Fachbeiträge & Kommentare zu Verhaltensbedingte Kündigung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigung / 3 Abmahnungserfordernis

In allen Fällen ist zu beachten, dass das Verhalten des Arbeitnehmers bei einem Fehlverhalten in der Regel abgemahnt werden muss. Wenn das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch das Fehlverhalten nachhaltig und dauerhaft gestört ist, wenn eine Abmahnung von vornherein als aussichtslos angesehen werden muss oder wenn es sich um eine so schwere Pflichtverletzung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigung / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen Ein zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossener Arbeitsvertrag kann – abgesehen von der Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund – durch ordentliche Kündigung von beiden Seiten beendet werden. Grundsätzlich ist eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist unbeschränkt möglich. Gilt jedoc...mehr

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Qualifizierung / 6.1.3.3 Beendigungstatbestände

Eine Rückzahlungsklausel stellt nur dann eine ausgewogene Gesamtregelung dar, wenn es der Beschäftigte in der Hand ("zu vertreten") hat, durch eigene Betriebstreue der Rückzahlungspflicht zu entgehen. Die vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses muss dem Bereich des Beschäftigten zuzurechnen sein. In erster Linie kann daher die Rückzahlungspflicht an eine vom Beschäftigten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbesc...mehr

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Änderungskündigung: Vorauss... / 1.3.4 Verhaltensbedingte ordentliche Änderungskündigung

Die soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung kann sich auch aus Gründen ergeben, die in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen. Sie soll bewirken, dass ein vertragswidriger Zustand beseitigt wird. Dabei ist grundsätzlich – wie bei einer Beendigungskündigung – vor der Änderungskündigung eine Abmahnung erforderlich.[1] Da dem Arbeitgeber bei schwerwiegenden Pflichtverle...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1.2 Reiner Personalabbau

Rz. 14 Auch reiner Personalabbau ohne Veränderung der Betriebsmittel kann eine Betriebseinschränkung sein. Dazu muss ein erheblicher Teil der Belegschaft betroffen sein (BAG, Beschluss v. 6.12.1988, 1 ABR 47/87 [1]). Das ergibt sich aus § 112a Abs. 1 BetrVG. Bei einen solchen Betriebsänderung ist zu beachten, dass die Erzwingbarkeit des Sozialplans nach § 112a Abs. 1 BetrVG e...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4.2 Betriebsbedingte Kündigungen

Rn 22 Aus dem Sinn und Zweck des § 126, insbesondere aus dem Umstand, dass nur die soziale Rechtfertigung der Kündigung im Sinne des § 1 KSchG festgestellt werden kann, ergibt sich, dass Verfahrensgegenstand nur betriebsbedingte ordentliche Beendigungs- oder Änderungskündigungen sein können, also keine personenbedingten, verhaltensbedingten oder außerordentlichen Kündigungen...mehr

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Sauer, SGB III § 92 Förderu... / 2.2 Rückzahlung der Förderung (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 dient der Sicherstellung des Förderungsziels. Wenn das Förderungsziel der dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht erreicht wird, der Arbeitgeber also seiner Verpflichtung, die er mit Annahme des Eingliederungszuschusses eingeht, den Arbeitnehmer über den Förderzeitraum und die Weiterbeschäftigungszeit hinaus zu beschäftigen, nicht erfüllt, ist der Z...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.2 Vorteile des Auflösungsvertrags

Die Vorteile eines Auflösungsvertrags liegen darin, dass der Arbeitgeber frei entscheiden kann, wem er das Angebot zum Abschluss eines Auflösungsvertrags macht (was er bei Kündigungen so nicht kann, weil er z. B. bei einer betriebsbedingten Kündigung die Grundsätze der sozialen Auswahl zu beachten hat); Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen (was allerdings zu Nacht...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / IV. Pflichten des (Teilzeit-)Arbeitnehmers

Rz. 37 Gem. § 5 Abs. 1 EntgFG ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, dann hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie über deren ­voraussichtliche Dauer spätestens a...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / I. Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

