Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rüge.

Rn 2 Der Mangel der Vollmacht kann jederzeit in jeder Lage des Rechtsstreits (auch noch in der Zwangsvollstreckung und der Kostenfestsetzung; MüKoZPO/v. Mettenheim § 88 Rz 6) gerügt werden, denn auf das Rügerecht kann nicht verzichtet werden (allgM St/J/Jacoby § 88 Rz 2; Zö/Althammer § 88 Rz 3). Deshalb kann die Rüge auch erst im Rechtsmittelzug erhoben werden (BGH NJW 02, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Auslegung.

Rn 10 Gemäß § 305c II BGB sind unklare AGB zu Lasten des Verwenders auszulegen. Im Individualverfahren bedeutet dies, dass sie möglichst kundenfreundlich ausgelegt werden. Im Verbandsklageverfahren kann dieser Grundsatz aber nicht angewandt werden, weil auch unklare AGB eine Beeinträchtigung des Rechtsverkehrs darstellen. Daher folgt aus § 305c II BGB, dass AGB im Verbandskl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Schiedsgericht nur teilzuständig.

Rn 39 Bei einer schiedsfähigen Streitigkeit muss die Schiedsvereinbarung das Schiedsgericht berechtigen, über den gesamten Anspruch selbstständig und abschließend zu entscheiden. Es muss ausgeschlossen sein, dass für einen Teil der zu entscheidenden Rechtsfragen das staatliche Gericht zuständig bleibt. Eine Schiedsvereinbarung, die nicht in vollem Umfang die Entscheidungsbef...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / c) Checkliste:

Rz. 221 Inhalt einer Vergütungsvereinbarung Notwendige Inhaltemehr

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§ 24 Erbvertrag / dd) Rechtswirkungen der Anfechtung

Rz. 103 Es gilt der allgemeine Grundsatz, wonach die wirksame Anfechtung zur Unwirksamkeit der Erklärung führt (§ 142 Abs. 1 BGB). Ist die Anfechtung in der erforderlichen Form und fristgemäß dem richtigen Anfechtungsgegner (§§ 143 Abs. 2, 2281 Abs. 2 S. 1 BGB) zugegangen, ist eine Rücknahme nicht mehr möglich, weil sie als Gestaltungserklärung ihre Rechtswirkungen damit ent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die deutschen Gerichte sind für Ehesachen zuständig, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellungsauftrag.

Rn 2 Im Fall von Abs 2 beauftragt der UdG die Post oder einen Justizbediensteten. Post iSd § 176 ist ein nach § 61, 2 PostG beliehener Unternehmer (§ 168 I), also nicht notwendig die Deutsche Post AG. Als Justizbediensteter kommt jeder geeignete Bedienstete des Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder einer JVA in Betracht. Für den Auftrag an den GV oder eine andere Behörde ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Minderjährigenehen.

Rn 10 Die Sonderzuständigkeit in II flankiert verfahrensrechtlich die 2017 eingeführte Eheaufhebung nach Art 13 III EGBGB . Deutsche Gerichte sind in den Fällen des Art 13 III Nr 1 EGBGB international für das Verfahren auf Feststellung der Unwirksamkeit der Ehezuständig, wenn der gewöhnliche Aufenthalt eines Beteiligten in Deutschland besteht und der Antrag von der bei Ehesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mit der Klage auf Umschreibung oder Löschung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld verbundene Klage auf Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit.

Rn 5 Begehrt der Eigentümer vom Grundpfandrechtsinhaber im Klagewege die Umschreibung (vgl § 1163 BGB) oder Löschung des Grundpfandrechts, so kann es bei Streit um das (Fort-)Bestehen der gesicherten Forderung Sinn machen, den Grundpfandrechtsinhaber sogleich auf ›Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit‹ in Anspruch zu nehmen. Sofern es zur ›Schuldbefreiung‹ – was (zB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schriftform.

Rn 2 Abs 1 stellt klar, dass die Berufung schriftlich eingelegt werden muss. Eine telefonische oder mündliche Berufungseinlegung reicht nicht aus, auch wenn letztere – was in der Praxis kaum denkbar ist – von dem Berufungsgericht zu Protokoll genommen wird. In Verbindung mit der Regelung in Abs 4 ergibt sich, dass die Berufungsschrift nicht unbedingt im Original, sondern auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahrensbeteiligte.

