Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Rechte der Konzernschwerbehindertenvertretung

Rz. 6 Die Konzernschwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Konzernbetriebsrats sowie der Konzernbetriebsausschüsse und sonstiger Ausschüsse des Konzernbetriebsrats beratend teilzunehmen. Eine Beschränkung auf solche Sitzungen, die sich mit Fragen befassen, die die schwerbehinderten Arbeitnehmer besonders berühren, besteht nicht. Das Recht beschränkt s...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 2 Anfechtbarkeit

Ist ein Arbeitsvertrag mit einem Rechtsmangel behaftet, so muss dies nicht immer zur Nichtigkeit des Vertrags, also zur grundsätzlich automatisch eintretenden Unwirksamkeit führen. In bestimmten Fällen sieht das Gesetz vielmehr vor, dass der Rechtsmangel der betroffenen Partei lediglich das Recht gibt, die Unwirksamkeit des Vertrags herbeizuführen, indem sie diesen unter Ber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Möglichkeit der Versagung

Rz. 90 Die Erteilung oder die Versagung einer USt-IdNr. stellt nach der überwiegenden und m. E. zutreffenden Auffassung in der Literatur einen Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO dar[1], wobei dies wohl nur im Fall der Versagung der Nummer rechtlich relevant ist, weil diesem Stpfl. dann die Rechtsmittel des Einspruchs und der Klage zur Verfügung stehen. Auch die Anordnung der "...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.1 Zivilrechtliche Rückwirkung

Rz. 86 Anwendbar ist § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO regelmäßig in den Fällen, in denen ein Rechtsgeschäft, das steuerlich von Bedeutung ist, aufgrund bürgerlich-rechtlicher Vorschriften zivilrechtlich rückwirkend beseitigt wird. Rz. 87 Rückwirkung entfaltet nach § 142 BGB die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts; infolge einer wirksamen Anfechtung ist das Rechtsgeschäft als von Anfan...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.2.2 Unwirksamkeit von Verfügungen während der Schwebezeit

Auch hier besteht ein Schutz gegenüber Verfügungen, die während der Schwebezeit durch denjenigen erfolgt, dessen Recht bei Eintritt der Bedingung endet. Praxis-Beispiel Veräußerung vor Eintritt der Bedingung Die Großmutter von Sven Zimmermann schenkt und übereignet ihm zu seinem 18. Geburtstag ein Klavier unter der Bedingung, dass Sven regelmäßig Klavier spielt. Beide vereinba...mehr

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Güterrecht / 2.1 Verfügungen über Vermögen im Ganzen

Rz. 5 § 1365 BGB regelt, dass ein Ehegatte sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten kann, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Die Vorschrift des § 1365 BGB bezweckt zweierlei: Zum einen soll sie die Anwartschaft der Ehegatten auf den Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstandes schützen.[1] Zum anderen soll sie verhindern, dass ein Ehegatte ohn...mehr

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Betriebsübergang: Widerspru... / 7.2 Nach dem Betriebsübergang

Widerspricht der Arbeitnehmer dem Betriebsübergang form- und fristgerecht und hat der Betriebsübergang vor Ausübung des Widerspruchsrechts bereits stattgefunden, so wird das nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB zum Betriebserwerber entstandene Arbeitsverhältnis rückwirkend beendet und rückwirkend das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber wieder hergestellt.[1] Entsprechend d...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 308 BGB (früher: § 10 AGBG) ist nach § 309 BGB zu prüfen, wenn dieser nicht greift. Die Klauselverbote des § 308 BGB stellen entweder Konkretisierungen des § 307 Abs. 1 BGB dar oder sie stehen in Verbindung mit § 307 Abs. 2 BGB. Kennzeichnendes Merkmal ist, dass die Klauselverbote unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden. Das hat zur Folge, dass die Feststellung der Unwi...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Rechtsfolge