Rz. 58 Hinsichtlich der persönlichen und sachlichen Anwendungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes und dem inhaltlichen Kündigungsschutz gilt für Teilzeitbeschäftigte, wozu auch geringfügig Beschäftigte zählen, nichts anderes als für Vollzeitbeschäftigte. Die individuelle Beschäftigungsdauer ist lediglich für die sachliche Anwendbarkeit des KSchG auf den Betrieb, nic...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 4. Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Rz. 36 Verletzt der Arbeitnehmer seine Anzeigepflicht und führt folglich eine Nebentätigkeit ohne Genehmigung des Arbeitgebers aus, so ist dies ungeachtet der Frage, ob die Nebentätigkeit hätte genehmigt werden müssen, eine Arbeitsvertragsverletzung. Diese rechtfertigt in jedem Fall eine Abmahnung des Arbeitnehmers. Im Wiederholungsfall ist eine verhaltensbedingte ordentlich...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Rz. 22 In der Blockaltersteilzeit teilt sich die Gesamtphase der Altersteilzeit zwischen Beginn und Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in zwei notwendigerweise zeitlich gleiche Phasen: D...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / I. Allgemeines

Rz. 194 Anders als in § 15 Abs. 7 S. 3 BEEG, ist die Klagemöglichkeit nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen. Da § 8 TzBfG jedoch dem Arbeitnehmer einen Anspruch i.S.v. § 194 BGB vermittelt, kann nicht zweifelhaft sein, dass dieser Anspruch auch einklagbar sein muss.[206] Rz. 195 Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, nach einer Ablehnung zu klagen. Klagt er nicht, so blei...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / 3. Fristlose Kündigung

Rz. 30 Fristlose Kündigungen fallen gemäß § 17 Abs. 4 S. 2 KSchG nicht unter den Entlassungsbegriff. Die Regelung knüpft an § 17 Abs. 4 S. 1 KSchG an, nach der das Recht zur fristlosen Kündigungen auch im Massenentlassungskontext unberührt bleiben soll, und erfasst außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB. Sofern der Arbeitgeber Grund für den A...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / 1. Kündigung

Rz. 27 Entlassung ist jede ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgende Beendigung des Arbeitsvertrages durch Ausspruch einer Kündigung. Nach früherer Rechtsprechung des BAG bezeichnete der Begriff der Entlassung in § 17 Abs. 1 KSchG demgegenüber nicht den Ausspruch der Kündigung, sondern deren Wirksamwerden mit Auslaufen der Kündigungsfrist. Diese Auffassung ist seit de...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / II. Betriebsbedingter Kündigungsgrund – Voraussetzungen

Rz. 19 Die betriebsbedingte Kündigung ist gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen. Rz. 20 Davon abzugrenzen sind die personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung, die im Gegensatz zur betriebsbedingten Kündigung nicht an den Weg...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / V. 30-Tages-Zeitraum

Rz. 43 Eine Massenentlassung liegt vor, wenn der Arbeitgeber die maßgebliche Anzahl von Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen vornimmt, innerhalb dieser Zeit mithin die Kündigungen ausspricht, oder – bei besonderem Kündigungsschutz – den ­Antrag auf Zustimmung zu der Kündigung bei der zuständigen Behörde stellt. Rz. 44 Hinweis Werden Kündigungen nachträglich zur...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 3. Ausschluss von Leistungen

Rz. 198 Formulierungsbeispiel Keinen Anspruch auf Leistungen aus diesem Sozialplan haben:mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / VI. Gestaltungsspielraum der Betriebsparteien

Rz. 174 Beim Aufstellen von Sozialplänen haben Arbeitgeber und Betriebsrat tatsächliche Beurteilungsspielräume und normative Gestaltungsspielräume.[198] Folglich obliegt es ihnen, eine Prognose anzustellen, welche wirtschaftlichen Nachteile sich realisieren werden.[199] So ist abzuschätzen, welche Erfolgsaussichten Arbeitnehmer nach Verlust ihres Arbeitsplatzes auf dem Arbei...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 2. Einschränkung des ganzen Betriebes oder von wesentlichen Betriebsteilen

Rz. 45 Lediglich die Einschränkung eines Betriebes oder wesentlichen Betriebsteils anstelle einer Stilllegung liegt vor, wenn der Betriebszweck zwar weiterverfolgt wird, dies aber unter einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Herabsetzung der Betriebsleistung erfolgt. Von einer solchen Betriebseinschränkung ist dann auszugehen, wenn etwa Produktionsanlagen außer Betr...mehr

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AGS 04/2019, Kein Mehrwert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das ArbG hat die Berücksichtigung eines Vergleichsmehrwerts zutreffend abgelehnt. 1) Die anwaltliche Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerke...mehr

