Fachbeiträge & Kommentare zu Verhaltensbedingte Kündigung

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Rückzahlungsklausel

Rz. 503 Duale Studiengänge sind aus Sicht des Unternehmens regelmäßig langfristige Investitionen zur Rekrutierung qualifizierten Nachwuchses. Oft kostet das duale Studium ein Unternehmen mehr, als der Studierende durch seine Arbeitsleistung in den Praxisphasen kompensiert. Um einen negativen Anreiz für den Studierenden zu setzen, einer Anschlussbeschäftigung im Unternehmen a...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Nachweispflichten: Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 469 Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, so hat der Arbeitnehmer an dem darauffolgenden Arbeitstag eine Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen, § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG. Kalendertage sind alle Tage eines Jahres. Der Begriff des Arbeitstages hingegen ist umstritten. Teilweise wird vertreten, dass ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung

Rz. 762 Auszugehen ist von der grundsätzlichen Freiheit des Arbeitnehmers, bei der Arbeit die Kleidung der persönlichen Wahl zu tragen.[1700] Dieser grundsätzlichen Freiheit des Arbeitnehmers kann aber aufgrund entsprechender vertraglicher Regelung unter Berücksichtigung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht kraft § 241 Abs. 2 BGB eine Schranke gesetzt werden. Voraussetzun...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Pflichten des Studierenden

Rz. 496 Da die Pflichten des Studierenden während der Praxisphasen notfalls durch das Weisungsrecht des Unternehmens definiert werden können, sind vor allem die Pflichten während der Theoriephasen zu regeln. Das Unternehmen zahlt dem Studierenden i.d.R. auch außerhalb der Praxisphasen eine erhebliche Vergütung, damit er sein Studium aktiv betreibt. Der Studierende sollte des...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen

Rz. 318 Muster 2.38: Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen Muster 2.38: Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat des Betriebs _________________________ der _________________________ (Name Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _____________...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Ausgestaltung des Rückzahlungsvorbehalts ("Wie")

Rz. 1272 Die Ausgestaltung der Rückzahlungsklausel darf nicht zu einer übermäßigen Bindung des Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber führen. Die Vorteile der Ausbildung und die Dauer der Bindung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.[2730] Die Rechtsprechung bemisst die maximal zulässige Bindungsdauer in Abhängigkeit zur Dauer der Bildungsmaßnahme und der Qu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Muster: Sonderzahlung

Rz. 1337 Muster 1a.77: Sonderzahlung Muster 1a.77: Sonderzahlung Variante 1 Der Arbeitnehmer erhält ein zusätzliches Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Bruttomonatsgehalts, welches mit der Vergütung für den Monat November zur Auszahlung fällig wird. Variante 2: Entgeltcharakter 1 Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu der monatlichen Vergütung ein mit dem Novembergehalt zahlbare...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 1430 Die Übernahme der Umzugskosten kann mit einer Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung der arbeitgeberseitig aufgewandten Kosten verbunden werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Übernahme der Umzugskosten allein auf einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung beruht; ist der Arbeitgeber ausnahmsweise bereits aus § 670 BGB zur Kostenübernahme verpflic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Inhaltskontrolle, §§ 305 ff. BGB

Rz. 1570 Versetzungs-/Änderungsvorbehalte in Standardarbeitsverträgen sind zulässig, soweit sie einer Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB standhalten.[3475] Unter Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten (§ 310 Abs. 4 S. 2 BGB) bestehen gegen die Angemessenheit einer Versetzungsklausel zur Zuweisung anderer Aufgaben an den Arbeitnehmer zunächst keine Bed...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Regelungszweck

Rz. 894 Der Gesetzgeber hat den Betriebsparteien in § 95 Abs. 1 und 2 BetrVG die Möglichkeit eingeräumt, mithilfe von Richtlinien Personalentscheidungen zu versachlichen und damit für die Betroffenen durchschaubarer zu machen.[2081] Solche Auswahlrichtlinien können Personalauswahlentscheidungen bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen betreffen. Dabei...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Muster

Rz. 50 Muster 3.3: Kündigungsschutzklage bei Änderungskündigung (nach Annahme des Änderungsangebots unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung) Muster 3.3: Kündigungsschutzklage bei Änderungskündigung (nach Annahme des Änderungsangebots unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung) An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Klage des __...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Dienstwagenvertrag

Rz. 515 Muster 1b.20: Dienstwagenvertrag Muster 1b.20: Dienstwagenvertrag Dienstwagenvertrag zwischen _________________________ – nachfolgend: Arbeitgeber – und _________________________ – nachfolgend: Arbeitnehmer – § 1 Dienstwagenüberlassung (1) Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ab dem _________________________ folgenden Dienstwagen zur Verfügung:mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 8. Muster zum Sozialplan

