Fachbeiträge & Kommentare zu Verhaltensbedingte Kündigung

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Alkoholismus / 4.5 Versetzung

Der Arbeitgeber ist gehalten, eine Umsetzungs- oder Versetzungsmöglichkeit des alkoholauffälligen Mitarbeiters vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung zu prüfen und ggf. zu realisieren.[1] Die Versetzung muss nicht schon deswegen erfolgen, weil sich die Maßnahme als milderer Eingriff in den sozialen Besitzstand des Mitarbeiters darstellt. Die Umsetzung oder Versetz...mehr

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Alkoholismus / 4.3 Wiederholungsgefahr

Im Bereich der verhaltensbedingten Kündigung aufgrund alkoholbedingter Vertragsverletzungen gilt das Prognoseprinzip. Der Arbeitgeber muss vortragen und beweisen, dass eine Wiederholungsgefahr dieses Fehlverhaltens besteht und sich der vergangene Alkoholmissbrauch auch zukünftig belastend auswirkt. Diesen Beweis wird er ohne Ausspruch einer vergeblichen Abmahnung wegen eines...mehr

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Alkoholismus / 4.6 Interessenabwägung

Im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung ist sodann zu ermitteln, ob die Nachteile des alkohollabilen Mitarbeiters aus der Kündigung gegenüber den Vorteilen des Arbeitgebers aus dieser Maßnahme überwiegen. Zugunsten des Mitarbeiters sind insbesondere zu berücksichtigen: Art, Schwere und Häufigkeit der vorgeworfenen Vertragsverletzungen, zusammenfassende Betrachtung gleic...mehr

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Alkoholismus / 3.2 Alkoholtests

Im Grundsatz ist davon auszugehen, dass die Erhebung personenbezogener Daten, die über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers oder sein privates Verhalten Aufschluss geben, das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) beeinträchtigen. Bei Bluttests ist auch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 3. Verhaltensbedingte Kündigung

a) Darlegungs- und Beweislast Rz. 107 Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines verhaltensbedingten Kündigungsgrundes (§ 1 Abs. 2 S. 4 KSchG). Er hat im Kündigungsschutzprozess alle Umstände darzulegen, die den Vorwurf begründen, der Arbeitnehmer habe vertragswidrig gehandelt und die die Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfalle...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Klageerwiderung bei verhaltensbedingter Kündigung

Rz. 114 Muster 3.7: Klageerwiderung bei verhaltensbedingter Kündigung Muster 3.7: Klageerwiderung bei verhaltensbedingter Kündigung An das Arbeitsgericht _________________________ Aktenzeichen _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ GmbH, vertreten durch den ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Anhörung des BR zur ordentlichen/außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung (einschließlich Verdachtskündigung)

Rz. 846 Verhaltensbedingte Kündigungen kommen als ordentliche und außerordentliche Kündigungen in Betracht. Bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber dem BR alles mitteilen, was aus seiner Sicht den wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründet. Der Arbeitgeber muss auch darüber informieren, zu welche...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / zz) Checkliste: BR-Anhörung zur verhaltensbedingten Kündigung

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Lossagung bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses, § 75 HGB

Rz. 872 § 75 HGB regelt das Schicksal des Wettbewerbsverbots im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses; ungeregelt bleibt nur der Fall der arbeitnehmerseitigen ordentlichen Kündigung, die folglich das Wettbewerbsverbot unberührt lässt. Rz. 873 Nach Abs. 1 besteht bei einer außerordentlichen arbeitnehmerseitigen Kündigung wegen eines vertragswidrigen Verhaltens des Arb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Einschränkung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 1036 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann nach allgemeiner Auffassung[2317] auch einzelvertraglich nicht ausgeschlossen werden. Die Möglichkeit, sich von einem mit unzumutbaren Belastungen verbundenen Vertragsverhältnis lösen zu können, ist unabdingbar, und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.[2318] Dies gilt nicht nur für pe...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen/gleichgestellten behinderten Menschen

