Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7.3 Negative Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten (§ 2a EStG)

Tz. 64 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Verbliebene negative Eink des Einbringenden gem § 2a Abs 1 EStG sind mit der Pers des St-Subjekts verknüpft, die den Verlust erlitten hat (s § 2a Abs 1 S 3 EStG). Folglich kann die (materiellrechtliche) stliche Rechtsnachfolge gem § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG die Verwertung eines solchen Verlusts im Fall der Einbringung des ausl BetrSt-Vermögens b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.3.1 Berechnung bei Antragsgrenze

Bei der Feststellung, ob die Antragsgrenze von 600 EUR überschritten wird, ist wie folgt zu verfahren. Die Werbungskosten sind in die Berechnung der Antragsgrenze nur nach Kürzung um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR [1] einzubeziehen. Die Sonderausgaben sind um den Pauschbetrag von 36 EUR bzw. 72 EUR zu kürzen. Allerdings sind die gesetzlichen Obergrenzen[2] auch bei...mehr

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§ 10 Personenversicherungen / (3) Invaliditätsgrad bei Funktionsbeeinträchtigung

Rz. 73 In der Praxis bereiten Verlust oder Funktionsunfähigkeit keine großen Probleme, wenn es um die Ermittlung des Invaliditätsgrades geht. In der Regel ist eine Funktionsbeeinträchtigung Gegenstand der Invaliditätsbemessung. Die konkrete Funktionsbeeinträchtigung der einzelnen Bereiche aus der Gliedertaxe wird durch den Arzt festgestellt. So regelt Ziff. 7.3 AUB 2020, das...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / b) Hobby

Rz. 50 Wenn jemand aufgrund einer Verletzung sein Hobby nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann, stellt dies ein relevantes Kriterium bei der Bemessung des Schmerzensgeldes dar. Insbesondere der Verlust von Freizeitaktivitäten und der damit verbundenen Lebensfreude wird vom Bundesgerichtshof (BGH) als immaterieller Schaden anerkannt.mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / 10. Kompartmentsyndrom

Rz. 266 Es handelt sich hierbei um die Schädigung von Gewebe und von Organen aufgrund eines Gewebedrucks. Generell kann gesagt werden, dass jede Art von körperlichem Trauma ein Kompartmentsyndrom als Folge haben kann. Deswegen ist bei Unfällen immer an dieses Risiko zu denken. Es kann durch einen Druck von innen als Folge einer Blutung entstehen oder aber durch einen Druck v...mehr

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Abfindung / 2 Abfindungen durch Auflösungsurteil im Kündigungsschutzprozess

Auflösungsantrag Stellt das Arbeitsgericht in einem Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung fest, erscheint oftmals eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht mehr möglich. Ist dem Arbeitnehmer nach Feststellung der fehlenden sozialen Rechtfertigung der Kündigung i. S. d. § 1 Abs. 1 und 2 KSchG die Fortsetzung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.6 Zusammenfassende Übersicht: Auflösung einer Kapitalrücklage zum Zweck der Verlustabdeckung

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zfs 01/2026, Fiktiv fühlbar... / 1. Fiktive Abrechnung des Nutzungsausfallschadens in Bezug auf das entgangene Kfz

Verzichtet der Geschädigte nach einer unfallbedingten Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit seines Fahrzeugs auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs, kann er den eingetretenen Nutzungsentgang abstrakt abrechnen.[11] Ihm kommt insoweit nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB ein Wahlrecht zwischen konkreter und fiktiver Abrechnung zu.[12] Auch für den fiktiv abgerechneten Nutzungsausfa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Literatur vor dem SEStEG: Geerling, Verlust nach § 15a EStG bei Umw eines Kdst in der Rechtsform der GmbH, DStR 1996, 1715; Haritz, Verschmelzung einer GmbH auf eine KGaA – eine stliche Misch-Umw, DStR 1996, 1192; Meyer-Scharenberg, § 15a EStG – Falle bei der Umw einer Kap-Ges in eine KG, DStR 1996, 1318; Rödder, Negative Teilbeträge des VEK bei Umw von Kap-Ges in Pers-Ges, DStR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.2 Einzelfragen

