Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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§ 10 Der Verwalter / a) Allgemeines

Rz. 131 Welche Vergütung der Verwalter für seine Leistungen beanspruchen darf, ergibt sich aus der Vereinbarung der Parteien, i.d.R. also aus dem Verwaltervertrag. Wenn es keinen Verwaltervertrag gibt und auch der Bestellungsbeschluss die Vergütung nicht regelt, hat der Verwalter Anspruch auf die übliche Vergütung (→ § 10 Rdn 225). Weil die Bezahlung fälliger Verbindlichkeit...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Einzelne Kostenarten

Rz. 53 Abfallgebühren, Müllbeseitigung. Zu den "Kosten der Müllbeseitigung" gehören in erster Linie die Abfallgebühren, aber auch die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren und ähnlicher Anlangen, ferner Hausmeisterkosten für das Herausstellen der Abfallbehälter (vgl. § 2 Nr. 8 BetrKV). Kosten der Müllbeseitigung sind nur zu einem kleinen Teil Betriebskosten des Gemeinscha...mehr

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§ 12 Verschiedenes / II. Die Vereinbarung separater Verwaltung und Kostentragung; Untergemeinschaften

Rz. 90 Die meisten Gemeinschaftsordnungen sehen eine getrennte Verwaltung und Abrechnung der einzelnen Häuser der Mehrhausanlage vor, wodurch mehr oder weniger verselbstständigte Untergemeinschaften entstehen.[121] Eine typische Regelung lautet so: Rz. 91 Beispiel: Regelung zur separaten Verwaltung in einer Mehrhausanlage Die Häuser Heinestraße 12 und Heinestraße 14 sollen so...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / 1. Zeitraum vor dem Erstbezug: Die Ein-Personen-Gemeinschaft

Rz. 12 Die Wohnungseigentümergemeinschaft (im Folgenden: "Gemeinschaft" oder "WEG" genannt) entsteht gem. § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher. Im Normalfall (Entstehung durch Teilungserklärung) handelt es sich zunächst um eine Ein-Personen-Gemeinschaft mit dem Bauträger als einzigem Mitglied. Mit dieser Regelung vollzog die WEG-Reform 2020 einen f...mehr

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Steueroasen (nicht kooperie... / 3 Praxishinweise

Die Definitionen für nicht kooperierende Gebiete haben für den Praktiker unmittelbar keine Bedeutung, da für ihn maßgebend die Einordnung der Gebiete in der StAbwV ist. Bedeutsam ist jedoch, dass neben der materiellen Belastung durch zusätzliche Steuern Geschäftsbeziehungen zu nicht kooperierenden Gebieten auch durch umfangreiche formelle Erschwernisse belastet sind. Nach § ...mehr

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zfs 07/2022, Privatgutachte... / Leitsatz

1. Ist der Kläger ohne die Einholung eines Privatgutachtens infolge fehlender Sachkenntnis zu einem sachgerechten Vortrag im Rechtsstreit oder zur Bezifferung der Klageforderung nicht in der Lage, ist die Einholung eines Privatgutachtens notwendig und sind die hierdurch angefallenen Privatgutachtenkosten erstattungsfähig. 2. Dies gilt in einem Rechtsstreit auf Rückabwicklung ...mehr

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zfs 07/2022, Privatgutachte... / 2 Aus den Gründen:

Zitat Die gemäß §§ 104 Abs. 3 Satz 1, 567 ff. ZPO in Verb. mit § 11 RPflG zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet … II. Der Rechtspfleger hat die vom Kläger in Ansatz gebrachten Privatsachverständigenkosten zu Recht festgesetzt. Die hiergegen erhobenen Einwendungen der Beklagten geben zu einer abweichenden Bewertung keinen Anlass. Aufgrund des vom Landgericht Bonn am 3.9...mehr

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FoVo 07/2022, Rechtsanwälte... / 3 Der Praxistipp

Defizite im elektronischen Rechtsverkehr Die Transformation des elektronischen Rechtsverkehrs dauert an und zeigt die Schwächen des Gesamtsystems auf:mehr

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FoVo 07/2022, Löst die Ausw... / II. Die Lösung

Die Frage: Wie viele Angelegenheiten liegen vor? Die Frage beantwortet sich danach, wie viele Angelegenheiten in der Zwangsvollstreckung vorliegen. Für jede Angelegenheit fällt einmal die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG an. Für die Zwangsvollstreckung leistet § 18 RVG die Abgrenzung zwischen den Angelegenheiten. Mit dem aufgezeigten Fall musste sich die Rechtsprechung s...mehr

