Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsunfall

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundanknüpfung, Art 4 I.

Rn 4 Die Grundanknüpfung in Art 4 I stellt auf das Recht des Staates ab, in dem der Schaden eintritt bzw (Art 2 III lit b) ein Schadenseintritt wahrscheinlich ist. Hier ist wie bei Art 2 (Art 2 Rn 2) der Begriff des Schadens in einem weiten Sinne zu verstehen: Maßgeblich ist nicht der Schadensort iSd herkömmlichen deutschen Verständnisses, sondern der Ort der Rechtsgutsverle...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / II. Anspruch gegen den Kaskoversicherer

Rz. 155 Anwaltskosten sind nicht Gegenstand der Fahrzeugversicherung. Vielmehr ist die Leistungspflicht des Kaskoversicherers nach der Regelung in A.2.1.1 der Muster-AKB 2015[106] auf den Fahrzeugschaden begrenzt. Eine Kostenerstattung kommt daher nur nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadensersatzrechts in Betracht:[107] Befindet sich der Kaskoversicherer mit seiner ver...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Gemeinsamer Auftrag

Rz. 179 Erteilen die Auftraggeber dagegen einen gemeinsamen Auftrag und sind ein einheitlicher Rahmen sowie ein innerer Zusammenhang für die anwaltlichen Tätigkeiten gegeben, so handelt es sich nur um eine einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit. Nach § 15 Abs. 1 RVG fallen die Gebühren dann nur einmal an. Rz. 180 Innerhalb eines einheitlichen Auftrags ist wiederum zu u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Haftungsbegründende Kausalität.

Rn 4 Die Rechtsgutsverletzung muss durch das Tier verursacht worden sein. Entscheidend ist, dass sich in ihr eine spezifische Tiergefahr verwirklicht hat. Deren Konkretisierung ist str: An die Stelle der früheren Unterscheidung zwischen willkürlichem und natürlichem Tierverhalten (zB RGZ 80, 237, 238 f; BGH NJW 75, 867, 868; BGH NJW-RR 06, 813 Rz 7 mwN) ist in der neueren Rs...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Abgrenzung zum Klageauftrag

Rz. 58 In der Praxis wird der Anwalt häufig mit der Durchsetzung der unfallursächlichen Schadensersatzforderung beauftragt, wobei er die Gegenseite zunächst außergerichtlich zur Zahlung auffordern und dann den Anspruch gerichtlich geltend machen soll. Darin können zwei unterschiedliche Aufträge liegen: Entweder ein unbedingter Auftrag zur außergerichtlichen Geltendmachung de...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Anrechnung

Rz. 25 Die Vergütung für eine Beratung ist, soweit nichts anderes mit dem Mandanten vereinbart wurde, auf diejenige Vergütung anzurechnen, die für eine mit der Beratung zusammenhängende Tätigkeit entsteht (§ 34 Abs. 2 RVG). Das gilt etwa für die spätere gerichtliche oder außergerichtliche Geltendmachung der vom Beratungsauftrag betreffenden Forderung. Das Gesetz lässt für di...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Rechtsschutzversicherung

Rz. 295 Die Gebühr für eine gerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach Ziffer 3.3.2 der Muster-ARB 2021 trägt der Versicherer die Kosten einer einverständlichen E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige.

Rn 83 Ärzte: Neben seinen allgemeinen (va Aufklärungs-)Pflichten, die zumeist unter § 823 fallen werden (§ 823 Rn 211 ff), können den Arzt auch Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Patienten treffen, so zB, wenn Zweifel hinsichtlich der Eintrittspflicht des Versicherers bestehen (BGH NJW 83, 2630 [BGH 01.02.1983 - VI ZR 104/81]); allerdings muss sich dem Arzt di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Tatbestand.

Rn 5 Haftungsbegründend kann jedes bewusstseins- und willensgelenkte Handeln oder Unterlassen sein. Ein Unterlassen ist jedoch nur tatbestandsrelevant, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln (Verkehrssicherungspflicht in ihrer urspr Bedeutung, s.o. Rn 2) bestand. Rn 6 Weiterhin erfordert der Tatbestand des § 823 die Verletzung eines der in Abs 1 genannten Rechtsgüter, einer Verk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Adäquanztheorie.

