Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.10 Amtliche Tierärzte und Fleischkontrolleure

Durch den Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung) vom 15. September 2008 hat sich auch die Versicherungspflicht in der Zusatzversorgung für die in der Fleischuntersuchung Beschäftigten geändert. Der Tarifvertrag ist am 1.9.2008 in Kraft getreten und ersetzt die bisher geltenden Tarifverträge für A...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Beamte, Richter, Soldaten

Beamte, Richter und Soldaten – auch Zeitsoldaten – sind keine Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, da sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen. Eine Versicherung in der Zusatzversorgung ist daher nur möglich, wenn sie aus dem Beamten-, Richter- oder Soldatenverhältnis – ohne Versorgungsanspruch – ausgeschieden sind. Allerdings ist eine Nachversicherun...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.9 Waldarbeiter

Waldarbeiter sind versicherungspflichtig, wenn für ihre Arbeitsverhältnisse aufgrund eines Tarifvertrages oder aufgrund eines durch den Arbeitsvertrag für anwendbar erklärten Tarifvertrages die Pflicht zu Versicherung besteht. Dies sind Beschäftigte, für deren Beschäftigungsverhältnis z.B. der Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtsch...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.13 Wechsel zu einem Arbeitgeber, der nicht Mitglied der Zusatzversorgungseinrichtung ist

Ausnahmsweise kann für einzelne Beschäftigte eine bestehende Pflichtversicherung auch dann fortgeführt werden, wenn diese Beschäftigten zu einem Arbeitgeber wechseln, der nicht Mitglied einer Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes ist. Dies setzt allerdings voraus, dass die Fortführung der Pflichtversicherung arbeitsvertraglich vereinbart wird ...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 5.2 Beschäftigte mit Anwartschaft/Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgung

Beschäftigte, die eine Anwartschaft oder einen Anspruch auf eine Versorgung nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen mindestens in Höhe der beamtenrechtlichen Mindestversorgungsbezüge (§ 14 Beamtenversorgungsgesetz) haben und denen Hinterbliebenenversorgung gewährleistet ist, sind versicherungsfrei...mehr

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VII. Entgeltliste und Tabel... / 6.2 Erläuterungen zu den Versicherungsmerkmalen

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VII. Entgeltliste und Tabel... / 1 Entgeltliste

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 4.3 Freiwillige Versicherung

Die freiwillige Versicherung ist die dritte Säule im System der Altersvorsorge und tritt neben die gesetzliche Rente und die Betriebsrente. In der freiwilligen Versicherung können die Beschäftigten – aber auch der Arbeitgeber – freiwillige Beträge, die in ihrer Höhe unabhängig vom Einkommen des Beschäftigten sind, in die freiwillige Versicherung einzahlen. Werden die freiwill...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 2.3 Auswirkungen auf die freiwillige Versicherung

Besteht zum Ende einer Pflichtversicherung eine freiwillige Versicherung, so endet diese mit der Abmeldung aus der Pflichtversicherung. Der Beschäftigte kann aber die freiwillige Versicherung trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortführen. Dies muss lediglich vom Versicherten innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beendigung der Beschäftigung beantragt werden. Mit ...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 4.2 Beitragsfreie Versicherung

Mit dem Ende der Pflichtversicherung entsteht eine beitragsfreie Pflichtversicherung. Dabei ist wesentlich, dass die bereits während der Pflichtversicherung erworbenen Anwartschaften auf Leistungen bestehen bleiben. Sollte später wieder eine Beschäftigung im öffentlichen oder kirchlichen Dienst aufgenommen und dadurch erneut eine Pflichtversicherung begründet werden, können ...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 3.2 Beitragsfreie Versicherung

Endet die Pflichtversicherung, ohne dass ein Rentenanspruch entsteht, so wird die Versicherung als beitragsfreie Pflichtversicherung fortgeführt. Der typische Fall für das Entstehen einer beitragsfreien Pflichtversicherung ist also das Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis, ohne dass im Anschluss daran eine Rente beginnt. Die bei Beendigung der Pflichtversicherung vorhandene...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 16 Überleitung von Versicherungszeiten

Die in der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen (AKA) zusammen geschlossenen kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen haben durch Überleitungsabkommen untereinander geregelt, dass Versicherungszeiten bei diesen Einrichtungen für die Erfüllung der Wartezeit als Versicherungszeiten bei der Kasse gelten die bei diesen Einrichtungen ...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 1 Wann endet die Versicherungspflicht

Grundlegende Voraussetzung für die Pflichtversicherung ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitgeber, der Mitglied oder Beteiligter einer Zusatzversorgungskasse ist. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, endet die Pflichtversicherung. Die Versicherungspflicht endet, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind (vgl. Teil II), insbesondere wenn der Versic...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 4 Wie ist abzumelden?