Rn 98 Diese können sich auf eine fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers und die Entziehung ihres gesetzlichen Richters gem §§ 547 Nr 1, 579 I Nr 1 ZPO oder § 338 Nr 1 StPO berufen. Mängel der Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans werden dabei inzident im Rechtsmittelverfahren geprüft. Fehler bei der Wahl des Präsidiums berühren die Bestimmung des gesetzlichen Richters a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Keine Einbeziehung Dritter in eine Schiedsklausel.

Rn 25a Eine Schiedsklausel ist in subjektiver Hinsicht regelmäßig beschränkt auf die Vertragsparteien und ihre Rechtsnachfolger. Die Unterwerfung unter einen Schiedsvertrag ist mit einem Verzicht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 I S 2 GG verbunden, der sich nur durch einen dahingehenden Parteiwillen rechtfertigen lässt. Ausn hierzu ergeben sich va aus dem Gesellscha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 § 40 bestimmt zusammen mit § 38 die Grenzen wirksamer Gerichtsstandsvereinbarungen. Man spricht insoweit auch von Derogation (Einschränkung; s nur Zö/Schultzky Rz 7). Die Terminologie in § 40 I und II ist irreführend. In beiden Fällen geht es um die Unwirksamkeit wegen Verstoßes gg eine Verbotsnorm (vgl Zö/Schultzky Rz 1; Musielak/Voit/Heinrich Rz 1; MüKoZPO/Patzina Rz 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Widerspruch des Beklagten nach den §§ 574–574b BGB.

Rn 17 Grund für die Abweisung der Räumungsklage muss sein, dass der beklagte Mieter berechtigterweise die Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der Vorschriften der §§ 574–574b BGB verlangt hat und dass das Gericht die Abweisung der Klage auf dieses Verlangen gestützt hat. Das Fortsetzungsverlangen muss nicht die alleinige Verteidigung gewesen sein. So reicht es auch au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsfolgen bei Verstoß und Rechtsbehelfe.

Rn 12 Verstöße gg § 756 führen nicht zur Unwirksamkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der Vollstreckungsmaßnahme (Übersicht über die Rechtsbehelfe bei J. Kaiser NJW 10, 2330). Der Gläubiger kann gg die Ablehnung der Vollstreckung auf Grundlage des § 756 mit der Erinnerung nach § 766 II vorgehen. Das Vollstreckungsgericht entscheidet dabei eigenständig über das Vorliegen ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Die Prozessführung liegt in der Hand des ProzBev, er soll möglichst schnell und umfassend über alle zuzustellenden Schriftstücke Kenntnis erhalten; daher ist innerhalb des Rechtszugs (s Rn 7 ff) zwingend an ihn als Zustellungsadressaten (vgl § 166 Rn 3) zuzustellen (BGH MDR 11, 121 Rz 10; BVerfG NJW 17, 318 Rz 15). Der Verstoß gg § 172 macht die Zustellung unwirksam (BG...mehr

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§ 24 Erbvertrag / dd) Ausschluss des Anfechtungsrechts

Rz. 113 Die Regeln über die Bestätigung eines anfechtbaren Erbvertrags gelten auch hier, wobei jeder Erblasser für sich allein seine anfechtbare Verfügung bestätigen kann. Die Rechtsprechung hat die Möglichkeit der Anfechtung nach dem Tod des Erblassers beim gegenseitigen Erbvertrag dadurch erschwert, dass sie bei der Anwendung des § 2079 S. 2 BGB (Übergehen eines Pflichtteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beschlussmängelstreitigkeit = Mehrparteienstreitigkeit.

Rn 11 Beschlussmängelstreitigkeiten sind ihrer Natur nach Mehrparteienstreitigkeiten mit besonderen Anforderungen bei der Bildung des Schiedsgerichts und der Durchführung des Schiedsverfahrens. Zahlreiche statutarischen Schiedsklauseln sind noch am Zwei-Parteien Schiedsverfahren orientiert. Sie entsprechen damit nicht den Anforderungen für Beschlussmängelstreitigkeiten und s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dogmatische Einordnung.

Rn 2 Die Vorschrift wird überwiegend als eine atypische Form der Rechtskrafterstreckung angesehen (vgl Basedow AcP 182, 335, 346). Das im Verbandsverfahren ergangene Unterlassungsurteil wird nur in seiner Feststellungswirkung hinsichtlich der Unwirksamkeit der betreffenden Klausel auf den Individualprozess erstreckt. Diese Wirkung ist aber anders als in sonstigen Fällen der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XX. Kündigung.

