Fachbeiträge & Kommentare zu Verhaltensbedingte Kündigung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.2 Verhältnis KSchG und § 613a Abs. 4 BGB

Rz. 81 Ist auf den Arbeitnehmer das KSchG anwendbar, sind die Vorschriften des § 1 Abs. 2 KSchG und des § 613a Abs. 4 BGB nebeneinander zu prüfen. Das KSchG und § 613a Abs. 4 BGB stehen nicht in einem Spezialitätsverhältnis zueinander (BAG, Urteil v. 28.10.2004, 8 AZR 391/03 [1]). Rz. 82 Neben dem Betriebsübergang bestehende sachliche und eine Unwirksamkeit nach § 613a Abs. 4 ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / m) Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 383 Nach § 1 Abs. 2 KSchG sind Kündigungen, die durch Gründe, die in dem Verhalten eines Arbeitnehmers liegen, bedingt sind, sozial gerechtfertigt.[679] Betroffen ist regelmäßig der Leistungs- und/oder der Vertrauensbereich. Will der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens kündigen, ist er nach ständiger Rechtsprechung des BAG in der Regel ve...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Rz. 626 Muster 4.57: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Muster 4.57: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen An das Arbeitsgericht _____ Klageerwiderung in dem Rechtsstreit des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die xy-GmbH _____ (Bezeichnung des Arbeitgebers, N...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Abmahnung und Kündigung

Rz. 289 Die Notwendigkeit der Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 314 Abs. 2 i.V. m § 323 Abs. 2 BGB) und dem Ultima Ratio-Prinzip entsprechend dem in § 326 BGB enthaltenen Grundgedanken.[468] Einer Abmahnung bedarf es nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Ab...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Personenbedingte Kündigung

Rz. 367 Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Eine personenbedingte Kündigung[631] liegt vor, wenn die Störung vom Arbeitnehmer nicht gesteuert werden kann, z.B. bei einer schweren Erkrankung, bei konstitutionell bedingtem Nachlassen der Leistungsfähigkeit wegen Trunk- u...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigung

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§ 4 Arbeitsrecht / n) Verdachtskündigung

Rz. 392 In Rechtsprechung und Literatur ist das Institut der sog. Verdachtskündigung [697] anerkannt. Eine Verdachtskündigung kommt nur in Betracht, wenn dringende, auf objektiven Tatsachen beruhende schwerwiegende Verdachtsmomente vorliegen und diese geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen bei einem verständigen und gerecht abw...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Kündigungsschutzklage

Rz. 624 Muster 4.55: Kündigungsschutzklage Muster 4.55: Kündigungsschutzklage An das Arbeitsgericht _____ Klage des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die xy-GmbH _____ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Beklagte – Prozessbevollmächtigte: _____ Wir bestellen uns für den Kläger. Wir beant...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / o) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 400 Der Betriebsrat[716] hat bei Kündigungen zahlreiche Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, denen auf Seiten des Arbeitgebers entsprechende Pflichten gegenüberstehen.[717] Nach § 102 Abs. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung hören. Im vorliegenden Zusammenhang ist dabei zu beachten, dass die Rechtsprechung streng danach unterscheidet, ob de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Sperrzeit

Rz. 469 Nach § 159 SGB III tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Wichtig sind alle Gründe, die es für den Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Gemeinschaft der Beitragszahler unzumutbar erscheinen lasse...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Form

Rz. 299 Eine bestimmte Form, insbesondere die Schriftform, ist für die Wirksamkeit der Abmahnung nicht erforderlich; sie kann auch mündlich erteilt werden.[494] Wegen der Beweisfunktion in einem späteren Kündigungsrechtsstreit ist die Schriftform aber dringend anzuraten. Das gilt auch für den Nachweis, dass die Abmahnung dem Arbeitnehmer zugegangen und darüber hinaus zu sein...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 593 Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB _____ (Name, Vorname) _____ (Straße, Hausnummer) _____ (PLZ, Ort) _____, den _____ Betriebsübergang gemäß § 613a BGB Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrte/r Frau/Herr _____, mit diesem Schreiben möchten wir Sie gemäß § 613a Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches ("BG...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Betriebsverfassungsrechtliche Amtsinhaber