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AGS 04/2019, Kein Mehrwert ... / Leitsatz

Wenn die Parteien über die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung streiten, kann an sich regelmäßig ohne nähere Begründung davon ausgegangen werden, dass auch das Führungs- und Leistungsverhalten streitig war. Es bedarf zur Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts für eine Zeugnisregelung dann regelmäßig keiner näheren Angaben, aus denen auf einen im Zeitpunkt des Vergl...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / I. Abgrenzung zu personen- und verhaltensbedingten Kündigungen

Rz. 336 Zunächst ist die Abgrenzung der betriebsbedingten Kündigung von der personenbedingten oder der verhaltensbedingten Kündigung von wesentlicher Bedeutung. Diese Abgrenzung kann problematisch sein bei dem Wegfall eines leidensgerechten Arbeitsplatzes ­infolge von Organisationsänderungen, Zertifizierungen, öffentlich-rechtlichen Vorgaben oder bei Änderung der Anforderung...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / II. Fortgeltung des Kündigungsschutzgesetzes und der Sonderkündigungsschutztatbestände

Rz. 223 Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in der seit dem 1.1.1999 geltenden Fassung gilt für alle Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Kündigung mehr als sechs Monate (sog. Wartezeit) beschäftigt sind und in deren Betrieb mehr als zehn (bis zum 31.12.2003: mehr als fünf) Arbeitnehmer beschäftigt sind. Rz. 224 Hinweis Bei der Ermittlung der Wartezeit rechnen zwar etwaige Zeit...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / III. Geltungsbereich des Sozialplanes

Rz. 219 Welchen persönlichen Geltungsbereich der Sozialplan haben soll, ist grundsätzlich den Vertragsparteien überlassen. Einschränkungen ergeben sich jedoch aufgrund der Zweckbestimmung für bestimmte Arbeitnehmergruppen. Vorrangig werden vom Sozialplan nämlich diejenigen Arbeitnehmergruppen erfasst, die aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber ausscheiden. Unerheblic...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Kündigungsfristen

Rz. 84 Zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses wie des Arbeitsvertrages bedarf es der Kündigung. Wird damit ein Anwalt beauftragt, so kann der Mandant erwarten, dass diese fehlerfrei ist und das gewünschte rechtliche Ergebnis mit sich bringt. Rz. 85 Grds. sind bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate die einschlägigen Kündigungsfristen zu beachten, die grds. durch...mehr

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§ 7 Ausgewählte Probleme be... / 4. Hinweis

Rz. 21 Ob vorliegend von einem Versicherungsfall ausgegangen werden muss, war bis zu der zitierten Entscheidung des OLG Saarbrücken und des BGH umkämpft. Von der wohl herrschenden Instanzenrechtsprechung[3] ermutigt, vertraten einige RSV die Auffassung, es läge noch kein Rechtsschutzfall vor. Allerdings wurde hier unterschieden, ob es sich bei der Androhung der Kündigung um ...mehr

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§ 11 Deckungsklagen gegen d... / VII. Berufungsschriftsatz

Rz. 60 Muster 11.4: Berufungsschriftsatz Muster 11.4: Berufungsschriftsatz Landgericht _________________________ Unser Zeichen: _________________________ Bitte stets angeben Berufungsbegründung – _________________________ – In dem Rechtsstreit des _________________________, _________________________, _________________________, Kläger und Berufungskläger, – Prozessbevollmächtigter: Re...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.2.8 Einzelfragen

Mitbestimmung bei Gleitzeitsystemen Verschiedene Fragen bei Arbeitszeitsystemen bzw. -modellen unterliegen der Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Bei einem Gleitzeitsystem ist zwar Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der einzelnen Arbeitnehmer nicht fixiert. Den Mitarbeitern wird lediglich ein Rahmen vorgegeben. Die erforderlichen Einzelheiten sind aber dennoc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 4.3 Keine Kündigung aus Anlass des Betriebsübergangs

Nach § 613a Abs. 4 BGB ist eine Kündigung wegen des Übergangs des Betriebs unwirksam. Das BAG sieht in der Vorschrift ein Kündigungsverbot, das bei seiner Verletzung zur Unwirksamkeit der Kündigung führt (§ 134 BGB [1]). Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt. Umstritten ist, wann eine Kündigung "wegen des Betriebsübergangs" ausges...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskleidung / 7 Verpflichtung zum Tragen

