Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

Beitrag aus Steuer Office Gold
Personengesellschaft (allge... / 2 Inhalt

Unabhängig davon, ob eine Gesellschaft nach deutschem oder ausl. Recht gegründet ist und ihren Sitz bzw. ihre Geschäftsleitung im Inland oder Ausland hat, wird nach deutschem Recht entschieden, ob es sich um eine Personengesellschaft oder eine Körperschaft handelt. Dies geschieht durch den sog. Typenvergleich.[1] Eine Liste der Qualifizierung ausl. Gesellschaftsformen nach d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Personengesellschaft (Sonde... / 2 Inhalt

Aus deutscher Sicht ergeben sich keine Probleme, wenn kein DBA besteht. Erhält ein in Deutschland ansässiger (vgl. "Ansässigkeit") Gesellschafter Sondervergütungen von einer im ausl. Staat befindlichen Personengesellschaft, werden die Sondervergütungen als ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 2 EStG im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht erfasst (Vgl. "Unbeschränkte Steuerpfli...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Herstellungskosten einer gewerblichen Bootsstegvermietung bei Abriss der alten Steganlage

Leitsatz Der Abriss einer alten, unbrauchbaren Steganlage und der Neubau mit zusätzlichen Liegeplätzen gelten steuerlich nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als Herstellungskosten. Die umfassende Sanierung der Kaimauer (Stützung, Verkleidung, Erhöhung von Stabilität, Nutzungsdauer und Wert) stellt ebenfalls Herstellungsaufwand dar. Das Finanzamt darf die Nutzungsdauer von Steganlage und Kaimauer auf 20 Jahre schätzen; eine Abschreibung über die wasserrechtliche Genehmigungsdauer ist unzulässig....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2.1 Gesellschaften (§ 705 BGB)

Rz. 24 § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO zählt zu den rechtsfähigen Personengesellschaften insbesondere die Gesellschaften i. S. des § 705 BGB, also die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder BGB-Gesellschaften. Nach § 705 Abs. 1 BGB wird die Gesellschaft durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags errichtet, in dem sich die Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gem...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wohnsitz – ABC IntStR / 2 Inhalt

Gem. § 8 AO begründet ein Stpfl. einen Wohnsitz im Inland, wenn er eine Wohnung im Inland zur ständigen Verfügung u. U. hat, die auf eine dauerhafte Nutzung schließen lassen. Erforderlich ist dazu eine beständige Verfügungsmacht. Eine Wohnung ist jeder Raum, der einen Mindeststandard aufweist und daher zum Wohnen geeignet ist. Nicht erforderlich ist, dass die Wohnung dem Lebe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.2 Steuerart

Rz. 105 Der Inhalt der Selbstanzeigeerklärung hat sich auf alle unverjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart zu erstrecken. Der Begriff der Steuerart ist in § 371 Abs. 1 AO nicht näher definiert. Der Gesetzgeber benutzte in den Materialien die Formulierungen "einzelne hinterzogene Steuer" bzw. "verkürzte Steuer" und stellt auf das Beispiel "Einkommensteuer" ab.[1] Es b...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik-Großanlage / 9 Betreibermodelle

Ein Betreibermodell beschreibt die Art und Weise, wie eine Solaranlage betrieben und finanziert wird, wer den erzeugten Strom nutzt bzw. verkauft und wer für die Wartung und Instandhaltung der Anlage verantwortlich ist. Anlagenkauf Bei einem Eigentümermodell hat eine Privatperson oder ein Unternehmen eine PV-Anlage gekauft oder finanziert und auf dem eigenen Gebäude oder Grund...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 209 Andere Forderungen aus Vermietung

Hierzu gehören z. B. Forderungen aus mietergebundenen Mietzuschüssen (etwa Direktleistungen von Arbeitgebern zur Mietverbilligung). Auch Forderungen aus Sonderleistungen des Unternehmens im Rahmen von Modernisierung und Instandhaltung (z. B. aus dem Einbau höherwertiger Geräte und Einrichtungsgegenstände) sind auf diesem Konto zu erfassen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 20 Forderungen aus Vermietung

