Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsgeld

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Vorsorgep... / 5 Steuerpflichtiger Arbeitslohn, der nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt

Sachverhalt Ein gesetzlich versicherter kinderloser Arbeitnehmer in Steuerklasse I erhält einen monatlichen Bruttoarbeitslohn von 4.000 EUR. Sein Beschäftigungsort befindet sich in Baden-Württemberg. Er zahlt den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 3,6 % (Arbeitnehmeranteil: 1,8 %), den allgemeinen Beitragssatz zur Rentenversicherung von 18,6 % (A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Kinder als Arbeitnehmer der Eltern

Rz. 110 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auch im Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern hat die FinVerw darauf zu achten, dass nicht durch vertragliche Gestaltungen – die wegen des zwischen nahen Angehörigen womöglich fehlenden Interessengegensatzes ohne realen arbeitsrechtlichen Hintergrund sind – und besonders durch Zuwendungen an die Kinder das > Einkommen der Eltern steuerwirk...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.16.4 Zahlungszeitpunkt

Die Jahressonderzahlung wird mit dem für November zustehenden Ausbildungsentgelt ausgezahlt. Da die Jahressonderzahlung die bisherige Zuwendung und das bisherige Urlaubsgeld ersetzt, lässt § 16 Abs. 3 Satz 2 TVA-L BBiG die Möglichkeit einer Teilzahlung zu einem früheren Zeitpunkt zu. Als früherer Zeitpunkt bietet sich entsprechend dem bisherigen Auszahlungszeitpunkt für das ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Sonderzahlungen: rüc... / Hintergrund

In einem Fall war umstritten, ob die Steuerbefreiung für die von der Klägerin im Jahr 2020 angekündigte Auszahlung von Urlaubsgeld oder Bonus anwendbar ist, wenn diese Zahlungen als Corona-Sonderzahlung deklariert wurden. Das Finanzamt hat die Steuerbefreiung nicht anerkannt, da ein Teil des Urlaubsgeldes bzw. der Bonuszahlung nur aus dem Grund in eine Corona-Sonderzahlung um...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.16 Jahressonderzahlung

Zuwendung und Urlaubsgeld sind im TVA-L BBiG durch eine eigene Regelung über eine Jahressonderzahlung ersetzt worden; die Regelung ist mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft getreten (§ 23 Abs. 1 Satz 2 TVA-L BBiG). 2.3.16.1 Anspruchsvoraussetzungen Einzige Voraussetzung für die Jahressonderzahlung ist das rechtliche Bestehen des Ausbildungsverhältnisses am 1.12. Demzufolge h...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abfindungen: Lohnsteuer und... / 2 Beitragspflicht von Abfindungen

Ob und inwieweit es sich bei einer Abfindung um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, zeigt die nachfolgende tabellarische Übersicht. Tabellarische Übersicht – Beitragspflicht von Abfindungenmehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.9.4 Zahlungszeitpunkt

Die Jahressonderzahlung wird mit dem für November zustehenden Ausbildungsentgelt ausgezahlt. Da die Jahressonderzahlung die bisherige Zuwendung und das bisherige Urlaubsgeld ersetzt, lässt § 14 Abs. 3 Satz 2 TVAöD die Möglichkeit einer Teilzahlung zu einem früheren Zeitpunkt zu. Als früherer Zeitpunkt bietet sich entsprechend dem bisherigen Auszahlungszeitpunkt für das Urlau...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.15 Jahressonderzahlung

Zuwendung und Urlaubsgeld sind im TVAöD durch eine eigene Regelung über eine Jahressonderzahlung ersetzt worden; die Regelung war zunächst in § 14 TVAöD – Allgemeiner Teil – enthalten. Sie ist durch den Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 1.8.2006 zum TVAöD – Besonderer Teil BBiG – unverändert in den TVAöD – Besonderer Teil BBiG – übernommen und zuletzt aufgrund von § 1 des Ände...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Urlaub / 1 Bezahlter Urlaub