Arbeitskleidung werden Beschäftigte aus eigenem Interesse tragen, um ihre Kleidung den Umständen der von ihnen auszuübenden Tätigkeit anzupassen und um einen unnötigen Verschleiß ihrer Kleidung auszuschließen, einer Weisung des Arbeitgebers zum Tragen bedarf es regelmäßig nicht. Bei der Berufskleidung stehen oftmals die Zweckmäßigkeit und der Schutz der sonstigen Kleidung der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2018, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Betr. hat nicht nur den Einspruch auf die Rechtsfolge beschränkt, sondern den Verstoß auch noch einmal ausdrücklich zugestanden. Die Beschilderung vor Ort sei ihm bekannt gewesen. Diese habe sich in den letzten Jahren geändert. Er habe daran aber zur Tatzeit nicht mehr gedacht. Dementsprechend hat der Betr. gegen § 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2 StVO verstoßen, so dass ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.3 Fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr

Rz. 18 Die fiktive Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr nach Abs. 1 Satz 4, wenn die ordentliche Arbeitgeberkündigung nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung zulässig war. Das betrifft nicht die Fälle, in denen es dem Arbeitgeber an Kündigungsgründen mangelt und er deshalb zur Entlassungsentschädigung greift. Von dieser Regelung sind hauptsächlich Sozialpläne und Interessen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 1 Abwerbemaßnahmen bei bestehendem Arbeitsvertrag

Wirbt ein angestellter Steuerberater während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Mandantschaft seines Arbeitgebers ab, verstößt dies gegen seine allgemeinen Treuepflichten. Denn anders als nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es Mitarbeitenden während des bestehenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht erlaubt, Mandanten abzuwerben. Hinweis Wettbewerbsverbot end...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlage fü... / 5.4 Bestimmungsgemäßer Gebrauch der Arbeitsmittel

Jeder Arbeitnehmer hat nach § 15 Abs. 2 ArbSchG die Pflicht, die Arbeitsmittel und die ihm zur Verfügung gestellte Persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. Praxis-Beispiel Arbeitsmittel Zu den Arbeitsmitteln gehören nach ArbSchG Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe und Transportmittel. Diese Aufzählung im Gesetz ist nicht abschließend, sondern ledigli...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Compliance-Kultur und Train... / 3.3 Sanktionen: Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Kündigungen durch den Arbeitgeber sind nur bei Vorliegen eines Grundes und – außer bei der verhaltensbedingten Kündigung – nur gegen Abfindung[1] möglich. Das gilt nicht nur während der Laufzeit befristeter oder unbefristeter Arbeitsverträge, sondern auch für die Probezeit.[2] Das bedeutet, Mitarbeiter können während oder zum Ende der Probezeit nicht einfach deshalb entlasse...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Compliance-Kultur und Train... / 3.1 Überblick

Unabhängig davon, ob der Schwerpunkt eines Compliance-Programms präventiv (das sollte er immer sein) oder reaktiv ist, stellt der Umgang mit Verstößen Unternehmen und ihr Compliance-Programm auf die Probe. Die Ahndung von Compliance-Verstößen hat Signalwirkung für Mitarbeiter. Sie zeigt, ob es das Unternehmen mit Compliance wirklich ernst meint. Richtigerweise kann es auch i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Versicherungsfall in den "sonstigen Fällen", Abs. 1 c bzw. Nr. 2.4.3 ARB 2012

Rz. 409 Die Definition des Versicherungsfalls "in allen anderen Fällen", also für sämtliche Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme von § 2 a und k ARB, findet sich in § 4 Abs. 1 c ARB: Der Versicherungsfall ist der Zeitpunkt, in welchem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll....mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / bb) Verhaltensbedingte Härtegründe

Rz. 207 Ein Versorgungsausgleich findet auch nicht statt, soweit der Berechtigte in Erwartung der Scheidung oder nach der Scheidung durch Handeln oder Unterlassen bewirkt hat, dass ihm zustehende Versorgungsanrechte, die an sich auszugleichen wären, nicht entstanden oder entfallen sind. Das entspricht der Härteregelung des § 1587c Nr. 2 BGB a.F. Erfasst wird jedes Verhalten,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 4.8 Kündigungsschutz