Rz. 435 Vor Kündigungen des Arbeitgebers besonders geschützt sind nach § 15 Abs. 1 KSchG Mitglieder eines Betriebsrats (§§ 7 ff. BetrVG), einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 60 BetrVG), einer Bordvertretung (§ 115 BetrVG) und eines Seebetriebsrates (§ 116 BetrVG). Nach § 15 Abs. 2 KSchG haben die Mitglieder eines Wahlvorstandes (§ 16 BetrVG), Wahlbewerber (§ 14 Bet...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Inhalt

Rz. 297 Der Inhalt der Abmahnung wird von seinem Zweck, der Rüge- und Warnfunktion, bestimmt: Der Sachverhalt des Pflichtverstoßes muss konkret und präzise angegeben werden[488] (im Musterschreiben SV). Das Verhalten des Arbeitnehmers muss als nicht vertragsgemäß gerügt werden (Rügefunktion, im Musterschreiben RF). Für den Wiederholungsfall müssen arbeitsrechtliche Maßnahmen...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Entfernung einer zu Recht erteilten Abmahnung aus der Personalakte

Rz. 305 Der Arbeitnehmer kann die Entfernung einer zu Recht erteilten Abmahnung aus seiner Personalakte nur dann verlangen, wenn das gerügte Verhalten für das Arbeitsverhältnis in jeder Hinsicht bedeutungslos geworden ist. Ein Anspruch auf Entfernung einer zu Recht erteilten Abmahnung setzt nicht nur voraus, dass die Abmahnung ihre Warnfunktion verloren hat. Der Arbeitgeber ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / f) Muster: Sozialplan

Rz. 148 Muster 21.27: Sozialplan Muster 21.27: Sozialplan Auf der Grundlage des zwischen der Insolvenzverwalterin der Fa. A-GmbH und dem Betriebsrat abgeschlossenen Interessenausgleichs vom _____ wird zur Milderung der insolvenzbedingten Betriebsstilllegung und der daraus resultierenden sozialen Nachteile betroffener Arbeitnehmer folgender Sozialplan geschlossen: § 1 Geltungsber...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Anspruch auf Beseitigung der Abmahnung, Entfernung aus der Personalakte

Rz. 629 Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung ein Recht des Arbeitnehmers anerkannt, gegen eine Abmahnung auch gerichtlich vorzugehen.[1043] Anspruchsgrundlage:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Durchführung des Sozialplanverfahrens (§§ 112, 112a BetrVG)

Rz. 735 Gegenstand des Sozialplanverfahrens ist die Regelung eines Ausgleiches oder einer Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den betroffenen Arbeitnehmern infolge der Betriebsänderung entstehen. Der Sozialplan soll in der Planungsphase, also vor Durchführung der Betriebsänderung aufgestellt werden. Der Abschluss eines vorsorglichen Sozialplanes ist nicht vom Betri...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / dd) Besondere Ausgestaltungen des Gesellschaftsverhältnisses/Gesellschaftervereinbarungen

Rz. 41 Je nach Ausgestaltung der Beteiligung besteht aus der Sicht der Eigentümerfamilie der Wunsch bzw. die Notwendigkeit, entweder im Gesellschaftsvertrag oder in begleitenden Gesellschaftervereinbarungen die Rolle des Managements als Gesellschafter abweichend vom gesetzlichen Regelfall zu definieren und die Rechte und Handlungsoptionen des Managements einzuschränken. Rz. ...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.3.1 Was sind Telearbeitsplätze?