Rz. 243 Muster 1c.20: Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen/gleichgestellten behinderten Menschen Muster 1c.20: Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen/gleichgestellten behinderten Menschen An das Integrationsamt _________________________ Antrag auf Zulässigerklärung einer außerordent...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Kündigung

Rz. 420 Schließlich ist auch eine Beendigung des Altersteilzeitverhältnisses durch Kündigung denkbar.[877] Da das Altersteilzeitverhältnis allerdings seiner Natur nach befristet oder auflösend bedingt ist, setzt die ordentliche Kündigung nach §§ 15 Abs. 3, 21 TzBfG eine ausdrückliche Vereinbarung im Altersteilzeitvertrag voraus.[878] Ansonsten ist zwischen dem klassischen Mo...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Ordentliche Kündigung

Rz. 1210 Für Vereinbarungen zu ordentlichen Kündigungsgründen sind die Grenzen weiter gesteckt. Da das Kündigungsschutzrecht in vielerlei Hinsicht nur für den Arbeitgeber zwingend ist, kann zugunsten der Arbeitnehmer i.d.R. von den rechtlichen Vorgaben einzelvertraglich oder kollektivrechtlich abgewichen werden, z.B. durch den beiderseitigen (synchronen) Ausschluss der orden...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Pflichtverletzung

Rz. 108 Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten voraus. Die Pflichtverletzung muss dem Arbeitnehmer vorwerfbar sein, d.h. es muss sich – in Abgrenzung zum personenbedingten Kündigungsgrund – um ein steuerbares Verhalten handeln. In Betracht kommen insofern Verstöße gegen die Hauptleistungspflicht (Arbeitsverweigerung oder Schlec...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Negative Prognose und Abmahnung

Rz. 111 Die verhaltensbedingte Kündigung erfordert eine negative Prognose. Vom Arbeitgeber ist darzulegen, dass die Vertragsstörung so geartet ist, dass daraus geschlossen werden kann, dass der Arbeitnehmer auch zukünftig seine Vertragspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen wird.[252] Liegt eine ordnungsgemäße Abmahnung vor und verletzt der Arbeitnehmer erneut seine vertragl...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Nichtbeschäftigung nach Kündigung während des Laufs der Kündigungsfrist

Rz. 597 In der Praxis stellen Arbeitgeber Arbeitnehmer häufig bei Ausspruch der Kündigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses frei. Die tatsächliche Beschäftigung während der Kündigungsfrist ist jedoch regelmäßig gerade für leitende Angestellte mit langen Kündigungsfristen von hoher Relevanz, weil sie sich sonst nicht aus einer laufenden Beschäftigung bewerben können...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 3 Prozessrecht / cc) Interessenabwägung

Rz. 113 Im Rahmen der Interessenabwägung ist vom Arbeitgeber darzulegen, dass sein Interesse an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Fortsetzungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt.[258] Bei der Interessenabwägung können auf Seiten des Arbeitgebers insbesondere die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Betriebs, der Eintritt eines Vermögensschadens, der Sch...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 93 Der Arbeitsvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann, § 626...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Folgen eines Verstoßes gegen das Abtretungsverbot

Rz. 226 Besteht nur ein schuldrechtliches Abtretungsverbot, wäre eine gleichwohl vorgenommene Abtretung dennoch wirksam. In Betracht kommen dann lediglich Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitnehmer aus dem Gesichtspunkt der Vertragsverletzung. Eine entgegen einem dinglichen Abtretungsverbot vorgenommene Abtretung ist dagegen unwirksam nach §§ 399, 134 BGB.[577] Sie muss v...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Unzulässigkeit der E-Mail-/Internet-Nutzung für private Zwecke

Rz. 817 Gesetzliche Bestimmungen, die Arbeitnehmern die Nutzung von Internet und E-Mail für private Zwecke ausdrücklich erlauben, bestehen nicht. Daher richtet sich die Zulässigkeit der privaten Nutzung i.d.R. nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag oder einer gegebenenfalls vorhandenen Betriebsvereinbarung. Häufig enthalten jedoch weder Arbeitsverträge ausdrückliche Regelungen n...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Straftaten außerhalb des Unternehmens