Tz. 773 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Spendenabzug ist bei der OG und beim OT jeweils getrennt bei der Ermittlung des eigenen Einkommens durchzuführen (s das zu § 10b EStG ergangene Urt des BFH v 23.01.2002, BStBl II 2003, 9; s Urt des BFH v 23.10.2013, BFH/NV 2014, 903 und s Gerlach, DB 1986, 2357). Dem OT ist nach § 14 Abs 1 KStG das um den eigenen Spendenabzug der OG ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.5 Rechtsnatur der organschaftlichen Ausgleichsposten; Ausweis in der Steuerbilanz des Organträgers (§ 14 Abs 4 S 1 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1181 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftliche AP sind nur in der St-Bil zu bilden. In der H-Bil kommt als Reaktion auf die faktisch dauerhafte Abweichung von der St-Bil der Ausweis latenter Steuern gem § 274 HGB in Betracht (s Herzig/Liekenbrock/Vossel, in Herzig/Fuhrmann, HdB "Latente St im Einzelabschluss", 2012, 335). Bei Nichterstellung einer St-Bil durch den OT s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.8 Verlustübernahme (§ 302 AktG)

Tz. 441 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 KStG setzt die Anerkennung der Organschaft zwingend die Verlustübernahme per GAV durch den OT voraus. Der OT kann nur solche Verluste der OG iR seiner Einkommensermittlung abziehen, die bei ihm zu einer Vermögensminderung führen (dazu grundlegend s Grotherr, FR 1995, 1). Wegen vororganschaftlicher Verluste der OG s Tz 390 ff....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ermittlung der laufenden Einkünfte

Rn. 284 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bevor der Frage der Liebhaberei überhaupt näher zu treten ist, ist vorweg zu untersuchen, ob erklärte Verluste nicht etwa nur darauf zurückzuführen sind, dass der StPfl Aufwendungen als BA geltend macht, die entweder von vornherein auszuscheiden sind (zB Kosten der privaten Lebensführung, wie für Hauspersonal usw) oder wegen deren Vermischu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2.2 Geltende Rechtslage

Tz. 97 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts wurde § 14 Abs 1 S 1 KStG mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen dahingehend geändert, dass OG eine Kap-Ges mit Geschäftsleitung im Inl und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU bzw in einem Vertragss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.2 Soweit der Einbringende Steuer entrichtet hat

Tz. 191 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die St-Entrichtung auf den Einbringungsgewinn I durch den Einbringenden ist materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung des § 23 Abs 2 UmwStG. Der Tatbestand der St-Entrichtung geht allerdings in dem weiteren Tatbestandsmerkmal der Bescheinigungsvorlage iSd § 22 Abs 5 UmwStG (s Tz 122) auf, dh idS, dass die Bescheinigung die St-Entrichtun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Durchführung des Gewinnabführungsvertrags während seiner gesamten Geltungsdauer

Tz. 542 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 KStG knüpft die Anerkennung der stlichen Organschaft daran, dass der GAV während seiner gesamten Geltungsdauer auch tats vollzogen wird. Dazu gehört die Abführung des ganzen Gewinns der OG an den OT sowie umgekehrt der Verlustausgleich durch den OT. Ständige Verluste der OG stellen die Durchführung des GAV nicht in F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Allgemeines

Tz. 686 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Vorbild für den § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG idFd UntStFG war (so die amtl Ges-Begr, BR-Drs 638/01) die Dual-Consolidated-Loss-Regelung im US-StR. Wie Orth (IStR, Beih zu Heft 9/2002, 11), Endres/Thies (RIW 2002, 275), Kestler/Weger (GmbHR 2003, 156), Prinz/Simon (DK 2003, 104, 109), Kollruss (IStR 2004, 735), Polatzky/Seitner (Ubg 2013, 288) z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.2 Besonderheiten bei der Gewinnermittlung

Tz. 835 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftsbedingte Sonderauswirkungen in der St-Bil des OT ergeben sich insbes aus: Der Aktivierung von Forderungen bzw der Passivierung von Verpflichtungen aus dem GAV. Daraus sich ergebende Veränderungen des St-Bil-Gewinns sind auf der zweiten Stufe der Gewinnermittlung zu neutralisieren (s amtl Einkommensermittlungsschema in R 7.1 Abs 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition des "Totalgewinns"

Rn. 283 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Als Gewinn im Sinne einer Gewinnerzielungsabsicht ist eine Vermögensmehrung zu verstehen, die sich in einer nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelten BV-Mehrung oder in einem sonstigen allg wirtschaftlichen Vorteil zeigen kann (BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751 unter C.4.2.a.), wobei eine durch die Betätigung verursachte Minderung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Alternativen zur Organschaftsbesteuerung

Tz. 65 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Vor der Änderung des § 15 Abs 4 EStG durch das StVergAbG konnte eine (atypisch oder typisch) stille Beteiligung zwischen Kap-Ges als Vehikel zur Verlagerung von Verlusten von einer auf die andere Gesellschaft genutzt werden. Deshalb wurde die stille Gesellschaft auch als Alt zur Organschaft in die Diskussion gebracht (s Kessler/Reitsam, DStR...mehr