Gliederungsbeispiel In dieser Kontengruppe werden alle Forderungen aus bestehenden und aufgelösten Miet- und Pachtverhältnissen erfasst. Nicht zu den einzelnen Mietverhältnissen gehören die dem U...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 440 Verbindlichkeiten aus Vermietung

Unter dieser Kontengruppe sind alle aus bestehenden und aufgelösten Miet- und Pachtverhältnissen stammenden Verbindlichkeiten zu erfassen, soweit es sich nicht um erhaltene Vorauszahlungen auf noch nicht abgerechnete Betriebskosten und um Mietvorauszahlungen, die einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen, handelt. Dieses Konto ist im Allgemeinen ein Abschlus...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Betriebskostenabrechnung – Beispiel 2

Es sind folgende Kosten im Zeitraum 01.10.20X0 bis 30.09.20X1 angefallen, die Buchungen erfolgen wie in Beispiel 1 dargestellt.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Betriebskostenabrechnung – Beispiel 1

A) Im Jahr 20X0 fielen folgende Betriebskosten an: Die gesamten Betriebskosten teilen sich auf wie folgt:mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 6Erträge

Die Klasse 6 enthält die Konten für sämtliche Erträge, unabhängig davon, ob es sich hierbei um betriebstypische, betriebsfremde, laufende oder einmalige Erträge handelt. Außerdem sind dieser Klasse als abschlusstechnische Korrekturposten die Konten der Bestandsveränderungen sowie der anderen aktivierten Eigenleistungen zugeordnet. Soweit wesentliche Beträge frühere Jahre bet...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 200 Forderungen aus Mieten, Gebühren und abgerechneten Umlagen und sonstigen Nebenleistungen

Auf diesem Konto werden die Ansprüche des Unternehmens aus rückständigen Mieten/ Nutzungsgebühren und Gebühren sowie aus abgerechneten Umlagen erfasst. Im Allgemeinen werden in der Praxis die aus dem Mietverhältnis entstehenden Ansprüche und die hierauf geleisteten Zahlungen kontokorrentmäßig auf dem Mietkonto für die einzelne Wohnung erfasst. Diese Einzelkonten werden im Rahm...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8094 Vertriebskosten

Auf diesem Konto sind alle sächlichen Aufwendungen zu erfassen, die der Vermietung der bewirtschafteten Objekte dienen. Überwiegend wird es sich hierbei um Vermietungsanzeigen handeln.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 201 Forderungen aus vom Mieter unterlassenen Reparaturen

Hierunter sind Ansprüche des Wohnungsunternehmens an den Mieter zu erfassen, die aus unterlassenen Reparaturen resultieren, zu deren Ausführung der Mieter aus Vertrag oder anderen Gründen verpflichtet war.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 602 Gebühren und Zuschläge

Auf dem Konto 602 sind die Gebühren zu buchen, die neben der Miete erhoben werden. Es handelt sich um regelmäßig wiederkehrende Entgelte, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen und über diese nicht abzurechnen ist. Gliederungsbeispielmehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 2Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände/Wertpapiere/Flüssige Mittel und Bausparguthaben/Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 4Verbindlichkeiten/Passive Rechnungsabgrenzungsposten

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 431 Anzahlungen auf unfertige Leistungen

Diese Kontengruppe dient der Erfassung von vereinnahmten Raten für noch abzurechnende Betreuungsleistungen, Betriebskosten und sonstige Leistungen. Vor Erbringung der Gesamtleistung bzw. abrechnungsfähiger Teilleistungen ist eine Saldierung mit den in der Kontengruppe 15 bzw. 16 erfassten Kosten nicht zulässig. Es empfiehlt sich in jedem Fall eine weitere kontenmäßige Glieder...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 15 Noch nicht abgerechnete Betriebskosten

Unter dieser Kontengruppe werden die am Abschlussstichtag noch nicht mit den Mietern abgerechneten umlagefähigen Betriebskosten erfasst. Wegen der am Bilanzstichtag noch ausstehenden Abrechnung ist eine Buchung der Kosten in der Kontengruppe 20 "Forderungen aus Vermietung" nicht möglich. Ebenfalls nicht zulässig ist eine Saldierung der noch nicht abgerechneten Kosten mit den...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 393 Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften besteht eine Passivierungspflicht. Schwebende Geschäfte sind verpflichtende Verträge, die auf einen Leistungsaustausch gerichtet sind. Gegenstand solcher schwebenden Geschäfte können auch Dauerschuldverhältnisse sein, wie sie bei der Vermietung von Wohnungen typisch sind. Vor der Bildung einer Rückstellung für drohende Verlust...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 4Verbindlichkeiten/ Passive Rechnungsabgrenzungsposten/ Passive latente Steuern

