Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsbezug

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 3 Rechtsprechung

Rz. 13 Bezieht ein versicherungspflichtiger Student eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, ist die Krankenkasse zur Erstattung des Eigenanteils der Beiträge aus der Rente verpflichtet, solange dieser (zusammen mit den aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen zu bemessenden Beiträgen) den Studentenbeitrag nicht übersteigt: BSG, Urteil v. 19.12.1995, 12 RK... mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 2.2.2 Erstattungsfähiger Beitrag

Rz. 10 Für die Erstattung der vom Mitglied selbst getragenen Anteile an den Beiträgen aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist es unerheblich, ob bereits eine Erstattung aus Versorgungsbezügen oder Arbeitseinkommen i. S. d. Abs. 1 vorgenommen wurde. Denkbar ist sowohl eine Erstattung, die aus einer laufenden "Überzahlung" (laufendes Arbeitsentgelt und der Zahlbe... mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 2.2 Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse gewährt den Arbeitnehmern keinen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgungsleistungen. Zuwendungen des Arbeitgebers an eine Unterstützungskasse führen deshalb zu keinem Arbeitslohnzufluss. Dies gilt auch für rückgedeckte Unterstützungskassen.[1] Für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse erhält der Arbeitgeber keinen BAV-Förderbetrag.[2] Leistungen a... mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 2.1 Direkt-/Pensionszusage

Mit der Erteilung einer Direktzusage (Pensionszusage) wendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer noch keinen Vermögenswert zu. Die Zusage löst daher keinen Arbeitslohnzufluss aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zur Absicherung der Direktzusage eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen hat.[1] Der BAV-Förderbetrag[2] wird dem Arbeitge... mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 13 Auszehrungsverbot

Betriebliche Versorgungsleistungen dürfen nach ihrer Festsetzung beim Versorgungsfall nicht durch dynamisierte Versorgungsleistungen, insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherungen, geschmälert werden. Ferner dürfen Versorgungsbezüge, die nicht mindestens zur Hälfte durch Beiträge des Arbeitgebers mitfinanziert sind, nicht zu einer Kürzung der betrieblichen Versorgungsle... mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 10 Vorzeitige Beendigung des Versorgungsvertrags (Rückabwicklung)

In Fällen, in denen der Vertrag über die betriebliche Altersversorgung vorzeitig beendet und ein Anspruch auf Auszahlung des bisher angesparten Guthabens geltend gemacht wird, ergeben sich beitragsrechtliche Konsequenzen (sog. Rückabwicklung). Abfindungen von Versorgungsanwartschaften, die in den Durchführungswegen Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfo... mehr

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Betriebliche Altersversorgung / Zusammenfassung

Begriff Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen mit einem der Versorgungszwecke Alter, Tod oder Invalidität als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer insgesamt erbrachte Arbeitsleistung zusagt. Entscheidend sind der Bezug der Versorgungszusage zum Arbeitsverhältnis und die spezifische Zweckbindung. Zum Aufbau der betrieblich... mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.2 Umfang der Versicherungsfreiheit (Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3)

Rz. 35 Die Rentenversicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 1 tritt ein, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen; sie kann weder ausgeschlossen noch vereinbart werden; sie unterliegt nicht der Privatautonomie. Dabei erstreckt sich die Versicherungsfreiheit sämtlicher in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Personen nicht auf etwaige (weitere) Beschäftigungen, die... mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.2 Ruhestandsbeamte und ihnen gleichgestellte Personen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 71 Die Vorschrift des Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 nimmt eine Gleichstellung der Versorgungsempfänger mit den Rentenbeziehern nach Nr. 1 vor. Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 bewirkt, dass alle Personen, die wegen Erreichens einer Altersgrenze eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder nach den Regelungen ... mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.19.4 Mehrere Versorgungsbezüge

Fällt der maßgebende Beginn mehrerer laufender Versorgungsbezüge in dasselbe Kalenderjahr (Nummer 30), kann der Arbeitgeber in Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung die zusammengerechneten Bemessungsgrundlagen dieser Versorgungsbezüge in einem Betrag bescheinigen. In diesem Fall sind auch in Nummer 8 die Versorgungsbezüge zusammenzufassen. Bei mehreren als sonstige Bezüge geza... mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.7 Nummer 9: Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre

Versorgungsbezüge, für die dem Grunde nach eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt, sind in Zeile 9 einzutragen. Ob eine ermäßigte Besteuerung gewährt werden kann, wird im Rahmen der Abgabe einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt überprüft. Praxis-Beispiel Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre Ein 68-jähriger Rentner bezieht von seinem früher... mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.19.2 Versorgungsbezüge als laufender Arbeitslohn

In Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung ist die Bemessungsgrundlage bei laufenden Versorgungsbezügen zu erfassen.[1] Einzubeziehen sind auch – zusätzlich zu den laufenden Versorgungsbezügen – gewährte weitere Zuwendungen und geldwerte Vorteile mit Versorgungscharakter, z. B. steuerpflichtige Fahrtkostenzuschüsse, Freifahrtberechtigungen, Kontoführungsgebühren. Hinweis Brutto... mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.19.3 Versorgungsbezüge als sonstiger Bezug

Für Versorgungsbezüge, die zu den sonstigen Bezügen rechnen, sind die Freibeträge eigenständig zu ermitteln (keine Zwölftelung), deshalb ist in Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung der Betrag dieser Bezüge auszuweisen. Das Jahr des Versorgungsbeginns ist in Nummer 30 zu erfassen. Hinweis Bruttoarbeitslohn in Nummer 3 ungekürzt ausweisen Auch Versorgungsbezüge, die als sonstige... mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.6 Nummer 8: Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge sind zunächst in Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung als steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn zu melden. Allerdings ist darüber hinaus ein gesonderter Ausweis in Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung notwendig. Der vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigte Versorgungsfreibetrag sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag dürfen den Betrag... mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.9 Nummern 11–14 (nur bis einschließlich 2024): Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn und Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre, Entschädigungen

Die Zeilen 11 bis 14 bleiben seit 2025 unbesetzt. Daher gilt für die Lohnsteuerbescheinigung 2024 letztmalig: Arbeitslohn, der im Lohnsteuerabzugsverfahren ermäßigt unter Anwendung der "Fünftelregelung"[1] besteuert wurde, ist getrennt vom übrigen Arbeitslohn in die elektronische Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um Arbeitslohn für eine mehrjährige T... mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.15 Nummer 19 (nur bis einschließlich 2024): Nicht ermäßigt besteuerter Arbeitslohn und Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre, Entschädigungen

Die Zeile 19 ist seit 2025 unbesetzt. Leistungen, die dem Grunde nach ermäßigt besteuert werden können, sind vom Arbeitgeber in Zeile 9 und 10 einzutragen. Daher gilt für die Lohnsteuerbescheinigung 2024 letztmalig: Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht unter Anwendung der Fünftelregelung ermäßigt besteuert wurden, können in Nummer 19 an die Fin... mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.19 Nummern 29–32: Angaben zu Versorgungsbezügen

6.19.1 Angabe der Berechnungsgrundlagen Damit das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag zutreffend ermitteln kann, sind die erforderlichen Angaben – ggf. für jeden Versorgungsbezug einzeln – im Lohnkonto aufzuzeichnen und in die elektronische Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmen: Bemessungsgrundlage für... mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.19.1 Angabe der Berechnungsgrundlagen

Damit das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag zutreffend ermitteln kann, sind die erforderlichen Angaben – ggf. für jeden Versorgungsbezug einzeln – im Lohnkonto aufzuzeichnen und in die elektronische Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmen: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag, Jahr des Ver... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (auch Entschädigungen und Abfindungen) einschließlich des Werts der Sachbezüge. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die st... mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.4 Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn

In Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung ist der Gesamtbetrag des dem Arbeitnehmer im jeweiligen Kalenderjahr zugeflossenen steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohns zu erfassen. Folgende Besonderheiten sind zu beachten: mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.2 Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflichtversicherung

Der Arbeitnehmeranteil zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des ggf. vom Arbeitnehmer zu zahlenden einkommensabhängigen Zusatzbeitrags i. S. d. § 242 SGB V ist in Nummer 25 auszuweisen. Zu erfassen sind dabei die insgesamt an die Krankenkasse abgeführten Beiträge, d. h. ggf. mit Beitragsanteilen für das Krankengeld. Arbeitnehmerbeiträge zur inländische... mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.3 Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

Arbeitgeberzuschüsse Ist ein Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder Mitglied einer privaten Krankenkasse, erhält er ggf. einen steuerfreien Arbeitgeberbeitragszuschuss. Diese Zuschüsse müssen in die Nummern 24a und 24b der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aufgenommen werden. Entsprechendes gilt für die steuerfreien Beitragszuschü... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Arbeitnehmer, die entgeltlich beschäftigt werden (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltungskräfte oder Übungsleiter), unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, konkret bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der hiervon unabhängigen Versicherungspflichtgrenze in der Renten- und Arbeitsl... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übergangshilfen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Begriff: Menschen, die sich in einer Übergangssituation oder einer anderen schwierigen Lebenssituation befinden, erhalten zT finanzielle Unterstützungen, die als Anpassungsgeld, Ausfallgeld, Überbrückungshilfe, Überbrückungsgeld, Übergangsbeihilfe, Übergangsgebührnisse, Übergangsgeld oder ähnlich bezeichnet werden. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 113 EStG: Anspruchsberechtigung

Rn. 8 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 113 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten. Anspruchsberechtigt sind nur nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt StPfl (dazu s Rn 13), die im VZ 2022 (ggf auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt haben. Dies gilt auch für Personen, die negative Einkünfte der begünstigten Ar... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Flugsicherung

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zulagen an > Arbeitnehmer im Flugsicherungsdienst zum Ausgleich der Erschwernisse von Schichtarbeit können als > Lohnzuschläge nicht allein deshalb nach § 3b EStG steuerfrei gewährt werden, weil sie nach der Stundenzahl bemessen werden, die auf Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit entfallen (EFG 1981, 549). Aufwendungen für den Erwerb und d... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. NATO-Truppenmitglieder

Rn. 104 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Für Mitglieder von NATO-Truppen, von zivilen Gefolgen oder technischen Fachkräften sowie deren Angehörige gelten Zeitabschnitte, in denen sie sich nur in dieser Eigenschaft im Inland aufhalten, nicht als Zeiten des Aufenthalts im Inland oder als Änderung des Aufenthaltsorts oder Wohnsitzes (Art X Abs 1 S 1 NATO-Truppenstatut v 19.06.1951 so... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Feuerwehr

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst im > Ehrenamt, soweit Kräfte nicht hauptberuflich beschäftigt werden. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen entfällt für den ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr die Pflicht zur Arbeitsleistung. Der ArbG zahlt regelmäßig für di... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Krankenversicherung

Tz. 7 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, wenn die Versicherung... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen: mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 8.2 Versorgungsbezüge (Betriebsrenten, Werkspensionen, Leistungen aus Unterstützungskassen)

Sind Versorgungsbezüge schuldrechtlich auszugleichen (z. B. Betriebsrenten und Werkspensionen aus einer Direktzusage, Leistungen aus Unterstützungskassen), unterliegen zunächst die vollen Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung der Freibeträge für Versorgungsbezüge und des Werbungskosten-Pauschbetrags beim Ausgleichspflichtigen dem Lohnsteuerabzug sowie der Besteuerung als ... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 3 Pausch- und Freibeträge beim Versorgungsausgleich

Die steuerlichen Pauschbeträge von 102 EUR bzw. ggf. von 1.230 EUR[1] sowie die Freibeträge für Versorgungsbezüge[2] werden nach Durchführung des internen oder externen Versorgungsausgleichs sowohl der ausgleichspflichtigen als auch der ausgleichsberechtigten Person gewährt. Entscheidend für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags (Prozentsatz und Höchstbetrag) und des Zus... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2 Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Bei einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich bezieht die ausgleichsverpflichtete Person weiterhin die volle Leistung von dem Versorgungsträger. Daher bleibt es auch weiterhin bei der vollen Beitragspflicht für diesen Versorgungsbezug. Allerdings mindern die auf den Ausgleichswert entfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die Ausgleichsverpflichtung. Dies ... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2.1 Steuerfreier Versorgungsausgleich