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AGS 07/2022, Mitwirkung im ... / I. Sachverhalt

Der beklagte Rechtsanwalt wird von der Rechtsschutzversicherung seines ehemaligen Mandanten auf Rückzahlung eines Teilbetrages i.H.v. 190,40 EUR (Nr. 5115 VV zzgl. anteiliger Umsatzsteuer) aus einem von der Versicherung geleisteten Vorschuss aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1. BGB. in Anspruch genommen. Die Klage hatte keinen Erfolg.mehr

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FoVo 07/2022, Keine Vorlage... / 1 Der Fall

GV ist mit der Versicherung der Vollmacht nicht zufrieden Unter dem 27.9.2021 erteilte die Gläubigervertreterin, ein Inkassounternehmen, dem Gerichtsvollzieher (GV) einen Vollstreckungsauftrag. In dem Formular versicherte sie die ordnungsgemäße Bevollmächtigung nach § 753a ZPO. Die Gerichtsvollzieherin verlangte darauf die Übersendung einer Geldempfangsvollmacht. Hiergegen wen...mehr

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FoVo 07/2022, Keine Vorlage... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung der Gläubigerin ist erfolgreich Die Erinnerung ist zulässig und begründet. Die Anforderung einer Geldempfangsvollmacht ist durch die Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung entbehrlich. Die Bevollmächtigte ist damit nicht verpflichtet, in dem vorliegenden Verfahren eine Geldempfangsvollmacht im Original einzureichen. GVGA berücksichtigt die Gesetzesänderun...mehr

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zfs 07/2022, Mandatsabhängi... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um Ansprüche wegen Pflichtverletzung aus einem Anwaltsvertrag. Der Kl. wurde als Motorradfahrer bei einem Verkehrsunfall mit einem Auto schwer verletzt. Der Bekl. zu 2). vertrat den Kl. bei der Abwicklung der Unfallschäden. Der Kl. war Inhaber einer Unfallversicherung bei der X-Versicherung, diese Gesellschaft war auch Haftpflichtversicherer des Unfallg...mehr

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AGS 07/2022, Einrede der Ve... / I. Sachverhalt

In dem im Jahre 2009 beim SG Halle (Saale) eingeleiteten Sozialgerichtsprozess ging es um die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung. Für dieses Klageverfahren hat das SG dem Kläger durch Beschl. v. 25.11.2009 Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten bewilligt. Der Rechtsstreit endete am 8.11.2012 im Termin zur mündlichen Verhandlung durch...mehr

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FoVo 07/2022, Keine Vorlage... / 3 Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung klar und pragmatisch Die Entscheidung ist nicht nur zutreffend begründet, sondern sie überzeugt auch in der Sache. Das Verständnis, dass das AG an den Tag gelegt hat, entspricht dem Verständnis des BMJ, wie es dem Herausgeber dieser Zeitschrift am 1.12.2021 mitgeteilt wurde. Dies spricht dafür, dass der Gesetzgeber auch die von dem AG jetzt ausgesprochene ...mehr

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zfs 07/2022, Privatgutachte... / 3 Anmerkung:

Das OLG Köln hat seiner Entscheidung die Grundsätze der Rechtsprechung des BGH zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachtenkosten zugrunde gelegt. Die Besonderheit dieses Falles liegt darin, dass es um die Berechnung des Rückzahlungsbetrags aus einer Lebensversicherung nach einem von dem Versicherungsnehmer erklärten Widerruf gem. § 5a VVG i.d.F.v. 2.12.2004 ging. Die Berech...mehr

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AGS 07/2022, Einklagen vorgerichtlicher Kosten - über den Unsinn, nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr einzuklagen

Immer wieder stößt man auf die irrige Auffassung, es sei günstiger, nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr als Schadensersatz mit einzuklagen. Selbst viele Rechtsschutzversicherer geben diese Empfehlung, so z.B. die Provinzial Versicherung/ÖRAG. Dort heißt es: Zitat "Vorgerichtliche Kosten sind, soweit hierauf vom Gegner keine Zahlung geleistet wurde und ein materie...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Person des eingesetzten Arbeitnehmers

Rz. 26 Mit Blick auf die Würdigung des Dienstleistungsvertrages ist zu beachten, dass sich ein zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarter Dienst- oder Werkvertrag regelmäßig dadurch auszeichnet, dass es dem Dienstleister überlassen bleibt, welchen seiner Arbeitnehmer und wie viele Personen er zur Vertragserfüllung einsetzt. Dies gilt jedenfalls bei einfachen, insbe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Nachweis des Anfangsvermögens