Die Klasse 4 erfasst sämtliche Verbindlichkeiten, die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sowie die passiven latenten Steuern. Die Verbindlichkeiten lassen sich in fünf Gruppen aufgliedern. In der ersten Gruppe werden Finanzierungsmittel unabhängig von ihrer Fristigkeit zusammengefasst (Kontengruppe 40 bis 42). Die der zweiten Gruppe zuzuordnenden Kontengruppen 43 bis 443 diene...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 865 Abschreibungen auf Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Zu erfassen sind hier Abschreibungen auf Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen oder eine Herabsetzung von Wertberichtigungen sind in der Kontengruppe 66 "Sonstige betriebliche Erträge" zu erfassen und nicht mit den Abschreibungen zu saldieren. Gliederungsbeispielmehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 342 Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Erfolgt die Aufstellung der Bilanz unter vollständiger bzw. teilweiser Ergebnisverwendung (§ 268 Abs. 1 HGB), werden die vorausgehenden Konten 340 und 341 über das Konto 342 abgeschlossen (+ = Habenbuchung; – = Sollbuchung):mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 2Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände/ Wertpapiere/ Flüssige Mittel und Bausparguthaben/ Aktive Rechnungsabgrenzungsposten/ Aktive latente Steuern/ Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Die Klasse 2 dient der Aufnahme der Forderungskonten, der Wertpapier- und Geldkonten, bestimmter unternehmensrechtlicher Sonderposten, der Konten für die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sowie der Konten für aktive latente Steuern und den aktiven Unterschiedsbetrag. Dieser Teil des Umlaufvermögens kann in fünf Gruppen unterteilt werden. Die erste Gruppe umschließt mit den Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 7Bautätigkeit

Die Klasse 7 dient der Erfassung der im Zusammenhang mit der Bauerstellung anfallenden Kosten, unabhängig ob es sich um die Erstellung eigener Bauten (z. B. Mietwohnhäuser, Garagen, Verwaltungsgebäude) mit anschließender Vermietung oder Nutzung durch das Unternehmen, die Erstellung von Bauten mit Veräußerungsabsicht (z. B. Eigenheime, Eigentumswohnungen) oder die Erstellung ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Nachweis einer niedrigeren ... / Hintergrund

Der Kläger wurde im Streitjahr 2020 allein zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mehrerer Immobilien. Ein neu erworbenes Grundstück war mit einem Mehrfamilienhaus mit 4 im Streitjahr vermieteten Wohneinheiten bebaut. In der Einkommensteuererklärung des Streitjahres erklärte der Kläger ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.1 Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen (Nr. 1)

Rz. 5 § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PStTG erklärt die zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten an Immobilien zu einer relevanten Tätigkeit i. S. des PStTG. Der Begriff umfasst zwar grundsätzlich eine Vielzahl denkbarer Immobilien, so etwa einzelne Wohnungen, Zimmer, Parkplätze oder sonstige Arten von unbeweglichem Vermögen.[1] Ungeachtet des weitgefassten Wortlauts zielt die Vor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 7 Inserierte Immobilieneinheit (Abs. 7)

Rz. 14 Abs. 7 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. C, Nr. 7 der Amtshilferichtlinie den Begriff der inserierten Immobilieneinheit.[1] Rz. 15 Darunter sind alle Immobilieneinheiten, die dieselbe Anschrift haben und von demselben Anbieter auf einer Plattform zur Vermietung angeboten werden, zu verstehen. Rz. 16 Danach kann es sich bei Immobilieneinheiten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 beinhaltet für die Zwecke des PStTG die Definition des Begriffs der Plattform und setzt damit die Begriffsbestimmung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 1 der Richtlinie 2011/16/EU um.[1] Rz. 3 Abs. 1 legt damit in wesentlicher Hinsicht den sachlichen Anwendungsbereich des PStTG fest, indem er den Begriff der Plattform legal definiert.[2] Rz. 4 Voraussetzu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Umfang der Steuerbefreiung – eng verbundene Umsätze

