Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / 4. Eidesstattliche Versicherung beim notariellen Nachlassverzeichnis

Der BGH[76] hat Klarheit geschaffen in der Frage, ob und ggf. auf welche Angabe sich die eidesstattliche Versicherung des Erben bei Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses bezieht. Die Entscheidung wird in der Praxis dazu führen, dass deutlich häufiger als bisher ein Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfolgreich geltend gemacht werden kann. a) Die...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.4 Beitragsfreie Versicherung

Endet die Pflichtversicherung, ohne dass ein Anspruch auf Betriebsrente besteht, entsteht eine beitragsfreie Versicherung. Der typische Fall des Entstehens der beitragsfreien Versicherung ist die Beendigung des der Pflichtversicherung zugrunde liegenden Arbeitsverhältnisses oder auch das Ausscheiden des Arbeitgebers aus der Beteiligung. Die beitragsfreie Versicherung endet, we...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 1.6 Arten der Versicherung

Die Zusatzversorgung kennt 3 Arten der Versicherung: die Pflichtversicherung die beitragsfreie Versicherung die freiwillige Versicherung Die Pflichtversicherung entsteht mit dem Eingang der Anmeldung bei der Zusatzversorgungseinrichtung. Sie beginnt zu dem Zeitpunkt, der in der Anmeldung als Beginn der Versicherungspflicht angegeben ist. Ohne eine Anmeldung kann keine Pflichtver...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.6 Freiwillige Versicherung in Anlehnung an das Punktemodell

Die freiwillige Versicherung wurde ursprünglich nach § 26 Abs. 3 Satz 1 ATV in Anlehnung an das Punktemodell in der Pflichtversicherung ausgestaltet. Seither haben sich bei nahezu allen Zusatzversorgungseinrichtungen die Tarife geändert. Im Unterschied zur Pflichtversicherung gibt es in der freiwilligen Versicherung keine Wartezeit. Ferner kennt die freiwillige Versicherung k...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.5 Beiträge zur freiwilligen Versicherung, § 26 Abs. 2 ATV

Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind vom Arbeitnehmer aus seinem versteuerten und verbeitragten Arbeitseinkommen aufzubringen. Der Arbeitgeber hat diese Beiträge einzubehalten und an die Zusatzversorgungseinrichtung abzuführen. Der Arbeitnehmer hat dazu dem Arbeitgeber eine schriftliche Ermächtigung zu erteilen. Die Höhe der Beiträge steht weitgehend im Belieben de...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.2.3.2 Beitrag zur freiwilligen Versicherung für "Neufälle" ab 2002

Im Übrigen – d. h. in den von § 39 Abs. 2 ATV nicht erfassten "Neufällen" – gilt nach § 39 Abs. 1 ATV Folgendes: Für Arbeitnehmer, deren Entgelt erst ab 2002 die Entgeltgrenzen übersteigt, ist keine zusätzliche Umlage mehr zu entrichten. Übersteigt aber das monatliche ZVE das 1,181-Fache des Betrags der Entgeltgruppe 15 Stufe 5 TVöD/Bund Tarifgebiet West bzw. Tarifgebiet Ost,...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6 Freiwillige Versicherung

6.1 Einbeziehung in die Förderung nach dem AVmG Ein wichtiges Ziel der Reform der Zusatzversorgung war, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in die staatliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) beim Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersversorgung einzubeziehen. Mit dem Systemwechsel wurde der Weg für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung g...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.6 Entgeltumwandlung im Rahmen der freiwilligen Versicherung

Damit das Mitglied der Zusatzversorgungseinrichtung bzw. der beteiligte Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung durchführen kann, ist zunächst der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Zusatzversorgungseinrichtung erforderlich. Darüber hinaus bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem einzel...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.5 Überleitung von Versicherungen

Die Überleitung von Versicherungen kommt in Betracht, wenn aufgrund eines Arbeitgeberwechsels eine andere Zusatzversorgungseinrichtung für die Durchführung der Pflichtversicherung zuständig ist. Mit der Überleitung der Versicherung soll sichergestellt werden, dass die Beschäftigten in diesen Fällen keine Nachteile bezüglich ihrer Zusatzversorgung erleiden. Die Überleitung vo...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.6 Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen

Im Hochschul- und Forschungsbereich ergibt es sich nicht selten, dass Beschäftigte im Rahmen von zeitlich befristeten Projekten u. Ä. wegen der Befristung des Arbeitsverhältnisses die Wartezeit nicht erfüllen können. Im Ergebnis bedeutete dies, dass diese Arbeitnehmer zwar zu versichern wären, sie aber aufgrund der Befristung in diesem Arbeitsverhältnis keine unverfallbare A...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

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zfs 03/2022, Keine Deckung ... / 2 Aus den Gründen:

II. … Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. … 1. Der Senat nimmt zur Begründung Bezug auf seinen Hinweisbeschluss vom 10.9.2021. In diesem hat er ausgeführt: Dem Kl. steht der geltend gemachte Deckungsanspruch nicht zu. Mit Recht hat die Bekl. die vom Kl. nachgesuchte Deckungszusage mit der Begründung verweigert, dass die beabsichtigte Interessenwahrnehmung dem Ausschluss ...mehr

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zfs 03/2022, Keine Deckung ... / Sachverhalt

I. Der Kl., von Beruf Heilpraktiker mit eigener Praxis, begehrt die Verurteilung der Bekl., eines Schadenabwicklungsunternehmens, ihm aus einer Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Inanspruchnahme eines weiteren VR aus einer bei diesem gehaltenen Betriebsunterbrechungs-Versicherung zu gewähren. Die dem Vertrag zugrunde liegenden A...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Der Kläger macht im Wege der Stufenklage seinen Pflichtteilsanspruch gegen den Beklagten als Alleinerben seines im Jahre 2010 verstorbenen Vaters geltend. Durch rechtskräftiges Teil-Anerkenntnisurteil des LG Kiel wurde der Beklagte verurteilt, Auskunft über den Bestand des Nachlasses des Erblassers durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses nach § 2314 BGB zu ert...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Der BGH nutzt die Entscheidung, um der Rolle des Notars bei der Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses weitere Konturen zu verleihen. Der Notar stellt "nur" eine Wissensquelle des Erben neben anderen dar, derer sich der Erbe bedienen muss, um den Nachlassbestand vollständig und richtig zu beauskunften. Ferner stellt der Notar die Form für die Auskunft des Erben g...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 5.2.3 Startgutschrift der beitragsfrei Versicherten

Die Versicherung der Arbeitnehmer, die vor dem 31.12.2002 aus der Pflichtversicherung ausgeschieden waren, wird seither als beitragsfreie Versicherung geführt. Nach bisherigem Recht führte die beitragsfreie Versicherung im Rentenfall zu einem Anspruch auf Versicherungsrente. Für die Startgutschrift wurde dementsprechend die am Stichtag vorhandene Anwartschaft nach den bisher...mehr

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zfs 03/2022, Terminsgebühr ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Keine vorgeschriebene mündliche Verhandlung erforderlich Zunächst führt das OVG Rheinland-Pfalz zutreffend aus, der Anfall einer Terminsgebühr für Besprechungen erfordere nicht, dass in dem betreffenden Verfahren überhaupt eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. Diese falsche Rec...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.2 Beginn und Ende der Pflichtversicherung

Grundlage der Pflichtversicherung der Beschäftigten ist das die Pflicht zur Versicherung begründende Arbeitsverhältnis mit dem an der Zusatzversorgungseinrichtung beteiligten Arbeitgeber. Die Pflicht zur Versicherung beginnt grundsätzlich an dem Tag, an dem ihre Voraussetzungen erfüllt sind. Das Versicherungsverhältnis selbst entsteht aber erst mit der Anmeldung des versicher...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.2 Rechtliche Grundlagen der staatlichen Förderung nach dem AVmG

Die steuerliche Förderung durch Sonderausgabenabzug bzw. durch Zulagen gilt für Altersvorsorgebeiträge i. S. d. § 82 EStG. Altersvorsorgebeiträge nach § 82 Abs. 1 EStG sind die Beiträge, die auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Dies ist der Bereich der privaten Altersvorsorge, der hier im Rahmen der freiwilligen Versicherung nicht zur Debatte ste...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.1 Rechtsbeziehungen in der Zusatzversorgung