Rz. 28 Als problematisch erweist es sich in der Praxis, wenn keinerlei Nachweise über die Höhe bzw. den Umfang des jeweiligen Anfangsvermögens vorhanden sind. Steuerlich kann nämlich nicht auf die gesetzliche Vermutung des § 1377 Abs. 3 BGB verwiesen werden, wonach im Zweifel kein Anfangsvermögen vorhanden war.[1] Rz. 29 Für den überlebenden Ehegatten nachteilig ist, dass ein...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / VII. Umgang mit Vertragsverhältnissen und Versicherungen

Rz. 31 Alle Vertragsverhältnisse, die nicht mehr benötigt werden (aber auch nur diese), sind zu beenden, damit der Nachlass nicht mit unnötigen Kosten belastet wird. Typischerweise gehören hierzu:mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (d) Versicherungen

Rz. 60 Das selbst genutzte Wohneigentum ist meist über eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert. So besteht die Gefahr, dass diese mit dem Tod des Erblassers erlischt. Bei fremd genutzten Grundstücken übernimmt eine Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung die Kosten für Personen- und Sachschäden, die durch schuldhaftes Verursachen eines Schadens entstehen. In beiden Fälle...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 2. Erste Maßnahmen

Rz. 30 Grob strukturiert können folgende, regelmäßig erforderliche Maßnahmen unterschieden werden: Rz. 31 1. Inbesitznahme der Wohnung/des Hauses Rz. 32 2. Kont...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (c) Finanzierungsstruktur

Rz. 52 Oftmals entscheidend für den Ertrag einer Immobilie ist ihre Finanzierung. Der Testamentsvollstrecker hat also zu prüfen, wie das Zinsentwicklungsrisiko angestiegen ist und welche Maßnahmen zur Sicherung eines niedrigen Zinsniveaus flankierend eingesetzt werden können. Hier bieten sich Forward-Darlehen,[30] Vereinbarung eines neuen Festzinssatzes für einen zukünftigen...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / 2. Inhalt des Antrages

Rz. 25 Nach §§ 354, 352 FamFG muss der formlos mögliche Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Folgendes enthalten:mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / F. Alternative gesellschaftsvertragliche Lösungen

Rz. 33 Die Installierung eines Beirats im Unternehmen[44] kommt insbesondere in Situationen in Betracht, in denen der Erbe eine Testamentsvollstreckung als eine zu große Bevormundung empfindet. Man kann sie auch als "kleine Testamentsvollstreckung" für den unternehmerischen Bereich bezeichnen. Drei verschiedene Formen der Beiratsverfassung lassen sich unterscheiden:mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / VI. Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 43 Muster 24.26: Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Muster 24.26: Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – _________________________ Aktenzeichen: _________________________ Nachlasssache _________________________, geboren am _________________________, verstorben am _________...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Verwaltungsvermögenstest

Rz. 115 Ist die erste Hürde geschafft und begünstigungsfähiges Vermögen prinzipiell zu bejahen, sind erwerbszeitpunktbezogen weitere komplexe Prüfschritte erforderlich. Denn der gemeine Wert des begünstigungsfähigen Vermögens ist in begünstigtes Vermögen einerseits und Verwaltungsvermögen bzw. nicht begünstigtes Vermögen andererseits zu filetieren. Aus dem Saldo des begünstig...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / 2. Besonderheiten bei der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung

Rz. 41 Eine Absicherung gegen Steueransprüche gem. § 69 AO dürfte sowohl bei einer D&O-, als auch einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ausgeschlossen sein. Hier kann nur eigenes sorgfältiges Arbeiten eine Inanspruchnahme verhindern. So wichtig die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Testamentsvollstrecker ist, so schwierig gestaltet sich oftmals der Umgan...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / I. Inbesitznahme des Nachlasses und Bestandsaufnahme

Rz. 11 Die Inbesitznahme des Nachlasses bedeutet, dass der Testamentsvollstrecker tatsächlichen Einfluss auf die Nachlassgegenstände haben muss. Das hat zur Folge, dass er beispielsweise auch für die Absicherung des Hauses verantwortlich ist. Hierzu gehört auch eine ausreichende Versicherung von Haus, Hausrat und Eigentümerhaftpflicht. Unzureichende Versicherungen sind zu er...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / III. Gefahren vorschneller Annahmeerklärung