Rn 43 Der GeS für die außergerichtliche Kündigung bemisst sich nach § 41 II GKG (AG Köln MDR 02, 1030 [AG Köln 29.05.2002 - 141 C 17/02]), nicht nach § 23 III RVG (so aber LG Karlsruhe NJW 06, 1526 [LG Karlsruhe 14.10.2005 - 9 S 177/05]). Der Streit um eine bloße Kündigungsmöglichkeit ist nach § 3 zu bewerten (Köln KostRspr § 16 GKG aF Nr 36; Rn 7). Die Feststellung der Unwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Widerspruchsberechtigte.

Rn 3 Widerspruch kann nicht nur der Schuldner, sondern auch sein Rechtsnachfolger sowie im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners der bestellte Insolvenzverwalter einlegen. Nach Insolvenzeröffnung kann der Widerspruch zur Aufhebung oder Bestätigung eines bereits vollzogenen Arrests führen (vgl BGH NJW 62, 589, 591). Ist der Arrest bei Insolvenzeröffnung noch nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel bei Zurückweisung der Berichtigung.

Rn 15 Gg Beschlüsse, die den Antrag auf Berichtigung zurückweisen, ist kein Rechtsmittel statthaft, Abs 3 1. Alt. Das gilt mit dem BGH nach der ZPO-Reform (BGH NJW-RR 04, 1654, 1655) jetzt auch bei ›greifbarer Gesetzeswidrigkeit‹ (Kobl FamRZ 91, 100, 101) oder einer Verkennung des Begriffs der offenbaren Unrichtigkeit (so noch LAG München MDR 85, 170 [LAG München 10.02.1984 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die AGB-Verbandsklage verfolgt das Ziel, den Rechtsverkehr nach Möglichkeit von unwirksamen AGB freizuhalten; ihre Wirkung soll daher über das Verhältnis zwischen Verbandskläger und beklagtem Verwender hinausreichen. Die Vorschrift des § 11 verleiht dem Urt in einem AGB-Verbandsklageverfahren daher eine beschränkte Breitenwirkung in der Weise, dass betroffene Vertragspa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift gilt nur für Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst (§ 5b DRiG), wobei es nicht auf das Bestehen eines Beamtenverhältnisses ankommt. Sie soll den in der praktischen Ausbildung insb bei den Gerichten befindlichen Referendaren bereits frühzeitig ein Erlernen richterlicher Tätigkeiten in dem im Tatbestand abschließend beschriebenen Rahmen ermögliche...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / 3. Rügeloses Einlassen vor dem Schiedsgericht/Widersprüchliches Verhalten

Rz. 70 Ausnahmsweise kann die Zuständigkeit des Schiedsgerichts auch unabhängig von den §§ 1029, 1066 ZPO begründet werden. Lässt sich der Beklagte vor dem Schiedsgericht ein, wird hierdurch ein eventueller Formmangel geheilt. Im Übrigen kann sich der Beklagte dann nicht mehr auf eine fehlende Schiedsverfügung berufen. Erfolgte eine Einlassung in einem Schiedsverfahren, kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unbewegliche Sachen (Nr 1).

Rn 3 Dieser Tatbestand beruht seinem Zweck nach teils auf der Beweis- und Vollstreckungsnähe dieses Gerichtsstands. Bei der Immobilienmiete und -pacht soll die richtige Anwendung des örtlich maßgebenden Rechts gesichert sein (EuGH Slg 77, 2383 Rz 10; Slg 90, I-27 Rz 10), ohne dass es auf die Erreichung dieser Zwecke im Einzelfall ankommt. Ausschlaggebend ist, dass die Klage ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Anklageerhebung

Rz. 592 [Autor/Stand] Die StA (und nur sie, s. Rz. 61, 71) erhebt die öffentliche Klage, wenn die Ermittlungen dazu genügenden Anlass bieten (§ 170 Abs. 1 StPO). Da die Eröffnung des richterlichen Hauptverfahrens davon abhängig ist, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, hat sie den ermittelten Sachverhalt in dieser Hinsicht zu würdigen (§ 203 StPO). Die gesetzliche For...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzlich angeordnete gemeinsame Klageerhebung.

Rn 11 Das Gesetz gebietet bei einer Verwaltungsgemeinschaft, sei es eine eheliche Gütergemeinschaft in Gesamtverwaltung (§§ 1450, 1472 BGB) oder die Einsetzung mehrerer Testamentsvollstrecker (§ 2224 BGB), eine gemeinsame Klage. Ebenso verhält es sich bei einem Pfandrecht (§ 1258 II BGB) oder bei einem Nießbrauch (§ 1066 II, 1082 BGB) an einem Miteigentumsanteil. Die Klage a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anknüpfung.