Teilzeitarbeitnehmer, auch geringfügig Beschäftigte[1] haben unabhängig vom Umfang ihrer Arbeitszeit den vollen Kündigungsschutz nach dem KSchG . Die Wartezeit von 6 Monaten für den Erwerb des allgemeinen Kündigungsschutzes gilt auch für Teilzeitarbeitnehmer. Nicht der tatsächliche Arbeitseinsatz ist entscheidend, sondern der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses. Die in ...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / c) Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt in Betracht (vgl. BAG AP KSchG 1969 § 1 Nr. 87), wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht erheblich – i.d.R. schuldhaft – verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung ...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / a) §§ 138, 242, 612a BGB

Wo die Bestimmungen des KSchG nicht greifen, sind die Arbeitnehmer durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (§§ 138, 242 BGB) vor einer sitten- oder treuwidrigen Kündigung des Arbeitgebers geschützt, im Rahmen derer auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten ist (BVerfG, NZA 2006, 913, 913). Geschützt wird nur vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhe...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / 2. Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG

Der allgemeine Kündigungsschutz (§§ 1–14 KSchG) schützt Arbeitnehmer vor dem Ausspruch einer ordentlichen Kündigung insofern, als ein Arbeitgeber eine Kündigung auf einen betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Kündigungsgrund stützen muss, § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG. Ferner ist eine Kündigung unwirksam, wenn der Betriebs- oder Personalrat der Kündigung aus einem der in § 1...mehr

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ZAP 22/2015, Kündigung von ... / VI. Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich oder ordentlich kündigt und dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen anbietet, § 2 S. 1 KschG. Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltlos an, gelten zum vereinbarten Zeitpunkt die geände...mehr

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ZAP 16/2015, Außerordentliche Kündigung: Anforderungen an Teilzeitantrag

(LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 29.5.2015 – 5 Sa 121/14) • Nimmt ein Arbeitnehmer fehlerhaft an, zwischenzeitlich eine Teilzeitvereinbarung geschlossen zu haben, und leistet trotz arbeitsvertraglicher Verpflichtung von 40 Wochenstunden ab einem gewissen Zeitpunkt nur noch 20 Stunden in der Woche, kann dies den Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung rechtfertigen....mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 1. Neue Dienstanweisungen zur Sperrzeitregelung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Dienstanweisung zu § 159 SGB III (Sperrzeitregelung) mit Stand 12/2016 aktualisiert und hierbei für Aufhebungsverträge den Anwendungsbereich des „wichtigen Grundes“ deutlich erweitert. Für Aufhebungsverträge – arbeitsgerichtliche Vergleiche waren i.d.R. nicht sperrzeitrelevant – besteht hiernach ein wichtiger Grund bei einer Eigenlö...mehr

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ZAP 14/2015, Rechtsprechung... / 2. Verstoß gegen Loyalitätspflichten durch Tragen eines islamischen Kopftuchs in einer kirchlichen Einrichtung

Die Parteien streiten über Vergütung wegen Annahmeverzugs. Die Klägerin, die dem islamischen Glauben angehört, ist bei der beklagten Krankenanstalt – zuletzt als Krankenschwester – angestellt. Arbeitsvertraglich sind die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags in der für die Angestellten im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen geltenden Fassung (BAT-KF) s...mehr

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ZAP 18/2015, Das Kopftuch a... / 2. Urteil v. 10.10.2002 (2 AZR 472/01, NZA 2003, 483 = NJW 2003, 1685)

Mit der praktischen Konkordanz zwischen Religionsausübungsfreiheit und Direktionsrecht befasste sich das BAG bereits 2002. Der amtliche Leitsatz dieser Entscheidung lautet: Zitat "Das Tragen eines – islamischen – Kopftuchs allein rechtfertigt regelmäßig noch nicht die ordentliche Kündigung einer Verkäuferin in einem Kaufhaus aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen nach ...mehr

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zfs 3/2016, Vorvertraglichk... / 2 Aus den Gründen:

" … Dem Kl. steht aus dem streitgegenständlichen Versicherungsvertrag in Verb. mit § 1 S. 1 VVG der begehrte Deckungsanspruch nicht zu. Es ist Vorvertraglichkeit jedenfalls i.S.d. Vorerstreckungsklausel gegeben." Nach § 4 Abs. 1c) ARB 2010 besteht Anspruch auf Rechtsschutz nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles von dem Zeitpunkt an, in dem der VN oder ein Anderer einen Versto...mehr