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Ehrenamt / 2.1.2 Übungsleiterfreibetrag

Bei einer ehrenamtlichen, nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher o. Ä., Pfleger in einer inländischen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen (karitativen) Einrichtung, Künstler bleiben von der hierfür gezahlten Vergütung insgesamt 3.300 EUR [1] (bis 2025: 3.000 EUR) jährlich steuerfrei. Der Betrag gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere ehrenamtliche Tä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7.1 Verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG

Tz. 62 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ein verbleibender Verlustabzug gem § 10d EStG geht aufgr der Personenbezogenheit der Verlustverrechnung mit der Sacheinlage nicht auf die übernehmende Gesellschaft über (einhellige Auff, zB s Widmann, in W/M, § 23 UmwStG Rn 564; s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 23 UmwStG Rn 18; s Bilitewski, in H/M/B, 6. Aufl, § 23 UmwStG Rn 50; s Ritzer, in R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.1 Allgemeines

Tz. 771 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 KStG ist das Einkommen der OG, soweit sich aus § 16 KStG nichts anderes ergibt, dem OT (außerhalb) der Bil zuzurechnen. Wie bereits ausgeführt (s Tz 765), ist die Verwendung des Begriffs "Einkommen" in § 14 Abs 1 S 1 KStG ungenau. Was § 14 Abs 1 S 1 KStG meint, ist das Einkommen, welches sie selbst besteuern müsste, wenn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.2 Zivilrechtlich wichtiger Grund

Tz. 610 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Ein GAV kann im Regelfall nur zum Ende des Geschäftsjahrs der OG aufgehoben werden (s Tz 604). Nach § 297 AktG kann ein Unternehmensvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei ein Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.3 Ausschüttungsgesperrter Betrag iSd § 268 Abs 8 HGB

Tz. 398 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das BilMoG wurde § 301 S 1 AktG dahingehend erweitert, dass in der Definition des Höchstbetrags der Gewinnabführung auf § 268 Abs 8 HGB Bezug genommen wird (dazu s Gelhausen/Althoff, WPg 2009, 584; s Funnemann/Graf Kerssenbrock, BB 2008, 2674; s Zülch/Hoffmann, DB 2010, 909; s Marx/Dallmann, Stbg 2010, 453; s Küting/Lorson/Eichenlaub/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4.1 Nicht eingegliederte Organgesellschaft

Tz. 412 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer nicht gem § 319 AktG eingegliederten OG dürfen – anders als bei einer eingegliederten OG (dazu s Tz 419) – vororganschaftliche (Gewinn- und uE auch Kap-) Rücklagen nicht während der Dauer der Organschaft aufgelöst und als Gewinn an den OT abgeführt werden (so auch s Beschl des BFH v 19.10.2020, BFH/NV 2021, 536). Das gilt auch für...mehr

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / D. Erkennen des Personen(groß)schadens

Rz. 6 Die größte Schwierigkeit bei der Regulierung des Personenschadens liegt darin, aus der Fülle der Personenschäden den Großschaden herauszufinden. Dieses erfordert besondere Sachkenntnis und begründet ein erhebliches Haftungspotential. Jeder Anwalt ist also gut beraten, bei der Aufklärung des Sachverhalts Indizien aufzunehmen, die für das Vorliegen eines Großschadens spr...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / V. Anwaltliches Haftungsrisiko

Rz. 127 Leider ist es keine Seltenheit, dass Anwälte einzelne Schadensersatzpositionen vollkommen "vergessen", da sie ihnen schlicht nicht bekannt sind. Neben einer Vielzahl vermehrter Bedürfnisse des Mandanten wird auch heute immer noch der Haushaltsführungsschaden häufig übersehen oder aber falsch berechnet. Hier kann es leicht zu einem Schaden in sechsstelliger Höhe für d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Nutzung der EBITDA-Vorträge (§ 4h Abs 1 S 4 EStG)

Tz. 240f Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Übersteigen in einem Wj die Nettozinsaufwendungen das verrechenbare EBITDA und greift keine der Ausnahmeregelungen des § 4h Abs 2 EStG, können der übersteigende Zinsaufwendungen mit den vorhandenen EBITDA-Vorträgen der vorangegangenen fünf Wj verrechnet werden. Dabei wird der älteste EBITDA-Vortrag zuerst aufgebraucht (s § 4h Abs 1 S 4 ESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.3 Sinn und Zweck der organschaftlichen Ausgleichsposten

