Für die am Meldeverfahren Beteiligten besteh...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 2.3 Meldungen zur Klärung der Elterneigenschaft

Die Zahlstelle hat ab dem 1.7.2025 bei Beginn eines in der sozialen Pflegeversicherung beitragspflichtigen Versorgungsbezugs eine weitere Anmeldung zu erstatten. Diese Anmeldung erfolgt zum Abruf der Elterneigenschaft und der Anzahl der für die Berechnung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung berücksichtigungsfähigen Kinder. Die Anmeldung erfolgt über die Deutsche Ren...mehr

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Versorgungsbezüge / 1 Lohnsteuerabzug

Zahlt der Arbeitgeber steuerpflichtige Versorgungsbezüge[1] aus, muss er vor der Lohnsteuerermittlung den Versorgungsfreibetrag sowie einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag als steuerfreie Teile berücksichtigen.[2] Begünstigte Versorgungsbezüge sind z. B. Werksrenten an Arbeitnehmer ab dem 63. Lebensjahr, Werksrenten bei Schwerbehinderung ab dem 60. Lebensjahr, Ruhegehälter im...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 6.7 Festschreibung des Versorgungsfreibetrags

Der einmal berechnete Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag gelten für die gesamte Laufzeit des Versorgungsbezugs.[1] Regelmäßige Anpassungen des Versorgungsbezugs führen nicht zu einer Neuberechnung.[2] Neuberechnung nur bei Änderung des Versorgungsbezugs Davon abweichend sind der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag neu ...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 6.5 Hinterbliebenenbezüge

Zahlungen, die der Arbeitgeber eines verstorbenen Arbeitnehmers an dessen Erben erbringt, gehören nicht immer zu den begünstigten Versorgungsbezügen, obgleich der Arbeitslohn definitionsgemäß aus dem Dienstverhältnis des Rechtsvorgängers zufließt.[1] Dies gilt insbesondere für Leistungen des Sterbemonats, für die noch ein Lohnanspruch besteht. Arbeitslohn für den Sterbemonat D...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / Zusammenfassung

Begriff Beim Zahlstellenverfahren handelt es sich um ein Beitrags- und Meldeverfahren zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Zahlstellen von Versorgungsbezügen. Es stellt sicher, dass die Kranken- und PflegeversicherungsBeiträge aus Versorgungsbezügen – hierzu zählen u. a. Betriebsrenten, Pensionen und Leistungen aus Direktversicherungen – korrekt und vollständig er...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 7 Überwachung des Beitrags- und Meldeverfahrens

Die Entrichtung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Versorgungsbezügen und das damit verbundene Zahlstellen-Meldeverfahren ist durch die zuständige Krankenkasse zu überwachen. Sind für eine Zahlstelle von Versorgungsbezügen (nachfolgend: Zahlstelle) mehrere Krankenkassen zuständig, so haben sie zu vereinbaren, dass eine dieser Krankenkassen die Überwachung fü...mehr

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Meldepflichten zu Versorgun... / 6 Meldeverfahren zur Erhebung der Elterneigenschaft und zur Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder nach § 55 Abs. 3 SGB XI

Zum 1.7.2025 wurde ein neues, vom allgemeinen[1] Meldeverfahren separiertes eigenständiges Meldeverfahren zur Erhebung der Elterneigenschaft und zur Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder nach § 55 Abs. 3 SGB XI eingeführt. Bei diesem Meldeverfahren handelt es sich um ein obligatorisches Meldeverfahren zur sozialen Pflegeversicherung, das für alle beitragspflichtigen Ver...mehr

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Meldepflichten zu Versorgun... / 5.2 Elektronisches Übermittlungsverfahren

Die Meldungen zu den Versorgungsbezügen dürfen nur auf elektronischem Wege zwischen Zahlstelle und Krankenkasse abgegeben werden.[1] Dabei hat die Zahlstelle entweder eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder eine systemgeprüfte maschinelle Ausfüllhilfe zu verwenden. Die Krankenkasse hat nach inhaltlicher Pr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zahlstellenverfahren (Verso... / 1 Aufgaben der Zahlstellen

Die Zahlstellen von Versorgungsbezügen haben gegenüber den Krankenkassen Meldepflichten zu erfüllen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die Beiträge aus den Versorgungsbezügen an die Krankenkasse abzuführen. Die Beiträge aus Kapitalleistungen oder Kapitalabfindungen müssen nicht von den Zahlstellen abgeführt werden. Insoweit besteht nur eine Meldepflicht.mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 1.3 Altersentlastungsbetrag in der Lohnabrechnung