Telearbeitsplätze liegen nur dann vor, wenn die Erbringer der Dienstleistung Arbeitnehmer des Betriebs sind. "Freie" Mitarbeiter unterliegen hingegen nicht den Arbeitsschutzmaßnahmen des Arbeitgebers, da diese "Freien" selbstständige Unternehmer sind, die für ihre Arbeitssicherheit selbst sorgen müssen. Die Telearbeit ist jedoch eine Grauzone, in der sehr viele Scheinselbsts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Verantwortung / 3.1 Nichtwahrnehmung der Verantwortung als Vertragsverletzung

Verstößt eine Vertragspartei gegen ihre Verpflichtungen, so sieht das Recht dafür Sanktionen vor. Im Arbeitsrecht wird i. d. R. auf einen solchen Verstoß, ist er nicht außerordentlich erheblich, erst einmal mit einer Er- oder Abmahnung oder nur einem Kritikgespräch reagiert. Bei externen Beauftragen wird man bei Vertragsverletzungen durch mangelnde Leistungserbringung i. d. ...mehr

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Alkoholismus / 4 Verhaltensbedingte Kündigung

4.1 Verletzung vertraglicher Haupt- und Nebenleistungspflichten Sozial gerechtfertigt kann eine verhaltensbedingte Kündigung in Zusammenhang mit ­Alkoholkonsum dann sein, wenn der Mitarbeiter aufgrund seines Alkoholmissbrauchs und dessen Auswirkungen vertragliche Haupt- oder Nebenleistungspflichten verletzt. Die Hauptleistungspflicht ist bspw. beeinträchtigt, wenn der Mitarbe...mehr

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Alkoholismus / 4.2 Verschulden

Die steuerbaren Vertragsverletzungen des alkoholisierten Mitarbeiters können nach allgemeiner Ansicht eine verhaltensbedingte Kündigung regelmäßig nur rechtfertigen, wenn der Mitarbeiter nicht nur objektiv und rechtswidrig, sondern auch schuldhaft seine Haupt- und Nebenleistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt hat. Hier kann auf die Grundsätze zur selbstverschuldete...mehr

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Alkoholismus / 4.1 Verletzung vertraglicher Haupt- und Nebenleistungspflichten

Sozial gerechtfertigt kann eine verhaltensbedingte Kündigung in Zusammenhang mit ­Alkoholkonsum dann sein, wenn der Mitarbeiter aufgrund seines Alkoholmissbrauchs und dessen Auswirkungen vertragliche Haupt- oder Nebenleistungspflichten verletzt. Die Hauptleistungspflicht ist bspw. beeinträchtigt, wenn der Mitarbeiter alkoholbedingt nicht zur Arbeit erscheint, seinen Rausch i...mehr

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Alkoholismus / 4.4 Abmahnung

Die Arbeitsgerichtsbarkeit hat das kündigungsrechtliche Instrument der Abmahnung und die Regel geschaffen, die verhaltensbedingte Kündigung sei normalerweise nur wirksam, wenn der Mitarbeiter zuvor vergeblich abgemahnt worden sei = fehlende Abmahnung als Kündigungssperre.[1] Allerdings kann eine Abmahnung in Fällen von Alkoholkonsum ausnahmsweise dann entbehrlich sein, wenn ...mehr

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Alkoholismus / 4.5 Versetzung

Der Arbeitgeber ist gehalten, eine Umsetzungs- oder Versetzungsmöglichkeit des alkoholauffälligen Mitarbeiters vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung zu prüfen und ggf. zu realisieren.[1] Die Versetzung muss nicht schon deswegen erfolgen, weil sich die Maßnahme als milderer Eingriff in den sozialen Besitzstand des Mitarbeiters darstellt. Die Umsetzung oder Versetz...mehr

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Alkoholismus / 4.3 Wiederholungsgefahr

Im Bereich der verhaltensbedingten Kündigung aufgrund alkoholbedingter Vertragsverletzungen gilt das Prognoseprinzip. Der Arbeitgeber muss vortragen und beweisen, dass eine Wiederholungsgefahr dieses Fehlverhaltens besteht und sich der vergangene Alkoholmissbrauch auch zukünftig belastend auswirkt. Diesen Beweis wird er ohne Ausspruch einer vergeblichen Abmahnung wegen eines...mehr

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Alkoholismus / 4.6 Interessenabwägung