Rz. 6 Ein Verstoß gegen § 306a BGB führt nicht unmittelbar zur Unwirksamkeit der umgehenden Gestaltung, sondern lediglich zur Kontrolle der Regelung anhand der umgangenen Vorschriften.[1]mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.1 Haftung des Arbeitgebers bei Personenschäden (Nr. 7a)

Rz. 9 § 309 Nr. 7a BGB kann nur dort zur Anwendung kommen, wo § 104 SGB VII nicht greift. Insbesondere ist dies der Fall bei Schadensersatzansprüchen wegen Mobbings, bei übermäßiger Beanspruchung des Arbeitnehmers sowie wenn Angehörige im Betrieb des Arbeitgebers einen Schaden erleiden. Bezüglich der Restansprüche aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung wird der verbleibende...mehr

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Betriebsübergang: Widerspru... / 4 Form für den Widerspruch

Nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB muss der Arbeitnehmer dem Übergang des Arbeitsverhältnisses schriftlich widersprechen. Der Widerspruch muss den Anforderungen des § 126 BGB (Schriftform) genügen[1] und in dieser Form dem Empfänger zugehen. Durch die erforderliche eigenhändige Unterschrift soll einerseits dem Arbeitnehmer die Bedeutung der Erklärung bewusst gemacht werden.[2] An...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Nr. 6 – Vertragsstrafe

Rz. 5 Vertragsstrafen werden in der betrieblichen Praxis üblicherweise für den Fall vereinbart, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht antritt, seine Arbeitsverpflichtung schuldhaft verweigert oder unter Vertragsbruch ausscheidet. Häufig werden sie auch zur Absicherung eines Wettbewerbsverbots, einer Verschwiegenheitsverpflichtung oder sonstiger schwerwiegender Vertragsver...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Beispielsfälle

Rz. 4 Eine Umgehung läge z. B. vor, wenn ein vom Arbeitgeber gestellter Arbeitsvertrag statt Vereinbarung einer einmonatigen Ausschlussfrist allein auf die einmonatige Ausschlussklausel eines normativ nicht geltenden Tarifvertrags verweist. Eine unmittelbare AGB-Kontrolle des Tarifvertrags ist dem Arbeitsrichter nach § 310 Abs. 4 Satz 3 BGB i. V. m. § 307 Abs. 3 BGB versagt....mehr

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Betriebsübergang: Unterrich... / 3 Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Unterrichtung

Die unterbliebene oder fehlerhafte Unterrichtung der Arbeitnehmer hat in erster Linie Auswirkungen auf das Recht des Arbeitnehmers, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 6 BGB zu widersprechen. Insbesondere beginnt die Monatsfrist des Abs. 6 bei fehlerhafter Information nicht zu laufen.[1] Der Widerspruch kann dann auch nach Ablauf der Monatsfrist erklärt...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 2.2 Eigenständiges Kündigungsverbot

§ 613a Abs. 4 BGB enthält ein eigenständiges Kündigungsverbot. Es gilt für alle Arbeitnehmer, auch solche, die in einem Kleinbetrieb arbeiten oder noch nicht 6 Monate beschäftigt sind, also nicht unter das KSchG fallen. § 613a Abs. 4 BGB kann auch bei grenzüberschreitendem Betriebsübergang Anwendung finden.[1] Anwendbar ist die 3-wöchige Klagefrist des § 4 KSchG. Die Unwirksa...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 2.2 Regelungsgehalt des § 613a BGB

§ 613a BGB enthält hinsichtlich der Folgen des Betriebsübergangs auf Arbeitsverhältnisse verschiedene Regelungen. Dies sind im Einzelnen: Der Übergang der Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien aus dem Arbeitsverhältnis (Abs. 1 Satz 1) auf den neuen Inhaber, die individualrechtliche Fortgeltung von Rechten und Pflichten, die auf tarifvertraglichen Regelungen beruhen ...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 2.3 Tatbestandsvoraussetzungen