Rz. 1235 Außerdienstliche Straftaten eines Arbeitnehmers können seine persönliche Eignung für die vertraglich geschuldete Tätigkeit beeinträchtigen, wenn ein betrieblicher Bezug dazu besteht. So kann der dringende Verdacht einer Teilnahme einer Bankangestellten an Geldwäschegeschäften eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen.[2666] Die Interessen eines öffentl...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Rechtswirkungen

Rz. 1734 Bei berechtigter Leistungsverweigerung gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, § 298 BGB. Der Vergütungsanspruch bleibt nach § 615 BGB bestehen.[4004] Wegen des Fixschuldcharakters der Arbeitsleistung wird der Arbeitnehmer von der Pflicht zur Arbeitsleistung frei, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Daran hat sich auch durch die Schuldrechtsreform nichts geä...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Inhalt/subjektive Determinierung/Umfang

Rz. 739 Die Anhörung ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn der Arbeitgeber dem BR die aus seiner Sicht tragenden Umstände der Kündigung unterbreitet hat (sogenannter Grundsatz der subjektiven Determinierung).[1780] Dieser eigene, besonders strukturierte Erkenntnisprozess[1781] unterscheidet sich somit vom Kündigungsschutzprozess. Der Grundsatz der subjektiven Determinierung beschr...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Keine Begründung absoluter Kündigungsgründe

Rz. 1028 Vereinbarungen über besondere Kündigungsgründe sehen zudem regelmäßig vor, dass bei Eintritt des vereinbarten Kündigungsgrundes eine Kündigung ohne weitere Voraussetzung zulässig sein soll. Derartige absolute Kündigungsgründe kennt das Gesetz nur ausnahmsweise noch bei den Arbeitsverhältnissen der Seeleute in § 67 SeemG.[2298] § 626 Abs. 1 BGB und § 1 Abs. 2 KSchG b...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ss) Nachschieben von Kündigungsgründen

Rz. 793 Während des laufenden Anhörungsverfahrens und bis zum Ausspruch der Kündigung kann der Arbeitgeber – aus eigener Veranlassung oder wegen konkreter Nachfragen des BR – jederzeit weitere Tatsachen als Kündigungsgrund in das Anhörungsverfahren einführen. Schiebt der Arbeitgeber weitere Gründe nach, hat er (erneut) die Anhörungsfrist des § 102 Abs. 2 BetrVG von einer Woc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Fehlerhafte Sozialauswahl (Nr. 1)

Rz. 777 Nach § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG kann der BR wegen nicht- oder nicht ausreichender Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers Widerspruch gegen die beabsichtigte ordentliche betriebsbedingte Kündigung erheben. Dieser Widerspruchsgrund kommt allerdings nicht in Betracht beim Ausspruch personen- oder verhaltensbedingter Künd...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / f) Behördliche Entscheidung

Rz. 181 Die Behörde kann dem Antrag auf Zulässigkeitserklärung der Kündigung "ausnahmsweise" unter der Voraussetzung zustimmen, dass es sich um einen "besonderen Fall" handelt und die Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht. Rz. 182 Einzelne Bundesländer haben in Verwaltungsvorschriften den unbestimmten Rechtsbegriff des "besonderen Falles" konkretisiert...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 107 Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines verhaltensbedingten Kündigungsgrundes (§ 1 Abs. 2 S. 4 KSchG). Er hat im Kündigungsschutzprozess alle Umstände darzulegen, die den Vorwurf begründen, der Arbeitnehmer habe vertragswidrig gehandelt und die die Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfallen lassen. aa) Pflichtverletzun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Inhalt der Anhörung

Rz. 736 Dabei hat der Arbeitgeber den BR zunächst unmissverständlich über seine Kündigungsabsicht zu unterrichten und die maßgeblichen sozialen Daten des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen, also Name, Vorname, Alter, Familienstand und Unterhaltspflichten. Allerdings hat der Arbeitgeber dem BR nur jene Informationen zu übermitteln, die aus seiner Sicht für die Kündigung...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Voraussetzungen des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 610 Die Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers tritt nur ein, wenn der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung[1341] aus den in § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend aufgeführten Gründen widerspricht.[1342] Da der Betriebsrat frist- und ordnungsgemäß widersprochen haben muss, muss der Betriebsrat zunächst die Anhörungsfrist gemäß § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG einhalten. Ord...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Konkretisierung des Vertragsinhalts