Die Abmeldung kann mit Formular oder durch Datenträger erfolgen. Mitzuteilen ist u. a. das Datum, zu dem die Pflichtversicherung geendet hat, sowie der Grund der Abmeldung. Zudem sind alle Versicherungsabschnitte, die seit der letzten Jahresmeldung angefallen sind, mit den entsprechenden Buchungsschlüsseln (vgl. Teil V 1.) zu melden. Die Abmeldung muss folgende Daten enthalten...mehr

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Sommer, SGB V § 52a Leistun... / 2.2 Missbräuchliche Leistungsinanspruchnahme

Rz. 7 Vom Leistungsanspruch ausgenommen sind lediglich die Behandlungskosten des unter Rz. 6 aufgezählten Personenkreises, in denen im Einzelfall die Absicht einer missbräuchlichen Leistungsinanspruchnahme nachgewiesen werden kann. Hierbei sind die Gesamtumstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und abzuwägen, ob und ggf. welche Leistungen entsprechend der Gesetzesbegründu...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 1 Aufgabe der Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgung ist die betriebliche Altersversorgung (Betriebsrente) für die Beschäftigten des öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienstes. Während die Beamten eine ausschließlich von ihrem Dienstherrn finanzierte Pension erhalten, ist es Aufgabe der Zusatzversorgung, den Beschäftigten neben ihrer gesetzlichen Rente eine im Wesentlichen vom Arbeitgeber finanzierte ...mehr

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Jansen, SGB VI § 274 Dateis... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 274 in der bis zum 31.7.2004 geltenden Fassung ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift regelte Besonderheiten für die Durchführung der freiwilligen Versicherung in der knappschaftlichen Rentenversicherung für Versicherte, die bis zum 31.12.1967 vom Recht der Selbstversicherung oder d...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.3.3 Unterlassen der Wahl (Satz 3)

Rz. 34 Wenn der Leistungsempfänger oder Haushaltsvorstand sein Wahlrecht nicht innerhalb von 2 Wochen ausübt und dem Leistungsträger eine Mitgliedsbescheinigung vorlegt, dann hat dieser den Leistungsempfänger und ggf. die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft bei der Krankenkasse anzumelden, bei der für den Leistungsempfänger oder Haushaltsvorstand zuletzt eine Versicherung be...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 7.1 Wartezeit

Ohne Erfüllung der Wartezeit besteht kein Anspruch auf eine Leistung aus der Zusatzversorgung. Die tarif- und satzungsrechtliche Wartezeit beträgt 60 Kalendermonate. Dabei wird jeder Kalendermonat berücksichtigt, für den mindestens für einen Tag Aufwendungen für die Pflichtversicherung erbracht wurden – also der Arbeitgeber Umlagen oder Beiträge gezahlt hat. Die insgesamt erf...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 8.2 Zurechnungszeiten

Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung zahlt die Zusatzversorgung in der Pflichtversicherung nicht nur eine Rente aus den bisher angesparten Versorgungspunkten. Vielmehr erhält der Versicherte aus dem durchschnittlichen Entgelt der letzten drei Kalenderjahre zusätzliche Versorgungspunkte bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres Zurechnungszeiten. Exkurs: In der gesetzlichen Re...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 5.1 Wechsel zu einem Arbeitgeber, an dem der frühere Arbeitgeber beteiligt ist

Wechselt ein Pflichtversicherter zu einem Arbeitgeber, der nicht Mitglied einer Zusatzversorgungseinrichtung ist, an dem aber sein früherer Arbeitgeber unmittelbar oder über ein verbundenes Unternehmen beteiligt ist, kann die Pflichtversicherung durch den früheren Arbeitgeber fortgeführt werden (§ 18 Abs. 2 MS; vgl. Teil II 4.13). Der Beschäftigte ist also nicht abzumelden, ...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 4.1 Pflichtversicherung

Die Pflichtversicherung entsteht mit dem Eingang der Anmeldung bei der Zusatzversorgungskasse. Sie beginnt zu dem Zeitpunkt, der in der Anmeldung als Beginn der Versicherungspflicht angegeben ist (§ 17 MS, § 27 VBL-S.). Ohne eine Anmeldung kann keine Pflichtversicherung entstehen, auch wenn der Arbeitgeber Umlagen oder Beiträge für den Beschäftigten an die Zusatzversorgungsk...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 2 Rechtsgrundlagen