Rz. 54 Steuerfrei nach § 4 Nr. 16 UStG sind neben den Hauptleistungen die eng verbundenen Umsätze. Hierunter sind solche Umsätze zu verstehen, die für diese Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen.[1] Die Umsätze dürfen nicht im Wese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 109 Der zwischen dem Inhaber eines Altenheims oder Pflegeheims und den Bewohnern des Heims geschlossene Vertrag über die Aufnahme in das Heim ist als gemischter Vertrag anzusehen, wenn die pflegerische Betreuung und Versorgung die Raumüberlassung nicht überlagern.[1] Die Überlassung von Wohnräumen und anderen Räumen aufgrund dieses Vertrags ist daher unabhängig von den V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 4.2 Aufgabe des Wohnsitzes – Einzelfälle

Rz. 23 Ein Wohnsitz ist aufgegeben, wenn die Voraussetzungen des § 8 AO nicht mehr vorliegen. Dies ist stets anzunehmen, wenn die Wohnung selbst durch Auszug, Verkauf, Vermietung oder ähnliche Vorgänge aufgegeben wird. Eine Aufgabe kann auch anzunehmen sein, wenn sich die Umstände ändern, sodass nicht mehr auf eine Beibehaltung und Nutzung geschlossen werden kann. Dies ist ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 3.1.1 Allgemeines

Rz. 9 Die Wohnung muss der Stpfl. u. U. innehaben, die auf ihre Beibehaltung und Nutzung schließen lassen. Das Innehaben setzt voraus, dass der Stpfl. über die Wohnung jederzeit tatsächlich verfügen kann und er sie mit einer gewissen Regelmäßigkeit, wenn auch in größeren Zeitabständen, aufsucht.[1] Eine rechtlich abgesicherte Verfügungsbefugnis (z. B. Miete, Leihe etc.) ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4 Erster Schritt zur Umsetzung, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 13 Schließlich bestimmt § 138f Abs. 2 Nr. 3 AO als maßgebenden Tag denjenigen, an dem mindestens ein Nutzer den ersten Schritt zu der Umsetzung der Steuergestaltung gemacht hat. Dieser Stichtag dürfte praktisch gegenüber den Stichtagen der Nrn. 1 und 2 von geringer Bedeutung sein, da diese Stichtage regelmäßig früher liegen werden. Denkbar ist das Eingreifen des Stichtag...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.5 Dienstverschaffungsvertrag

Rz. 7 Der Dienstverschaffungsvertrag ist im BGB nicht gesondert geregelt; er unterfällt ebenso nicht § 611 BGB. In ihm verpflichtet sich der Schuldner nicht wie beim Dienstvertrag zur persönlichen[1] Erbringung einer Dienstleistung, sondern dazu, seinem Vertragspartner Dienste eines anderen oder mehrerer anderer Personen zu beschaffen.[2] Die Dienste, die verschafft werden s...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Ankündigung gegenüber dem Mieter

Rz. 9 Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind dem Mieter anzukündigen. Mieter ist grundsätzlich derjenige, der den Mietvertrag unterschrieben hat. Ist der Mieter eine Einzelperson, braucht die Ankündigung nur ihm gegenüber erfolgen. Sind Mieter mehrere Personen, müssen die Maßnahmen allen gegenüber angekündigt werden. Werden beide Ehegatten im Vertrag als Mieter aufgef...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften und ... / 3 Fall: Die Vermietung

3.1 Sachverhalt A ist an 2 Personengesellschaften beteiligt. Zum einen ist er Gesellschafter der A & B oHG, die als Immobilienmakler tätig ist. Zum anderen ist er an der A & C GbR beteiligt, die als Versicherungsmakler tätig ist. In 2024 hat er auf einem ihm gehörenden Grundstück, das er schon vor Jahren ohne Umsatzsteuer erworben hatte, ein Bürogebäude errichtet, in dem er u....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften und ... / 3.3 Lösung

