Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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§ 24 Erbvertrag / b) Rechtswirkung der Wechselbezüglichkeit

Rz. 28 Die Nichtigkeit einer vertragsmäßigen Verfügung führt nach § 2298 Abs. 1 BGB dann zur Unwirksamkeit des ganzen Erbvertrags, wenn in ihm von beiden Teilen vertragsmäßige Verfügungen getroffen worden sind. Von dieser gegenseitigen Abhängigkeit (Wechselbezüglichkeit oder Korrespektivität) nach § 2298 Abs. 1 BGB ist immer auszugehen, wenn nicht ein anderer Wille der Vertr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung, sonstige Rechtsbehelfe.

Rn 5 Verfahrensrügen gg einzelne Vollstreckungsmaßnahmen scheiden aus. Zulässige Rechtsbehelfe sind in derartigen Fällen die Erinnerung nach § 766 bzw die sofortige Beschwerde nach § 793. Treffen Einwendungen nach § 767 I mit solchen nach § 766 zusammen, sind beide Rechtsbehelfe nebeneinander statthaft (BGH NJW 92, 2159, 2160 [BGH 07.05.1992 - IX ZR 175/91]). Ist der Titel a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Berücksichtigung von Amts wegen notwendig.

Rn 3 Aus Sicht des Europarechts verlangt außerdem der Effektivitätsgrundsatz, dass eine rechtswidrige AGB-Klausel, deren Unwirksamkeit im Unterlassungsklageverfahren bereits festgestellt wurde, auch in vertragsrechtlichen Streitigkeiten mit demselben Verwender von den Gerichten nicht mehr angewandt wird, und zwar vAw (EuGH 26.4.12 – Rs C-472/10 Rz 38 und 43). Die Vorschrift ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, AGG ... / 3.3 Unterschiede KSchG/AGG: Sanktionen

Rz. 11 Die Unsicherheit im Hinblick auf die vollständige Abdeckung der europäischen Vorgaben gilt auch für die Sanktionen. Nun stellen Art. 15 Richtlinie 2000/43/EG und Art. 17 Richtlinie 2000/78/EG es in die Verantwortung und das Ermessen der Mitgliedstaaten, Sanktionen festzulegen, die bei einem Verstoß gegen die einzelstaatlichen Vorschriften zur Anwendung dieser Richtlin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streit um die Wirksamkeit des Prozessvergleichs.

Rn 235 Es bleibt im Streit um die Wirksamkeit eines Vergleichs, namentlich bei Fortsetzung des Rechtsstreits beim Wert der ursprünglich gestellten Anträge (BGH AGS 20, 284 [BGH 09.10.2019 - IV ZR 171/18]; MDR 12, 1436 [BGH 19.09.2012 - V ZB 56/12]); mitverglichene Gegenstände führen nur zur Werterhöhung, soweit sie nunmehr in den Rechtsstreit einbezogen werden (hM, Übersicht...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / 3. Verzeihung

Rz. 35 Die Pflichtteilsentziehung entfaltet ihre Wirksamkeit erst mit Eintritt des Erbfalls und führt zum Erlöschen sämtlicher Pflichtteilsansprüche des von der Entziehung Betroffenen. Das Pflichtteilsentziehungsrecht erlischt bzw. die Pflichtteilsentziehung wird unwirksam durch Verzeihung. Diese ist grundsätzlich unwiderruflich. Eine Verzeihung liegt vor, wenn der Erblasser...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / IV. Bestellung eines Erbbaurechts durch den Vorerben

Rz. 132 Besonders sorgfältig ist die Rechtslage zu eruieren bei der Bestellung eines Erbbaurechts durch den Vorerben an einem in den Nachlass fallenden Grundstück. Zwar sind sämtliche Verfügungen des Vorerben zunächst wirksam und die Unwirksamkeit aufgrund eines Verstoßes gegen die §§ 2113 ff. BGB tritt erst mit dem Nacherbfall ein (vgl. ausführlich Rdn 10 ff.). Auch steht d...mehr

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ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 1. Ausschlagung des Zugewendeten durch den Überlebenden bzw. durch Dritte

Ebenso kann sich der überlebende Ehegatte von den Bindungswirkungen befreien, wenn er das ihm Zugewendete (Erbschaft, Erbteil, Vermächtnis oder Auflage) fristgerecht (§ 1944 BGB) ausschlägt (§ 2271 Abs. 2 BGB). Bevor der überlebende Ehegatte neu verfügt, muss er seine Verfügung widerrufen – ohne Widerruf bleibt diese bestehen, der Ehegatte wird nur von den Bindungswirkungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mängel der Verpflichtungserklärung.

