Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / C. Faktisches Arbeitsverhältnis

Rz. 71 In der Zeit zwischen Tätigkeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer und der Berufung auf die Nichtigkeit oder die Anfechtung des Arbeitsvertrages durch einen der beiden Vertragspartner besteht nach ganz herrschender Meinung ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis. Aus ihm resultieren quasi vertragliche Ansprüche, nach denen das Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit, solang...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Grundsatz und Rechtsgrundlagen des Urlaubsanspruchs

Rz. 1642 Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG). Der Anspruch an sich wie auch seine nähere Ausgestaltung wird durch das BUrlG und die einschlägigen Tarifverträge bestimmt. Es handelt sich um einen privatrechtlichen und persönlichen Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergüt...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Arten von Provisionen

Rz. 1495 Es gibt verschiedene Arten von Provisionen. Eine in Prozenten ausgedrückte Beteiligung am Wert der Geschäfte, die durch die angestellte Vertriebskraft zustande gekommen sind, nennt man im Allgemeinen Vermittlungsprovision (MünchArbR/Hexel, § 20 Rn 37). Ist der Arbeitnehmer zum Abschluss der Geschäfte berechtigt, erhält er bei erfolgreichem Abschluss eines Geschäfts ...mehr

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§ 19 AGG / II. Mittelbare Benachteiligung

Rz. 34 Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines unzulässigen Differenzierungsmerkmales ggü. anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges sachliches Ziel gerechtfertigt und...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Begrenzung der Inhaltskontrolle durch § 307 Abs. 3 BGB

Rz. 742 Nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB kommen die AGB-rechtlichen Vorschriften zur Inhaltskontrolle nur für solche Bestimmungen in AGB infrage, durch die von Rechtsvorschriften abgewichen wird oder durch die ergänzende Regelungen vereinbart werden. Zu diesen "Rechtsvorschriften" sollen auch ungeschriebene, allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze zählen (BAG v. 27.7.2005 – 7 AZR 48...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Schuldrechtlich vermittelte Beherrschung

... oder unmittelbar oder mittelbar ein Anspruch auf mehr als die Hälfte des Gewinns oder des Liquidationserlöses dieser Gesellschaft zusteht. Rz. 216 [Autor/Stand] (Auch) Schuldrechtliche Beherrschungskriterien. Eine Beherrschung i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 liegt nach § 7 Abs. 2 dann vor, wenn wenigstens eines der dort aufgeführten Beherrschungskriterien erfüllt ist (s. Rz. 181...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Nebenpflichten

Rz. 1470 Als Nebenpflichten obliegen dem Außendienstmitarbeiter wie dem Handelsvertreter ausgeprägte Interessenwahrnehmungs- und Sorgfaltspflichten. Zu ihnen gehören umfassende Berichts- und Informationspflichten (Küstner/Thume/Castelletti, HdB-VertR, Bd. III, Kap. 3 Rn 8 ff.). Die angestellte Vertriebskraft muss ihrem Arbeitgeber alles mitteilen, was für diesen von Interess...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / IV. Streitwertkatalog

Rz. 50 Zur Vereinheitlichung der Streitwerte haben sich Präsidenten und Präsidentinnen der LAG im Mai 2013 auf einen bundeseinheitlichen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit geeinigt. Bei der ersten Fassung war die Anwaltschaft nicht involviert, welches zu erheblicher Kritik geführt hat (siehe Selzer, FA 2014, 258 ff.). Nunmehr wurde der Streitwertkatalog für die...mehr

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ZErb 08/2023, Zur Irrtumsan... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten erstreben eine Klärung der Erbfolge im Erbscheinsverfahren. Der Erblasser ist am 3.7.2018 verstorben, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen. Die Beteiligte zu 1 ist die Witwe des Erblassers, der Beteiligte zu 2 ein gemeinsames Kind. Sämtliche Abkömmlinge des Erblassers schlugen durch notariell beglaubigte Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Wahlausschreiben

Rz. 182 Der Wahlvorstand hat nach § 3 WO ein Wahlausschreiben zu erlassen, das von dem oder der Vorsitzenden des Wahlvorstandes und mindestens einem weiteren Beisitzer zu unterzeichnen ist. Mit Aushang des Wahlausschreibens ist die Wahl offiziell eingeleitet. Rz. 183 Aufgrund des Wahlausschreibens steht fest – und ist den Mitarbeitern bekannt gegeben –, auf welche Weise wie v...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Befristung ohne Sachgrund