Aufgabe der Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes ist es, den Beschäftigten der an der Zusatzversorgungseinrichtung beteiligten Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung nach Maßgabe der Versorgungstarifverträge und der Satzung der jeweiligen Einrichtung eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu verschaffen. Dementsprechend wird di...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.1 Allgemeines

Seit 1.1.2002 haben die Arbeitnehmer einen individuellen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Der Anspruch ist in § 1a BetrAVG geregelt. Seit dem 1.1.2018 sind Beiträge zur Entgeltumwandlung bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (Wert 2022: 6.768 EUR). Eine Unterscheidung nach dem Zeitpunkt, zu dem die Entgeltumwandlung abgeschloss...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.8 Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Leistungen

Die Leistungen aus einer im Wege der Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersversorgung sind voll zu versteuern (sogenannte nachgelagerte Versteuerung, § 22 Nr. 5 EStG). Die Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sind beitragspflichtige Einnahmen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Im Zuge des Koalitionsbeschlusses zur Grundrente am 10.11.20...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.3 Rechtliche Rahmenbedingungen nach dem BetrAVG

Wie § 26 ATV feststellt, erfolgt die freiwillige Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zu. Die in § 26 enthaltene Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung erfüllt damit die Voraussetzungen des § 1 Be...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.2.3 Sonderregelung für Entgelte über der Vergütungsgruppe I BAT/BAT-O nach § 39 ATV

§ 39 ATV wurde durch den 2. Änderungstarifvertrag zum ATV vom 12.3.2003 neu gefasst. Insbesondere wurde dabei geregelt, dass künftig im Bereich des Bundes und der Länder entweder eine zusätzliche Umlage nach § 39 Abs. 2 ATV oder ein Beitrag von 8 % in die freiwillige Versicherung nach § 39 Abs. 1 TV zu entrichten ist. Neu ist ferner, dass auch für Beschäftigte, deren Startgu...mehr

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zfs 03/2022, Haftung eines ... / Aus den Gründen

Der Kl. nimmt den Bekl., einen Versicherungsvertreter, wegen Verletzung von Beratungspflichten bei Auflösung eines alten und Neuabschluss eines Vertrages über eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch. Der Kl. unterhielt bei der W einen solchen, vor einer Berufstätigkeit als Dachdecker abgeschlossenen Vertrag. Mit einem mit dem Namen des Kl. unterzeichneten Schreiben v...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.1 Einbeziehung in die Förderung nach dem AVmG

Ein wichtiges Ziel der Reform der Zusatzversorgung war, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in die staatliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) beim Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersversorgung einzubeziehen. Mit dem Systemwechsel wurde der Weg für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung geebnet. Die freiwillige, steuerlich geförderte E...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / 8

Auf einen Blick Zusammenfassend lässt sich für den ersten Teil des erbrechtlichen Jahresrückblicks festhalten:mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.4 Entgeltumwandlung im kommunalen Bereich

Bereits am 18.3.2003 hatten die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften mit Abschluss des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) die tarifrechtlichen Voraussetzungen für eine Entgeltumwandlung geschaffen. Die Beschäftigten haben somit ebenfalls die Möglichkeit, ihre betriebliche...mehr

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zfs 03/2022, Gefahrerhöhung... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. aus einer Kaskoversicherung wegen eines Fahrzeugdiebstahls in Anspruch. Im Nachtrag zum Versicherungsschein heißt es u.a.: "Die Tarifierung erfolgt unter Berücksichtigung folgender Merkmale: … – nächtlicher Einsteilplatz: Garage […]". Ferner wurden die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (im Folgenden "AKB 2014") in das Versicherungsverhä...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7 Entgeltumwandlung

6.7.1 Allgemeines Seit 1.1.2002 haben die Arbeitnehmer einen individuellen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Der Anspruch ist in § 1a BetrAVG geregelt. Seit dem 1.1.2018 sind Beiträge zur Entgeltumwandlung bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (Wert 2022: 6.768 EUR). Eine Unterscheidung nach dem Zeitpunkt, zu dem die Entgeltumwan...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.5 Sonstige Arbeitgeber

