Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Digitales Fernsehen per DVB... / 3 Vorhandene Gemeinschaftsparabolantenne

Im Hinblick darauf, dass auch der Satellitenempfang nur noch digital möglich ist, dürfte es angesichts der Programmvielfalt der über Satellit ausgestrahlten Programme wohl näher liegen, auf DVB-T zu verzichten. Angesichts der größeren Medienvielfalt und identischer technischer Anforderungen dürfte ein Beschluss, wonach statt digitalen Satellitenempfangs ein solcher über DVB-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Sonstige landwirtschaftliche Betriebe

Rz. 69 Neben den in Rz. 46ff. genannten Formen der Bodennutzung gehören zu den landwirtschaftlichen Betrieben nach § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG auch die Binnenfischerei, die Teichwirtschaft, die Fischzucht für die Binnenfischerei und die Teichwirtschaft, die Imkerei, die Wanderschäferei und die Saatzucht, wenngleich die Naturkräfte hier teilweise in geringerem Maße genutzt we...mehr

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Sommer, SGB V § 20j Präexpo... / 2.1 Anspruch auf ärztliche Beratung, Untersuchung und Verordnung (Abs. 1 und 4)

Rz. 3 Versicherte mit substantiellem HIV-Infektionsrisiko, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Anspruch auf ärztliche Beratung zur Verhütung einer Ansteckung mit HIV (Abs. 1 Nr. 1), erforderliche Untersuchungen (Abs. 1 Nr. 2) und Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur oralen Präexpositionsprophylaxe (Abs. 4). Die Aufklärung im Rahmen ei...mehr

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Sommer, SGB V § 20j Präexpo... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz –TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) zum 11.5.2019 (Art. 17 Abs. 1) in Kraft getreten. Die wesentlichen gesetzlichen Materialien finden sich in BT-Drs. 19/6337 (Gesetzentwurf) und BT-Drs. 19/8351 (Stellungnahme und Beschluss des 14. Ausschusses).mehr

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Sommer, SGB V § 20j Präexpo... / 2.2 Anspruchsberechtigung und Vereinbarung (Abs. 2)

Rz. 4 Die Einzelheiten zum Kreis der Anspruchsberechtigten und zu den Voraussetzungen für die Ausführung der Leistungen hat der Gesetzgeber gemäß Abs. 2 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Rahmen einer Vereinbarung als Bestandteil der Bundesmantelverträge übertragen. Schon während des Gesetzgebungsverfahrens hat der Gemeins...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.2 Kind mit Behinderung

Rz. 150 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld verlängert sich für die Zeit nach der Entbindung nicht nur bei Mehrlings- und Frühgeburten auf einen Zeitraum von 12 (statt 8) Wochen, sondern auch, wenn bei dem Säugling eine Behinderung i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ärztlich festgestellt wird (§ 24i Abs. 3 Satz 2). Das setzt voraus, dass vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbin...mehr

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Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 94 wurde mit Wirkung zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt. Abs. 1 Nr. 7 wurde durch Art. 10 nach Maßgabe des Art. 67 des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch (SGB IX) – v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 neu gefasst. Abs. 1 Nr. 6 wurde durch Art. 1 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S...mehr

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Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 2.2 Einzelne Tatbestände der zulässigen Datenverarbeitung

Rz. 3 Im Einzelnen räumt der Gesetzgeber den Pflegekassen gemäß § 94 Abs. 1 eine Erlaubnis zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für nachfolgende Zwecke (Aufgaben) ein: Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1 gestattet die Datenverwendung zur Feststellung des Versicherungsverhältnisses (§§ 20 bis 26) und der Mitgliedschaft (§ 49). Die Regelung entspricht § 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V. Vo...mehr

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Sauer, SGB III § 345 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2000 wurde Nr. 4 durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) eingefügt, die vorherigen Nr. 4 und 5 wurden Nr. 5 und 6. Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) geändert. Nr. 7 wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 durch das Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Jo...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.1 Definition "Frühgeburt"

Rz. 148 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht bei einer Frühgeburt für einen Zeitraum von 12 Wochen nach der Geburt. Eine Frühgeburt ist eine Geburt, bei der das Kind – bei Mehrlingsgeburten mindestens eines der Kinder - unter 2.500 Gramm wiegt (vgl. Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend v. 16.7.2001) oder wegen noch nicht voll ausgebil...mehr