Für den Altersentlastungsbetrag wird kein elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet.[1] Der Arbeitgeber muss prüfen, ob der Arbeitnehmer die Voraussetzungen erfüllt. Die Frage, ob bei dem Arbeitnehmer ein Altersentlastungsbetrag zu berücksichtigen ist, muss nach dem als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal des Arbeitnehmers eingetragenen Geburtsdatum entschieden werd...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / Sozialversicherung

1 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Erhält ein pflichtversichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung einen Versorgungsbezug, ist dieser Versorgungsbezug grundsätzlich beitragspflichtig. Dabei ist die Grundlage der Versicherungspflicht unerheblich. Gelten aufgrund der Versicherungspflicht fiktive Berechnungsgrundlagen (z. B. bei pflichtversicherten Studen...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 6.2.2 Freiwillig versicherte Versorgungsempfänger

Freiwillig versicherte Versorgungsempfänger, die ihre Beiträge und Zusatzbeiträge selbst an die Krankenkasse zahlen, sind von der zeitlichen Verzögerung der Veränderungen bei Zusatzbeitragssätzen nicht betroffen. Sie haben den veränderten Zusatzbeitrag vom Zeitpunkt der Erhebung bzw. Veränderung an zu zahlen.mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.2 Laufende Daten aus der Lohnabrechnung

Aus den jeweiligen Entgeltabrechnungen müssen im Lohnkonto folgende Daten eingetragen werden: der Tag der jeweiligen Zahlung sowie der Entgeltzahlungszeitraum, z. B. 31.3., Entgeltabrechnung März, der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn. Hierbei muss beachtet werden, dass der Barlohn und eventuelle Sachbezüge, also z. B. aus Dienstwagenüberlassung, Mahlzeiten oder der Gewährung ...mehr

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Meldepflichten zu Versorgun... / 5.3 Einheitliche Zahlstellennummer

Damit das Zahlstellenmeldeverfahren zwischen den beteiligten Stellen – den Zahlstellen von Versorgungsbezügen einerseits und den Krankenkassen andererseits – ordnungsgemäß abgewickelt werden kann, haben die Zahlstellen beim GKV-Spitzenverband elektronisch eine Zahlstellennummer zu beantragen.[1] Diese Zahlstellennummer ist in ihrer Funktion der Betriebsnummer des Arbeitgebers...mehr

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Meldepflichten zu Versorgun... / 5.1 Versicherungsnummer als Identifizierungsmerkmal

Gesteuert wird das Meldeverfahren für Versorgungsbezüge über die von der Rentenversicherung für den jeweiligen Versorgungsempfänger vergebene Versicherungsnummer (VSNR). Die VSNR ist somit von der Zahlstelle zwingend zu verwenden, wenn sie Meldungen für ihren Versorgungsempfänger an die zuständige Krankenkasse abgeben will. Hiermit wird sichergestellt, dass die Zahlstellen b...mehr

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Versorgungsbezüge / 1.1 Einschränkung der Erwerbsfähigkeit

Von einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit in diesem Sinne kann bei Rentenleistungen ausgegangen werden, die ihren Grund in einer nicht nur vorübergehend bestehenden körperlichen oder geistigen Einschränkung haben, die (jedenfalls teilweise) zum Wegfall des Leistungsvermögens führt, und einem rententypischen Versorgungszweck dienen. Hingegen kommt es nicht darauf an, dass der ...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 4 Meldungen des Versorgungsempfängers

Empfänger von Versorgungsbezügen haben der Zahlstelle ihre Krankenkasse anzugeben, einen Krankenkassenwechsel mitzuteilen sowie die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung anzuzeigen.[1] Dadurch wird die Zahlstelle in die Lage versetzt, ihre Meldepflicht gegenüber der zuständigen Krankenkasse zu erfüllen. Auch gegenüber der Krankenkasse haben Versorgungsempfänge...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.3.2 Lohnsteuerabzugsmerkmale

Auch die Versorgungsbezüge werden nach den ELStAM versteuert. Diese Lohnsteuerabzugsmerkmale bestimmen die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer. Bis zum Kalenderjahr 2057 sind Versorgungsbezüge durch 2 Abzugsbeträge steuerlich begünstigt: dem Versorgungsfreibetrag und dem Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.[1] Beide Abzüge hat bereits der Arbeitgeber zu berücksichtigen und v...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 2.1.1 Zahlungen an Erben und Hinterbliebene