Rn 57 Ist die beurkundete Verpflichtungserklärung nichtig, bleibt die Unterwerfungserklärung dennoch wirksam, wenn sie nicht selbst gg ein gesetzliches Verbot verstößt. Der Schuldner kann die Nichtigkeit der Verpflichtungserklärung nur im Weg der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen; § 767 II gilt nicht (§ 797 IV; vgl § 767 Rn 41). § 139 BGB ist nicht anwendbar (BGHZ 154...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / 5. Mitwirkungsverbote (§§ 7, 24, 27 BeurkG)

Rz. 39 Bereits durch die Regelung des § 7 BeurkG ist normiert, dass Beurkundungen, welche dem Notar oder ihm nahestehenden Personen einen rechtlichen Vorteil verschaffen, die Unwirksamkeit der Verfügung zur Folge haben.[24] Hinsichtlich der Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen ist darüber hinaus § 27 BeurkG zu beachten. Dieser stellt klar, dass keine Verfügungen von T...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Genehmigungserklärung.

Rn 15 Die Genehmigung erfolgt idR durch ausdrückliche Erklärung ggü dem Gericht, dem Gegner oder dem Vertreter. Sie kann aber auch schlüssig (stillschweigend) erklärt werden (BGH NJW 21, 1956 Rz 10), zB durch Weiterführen des Prozesses (RGZ 47, 413, 415) oder durch nachträgliche Erteilung einer Vollmacht (BGH NJW 53, 1470; GmS-OGB BGHZ 91, 111, 115; BGH Beschl v 14.12.17 – V...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / I. Bedeutung und Umfang der Bindungswirkung vertragsmäßiger Verfügungen

Rz. 6 Die erbvertragliche Bindungswirkung vertragsmäßiger Verfügungen entfaltet gem. § 2289 Abs. 1 BGB Wirkungen sowohl für frühere als auch für spätere letztwillige Verfügungen: Frühere letztwillige Verfügungen werden aufgehoben (S. 1), spätere letztwillige Verfügungen sind unwirksam (S. 2) – allerdings jeweils nur, soweit sie das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträc...mehr

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zfs 08/2025, Rechtsschutz f... / 2 Aus den Gründen: "…"

Das LG hat dem Deckungsbegehren des Kl. zu Recht Folge gegeben. Der Rechtsschutzfall ist im Schadenersatz-Rechtsschutz nach Nr. 7.1.1, 4.1 ARB 2009 unstreitig eingetreten, der vom Umfang des vereinbarten Privat-, Berufs- und Familien-Verkehrs-Rechtsschutzes erfasst wird (Nr. 6.1.3 ARB 2009) … Die Bekl. kann sich nicht mit Erfolg gemäß Nr. 23.1.1 ARB 2009 auf das Fehlen hinrei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kostenlast.

Rn 10 Führt der Mangel der Vollmacht zur Abweisung der Klage oder zur Verwerfung des Rechtsmittels oder ergeht sonst eine Endentscheidung gg die nicht ordnungsgemäß vertretene Partei, sind die Kosten abw von §§ 91 ff demjenigen aufzuerlegen, der das Auftreten des vollmachtlosen Vertreters veranlasst hat (hM BGH NJW 93, 1865; NJW-RR 98, 63; BAG NZA 05, 1076, 1077; Bambg OLGR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirksamwerden.

Rn 5 Wirksam werden Beschlüsse, wenn sie den betroffenen Parteien bekannt gemacht worden sind (BGHZ 25, 60, 63 = NJW 57, 1480, BGHZ 164, 347, 351 = NJW 05, 3724; BGH NJW 18, 558; Zö/Feskorn § 329 Rz 7). Wann dies der Fall ist, ist einzelfallabhängig. Bereits mit ihrer Verkündung werden Beschlüsse ggü den Parteien wirksam, wenn ihre Zustellung nicht vorgeschrieben ist. Handel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 8 Verfahrensverstöße können mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden. Ein Verstoß gg das Öffentlichkeitsgebot führt zur Unwirksamkeit der Versteigerung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beseitigung.