Rz. 18 Zu warnen ist vor einer vorschnellen Annahme des Amtes als Testamentsvollstrecker.[10] Zwar kann das Amt jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht nach § 2226 BGB niedergelegt werden. Erfolgt die Niederlegung jedoch zur Unzeit, kann sich der Testamentsvollstrecker nach § 671 Abs. 2, Abs. 3 BGB schadenersatzpflichtig machen. Es ist...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XIV. Praxismuster für Zeitvergütung

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§ 7 Person des Testamentsvo... / VIII. Professionelle Infrastruktur

Rz. 18 Erbfälle treten in aller Regel unvorhergesehen ein. Daraus folgt, dass der professionell agierende Testamentsvollstrecker rechtzeitig eine Infrastruktur schaffen muss, die ihn in die Lage versetzt, sofort und präzise zu reagieren. Je besser die Vorbereitung des Testamentsvollstreckers in organisatorischer Weise ist, desto erfolgreicher wird die Testamentsvollstreckung...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / B. Schmuck im Nachlass

Rz. 15 Zunächst ist es möglich, den Wert des Schmuckes durch Sachverständige (z.B. von der Industrie- und Handelskammer) beurteilen zu lassen. Dies birgt jedoch die Gefahr, dass die Werte hoch angesetzt sind und der Schmuck nicht verwertet werden kann. Eine gute Alternative stellt daher die Verwertung des Schmuckes durch einen Versteigerer im Rahmen einer Auktion bei einem (...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 2. Handlungsempfehlung für den Testamentsvollstrecker

Rz. 11 Grundsätzlich ist vor einer vorschnellen Annahme des Amtes als Testamentsvollstrecker zu warnen. Zwar kann das Amt jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht nach § 2226 BGB niedergelegt werden. Erfolgt die Niederlegung jedoch zur Unzeit, kann sich der Testamentsvollstrecker nach § 671 Abs. 2, Abs. 3 BGB schadenersatzpflichtig mach...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / 4. Beteiligte im Nachlassverfahren

Rz. 8 Nur dem Beteiligten an einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kommen bestimmte Verfahrensrechte zu, z.B. das Recht auf Einsichtnahme in Akten und Gutachten, Erteilung von Abschriften (insbesondere letztwilligen Verfügungen), Teilnahme an Terminen etc. Vorrangig finden die speziellen Vorschriften Anwendung, alsomehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 2. Inhalt des Antrages

Rz. 19 Nach § 2368 S. 2 Hs. 1 BGB, §§ 352 ff. FamFG muss der formlos mögliche Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Folgendes enthalten:mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / 3. Rechnungslegungspflicht

Rz. 69 Die Verpflichtung des Testamentsvollstreckers zur Rechnungslegung folgt aus §§ 2218, 666 BGB. Auch diese Pflicht besteht nur auf Verlangen und ist einklagbar. Die Rechnungslegung muss: Rz. 70 Die Rechnungslegung muss dem Erben die Prüfung ermöglichen, ob ...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 4. Amtliche Erstellung

Rz. 47 Nach § 2215 Abs. 3 BGB kann der Erbe verlangen, bei der Aufnahme des Verzeichnisses zugezogen zu werden. Der Testamentsvollstrecker ist gem. § 2215 Abs. 4, 1. Alt. BGB berechtigt und nach § 2215 Abs. 4, 2. Alt. BGB auf Verlangen des Erben verpflichtet, das Verzeichnis als amtliches Nachlassverzeichnis errichten zu lassen. Zuständig hierfür sind nach § 20 Abs. 1 BNotO ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / II. Kontrollrechte nutzen

Rz. 16 Den umfassenden Rechten des Testamentsvollstreckers stehen im wesentlichen Informationspflichten gegenüber, und zwar hinsichtlich Benachrichtigung, Auskunftserteilung und Rechnungslegung. Rechtsgrundlage für diese Informationspflichten sind die §§ 2218, 666 BGB. Aus der Sicht der Erben gilt es, diese Pflichten auch einzufordern. Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht ...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / I. Rechtsanwälte und Notare

Rz. 19 Die anwaltlichen Berufsorganisationen haben den Kampf um ihr früheres Privileg der Testamentsvollstreckung aufgegeben. In der öffentlichen Diskussion um die Liberalisierung des Rechtsberatungsmarktes durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gab es zwar viele Stimmen, die sich dagegen wandten, dass Kfz-Werkstätten, die einen Unfallschaden zu reparieren hatten, auch die Sc...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / 4. Haftpflichtversicherung