Zahlt der Dienstherr nach dem Tod des Beamten noch steuerpflichtigen Arbeitslohn, z. B. Versorgungsbezüge oder Arbeitslohn für die aktive Tätigkeit, darf er nicht mehr nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Verstorbenen versteuert werden. Ausgenommen hiervon ist lediglich der laufende Arbeitslohn, der im Sterbemonat oder für den Sterbemonat gezahlt wird. Für ihn kann der Ste...mehr

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Versorgungsbezüge / Sozialversicherung

1 Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahme Für die der Rente vergleichbaren Einnahmen wird im Gesetz der Begriff Versorgungsbezüge verwendet. Diese haben gemeinsam, dass sie an eine (frühere) Erwerbstätigkeit anknüpfen. Einkünfte, die nicht im Zusammenhang mit dem Erwerbsleben stehen, z. B. aus betriebsfremder privater Eigenvorsorge, stellen keine Versorgungsbezüge d...mehr

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Versorgungsbezüge / 3.1 Zu berücksichtigende Einnahmen

3.1.1 Krankenversicherungspflichtige Rentner Für die Beitragsberechnung ist bei krankenversicherungspflichtigen Rentnern nach dem Zahlbetrag der Rente ein Versorgungsbezug und ggf. ein daneben erzieltes Arbeitseinkommen beitragspflichtig. Arbeitseinkommen in diesem Sinne ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zahlstellenverfahren (Verso... / 2 Meldungen der Zahlstellen

2.1 Datenübermittlung an die Krankenkasse des Versorgungsempfängers Die Zahlstellen haben der Krankenkasse des Versorgungsempfängers Beginn, Höhe, Veränderungen sowie Ende der Versorgungsbezüge unverzüglich zu melden. Ferner ist im Falle des § 5 Abs. 1 Nr. 11b SGB V von den Zahlstellen der Tag der Antragstellung unverzüglich mitzuteilen. Dabei handelt es sich um Anträge auf eine de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zahlstellenverfahren (Verso... / 3 Meldungen der Krankenkasse

3.1 Datenübermittlung an die Zahlstelle des Versorgungsempfängers Die Krankenkasse hat der Zahlstelle von Versorgungsbezügen und dem Bezieher von Versorgungsbezügen unverzüglich die Beitragspflicht des Versorgungsempfängers und deren Umfang mitzuteilen. Letzteres gilt, soweit die Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Zahlbetrag der Rente und den Versorgungsbezügen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zahlstellenverfahren (Verso... / 5 Maschineller Datenaustausch

5.1 Datenübertragung Der maschinelle Datenaustausch zwischen den Zahlstellen und den Krankenkassen ist verpflichtend. Zwischen Zahlstellen und Krankenkassen müssen die Meldungen auf maschinellem Weg durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen ausgetauscht werden. Das führende Ordnungskriterium im Z...mehr

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Versorgungsbezüge / Lohnsteuer

1 Lohnsteuerabzug Zahlt der Arbeitgeber steuerpflichtige Versorgungsbezüge[1] aus, muss er vor der Lohnsteuerermittlung den Versorgungsfreibetrag sowie einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag als steuerfreie Teile berücksichtigen.[2] Begünstigte Versorgungsbezüge sind z. B. Werksrenten an Arbeitnehmer ab dem 63. Lebensjahr, Werksrenten bei Schwerbehinderung ab dem 60. Lebensjah...mehr

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Versorgungsbezüge / 3 Besonderheiten

3.1 Mehrere Versorgungsbezüge Erhält der Arbeitnehmer mehrere Versorgungsbezüge, sind sie gesondert zu behandeln. Pro Versorgungsbezug wird jeweils ein eigenständiger Prozentsatz, Höchstbetrag und Zuschlag ermittelt. In der Einkommensteuerveranlagung wird die Summe aus den jeweiligen Freibeträgen für sämtliche Versorgungsbezüge auf den Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags ...mehr

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Berufsständische Versorgung / 2 Besteuerung der Versorgungsbezüge

Für Renten aus berufsständischen Versorgungswerken gelten dieselben steuerlichen Vorschriften wie für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beide Renten unterliegen seit dem Jahr 2005 der nachgelagerten Besteuerung.[1] Im Rahmen einer Übergangsregelung erfolgt die nachgelagerte Besteuerung bis 2040 gleitend. Dies gilt auch für unselbstständige Bestandteile der Rent...mehr