Rn 16 Weil der Verwender sich nun nicht mehr auf die unwirksamen Klauseln berufen darf, hat er auch den Anschein ihrer Wirksamkeit zu beseitigen, dh er muss etwaige Vertragspartner – sofern diese mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden können – über die Unwirksamkeit der betreffenden Klauseln unterrichten (Köhler/Feddersen/Köhler/Alexander Rz 12; MüKoZPO/Micklitz/Rott Rz 6)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Eintragung trotz grundbuchrechtlichem Mangel.

Rn 24 Es entsteht keine Hypothek und auch ein gutgläubiger Erwerb der Hypothek durch den Gläubiger scheidet aus, da keine Entstehung durch Rechtsgeschäft vorliegt (BGH WM 63, 219). Eine unwirksame Eintragung der gesamten Nebenforderungen auf mehreren Grundstücken soll nicht zur Unwirksamkeit der Eintragung der Hauptforderung führen (KG Rpfleger 20, 653).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulassung.

Rn 4 Weiter ist die Zulassung zur Anwaltschaft notwendig, mit der die Postulationsfähigkeit beginnt (§ 12 IV BRAO; BGH NJW 92, 2706 [BGH 30.06.1992 - VI ZB 15/92]). Diese endet mit dem Erlöschen der Zulassung (§ 13 BRAO) oder mit der Rücknahme oder dem Widerruf der Zulassung (§ 14 BRAO). Prozesshandlungen, die der Anwalt nach dem Verlust seiner Zulassung vornimmt, sind unwir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnatur, Mängel der Unterwerfungserklärung.

Rn 53 Die Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 I Nr 5 ist eine einseitige Willenserklärung, die auf das Zustandekommen eines Vollstreckungstitels gerichtet ist und nur prozessualen Grundsätzen untersteht (RGZ 146, 308, 312; BGHZ 139, 387, 390; NJW-RR 07, 749, 750). Sie stellt keine für den Gläubiger empfangsbedürftige Willenserklärung dar (BGH NJW-RR 07, 749, 750 [BGH 17.01...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Materielle Voraussetzungen

Rz. 197 Wegen § 49b BRAO i. V. m. § 4 RVG darf der Rechtsanwalt bei der Vergütungsvereinbarung für die gerichtliche Tätigkeit die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. Dies gilt auch für die Vereinbarung mit Dritten, die die Gebühren aus dem Mandat anstelle des Mandanten zu zahlen haben; § 21 BORA. Gerichtsgebühren dürfen nicht vom Rechtsanwalt übernommen werden. Ledig...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verständigung in der Hauptverhandlung

a) Verfahrensgang und Beteiligte Rz. 1241 [Autor/Stand] Die Vereinbarung muss zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten getroffen werden (§ 257c Abs. 1 Satz 1 StPO). Neben der StA sind der Angeklagte und sein Verteidiger zu beteiligen. Rz. 1241.1 [Autor/Stand] Die Initiative geht nach der Gesetzeskonzeption vom Gericht aus (§ 257c Abs. 3 Satz 1 StPO), aber auch die an...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / gg) Vermeidung der erneuten späteren eigenhändigen Testamentserrichtung

Rz. 238 Nach der Erstellung eines Testaments sollte der Mandant unbedingt darüber informiert werden, dass die Erstellung eines weiteren, ggf. auch nur zusätzlichen Testaments im Ausland (und u.U. sogar beschränkt auf den dort belegenen Nachlass) zu Widersprüchlichkeiten mit dem inländischen Testament und somit ggf. auch zur vollständigen Unwirksamkeit dieses Testaments führe...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / 1. Entgeltliche Veräußerung durch den befreiten Vorerben

Rz. 112 Im Rahmen einer entgeltlichen Veräußerung erfolgt die Löschung des Nacherbenvermerks auf Antrag (§ 13 GBO), wenn die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen ist (§ 22 Abs. 1 GBO). Dabei wird das Grundbuch im Rahmen einer entgeltlichen Veräußerung durch den Vorerben im Hinblick auf den Nacherbenvermerk erst dann unrichtig, wenn das Grundstück endgültig aus dem Nachl...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 2. Mutmaßlicher Wille der Testierenden