Rz. 1027 Die vertragliche Vereinbarung eines Kündigungsgrundes beinhaltet zunächst eine Konkretisierung der vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers. Mit dem Ausspruch einer Kündigung reagiert der Arbeitgeber auf Störungen des Arbeitsverhältnisses, so dass auch nur Umstände, die einen Bezug zu dem Arbeitsverhältnis aufweisen, Anlass zur Kündigung geben können.[2291] Durch di...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Wohnortklauseln

Rz. 402 Bisweilen sehen Arbeitsverträge vor, dass der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz am Arbeitsort haben muss. Bei solchen Regelungen ist indes Zurückhaltung geboten. Denn sie betreffen das außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers und schränken sein durch Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 GG garantiertes Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes ein. Auch Art. 6 GG kann durch eine Wohno...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Entbindung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

Rz. 614 Von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung kann der Arbeitgeber durch einstweilige Verfügung entbunden werden, wenn ein Entbindungsgrund gemäß § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 1–3 BetrVG vorliegt.[1350] Die Befreiung erfolgt gemäß § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG im einstweiligen Verfügungsverfahren.[1351] Da es um den vorläufigen Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses geht, entsch...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Umzugskostenerstattung

Rz. 1425 Muster 1a.81: Umzugskostenerstattung Muster 1a.81: Umzugskostenerstattungmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Kündigungsgrundvereinbarung als antizipierte Abmahnung

Rz. 1030 Die Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe muss dennoch kündigungsrechtlich nicht ohne jede Auswirkung bleiben. Mit Blick auf den Umstand, dass bei verhaltensbedingten Kündigungsgründen in aller ­Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich ist,[2305] ist es insbesondere denkbar, in einem vereinbarten Kündigungsgrund eine Form der antizipierten Abmahnung [2306] zu se...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 162 Im Grundsatz muss einer verhaltensbedingten Kündigung mindestens eine wirksame Abmahnung vorausgehen. Das dürfte auch bei Pflichtverstößen im Leistungsbereich gelten, selbst wenn es sich um einen leitenden Angestellten handelt.[276] Die Abmahnung ist nicht formgebunden; sie sollte aber schon zu Beweiszwecken schriftlich erfolgen. Zur Abmahnung berechtigt sind alle Mi...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ff) Klagebegründung

Rz. 23 Wie ausführlich die Klagebegründung auszufallen hat, hängt wesentlich davon ab, auf welche Unwirksamkeitsgründe sich der Arbeitnehmer berufen will: Rz. 24 Macht der Kläger Kündigungsschutz nach dem KSchG geltend, kann und sollte er sich aufgrund der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (§ 1 Abs. 2 S. 4 KSchG) knapp fassen. Es reicht aus, wenn erkennbar ist, dass d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Rückzahlungsverpflichtung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 736 Aus der rechtlichen Selbstständigkeit des Arbeitgeberdarlehens folgt, dass das Darlehen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ohne Weiteres zur Rückzahlung fällig wird.[1644] Der Bestand des Arbeitsverhältnisses ist i.d.R. weder eine wesentliche Geschäftsgrundlage des Darlehensvertrages, noch berechtigt dessen Beendigung den Arbeitgeber zur außerordentlic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 795 Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer arbeitsleistungsbezogene und die Ordnung bzw. das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb betreffende Weisungen zu erteilen.[1737] Dieses Recht wird als Direktionsrecht oder Weisungsrecht des Arbeitgebers bezeichnet und ist in § 106 GewO gesetzlich normiert. § 611a Abs. 1 S...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Inhaltliche Angemessenheit der Fiktionsvereinbarung

