Fachbeiträge & Kommentare zu Verhaltensbedingte Kündigung

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Pflichtenkollision

Rz. 449 Von Arbeitsverweigerung kann nicht gesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer bei Ausführung der verlangten Arbeit in einen vermeidbaren Gewissens- oder Glaubenskonflikt gerät. Lehnt ein Chemiker es bspw. ab, an der Entwicklung eines Medikamentes für militärische Zwecke mitzuarbeiten, kann der Arbeitgeber nach § 106 S. 1 GewO verpflichtet sein, ihm eine andere Arbeit z...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Dokumentations-, Rüge- und Warnfunktion

Rz. 351 Die Abmahnung erfüllt im Wesentlichen drei Zwecke. Sie soll zunächst das beanstandete Verhalten tatbestandsmäßig festhalten (Dokumentationsfunktion). Zudem hat sie eine Rügefunktion, da sie den Arbeitnehmer darauf hinweisen soll, dass der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten als vertragswidrig einstuft. Schließlich kommt ihr eine Warnfunktion zu, indem sie dem Arbeit...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (1) Frühere Rechtsprechung

Rz. 358 Nach der früheren Rspr. des BAG war zwischen Störungen im Leistungs-, Vertrauens- und Betriebsbereich zu unterscheiden. Danach war eine Abmahnung grds. erforderlich bei Störungen im Leistungsbereich, bspw. bei der Schlechtleistung der Arbeit oder der Verletzung von Nebenpflichten (BAG v. 25.4.1996, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung; BAG v. 13.6.1996, ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Abwerbung

Rz. 418 Eine Kündigung kann nicht darauf gestützt werden, dass wechselwillige Arbeitnehmer ihre Kollegen über die geplante berufliche Veränderung unterrichten. Selbst die Aufforderung an andere Mitarbeiter, ebenfalls den Arbeitgeber zu wechseln, kann für sich genommen noch keine Kündigung rechtfertigen. Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das Verhalten des Abwerben...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 34. Steuerhinterziehung

Rz. 549 Steuerhinterziehung kann als außerdienstliches Verhalten nur dann zu einer Kündigung berechtigen, wenn damit eine konkrete Beeinträchtigung eines Arbeitsverhältnisses verbunden ist (BAG v. 20.9.1984 – 2 AZR 233/83, NJW 1985, 1852 = NZA 1985, 285; BAG v. 24.9.1987, NJW 1988, 2261). Bei Angestellten des öffentlichen Dienstes kann die dienstliche Verwendbarkeit durch au...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Erforderlichkeit einer Abmahnung

Rz. 125 Die Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer personen- bzw. verhaltensbedingten Kündigung unterscheiden sich namentlich im Hinblick darauf, dass bei einer verhaltensbedingten Kündigung eine vorherige Abmahnung erforderlich ist. Sinn und Zweck einer Abmahnung ist es, den Arbeitnehmer zukünftig zu vertragsgemäßem Verhalten aufzufordern. Kann die mit einer Abmahnung ve...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (3) Keine Verpflichtung des Arbeitnehmers, gegen eine unzutreffende Abmahnung vorzugehen

Rz. 394 Der Arbeitnehmer ist i.Ü. nicht verpflichtet, gegen eine unzutreffende Abmahnung gerichtlich vorzugehen. Verzichtet er zunächst darauf, gerichtlich prüfen zu lassen, ob die ihm erteilte Abmahnung wirksam ist, bleibt es ihm unbenommen, den abgemahnten Vertragsverstoß in einem späteren Kündigungsschutzprozess zu bestreiten (BAG v. 13.3.1987, NZA 1987, 518). Aus dem Ums...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (1) Abmahnungsberechtigung