Im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung ist sodann zu ermitteln, ob die Nachteile des alkohollabilen Mitarbeiters aus der Kündigung gegenüber den Vorteilen des Arbeitgebers aus dieser Maßnahme überwiegen. Zugunsten des Mitarbeiters sind insbesondere zu berücksichtigen: Art, Schwere und Häufigkeit der vorgeworfenen Vertragsverletzungen, zusammenfassende Betrachtung gleic...mehr

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Alkoholismus / 3.2 Alkoholtests

Im Grundsatz ist davon auszugehen, dass die Erhebung personenbezogener Daten, die über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers oder sein privates Verhalten Aufschluss geben, das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) beeinträchtigen. Bei Bluttests ist auch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 3. Verhaltensbedingte Kündigung

a) Darlegungs- und Beweislast Rz. 107 Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines verhaltensbedingten Kündigungsgrundes (§ 1 Abs. 2 S. 4 KSchG). Er hat im Kündigungsschutzprozess alle Umstände darzulegen, die den Vorwurf begründen, der Arbeitnehmer habe vertragswidrig gehandelt und die die Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfalle...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Klageerwiderung bei verhaltensbedingter Kündigung

Rz. 114 Muster 3.7: Klageerwiderung bei verhaltensbedingter Kündigung Muster 3.7: Klageerwiderung bei verhaltensbedingter Kündigung An das Arbeitsgericht _________________________ Aktenzeichen _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ GmbH, vertreten durch den ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Anhörung des BR zur ordentlichen/außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung (einschließlich Verdachtskündigung)

Rz. 846 Verhaltensbedingte Kündigungen kommen als ordentliche und außerordentliche Kündigungen in Betracht. Bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber dem BR alles mitteilen, was aus seiner Sicht den wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründet. Der Arbeitgeber muss auch darüber informieren, zu welche...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / zz) Checkliste: BR-Anhörung zur verhaltensbedingten Kündigung

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Lossagung bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses, § 75 HGB

Rz. 872 § 75 HGB regelt das Schicksal des Wettbewerbsverbots im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses; ungeregelt bleibt nur der Fall der arbeitnehmerseitigen ordentlichen Kündigung, die folglich das Wettbewerbsverbot unberührt lässt. Rz. 873 Nach Abs. 1 besteht bei einer außerordentlichen arbeitnehmerseitigen Kündigung wegen eines vertragswidrigen Verhaltens des Arb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Einschränkung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 1036 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann nach allgemeiner Auffassung[2317] auch einzelvertraglich nicht ausgeschlossen werden. Die Möglichkeit, sich von einem mit unzumutbaren Belastungen verbundenen Vertragsverhältnis lösen zu können, ist unabdingbar, und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.[2318] Dies gilt nicht nur für pe...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen/gleichgestellten behinderten Menschen

Rz. 243 Muster 1c.20: Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen/gleichgestellten behinderten Menschen Muster 1c.20: Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen/gleichgestellten behinderten Menschen An das Integrationsamt _________________________ Antrag auf Zulässigerklärung einer außerordent...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Kündigung

Rz. 420 Schließlich ist auch eine Beendigung des Altersteilzeitverhältnisses durch Kündigung denkbar.[877] Da das Altersteilzeitverhältnis allerdings seiner Natur nach befristet oder auflösend bedingt ist, setzt die ordentliche Kündigung nach §§ 15 Abs. 3, 21 TzBfG eine ausdrückliche Vereinbarung im Altersteilzeitvertrag voraus.[878] Ansonsten ist zwischen dem klassischen Mo...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Ordentliche Kündigung

Rz. 1210 Für Vereinbarungen zu ordentlichen Kündigungsgründen sind die Grenzen weiter gesteckt. Da das Kündigungsschutzrecht in vielerlei Hinsicht nur für den Arbeitgeber zwingend ist, kann zugunsten der Arbeitnehmer i.d.R. von den rechtlichen Vorgaben einzelvertraglich oder kollektivrechtlich abgewichen werden, z.B. durch den beiderseitigen (synchronen) Ausschluss der orden...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Pflichtverletzung