Rn 4 Der Gläubiger ist aufgrund des Überweisungsbeschlusses zur Einziehung der gepfändeten Forderung befugt. Er darf ggü dem Drittschuldner auf Leistung an sich klagen, um gg diesen einen Vollstreckungstitel zu erlangen. Die Begründetheit der Drittschuldnerklage setzt voraus, dass der Anspruch des Schuldners gg den Drittschuldner besteht, gerichtlich durchsetzbar ist und dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fälle fehlender Identität.

Rn 6 Antrag auf Datenauskunft gem Art 15 DSGVO auch zum Zwecke der Förderung gleichzeitig verfolgter Ersatzansprüche (Köln MDR 20, 1082); Ausgleichszahlung entspr Art 5 I Buchst c iVm Art 7 VO (EG) Nr 261/2004 und hilfsweise Schadensersatz (BGH NJW-RR 17, 1453 [BGH 08.08.2017 - X ZR 101/16]), Ausschließungsantrag und Widerklage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Ausschlie...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / A. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Gestaltung letztwilliger Verfügungen betraut, muss er den letzten Willen des oder der Mandanten genau ergründen und anschließend zutreffend formulieren, damit er nach Eintritt des Erbfalls umgesetzt werden kann. Nur bei Kenntnis der gesetzlichen Regelungen, einschließlich derjenigen zur Auslegung, wird das gewünschte Ziel verlässlich erreicht. Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Fortdauer der Zuständigkeit.

Rn 62 Diese kann nach Abs 4 für einen einzelnen Richter oder Spruchkörper hinsichtlich einer Sache, in der er tätig geworden ist, vom Präsidium angeordnet werden, wenn er nach neuem Geschäftsverteilungsplan in dieser Sache an sich nicht mehr zuständig wäre. Die Anordnung der Fortdauer dient der Effizienz der Rspr durch Wahrung der Kontinuität des gesetzlichen Richters, der i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Erschlichener Gerichtsstand/Treuwidrigkeit.

Rn 17 Meist versteht man hierunter die missbräuchliche Zuständigkeitserschleichung, wie sie va im Bereich des Insolvenzrechts die Gerichte beschäftigt (vgl BGHZ 132, 195, 196; BayObLGZ 03, 229, 232; ZIP 20, 1979; Celle NJW-RR 04, 627, 628; Stuttg OLGR 04, 184; Oldbg MDR 08, 772). Im IZPR kennt man auch den Begriff des ›forum shopping‹ (vgl BGH 17.1.1995 – XI ZR 182/94; NJW 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 189 ist angesichts der Zielsetzung des Gesetzgebers weit auszulegen und gilt für alle Zustellungen (BGH NJW 22, 1816 Rz 27), auch wenn dadurch Notfristen in Gang gesetzt werden (Karlsr WM 15, 1816, 1819; BAG NZA 15, 1331 Rz 22; anders § 187 S 2 aF). Heilung ist auch bei Zustellung im Parteibetrieb möglich (Dresd NJW-RR 03, 1721 [OLG Dresden 13.05.2003 - 11 W 586/03]),...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Auflösende Bedingung (Satz 2)

Rz. 512 [Autor/Stand] Nach Satz 2 gilt die Bereicherung (i.S.d. Satzes 1) als auflösend bedingt erworben, soweit sie den Buchwert des Kapitalanteils übersteigt. Die tatsächliche Bereicherung des Erwerbers entspricht somit diesem Buchwert im Schenkungszeitpunkt.[2] Er bildet die Bemessungsgrundlage der endgültigen Steuerberechnung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Rz. 513 [Autor/St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zivilsachen.

Rn 13 Die Programmgestaltung der durch Gesetz geschaffenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird privatrechtlich qualifiziert (BGHZ 66, 182; BVerwG NJW 94, 2500); für Ansprüche auf Gegendarstellung gibt es regelmäßig Sonderzuweisungen für den Zivilrechtsweg (§ 9 VI 1 ZDF-StaatsV). Interne Streitigkeiten über Beschlüsse und Maßnahmen einer politischen Partei sind nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen (S 1).