Rz. 361 Eine Abmahnung können nicht nur kündigungsberechtigte Personen aussprechen, sondern alle Vorgesetzten, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung dazu befugt sind, dem Arbeitnehmer Anweisungen wegen des Ortes, der Zeit sowie der Art und Weise seiner vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu erteilen (BAG v. 18.1.1980, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BA...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (7) Anhörung des Arbeitnehmers

Rz. 377 Grds. ist der Arbeitgeber weder verpflichtet, den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Abmahnung anzuhören, noch bevor er eine Abmahnung zur Personalakte nimmt (BAG v. 23.3.1972, AP Nr. 63 zu § 626 BGB m. Anm. Herschel). Tarifvertragliche Regelungen können indes eine Anhörungspflicht vorsehen. Beachtet der Arbeitgeber eine tarifvertragliche Anhörungspflicht nicht, ist di...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / hh) Wegfall der Kündigungsrelevanz einer Abmahnung

Rz. 388 Eine Abmahnung kann mit der Zeit ihre kündigungsrechtliche Wirkung verlieren, sodass sie irgendwann nicht mehr geeignet ist, eine negative Zukunftsprognose zu begründen. Allerdings gibt es hierzu keine bestimmte Regelfrist. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles. Dabei kommt es auf die Art und Schwere des abgemahnten Vertragsverstoßes an (BAG v. 18.11.1986, ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Repressive Maßnahmen

Rz. 1233 Bei eingetretenen Störungen hat der Arbeitnehmer einen gerichtlich durchsetzbaren Erfüllungsanspruch. Der Arbeitgeber ist zu konkretem Eingreifen verpflichtet. Er muss sich schützend vor den Arbeitnehmer stellen und ggf. gegen den oder die Mobber vorgehen. Der Arbeitgeber kann zur Vermeidung der Fortsetzung des Mobbings dem oder den Mobbern eine Abmahnung erteilen u...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / II. Prüfungsaufbau

Rz. 336 Die soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung ist regelmäßig in vier Stufen zu prüfen: Rz. 337 Zunächst ist festzustellen, ob der Arbeitnehmer durch sein Verhalten arbeitsvertragliche Pflichten verletzt hat. Danach ist festzustellen, ob auch künftig Vertragsverstöße zu befürchten sind (negative Prognose). In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob der Ar...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 19. Fahrerlaubnis

Rz. 505 Verliert der Arbeitnehmer die zur Ausübung seiner Tätigkeit als Berufskraftfahrer erforderliche Fahrerlaubnis, kann eine darauf gestützte Kündigung aus verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen gerechtfertigt sein (im Einzelnen vgl. Rdn 260). Einen als Kraftfahrer angestellten Mitarbeiter trifft die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, sich auch außerhalb seine...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 11. Ausländerfeindliches Verhalten

Rz. 471 Ausländerfeindliche Äußerungen können ebenso wie antisemitisches Verhalten je nach den Umständen des Einzelfalles eine fristgemäße und in schwerwiegenden Fällen ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (BAG v. 5.11.1992 – 2 AZR 287/92, AuR 1993, 124; ArbG Hannover v. 22.4.1993, AuR 1993, 415; ArbG Siegburg v. 4.11.1993, DB 1994, 1146). E...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 17. Eingriffe in das EDV-System

Rz. 503 Unbefugte Eingriffe in das EDV-System und der unbefugte Zugriff auf bestimmte Computerprogramme und geschützte Daten sind arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen, welche je nach der Schwere des Eingriffes eine fristlose oder fristgemäße Kündigung rechtfertigen können. Computerprogramme und Datenbanken sind gesetzlich besonders geschützt. Computerprogramme, die das Er...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / III. Vermeidung von Sperrzeit und Steuernachteilen – Grund für die Beendigung

Rz. 95 Die Beendigung des Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses durch eine Aufhebungsvereinbarung ist nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit stets ein sperrzeitrelevanter Lösungssachverhalt (vgl. zur Zusage einer Ausgleichzahlung für Sperrzeit durch den Arbeitgeber, ArbG Düsseldorf v. 26.10.2018 – 14 Ca 3722/18, juris, mit Anm. Bartelmeß, ArbR 2019, 155). Entscheid...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 15. Drohung mit einem empfindlichen Übel