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Sauer, SGB III § 345b Beitr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.2.2006 in das SGB III eingefügt. Mit Wirkung zum 1.1.2011 wurde die Vorschrift mitsamt der Überschrift durch das Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) 24.10.2010 (BGBl. I S. 1417) geändert. Satz 1...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.2.1 Entbindung später als erwartet

Rz. 143 Entbindet eine Frau später als vom Arzt oder der Hebamme vorausberechnet, verlängert sich die Bezugsdauer für die Zeit vor der Entbindung entsprechend (§ 24i Abs. 3 Satz 5). Das bedeutet, dass eine Frau, die z. B. 2 Tage später als erwartet entbindet, für die Zeit vor der Entbindung Mutterschaftsgeld nicht nur für 42, sondern für 44 Tage beanspruchen kann. Die Frau e...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.2 Zahlung für den Zeitraum vor der Entbindung

Rz. 138 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld beginnt grundsätzlich 6 Wochen vor dem Tag der Entbindung; der Entbindungstag wird als Ereignistag (§ 26 Abs. 1 SGB X i. V. m. § 187 Abs. 1 BGB) nicht in die Frist eingerechnet. Der Beginn der 6 Wochen für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld berechnet sich für die Zeit vor der Entbindung grundsätzlich von dem Tag der tatsächlichen Ent...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.1 Beginn der Schutzfrist bei bestehendem Arbeits-/Heimarbeitsverhältnis

Rz. 29 Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse und ein bestehendes Arbeitsverhältnis bei Beginn des leistungsauslösenden Tatbestandes. Als leistungsauslösender Tatbestand gilt u. a. der Beginn der Schutzfrist i. S. d. § 3 MuSchG (vgl. Rz. 6). Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG dürfen werdende Mütter in den letzten 6 Woche...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 24i trat mit der Einführung des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) am 30.10.2012 in Kraft und löste damit den bis dahin geltenden § 200 RVO ab. § 200 RVO galt bis zum 29.10.2012 als besonderer Teil des SGB (vgl. § 68 Nr. 3 SGB I). Die Vorschrift hat seit ihrem Inkrafttreten (30.10.20...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.1 Überblick

Rz. 40 Die Schutzfrist ist ein Begriff des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Das MuSchG ist arbeitsrechtlicher Natur und kann nur bei Arbeitnehmerinnen und Heimarbeiterinnen sowie bei Frauen, deren Arbeitsverhältnis zulässig aufgelöst wurde (Rz. 20 ff.), angewandt werden. Für Versicherte, die nicht diesen Personengruppen zuzuordnen sind (vgl. Rz. 41), kann als leistungsauslösen...mehr

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Sauer, SGB III § 311 Anzeig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Pflichten der Antragsteller auf oder Empfänger von Arbeitslosengeld (Alg) und Übergangsgeld zur unverzüglichen Anzeige eingetretener Arbeitsunfähigkeit und Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Obliegenheit knüpft an die Leistungsfortzahlung bei einer arbeitsunfähigen Erkrankung an. An eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kinderspielplätze und Freiz... / 3.1 Versorgungsleitungen

Verkaufsstände auf (Weihnachts-)Märkten benötigen häufig eine Versorgung mit Strom und Wasser. Da die Stände nur aus einem bestimmten Anlass und für eine begrenzte Zeit errichtet werden, kommt lediglich eine oberirdische Verlegung der entsprechenden Leitungen in Betracht. Dabei müssen diese Leitungen je nach Lage der Anschlussstelle und des zu versorgenden Stands auch über F...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notwegrecht / 1.4.2 Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeug

In den Gerichtsentscheidungen geht es vielfach um die Frage, inwieweit das zugangslose Grundstück mit Kraftfahrzeugen erreichbar sein muss. Bei gewerblich genutzten Grundstücken muss generell eine Zufahrtsmöglichkeit für Kraftfahrzeuge bestehen. Nach den Umständen des Einzelfalls kann es erforderlich sein, dass auf dem verbindungslosen Grundstücksteil Kraftfahrzeuge be- und ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Betreuungsrecht in der ... / 2.1 Gesetzliche Voraussetzungen