Rz. 179 Nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist eine Befristung ohne sachlichen Grund – wie schon gem. § 1 Abs. 1 S. 1 BeschFG a.F. – nur bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG setzt keine Vereinbarung der Parteien voraus, die Befristung auf diese Rechtsgrundlage stützen zu wollen. Ausreichend ist, dass die Voraus...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Bezugnahmeklauseln und Tarifverträge

Rz. 843 Bei den Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge wird wie folgt begrifflich unterschieden: Sofern im Arbeitsvertrag auf einen bestimmten, näher definierten gültigen Tarifvertrag verwiesen wird, und wenn gleichzeitig ein bestimmter Stichtag genannt wird, ist von einer statischen Verweisung auszugehen. Dies hat zur rechtlichen Folge, dass spätere tarifliche Änderungen ohne...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / g) Befristung mit Sachgrund

Rz. 224 Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist gem. § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG auch zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund für eine Befristung liegt nach dieser Vorschrift insb. vor:mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Vertragsmuster

Rz. 1613 Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Die Firma _________________________ – im Folgenden auch "Firma" genannt – und Herr/Frau _________________________ – im Folgenden auch "Vertriebskraft" genannt – vereinbaren Folgendes: § 1 Rechtsstellung der Vertriebskraft, Vertragsgebiet Die Vertriebskraf...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Verdachtskündigung

Rz. 273 Der Verdacht einer Pflichtverletzung stellt gegenüber dem verhaltensbezogenen Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (BAG v. 31.1.2019 – 2 AZR 426/18, Rn 20; BAG v. 18.6.2015 – 2 AZR 256/14, Rn 20). Der Verdacht kann eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers bedi...mehr

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Urlaub: Erteilung / 7 Urlaubserteilung bei Kündigung

Mit dem Ausspruch einer Kündigung gehen regelmäßig besondere Probleme hinsichtlich der Urlaubsgewährung einher: Bereits erfolgte Urlaubsfestlegung Hat der Arbeitgeber den Urlaub bereits festgelegt und kommt es danach zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wird die Festlegung des Urlaubszeitpunkts nur hinfällig, wenn sie sich auf einen nach der Beendigung des Arbeitsverhä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.4 Tatsächliche Durchführung und Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung

Rz. 106 Schließen Gesellschafter und Gesellschaft einen schuldrechtlichen Vertrag, ist dies Ausdruck dafür, dass beide Parteien ihre Beziehungen als Teilnahme am Marktgeschehen auffassen und daher keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vorliegt. Ein schuldrechtlicher Vertrag kann diese Funktion nur erfüllen, wenn er tatsächlich durchgeführt wird. Der Besteuerung zugrunde...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.2 Rückabwicklung durch Aktivierung des Rückgewähranspruchs

Rz. 289 Die Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung in dem hier verstandenen Sinn liegt darin, dass der Gesellschafter den erhaltenen Vermögensvorteil auf die Gesellschaft zurück überträgt. Zu unterscheiden ist der Fall, in dem der Gesellschafter dies aufgrund eines zivilrechtlich bestehenden Rückgewähranspruchs tut, von dem Fall, indem der Vorteil ohne Verpflicht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.1.1 Verhältnis zum materiellen Handelsrecht

Rz. 15 Das Verhältnis des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung zum Handelsrecht ist eine der wichtigsten systematischen Fragen des Rechts der verdeckten Gewinnausschüttung. Historisch gesehen hat sich die steuerliche Rspr. zur verdeckten Gewinnausschüttung soweit wie möglich an das Handelsrecht angelehnt bzw. handelsrechtliche Maßstäbe übernommen. Insbesondere gilt di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.1 Notwendigkeit einer Vereinbarung

Rz. 143 Aus den beiden Grundgedanken, die die Rechtsprechung des BFH zum beherrschenden Gesellschafter prägen (vgl. Rz. 117), folgt, dass eine Leistung an den beherrschenden Gesellschafter, auch wenn sie angemessen ist, nur dann schuldrechtlich veranlasst und damit keine verdeckte Gewinnausschüttung ist, wenn sie im vorhinein, klar und eindeutig nach Grund und Höhe durch ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.1 Hinzurechnung außerhalb der Bilanz

Rz. 212 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung dient nach § 8 Abs. 3 KStG der Sicherung der Besteuerung des Einkommens der Körperschaft als Ausdruck der steuerlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dementsprechend ist eine Korrektur trotz vorgetäuschter schuldrechtlicher, tatsächlich aber gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nicht erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Gültigkeit nicht elektronischer Übermittlung (Abs. 4)