Rz. 497 Droht der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mit einem empfindlichen Übel, um die Erfüllung eigener streitiger Forderungen zu erreichen, kann darin – je nach den Umständen des Einzelfalls – ein erheblicher, die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigender Verstoß gegen seine Pflicht zur Wahrung von dessen Interessen liegen (BAG v. 5.12.2019 – 2 AZR 240/19,...mehr

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§ 29 Kündigung / (1) Keine Rechtspflicht zur Vorlage von Abmahnungen/Unterlagen

Rz. 110 Hinweis Es kann in der betrieblichen Praxis empfehlenswert sein, im Anhörungsschreiben die in der Vergangenheit erfolgten einschlägigen Abmahnungen dem Anhörungsschreiben als Anlage beizufügen. Das Gleiche gilt im Prinzip auch für andere Unterlagen, wenn sie geeignet erscheinen, den Betriebsrat von der Richtigkeit der Kündigungsentscheidung des Arbeitgebers zu überze...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 31. Privates Sammeln von Pfandgegenständen während Arbeitstätigkeit

Rz. 538 Das weisungswidrige Sammeln von Pfandgegenständen zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit kann eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen. Ein Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, dass seine Arbeitnehmer während der Arbeitszeit keine Pfandgegenstände zu privaten Zwecken sammeln (BAG v. 23.8.2018 – 2 AZR 235/18, Rn 23). Sie erbringen inso...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 33. Spesenbetrug

Rz. 548 Ein Arbeitnehmer, der bei Spesenabrechnungen bewusst falsche Angaben macht oder deren Unrichtigkeit zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, verletzt in erheblicher Weise seine vertraglichen Pflichten (BAG v. 11.7.2013 – 2 AZR 994/12, Rn 22). Unkorrektheiten können selbst dann geeignet sein, eine – ggf. außerordentliche – Kündigung zu rechtfertigen, we...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 8. Arbeitsunfähigkeit – Erschleichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 455 Das Erschleichen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur außerordentlichen Kündigung bilden (BAG v. 29.6.2017 – 2 AZR 597/16, Rn 16). Dies gilt nicht nur, wenn sich der Arbeitnehmer für die Zeit einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung gewähren lässt und damit regelmäßig einen Betrug zulasten des...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 18. Einmaliger Pflichtenverstoß

Rz. 504 Auch die einmalige Vertragsverletzung durch den Arbeitnehmer kann das Merkmal der beharrlichen Arbeitsverweigerung erfüllen, wenn daraus der nachhaltige Wille des Arbeitnehmers erkennbar wird, seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen zu wollen (BAG v. 12.1.1956, AP Nr. 5 zu § 123 GewO; BAG v. 31.1.1985, AP Nr. 6 zu § 8a MuSchG 1968). Deshalb kann auch d...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 40. Verstoß gegen Arbeitszeiterfassung

Rz. 567 Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen die Verpflichtung, seine abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit richtig zu dokumentieren, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (BAG v. 9.6.2011 – 2 AZR 381/10, NZA 2011, 1027; BAG v. 24.11.2005, AP Nr. 197 zu ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (2) Form

Rz. 362 Die Abmahnung kann zwar grds. mündlich oder schriftlich erfolgen, da gesetzliche Formvorschriften nicht bestehen. Allerdings muss der Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozess ggf. nachweisen, dass er vor Ausspruch einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung dem Arbeitnehmer bereits eine Abmahnung in einem früheren, einschlägigen Fall erteilt hat. Rz. 363 ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 7. Arbeitsverweigerung

