Fachbeiträge & Kommentare zu Verhaltensbedingte Kündigung

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / f) Behördliche Entscheidung

Rz. 181 Die Behörde kann dem Antrag auf Zulässigkeitserklärung der Kündigung "ausnahmsweise" unter der Voraussetzung zustimmen, dass es sich um einen "besonderen Fall" handelt und die Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht. Rz. 182 Einzelne Bundesländer haben in Verwaltungsvorschriften den unbestimmten Rechtsbegriff des "besonderen Falles" konkretisiert...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 107 Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines verhaltensbedingten Kündigungsgrundes (§ 1 Abs. 2 S. 4 KSchG). Er hat im Kündigungsschutzprozess alle Umstände darzulegen, die den Vorwurf begründen, der Arbeitnehmer habe vertragswidrig gehandelt und die die Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfallen lassen. aa) Pflichtverletzun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Inhalt der Anhörung

Rz. 736 Dabei hat der Arbeitgeber den BR zunächst unmissverständlich über seine Kündigungsabsicht zu unterrichten und die maßgeblichen sozialen Daten des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen, also Name, Vorname, Alter, Familienstand und Unterhaltspflichten. Allerdings hat der Arbeitgeber dem BR nur jene Informationen zu übermitteln, die aus seiner Sicht für die Kündigung...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Voraussetzungen des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 610 Die Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers tritt nur ein, wenn der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung[1341] aus den in § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend aufgeführten Gründen widerspricht.[1342] Da der Betriebsrat frist- und ordnungsgemäß widersprochen haben muss, muss der Betriebsrat zunächst die Anhörungsfrist gemäß § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG einhalten. Ord...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Konkretisierung des Vertragsinhalts

Rz. 1027 Die vertragliche Vereinbarung eines Kündigungsgrundes beinhaltet zunächst eine Konkretisierung der vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers. Mit dem Ausspruch einer Kündigung reagiert der Arbeitgeber auf Störungen des Arbeitsverhältnisses, so dass auch nur Umstände, die einen Bezug zu dem Arbeitsverhältnis aufweisen, Anlass zur Kündigung geben können.[2291] Durch di...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Wohnortklauseln

Rz. 402 Bisweilen sehen Arbeitsverträge vor, dass der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz am Arbeitsort haben muss. Bei solchen Regelungen ist indes Zurückhaltung geboten. Denn sie betreffen das außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers und schränken sein durch Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 GG garantiertes Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes ein. Auch Art. 6 GG kann durch eine Wohno...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Umzugskostenerstattung

Rz. 1425 Muster 1a.81: Umzugskostenerstattung Muster 1a.81: Umzugskostenerstattungmehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Entbindung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

Rz. 614 Von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung kann der Arbeitgeber durch einstweilige Verfügung entbunden werden, wenn ein Entbindungsgrund gemäß § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 1–3 BetrVG vorliegt.[1350] Die Befreiung erfolgt gemäß § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG im einstweiligen Verfügungsverfahren.[1351] Da es um den vorläufigen Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses geht, entsch...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Kündigungsgrundvereinbarung als antizipierte Abmahnung

Rz. 1030 Die Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe muss dennoch kündigungsrechtlich nicht ohne jede Auswirkung bleiben. Mit Blick auf den Umstand, dass bei verhaltensbedingten Kündigungsgründen in aller ­Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich ist,[2305] ist es insbesondere denkbar, in einem vereinbarten Kündigungsgrund eine Form der antizipierten Abmahnung [2306] zu se...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 162 Im Grundsatz muss einer verhaltensbedingten Kündigung mindestens eine wirksame Abmahnung vorausgehen. Das dürfte auch bei Pflichtverstößen im Leistungsbereich gelten, selbst wenn es sich um einen leitenden Angestellten handelt.[276] Die Abmahnung ist nicht formgebunden; sie sollte aber schon zu Beweiszwecken schriftlich erfolgen. Zur Abmahnung berechtigt sind alle Mi...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ff) Klagebegründung

Rz. 23 Wie ausführlich die Klagebegründung auszufallen hat, hängt wesentlich davon ab, auf welche Unwirksamkeitsgründe sich der Arbeitnehmer berufen will: Rz. 24 Macht der Kläger Kündigungsschutz nach dem KSchG geltend, kann und sollte er sich aufgrund der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (§ 1 Abs. 2 S. 4 KSchG) knapp fassen. Es reicht aus, wenn erkennbar ist, dass d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Rückzahlungsverpflichtung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 736 Aus der rechtlichen Selbstständigkeit des Arbeitgeberdarlehens folgt, dass das Darlehen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ohne Weiteres zur Rückzahlung fällig wird.[1644] Der Bestand des Arbeitsverhältnisses ist i.d.R. weder eine wesentliche Geschäftsgrundlage des Darlehensvertrages, noch berechtigt dessen Beendigung den Arbeitgeber zur außerordentlic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 795 Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer arbeitsleistungsbezogene und die Ordnung bzw. das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb betreffende Weisungen zu erteilen.[1737] Dieses Recht wird als Direktionsrecht oder Weisungsrecht des Arbeitgebers bezeichnet und ist in § 106 GewO gesetzlich normiert. § 611a Abs. 1 S...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Inhaltliche Angemessenheit der Fiktionsvereinbarung