Rz. 108 Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten voraus. Die Pflichtverletzung muss dem Arbeitnehmer vorwerfbar sein, d.h. es muss sich – in Abgrenzung zum personenbedingten Kündigungsgrund – um ein steuerbares Verhalten handeln. In Betracht kommen insofern Verstöße gegen die Hauptleistungspflicht (Arbeitsverweigerung oder Schlec...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Negative Prognose und Abmahnung

Rz. 111 Die verhaltensbedingte Kündigung erfordert eine negative Prognose. Vom Arbeitgeber ist darzulegen, dass die Vertragsstörung so geartet ist, dass daraus geschlossen werden kann, dass der Arbeitnehmer auch zukünftig seine Vertragspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen wird.[252] Liegt eine ordnungsgemäße Abmahnung vor und verletzt der Arbeitnehmer erneut seine vertragl...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Nichtbeschäftigung nach Kündigung während des Laufs der Kündigungsfrist

Rz. 597 In der Praxis stellen Arbeitgeber Arbeitnehmer häufig bei Ausspruch der Kündigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses frei. Die tatsächliche Beschäftigung während der Kündigungsfrist ist jedoch regelmäßig gerade für leitende Angestellte mit langen Kündigungsfristen von hoher Relevanz, weil sie sich sonst nicht aus einer laufenden Beschäftigung bewerben können...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 3 Prozessrecht / cc) Interessenabwägung

Rz. 113 Im Rahmen der Interessenabwägung ist vom Arbeitgeber darzulegen, dass sein Interesse an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Fortsetzungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt.[258] Bei der Interessenabwägung können auf Seiten des Arbeitgebers insbesondere die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Betriebs, der Eintritt eines Vermögensschadens, der Sch...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 93 Der Arbeitsvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann, § 626...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Folgen eines Verstoßes gegen das Abtretungsverbot

Rz. 226 Besteht nur ein schuldrechtliches Abtretungsverbot, wäre eine gleichwohl vorgenommene Abtretung dennoch wirksam. In Betracht kommen dann lediglich Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitnehmer aus dem Gesichtspunkt der Vertragsverletzung. Eine entgegen einem dinglichen Abtretungsverbot vorgenommene Abtretung ist dagegen unwirksam nach §§ 399, 134 BGB.[577] Sie muss v...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Unzulässigkeit der E-Mail-/Internet-Nutzung für private Zwecke

Rz. 817 Gesetzliche Bestimmungen, die Arbeitnehmern die Nutzung von Internet und E-Mail für private Zwecke ausdrücklich erlauben, bestehen nicht. Daher richtet sich die Zulässigkeit der privaten Nutzung i.d.R. nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag oder einer gegebenenfalls vorhandenen Betriebsvereinbarung. Häufig enthalten jedoch weder Arbeitsverträge ausdrückliche Regelungen n...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Straftaten außerhalb des Unternehmens

Rz. 1235 Außerdienstliche Straftaten eines Arbeitnehmers können seine persönliche Eignung für die vertraglich geschuldete Tätigkeit beeinträchtigen, wenn ein betrieblicher Bezug dazu besteht. So kann der dringende Verdacht einer Teilnahme einer Bankangestellten an Geldwäschegeschäften eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen.[2666] Die Interessen eines öffentl...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Rechtswirkungen

Rz. 1734 Bei berechtigter Leistungsverweigerung gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, § 298 BGB. Der Vergütungsanspruch bleibt nach § 615 BGB bestehen.[4004] Wegen des Fixschuldcharakters der Arbeitsleistung wird der Arbeitnehmer von der Pflicht zur Arbeitsleistung frei, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Daran hat sich auch durch die Schuldrechtsreform nichts geä...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Inhalt/subjektive Determinierung/Umfang

Rz. 739 Die Anhörung ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn der Arbeitgeber dem BR die aus seiner Sicht tragenden Umstände der Kündigung unterbreitet hat (sogenannter Grundsatz der subjektiven Determinierung).[1780] Dieser eigene, besonders strukturierte Erkenntnisprozess[1781] unterscheidet sich somit vom Kündigungsschutzprozess. Der Grundsatz der subjektiven Determinierung beschr...mehr