Rz. 438 Die Weigerung des Arbeitnehmers, seine vertraglich geschuldeten Arbeitsleistungen zu erbringen, kann nach vorheriger Abmahnung eine fristgemäße und in Fällen beharrlicher Arbeitsverweigerung auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (BAG v. 14.12.2017 – 2 AZR 86/17, Rn 29; BAG v. 19.1.2016 – 2 AZR 449/15, Rn 29; BAG v. 22.10.2015 – 2 AZR 569/14, Rn 22; BAG v...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 14. Diebstahl

Rz. 490 Zum Nachteil des Arbeitgebers begangene Eigentums- oder Vermögensdelikte, aber auch nicht strafbare, ähnlich schwerwiegende Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers kommen typischerweise als Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Begeht der Arbeitnehmer bei oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit rechtswidrige und vorsätzliche – ggf. ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Androhung oder Ankündigung einer Erkrankung

Rz. 427 Die Androhung oder Ankündigung einer Erkrankung kann ohne vorherige Abmahnung eine fristgerechte oder sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn die Äußerung die Bereitschaft des Arbeitnehmers zum Ausdruck bringt, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen (BAG v. 29.7.2016 – 2 AZR 47/16,...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 35. Tätlichkeiten

Rz. 550 Tätliche Angriffe auf Arbeitskollegen oder auf den Arbeitgeber und dessen Angehörige sind Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit, die schwer wiegen und zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Ordnung sowie aus Gründen der Fürsorgepflicht regelmäßig eine fristlose, in weniger schweren Fällen eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen (BAG v. 12.7.1984, AP Nr. 32 zu...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Verlust von Eignung und Fähigkeit

Rz. 130 Eine wirksame personenbedingte Kündigung setzt zunächst voraus, dass der Arbeitnehmer wegen seiner persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften nicht mehr in der Lage ist, künftig seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise zu erfüllen (BAG v. 20.5.1988 – 2 AZR 682/87, AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 personenbedingte Kündigung unter C III 2 b aa) m. Amn. ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Betriebliche und/oder wirtschaftliche Beeinträchtigung

Rz. 222 Hier gelten grds. die allgemeinen Voraussetzungen der Kündigung wegen Leistungsminderung (vgl. Rdn 130 ff.). Insb. kommt bei einer Kündigung wegen dauerhafter krankheitsbedingter Leistungsminderung eine wirtschaftliche Belastung in Betracht, weil der gezahlten Vergütung keine adäquate Arbeitsleistung mehr gegenübersteht (v. Hoyningen-Huene/Linck, § 1 KSchG Rn 410). Es...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Entbehrlichkeit einer Abmahnung

Rz. 37 Die Abmahnung als Voraussetzung einer Kündigung macht nur Sinn, wenn sie dazu dient, den Arbeitnehmer zu vertragstreuem Verhalten anzuhalten. Bei einem unbeeinflussbaren Schicksalsschlag, z.B. einer lang anhaltenden Erkrankung, kommt daher eine Abmahnung regelmäßig nicht in Betracht. Bei häufigen krankheitsbedingten Fehlzeiten kann zwar auf den gefährdeten Bestand des...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Ultima-Ratio-Prinzip

Rz. 103 Nach dem Ultima-Ratio-Prinzip, welches das gesamte Kündigungsrecht beherrscht, kommt eine Kündigung stets nur als letztes Mittel in Betracht (BAG v. 30.5.1978 – 2 AZR 630/76, DB 1978, 1790). Der Arbeitgeber muss daher in jedem Fall versuchen, die Kündigung durch andere geeignete Maßnahmen abzuwenden (BAG v. 30.11.1989 – 2/AZR 197/89, NZA 1990, 529). Bei verhaltensbedi...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / jj) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 395 Der Arbeitgeber ist für das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Abmahnung sowohl in der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte als auch im Kündigungsschutzrechtsstreit aufgrund einer verhaltensbedingten Kündigung darlegungs- und beweispflichtig (LAG Berlin v. 14.11.2002, ZTR 2002, 149; LAG Frankfurt am Main v. 31.10.1986, ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Personenbedingte Kündigungsgründe