An der VBL beteiligte Arbeitgeber, die nicht an den ATV gebunden sind (z. B. im kirchlichen Bereich), können die Entgeltumwandlung für ihre Beschäftigten ebenfalls bei der VBL durchführen, soweit die tarif- und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.2 Beteiligung an der VBL

Grundlegende Voraussetzung der Versicherung eines Beschäftigten bei einer Zusatzversorgungseinrichtung ist die Beteiligung bzw. Mitgliedschaft seines Arbeitgebers bei dieser Zusatzversorgungseinrichtung. Wer Mitglied einer Zusatzversorgungseinrichtung sein kann, ist in der Satzung der jeweiligen Zusatzversorgungseinrichtung bestimmt. Nachfolgend werden die Voraussetzungen fü...mehr

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FF 03/2022, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 1.12.2021 – XII ZB 304/20 a) Zur Frage, inwieweit die in § 44 Abs. 3 der Satzung der Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK) enthaltene Regelung über die interne Teilung eines Anrechts aus der Pflichtversicherung in den Tarif der freiwilligen Versicherung das Gebot der gleichwertigen Teilhabe gemäß § 11 Abs. 1 VersAusglG gewährleistet (im Anschluss an Sena...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.5 Ausnahmen von der Pflichtversicherung

Die Ausnahmen von der Pflichtversicherung sind in der Anlage 2 zum ATV geregelt. Aufgrund der Übergangsregelung des § 36 Abs. 1 ATV gilt der in Satz 1 der Anlage 2 zum ATV enthaltene Ausnahmekatalog erst ab 1.1.2003. Die wichtigsten Ausnahmen sind: Arbeitnehmer, die einen Anspruch oder eine Anwartschaft auf eine lebenslängliche Versorgung nach beamtenrechtlichen, soldatenrecht...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.7 Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf die Sozialversicherung

Die Entgeltumwandlung vermindert das beitragspflichtige Entgelt in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dies führt zu einer entsprechenden Verringerung der Leistungen aus der Sozialversicherung. Auch andere Sozialleistungen, die von der Höhe des Entgelts abhängig sind (z. B. Krankengeldzuschuss, Mutterschaftsgeld), können sich geringfügig...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.18 Beitragserstattung

Ein beitragsfrei Versicherter, der die Wartezeit nicht erfüllt hat, kann sich die von ihm für die Pflichtversicherung getragenen Beiträge erstatten lassen. Der Antrag ist gegenüber der Zusatzversorgungseinrichtung zu stellen. Erstattungsfähige Beiträge sind insbesondere die für die Zeit vor dem 1.1.1978 entrichteten Pflichtbeiträge einschließlich der Arbeitnehmeranteile an de...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.2.3.1 Zusätzliche Umlage nach § 39 Abs. 2 ATV

Danach gilt in den sog. "Altfällen" für Beschäftigte, für die am 31.12.2001 schon und am 1.1.2002 noch eine zusätzliche Umlage nach § 29 Abs. 4 VBL-Satzung a. F. gezahlt wurde, das bisherige Recht fort: Soweit das monatliche zusatzversorgungspflichtige Entgelt das 1,133-Fache des Betrags der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD/VKA Tarifgebiet West bzw. Tarifgebiet Ost übersteigt, i...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.23 Rechtsschutz

Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wird im Wege einer privatrechtlichen Versicherung durchgeführt. Gegen die Entscheidungen der VBL über beantragte Leistungen und gegen sonstige Entscheidungen über Rechte und Pflichten aus dem Versicherungs-, dem Beteiligungs- und dem Leistungsverhältnis ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten die Klage bei einem ordentlichen Ger...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.3 Persönliche Voraussetzungen

Die Pflichtversicherung setzt voraus, dass der/die Beschäftigte das 17. Lebensjahr vollendet hat, vom Beginn der Pflichtversicherung an bis zum Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente vollendet, die Wartezeit erfüllen kann, wobei frühere Versicherungszeiten, die auf die Wartezeit anger...mehr

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zfs 03/2022, Mithaftung von... / II. Kurze Sommerfahrt mit Folgen