Rz. 15 Die Umdeutung muss dem mutmaßlichen Willen der Testierenden entsprechen. § 140 BGB setzt für eine Umdeutung voraus, dass die Parteien das andere Rechtsgeschäft gewollt hätten, wenn sie die Nichtigkeit des eigentlichen Rechtsgeschäfts gekannt hätten. Da sich die Testierenden in der Regel keine Gedanken über die eventuelle Unwirksamkeit ihrer Verfügung gemacht haben, is...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Hinweispflichten

Rz. 6 Seit 2010 bestehen für den Rechtsanwalt diverse Hinweispflichten. Von diesen Pflichten ist bei Abschluss des Vertrages die Hinweispflicht auf im Voraus festgelegte Preise im Rahmen von § 4 Abs. 1 Nr. 1 DL-InfoVO besonders bedeutsam. Bei Erstberatungen und im Fall der Vereinbarung von Festgebühren muss der Mandant über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt werden. Die Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Streit über Inhalt.

Rn 27 Die Unwirksamkeit des festgestellten Vergleichs ist durch Antrag auf Terminsanberaumung zur Fortsetzung des Rechtsstreits geltend zu machen (LG Stuttgart JurBüro 05, 322), über den durch Endurteil zu entscheiden ist (BGH MDR 96, 1286).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Pfändungsverbote.

Rn 4 Abs 1 S 2 und Abs 2 enthalten allgemeine Pfändungsverbote, die aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgen, deren Verletzung jedoch nicht zur Unwirksamkeit der Pfändung führt. Daneben bestehen spezielle Pfändungsbeschränkungen (zB §§ 811 ff, 850 ff). I. Überpfändung (Abs 1 S 2). Rn 5 Das Verbot der Überpfändung dient dem Schutz des Schuldners und ist ein Schutzgesetz iSd...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / V. Anwachsung

Rz. 58 Fällt einer von mehreren gesetzlichen Miterben weg, kann der Erblasser verschiedene Konsequenzen gewollt haben. Erstens kann er für diesen Fall vorgesehen haben, dass eine andere Person an die Stelle des Weggefallenen treten soll (sog. Ersatzerbe, § 2096 BGB). Zweitens kann er auch gewollt haben, dass für den frei gewordenen Teil die gesetzliche Erbfolge eintreten sol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Als Prozessvollmacht wird die spezielle Vollmacht bezeichnet, die den Bevollmächtigten zur Prozessführung für den Vertretenen ermächtigt. Entspr ihrer Zweckbestimmung findet auf sie grds nur das Prozessrecht Anwendung. Dies gilt auch, soweit Prozesshandlungen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens vorgenommen werden (zB Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 I Nr 5; BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen bei Verstoß.

Rn 5 Die Nichteinhaltung der Ladungsfrist führt zur Unwirksamkeit der Ladung; an das Nichterscheinen oder Nichtverhandeln der Partei können dann keine Folgen geknüpft werden; der Erlass eines Versäumnisurteils oder einer Entscheidung nach Aktenlage ist unzulässig (§§ 335 I 2, 331a, 251a). Für die Darlegung der etwaigen Verletzung des rechtlichen Gehörs muss iE aufgezeigt wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Urteil, Urteilswirkungen.

Rn 8 Das der Klage stattgebende Urt spricht aus, dass die Veräußerung im Weg der Zwangsvollstreckung bzw die Überweisung unzulässig ist. Die Rechtskraft erstreckt sich nur darauf, dass wegen des bestehenden Veräußerungsverbotes die Verwertung unzulässig ist. Nicht von der Rechtskraft umfasst ist die Frage, ob das Veräußerungsverbot tatsächlich zug des Dritten besteht. Durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mängel des Vergleichs.

Rn 11 Vollstreckungstitel ist der gerichtliche oder notarielle Beschl über die Vollstreckbarkeit, nicht dagegen der Anwaltsvergleich selbst (BGH NJW 06, 695 [BGH 07.12.2005 - XII ZR 94/03]). Rn 12 Der Antrag auf Vollstreckbarerklärung kann gem § 796a III abgelehnt werden, wenn der Vergleich materiell-rechtliche Mängel aufweist, die zu seiner Unwirksamkeit führen, oder aber da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausführung.