Der Ausgleichswert, der an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person (Zielversorgung) abgeführt wird, bleibt beim ausgleichspflichtigen Partner im Zeitpunkt der Durchführung des Versorgungsausgleichs steuerfrei [1], wenn das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung [2] durchgängig eingehalten wird. Wird als Zielversorgung der ausgleichsberechtigten Person ein Pensio... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne und externe Teilung

Durch den Versorgungausgleich werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche der Ehegatten im Scheidungsfall ausgeglichen. Bei einer internen Teilung erfolgt die Fortführung der bisherigen Versorgungsansprüche durch den bisherigen Versorgungsträger für beide ehemaligen Ehegatten. Bei einer externen Teilung werden die Versorgungsansprüche des ausgleichsberechtigten... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / Zusammenfassung

Überblick Versorgungsanrechte, die in der Zeit der Ehe erworben werden, werden als gemeinschaftliche Lebensleistung angesehen. Bei einer Scheidung werden daher alle Ansprüche auf Versorgung und Rente wegen Alters oder Invalidität ausgeglichen. Jedes Anrecht wird grundsätzlich im jeweiligen System hälftig zwischen den Ehepartnern geteilt (interne Teilung). Entsprechendes gilt... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne Teilung

Die hälftige Teilung der Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität innerhalb desselben Versorgungssystems (interne Teilung) ist für alle Beteiligten steuerfrei.[1] Die Besteuerung der Leistungen aus den Anrechten erfolgt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person erst während der Auszahlungsphase, sofern kein früherer Besteu... mehr

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Sommer, SGB V § 230 Rangfol... / 2.1.2 Versorgungsbezüge

Rz. 9 Welche Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen sind, ist der Legaldefinition des § 229 Abs. 1 zu entnehmen; insoweit wird auf die dortige Kommentierung verwiesen. Ohne Bedeutung ist, ob der Betrag, der zur Beitragsberechnung herangezogen wird, 1/20 der monatlichen Bezugsgröße i. S. d. § 226 Abs. 2 übersteigt. Die grundsätzliche Beitragspfli... mehr

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Sommer, SGB V § 230 Rangfol... / 2.1 Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitsentgelt, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen (Satz 1)

Rz. 4 Satz 1 legt fest, dass bei versicherungspflichtig Beschäftigten zunächst das Arbeitsentgelt sowie nacheinander der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden. 2.1.1 Arbeitsentgelt Rz. 5 Der Begriff des Arbeitsentgelts entspricht der Vorschrift des § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 14 SGB IV. Für den... mehr

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Sommer, SGB V § 230 Rangfol... / 2.1.1 Arbeitsentgelt

Rz. 5 Der Begriff des Arbeitsentgelts entspricht der Vorschrift des § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 14 SGB IV. Für den Personenkreis der §§ 232ff. ist statt des Arbeitsentgelts die in der jeweiligen Vorschrift genannte beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Bei Personen, die unter die Vorschrift des § 235 fallen, wird nach § 235 Abs. 4 Halbsatz 2 vorrangig das ... mehr

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Sommer, SGB V § 230 Rangfol... / 3 Rechtsprechung

Rz. 14 Treffen bei versicherungspflichtigen Rentnern neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mehrere Versorgungsbezüge zusammen und überschreiten diese Einnahmen gemeinsam die Beitragsbemessungsgrenze, ist zur Ermittlung der beitragspflichtigen Anteile der Versorgungsbezüge eine Verhältnisrechnung in analoger Anwendung des durchzuführen; der Rente nach dem Ge... mehr

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Sommer, SGB V § 230 Rangfol... / 2.1.3 Arbeitseinkommen