Rz. 873 Die Einhaltung der Anforderungen des § 308 Nr. 5 BGB an eine formularmäßige Erklärungsfiktion führt allerdings nicht dazu, dass die betreffende Klausel keiner weitergehenden Inhaltskontrolle mehr unterliegt. Insbesondere die inhaltliche Angemessenheit gem. § 307 BGB bedarf der Überprüfung; Regelungen, die aufgrund ihrer inhaltlichen Unangemessenheit formularmäßig nic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Pflicht zur Anzeige der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 840 Die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit hat im Interesse der Dispositionsfähigkeit des Arbeitgebers gem. § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen.[1866] Inhalt der Anzeige ist die Information über die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer.[1867] Zur Benennung von Art und Ursache der Erkrankung ist der Arbeitn...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Angemessenheit der Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1346 Inhaltlich unterliegt die vereinbarte Bedingung der Angemessenheitskontrolle. Maßgebliche Frage ist dabei, ob – und wie – nach der Veranlassung des Bedingungseintritts differenziert werden muss. Insoweit herrscht weitgehend Konsens, dass eine Bindungsklausel, die keine Differenzierung hinsichtlich der Veranlassung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses trifft, den ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines und Begriff

Rz. 1626 Mit Wirkung zum 1.1.2003 hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung der Gewerbeordnung mit § 106 GewO erstmals eine gesetzliche Regelung über das Weisungsrecht geschaffen, die für alle Arbeitsverhältnisse (§ 6 Abs. 2 GewO) gilt. Dabei sollte unter wesentlicher Übernahme des Inhalts des im Gegenzug ­aufgehobenen § 121 GewO die bisherige Rechtsprechung "in moderner ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Beruflicher Werdegang/Ausbildung/frühere Arbeitsverhältnisse

Rz. 81 Fragen nach dem beruflichen Werdegang, nach der Ausbildung, nach Fähigkeiten und Kenntnissen sind grds. zulässig, da sie die fachliche Qualifikation des Bewerbers betreffen.[176] Hierunter fallen auch Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse, Prüfungsnoten, Angaben über frühere Beschäftigungen und dortige Aufgaben, Unterbrechungen der Berufstätigkeit sowie Motive für die Bew...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 381 Beispiel Die A-GmbH ist ein Unternehmen mit ca. 500 Arbeitnehmern, von denen sämtliche Arbeitnehmer, mit Ausnahme derjenigen in der Produktion, über einen Arbeitsplatzrechner/Laptop mit Internetzugang und einer persönlichen dienstlichen E-Mail-Adresse verfügen. Bei Einrichtung des Internetzuganges und der E-Mail-Adressen wurden keine Regelungen zur Frage der Nutzung ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1201 Privatleben und Freizeitverhalten der Arbeitnehmer sind tabu und gehen den Arbeitgeber im Grundsatz nichts an. Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, ein ordentliches Leben zu führen und sich auf diesem Wege seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten.[2599] Gesundheits- und genesungsförderndes Verhalten kann dagegen auch in der Freizeit vom A...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 487 Muster 1b.18: Vertrag zur Durchführung eines praxisintegrierenden dualen Studiums Muster 1b.18: Vertrag zur Durchführung eines praxisintegrierenden dualen Studiums Zwischen der/dem im Rahmen eines dualen Studiums an der Fachhochschule _________________________ studierenden Frau/Herrn _________________________ Wohnanschrift geb. _________________________ an in ____________...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Überflüssige Änderungskündigung

Rz. 1653 Eine Änderungskündigung, deren Ziel in gleicher Weise gestützt auf das arbeitgeberseitige Direktionsrecht nach § 106 GewO erreicht werden kann, ist unverhältnismäßig. Der mögliche Wegfall des Beschäftigungsbedarfs zu den bisherigen Bedingungen "bedingt" in diesem Fall nicht i.S. von § 2 S. 1, § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG eine (Änderungs-)Kündigung. Das gilt unabhängig davo...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 5. Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 583 Ein besonders praxisrelevanter Fall der Vollstreckung im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist die Durchsetzung des titulierten Weiterbeschäftigungsanspruchs. Die Zwangsvollstreckung erfolgt gemäß § 888 ZPO durch Verhängung von Zwangsgeld oder Zwangshaft. Will der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung vollstrecken, ist dies für den Arbeitgeber in den meis...mehr