Bezahlter Urlaub wirkt sich in der Sozialversicherung nicht aus. Eine bestehende Versicherung wird nicht beendet oder unterbrochen. Die Beiträge werden aus dem Arbeitsentgelt und ggf. dem Urlaubsgeld berechnet. Die Regelungen zur Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen sind dabei zu berücksichtigen. Muss ein zunächst durch den Arbeitgeber genehmigter Urlaub aufgrund dienstlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Urlaub / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung. Dabei unterscheidet man zwischen dem Erholungsurlaub und den sonstigen Freistellungen. Beim Erholungsurlaub handelt es sich um eine Freistellung gegen Fortzahlung des Arbeitsentgelts zum Zwecke der Erholung. Daneben existieren sonstige Freistellungen, z.B. Sonderurla...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrübung / 7 Sonstige Regelungen

Ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie im Fall des Erholungsurlaubs.[1] Kein Anspruch besteht jedoch auf Zahlung besonderer, urlaubsbezogener Leistungen wie ein vom Arbeitgeber zusätzlich zum Urlaubsentgelt gewährtes "Urlaubsgeld". Auf Antrag erstattet der Bund dem Arbeitgeber das zu zahlende Nettoentgelt[2] f...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rückzahlungsklauseln: Arten / 6 Sonderzahlungen, insbesondere Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Eine Rückzahlungsklausel über Urlaubsgeld ist nur dann zulässig, wenn es sich nicht um die nach dem BUrlG zu zahlende Fortzahlung der Vergütung des Arbeitnehmers für die Zeit seines Urlaubs handelt. Es muss sich daher um ein zusätzliches Urlaubsgeld handeln. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf das Urlaubsgeld hat oder es sich um eine frei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Urlaubsrückstellung / 1.1 Urlaubsentgelt

Das Urlaubsentgelt ist nach § 11 BUrlG grundsätzlich aus dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 abgerechneten Wochen vor Antritt des Urlaubs zu berechnen. Für die Ermittlung der Urlaubsrückstellung tritt anstelle des Urlaubsbeginns der Bilanzstichtag, d. h., es sind im Allgemeinen die Verhältnisse des Zeitraums 1.10. bis 31.12. maßgeblich. Aus Vereinfachungsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Urlaubsrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung. Er dient der Erholung. Vom Erholungsurlaub zu unterscheiden sind sonstige Freistellungen von der Arbeit, insbesondere bezahlte oder unbezahlte Freistellungen aus persönlichen Gründen. In vielen Betrieben ist der Urlaub der Arbeitnehmer tarifvertraglich geregelt. Diese Vereinb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.4 Besonderheit: Einmalzahlungen bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts

Rz. 71 Einmalzahlungen sind Arbeitsentgelte, die aus einem bestimmten Anlass gezahlt werden und keiner Arbeitsleistung zuzuordnen sind (Weihnachtsgeld, Gewinnbeteiligungen, Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendungen usw.). Bei der Krankengeldberechnung erhöhen einmalig gezahlte Entgelte, die in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Beitragspflicht zur K...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Abs. 2 Satz 6)

Rz. 47 Nach dem Beschluss des BVG v. 11.1.1995 (1 BvR 892/88) ist es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar, dass einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.) zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen wird, ohne dass es bei der Berechnung von kurzfristigen Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld und ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5.1 Berücksichtigungsfähige Einmalzahlungen

Rz. 48 Nach § 47 Abs. 2 Satz 6 ist das aus dem laufenden Arbeitsentgelt berechnete Regelentgelt um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu erhöhen, welches in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (Rz. 49) gemäß § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zur Krankenversicherung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Einmalig gezahlte ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.3 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Rz. 15 Für die Berechnung des Krankengeldes ist bei Arbeitnehmenden das im maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraum erzielte "laufende" Arbeitsentgelt maßgebend (§ 47 Abs. 2 Satz 1). Laufendes Arbeitsentgelt ist – im Gegensatz zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt – Arbeitsentgelt, das für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird. Zu berücksichtigen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 erhalten arbeitsunfähige Versicherte als Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (§§ 14, 17 SGB IV) und/oder Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV), soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. -einkommens wird auch als Regelentgelt bezeichnet. Dabei wird das Regelentge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 5.1 Allgemeines

Nach dem Wortlaut des TV-EUmw/VKA können sämtliche künftigen tariflichen Bestandteile (laufendes Entgelt, Einmal- und Sonderzahlungen) im ersten Arbeitsverhältnis umgewandelt werden. Hierbei sind nach dem Inkrafttreten des TVöD die in § 4 TV-EUmw/VKA genannten Entgeltbestandteile im Lichte des TVöD zu lesen. § 4 lit. a. TV-EUmw/VKA betrifft also künftige Ansprüche auf die Ja...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.4 Einmalige Zuwendungen