Tz. 1173 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt (s Tz 1024), haben die organschaftlichen AP nach hM den Sinn, eine doppelte bzw eine Nichtbesteuerung des in organschaftlicher Zeit erwirtschafteten Einkommens der OG zu verhindern. UE dienen sie jedoch der zutr Abgrenzung der Besteuerungssysteme innerhalb und außerhalb der Organschaft (s Tz 1178). Zu einer solchen Doppe...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 2 Ausschluss bei eingetragenem Frei- oder Hinzurechnungsbetrag

Sachverhalt Ein konfessionsloser Arbeitnehmer mit Steuerklasse I, geboren am 10.12.1987, einem Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von 2,9 % und einem Monatslohn von 2.500 EUR erhält im Dezember ein Weihnachtsgeld von 2.500 EUR. Aus der Vermietung einer Eigentumswohnung erzielt er einen steuerlichen Verlust von rund 7.500 EUR pro Jahr. Im November beantragt er bei seinem zu...mehr

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Arbeitspapiere / 1.3 Ersatz

Wenn der Versicherungsnummernachweis zerstört oder unbrauchbar wurde bzw. abhanden gekommen ist, wird auf Antrag ein neuer ausgestellt. Der Beschäftigte muss den Verlust der zuständigen Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger mitteilen. Von Amts wegen wird ein neuer Versicherungsnummernachweis erstellt, wenn sich die Versicherungsnummer oder die Angaben zur Person än...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abfluss von Ausgaben beim Steuerpflichtigen bei Einschaltung Dritter

Rn. 103 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Einschaltung eines Dritten kann zum einen dadurch erfolgen, dass der StPfl nicht an den Gläubiger, sondern an einen Dritten leistet. In diesem Fall ist ein Abfluss beim StPfl nur dann gegeben, wenn durch die Leistung an den Dritten der Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht beim StPfl eingetreten ist, BFH v 16.10.2007, VIII R 21/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.4 Steuerliche Folgen bei mittelbarer Organschaft

Tz. 1595 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine Organschaft aufgrund mittelbarer Beteiligung stlich nicht anerkannt, gilt uE Folgendes (hierzu auch s Frotscher in F/D, § 14 KStG Rn 701; s Brink, in Sch/F, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 1347 ff; s Neumann, in Gosch, 4. Aufl, § 14 KStG Rn 551 und s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 705). Beispiel 1: Sowohl zwischen EG und MG als auch zwischen ...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.5 Berücksichtigung von Werbungskosten

Bei Steuerpflichtigen, die eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben und deren Einnahmen hieraus den Übungsleiterfreibetrag von 3.300 EUR jährlich überschreiten, ist der Abzug von Werbungskosten aufgrund ausdrücklicher Regelung nur zulässig, wenn die Ausgaben für diese Tätigkeit den steuerfreien Betrag von 3.300 EUR überschreiten.[1] Werbungskosten beim Ehrenamtsfreibetrag Für di...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 2. Sinn und Zweck des Anspruches

Rz. 150 Sinn und Zweck des Hinterbliebenengeldes ist es, einen Ausgleich für das erlittene seelische Leid zu schaffen, wobei die monetäre Leistung das Leid weder aufwiegen soll noch kann (BT-DS 18/11397 S. 8; BGH, Urt. v. 23.5.2023 – VI ZR 161/22; OLG Celle, Urt. v. 24.8.2022 – 14 U 22/22). Die durch die Tötung und den Verlust eines nahestehenden Menschen verursachte Trauer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Vereinbarkeit der Regelungen mit höherrangigem Recht

Tz. 9 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Vorschriften der §§ 20 ff UmwStG dürfen den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien des Ertrag-StR nicht entgegenstehen und bei Ausl-Bezug nicht in Kollision mit dem EG-Vertrag oder dem EWR-Abkommen treten sowie nicht gegen den Regelungsgehalt von EU-RL (s Tz 6) verstoßen, wenn Staaten des EU-/EWR-Bereichs betroffen sind. Es wird vorgetrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.6 Sonderprobleme bei Beteiligung der Organgesellschaft an einer nachgeordneten Personengesellschaft

Tz. 1474 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn einer OG eine PersGes nachgeordnet ist, treten hinsichtlich der Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG Sonderprobleme auf (s Dötsch/Pung, DK 2010, 223): Tz. 1475 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mehr- und Minderabführungen einer OG an ihren OT können auch ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.6 Rückzahlung pauschal besteuerter Zuwendungen

Arbeitslohnrückzahlungen mindern die im selben Kalenderjahr anfallenden pauschalbesteuerungsfähigen Zuwendungen und damit die pauschale Steuerschuld des Arbeitgebers. Übersteigen in einem Kalenderjahr die Arbeitslohnrückzahlungen betragsmäßig die Zuwendungen des Arbeitgebers, ist eine Minderung von Beiträgen im selben Kalenderjahr nur bis auf null möglich.[1] Eine Minderung ...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / IV. Vorbehalt zum Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens

Rz. 57 Ein solcher Vorbehalt ist lediglich erforderlich, sollte kein umfänglicher materieller Zukunftsschadensvorbehalt erklärt werden. Hierbei ist grundsätzlich zwischen drei Konstellationen zu differenzieren:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.1 Allgemeines; zeitliche Anwendung

Tz. 500 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 24), brachte das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Untenehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen deutliche Erleichterungen bei der GAV-Voraussetzung. Mit dieser Ges-Änderung wurde das frühere Problem weitestgehend entsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Auswirkungen aus dem Auslaufen der Milchquotenregelung

Rn. 230g Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Wie vorstehend (s Rn 230) erläutert, ist die Milchquotenregelung zum 31.03.2015 ausgelaufen; Buchwerte (Abspaltungsbeträge) können zu diesem Stichtag nur noch vorhanden sein für Milchreferenzmengen, die der Verlustausschlussklausel (s Rn 230c) unterliegen. Alle anderen Buchwerte bzw Abspaltungsbeträge sind bis zum Auslaufen der Milchrefere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Tausch

Bei Tauschvorgängen fließen dem Leistenden und Empfänger die Gegenstände des Tauschs als Güter in Geldeswert zunächst mit dem Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht nach allg Grundsätzen beim Leistenden ab und entsprechend beim Empfänger zu. Abfluss und Zufluss müssen zeitlich nicht zusammenfallen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4.2 Eingegliederte Organgesellschaft

Tz. 419 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer OG in der Rechtsform einer nach § 319 AktG eingegliederten AG (auch SE) sind nach § 324 Abs 2 AktG auf einen GAV die §§ 300 bis 302 nicht anzuwenden. Als Gewinn kann hier höchstens der ohne die Gewinnabführung entstehende Bil-Gewinn abgeführt werden. Bil-Gewinn ist nach § 158 Abs 1 Nr 5 AktG der Jahresüberschuss nach Verrechnung m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verrechnungskonto

Tritt mit der Lastschrift auf einem Verrechnungskonto der Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Schuldners über diesen Betrag ein, liegt ein Abfluss vor, vgl BFH v 08.10.1985, VIII R 284/83, BStBl II 1986, 481, 484 zur Lastschrift von Zinsschulden; FG Niedersachsen v 21.08.1991, IX 548/88, EFG 1992, 188.mehr

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Rentensplitting / 6 Gründe für/gegen ein Rentensplitting

Ob sich ein Rentensplitting lohnt, kann nicht allgemein beantwortet werden. Durch das Rentensplitting stellen sich beide Ehegatten/Lebenspartner so, als hätten sie gleich hohe Anwartschaften während der Ehezeit/Lebenspartnerschaftszeit erworben, verbunden mit einem Verlust eines Anspruchs auf Witwen-/Witwerrente. Berücksichtigt werden müssen insbesondere zukünftige Entwicklu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeine Grundsätze zur Liebhaberei im Ertragsteuerrecht

Rn. 280 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Bei der Ermittlung des Einkommens sind für die ESt nur solche positiven wie negativen Einkünfte anzusetzen, die unter diejenigen des § 2 Abs 1 Nr 1–7 EStG subsumiert werden können. Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, dass die ihnen zugrundeliegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen auf eine größere Zahl von Jahren gesehen in der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zweite Fallgruppe

Rn. 289 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Es handelt sich hier um landw Betriebe, die, obwohl anfänglich Verluste erzielend, dennoch von Hause aus als Erwerbsbetrieb einzustufen sind, weil erstens die Ertragsvorschau ein positives Ergebnis erwarten lässt u weil zweitens der Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Gründen geführt wird. Als Aufbau- bzw Anlaufphase ist derartigen Betrieben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.2 Fehlerhafter Bilanzansatz

Tz. 504 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Mit "fehlerhaften Bil-Ansätzen" sind die Bil-Ansätze der H-Bil und nicht die in der St-Bil gemeint, wobei es auf die H-Bil der OG und nicht auf die in der H-Bil des OT ankommt. Gemeint sind nur Bilanzierungsfehler, die sich auf die Höhe der Gewinnabführung oder der Verlustübernahme auswirken. Ein korrekturpflichtiger fehlerhafter Bil-Ansatz ...mehr