Rn 3 Das zuzustellende Schriftstück ist zum Schutz des Zustellungsadressaten in einem verschlossenen Umschlag (möglich ist auch ein Fensterumschlag) zu übergeben. Ein Verstoß führt wegen Zweifeln an der Identität des Inhalts zur Unwirksamkeit (OVG Münster NJW 91, 3167; Heilung möglich), allerdings nicht das bloße Fehlen des Az auf dem Umschlag (Stuttg NJW 06, 1887 [OLG Stutt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 3 § 693 I schreibt Zustellung vor. Deshalb ist der MB gem § 166 II vAw zuzustellen. Der ASt darf unmittelbar dem Ag zustellen lassen, selbst wenn der Ag einen Rechtsanwalt benannt hat; § 172 I greift nicht, denn ein gerichtliches Verfahren ist noch nicht anhängig (BGH 8.2.11 – VI ZR 330/09 – Rz 14). Unwirksamkeit der Zustellung an eine prozessunfähige Person (§ 170 I 2) k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unterbrechung.

Rn 9 Die Aussetzung und Unterbrechung des Hauptverfahrens erfasst auch das Kostenfestsetzungsverfahren (Hamm Rpfleger 88, 379; Brandbg JurBüro 24, 142; differenzierend München MDR 90, 252; Musielak/Voit/Flockenhaus § 104 Rz 11: nur wenn die Kostengrundentscheidung berührt ist). Im Falle der Insolvenzeröffnung gilt dies auch dann, wenn die Insolvenz in einem späteren Rechtszu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 3 Pfändung und Überweisung der Forderung erfordern zwei sachlich zu unterscheidende Beschlüsse, die in der Praxis äußerlich formularmäßig zusammengefasst werden (G/S/B-E § 55 Rz 32). Die Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehung setzt als Hoheitsakt die öffentlich-rechtliche Beschlagnahme des Pfandgegenstands (Verstrickung) voraus. Deshalb gehört eine wirksame ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. EU-rechtlicher ordre public.

Rn 46 Normen, die zum EU-rechtlichen ordre public gehören, wie Art 101, 102 AEUV, sind von den Gerichten vAw anzuwenden (EuGH, Slg 06, I-6653 Rz 31 – Manfredi zu Art. 81, 82 EGV). Handelt es sich um die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs, sind sie daher wie Normen zu behandeln, die zum op gehören. Zur Unwirksamkeit von Schiedssprüchen aus ISV-Verträgen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Fehlen der Unterschrift.

Rn 10 Das Fehlen einer Unterschrift unter einen bestimmenden Schriftsatz führt wie die fehlende Individualität der Unterschrift und jede Form einer unwirksamen Unterschrift zur Unwirksamkeit des gesamten Schriftsatzes (BGH NJW-RR 23, 209 [BGH 06.12.2022 - VIII ZA 12/22]; BAG NJW 19, 698 [BAG 24.10.2018 - 10 AZR 278/17]; NJW 15, 3533 [BAG 25.02.2015 - 5 AZR 849/13]). Er wird ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 10 Je nach Verfahren stehen Erinnerung (§ 766) oder sofortige Beschwerde (§ 793) zur Verfügung. Zur Abgrenzung s dort. Die Rechtsbehelfe können insb darauf gestützt werden, dass die Voraussetzungen der Pfändung nicht gegeben waren (s vor §§ 704 ff Rn 9 ff) oder dass gg ein Pfändungsverbot (Rn 4 ff) verstoßen wurde. Ein Verstoß gg Abs 1 S 2 oder Abs 2 führt nicht zur Unwir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwingende Abtrennung gem Abs 1.