Diesbezüglich hatte das Landgericht Aschaffenburg einen Fall zu entscheiden, in welchem ein Motoradfahrer schwer verletzt wurde.[2] Der Triathlet war an einem heißen Sommerabend auf dem Heimweg vom Schwimmtraining – bekleidet mit Helm, Turnschuhen, kurzer Hose, T-Shirt und Sportjacke. Das Schwimmbad liegt im fünf Kilometer entfernten Nachbarort und ist über einen wenig befah...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 1.3.2 Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Die VBL ist eine von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und dem Saarland) gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie wurde am 26.2.1929 durch eine gemeinsame Verfügung des Deutschen Reichs und des ehemaligen Landes Preußen in Berlin gegründet. Seit 1952 hat sie ihren Sitz in Karlsruhe. Die Organe der VBL sind der Vorstand und der Verwaltungs...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.15 Erlöschen

Der Anspruch auf Betriebsrente erlischt mit dem Ablauf des Monats, in dem die/der Betriebsrentenberechtigte gestorben ist, für den eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung letztmals gezahlt worden ist oder der dem Monat vorangeht, von dessen Beginn an die Zusatzversorgungseinrichtung, zu der die Versicherung übergeleitet worden ist, zur Zahlung der Be...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.3 Entgeltumwandlung im Bereich des Bundes

Der Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder haben am 25.5.2011 mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) abgeschlossen. Mit Inkrafttreten des Tarifvertrags wurde den Beschäftigten des Bundes die Möglichkeit eröffnet, eine ergänzende betriebl...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.4 Begründung der Pflichtversicherung durch Arbeitsvertrag

Für Beschäftigte, die nach § 1 Abs. 2 Buchst. a, b, Abs. 3 TVöD (einschließlich der Protokoll­erklärung zu Abs. 3) vom Geltungsbereich des TVöD und damit auch des ATV/ATV-K ausge­nommen sind, gilt die Pflicht zur Versicherung nicht. Dabei handelt es sich um leitende Angestellte und Chefärzte (§ 1 Abs. 2 Buchstabe a TVöD), Beschäftigte, die ein über das Tabellenentgelt der Entg...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.2 Arbeitgeber-Zuschuss zur Entgeltumwandlung

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde § 1a Abs. 1a BetrAVG neu eingeführt, der bestimmt, dass Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung weiterleiten müssen, soweit sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspare...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.5.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuer- und sozialabgabenfrei. Seit dem 1.1.2018 besteht Steuerfreiheit bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung; Sozialversicherungsfreiheit besteht bis zu 4 %. Die Gren...mehr

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AGS 03/2022, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Anfall der Terminsgebühr Die Entscheidung des OLG Brandenburg zeigt auf, wie vielfältig der Anwendungsbereich der Terminsgebühr für Besprechungen sein kann. Zu Recht hat das OLG auch geprüft, ob dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners zum Zeitpunkt der Besprechungen auch bereits ein Verfahrensauftrag erteilt worden ist. Teil 3 VV mit der dort geregelten Terminsge...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 5.2.4.5 Neuregelung der Startgutschrift

Mit Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 30.5.2011 haben die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes sich auf eine Neuregelung der Startgutschriften geeinigt. Danach sollen die Startgutschriften für rentenferne Versicherte mittels eines Vergleichsmodells überprüft und gegebenenfalls verbessert werden. Hierzu wird der bisherigen Berechnung der Startgutschriften eine 2. Ber...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.5.2 Steuerfreiheit nach § 100 Abs. 6 EStG

Seit dem 1.1.2018 können Beiträge – neben der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG – auch nach § 100 Abs. 6 EStG im Rahmen eines Förderbetrags für Geringverdiener (BAV-Förderbetrag) steuerfrei sein. Geringverdiener sind alle Arbeitnehmer, also auch Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, Altersteilzeitbeschäftigte oder geringfügig Beschäftigte. Der BAV-Förderbetrag ist ein staatl...mehr

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zfs 03/2022, Terminsgebühr ... / Aus den Gründen

Zitat Aus den Gründen: [1] Die gemäß § 146 Abs. 1 und 3 VwGO zulässige Beschwerde … ist unbegründet. Das VG hat die Erinnerung der Antragstellerin (Antrag auf Entscheidung des Gerichts nach §§ 165, 151 VwGO) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 27.11.2020 jedenfalls im Ergebnis zu Recht zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat keinen ...mehr