Rz. 38 Jedem Testamentsvollstrecker, insbesondere solchen Personen, die nicht bereits als Berufsträger ausreichend versichert sind, ist die rechtzeitige Absicherung des Haftpflichtrisikos durch den Abschluss einer (zusätzlichen) Vermögenschadenhaftplichtversicherung dringend anzuraten. Solche Versicherungen werden von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten. Für ...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / VI. Amtliche Erstellung

Rz. 54 Nach § 2215 Abs. 3 BGB kann der Erbe verlangen, bei der Aufnahme des Verzeichnisses zugezogen zu werden. Der Testamentsvollstrecker ist gem. § 2215 Abs. 4 Alt. 1 BGB berechtigt und nach § 2215 Abs. 4 Alt. 2 BGB auf Verlangen des Erben verpflichtet, das Verzeichnis als amtliches Nachlassverzeichnis errichten zu lassen. Zuständig hierfür sind nach § 20 Abs. 1 BNotO die ...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / c) Entlassung aus anderen wichtigen Gründen:

Rz. 18 Hierunter werden im Wesentlichen drei Fallgruppen verstanden: Praxishinweis Bei der Testamentsvollstreckung handelt es sich um ein sehr individuelles erbrechtliches Gestaltungsmittel. Entsprechend einzelfallbezogen erscheint daher die Rechtsprechung. Der geschäftsmäßige Testamentsvollstrecker ist d...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / VI. Bonität

Rz. 14 Einen Kontrapunkt zu der starken Stellung, die dem Testamentsvollstrecker im deutschen Erbrecht zukommt, stellt die in § 2219 BGB normierte Haftung für Pflichtverletzungen dar. Die Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers kann nicht nur in der Ausführung einer pflichtwidrigen Handlung bestehen, sondern auch in einem Unterlassen, insbesondere einer Nichterfüllung ...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / d) Schein der Normalität – Statement aus einem Private Banking bei Sichtung der Zeichen der Zeit

Rz. 118 Zentralbanken sind mittlerweile zu einer Art Versicherung für die Märkte mutiert. Unter dem Vertrauen einflößenden Begriff der Forward Guidance kommunizieren sie dabei nicht mehr schwer durchschaubar, sondern immer kreativer, wie die heutigen Äußerungen wieder mal bestätigen. "EZB kann Design, Größe und Laufzeit des Kaufprogramms ändern." Die Banken haben sicherlich v...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / II. Richtiger Umgang mit Sammlungen

Rz. 26 Mit einer Münzen- bzw. Medaillensammlung sollte grundsätzlich vorsichtig umgegangen werden. Das Anfassen sollte ausschließlich am Rand erfolgen. Bei hochwertigen Stücken empfiehlt es sich spezielle Baumwollhandschuhe zu tragen. Bei der Lagerung ist auf eine konstante Temperatur und mittlere Luftfeuchtigkeit zu achten. Ein normales Wohnraumklima ist bei der Lagerung i....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.4 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 244 Unter Miet- und Pachtzinsen sind nicht nur Barleistungen, sondern alle Entgelte zu verstehen, die der Mieter oder Pächter für den Gebrauch oder die Nutzung des Gegenstands an den Vermieter oder Verpächter zu zahlen hat.[1] Dies gilt auch für am Umsatz des Pächters bemessene Pachtzinsen.[2] Bei der Beurteilung, ob ein Miet- oder Pachtvertrag vorliegt, kommt es darauf ...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XVI. Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens

Rz. 53 Muster 24.35: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens Muster 24.35: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens[61] der Frau _________________________, (_________________________ Anschrift), (_________________________ PLZ, Ort), hier handelnd als Testamentsvollstreckerin über den Nachlass des am ...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / I. Strenge Haftung des Testamentsvollstreckers

Rz. 1 § 2219 BGB normiert eine strenge Haftung des Testamentsvollstreckers, die sich nach herrschender Meinung auf jede Form des Verschuldens bezieht, also auch auf Fälle der leichtesten Form von Fahrlässigkeit. Damit stellt die Norm einen Kontrapunkt zu der starken Stellung des Testamentsvollstreckers im deutschen Erbrecht dar. Von seiner Haftungsverpflichtung kann den Test...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / II. Ausgewählte Einzelfälle

Rz. 60 Es ist sehr schwierig, generelle Aussagen darüber zu treffen, welche Maßnahmen eines Testamentsvollstreckers zulässig sind und welche nicht. Die Rechtsprechung stellt immer wieder auf den konkreten Einzelfall ab. Beispiele:mehr