Rz. 54 Einmalige Zuwendungen, worunter z. B. Weihnachtsgratifikationen, Abschlussgratifikationen, Gewinnbeteiligungen, Jahresabschlussprämien, Jubiläumszuwendungen, Neujahrsgratifikationen, ein zusätzliches Urlaubsgeld sowie 13. Monatsgehälter gehören, werden in der Regel unabhängig von der auf einen bestimmten Zeitabschnitt entfallenden Arbeitsleistung gewährt und sind desh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist keine positive Definition des Arbeitsentgelts enthalten. Es wird lediglich in § 4 Abs. 1a EFZG festgelegt, dass gewisse Leistungen (für Überstunden und für Aufwendungen des Arbeitnehmers) nicht zum Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören. Es ist deshalb im Einzelfall zu bestimmen, welche konkrete Leistung als Arbeitsentgelt anzuseh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.1 Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 2 § 157 ist eine Ruhensvorschrift. Die Anwendung der Regelung setzt voraus, dass ein Anspruch auf Alg entstanden ist, der Arbeitslose die Anspruchsvoraussetzungen (§ 137 Abs. 1) für das Alg erfüllt bzw. auf einen früher entstandenen Anspruch zurückgreift (Wiederbewilligung des Alg). Als Arbeitsverhältnis i. S. d. § 157 ist auch das Berufsausbildungsverhältnis anzusehen. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage nach § 86 Abs 1 S 2 und 3 EStG

Rn. 4 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zulage sind nach § 86 Abs 1 S 2 Nr 3 EStG grds die im vorangegangen Kj erzielten Einnahmen iSd SGB VI (§§ 162ff SGB VI), soweit diese die jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenzen nicht übersteigen. Es ist auf diejenigen Einnahmen abzustellen, die iRd sozialrechtlichen Meldeverfahrens den Trägern der gese...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand

Rz. 68 Unter dem Personalaufwand werden sämtliche Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. Ausweispflichtig sind stets die geleisteten Bruttobeträge, d. h. vor Abzug von Steuern[1] und vor Abzug der von den Arbeitnehmern zu tragenden Sozialabgaben. Eine Verpflichtung zum getrennten Ausweis einzelner Komponenten (z. B. Sozialabgaben oder Aufwand für Altersvers...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 17 Übliche Gelegenheitsgeschenke (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG)

Die am häufigsten vorkommende Befreiungsvorschrift dürfte wohl die für übliche Gelegenheitsgeschenke gem. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sein. Als Gelegenheitsgeschenke sind hierbei Geschenke anzusehen, welche aus einem bestimmten Anlass gemacht werden. Ein solcher Anlass kann dabei z. B. zum Geburtstag, zu einer abgeschlossenen Prüfung oder auch zur Hochzeit gegeben sein. Die Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Feiertagsarbeit / 4 Entgeltfortzahlung

Gemäß § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber das Entgelt für die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausgefallene Arbeitszeit zu zahlen. Dies gilt auch, soweit Feiertage auf einen Sonntag fallen und der Arbeitnehmer sonst sonntags gearbeitet hätte. Auch kurzfristig beschäftigte Aushilfskräfte haben Anspruch auf Feiertagsentgelt, jedoch nicht die ausschließlich für einen Feiert...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.9.5 Zahlung von Zulagen oder sonstigen Entgeltbestandteilen als Erfüllung des Mindestlohns?

Unsicherheit und Unklarheit bestand zunächst bezüglich der Frage, in welchem Umfang die Zahlung von weiteren Vergütungsbestandteilen wie z. B. Zulagen oder Gratifikationen oder Jahressonderzahlungen zur Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs berücksichtigt werden können. Dazu hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.3 Art der vergütungspflichtigen Arbeitsleistung

Urlaubs-/Feiertagsvergütung Der gesetzliche Mindestlohn gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit[1], nicht aber für Entgeltfortzahlung und die Berechnung von Urlaubsentgelt.[2] Das heißt aber nicht, dass in Zeiten ohne Arbeitsleistung weniger als der Mindestlohn gezahlt werden darf. Nur die Rechtsgrundlage ist eine andere. Das ergibt sich bei Anwendung der Tarifverträge des...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.1 Grundsätze