Rz. 5 In den Fällen des § 17 Abs. 1 u. 2 EUAHiG ist eine elektronische Übermittlung der Standardformblätter und anderen Unterlagen vorgeschrieben. Wird dieses Gebot missachtet, könnte dies zur Unwirksamkeit (z. B. wegen Verfristung) oder Ungültigkeit der erhaltenen Informationen führen. In den Fällen des § 17 Abs. 3 EUAHiG, für die eine elektronische Übermittlung ausscheidet...mehr

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Modernisierung der Heizungs... / 2 Heizungsmodernisierung

Der Austausch einer Heizungsanlage gegen eine neue, energieeinsparende, moderne Heizung ist zunächst eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nr. 1 BGB. Voraussetzung ist, dass Endenergie nachhaltig eingespart wird und somit eine energetische Modernisierung vorliegt. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann der Vermieter nach §§ 559 ff. BGB die Miete um 8 % der für die Woh...mehr

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Kündigung / 14.1 Unwirksamkeit

Die Kündigung kann aus verschiedensten Gründen unwirksam sein: 14.1.1 Verstoß gegen ein Kündigungsverbot Eine Reihe von Gesetzen enthalten Kündigungsverbote wie folgt: Das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 2 GG sowie § 7 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) schließen jede Kündigung nur wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat, der Herk...mehr

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Kündigung / 20.3 Unwirksamkeit der Kündigung

20.3.1 Ordentliche Kündigung Das Gericht kann dann durch Urteil das Arbeitsverhältnis auflösen, wenn es feststellt, dass die Kündigung unwirksam ist. Die Unwirksamkeit der Kündigung muss jedoch – zumindest auch – auf der Sozialwidrigkeit beruhen[1] (vgl. Allgemeiner Kündigungsschutz). Das heißt, dass im Fall einer Kündigung, die nur aufgrund Formfehlers, beispielsweise der fe...mehr

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Kündigung / 14 Unwirksamkeit/Umdeutung/Annahmeverzug

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie führt als Rechtsfolge zur Beendigung des Arbeitsvertrages. Sie tritt ein, ohne dass der andere Vertragspartner damit einverstanden sein muss. In strengem Rechtssinne gibt es daher die "Annahme" einer Kündigung nicht. Hierin kann jedoch ein Aufhebungsvertrag zu sehen sein, wenn beispielsweise der Arbe...mehr

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Kündigung / 14.1.4 Die Kündigung ist ansonsten unwirksam

Für eine ohne Einhaltung des Beteiligungsverfahrens ausgesprochene Kündigung gibt es keine Heilung. Die Kündigung ist erneut, jetzt unter Beachtung des jeweiligen Verfahrens, zu erklären.mehr

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Kündigung / 14.1.2 Fehlende behördliche Zustimmung wie z. B.

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Kündigung / 23.3 Fehlende oder fehlerhafte Anhörung

Eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats ist absolut unwirksam (§ 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Die hierauf beruhende Unwirksamkeit der Kündigung muss der Arbeitnehmer innerhalb der 3–Wochen–Klagefrist gemäß § 4 KSchG und in jedem Verfahren arbeitsgerichtlich geltend machen. Fehler im Anhörungsverfahren führen dann zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn diese Mänge...mehr

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Kündigung / 14.1.6 Fehlen der materiellen Kündigungsvoraussetzungen

§ 1 KSchG erklärt ausdrücklich eine Kündigung für unwirksam, die nicht sozial gerechtfertigt ist. Es muss ein im Gesetz anerkannter Kündigungsgrund gegeben sein. Dabei dürfen nur die Gründe berücksichtigt werden, die der Arbeitgeber gegenüber der Personalvertretung im Beteiligungsverfahren angegeben hat.mehr

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Kündigung / 14.1.3 Fehlende Beteiligung der Personalvertretung

Die Personalvertretung muss der außerordentlichen Kündigung von Mitgliedern der Personalvertretung, der Jugendvertretung und Ersatzmitgliedern während der Dauer der Vertretung, des Wahlvorstands, eines Wahlbewerbers oder Vertrauensmanns der Schwerbehinderten ausdrücklich zustimmen. Des Weiteren ist sie vor jeder ordentlichen wie außerordentlichen Kündigung anzuhören.mehr