Eine Kündigung ist nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB unwirksam, wenn sie "wegen des Betriebsübergangs" erfolgt. Voraussetzung ist zunächst, dass ein Betriebsübergang durch Rechtsgeschäfte i. S. d. § 613a Abs. 1 BGB vorliegt. Eine analoge Anwendung des § 613a Abs. 4 BGB auf Tatbestände, die keinen Betriebsübergang i. S. d. § 613a Abs. 1 BGB darstellen, ist ausgeschlossen.[1] Der k...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.10 Schwebend unwirksamer Beschluss

Im Gegensatz zum anfechtbaren Beschluss, der schwebend wirksam ist bis zu dessen rechtskräftiger Ungültigerklärung, ist ein Beschluss, der einen Eingriff in unentziehbare, aber verzichtbare Rechte der Wohnungseigentümer zum Gegenstand hat, bis zur Zustimmung des jeweils betroffenen Wohnungseigentümers schwebend unwirksam. Dies hatte der BGH im Jahr 2004[1] klargestellt. Alle...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.5 Zustimmung Dritter erforderlich?

Zunächst einmal stellt sich die Problematik der Zustimmung Drittberechtigter nur dann, wenn sie von der entsprechenden Regelung rechtlich und nicht nur wirtschaftlich beeinträchtigt sind. Drittberechtigte sind die in Abteilung III eingetragenen Grundpfandrechtsgläubiger. Drittberechtigte sind daneben auch die in Abteilung II eingetragenen Inhaber u. a. von Grunddienstbarkeit...mehr

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zfs 06/2025, Herabsetzung d... / 2 Aus den Gründen:

„… [10] 1. Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend hat das BG angenommen, dass der Anwendungsbereich des Klauselersetzungsrechts aus §§ 203 Abs. 4, 164 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 VVG eröffnet ist. Auf der Grundlage dieser Normen kann ein Krankenversicherer eine Bestimmung in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandsk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen

Rn. 110 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zwischen nahen Angehörigen besteht häufig die Bestrebung, die gemeinsame Steuerbelastung durch zivilrechtliche Vereinbarungen zu minimieren. Durch die Verlagerung der Einkunftserzielung auf Angehörige mit keinem oder nur einem geringen Einkommen wird die Ausnutzung von Individualfreibeträgen und/oder die Kappung der Steuerprogression beabsi...mehr

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zfs 06/2025, Herabsetzung d... / Leitsatz

1. Die Ersetzung einer durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärten Regelung in AVB kann nur dann im Sinne des § 164 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 VVG zur Fortführung des Vertrages notwendig sein, wenn infolge der Unwirksamkeit der Klausel mindestens die Voraussetzungen für eine ergänzende Vertragsauslegung gegeben si...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / H. Vereinbarte Vergütungen

Rz. 107 Treffen die Parteien eine Vergütungsvereinbarung und nehmen sie Bezug auf die gesetzliche Vergütung (etwa das Doppelte, Dreifache o.Ä), kann dies zu Auslegungsfragen führen, die gegebenenfalls zur Unbestimmtheit, Unklarheit und damit zur Unwirksamkeit der Vergütungsvereinbarung führen können.[52] Ist die gesetzliche Vergütung nicht näher bezeichnet, dann ist im Zweif...mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / 2. Die neuen Werte

Rz. 27 Die Verfahrenswerte in Abstammungssachen nach § 169 FamFG sind seit Inkrafttreten des FamGKG im Jahre 2009 unverändert geblieben. Der Gesetzgeber hat nach über 15 Jahren endlich Veranlassung gesehen, auch hier die Verfahrenswerte anzuheben. Rz. 28 Allerdings sind von der Anhebung nur die Abstammungssachen nach § 169 Nr. 1 und 4 FamFG betroffen, also Verfahrenmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Voraussetzungen einer Gehaltsumwandlung

Rz. 2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Wird ein bestehender Arbeitsvertrag einvernehmlich dahin geändert, dass der ArbN den vertraglichen Barlohn zukünftig nur in geringerer Höhe beanspruchen kann, und gewährt ihm der ArbG stattdessen Sachlohn zB in Form eines Nutzungsvorteils (Gehaltsumwandlung), so ist der verbliebene Barlohn mit dem Nennwert und der Sachlohn mit den Werten des ...mehr