A ist mit der Vermietung unternehmerisch tätig, da er die Vermietung selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht betreibt. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört die Vermietung des Gebäudes. Die Vermietung stellt eine sonstige Leistung[1] dar, die am Grundstücksort[2] ausgeführt ist. Die Vermietungsleistungen werden auch alle entgeltlich ausgeführt, sodass sie ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 549 Abs. 2 und 3

Rz. 3 Die Absätze 2 und 3 der Vorschrift bringen sogleich eine Einschränkung für Abs. 1, indem sie für bestimmten Wohnraum den Anwendungsbereich der Vorschriften für Wohnraummietverhältnisse einschränken. Die Ausnahmen beziehen sich – wie bisher schon z. B. in § 564b Abs. 7 a. F. – auf bestimmte Vorschriften zum Kündigungsschutz für den Mieter und zu Mieterhöhungsbeschränkun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften und ... / 3.2 Fragestellung

A möchte wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen sich für ihn aus der Vermietung der Räume an die beiden Gesellschaften ergeben, wenn er soweit wie möglich auf die Steuerbefreiung der Mietumsätze verzichten möchte.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonstige Leistungen – der E... / 2.3 Lösung

L aus Luxemburg ist Unternehmer, da die Gesellschaft selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Sie führt die Leistungen im Rahmen des Unternehmens und gegen Entgelt aus. Die Überlassung eines Fahrzeugs ist eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG. Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich in Abhängigkeit davon, ob der Leistungsempfänger als ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 2.1 Ertragsteuern: Aus Hobby werden einkommensteuerpflichtige Einkünfte

Die Tätigkeit eines Influencers beginnt regelmäßig als ein Hobby und gewinnt erst nach einiger Zeit steuerliche Relevanz.[1] Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, werden der einkommensteuerliche Grundfreibetrag[2] (2025: 12.096 EUR (Einzelveranlagung)[3], 24.192 EUR[4] (Zusammenveranlagung)) sowie der gewerbesteuerliche Freibetrag (2025: 24.500 EUR)[5] überschritten, unter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Leistu... / 2.1 Sachverhalt

Investor I besitzt in München ein gemischt genutztes Mietobjekt, das er in 2025 zu 45 % für den Vorsteuerabzug nicht ausschließende Umsätze und zu 55 % für vorsteuerabzugsschädliche Ausgangsleistungen (nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfreie Vermietung) verwendet. Im September 2025 lässt er von einem österreichischen Dachdecker das Dach des Gebäudes neu eindecken. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften und ... / 3.1 Sachverhalt

A ist an 2 Personengesellschaften beteiligt. Zum einen ist er Gesellschafter der A & B oHG, die als Immobilienmakler tätig ist. Zum anderen ist er an der A & C GbR beteiligt, die als Versicherungsmakler tätig ist. In 2024 hat er auf einem ihm gehörenden Grundstück, das er schon vor Jahren ohne Umsatzsteuer erworben hatte, ein Bürogebäude errichtet, in dem er u. a. ab dem 1.1....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Leistu... / 2.3 Lösung

I ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört offensichtlich die Vermietungstätigkeit in München. I bezieht für sein Unternehmen sowohl die Leistung des österreichischen Dachdeckers als auch die Leistung des österreichischen Rechtsanwalts. Die Leistungen sind jeweils ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs in eigener Sache

Leitsatz Bei der Einreichung einer Klage in eigener Sache durch einen Rechtsanwalt kann es eine Ausnahme von der Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs geben. Sachverhalt Der Kläger war Rechtsanwalt, der mit dem Finanzamt über die Gewinnerzielungsabsicht bei einem eigenen Vermietungsobjekts stritt. Das Finanzamt verneinte diese und erkannte die Verluste aus Vermietung und Verpachtung nicht an. Nach Zurückweisung des Einspruchs wandte sich der Kläger an das zuständige Finan...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW: Wohneigentum für Famil... / 1.4 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

50 %-Anteil Die Nutzung des geförderten Objekts zu eigenen Wohnzwecken ist eine zentrale Fördervoraussetzung. Das bedeutet, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller – gegebenenfalls gemeinsam mit Partner oder Partnerin – das neu gebaute oder gekaufte Wohneigentum selbst bewohnen muss. Die Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt werden, sodass dort der Lebensmittelpunk...mehr