Rz. 1010 Muster 2.76: Sozialplan Muster 2.76: Sozialplan Sozialplan zwischen der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und1 § 1 Geltungsbereich (1) Vorbehaltlich nachfolgendem § 2 gilt dieser Sozialplan für alle Arbeitnehmer (m/w/d – nachfolgend aus Gründen der Lesbarkeit einheitlich: Arbeitnehmer) des Betriebs _________________________ der Gesellschaft, ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht

Rz. 1507 Bei einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht kann der Arbeitgeber zunächst Unterlassung verlangen. Bei der entsprechenden Unterlassungsklage muss die geheimzuhaltende Tatsache hinreichend genau bezeichnet werden.[3390] Im Antrag muss das Geheimnis genau bezeichnet werden.[3391] In aller Regel wird in einem derartigen Verfahren der Ausschluss der Öffentlichke...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.3.9.3 Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber

Wie oben Ziffer 4.3.8.1 dargestellt, kommt dem Beschäftigten bei Inanspruchnahme von Familienpflegezeit besonderer Kündigungsschutz zu. Nach Abschluss einer Familienpflegezeitvereinbarung bis zum Ende der Nachpflegephase ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber grundsätzlich ausgeschlossen. In besonderen Fällen kann der Arbeitgeber ausnahmsweise mit v...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.3.9.2 Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Der Anspruch des Arbeitgebers auf Ausgleich des "negativen" Wertguthabens besteht fort, wenn der Beschäftigte das Arbeitsverhältnis kündigt oder ausnahmsweise aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt wird [1] oder einen Aufhebungsvertrag aus den genannten Gründen schließt und keine Übertragung des Wertguthabens auf andere Arbeitgeber nach § 7f des SGB IV erfolgt. Es besteht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.3.3 Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf der Probezeit

Rz. 29 Verträge unter 12 Monaten Die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses mit Beschäftigten, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 6) nach Ablauf der Probezeit ist nach § 30 Abs. 5 Satz 1 TVöD/TV-L nur zulässig, wenn die Vertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung / 1 Voraussetzungen

Eine personenbedingte Kündigung ist in vielen Konstellationen denkbar. Die in der betrieblichen Praxis am häufigsten auftretenden Gründe sind Erkrankungen des Arbeitnehmers. Personenbedingte Gründe zur Kündigung sind solche, die auf den persönlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Arbeitnehmers, also auf einer in seiner Sphäre liegenden "Störquelle" beruhen.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung / 2 Personenbedingte Kündigungsgründe

In den folgenden Fällen kann eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt sein, wobei bedacht werden muss, dass es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und hier kein allgemeingültiger Katalog möglicher Kündigungsgründe aufgestellt wird: Führerscheinentzug: Kann ein Arbeitnehmer die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung aufgrund fehlender Fahrerlaubnis nicht mehr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigung

Zusammenfassung Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigung / 2 Verhaltensbedingte Kündigungsgründe

In folgenden Fällen kann eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt sein, wobei bedacht werden muss, dass es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und kein allgemeingültiger Katalog möglicher Kündigungsgründe aufgestellt werden kann: Arbeitsverweigerung, also die Weigerung, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, aber auch wiederholtes unentschuldigte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigung / 1 Voraussetzungen

Ein zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossener Arbeitsvertrag kann – abgesehen von der Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund – durch ordentliche Kündigung von beiden Seiten beendet werden. Grundsätzlich ist eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist unbeschränkt möglich. Gilt jedoch das Kündigungss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigung / 3 Abmahnungserfordernis

In allen Fällen ist zu beachten, dass das Verhalten des Arbeitnehmers bei einem Fehlverhalten in der Regel abgemahnt werden muss. Wenn das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch das Fehlverhalten nachhaltig und dauerhaft gestört ist, wenn eine Abmahnung von vornherein als aussichtslos angesehen werden muss oder wenn es sich um eine so schwere Pflichtverletzung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigung / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen Ein zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossener Arbeitsvertrag kann – abgesehen von der Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund – durch ordentliche Kündigung von beiden Seiten beendet werden. Grundsätzlich ist eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist unbeschränkt möglich. Gilt jedoc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 6.1.3.3 Beendigungstatbestände

Eine Rückzahlungsklausel stellt nur dann eine ausgewogene Gesamtregelung dar, wenn es der Beschäftigte in der Hand ("zu vertreten") hat, durch eigene Betriebstreue der Rückzahlungspflicht zu entgehen. Die vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses muss dem Bereich des Beschäftigten zuzurechnen sein. In erster Linie kann daher die Rückzahlungspflicht an eine vom Beschäftigten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbesc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung: Vorauss... / 1.3.4 Verhaltensbedingte ordentliche Änderungskündigung