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ZErb 06/2025, Die Doppelaus... / 1. Zulässigkeit der Gegenwartsbedingung

Steht nach Auslegung der Erklärung fest, dass sie unter eine Gegenwartsbedingung gestellt wurde, hängt die Zulässigkeit der Erklärung insbesondere davon ab, ob § 1947 BGB (analog) auch ein Verbot von Gegenwartsbedingungen normiert. Ausdrücklich hat der BGH zu dieser Frage noch nicht Stellung genommen.[44] In seiner Entscheidung vom 22.3.2023[45] äußert er sich lediglich inso...mehr

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ZErb 06/2025, Die Doppelaus... / 2. Formulierungsbeispiel

Nach dem hier vertretenen Ergebnis bedarf es einer Untersuchung der Erklärung daraufhin, ob sie unter dem Vorbehalt eines rechtlichen oder tatsächlichen Ereignisses steht. Nur in ersterem Fall kann der Ausschlagende seine Erklärung in wirksamer Weise unter die Bedingung stellen, dass das Ereignis eintritt. Bei der Formulierung zu beachten ist dabei, dass eine Auslegung der E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (Abs. 5)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Mit dem dritten Größenmerkmal zur Bestimmung der relevanten Größenkategorie für ein Unternehmen ist nach § 267 Abs. 5 die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer zu ermitteln als der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils zum Quartalsende am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer. Dabei sind auch die im ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 103 [Autor/Zitation] Für kleine Kapitalgesellschaften iSv. § 267 Abs. 1 sieht Abs. 1 Satz 4 verschiedene Erleichterungen vor, um angesichts ihrer beschränkten Ressourcen einer Überlastung durch zu strenge Rechnungslegungsvorgaben vorzubeugen. Nach Halbs. 1 brauchen sie keinen Lagebericht aufzustellen. Halbs. 2 erlaubt es ihnen zudem, den JA später als drei Monate nach Abl...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.3 Schmerzensgeld

Mobbingbetroffene Arbeitnehmer sind nicht auf den Ersatz ihres materiellen Schadens beschränkt, sondern können von dem Mobber u. U. auch eine Geldentschädigung (Schmerzensgeld) als Ausgleich für die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und ihres Persönlichkeitsrechts verlangen. Auch Vertragsverletzungen des Arbeitgebers, z. B. eine Verletzung seiner Fürsorgepflicht, können eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.16 Verjährung des Erstattungsanspruchs, Abs. 14

Rz. 196 Abs. 14 ist durch Gesetz v. 19.12.1985, BStBl I 1985, 735[1] eingefügt worden. Die Vorschrift gilt für alle Festsetzungsfristen, die bei Inkrafttreten des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 am 1.1.1987 noch nicht abgelaufen waren.[2] Nach Abs. 14 läuft die Festsetzungsfrist für eine Steuerfestsetzung nicht ab, soweit ein Erstattungsanspruch des Stpfl. aus derselben Steu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Begriff der Wirksamkeit/Unwirksamkeit

Rn. 165 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Wirksamkeit (Effektivität) einer Bewertungseinheit bezeichnet den Umfang, in dem sich die verlässlich gemessenen gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme in Bezug auf das abgesicherte Risiko in gleicher Höhe gegenüberstehen (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 48). Rn. 166 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Unwirksamkeit (Ineffektivität) entste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zweistufige Vorgehensweise (gesichertes und nicht gesichertes Risiko)

Rn. 288 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gleichen sich die positiven und negativen Wertänderungen bzw. Zahlungsstromänderungen von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten auf der Basis des gesicherten Risikos vollständig aus, werden diese saldiert und weder in den Wertansätzen der Grundgeschäfte bzw. Sicherungsinstrumente noch in der GuV erfasst (sog. kompensatorische Bewertung)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Sog. Short Cut-Methode (Critical Terms Match)