Rz. 108 Im Anwendungsbereich des KSchG ist eine ordentliche, fristgerechte Kündigung unwirksam, wenn sie sozial nicht gerechtfertigt ist. Gem. § 1 Abs. 2 KSchG kann sich die soziale Rechtfertigung einer Kündigung neben Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers (vgl. hierzu Rdn 332 ff.) und neben dringenden betrieblichen Erfordernissen (vgl. hierzu Rdn 568 ff.) auch aus Gründen ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Arbeitsrechtliche Konsequenzen des Alkoholmissbrauchs

Rz. 116 Für den Mitarbeiter kann die Alkoholisierung während der Arbeit in mehrfacher Weise Konsequenzen haben: Rz. 117 Minderung des Entgelts Der Mitarbeiter verliert für die Zeit, in der er alkoholbedingt seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, seinen Entgeltanspruch (LAG Schleswig-Holstein v. 28.11.1988, DB 1989, 630). Rz. 118 Ausschluss der Entgeltfortzahlung Erleidet ei...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Beharrliche Arbeitsverweigerung/Beharrliche Verweigerung der Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten

Rz. 439 Die beharrliche Arbeitsverweigerung bzw. beharrliche Weigerung, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen, setzt eine besondere Nachhaltigkeit oder Widersetzlichkeit voraus, also wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten bewusst und nachhaltig nicht erfüllen will (BAG v. 28.6.2018 – 2 AZR 436/17, Rn 16), wobei es nicht genügt, dass der Arbeitnehmer eine Weisung unbeach...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Unechte Mischtatbestände

Rz. 118 Bei sog. unechten Mischtatbeständen, bei denen mehrere voneinander unabhängige Vertragsstörungen bestehen (bspw. Krankheit, vertragswidriges Verhalten sowie betriebsbedingte Gründe), ist nach der Rspr. des BAG jeder Sachverhalt zunächst für sich allein im Hinblick darauf zu prüfen, ob er zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung geeignet ist. Lässt sich nach diesem e...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 22. Konkurrenztätigkeit

Rz. 510 Während des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer jede Tätigkeit verboten, die seinem Arbeitgeber Konkurrenz machen könnte. Ein Arbeitnehmer, der während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenztätigkeiten entfaltet, verstößt gegen seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers aus § 241 Abs. 2 BGB (BAG v. 29.6.2017 – 2 AZR 597/16, Rn...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 24. Loyalitätspflichten

Rz. 516 Der Arbeitnehmer ist gemäß § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet, Störungen des Betriebsfriedens oder Betriebsablaufs zu vermeiden (BAG v. 1.6.2017 – 6 AZR 720/15, Rn 49). Dies entspricht dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers an der Wahrung des Betriebsfriedens und der Einhaltung der betrieblichen Ordnung als Voraussetzung einer funktionierenden Arbeitsorganisation (BA...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Zurückbehaltungsrecht

Rz. 452 Steht dem Arbeitnehmer bzgl. der von ihm zu erbringenden Arbeitsleistung ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht zu, begeht er keine Arbeitsverweigerung (BAG v. 1.5.1992, DB 1992, 2446 = NZA 1993, 115). Der Arbeitnehmer kann berechtigterweise ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitskraft wegen nicht erfüllter Vergütungsansprüche geltend machen. Es m...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Mehrarbeit

Rz. 446 Auch die Weigerung eines Arbeitnehmers, Mehrarbeit, z.B. an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zu leisten, kann eine die Kündigung rechtfertigende Arbeitsverweigerung sein. Eine Arbeitspflichtverletzung liegt aber nicht vor, wenn die Mehrarbeit unzulässig ist, weil sie die gesetzlich oder tariflich zulässigen Höchstarbeitszeiten überschreitet. Vom Arbeitgeber angeordne...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Schulden des Arbeitnehmers, Lohnpfändungen