Rz. 68 Als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist i. S. d. § 3 Abs. 1 MuSchG gezahlt (Nettoarbeitsentgelt), höchstens jedoch 13,00 EUR für den Kalendertag (vgl. § 24i Abs. 2 Satz 2 und 4). Für die Ermittlung des durchschnittlichen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.9.1 Mutterschaftsgeld neben Arbeitsentgelt/-einkommen/Urlaubsabgeltung

Rz. 161 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit die Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bzw. beitragspflichtiges Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (vgl. § 24i Abs. 4). Obwohl sich die Berechnung des Mutterschaftsgeldes wegen § 24i Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 MuSchG nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten richtet (vgl. Rz. 69 ff.), ist...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Stille Mitarbeiterbeteiligu... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Einräumung einer stillen Mitarbeiterbeteiligung wegen Liquiditätsproblemen

Die Hans Groß GmbH hat gravierende Liquiditätsprobleme. Zu deren Lösung wurde mit den Mitarbeitern die Stundung des Urlaubsgelds und der Jahressonderzahlung vereinbart. Als Ausgleich erhielten die Mitarbeiter schenkweise je eine stille Mitarbeiterbeteiligung, wobei der Grundstock 1.000 EUR betrug. Am Jahresende wurde den Mitarbeitern eine Gewinnbeteiligung von jeweils 300 EU...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag: Allgemeinverb... / 7 Voraussetzungen

Die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags ist bei Vorliegen der in § 5 Abs. 1 TVG genannten Voraussetzungen zulässig. Danach kann ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn sie im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen üb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag: Inhalt / 3.1.4 Differenzierungsklauseln

Die Vereinbarung von Differenzierungsklauseln als Inhaltsnormen eines Tarifvertrags ist weitgehend unzulässig. Grundgedanke der Differenzierungsklauseln ist es, Gewerkschaftsmitgliedern gegenüber nichttarifgebundenen Arbeitnehmern einen materiellen Vorteil bei der Festlegung von Arbeitsbedingungen zu verschaffen. Regelmäßig kommen auch den nichtorganisierten Arbeitnehmern di...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag: Allgemeinverb... / 3.1 Arbeitnehmerentsendegesetz

Ähnliche bis gleiche Wirkungen wie die Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG erzielt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Dabei erstrecken §§ 2 und 3 AEntG zunächst die Mindestarbeitsbedingungen auf in Deutschland ausgeübten Arbeitsverhältnisse mit Arbeitgebern mit Sitz im Ausland. § 2 AEntG betrifft dabei Rechts- oder Verwaltungsvorschriften über u. a. Mindestjahres...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag und Tarifver... / 3.3 Unklarheitenregel

Die Formulierung einer in einem Formulararbeitsvertrag enthaltenen Bezugnahmeklausel muss eindeutig sein. Dies gilt auch für Vertragsklauseln, die als Bezugnahmeklausel ausgelegt werden könnten. Nach § 305c Abs. 2 BGB gehen Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zulasten des Verwenders. Die sog. Unklarheitenregel beruht auf dem Gedanken, dass es Sache des...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 1.3 Urlaubsgeld

Rz. 3 Das Urlaubsgeld gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Soweit es als Einmalbetrag ausgezahlt wird, muss die Besteuerung als sonstiger Bezug[1] erfolgen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.3 Urlaubsgeld

Rz. 13 Sozialversicherungsrechtlich handelt es sich bei Urlaubsgeldern um Einmalzahlungen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Urlaubsgeld

Rz. 1035 Unter Urlaubsgeld versteht man das Entgelt, das vom Arbeitgeber als Zuschuss zu den Mehrkosten des Arbeitnehmers geleistet wird, die durch den Erholungsurlaub entstehen (können). Dieser Anspruch ist grundsätzlich unpfändbar (§ 850a Nr. 2 ZPO), es sei denn, der Rahmen des "Üblichen" wird überstiegen.[822] Üblich in diesem Sinne ist das Entgelt, das vergleichbare Unte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.5 Urlaub und Urlaubsgeld, Arbeitsbefreiung

Für die geringfügig Beschäftigten gelten hinsichtlich des Erholungsurlaubs die Regelungen des § 26 TVöD; zu beachten ist, dass bei einem Abweichen von der 5-Tage-Woche nach § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD eine verhältnismäßige Anpassung des Urlaubsanspruchs zu erfolgen hat, z. B. beträgt bei einer 4-Tage-Woche der Urlaubsanspruch nur 4/5 des tariflichen Anspruchs. Zu beachten ist dab...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen / 3 Einmalzahlung und Mindestlohn