Rn. 203 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei perfekten Micro-Hedges spricht nach dem Gesetzgeber (vgl. BR-Drs. 344/08, S. 126) – wenn i. R.e. Bewertungseinheit die Parameter (insbesondere Währung, Nominalbetrag, Laufzeit, Zinstermine) von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument nur unwesentlich voneinander abweichen (vgl. ebenso DGRV (2023), Teil 1, Kap. D. II. 4.3.6) und dadurch di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Grundsatz: Zweistufiges Vorgehen

Rn. 176 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für die Ermittlung des buchungsrelevanten Betrags ist der Betrag der bisherigen Unwirksamkeit der Sicherungsbeziehung rechnerisch zu ermitteln (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 65). Ebenso wie bei der Ermittlung der (Un-)Wirksamkeit einer Bewertungseinheit ist auch bei der handelsrechtlichen Abbildung derselben sowohl beim Grundgeschäft als auc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Ausweis von unwirksamen Beträgen und Wertänderungen von nicht gesicherten Risiken in der Bilanz

Rn. 351 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Betrag der Unwirksamkeit (Ineffektivität) einer Bewertungseinheit dergestalt, dass ein "ungesicherter unrealisierter Verlust" verbleibt (vgl. BMJ (2007), S. 118), ist durch die Bildung einer Rückstellung für Bewertungseinheiten bilanziell abzubilden (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 66, 82f.); dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Methoden und Verfahren zur Messung der Wirksamkeit

Rn. 192 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Auswahl der Methode bzw. des Verfahrens zur Feststellung der Wirksamkeit bleibt nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers grds. dem UN überlassen (vgl. BR-Drs. 344/08, S. 127; BT-Drs. 16/12407, S. 169; IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 52f.; zu den verschiedenen Methoden auch Kuhn/Scharpf (2006), Rn. 2590ff.; DGRV (2023), Teil 1, Kap. D. I...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Prospektive und retrospektive Wirksamkeit

Rn. 173 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 § 254 intendiert, dass ein UN zu Beginn einer Sicherungsbeziehung und zu jedem BilSt positiv feststellen muss, dass und in welchem Umfang sich gegenläufige Wertänderungen oder Zahlungsströme einer Bewertungseinheit am BilSt (retrospektiv) tatsächlich ausgeglichen haben und voraussichtlich in Zukunft (prospektiv) ausgleichen werden (vgl. BT-D...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Methode zur Ermittlung der Wirksamkeit bei antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 370 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Wahl der Methode zur Ermittlung der Wirksamkeit (Effektivität) hat entscheidenden Einfluss auf den Umfang der zu erfassenden ineffektiven Beträge (Unwirksamkeit). Es steht dem Bilanzierenden frei, die für ihn sachgerechte Methode zur Ermittlung des Betrags der Unwirksamkeit zu wählen. Diese ist zu dokumentieren und stetig anzuwenden. Rn....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Messung der Hedge-Effektivität

Rn. 460 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Hedge-Effektivität bezeichnet den Grad der Wirksamkeit der Absicherung, zu dem sich Fair Value- oder Cashflow-Änderungen des Sicherungsinstruments und die Fair Value-Änderungen bzw. Cashflow-Änderungen des gesicherten Grundgeschäfts ausgleichen. Hedge-Ineffektivität bezeichnet hingegen die Unwirksamkeit der Absicherung, d. h. das Ausmaß, zu ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Durchbuchungs- versus Einfrierungsmethode