Die soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung kann sich auch aus Gründen ergeben, die in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen. Sie soll bewirken, dass ein vertragswidriger Zustand beseitigt wird. Dabei ist grundsätzlich – wie bei einer Beendigungskündigung – vor der Änderungskündigung eine Abmahnung erforderlich.[1] Da dem Arbeitgeber bei schwerwiegenden Pflichtverle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1.2 Reiner Personalabbau

Rz. 14 Auch reiner Personalabbau ohne Veränderung der Betriebsmittel kann eine Betriebseinschränkung sein. Dazu muss ein erheblicher Teil der Belegschaft betroffen sein (BAG, Beschluss v. 6.12.1988, 1 ABR 47/87 [1]). Das ergibt sich aus § 112a Abs. 1 BetrVG. Bei einen solchen Betriebsänderung ist zu beachten, dass die Erzwingbarkeit des Sozialplans nach § 112a Abs. 1 BetrVG e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4.2 Betriebsbedingte Kündigungen

Rn 22 Aus dem Sinn und Zweck des § 126, insbesondere aus dem Umstand, dass nur die soziale Rechtfertigung der Kündigung im Sinne des § 1 KSchG festgestellt werden kann, ergibt sich, dass Verfahrensgegenstand nur betriebsbedingte ordentliche Beendigungs- oder Änderungskündigungen sein können, also keine personenbedingten, verhaltensbedingten oder außerordentlichen Kündigungen...mehr

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Sauer, SGB III § 92 Förderu... / 2.2 Rückzahlung der Förderung (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 dient der Sicherstellung des Förderungsziels. Wenn das Förderungsziel der dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht erreicht wird, der Arbeitgeber also seiner Verpflichtung, die er mit Annahme des Eingliederungszuschusses eingeht, den Arbeitnehmer über den Förderzeitraum und die Weiterbeschäftigungszeit hinaus zu beschäftigen, nicht erfüllt, ist der Z...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.2 Vorteile des Auflösungsvertrags

Die Vorteile eines Auflösungsvertrags liegen darin, dass der Arbeitgeber frei entscheiden kann, wem er das Angebot zum Abschluss eines Auflösungsvertrags macht (was er bei Kündigungen so nicht kann, weil er z. B. bei einer betriebsbedingten Kündigung die Grundsätze der sozialen Auswahl zu beachten hat); Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen (was allerdings zu Nacht...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / IV. Pflichten des (Teilzeit-)Arbeitnehmers

Rz. 37 Gem. § 5 Abs. 1 EntgFG ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, dann hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie über deren ­voraussichtliche Dauer spätestens a...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / I. Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

Rz. 58 Hinsichtlich der persönlichen und sachlichen Anwendungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes und dem inhaltlichen Kündigungsschutz gilt für Teilzeitbeschäftigte, wozu auch geringfügig Beschäftigte zählen, nichts anderes als für Vollzeitbeschäftigte. Die individuelle Beschäftigungsdauer ist lediglich für die sachliche Anwendbarkeit des KSchG auf den Betrieb, nic...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 4. Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Rz. 36 Verletzt der Arbeitnehmer seine Anzeigepflicht und führt folglich eine Nebentätigkeit ohne Genehmigung des Arbeitgebers aus, so ist dies ungeachtet der Frage, ob die Nebentätigkeit hätte genehmigt werden müssen, eine Arbeitsvertragsverletzung. Diese rechtfertigt in jedem Fall eine Abmahnung des Arbeitnehmers. Im Wiederholungsfall ist eine verhaltensbedingte ordentlich...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Rz. 22 In der Blockaltersteilzeit teilt sich die Gesamtphase der Altersteilzeit zwischen Beginn und Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in zwei notwendigerweise zeitlich gleiche Phasen: D...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / I. Allgemeines

Rz. 194 Anders als in § 15 Abs. 7 S. 3 BEEG, ist die Klagemöglichkeit nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen. Da § 8 TzBfG jedoch dem Arbeitnehmer einen Anspruch i.S.v. § 194 BGB vermittelt, kann nicht zweifelhaft sein, dass dieser Anspruch auch einklagbar sein muss.[206] Rz. 195 Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, nach einer Ablehnung zu klagen. Klagt er nicht, so blei...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / 3. Fristlose Kündigung

Rz. 30 Fristlose Kündigungen fallen gemäß § 17 Abs. 4 S. 2 KSchG nicht unter den Entlassungsbegriff. Die Regelung knüpft an § 17 Abs. 4 S. 1 KSchG an, nach der das Recht zur fristlosen Kündigungen auch im Massenentlassungskontext unberührt bleiben soll, und erfasst außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB. Sofern der Arbeitgeber Grund für den A...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / 1. Kündigung