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13.09.2005, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12.10.2006, der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) und andere Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes geben den unter ihren Geltungsbereich fallenden Beschäftigten des öffentlichen Dienstes grundsätzlich einen ...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.3 Ausschluss des Anspruchs (Abs. 2)

Rz. 32 Grundsätzlich haben alle Versicherten einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig werden oder stationär zulasten der Krankenkasse behandelt/therapiert werden. Davon ausgenommen sind allerdings die Versicherten, deren Versicherung nicht auf einer Erwerbstätigkeit beruht – also im Falle der Arbeitsunfähigkeit keinen Einkommensverlust hab...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 4 Versicherungsarten

Bei der Betriebsrente sind drei Arten von Versicherungsverhältnissen zu unterscheiden: Pflichtversicherung Beitragsfreie Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung. 4.1 Pflichtversicherung Die Pflichtversicherung entsteht mit dem Eingang der Anmeldung bei der Zusatzversorgungskasse. Sie beginnt zu dem Zeitpunkt, der in der Anmeldung als Beginn der Versicherungspflicht angegeben...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beinhaltet in Abs. 1 ein Befreiungsrecht für Personen, deren Pflegeversicherungspflicht ausschließlich auf der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beruht. Erfasst wird somit nur die an die freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenversicherung anknüpfende Versicherungspflicht nach § 20 Abs. 3 . Dies bedeutete und bedeutet ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 254 Zuordn... / 2.1 Pflichtbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 2 Die Zuordnung von beitragsfreien Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung kann nach dem Wortlaut der Abs. 1 und 2 nur durch Pflichtbeiträge bewirkt werden. Freiwillige Beiträge, die in der knappschaftlichen Rentenversicherung längstens für Zeiten bis zum 31.12.1967 zulässig waren, beeinflussen die Zuordnung von beitragsfreien Zeiten entgegen dem bis zum 31.12.19...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 3 Die Abmeldung

Die Kasse benötigt in allen Fällen, in denen das Beschäftigungsverhältnis oder die Pflichtversicherung endet, eine Abmeldung. Nur mit der Abmeldung durch den Arbeitgeber kann die Versicherung abgeschlossen werden. Insbesondere dann, wenn das Arbeitsverhältnis wegen des Beginns einer Rente endet, ist eine Abmeldung zeitnah erforderlich, da die Zusatzversorgungseinrichtung son...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 5.2 Unterbrechung der Pflichtversicherung bei Waldarbeitern

Bei Waldarbeitern, für die aufgrund eines Tarifvertrages (z. B. TVForst) oder aufgrund eines durch Arbeitsvertrag für anwendbar erklärten Tarifvertrages, die Pflicht zur Versicherung besteht, sowie bei sonstigen Arbeitnehmern mit witterungsabhängigen Arbeitsverhältnissen wird das Arbeitsverhältnis bei schlechtem Wetter bzw. im Winter nach tariflichen Vorschriften regelmäßig ...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.6.3 Zusätzliche Versorgungspunkte bei Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenversorgung

Tritt eine Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres ein, zahlt die Zusatzversorgung die Rente nicht nur aus den bis dahin angesparten Versorgungspunkten. Vielmehr erhält der Versicherte aus dem durchschnittlichen Entgelt der letzten 3 Kalenderjahre zusätzliche Versorgungspunkte bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (Zurechnungszeit). Damit ergibt sich bei Eintr...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 6 Die Umstellung der Betriebsrente zum 1.1.2002 – Startgutschriften

Durch die Reform der Zusatzversorgung hat sich die Leistungsberechnung ab dem 1.1.2002 vollkommen verändert. An die Stelle des vormaligen Gesamtversorgungssystems trat das Punktemodell. Da die meisten Versicherten bereits vor der Rechtsänderung in der Zusatzversorgung versichert waren, wurden die in diesen Zeiten entstandenen Anwartschaften in das neue System übertragen. Der ...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.1.2 Gleichwertiger privater Pflegeversicherungsschutz

Rz. 18 Voraussetzung für das Befreiungsrecht ist der Nachweis eines der sozialen Pflegeversicherung adäquaten privaten Pflegeversicherungsvertrages. Dieser Nachweis ist zusammen mit dem Befreiungsantrag zu erbringen, da er notwendige Voraussetzung für die Befreiung ist. Unschädlich dürfte es sein, wenn dieser Nachweis erst innerhalb der Frist für die Befreiung erbracht wird....mehr