Rn. 303 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber ist in seinen Ausführungen zu § 340h (Währungsumrechnung) missverständlich: "Da § 254 keine Vorschriften zur Art und Weise der bilanziellen Erfassung von Bewertungseinheiten enthält, bleibt es den Unternehmen weiterhin selbst überlassen, die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme entweder ‚durchzubuchen’ oder die Bi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 VG und Schulden sind grds. einzeln zu bewerten (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3); Aufwendungen und Erträge dürfen nicht verrechnet werden (vgl. 246 Abs. 2 Satz 1). Die Möglichkeit, Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente zu Bewertungseinheiten zusammenzufassen, ist eine gesetzlich geregelte Ausnahme von den vorstehend genannten Grundsätzen (vgl. WP-H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Besonderheiten der Beurteilung der Wirksamkeit bei antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 211 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Besonderheit der Beurteilung der Wirksamkeit bei antizipativen Bewertungseinheiten besteht darin, dass ein Grundgeschäft (erwartete Transaktion) noch nicht vertraglich vereinbart ist. Daher muss das Grundgeschäft für die Beurteilung der Wirksamkeit simuliert werden. Dies gelingt u. a. mittels der sog. Hypothetischen Derivate-Methode. Bei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Umfang der Wirksamkeit ist nicht (mehr) feststellbar

Rn. 171 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wenn der Umfang der Wirksamkeit einer Bewertungseinheit – d. h. der Betrag einer bisherigen Unwirksamkeit einer Sicherungsbeziehung – zum BilSt nicht (mehr) rechnerisch feststellbar ist, ist unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips anzunehmen, dass keine wirksame Bewertungseinheit (mehr) besteht (vgl. ebenso Petersen/Zwirner (2009), Kap....mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abtretungsverbote

Rn. 34 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Enthalten die zwischen Lieferanten und Abnehmer vereinbarten AGB ein auf § 399 BGB gestütztes Abtretungsverbot für Kaufpreisforderungen gegenüber den Abnehmern, scheidet eine rechtlich wirksame Veräußerung dieser Forderung grds. aus. Stattdessen bewirkt das Abtretungsverbot eine schwebende Unwirksamkeit der Forderungsabtretung, die nur durch ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Absicherung einer variabel verzinslichen Verbindlichkeit mittels eines Payer-Zinsswaps

Rn. 345 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird eine variabel verzinsliche Verbindlichkeit mittels eines Payer-Zinsswaps (Festsatzzahler) gegen das Risiko steigender Zinsen (Zahlungsstromrisiko) gesichert, ist nach § 254 eine aus dem Rückgang des Marktzinsniveaus resultierende negative Marktwertänderung des Zinsswaps (Clean Price) nicht als Drohverlustrückstellung zu passivieren. Unbe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Ausweis von unwirksamen Beträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 358 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Hinsichtlich des Ausweises der Beträge in der GuV, die als Unwirksamkeit (des abgesicherten Risikos) ermittelt wurden, werden vom Gesetzgeber keine Vorgaben gemacht. Diese Beträge können wie bisher in denjenigen Positionen der GuV gezeigt werden, in denen auch die Wertänderungen der Grundgeschäfte – ggf. in Abhängigkeit der jeweiligen Bestan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 382 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Jede Bewertungseinheit wird irgendwann einmal planmäßig oder vorzeitig aufgelöst. Als Auflösungsgründe kommen mitunter in Betracht (vgl. auch IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 47; Schwabauer/Mujkanovic, StuB 2015, S. 163ff.):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Eignung als Sicherungsinstrument

Rn. 114 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die als Sicherungsinstrumente vorgesehenen Finanzinstrumente sind im Zeitpunkt der Begründung der Bewertungseinheit auf ihre Eignung zur Absicherung gegen das definierte und abzusichernde Risiko hin zu untersuchen (vgl. auch BR-Drs. 344/08, S. 126; ebenso IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 38: "Die als Sicherungsinstrumente vorgesehenen Finanzinstrum...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzielle Abbildung von antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 373 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ggf. festgestellte ineffektive Beträge auf Basis des gesicherten Risikos sind stets sofort imparitätisch ergebniswirksam als Rückstellung zu erfassen. Gleiches gilt für Wertänderungen, die auf nicht gesicherte Risiken entfallen. Dabei wird simuliert, dass das geplante Grundgeschäft bereits abgeschlossen wurde, um zu ermitteln, ob sich die We...mehr