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Kündigung / 22.7 Folgen fehlerhafter Beteiligung

Der Gesetzgeber hat an die fehlerhafte Beteiligung der Personalvertretung eine schwerwiegende Sanktion geknüpft: "Eine Kündigung ist unwirksam, wenn der Personalrat nicht beteiligt worden ist." (§ 85 Abs. 3BPersVG und § 86 Satz 4 BPersVG).[1] Die Vorschrift gilt sowohl für ordentliche als auch für außerordentliche Kündigungen. Sie findet Anwendung, falls der Personalrat über...mehr

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Kündigung / 14.1.1 Verstoß gegen ein Kündigungsverbot

Eine Reihe von Gesetzen enthalten Kündigungsverbote wie folgt: Das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 2 GG sowie § 7 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) schließen jede Kündigung nur wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat, der Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Weltanschauung aus. Die in Art. 4 GG garantierte fre...mehr

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Kündigung / 20.3.1 Ordentliche Kündigung

Das Gericht kann dann durch Urteil das Arbeitsverhältnis auflösen, wenn es feststellt, dass die Kündigung unwirksam ist. Die Unwirksamkeit der Kündigung muss jedoch – zumindest auch – auf der Sozialwidrigkeit beruhen[1] (vgl. Allgemeiner Kündigungsschutz). Das heißt, dass im Fall einer Kündigung, die nur aufgrund Formfehlers, beispielsweise der fehlenden Vollmacht des Kündig...mehr

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Kündigung / 20.3.3 Änderungskündigung

Hier erfolgt die Prüfung wie bei der ordentlichen Kündigung. Sollte der seltene Fall der außerordentlichen Änderungskündigung vorliegen, so würden die zur außerordentlichen Kündigung aufgezeigten Grundsätze gelten. Wenn der Arbeitnehmer die Änderungskündigung (Punkt 20.3.3) unter Vorbehalt angenommen hat, so ist der Auflösungsantrag unzulässig.[1] Der Grund liegt darin, dass d...mehr

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Kündigung / 7.7.5 Krankheitsbedingte Kündigung und Benachteiligung nach dem AGG

Nach § 2 Abs. 4 AGG gelten für Kündigungen, die unter das KSchG fallen, ausschließlich die Vorschriften des Kündigungsrechts. Das bedeutet aber nicht, dass das AGG deshalb nicht zu berücksichtigen ist, sondern die Diskriminierungsverbote sind Bestandteil der Überprüfung der Sozialwidrigkeit der Kündigung. Eine Kündigung, die eine verbotene Benachteiligung darstellt, ist imme...mehr

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Kündigung / 14.2 Umdeutung (Konversion)

Eine Kündigung, die aus irgendeinem Grunde rechtsunwirksam ist, kann trotzdem im Wege der Umdeutung Rechtswirkung erlangen. Grundlage hierfür ist § 140 BGB. Danach gilt, sofern ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts genügt, das Letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde. Im Falle ei...mehr

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Kündigung / 14.1.5 Nichteinhaltung der Formalien

Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung bestimmter Fristen zu bestimmten Zeitpunkten auszusprechen. Praxis-Beispiel § 34 TVöD mit einer Frist von 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres. A kündigt B am 1.6. zum 30.6; C kündigt D am 1.6. zum 31.7. Diese Kündigungen sind zunächst hinsichtlich des vorgesehenen Zeitpunkts unwirksam, da nicht die 6 Wochen eingehalte...mehr

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Kündigung / 14.3.1 Bestehendes Arbeitsverhältnis

Ist die Kündigung unwirksam, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Ruht jedoch die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers, scheidet Annahmeverzug aus. Desgleichen auch, wenn der Vertrag nichtig ist oder wirksam angefochten wurde.mehr

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Kündigung / 14.3.2 Angebot der Arbeitsleistung

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer die Leistung so anbieten, wie er sie zu bewirken hat (§ 294 BGB). Er muss persönlich, zur rechten Zeit, am rechten Ort in der richtigen Art und Weise genau die von ihm vertraglich geschuldete Leistung anbieten. Praxis-Beispiel Dem Fahrer des städtischen Busses wird die Fahrerlaubnis entzogen. Nach der fristlosen Kündigung schickt er 3 Tage ...mehr

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Kündigung / 19.6.3 Sonstige Unwirksamkeitsgründe