Rz. 11 Arbeitseinkommen wird in § 15 SGB IV definiert. Nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird Arbeitseinkommen als beitragspflichtige Einnahme nur berücksichtigt, soweit es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird. Ist die verbleibende Differenz zwischen Arbeitsentgelt (ggf. zuzüglich gezahlter Versorgungsbezüge) und der Beitrag... mehr

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Sommer, SGB V § 237 Beitrag... / 2.3 Sonstiges

Rz. 5 Nach Satz 4 i. V. m. § 226 Abs. 2 sind aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen Beiträge nur zu entrichten, wenn die monatlichen Einnahmen 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV überschreiten. Unerheblich ist, ob die Mindestgrenze lediglich von Einnahmen nach Nr. 3 und/oder Nr. 4 erreicht wird (vgl. Komm. zu § 226, Rz. 17a). Beitragspflicht besteht dann a... mehr

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Sommer, SGB V § 237 Beitrag... / 2.1 Beitragspflichtige Einnahmen (Satz 1 Nr. 1 bis 3)

Rz. 3 § 237 bestimmt enumerativ, welche Einnahmen bei versicherungspflichtigen Rentnern der Beitragsberechnung zugrunde gelegt werden. Satz 1 nennt als beitragspflichtige Einnahme den Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Nr. 1), den Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Nr. 2) und das Arbeitseinkommen (Nr. 3). Diese Aufzählung ist abschließe... mehr

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Sommer, SGB V § 237 Beitrag... / 3 Rechtsprechung

Rz. 8 In der Krankenversicherung bleiben Versorgungsbezüge auch insoweit beitragspflichtig, als sie im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an den geschiedenen Ehepartner abgetreten worden sind: BSG, Urteil v. 21.12.1993, 12 RK 28/93. In der Krankenversicherung bleiben Versorgungsbezüge auch insoweit beitragspflichtig, wie sie aufgrund einer Vereinbarung nach frü... mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
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Kein Arbeitslohn durch Auszahlungen aus dem Defined Contribution Pension Scheme der NATO

Die Auszahlung des angesparten Guthabens aus dem Defined Contribution Pension Scheme der NATO führt nicht zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Insoweit liegt lediglich eine nichtsteuerbare Vermögensumschichtung vor. § 1 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2, Satz 2 EStG, Art. 17, Art. 19, Art. 22 Ottawa-Abkommen Die Kläger wurden für das... mehr

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Sommer, SGB V § 237 Beitrag... / 2.2 Beitragsfreiheit bei Waisenrentnern und Leistungsbeziehern einer Hinterbliebenenversorgung (Satz 2 und 3)

Rz. 4e Seit dem 1.1.2017 sind Waisenrenten nach § 48 SGB VI bei Versicherungspflichtigen nach § 5 Abs. 1 Nr. 11b (Bezieherinnen und Bezieher einer Waisenrente) bis zum Erreichen der Altersgrenzen der Familienversicherung nach § 10 Abs. 2 beitragsfrei. Gleiches gilt auch für geleistete Waisenrenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Langwirte, da diese ansonsten als... mehr

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Sommer, SGB V § 237 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt durch das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2408) mit Wirkung zum 1.1.2017 geändert. Rz. 2 Die Vorschrift regel... mehr

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Sommer, SGB V § 230 Rangfol... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten und wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 § 230 legt die Rangfolge der dort genannten Einnahmearten zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen für versicherungspflichtig Beschäftigte fest. Nach § 223 Abs. 3 sind beitragspflichtige Einnahmen der Mitglieder bis zur Beitrag... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.1 Teil I der Entgeltordnung

Teil I der Entgeltordnung enthält nur noch die "allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst", die auf die früheren ersten Fallgruppen aus dem Allgemeinen Teil der Anlage 1a zum BAT/BAT-O zurückgehen. Damit werden die Tätigkeitsmerkmale auf ihren Wesenskern beschränkt. Die ursprünglich in Teil I (Allgemeiner Teil) der Anlage 1a zum BAT/BAT-O geregelten besonderen... mehr