Rz. 27 Entlassung ist jede ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgende Beendigung des Arbeitsvertrages durch Ausspruch einer Kündigung. Nach früherer Rechtsprechung des BAG bezeichnete der Begriff der Entlassung in § 17 Abs. 1 KSchG demgegenüber nicht den Ausspruch der Kündigung, sondern deren Wirksamwerden mit Auslaufen der Kündigungsfrist. Diese Auffassung ist seit de...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / II. Betriebsbedingter Kündigungsgrund – Voraussetzungen

Rz. 19 Die betriebsbedingte Kündigung ist gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen. Rz. 20 Davon abzugrenzen sind die personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung, die im Gegensatz zur betriebsbedingten Kündigung nicht an den Weg...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / V. 30-Tages-Zeitraum

Rz. 43 Eine Massenentlassung liegt vor, wenn der Arbeitgeber die maßgebliche Anzahl von Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen vornimmt, innerhalb dieser Zeit mithin die Kündigungen ausspricht, oder – bei besonderem Kündigungsschutz – den ­Antrag auf Zustimmung zu der Kündigung bei der zuständigen Behörde stellt. Rz. 44 Hinweis Werden Kündigungen nachträglich zur...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 3. Ausschluss von Leistungen

Rz. 198 Formulierungsbeispiel Keinen Anspruch auf Leistungen aus diesem Sozialplan haben:mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / VI. Gestaltungsspielraum der Betriebsparteien

Rz. 174 Beim Aufstellen von Sozialplänen haben Arbeitgeber und Betriebsrat tatsächliche Beurteilungsspielräume und normative Gestaltungsspielräume.[198] Folglich obliegt es ihnen, eine Prognose anzustellen, welche wirtschaftlichen Nachteile sich realisieren werden.[199] So ist abzuschätzen, welche Erfolgsaussichten Arbeitnehmer nach Verlust ihres Arbeitsplatzes auf dem Arbei...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 2. Einschränkung des ganzen Betriebes oder von wesentlichen Betriebsteilen

Rz. 45 Lediglich die Einschränkung eines Betriebes oder wesentlichen Betriebsteils anstelle einer Stilllegung liegt vor, wenn der Betriebszweck zwar weiterverfolgt wird, dies aber unter einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Herabsetzung der Betriebsleistung erfolgt. Von einer solchen Betriebseinschränkung ist dann auszugehen, wenn etwa Produktionsanlagen außer Betr...mehr

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AGS 04/2019, Kein Mehrwert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das ArbG hat die Berücksichtigung eines Vergleichsmehrwerts zutreffend abgelehnt. 1) Die anwaltliche Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerke...mehr

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AGS 04/2019, Kein Mehrwert ... / Leitsatz

Wenn die Parteien über die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung streiten, kann an sich regelmäßig ohne nähere Begründung davon ausgegangen werden, dass auch das Führungs- und Leistungsverhalten streitig war. Es bedarf zur Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts für eine Zeugnisregelung dann regelmäßig keiner näheren Angaben, aus denen auf einen im Zeitpunkt des Vergl...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / I. Abgrenzung zu personen- und verhaltensbedingten Kündigungen

Rz. 336 Zunächst ist die Abgrenzung der betriebsbedingten Kündigung von der personenbedingten oder der verhaltensbedingten Kündigung von wesentlicher Bedeutung. Diese Abgrenzung kann problematisch sein bei dem Wegfall eines leidensgerechten Arbeitsplatzes ­infolge von Organisationsänderungen, Zertifizierungen, öffentlich-rechtlichen Vorgaben oder bei Änderung der Anforderung...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / II. Fortgeltung des Kündigungsschutzgesetzes und der Sonderkündigungsschutztatbestände

Rz. 223 Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in der seit dem 1.1.1999 geltenden Fassung gilt für alle Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Kündigung mehr als sechs Monate (sog. Wartezeit) beschäftigt sind und in deren Betrieb mehr als zehn (bis zum 31.12.2003: mehr als fünf) Arbeitnehmer beschäftigt sind. Rz. 224 Hinweis Bei der Ermittlung der Wartezeit rechnen zwar etwaige Zeit...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / III. Geltungsbereich des Sozialplanes

Rz. 219 Welchen persönlichen Geltungsbereich der Sozialplan haben soll, ist grundsätzlich den Vertragsparteien überlassen. Einschränkungen ergeben sich jedoch aufgrund der Zweckbestimmung für bestimmte Arbeitnehmergruppen. Vorrangig werden vom Sozialplan nämlich diejenigen Arbeitnehmergruppen erfasst, die aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber ausscheiden. Unerheblic...mehr