Ein Betreuer wird auf Antrag oder von Amts wegen vom Betreuungsgericht bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann (§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ein vom Gericht zu bestellender Sachverständiger muss dabei die medizinischen Voraussetz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Betreuungsrecht in der ... / 3 Aufgabenkreise des Betreuers

Als mögliche typische Aufgabenkreise eines Betreuers, die das Gericht im Rahmen der Betreuerbestellung anordnen kann, kommen in Betracht: Sorge für die Gesundheit, Bestimmung des Aufenthalts, Vertretung vor Behörden, Wohnungsangelegenheiten, Entscheidung über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post, Sicherstellung der ambulanten häuslichen Versorgung, Vermögenssorge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Pandemien: Lehren für den A... / 2.1 Bedürfnispyramide nach Maslow

Wichtig Definition Die Bedürfnispyramide nach Abraham Maslow (1970) beruht auf der Annahme, dass grundlegende Bedürfnisse und Motive in einer hierarchischen Ordnung aufgestellt sind.[1] Hierbei können die nächsten höheren Stufen nur erreicht werden, wenn als Basis die tieferen Ebenen befriedigt sind. Die Bedürfnisse reichen von den biologischen Grundbedürfnissen, wie z. B. Na...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Betreuungsrecht in der ... / 4.3 Musterbeschluss zur Bestellung eines Betreuers

Beschlussmuster In dem Betreuungsverfahren für Herrn …............, geboren am ........…, wohnhaft: …............ (Anschrift) wird als Mitarbeiter der genannten Einrichtung Herr …............, Deutsches Rotes Kreuz, …............ (Anschrift) zum Betreuer bestell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Leistung für den Gebrauch oder Verbrauch durch die EU-Streitkräfte, ihr ziviles Begleitpersonal oder für die Versorgung ihrer Kasinos oder Kantinen

Rz. 134 Die RL (EU) 2019/2235 (vgl. dazu Rz. 23) zielt darauf ab, die mehrwertsteuerliche Behandlung der im Rahmen der EU und der NATO unternommenen Anstrengungen im Verteidigungsbereich so weit wie möglich anzugleichen. Von daher dürfte der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Buchst. e UStG vergleichbar mit dem nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG sein. Zu d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Leistung für den Gebrauch oder Verbrauch durch die Streitkräfte anderer NATO-Vertragsparteien, ihr ziviles Begleitpersonal oder für die Versorgung ihrer Kasinos oder Kantinen

Rz. 46 Zu den steuerbegünstigten Leistungen, die zum Gebrauch und Verbrauch durch die Streitkräfte oder ihr ziviles Begleitpersonal und zur Versorgung ihrer Kasinos und Kantinen bestimmt sind, gehören Ausrüstungsgegenstände, angemessene Mengen von Verpflegung, Versorgungsgüter und sonstige Waren und Dienstleistungen, die zur ausschließlichen Verwendung durch die Truppe und d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Anwendungsbereich der Befreiungsvorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 7 UStG sind bestimmte Umsätze an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen von der USt befreit. Begünstigt sind: Lieferungen (ausgenommen Lieferungen neuer Fahrzeuge) und sonstige Leistungen an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags, die nicht unter die in § 26 Abs. 5 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehung der Vorschrift/Gesetzesänderungen

Rz. 9 Durch Art. 1 Nr. 7 Buchst. e des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes v. 25.8.1992 waren in § 4 Nr. 7 UStG, der bis dahin unbesetzt war, zwei neue Steuerbefreiungen eingeführt worden, und zwar mWv 1.1.1993 (Art. 12 Abs. 1 Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz). Die Vorschrift enthielt nunmehr Steuerbefreiungen für Lieferungen und sonstige Leistungen an andere NATO-Vertragsparteien...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 130 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird bewirkt an Streitkräfte eines anderen EU-Mitgliedstaates (die im Rahmen des GSVP tätig sind), die Lieferung oder sonstige Leistung ist für den Gebrauch oder Verbr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.7 Weitere Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 143 Zu den weiteren Voraussetzungen der Steuerbefreiung (Leistungen an die Streitkräfte eines EU-Mitgliedstaats, Tätigwerden im Rahmen des GSVP, Leistung für den Gebrauch oder Verbrauch durch die EU-Streitkräfte, ihr ziviles Begleitpersonal oder für die Versorgung ihrer Kasinos oder Kantinen) vgl. die Voraussetzungen zu § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e UStG, die denen in § 4 Nr....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 42 Die Steuerbefreiung ist – abgesehen von der Bedingung, dass die Leistung steuerbar, also im Inland ausgeführt sein muss (Rz. 58) – von folgenden Voraussetzungen abhängig: Die Lieferung oder sonstige Leistung wird an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags bewirkt, die Lieferung oder sonstige Leistung fällt nicht bereits unter die in § 26 Abs. 5 UStG bezeichnete...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Leistung an die in dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats stationierte Streitkraft eines EU-Mitgliedstaats