Rz. 873 Die Einhaltung der Anforderungen des § 308 Nr. 5 BGB an eine formularmäßige Erklärungsfiktion führt allerdings nicht dazu, dass die betreffende Klausel keiner weitergehenden Inhaltskontrolle mehr unterliegt. Insbesondere die inhaltliche Angemessenheit gem. § 307 BGB bedarf der Überprüfung; Regelungen, die aufgrund ihrer inhaltlichen Unangemessenheit formularmäßig nic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Pflicht zur Anzeige der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 840 Die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit hat im Interesse der Dispositionsfähigkeit des Arbeitgebers gem. § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen.[1866] Inhalt der Anzeige ist die Information über die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer.[1867] Zur Benennung von Art und Ursache der Erkrankung ist der Arbeitn...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Angemessenheit der Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1346 Inhaltlich unterliegt die vereinbarte Bedingung der Angemessenheitskontrolle. Maßgebliche Frage ist dabei, ob – und wie – nach der Veranlassung des Bedingungseintritts differenziert werden muss. Insoweit herrscht weitgehend Konsens, dass eine Bindungsklausel, die keine Differenzierung hinsichtlich der Veranlassung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses trifft, den ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines und Begriff

Rz. 1626 Mit Wirkung zum 1.1.2003 hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung der Gewerbeordnung mit § 106 GewO erstmals eine gesetzliche Regelung über das Weisungsrecht geschaffen, die für alle Arbeitsverhältnisse (§ 6 Abs. 2 GewO) gilt. Dabei sollte unter wesentlicher Übernahme des Inhalts des im Gegenzug ­aufgehobenen § 121 GewO die bisherige Rechtsprechung "in moderner ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Beruflicher Werdegang/Ausbildung/frühere Arbeitsverhältnisse

Rz. 81 Fragen nach dem beruflichen Werdegang, nach der Ausbildung, nach Fähigkeiten und Kenntnissen sind grds. zulässig, da sie die fachliche Qualifikation des Bewerbers betreffen.[176] Hierunter fallen auch Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse, Prüfungsnoten, Angaben über frühere Beschäftigungen und dortige Aufgaben, Unterbrechungen der Berufstätigkeit sowie Motive für die Bew...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 381 Beispiel Die A-GmbH ist ein Unternehmen mit ca. 500 Arbeitnehmern, von denen sämtliche Arbeitnehmer, mit Ausnahme derjenigen in der Produktion, über einen Arbeitsplatzrechner/Laptop mit Internetzugang und einer persönlichen dienstlichen E-Mail-Adresse verfügen. Bei Einrichtung des Internetzuganges und der E-Mail-Adressen wurden keine Regelungen zur Frage der Nutzung ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1201 Privatleben und Freizeitverhalten der Arbeitnehmer sind tabu und gehen den Arbeitgeber im Grundsatz nichts an. Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, ein ordentliches Leben zu führen und sich auf diesem Wege seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten.[2599] Gesundheits- und genesungsförderndes Verhalten kann dagegen auch in der Freizeit vom A...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 487 Muster 1b.18: Vertrag zur Durchführung eines praxisintegrierenden dualen Studiums Muster 1b.18: Vertrag zur Durchführung eines praxisintegrierenden dualen Studiums Zwischen der/dem im Rahmen eines dualen Studiums an der Fachhochschule _________________________ studierenden Frau/Herrn _________________________ Wohnanschrift geb. _________________________ an in ____________...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 5. Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 583 Ein besonders praxisrelevanter Fall der Vollstreckung im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist die Durchsetzung des titulierten Weiterbeschäftigungsanspruchs. Die Zwangsvollstreckung erfolgt gemäß § 888 ZPO durch Verhängung von Zwangsgeld oder Zwangshaft. Will der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung vollstrecken, ist dies für den Arbeitgeber in den meis...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Überflüssige Änderungskündigung

Rz. 1653 Eine Änderungskündigung, deren Ziel in gleicher Weise gestützt auf das arbeitgeberseitige Direktionsrecht nach § 106 GewO erreicht werden kann, ist unverhältnismäßig. Der mögliche Wegfall des Beschäftigungsbedarfs zu den bisherigen Bedingungen "bedingt" in diesem Fall nicht i.S. von § 2 S. 1, § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG eine (Änderungs-)Kündigung. Das gilt unabhängig davo...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Rückzahlungsklausel