Rn 52 Die Adäquanztheorie will ganz unwahrscheinliche (›inadäquate‹) Kausalverläufe ausschalten. Hierfür gibt es verschiedene Formulierungen. Am gebräuchlichsten ist wohl: Das schädigende Ereignis müsse im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet sein,...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Geltendmachung von Ansprüchen beim Kaskoversicherer

Rz. 71 Ist es im Rahmen der Schadensabwicklung aus Sicht des Geschädigten erforderlich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so gilt dies grundsätzlich auch für die Anmeldung des Schadens beim eigenen Kaskoversicherer.[41] Wenn der Geschädigte einen Teil seines Schadens – sei es aus Gründen der teilweisen Mithaftung, sei es zur kurzfristigen Kreditbeschaffung[42] – bei d...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Leistungsumfang nach ARB

Rz. 169 Die Gebühr für eine außergerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach Ziffer 3.3.2 der Muster-ARB 2021 des GDV[128] trägt der Versicherer die Kosten, die im...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Auswirkungen des Schwellenwertes

Rz. 187 Nach der Anm. zu Nr. 2300 VV RVG darf der Gebührensatz von 1,3 nur überschritten werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig ist. Gilt dies auch in den Fällen, in denen der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig ist? Dagegen spricht entscheidend,[137] dass es sich dann in durchschnittlich schwierigen oder umfangreichen Fällen überhaupt nicht auswirken würde,...mehr

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zfs 09/2025, Halterhaftung beim E-Scooter?

Hinweis Es wird bestritten, dass es am 13.6.2025 um 13.30 h in Offenbach am Main zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, an dem der bei der Beklagten haftpflichtversicherte E-Scooter mit dem Versicherungskennzeichen 1234 HHH beteiligt gewesen ist. In Abrede gestellt wird zudem, dass sich der Unfall in der Elisabethenstraße in Höhe der Hausnummer X ereignet haben soll. Zudem wi...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Derselbe Gegenstand

Rz. 305 Bezieht sich der Verfahrensauftrag auf denselben Gegenstand, so erhält der Anwalt die Gebühren ebenfalls nur einmal und nur aus dem Wert dieses Gegenstandes. Jedoch erhöht sich die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3. Der Höchstsatz beträgt bei mehreren Erhöhungen 2,0 (Anm. Abs. 3). Rz. 306 Beispiel Anwalt A wird vom Haftpflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Während die §§ 1372 ff den Ausgleich des Zugewinns im Allg regeln, stellt § 1371 eine Sonderregelung für den Fall der Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten dar. Dabei verbindet die Norm das Ehegüterrecht mit dem Erbrecht. Bei Auslandsbeteiligung entspricht es wohl hM, dass die Norm gleichwohl rein güterrechtlich qualifiziert (BGH FamRZ 15, 11...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1416 BGB – Gesamtgut.

Gesetzestext (1) 1Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). 2Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das einer der Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwirbt. (2) Die einzelnen Gegenstände werden gemeinschaftlich; sie brauchen nicht durch Rechtsgeschäft übertragen zu werden. (3) 1Wir...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 5. Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer

Rz. 247 Beauftragt ein rechtsschutzversicherter Mandant seinen Anwalt mit der Einholung einer Deckungszusage bzw. mit der weiteren Wahrnehmung der versicherungsrechtlichen Interessen gegenüber dem Rechtsschutzversicherer, so erhält der Anwalt für diese Tätigkeit eine eigene Geschäftsgebühr. Die Einholung der Deckungszusage ist eine eigene Angelegenheit und daher, soweit der ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 6. Mehrere Anwälte für Fahrer, Halter, Versicherer

Rz. 88 Die meisten Mandanten gehen verständlicherweise davon aus, dass sie bei einem obsiegenden Urteil aufgrund der Erstattungspflicht des Gegners keine Gerichts- oder Anwaltskosten tragen müssen. Wird in Verkehrsunfallprozessen neben dem Fahrer bzw. Halter des unfallbeteiligten Fahrzeugs auch der Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen, besteht jedoch ein Kostenrisiko,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beispiele.

Rn 12 Die Anerkenntniserklärung des Schuldners ggü dem Zessionar (Abtretungsbestätigung) stellt idR ein deklaratorisches Anerkenntnis dar (BGH NJW 73, 2019 [BGH 25.05.1973 - V ZR 13/71]; 83, 1903, 1904 [BGH 23.03.1983 - VIII ZR 335/81]); ebenso die Erklärung in einem Kündigungsschreiben, es werde eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen abgegolten (LAG Köln 4.4.12 – 9 Sa 797/1...mehr

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zfs 09/2025, Funktionelle Z... / 2 Aus den Gründen:

“… II. 1. Das Kammergericht ist gemäß § 36 Abs. 1 ZPO als das im Rechtszug zunächst höhere Gericht zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits berufen. Ferner liegen die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung auch der Sache nach vor. Zwar setzt § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nach seinem Wortlaut voraus, dass sich verschiedene Gerichte (und nicht einzelne Spruchkörper) recht...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Erstberatung

Rz. 32 Der Auftrag muss sich auf eine erste Beratung beziehen. Die Beratung kann dabei nur in einem mündlichen Rat oder in einer mündlichen Auskunft bestehen, da der Wortlaut auf ein Beratungsgespräch abstellt. Für eine schriftliche Erstberatung gegenüber einem Verbraucher – welche in der Praxis allerdings einen Ausnahmefall darstellen dürfte – ist die Kappungsgrenze von 190...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Eigenständige Kollisionsrechtsvereinheitlichung.

Rn 18 Seitdem die EU in Art 65 Buchst b EGV (Art 81 Buchst c AEUV) eine (beschränkte) kollisionsrechtliche Rechtssetzungskompetenz erhalten hat, sind sukzessive ganze Anknüpfungsgegenstände erfassende, unmittelbar anwendbare europäische Kollisionsnormen erlassen worden. Ausgenommen von dieser Kompetenz ist Dänemark, das auch nicht wie das Vereinigte Königreich und Irland vom...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 3. Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG

Rz. 117 Bei einer Beratung sieht § 34 Abs. 1 RVG vor, dass der Anwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll. Kommt eine solche nicht zustande, richtet sich die Vergütung nach den Vorschriften des BGB und ist bei Verbrauchern auf maximal 190 EUR (Erstberatung) bzw. maximal 250 EUR (Beratung) begrenzt. Wie wirkt sich nun eine solche Gebührenvereinbarung auf die Erstattu...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 217 Vertritt der Anwalt im gerichtlichen Verfahren mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3 – maximal auf einen Erhöhungssatz von 2,0. Die erhöhte Gebühr bezieht sich aber nur auf denjenigen Gegenstand, an dem die Auftraggeber gemeinschaftlich beteiligt sind. Rz. 218 Beispiel E ist Eigentümer und Halter eines Fahrzeu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Rn 14 Die beiderseitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse spielen iRd Billigkeitsprüfung grds keine Rolle (BGH NJW 73, 749). Bringt die sofortige Erfüllung der Ausgleichsforderung den Schuldner in wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann eine Korrektur über § 1382 erfolgen. Nur ausnw gilt etwas anderes, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte durch die Erfüllung der Ausglei...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / e) Einigungsgebühr

Rz. 145 Die Gebühr für eine gerichtliche oder außergerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach Ziffer 3.3.2 der Muster-ARB 2021, der für gerichtliche und außergeri...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Bedürftigkeit trotz Haftpflichtversicherung

Rz. 317 Die meisten Mandanten gehen verständlicherweise davon aus, dass sie bei einem obsiegenden Urteil aufgrund der Erstattungspflicht des Gegners keine Gerichts- oder Anwaltskosten zu tragen haben. Wird neben dem Fahrer bzw. Halter des unfallbeteiligten Fahrzeugs auch der gegnerische Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen, besteht allerdings ein Kostenrisiko, auf das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vorrang der Mängelhaftung.

Rn 63 Ausnahmsweise sollen falsche Angaben jedoch nicht als cic behandelt werden können, nämlich im Anwendungsbereich der Mängelhaftung bei Kauf, Werkvertrag und Miete, wohl auch beim Reisevertrag, §§ 651e ff. Denn hier können falsche Informationen durch den Verkäufer, Unternehmer oder Vermieter die Sollbeschaffenheit seiner Leistung bestimmen, so dass dann die §§ 434 ff, 63...mehr

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zfs 09/2025, Haftung bei Au... / 1 Sachverhalt

Der Kläger macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend. Der Kläger ist Eigentümer des Pkw VW Golf VII 2.0 TDI mit dem amtlichen Kennzeichen … nachfolgend auch: Klägerfahrzeug). Die Beklagte ist Kfz-Haftpflichtversicherer des Pkw Audi A7 Sportback mit dem amtlichen Kennzeichen … (nachfolgend auch: Beklagtenfahrzeug). Am 4.3.2022 befuhr der Kläger mit seinem F...mehr

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zfs 09/2025, Verdienstausfa... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger macht gegen die Beklagten Ansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 7.10.2016 geltend, bei dem er mit seinem Motorrad zu Fall kam, als die Beklagte zu 1) als Fahrerin eines bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Pkw die Fahrspur wechselte. Die Beklagten stellen nicht in Abrede, dass sie dem Grunde nach für den Unfall voll haften. Beim Landgericht hat der K...mehr

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / II. Beginn der Prüffrist

Nach einem Verkehrsunfall entsteht der Schadenersatzanspruch des Geschädigten nach § 271 BGB zum Zeitpunkt des Unfalls, jedoch steht dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners eine Prüffrist zu, da er im Interesse der Versichertengemeinschaft nicht verpflichtet ist, vorschnell Zahlungen zu leisten. Das Erstschreiben des Geschädigten bzw. dessen Rechtsvertreters auf Ford...mehr

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zfs 09/2025, Die Posttrauma... / Einführung

Nach Verkehrsunfällen kann es bei den involvierten Personen neben körperlichen auch zu psychischen Belastungen kommen. Der vorliegende Beitrag widmet sich aus psychologischer Perspektive der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) als mögliche Unfallfolge. Es werden empirische Befunde, theoretische Annahmen und praktische Implikationen mit dem Ziel beleuchtet, das Verstän...mehr

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / VI. Fazit

Dem Versicherer steht bei der Bearbeitung eines Verkehrsunfalls nach der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung eine Prüffrist von 4 bis 6 Wochen zu, wobei sich diese Frist in Sonderfällen verlängern kann. Klagt der Geschädigte verfrüht, sind ihm die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Autor: RA Falk H. Böhm, FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Köln zfs 9/2025, ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / V. Mehrere Auftraggeber

Rz. 300 Bei der Unfallschadensregulierung kommt eine gerichtliche Tätigkeit für mehrere Auftraggeber verhältnismäßig häufig vor. Auf der Aktivseite gibt es nicht selten mehrere Geschädigte eines Verkehrsunfalls, auf der Passivseite werden neben dem Fahrer regelmäßig auch der Haftpflichtversicherer (§ 115 VVG) und eventuell auch der vom Fahrer personenverschiedene Halter verk...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / IV. Vertretung

Rz. 50 Die außergerichtliche Vertretung des Mandanten bildet den Hauptaufgabenbereich der anwaltlichen Tätigkeit in der Unfallschadensregulierung. Der Großteil aller Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen lässt sich im Rahmen der außergerichtlichen Verhandlungen mit Unfallgegner und Versicherer beilegen. Nachfolgend werden die Einzelheiten zur Abrechnung der Geschäftsgebühr (Nr...mehr

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zfs 09/2025, Funktionelle Z... / Leitsatz

Für den Regressanspruch eines Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Versicherungsnehmer aufgrund eines fingierten Verkehrsunfalls ist eine gesetzliche Sonderzuständigkeit der Zivilkammern für Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen nach § 72a Abs. 1 Nr. 4 GVG nicht begründet. KG, Beschl. v. 3.4.2025 – 2 UH 9/25mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Nur außergerichtliche Tätigkeit

Rz. 99 Eine Erstattungspflicht des Gegners hinsichtlich der außergerichtlichen Anwaltskosten kann sich mangels analoger Anwendbarkeit von § 91 ZPO nur aus materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben.[67] Im Bereich der Unfallschadensregulierung kommen gesetzliche oder vertragliche Ansprüche in Betracht. Rz. 100 Vertragliche Ansprüche sind etwa denkbar, wenn der Gegner b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verantwortlichkeit mehrerer nebeneinander.

Rn 2 Eine Verantwortlichkeit mehrerer nebeneinander kann sich ergeben aus § 830 I 1, II (Mittäter, Anstifter, Gehilfen), § 830 I 2 (Beteiligte) oder aufgrund einer Nebentäterschaft in Bezug auf einen einheitlichen Schaden (zu Grenzen der Nebentäterschaft im Patentrecht BGH GRUR 07, 313 Rz 17), nicht bei Verursachung separater Teilschäden (BGHZ 17, 214, 221; 30, 203, 208; 59,...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Unterschreiten der gesetzlichen Gebühren

Rz. 115 In außergerichtlichen Angelegenheiten kann nach § 4 Abs. 1 RVG eine Vergütung vereinbart werden, die niedriger ist als die gesetzlichen Gebühren. Für sonstige Tätigkeiten des Anwalts – insbesondere für die gerichtliche Tätigkeit – wird dies durch § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO untersagt. Wird der Anwalt auf Grundlage einer solchen Vergütungsvereinbarung tätig, so kann der Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verhandlungsgegenstand.

Rn 3 In seiner Verjährung gehemmt ist der Anspruch, über den oder über dessen Grundlagen verhandelt wird. Gemeint ist iSe Lebenssachverhalts die Gesamtheit der tatsächlichen Umstände, die nach dem Verständnis der Verhandlungsparteien einen Anspruch erzeugen. Daher sind sämtliche Ansprüche, die der Gläubiger aus dem Sachverhalt herleiten kann, von der Hemmung erfasst (BGH 5.6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausschluss der Anwendbarkeit.

Rn 8 Keine Anwendung findet I aber auf Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gem §§ 823 ff , wenn kein innerer Zusammenhang zwischen der elterlichen Sorge und den verletzten deliktischen Pflichten besteht (BGH FamRZ 21, 425 mAnm Becker; 88, 810; Bambg FamRZ 13, 635, 636; MüKo/Huber § 1664 Rz 9; Grüneberg/Götz § 1664 Rz 3; Staud/Heilmann § 1664 Rz 34f)). Dies gilt i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kosten der Schadensfeststellung.

Rn 18 Im Vorfeld jedes Ersatzanspruchs (auch bei § 249) können dem Geschädigten Kosten für die Ermittlung des ersatzfähigen Schadens und des zum Ersatz verpflichteten Schädigers entstehen. BGHZ 66, 112, 115 hat diesen Aufwand jedoch ›aus Erwägungen des Verantwortungsbereichs und der Praktikabilität‹ idR für nicht ersatzfähig gehalten. Das soll nicht nur für einen Aufwand an ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die Quoten.

Rn 37 Die Abwägung bei § 254 bildet also weithin ein Ergebnis der Schätzung durch den Tatrichter (u. Rn 50). Daher tut die Praxis gut daran, bei der Festsetzung der Quoten nicht eine Genauigkeit vorzutäuschen, die es nicht geben kann. Folglich sollten nur runde %-Sätze (10, 20 % usw) oder Brüche mit kleinem Nenner (1/2, 1/3, 1/4, 1/5) angegeben werden. Zu den im Verkehrsrech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 207 berücksichtigt die besonderen Beziehungen innerhalb von Familienstrukturen und ähnlichen Verhältnissen. Die Verhältnisse sind grds formal bestimmt. Es ist unerheblich, ob tatsächlich eine persönliche Nähe besteht. Erfasst sind nicht nur familienrechtliche Ansprüche, sondern grds alle Ansprüche, auch solche aus Verkehrsunfällen einschl des Direktanspruchs gg Haftpf...mehr

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§ 7 Muster / G. Abrechnung mit Vorbehalt wg. Teilerledigung

Rz. 10 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.10: Abrechnung mit Vorbehalt wg. Teilerledigung An die XYZ Haftpflichtversicherungs AG Musterstraße 33 12345 Musterstadt Unfallgeschehen vom 2.6.2025 in München, Forstenrieder Allee Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage übermittle ich Ih...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Offensichtlich engere Verbindung, Art 4 III.

Rn 9 Die Anknüpfung an eine offensichtlich engere Verbindung nach Art 4 III ist ggü Art 4 I und II vorrangig und umfasst grds sämtliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen der unerlaubten Handlung (v Hein FS Kropholler 553, 564). Diese flexible Ausnahmeregelung ist grds eng auszulegen, was sich aus Wortlaut (›offensichtlich engere‹ Verbindung) und Entstehungsgeschichte (KOM [03...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Weitere Gründe für eine Ersatzbeschränkung.

Rn 76 Es gibt wenigstens noch eine Gruppe von Fällen, bei denen der Schadensersatz beschränkt werden muss. Ein Beispiel bildet BGH NJW 76, 1143, 1144 [BGH 03.02.1976 - VI ZR 235/74]: Jemand erleidet einen Stammhirnschaden mit der Folge von Lähmungen und Sprachstörungen durch bloße Beleidigungen und leichte Tätlichkeiten, oder ein Unfallverletzter wird vom Arzt grob fehlerhaf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen der Abtretung.

Rn 17 Rechtsfolge der Abtretung ist, dass der Zessionar in die Gläubigerstellung des Zedenten eintritt. Bereits zuvor begründete Einreden u Einwendungen des Schuldners muss er sich entgegenhalten lassen, § 404. Für Neben- u Sicherungsrechte gilt § 401. Die Forderung bleibt inhaltlich identisch. Der Leistungsort ändert sich nicht, da § 269 auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt d...mehr