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Sommer, SGB V § 24e Versorg... / 2.5 Leistungsgrund und Kassenwechsel

Rz. 13 Beginnt eine Mitgliedschaft bzw. ein Versicherungsverhältnis während des Zeitraums, für den grundsätzlich Leistungen wegen der Schwangerschaft oder wegen der Entbindung notwendig werden, besteht ab diesem Tag auch ein Leistungsanspruch (vgl. § 40 Abs. 1 SGB I). Im Übrigen besteht ein Leistungsanspruch nur, wenn an dem Tag, an dem die Leistung verordnet wird (Versicher...mehr

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Sommer, SGB V § 52a Leistun... / 2.1 Leistungsausschluss nur bei nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Versicherten und deren Familienversicherten

Rz. 6 Anzuwenden ist § 52a nur bei Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versichert sind oder nach § 10 familienversichert sind, wenn diese Familienversicherung aus einer ("Stamm-")Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 hergeleitet wird, und sich aus dem Ausland in den Geltungsbereich des SGB (Bundesrepublik Deutschland) begeben haben, um missbräuchlich Leistungen der gesetzlichen K...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.1 Allgemeine Befreiungsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 9 Die soziale Pflegeversicherung enthält, anders als die gesetzliche Krankenversicherung, für den pflichtversicherten Personenkreis keine allgemeinen Befreiungsrechte in Abhängigkeit von der jeweiligen Pflichtversicherung, wie dies in § 8 Abs. 1 SGB V vorgesehen ist; insbesondere auch nicht im Falle einer anderweitigen adäquaten Absicherung des Pflegeversicherungsrisikos...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.9 Absenkung der Leistungszusage

Ein Arbeitgeber, der sich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet, kann die Zusage von Leistungen für die Dauer von bis zu 3 Jahren um bis zu 2 % absenken (§ 62 Abs. 4 MS, § 64 Abs. 5 VBL-S) Da die Leistungen in der Pflichtversicherung so berechnet werden, als ob 4 % aus dem Einkommen des Beschäftigten kapitalgedeckt angelegt und von der Zusatzversorgung verzinst werden, ...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 6.1 Startgutschrift für rentennahe Versicherte

Die Umstellung der Zusatzversorgung auf das neue System erfolgte zum 1.1.2002. Wer an diesem Tag bereits 55 Jahre oder älter war – also vor dem 2.1.1947 geboren ist –, dessen bisherige Versicherungszeit wurde so bewertet, als sei zum 31.12.2001 eine Rente nach dem bisherigen Recht berechnet worden. Für Beschäftigte aus dem Tarifgebiet Ost galt diese Regelung allerdings nur, ...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 2 Welche Folgen hat das Ende der Versicherungspflicht?

Scheidet ein pflichtversicherter Beschäftigter aus seinem Arbeitsverhältnis aus oder entfällt die Versicherungspflicht aus sonstigen Gründen, bevor der Beschäftigte aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente bzw. eine Altersrente als Vollrente erhält (Eintritt des Versicherungsfalles), so wird das bestehende Versicherungsverhältnis als beitragsfreie ...mehr

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Sommer, SGB V § 24f Entbindung / 2.4 Versicherungsfall/Zuständigkeit bei Wechsel der Krankenkasse

Rz. 27 Ein Leistungsanspruch besteht nur, wenn der leistungsauslösende Tatbestand (= Inanspruchnahme der ambulanten oder stationären Leistung wegen der Entbindung) mit dem Bestehen einer Versicherung bzw. eines nachgehenden Leistungsanspruchs i. S. d. § 19 zusammenfällt (= Versicherungsfall). Das bedeutet: Beginnt eine Mitgliedschaft bzw. ein Versicherungsverhältnis (z. B. § ...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.1.2.2 Personenbezogener Umfang

Rz. 22 Der abgeschlossene private Pflegeversicherungsvertrag setzt zudem voraus, dass der Pflegeversicherungsschutz auch die Personen (Ehegatten, Lebenspartner und Kinder) umfasst, die sonst nach § 25 familienversichert wären. Dies folgt weitgehend aus den sich aus § 110 ergebenden inhaltlichen Vorgaben für einen (stubstitutiven) privaten Pflegeversicherungsvertrag, wie er i...mehr