Rz. 140 Nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG sind Lieferungen und sonstige Leistungen an die im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats (z. B. Belgien) stationierten Streitkräfte eines EU-Mitgliedstaates befreit. Dabei darf es sich nicht um die Streitkräfte dieses Mitgliedstaats handeln (z. B. in Polen die polnischen Streitkräfte). Zu dem Begriff des Gebiets eines anderen EU-Mi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 137 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats stationierte (und im Rahmen des GSVP tätige) Streitkraft eines EU-Mitgliedstaats bewirkt, die Streitkraft ist n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 52 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden. Damit setzt die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung prinzipiell sowohl einen vollständigen Belegnachweis als auch einen vollständigen Buchnachweis voraus. Im Hinblick auf die EuGH- und BFH-Rechtsprechung zur Funktion der Beleg- und Buchnachweise bei i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Art. 151 MwStSystRL

Rz. 23 § 4 Nr. 7 UStG beruht auf Art. 151 MwStSystRL .[1] Diese Vorschrift geht zurück auf Art. 15 Nr. 10 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der USt (77/388/EWG) v. 17.5.1977[2] in der ab 1.1.1993 geltenden Fassung. Diese Fassung ergibt sich aus den Änderungen durch Art. 1 Nr. 15 und 16 der Richtlinie 91/680/EWG v. 16.12.1991 [3], Art. 1 Nr. 9 vierter und fünfter Spiegelstr...mehr

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Jung, SGB VII § 71 Witwen-,... / 2.4.2.3 Geminderte Versorgung – Feststellung des Versorgungsschadens

Rz. 37 Die Versorgung der Hinterbliebenen muss um mindestens 10 % gemindert sein. Maßgebend zur Beurteilung dieser Grenze ist die Gesamtversorgung der Hinterbliebenen; die Gesamtversorgung muss schädigungsbedingt um den erforderlichen Vomhundertsatz gemindert sein (so bereits BSG, Urteil v. 11.12.2008, B 9 V 3/07 R, Rz. 33 zu § 48 BVG; vgl. auch LSG Hamburg, Urteil v. 24.9.2...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.5 Vertragspartner der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 5)

Rz. 23 Das BfArM informiert die Vertragspartner nach § 87 Abs. 1 (Kassenärztliche Bundesvereinigungen, Spitzenverband Bund der Krankenkassen) zeitgleich mit der Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in das Verzeichnis über die ärztlichen Leistungen, die als erforderlich für die Versorgung mit der jeweiligen digitalen Gesundheitsanwendung oder für deren Erprobung bestimmt...mehr

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Sommer, SGB V § 361a Einwil... / 2.1 Datenübermittlung an authentifizierte Berechtigte (Abs. 1)

Rz. 3 Über Schnittstellen in den eRezept-Fachdiensten (§ 360 Abs. 1) müssen Daten aus elektronischen Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln an authentifizierte Berechtigte übermittelt werden können (Satz 1). Damit werden die Schnittstellen des eRezept-Fachdienstes für die elektronischen Produkte der Berechtigten geregelt. Insbesondere die Datensicherheit und die...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 43 Axer, Verfassungsrechtliche Fragen der Erbringung digitaler Gesundheitsanwendungen nach dem SGB V, MedR 2022, 269. Braun, Die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen nach den Regelungen des Digitale-Versorgung-Gesetzes, GesR 2019, 757. Fleischer, Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes unter Einbeziehung des ...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 23 des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) mit Wirkung zum 19.12.2019 eingefügt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist verpflichtet, ein Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendunge...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.2 Aufnahmeantrag (Abs. 2)