Daneben kann der Arbeitnehmer auch außerhalb des KSchG gelegene Gründe für die Unwirksamkeit der Kündigung vorbringen. Unter anderem können folgende Gründe, die außerhalb des KSchG liegen, eine Kündigungsschutzklage begründen: kein Zugang Frist für Endtermin falsch (z. B. nicht 6 Wochen zum Quartal) 2-Wochenfrist für die Erklärung der außerordentlichen Kündigung nicht eingehalte...mehr

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Kündigung / 14.3 Annahmeverzug

Bei der fristlosen Kündigung verbindet der Arbeitgeber mit der Kündigungserklärung zugleich seine Ablehnung weiterer Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Im Fall der ordentlichen Kündigung wird der Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist beschäftigt, aber auch hier wird die weitere Arbeitsleistung über den Kündigungstermin hinaus abgelehnt. Ist nun die vom Arbeitgeber au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1.4 Exkurs: Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft

Rz. 10 Für die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft trifft die AO keine Sonderregelung, sodass die Bestimmungen des GVG anzuwenden sind. Das verfassungsrechtliche Gebot des gesetzlichen Richters[1] gilt für die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft nicht, auch nicht entsprechend.[2] Demgemäß ist die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft keine Verfahrensvoraussetzung für das st...mehr

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Kündigung / 19.12 Urteil

Kommt es nicht zum oben beschriebenen Vergleich, so entscheidet das Gericht durch ein Urteil. Danach wird entweder das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses im Wortlaut des Antrags festgestellt oder die Klage wird abgewiesen. Gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel gegeben. Ein Sonderfall stellt die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil dar. Bei einer ordentlichen ...mehr

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Kündigung / 23.1 Anhörungspflicht

Der Betriebsrat ist vor jeder ordentlichen wie außerordentlichen Kündigung zu hören (§ 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Auch vor jeder Änderungskündigung ist der Betriebsrat zwingend zu hören, selbst wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltlos annimmt.[1] Führt die Änderungskündigung zugleich zu einer Versetzung, ist daneben noch das Mitbestimmungsrecht gemäß § 99 Betr...mehr

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Kündigung / 23.5 Anhörung bei Änderungskündigung

Bei der Betriebsratsanhörung ist zu beachten, dass die Änderungskündigung 2 Mitwirkungsrechte auslöst, nämlich einmal die Beteiligung bei der Kündigung (§ 102 BetrVG bzw. § 103 BetrVG bei Betriebsräten) und die Anhörung zu einer Versetzung (§ 99 BetrVG). Widerspricht der Betriebsrat der Kündigung, erklärt aber keine Zustimmungsverweigerung zur beabsichtigten Versetzung, ergeb...mehr

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Kündigung / 15.5.1 Vor einem Urteil der 1. Instanz

Vor einem Urteil der ersten Instanz sieht der Große Senat in der Regel ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers daran, den Arbeitnehmer nicht beschäftigen zu müssen. Ausnahmen hiervon hält der Große Senat für möglich, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist. Dies wird die seltensten Fälle erfassen. Offensichtlich ist nach Ansicht des Großen Senats ein sehr anspru...mehr

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Kündigung / 14.3.3 Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer muss in der Lage sein, die Leistung anzubieten. Praxis-Beispiel Der wegen alkoholbedingten Entzugs der Fahrerlaubnis fristlos gekündigte Busfahrer der Stadt A kommt am Morgen nach der Übergabe der Kündigungserklärung pünktlich zum vorgesehenen Schichtbeginn und bietet an, den Bus auf der eingeplanten Strecke zu fahren. Hier fehlt es an der Leistungsfähigkeit d...mehr

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Kündigung / 20.1 Rechtsgrundlage

Anders als im Fall des Aufhebungs- oder Auflösungsvertrags ist hier nicht Grundlage der TVöD oder der Grundsatz der Vertragsfreiheit, sondern § 9 KSchG und für die Fälle der außerordentlichen Kündigung § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG. Während in den erstgenannten Fällen eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur zustande kommt, wenn beide Seiten, also Arbeitg...mehr

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Kündigung / 5.5.1 Zeitliche Geltung

Der Sonderkündigungsschutz findet keine Anwendung, soweit eine der in § 173 SGB IX angeführten Ausnahmen greift. Die wichtigste Ausnahme enthält § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX. Eine Kündigung oder sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der ersten 6 Monate bedarf keiner Zustimmung. Unter Umständen kommt allerdings wie bei § 1 KSchG bei einem engen Zusammenhang eine Z...mehr