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Sommer, SGB V § 52a Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/3100 S. 108) soll § 52a die Solidargemeinschaft der in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten vor einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen durch Personen schützen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versichert sind. Zu dem in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personenkreis zählen Versicherte, die sonst keinen anderweiti...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 15 Träger der Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes in Deutschland wird von folgenden Zusatzversorgungseinrichtungen durchgeführt, die nicht miteinander im Wettbewerb stehen. Die Beschäftigten beim Bund oder den Ländern sind bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert. Für sonstige Beschäftigte ist nach dem ATV-K primär die Versicherung b...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 6.4 Rechtsprechung und Neuregelung zur Startgutschrift für rentenferne Versicherte

Gegen die Berechnung der rentenfernen Startgutschriften wurden zahlreiche Widersprüche und Klagen erhoben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 14.11.2007 die Umstellung vom Gesamtversorgungssystem auf das Versorgungspunktemodell grundsätzlich gebilligt, aber einzelne Satzungsregelungen für die Berechnung der rentenfernen Startgutschriften für unwirksam erklär...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.7.2 Flexible Altersarbeitszeit – FALTER

Während einer flexiblen Altersarbeitszeit (FALTER) wird das Arbeitsverhältnis auf die Hälfte der ursprünglichen Beschäftigung reduziert. Gleichzeitig wird eine Teilrente in Höhe von 50 % aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen. FALTER sieht dabei vor, dass die Reduzierung des Arbeitsverhältnisses maximal 4 Jahre beträgt. Der Beginn von FALTER liegt dann ...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.2.2 Versteuerung nach § 100 Abs. 6 EStG (Geringverdiener)

Seit dem 1.1.2018 können Beiträge neben § 3 Nr. 63 EStG auch nach § 100 Abs. 6 EStG im Rahmen eines Förderbetrages für Geringverdiener steuerfrei sein. Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Förderbetrages ist, dass das monatliche steuerpflichtige Einkommen des Beschäftigten 2.575 EUR (rückwirkend zum 1.1.2020, bisher 2.200 EUR) im Monat nicht übersteigt. Maßgebend ist d...mehr

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Lieferfähigkeit in den Foku... / 1 Bisher häufig praktizierte Strategien und Vorgehensweisen

Beim Working Capital war – und ist es teilweise immer noch – in den Bereichen Vorräte und Lieferanten so, dass man versucht hat, die Kapitalbindung so weit es geht zu reduzieren, sprich die Lagerbestände gering zu halten. Schließlich stehen die für die Finanzierung von Vorräten oder Waren benötigten Finanzmittel nicht mehr für andere Dinge, etwa Investitionen, zur Verfügung....mehr

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Jansen, SGB IV § 39 Versich... / 2.2 Wahl

Rz. 5 Zwingend vorgeschrieben war die Wahl von Versichertenältesten nur bei der früheren Bundesknappschaft, da sich das Institut des Versichertenältesten (Knappschaftsältesten) in der knappschaftlichen Versicherung entwickelt hat. Ihre Wahl erfolgte unmittelbar und allein durch die Versicherten. Aufgrund der Neuorganisation der Rentenversicherung und des damit verbundenen Zu...mehr

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KG: Rechnungslegungsbesonde... / 5.4.1 Übermittlungsformat

Rz. 18 Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind elektronisch in Form eines XBRL-Datensatzes zu übermitteln.[1] Hinter dem Akronym XBRL verbirgt sich die Bezeichnung eXtensible Business Reporting Language. Dabei handelt es sich um einen Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Die Finanzverwaltung hebt als Vorteil des XBRL-Stand...mehr

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Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 2.1 Aufgaben

Rz. 3 Unter den Geschäften zur Aufgabenerfüllung ist jedes zielgerichtete Handeln des Versicherungsträgers, d. h. seiner Organe zu verstehen, wobei die Setzung autonomen Rechts und der Erlass von Verwaltungsakten besonders zu nennen sind. Weiterhin gehören dazu Maßnahmen ohne Außenwirkung (z. B. die Aufstellung des Haushaltsplans) sowie rechtsgeschäftliches Handeln (z. B. Ka...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.4 Freiwillige Versicherung nach § 26 ATV/ATV-K

Nach § 26 ATV/ATV-K wird den Pflichtversicherten die Möglichkeit eröffnet, durch Entrichtung eigener Beiträge unter Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung nach dem AVmG bei der für sie zuständigen Zusatzversorgungseinrichtung eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung aufzubauen. Da sich die freiwillige Versicherung im Ber...mehr