Rz. 503 Duale Studiengänge sind aus Sicht des Unternehmens regelmäßig langfristige Investitionen zur Rekrutierung qualifizierten Nachwuchses. Oft kostet das duale Studium ein Unternehmen mehr, als der Studierende durch seine Arbeitsleistung in den Praxisphasen kompensiert. Um einen negativen Anreiz für den Studierenden zu setzen, einer Anschlussbeschäftigung im Unternehmen a...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Nachweispflichten: Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 469 Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, so hat der Arbeitnehmer an dem darauffolgenden Arbeitstag eine Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen, § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG. Kalendertage sind alle Tage eines Jahres. Der Begriff des Arbeitstages hingegen ist umstritten. Teilweise wird vertreten, dass ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung

Rz. 762 Auszugehen ist von der grundsätzlichen Freiheit des Arbeitnehmers, bei der Arbeit die Kleidung der persönlichen Wahl zu tragen.[1700] Dieser grundsätzlichen Freiheit des Arbeitnehmers kann aber aufgrund entsprechender vertraglicher Regelung unter Berücksichtigung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht kraft § 241 Abs. 2 BGB eine Schranke gesetzt werden. Voraussetzun...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Pflichten des Studierenden

Rz. 496 Da die Pflichten des Studierenden während der Praxisphasen notfalls durch das Weisungsrecht des Unternehmens definiert werden können, sind vor allem die Pflichten während der Theoriephasen zu regeln. Das Unternehmen zahlt dem Studierenden i.d.R. auch außerhalb der Praxisphasen eine erhebliche Vergütung, damit er sein Studium aktiv betreibt. Der Studierende sollte des...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen

Rz. 318 Muster 2.38: Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen Muster 2.38: Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat des Betriebs _________________________ der _________________________ (Name Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _____________...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Ausgestaltung des Rückzahlungsvorbehalts ("Wie")

Rz. 1272 Die Ausgestaltung der Rückzahlungsklausel darf nicht zu einer übermäßigen Bindung des Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber führen. Die Vorteile der Ausbildung und die Dauer der Bindung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.[2730] Die Rechtsprechung bemisst die maximal zulässige Bindungsdauer in Abhängigkeit zur Dauer der Bildungsmaßnahme und der Qu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Muster: Sonderzahlung

Rz. 1337 Muster 1a.77: Sonderzahlung Muster 1a.77: Sonderzahlung Variante 1 Der Arbeitnehmer erhält ein zusätzliches Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Bruttomonatsgehalts, welches mit der Vergütung für den Monat November zur Auszahlung fällig wird. Variante 2: Entgeltcharakter 1 Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu der monatlichen Vergütung ein mit dem Novembergehalt zahlbare...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 1430 Die Übernahme der Umzugskosten kann mit einer Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung der arbeitgeberseitig aufgewandten Kosten verbunden werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Übernahme der Umzugskosten allein auf einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung beruht; ist der Arbeitgeber ausnahmsweise bereits aus § 670 BGB zur Kostenübernahme verpflic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Inhaltskontrolle, §§ 305 ff. BGB

Rz. 1570 Versetzungs-/Änderungsvorbehalte in Standardarbeitsverträgen sind zulässig, soweit sie einer Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB standhalten.[3475] Unter Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten (§ 310 Abs. 4 S. 2 BGB) bestehen gegen die Angemessenheit einer Versetzungsklausel zur Zuweisung anderer Aufgaben an den Arbeitnehmer zunächst keine Bed...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Regelungszweck

Rz. 894 Der Gesetzgeber hat den Betriebsparteien in § 95 Abs. 1 und 2 BetrVG die Möglichkeit eingeräumt, mithilfe von Richtlinien Personalentscheidungen zu versachlichen und damit für die Betroffenen durchschaubarer zu machen.[2081] Solche Auswahlrichtlinien können Personalauswahlentscheidungen bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen betreffen. Dabei...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Muster

Rz. 50 Muster 3.3: Kündigungsschutzklage bei Änderungskündigung (nach Annahme des Änderungsangebots unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung) Muster 3.3: Kündigungsschutzklage bei Änderungskündigung (nach Annahme des Änderungsangebots unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung) An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Klage des __...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Dienstwagenvertrag

Rz. 515 Muster 1b.20: Dienstwagenvertrag Muster 1b.20: Dienstwagenvertrag Dienstwagenvertrag zwischen _________________________ – nachfolgend: Arbeitgeber – und _________________________ – nachfolgend: Arbeitnehmer – § 1 Dienstwagenüberlassung (1) Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ab dem _________________________ folgenden Dienstwagen zur Verfügung:mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht

Rz. 1507 Bei einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht kann der Arbeitgeber zunächst Unterlassung verlangen. Bei der entsprechenden Unterlassungsklage muss die geheimzuhaltende Tatsache hinreichend genau bezeichnet werden.[3390] Im Antrag muss das Geheimnis genau bezeichnet werden.[3391] In aller Regel wird in einem derartigen Verfahren der Ausschluss der Öffentlichke...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 8. Muster zum Sozialplan

Rz. 1010 Muster 2.76: Sozialplan Muster 2.76: Sozialplan Sozialplan zwischen der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und1 § 1 Geltungsbereich (1) Vorbehaltlich nachfolgendem § 2 gilt dieser Sozialplan für alle Arbeitnehmer (m/w/d – nachfolgend aus Gründen der Lesbarkeit einheitlich: Arbeitnehmer) des Betriebs _________________________ der Gesellschaft, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.3.9.3 Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber

Wie oben Ziffer 4.3.8.1 dargestellt, kommt dem Beschäftigten bei Inanspruchnahme von Familienpflegezeit besonderer Kündigungsschutz zu. Nach Abschluss einer Familienpflegezeitvereinbarung bis zum Ende der Nachpflegephase ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber grundsätzlich ausgeschlossen. In besonderen Fällen kann der Arbeitgeber ausnahmsweise mit v...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.3.9.2 Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Der Anspruch des Arbeitgebers auf Ausgleich des "negativen" Wertguthabens besteht fort, wenn der Beschäftigte das Arbeitsverhältnis kündigt oder ausnahmsweise aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt wird [1] oder einen Aufhebungsvertrag aus den genannten Gründen schließt und keine Übertragung des Wertguthabens auf andere Arbeitgeber nach § 7f des SGB IV erfolgt. Es besteht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.3.3 Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf der Probezeit

Rz. 29 Verträge unter 12 Monaten Die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses mit Beschäftigten, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 6) nach Ablauf der Probezeit ist nach § 30 Abs. 5 Satz 1 TVöD/TV-L nur zulässig, wenn die Vertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung / 1 Voraussetzungen

Eine personenbedingte Kündigung ist in vielen Konstellationen denkbar. Die in der betrieblichen Praxis am häufigsten auftretenden Gründe sind Erkrankungen des Arbeitnehmers. Personenbedingte Gründe zur Kündigung sind solche, die auf den persönlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Arbeitnehmers, also auf einer in seiner Sphäre liegenden "Störquelle" beruhen.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung / 2 Personenbedingte Kündigungsgründe

In den folgenden Fällen kann eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt sein, wobei bedacht werden muss, dass es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und hier kein allgemeingültiger Katalog möglicher Kündigungsgründe aufgestellt wird: Führerscheinentzug: Kann ein Arbeitnehmer die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung aufgrund fehlender Fahrerlaubnis nicht mehr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigung

Zusammenfassung Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigung / 2 Verhaltensbedingte Kündigungsgründe

In folgenden Fällen kann eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt sein, wobei bedacht werden muss, dass es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und kein allgemeingültiger Katalog möglicher Kündigungsgründe aufgestellt werden kann: Arbeitsverweigerung, also die Weigerung, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, aber auch wiederholtes unentschuldigte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigung / 1 Voraussetzungen

Ein zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossener Arbeitsvertrag kann – abgesehen von der Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund – durch ordentliche Kündigung von beiden Seiten beendet werden. Grundsätzlich ist eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist unbeschränkt möglich. Gilt jedoch das Kündigungss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigung / 3 Abmahnungserfordernis

In allen Fällen ist zu beachten, dass das Verhalten des Arbeitnehmers bei einem Fehlverhalten in der Regel abgemahnt werden muss. Wenn das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch das Fehlverhalten nachhaltig und dauerhaft gestört ist, wenn eine Abmahnung von vornherein als aussichtslos angesehen werden muss oder wenn es sich um eine so schwere Pflichtverletzung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigung / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen Ein zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossener Arbeitsvertrag kann – abgesehen von der Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund – durch ordentliche Kündigung von beiden Seiten beendet werden. Grundsätzlich ist eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist unbeschränkt möglich. Gilt jedoc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 6.1.3.3 Beendigungstatbestände

Eine Rückzahlungsklausel stellt nur dann eine ausgewogene Gesamtregelung dar, wenn es der Beschäftigte in der Hand ("zu vertreten") hat, durch eigene Betriebstreue der Rückzahlungspflicht zu entgehen. Die vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses muss dem Bereich des Beschäftigten zuzurechnen sein. In erster Linie kann daher die Rückzahlungspflicht an eine vom Beschäftigten...mehr