Rn 2 Gem § 140 Abs 1 ist das Gericht vAw zur Abtrennung einer Unterhaltssache oder einer Güterrechtssache verpflichtet, wenn ein Dritter Beteiligter des Verfahrens wird. Hierdurch soll – wie auch gem § 139 – der Vertraulichkeit des Scheidungsverfahrens Rechnung getragen und eine einheitliche Kostenentscheidung gesichert werden (BTDrs 7/4361, 60; BTDrs 10/2888, 28). In Unterh...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Wohnraum

Rz. 87 Erklärt der Rechtsanwalt für den Vermieter eine Mieterhöhung, so stellt dies eine Vorbereitung zur letztendlich gewollten Zahlung der erhöhten Miete durch den Mieter dar. Die Berechnung des Gegenstandswertes erfolgt über § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 5 GKG. Streitwert ist der gefordert Erhöhungsbetrag bis zum Ablauf des Vertrages, höchstens der Jahresbetrag. Im Rahmen de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verzichtbare Zulässigkeitsrügen.

Rn 3 Anwendbar ist § 532 nur auf diejenigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, die nicht vAw zu berücksichtigen sind, sondern einer Geltendmachung durch eine Partei bedürfen. Hierzu gehören die Einrede der mangelnden Prozesskostensicherheit eines ausländischen Klägers nach § 113 iVm § 110 ff (BGH BKR 24, 441 [BGH 16.01.2024 - XI ZR 49/23]; Nürnbg MDR 16, 1112 [OLG Nürnberg 04.07....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ehesachen (Abs 1 lit a).

Rn 9 Hiermit sind alle staatlichen (vgl Art 2 I, also nicht kirchliche) Statusverfahren gemeint, die eine faktische Trennung der Ehegatten wie auch immer formalisieren. Auch eine einvernehmliche Scheidung vor einem italienischen Standesbeamten (EuGH FamRZ 23, 21 = ECLI:EU:C:2022:879 mAnm Dutta FamRZ 23, 16; Anm Dimmler FamRB 23, 4) oder einem spanischen Notar ist darunter zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wegfall.

Rn 21 Die Wiederholungsgefahr kann idR nur durch eine unbedingte und strafbewehrte Unterlassungserklärung seitens des Verwenders ausgeräumt werden (vgl Grüneberg/Grüneberg Rz 6; BGH NJW-RR 01, 485, 487) oder wenn ausnw das Verhalten des früheren Verwenders eindeutig Gewähr dafür bietet, dass es zu einer weiteren Verwendung nicht kommt (BGHZ 81, 222). Der Druck neuer und korr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 11 Ein Verstoß gg die Vorschriften über die örtliche und internationale Zuständigkeit führt nicht zur Unwirksamkeit der Vollstreckungsmaßnahme, ist aber mit der Erinnerung anfechtbar (St/J/Würdinger § 828 Rz 10; Stöber/Rellermeyer Rz B.19). Gleiches gilt, wenn die Regeln über die sachliche Zuständigkeit verletzt sind (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke § 828 Rz 10). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Güterrechtssachen (§ 111 Nr 9 FamFG).

Rn 16 Zum Verfahrensgegenstand vgl § 261 FamFG. Die Regelung betrifft Streitigkeiten aus dem ehelichen Güterrecht (§§ 1363 ff BGB) sowohl bei bestehender als auch bei beendeter Ehe. Dazu gehören der Zugewinnausgleich (§§ 1372 ff BGB), Streitigkeiten auf Aufhebung der Gütergemeinschaft (§ 1447 BGB), des Gesamtgutes (§§ 1471 ff BGB) und auf Vermögensauseinandersetzung, soweit ...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / III. Wohlwollende Auslegung

Rz. 24 Wenn der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zulässt, so ist gem. § 2084 BGB im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann; das ist die sog. wohlwollende Auslegung (benigna interpretatio). Zweck der Vorschrift ist es, dem Testierwillen des Erblassers so weit wie möglich rechtliche Geltung zu verschaff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Äußerliche Wirksamkeit.

Rn 4 Der Vollstreckungstitel muss nach seinem äußeren Anschein den Eindruck der Wirksamkeit erwecken. Das ist der Fall, wenn die Entscheidungsformalien nach § 313 I Nr 1–4 eingehalten worden sind, ebenso die nach § 311 II (Verkündung; BGH NJW 99, 794 [BGH 23.10.1998 - LwZR 3/98]) und nach § 315 (Unterschrift). Die Unterschrift muss grds das Rubrum und den Entscheidungstenor ...mehr