Rz. 334 Schulden des Arbeitnehmers gehören zur privaten Lebensführung und können keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Insb. rechtfertigen sie keine verhaltensbedingte Kündigung (vgl. § 30 Rdn 332 ff.), auch dann nicht, wenn diesen Arbeitnehmern Vermögenswerte anvertraut sind (etwa Kassierer, Lagerverwalter). Die Überschuldung eines in einer Vertrauensposition ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Arbeitserlaubnis

Rz. 250 Benötigt ein ausländischer Arbeitnehmer, der in Deutschland arbeiten will, eine Arbeitserlaubnis und fehlt oder erlischt diese, hat dies ein Beschäftigungsverbot nach den §§ 284 Abs. 1 S. 1 SGB III, 18 AufenthG zur Folge. In einem solchen Fall ist eine ordentliche personenbedingte Kündigung regelmäßig sozial gerechtfertigt, weil der Arbeitnehmer dann zur Leistung der...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Außerdienstliches Verhalten

Rz. 259 Außerdienstliches Verhalten kann im Ausnahmefall eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn sich hieraus die mangelnde persönliche Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit ergibt. Auch strafbares außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers kann Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit begründen (BAG v. 10.4. 2014 – 2 AZR 68...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / II. Schuldhafte Herbeiführung der Arbeitslosigkeit

Rz. 20 Der Arbeitnehmer muss die Arbeitslosigkeit herbeigeführt haben. Das ist nur der Fall, wenn die Kündigung bzw. seine Mitwirkung am Aufhebungsvertrag Ursache der Arbeitslosigkeit ist (LSG Baden-Württemberg v. 24.2.2017 – L 8 AL 3805/16; BSG v. 8.7.2009 – B 11 AL 17/08 R; BSG, v. 25.4.1990 – 7 RAr 84/88 und 7 RAr 106/89, SozSich 1991, 94 = NZA 1990, 791). Zwischen der Kü...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / ee) Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Abmahnung

(1) Abmahnungsberechtigung Rz. 361 Eine Abmahnung können nicht nur kündigungsberechtigte Personen aussprechen, sondern alle Vorgesetzten, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung dazu befugt sind, dem Arbeitnehmer Anweisungen wegen des Ortes, der Zeit sowie der Art und Weise seiner vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu erteilen (BAG v. 18.1.1980, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Verhal...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 37. Unpünktlichkeit/Verspätungen

Rz. 556 Häufige und verschuldete Verspätungen sind nach vorheriger Abmahnung ein Kündigungsgrund. Hinsichtlich des Verschuldensgrades sind keine erhöhten Anforderungen zu stellen, es genügt Fahrlässigkeit (BAG v. 27.2.1997 – 2 AZR 302/96, NZA 1997, 761 = NJW 1997, 2540; BAG v. 17.1.1991, DB 1991, 1226). Rz. 557 Von einem einschlägig abgemahnten Arbeitnehmer muss erwartet werd...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Negative Prognose

a) Allgemeine Ausführungen Rz. 347 Auch die verhaltensbedingte Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn eine negative Zukunftsprognose gestellt werden kann (BAG v. 16.9.2004 – 2 AZR 406/03, NZA 2005, 459; BAG v. 26.1.1995, NZA 1995, 517; BAG v. 12.1.2006, NZA 2006, 980). Die verhaltensbedingte Kündigung hat keinen Sanktionscharakter (BAG v. 12.1.2006 – 2 AZR 179/05,...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Abmahnung

aa) Begriff Rz. 350 Eine Abmahnung liegt vor, wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise Leistungsmängel beanstandet und damit den Hinweis verbindet, im Wiederholungsfall seien Inhalt oder Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet (BAG v. 18.1.1980, AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung). Mit der Abmahnung m...mehr