Ob Einmalzahlungen bei der Berechnung des Mindestlohns berücksichtigt werden können, hängt vom Zweck der Zahlung ab[1]: Sie werden dann auf den Mindestlohnanspruch angerechnet, wenn sie eine Gegenleistung zu der erbrachten Arbeit darstellen. Verfolgt die Einmalzahlung andere Zwecke, beispielsweise die Honorierung von Betriebstreue, oder soll sie Erschwernisse bei der Arbeit ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Teilzeitb... / 3 Überstunden

Sachverhalt In einem Unternehmen ist als regelmäßige Arbeitszeit die 39-Stunden-Woche festgelegt. Ein neuer Mitarbeiter soll als Teilzeitkraft eingestellt werden. Er soll 21 Stunden wöchentlich arbeiten: montags, mittwochs und freitags jeweils 7 Stunden. Das Gehalt für eine Vollzeitstelle beträgt monatlich 3.200 EUR, der Urlaub 24 Arbeitstage jährlich, im Juni werden 50 % Ur...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.3.1 Für den Zuordnungsmonat

Bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze sollten zunächst die maßgebenden Sozialversicherungstage (SV-Tage) festgestellt werden. Für den Monat, dem die Einmalzahlung zugeordnet wird, sind die SV-Tage immer bis zum letzten Tag des Monats zu berücksichtigen. Folglich sind bei einer Auszahlung während der laufenden Beschäftigung, z. B. am 15.7., die SV-Tage bi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 1.1 Vergleich von beitragspflichtigem Entgelt und anteiliger BBG

Bevor die Beiträge aus einer Einmalzahlung berechnet werden, muss diese einem Beitragsmonat zugeordnet werden. Dabei sind bezüglich der Beitragsfälligkeit aus Einmalzahlungen besondere Regelungen zu berücksichtigen.[1] Zur Feststellung, in welcher Höhe eine Einmalzahlung der Beitragspflicht unterliegt, ist nach der Zuordnung in einen Beitragsmonat die anteilige Beitragsbemess...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen / Zusammenfassung

Begriff Einmalzahlungen sind Sonderzuwendungen, die aus bestimmten Anlässen zusätzlich zum laufenden Entgelt gezahlt werden. Hierzu gehören insbesondere Weihnachtsgeld, das 13. und 14. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld. Gewinnbeteiligungen, Jahresprämien, einmal jährlich gezahlte Anwesenheitsprämien oder Gratifikationen stellen ebenfalls Einmalzahlungen dar. Einmalzahlungen werde...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 6 Schwankende Bezüge, vorausschauende Betrachtung

Sachverhalt Am 1.6.2025 nimmt ein Arbeitnehmer als Vertreter im Außendienst seine Beschäftigung auf. Für die krankenversicherungsrechtliche Beurteilung gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze. Er hat folgende Einnahmen: Monatliches Fixum: 2.450 EUR Provision: 2.950 EUR monatlich (Vorgänger erzielte im gleichen Bezirk und vergleichbarer Produktpalette diesen Betrag über m...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Auslandst... / 22 Vermeidung der Doppelbesteuerung, Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns

Sachverhalt Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für seinen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber ist A vom 1.1. bis zum 31.8.2025 in T-Staat tätig (243 Aufenthaltstage). Vom 1.9. bis zum 31.12.2025 ist A in Deutschland tätig. Für die Tätigkeit in T-Staat gilt in Deutschland die Freistellung. Im Kalenderjahr 2025 beträgt der Arbeitslohn des A monatlich 4.000 EUR...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Unpfändbare bzw. teilweise Bezüge, § 850a ZPO

Rz. 69 § 850a ZPO erklärt besondere Einkommensteile, die nach den angeführten Grundsätzen Arbeitseinkommen sind und dem Lebensunterhalt des Schuldners dienen, aus sozialen Gründen oder mit Rücksicht auf die Zweckgebundenheit für absolut bzw. teilweise unpfändbar und entzieht sie damit der Pfändung. Sie werden daher von der Pfändung des (gesamten) Arbeitseinkommens nicht umfa...mehr