Rz. 7 Die Aufnahme in das Verzeichnis ist durch den Hersteller elektronisch zu beantragen (Satz 1). Adressat ist das BfArM. Der Antrag ist eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung, zu deren Wirksamkeit u. a. die Beteiligungs- und Handlungsfähigkeit (§§ 10, 11 SGB X) des Antragstellers erforderlich sind. Hersteller ist der Hersteller des Medizinproduktes i. S. d. jeweils g...mehr

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Sommer, SGB V § 370a Unters... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 65 des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1309) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 9.6.2021 eingefügt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wird zur Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) beauftragt, ein bundesweit nutzba...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.4 Aufnahme zur Erprobung (Abs. 4)

Rz. 16 Der Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen niedriger Risikoklasse kann anstelle einer dauerhaften Aufnahme in das Verzeichnis beantragen, die Anwendung vorläufig zur Erprobung aufzunehmen (Satz 1; § 2 Abs. 3 DiGAV). Die Gesundheitsanwendung kann bis zu 12 Monate in das Verzeichnis aufgenommen werden, wenn zunächst der positive Versorgungseffekt (Abs. 2 Satz 2 Nr....mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Abs. 1 Nr. 1 trat zum 1.1.1993 in Kraft. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat ab 1.1.1993 Abs. 1 ...mehr

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Jung, SGB VII § 94 Mehrleis... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VII am 1.1.1997 in Kraft getreten und basiert auf der Vorgängervorschrift des § 765 RVO. Gemäß § 214 Abs. 3 ist sie auch für Versicherungsfälle vor dem Inkrafttreten anwendbar, wenn Mehrleistungen erstmals nach dem Inkrafttreten festzusetzen sind. Abs. 1 Nr. 3 wurde durch das Gesetz zur Regelung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwe...mehr

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Jung, SGB VII § 97 Leistung... / 2.1.2 Sonstige Leistungen

Rz. 6 Dienst- und Sachleistungen, die nicht durch einen ausländischen Versicherungsträger im Wege der Sachleistungsaushilfe erbracht werden können, weil es an einem entsprechenden Abkommen fehlt, muss der Versicherte sich in Abweichung vom Sachleistungsprinzip selbst beschaffen. Der deutsche Unfallversicherungsträger erstattet die angemessenen Kosten. Angemessen sind grundsä...mehr

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Sommer, SGB V § 382a Erstat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Betriebsärzten, die nicht vertragsärztlich tätig sind, werden die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur erstattet. Die Erstattung richtet sich nach der Finanzierungsvereinbarung für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte in der jeweils geltenden Fassung. Das Abrechnungsverfahren wird zwischen dem Spitzenverband Bund der Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 2.1 Aufzeichnungs- und Übermittlungspflicht der Apotheken und anderer Anbieter (Abs. 1)

Rz. 8 Apotheken und weitere Anbieter von Arzneimitteln (z. B. Direktlieferanten; BT-Drs. 14/1245 S. 105 zu § 300) übertragen bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln das bundeseinheitliche Kennzeichen für Fertigarzneimittel (Abs. 3 Nr. 1) maschinenlesbar auf das für die vertragsärztliche Versorgung verbindliche Verordnungsblatt oder in den elektronischen Verordnungsdatensatz (...mehr

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Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt. Bis zum 31.12.2011 wurden die Bildung eines Beirates bei der Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben der Datentransparenz und dessen Zusammensetzung geregelt. Rz. 2 Das Gesetz zur Verb...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.13 Anwendungsbegleitende Erfolgsmessung (Abs. 13)

Rz. 38 Das BfArM veröffentlicht im Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen nach § 33a (Abs. 1) die Ergebnisse der anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung einer digitalen Gesundheitsanwendung (Satz 1). Das Verzeichnis und seine Änderungen sind vom BfArM im Bundesanzeiger bekannt zu machen und im Internet zu veröffentlichen. Es enthält erstmalig ab 1.1.20...mehr

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Sommer, SGB V § 337 Recht d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr