Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsunfall

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 292 Der Anwalt erhält die Einigungsgebühr sowohl für die Mitwirkung beim Abschluss der Einigung als auch für die Mitwirkungen bei den Einigungsverhandlungen, wenn diese Mitwirkung (zumindest mit-)ursächlich war. Voraussetzung ist stets, dass die Einigung wirksam zustande kommt, also eventuelle Widerrufsfristen verstrichen bzw. Bedingungen eingetreten sind (vgl. Abs. 3 de...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Abgrenzung zur Geschäftsgebühr

Rz. 201 Wenn im Außenverhältnis beispielsweise Prozessvollmacht erteilt wurde, im Innenverhältnis aber nur ein Auftrag zu einer Einzeltätigkeit, dann kann die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG nicht entstehen.[145] Zu differenzieren ist insbesondere in den Fällen der bedingten Auftragserteilung: Soll der Anwalt den Gegner zunächst noch einmal außergerichtlich zur Leistun...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Verschiedene Prozessbevollmächtigte

Rz. 283 Vertreten verschiedene Prozessbevollmächtigte mehrere Kläger, deren Klagen zur gemeinsamen Verhandlung verbunden sind, so verhandelt jeder der Rechtsanwälte nach dem seinen Mandanten betreffenden Streitwert, so dass dieser für die Berechnung der einzelnen Terminsgebühren auch nach der Verbindung der Verfahren maßgeblich bleibt.[197] Rz. 284 Beispiel Fahrer F wurde bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Haftung bei Personenmehrheit.

Rn 23 Bei mehreren Haftungsschuldnern besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortlichkeit, § 840. Gibt es nach einem Todesfall mehrere Hinterbliebene, hat jeder einen individuellen Anspruch nach Abs 3, dessen Höhe nicht von der Existenz weiterer Anspruchsberechtigter abhängt. Die Entschädigungssumme wird also nicht ›pro Todesfall‹, sondern ›pro Hinterbliebenem‹ geleistet (v...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Unterschiedliche Erledigungswerte

Rz. 24 Sind die Gebührenansprüche gegenüber Haftpflichtversicherer und Mandant deshalb unterschiedlich, weil den jeweiligen Abrechnungen andere Gegenstandswerte zugrunde liegen, ist eine Nachforderung beim Mandanten nach herrschender Meinung zulässig.[11] Eine solche Differenz kann insbesondere auftreten, wenn der Versicherer die vom Mandanten geltend gemachte Forderung nur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Überleitung nach Art 34 GG.

Rn 13 Der Amtshaftungsanspruch des § 839 ist eigentlich gg den Beamten gerichtet. Er setzt ein individuelles Fehlverhalten des einzelnen Beamten voraus (BGHZ 170, 260), ohne dass er namentlich benannt werden müsste, es reicht eine Verletzung von Organisationspflichten (BGH aaO; Rn 33). Erfasst werden alle begangenen Pflichtverletzungen, die der schädigende Beamte in Ausübung...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Sachlicher Zusammenhang

Rz. 234 Schließlich muss ein sachlicher Zusammenhang zwischen der vorprozessualen Tätigkeit und dem gerichtlichen Verfahren bestehen, d.h. der Streitstoff muss im Wesentlichen derselbe sein.[163] Rz. 235 Beispiel Fahrer F wird bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Da die konkreten Schäden noch nicht feststellbar sind, verlangt Anwalt A vom gegnerischen Versicherer V ein A...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Abfindungsvereinbarung

Rz. 153 Schließen die Unfallbeteiligten eine Abfindungsvereinbarung, so handelt es sich dabei um eine Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV RVG, weil nicht nur der Streit über bestehende Schadenspositionen beseitigt werden soll, sondern auch die Ungewissheit über zukünftige Ansprüche aus dem betreffenden Unfallgeschehen.[123] Auch wenn der Haftpflichtversicherer einen Teil des S...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 160 Der Anwalt erhält die Einigungsgebühr sowohl für die Mitwirkung beim Abschluss der Einigung als auch für die Mitwirkungen bei den Einigungsverhandlungen, wenn diese Tätigkeit (zumindest mit-)ursächlich war. Voraussetzung ist stets, dass die Einigung wirksam zustande kommt, also eventuelle Widerrufsfristen verstrichen bzw. Bedingungen eingetreten sind (vgl. Abs. 3 der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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zfs 09/2025, Einbeziehung v... / 1 Aus den Gründen:

“… II. 1. … Die Bekl. kann als VR den Entschädigungsbetrag, den sie an den Unfallgegner ihres VN geleistet hat, wegen ungerechtfertigter Bereicherung vom Kl. als VN zurückfordern, da er ohne rechtlichen Grund von seiner Haftung gegenüber dem Geschädigten befreit worden ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 29.5.1996 – 27 U 6/96 m.w.N …). a) Indem die Kl. an den Unfallgegner des Bekl. e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sachlich.

Rn 3 Die Haftungsbeschränkung bezieht sich nur auf die Erfüllung der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen, zu denen die typischen ehelichen Pflichten in Bezug auf den Unterhalt, den ehelichen Beistand (§ 1353 I 2) ggf einschl einer daraus ableitbaren Pflicht zur Mitarbeit, die Haushaltsführung (§ 1356) und Geschäfte zur Bedarfsdeckung (§ 1357) sowie d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Tatbestand.

Rn 5 Haftungsbegründend kann jedes bewusstseins- und willensgelenkte Handeln oder Unterlassen sein. Ein Unterlassen ist jedoch nur tatbestandsrelevant, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln (Verkehrssicherungspflicht in ihrer urspr Bedeutung, s.o. Rn 2) bestand. Rn 6 Weiterhin erfordert der Tatbestand des § 823 die Verletzung eines der in Abs 1 genannten Rechtsgüter, einer Verk...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / II. Anspruch gegen den Kaskoversicherer

Rz. 155 Anwaltskosten sind nicht Gegenstand der Fahrzeugversicherung. Vielmehr ist die Leistungspflicht des Kaskoversicherers nach der Regelung in A.2.1.1 der Muster-AKB 2015[106] auf den Fahrzeugschaden begrenzt. Eine Kostenerstattung kommt daher nur nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadensersatzrechts in Betracht:[107] Befindet sich der Kaskoversicherer mit seiner ver...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Gemeinsamer Auftrag

Rz. 179 Erteilen die Auftraggeber dagegen einen gemeinsamen Auftrag und sind ein einheitlicher Rahmen sowie ein innerer Zusammenhang für die anwaltlichen Tätigkeiten gegeben, so handelt es sich nur um eine einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit. Nach § 15 Abs. 1 RVG fallen die Gebühren dann nur einmal an. Rz. 180 Innerhalb eines einheitlichen Auftrags ist wiederum zu u...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Abgrenzung zum Klageauftrag

Rz. 58 In der Praxis wird der Anwalt häufig mit der Durchsetzung der unfallursächlichen Schadensersatzforderung beauftragt, wobei er die Gegenseite zunächst außergerichtlich zur Zahlung auffordern und dann den Anspruch gerichtlich geltend machen soll. Darin können zwei unterschiedliche Aufträge liegen: Entweder ein unbedingter Auftrag zur außergerichtlichen Geltendmachung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundanknüpfung, Art 4 I.

Rn 4 Die Grundanknüpfung in Art 4 I stellt auf das Recht des Staates ab, in dem der Schaden eintritt bzw (Art 2 III lit b) ein Schadenseintritt wahrscheinlich ist. Hier ist wie bei Art 2 (Art 2 Rn 2) der Begriff des Schadens in einem weiten Sinne zu verstehen: Maßgeblich ist nicht der Schadensort iSd herkömmlichen deutschen Verständnisses, sondern der Ort der Rechtsgutsverle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Haftungsbegründende Kausalität.

Rn 4 Die Rechtsgutsverletzung muss durch das Tier verursacht worden sein. Entscheidend ist, dass sich in ihr eine spezifische Tiergefahr verwirklicht hat. Deren Konkretisierung ist str: An die Stelle der früheren Unterscheidung zwischen willkürlichem und natürlichem Tierverhalten (zB RGZ 80, 237, 238 f; BGH NJW 75, 867, 868; BGH NJW-RR 06, 813 Rz 7 mwN) ist in der neueren Rs...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Rechtsschutzversicherung

Rz. 295 Die Gebühr für eine gerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach Ziffer 3.3.2 der Muster-ARB 2021 trägt der Versicherer die Kosten einer einverständlichen E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Eigenständige Kollisionsrechtsvereinheitlichung.

Rn 18 Seitdem die EU in Art 65 Buchst b EGV (Art 81 Buchst c AEUV) eine (beschränkte) kollisionsrechtliche Rechtssetzungskompetenz erhalten hat, sind sukzessive ganze Anknüpfungsgegenstände erfassende, unmittelbar anwendbare europäische Kollisionsnormen erlassen worden. Ausgenommen von dieser Kompetenz ist Dänemark, das auch nicht wie das Vereinigte Königreich und Irland vom...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Bedürftigkeit trotz Haftpflichtversicherung

Rz. 317 Die meisten Mandanten gehen verständlicherweise davon aus, dass sie bei einem obsiegenden Urteil aufgrund der Erstattungspflicht des Gegners keine Gerichts- oder Anwaltskosten zu tragen haben. Wird neben dem Fahrer bzw. Halter des unfallbeteiligten Fahrzeugs auch der gegnerische Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen, besteht allerdings ein Kostenrisiko, auf das...mehr

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zfs 09/2025, Halterhaftung beim E-Scooter?

Hinweis Es wird bestritten, dass es am 13.6.2025 um 13.30 h in Offenbach am Main zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, an dem der bei der Beklagten haftpflichtversicherte E-Scooter mit dem Versicherungskennzeichen 1234 HHH beteiligt gewesen ist. In Abrede gestellt wird zudem, dass sich der Unfall in der Elisabethenstraße in Höhe der Hausnummer X ereignet haben soll. Zudem wi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Während die §§ 1372 ff den Ausgleich des Zugewinns im Allg regeln, stellt § 1371 eine Sonderregelung für den Fall der Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten dar. Dabei verbindet die Norm das Ehegüterrecht mit dem Erbrecht. Bei Auslandsbeteiligung entspricht es wohl hM, dass die Norm gleichwohl rein güterrechtlich qualifiziert (BGH FamRZ 15, 11...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Rn 14 Die beiderseitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse spielen iRd Billigkeitsprüfung grds keine Rolle (BGH NJW 73, 749). Bringt die sofortige Erfüllung der Ausgleichsforderung den Schuldner in wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann eine Korrektur über § 1382 erfolgen. Nur ausnw gilt etwas anderes, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte durch die Erfüllung der Ausglei...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Anrechnung

Rz. 25 Die Vergütung für eine Beratung ist, soweit nichts anderes mit dem Mandanten vereinbart wurde, auf diejenige Vergütung anzurechnen, die für eine mit der Beratung zusammenhängende Tätigkeit entsteht (§ 34 Abs. 2 RVG). Das gilt etwa für die spätere gerichtliche oder außergerichtliche Geltendmachung der vom Beratungsauftrag betreffenden Forderung. Das Gesetz lässt für di...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 5. Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer

Rz. 247 Beauftragt ein rechtsschutzversicherter Mandant seinen Anwalt mit der Einholung einer Deckungszusage bzw. mit der weiteren Wahrnehmung der versicherungsrechtlichen Interessen gegenüber dem Rechtsschutzversicherer, so erhält der Anwalt für diese Tätigkeit eine eigene Geschäftsgebühr. Die Einholung der Deckungszusage ist eine eigene Angelegenheit und daher, soweit der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1416 BGB – Gesamtgut.

Gesetzestext (1) 1Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). 2Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das einer der Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwirbt. (2) Die einzelnen Gegenstände werden gemeinschaftlich; sie brauchen nicht durch Rechtsgeschäft übertragen zu werden. (3) 1Wir...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Leistungsumfang nach ARB

Rz. 169 Die Gebühr für eine außergerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach Ziffer 3.3.2 der Muster-ARB 2021 des GDV[128] trägt der Versicherer die Kosten, die im...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Geltendmachung von Ansprüchen beim Kaskoversicherer

Rz. 71 Ist es im Rahmen der Schadensabwicklung aus Sicht des Geschädigten erforderlich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so gilt dies grundsätzlich auch für die Anmeldung des Schadens beim eigenen Kaskoversicherer.[41] Wenn der Geschädigte einen Teil seines Schadens – sei es aus Gründen der teilweisen Mithaftung, sei es zur kurzfristigen Kreditbeschaffung[42] – bei d...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 6. Mehrere Anwälte für Fahrer, Halter, Versicherer

Rz. 88 Die meisten Mandanten gehen verständlicherweise davon aus, dass sie bei einem obsiegenden Urteil aufgrund der Erstattungspflicht des Gegners keine Gerichts- oder Anwaltskosten tragen müssen. Wird in Verkehrsunfallprozessen neben dem Fahrer bzw. Halter des unfallbeteiligten Fahrzeugs auch der Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen, besteht jedoch ein Kostenrisiko,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beispiele.

Rn 12 Die Anerkenntniserklärung des Schuldners ggü dem Zessionar (Abtretungsbestätigung) stellt idR ein deklaratorisches Anerkenntnis dar (BGH NJW 73, 2019 [BGH 25.05.1973 - V ZR 13/71]; 83, 1903, 1904 [BGH 23.03.1983 - VIII ZR 335/81]); ebenso die Erklärung in einem Kündigungsschreiben, es werde eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen abgegolten (LAG Köln 4.4.12 – 9 Sa 797/1...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Erstberatung

Rz. 32 Der Auftrag muss sich auf eine erste Beratung beziehen. Die Beratung kann dabei nur in einem mündlichen Rat oder in einer mündlichen Auskunft bestehen, da der Wortlaut auf ein Beratungsgespräch abstellt. Für eine schriftliche Erstberatung gegenüber einem Verbraucher – welche in der Praxis allerdings einen Ausnahmefall darstellen dürfte – ist die Kappungsgrenze von 190...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Auswirkungen des Schwellenwertes

Rz. 187 Nach der Anm. zu Nr. 2300 VV RVG darf der Gebührensatz von 1,3 nur überschritten werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig ist. Gilt dies auch in den Fällen, in denen der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig ist? Dagegen spricht entscheidend,[137] dass es sich dann in durchschnittlich schwierigen oder umfangreichen Fällen überhaupt nicht auswirken würde,...mehr

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zfs 09/2025, Funktionelle Z... / 2 Aus den Gründen:

“… II. 1. Das Kammergericht ist gemäß § 36 Abs. 1 ZPO als das im Rechtszug zunächst höhere Gericht zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits berufen. Ferner liegen die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung auch der Sache nach vor. Zwar setzt § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nach seinem Wortlaut voraus, dass sich verschiedene Gerichte (und nicht einzelne Spruchkörper) recht...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 3. Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG

Rz. 117 Bei einer Beratung sieht § 34 Abs. 1 RVG vor, dass der Anwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll. Kommt eine solche nicht zustande, richtet sich die Vergütung nach den Vorschriften des BGB und ist bei Verbrauchern auf maximal 190 EUR (Erstberatung) bzw. maximal 250 EUR (Beratung) begrenzt. Wie wirkt sich nun eine solche Gebührenvereinbarung auf die Erstattu...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Derselbe Gegenstand

Rz. 305 Bezieht sich der Verfahrensauftrag auf denselben Gegenstand, so erhält der Anwalt die Gebühren ebenfalls nur einmal und nur aus dem Wert dieses Gegenstandes. Jedoch erhöht sich die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3. Der Höchstsatz beträgt bei mehreren Erhöhungen 2,0 (Anm. Abs. 3). Rz. 306 Beispiel Anwalt A wird vom Haftpflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Adäquanztheorie.

Rn 52 Die Adäquanztheorie will ganz unwahrscheinliche (›inadäquate‹) Kausalverläufe ausschalten. Hierfür gibt es verschiedene Formulierungen. Am gebräuchlichsten ist wohl: Das schädigende Ereignis müsse im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet sein,...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 217 Vertritt der Anwalt im gerichtlichen Verfahren mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3 – maximal auf einen Erhöhungssatz von 2,0. Die erhöhte Gebühr bezieht sich aber nur auf denjenigen Gegenstand, an dem die Auftraggeber gemeinschaftlich beteiligt sind. Rz. 218 Beispiel E ist Eigentümer und Halter eines Fahrzeu...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / e) Einigungsgebühr

Rz. 145 Die Gebühr für eine gerichtliche oder außergerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach Ziffer 3.3.2 der Muster-ARB 2021, der für gerichtliche und außergeri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vorrang der Mängelhaftung.

Rn 63 Ausnahmsweise sollen falsche Angaben jedoch nicht als cic behandelt werden können, nämlich im Anwendungsbereich der Mängelhaftung bei Kauf, Werkvertrag und Miete, wohl auch beim Reisevertrag, §§ 651e ff. Denn hier können falsche Informationen durch den Verkäufer, Unternehmer oder Vermieter die Sollbeschaffenheit seiner Leistung bestimmen, so dass dann die §§ 434 ff, 63...mehr

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zfs 09/2025, Haftung bei Au... / 1 Sachverhalt

Der Kläger macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend. Der Kläger ist Eigentümer des Pkw VW Golf VII 2.0 TDI mit dem amtlichen Kennzeichen … nachfolgend auch: Klägerfahrzeug). Die Beklagte ist Kfz-Haftpflichtversicherer des Pkw Audi A7 Sportback mit dem amtlichen Kennzeichen … (nachfolgend auch: Beklagtenfahrzeug). Am 4.3.2022 befuhr der Kläger mit seinem F...mehr

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zfs 09/2025, Verdienstausfa... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger macht gegen die Beklagten Ansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 7.10.2016 geltend, bei dem er mit seinem Motorrad zu Fall kam, als die Beklagte zu 1) als Fahrerin eines bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Pkw die Fahrspur wechselte. Die Beklagten stellen nicht in Abrede, dass sie dem Grunde nach für den Unfall voll haften. Beim Landgericht hat der K...mehr

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / II. Beginn der Prüffrist

Nach einem Verkehrsunfall entsteht der Schadenersatzanspruch des Geschädigten nach § 271 BGB zum Zeitpunkt des Unfalls, jedoch steht dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners eine Prüffrist zu, da er im Interesse der Versichertengemeinschaft nicht verpflichtet ist, vorschnell Zahlungen zu leisten. Das Erstschreiben des Geschädigten bzw. dessen Rechtsvertreters auf Ford...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige.

Rn 83 Ärzte: Neben seinen allgemeinen (va Aufklärungs-)Pflichten, die zumeist unter § 823 fallen werden (§ 823 Rn 211 ff), können den Arzt auch Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Patienten treffen, so zB, wenn Zweifel hinsichtlich der Eintrittspflicht des Versicherers bestehen (BGH NJW 83, 2630 [BGH 01.02.1983 - VI ZR 104/81]); allerdings muss sich dem Arzt di...mehr

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zfs 09/2025, Die Posttrauma... / Einführung

Nach Verkehrsunfällen kann es bei den involvierten Personen neben körperlichen auch zu psychischen Belastungen kommen. Der vorliegende Beitrag widmet sich aus psychologischer Perspektive der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) als mögliche Unfallfolge. Es werden empirische Befunde, theoretische Annahmen und praktische Implikationen mit dem Ziel beleuchtet, das Verstän...mehr

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / VI. Fazit

Dem Versicherer steht bei der Bearbeitung eines Verkehrsunfalls nach der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung eine Prüffrist von 4 bis 6 Wochen zu, wobei sich diese Frist in Sonderfällen verlängern kann. Klagt der Geschädigte verfrüht, sind ihm die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Autor: RA Falk H. Böhm, FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Köln zfs 9/2025, ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / V. Mehrere Auftraggeber

Rz. 300 Bei der Unfallschadensregulierung kommt eine gerichtliche Tätigkeit für mehrere Auftraggeber verhältnismäßig häufig vor. Auf der Aktivseite gibt es nicht selten mehrere Geschädigte eines Verkehrsunfalls, auf der Passivseite werden neben dem Fahrer regelmäßig auch der Haftpflichtversicherer (§ 115 VVG) und eventuell auch der vom Fahrer personenverschiedene Halter verk...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / IV. Vertretung

Rz. 50 Die außergerichtliche Vertretung des Mandanten bildet den Hauptaufgabenbereich der anwaltlichen Tätigkeit in der Unfallschadensregulierung. Der Großteil aller Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen lässt sich im Rahmen der außergerichtlichen Verhandlungen mit Unfallgegner und Versicherer beilegen. Nachfolgend werden die Einzelheiten zur Abrechnung der Geschäftsgebühr (Nr...mehr

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zfs 09/2025, Funktionelle Z... / Leitsatz

Für den Regressanspruch eines Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Versicherungsnehmer aufgrund eines fingierten Verkehrsunfalls ist eine gesetzliche Sonderzuständigkeit der Zivilkammern für Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen nach § 72a Abs. 1 Nr. 4 GVG nicht begründet. KG, Beschl. v. 3.4.2025 – 2 UH 9/25mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Offensichtlich engere Verbindung, Art 4 III.

Rn 9 Die Anknüpfung an eine offensichtlich engere Verbindung nach Art 4 III ist ggü Art 4 I und II vorrangig und umfasst grds sämtliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen der unerlaubten Handlung (v Hein FS Kropholler 553, 564). Diese flexible Ausnahmeregelung ist grds eng auszulegen, was sich aus Wortlaut (›offensichtlich engere‹ Verbindung) und Entstehungsgeschichte (KOM [03...mehr