Rn 2 Die Verfahrenskonzentration bei dem Gericht der Ehesache setzt die Rechtshängigkeit einer Ehesache iSv § 121 voraus, also die förmliche Zustellung der Antragsschrift an die Gegenseite, §§ 261 I, 253 I ZPO. Nicht ausreichend ist die formlose Übersendung des Entwurfs einer Antragsschrift im VKH-Verfahren. Rn 3 Vor Rechtshängigkeit der Ehesache muss eine Unterhaltssache iSv...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 7. Klage gegen den Rechtsschutzversicherer

Rz. 106 Versagt die Versicherung zunächst die Kostenübernahme, kann im Rahmen einer Deckungsklage gerichtlich die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten angeordnet werden. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag unterliegen nunmehr der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren. Die früher geltende sechsmonatige Ausschlussfrist, sowie die Reduzierung der Verjährungsfrist auf 2 J...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit des Verfahrens (Abs 1).

Rn 3 Abs 1 regelt die Zulässigkeit eines auf Unterhaltszahlung gerichteten Hauptsacheantrags für den Fall, dass die Vaterschaft des in Anspruch genommenen Mannes weder nach § 1592 Nr 1 BGB (Ehemann der Mutter), § 1592 Nr 2 BGB (Anerkenntnis der Vaterschaft) oder nach § 1593 BGB (Vaterschaft bei Auflösung der Ehe durch Tod) besteht. Rn 4 Der Antrag ist in diesem Fall nur zuläs...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / c) Befreiter Vorerbe

Rz. 20 Von einer Vielzahl der vorstehend ausgeführten Beschränkungen, denen der nicht befreite Vorerbe unterliegt, kann der Erblasser ihn befreien. Sofern der Erblasser von dieser Möglichkeit im weitest möglichen Umfang Gebrauch gemacht hat, spricht man allgemein vom befreiten Vorerben. Die Grenzen dieser Befreiungsmöglichkeit ergeben sich dabei aus den §§ 2136 f. BGB. Angel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausfertigung.

Rn 5 Die Ausfertigung ist die Abschrift einer gerichtlichen Entscheidung auf Papier, die die Urschrift im Rechtsverkehr ersetzt (§ 317 II). Sie ist eine öffentliche Urkunde (BGH NJW 10, 2519 Rz 14). Die Ausfertigung muss erkennen lassen, dass das Original unterschrieben ist (BGH NJW 75, 781; VersR 80, 741, 742; FamRZ 90, 1227; vgl auch § 315 Rn 10 aE). Eine fehlende Untersch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Frist.

Rn 2 Der Lauf der Einspruchsfrist setzt die Zustellung einer Ausfertigung des Versäumnisurteils nach § 317, § 313b I, II voraus, wodurch sichergestellt wird, dass die beschwerte Partei von der Entscheidung Kenntnis nehmen kann (BGHZ 164, 347, 353). Nicht ausreichend ist die Zustellung einer beglaubigten Abschrift des Versäumnisurteils (allg BGHZ 186, 22, 25; zum VU Stuttg Ju...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / b) Betreuungsorganisationsgesetz

Rz. 30 Die Einschränkung des § 14 HeimG bzw. der entsprechenden Landesgesetze gilt nicht für (Berufs-)Betreuer, sodass der Begünstigung des Betreuers – mit Ausnahme der allgemeinen Schranken i.S.d. § 138 BGB – bisher kein rechtliches Hindernis entgegenstand.[25] Zum 1.1.2023 wurde das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) eingeführt mit dem Ziel, die Qualität der rechtlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen, Anträge und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der folgenden Absätze als elektronische Dokumente bei Gericht eingereicht werden. (2) 1Das elektronische Dokument muss für die Bear...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Der Regelung des § 38 liegt die Entscheidung des Gesetzgebers für ein grds Verbot der Prorogation und eine regelmäßige Formbedürftigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen unter Beteiligung strukturell unterleger (Privat-)Personen zu Grunde (Keller Jura 08, 523; Zö/Schultzky vor § 38 Rz 1, 2; ThoPu/Hüßtege vor § 38 Rz 9). Sie stellt damit eine bewusste Abkehr von dem vor ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ermächtigung.

Rn 39 Es kann dahinstehen, ob die Ermächtigung als bürgerlich-rechtliches Rechtsgeschäft (R/S/G § 46 Rz 33) oder mit der hM als Prozesshandlung (BGH NJW 89, 1933 f; St/J/Bork Vor § 50 Rz 43) zu qualifizieren ist. Erteilung, (Fort-)Bestand und Willensmängel der Ermächtigung bestimmen sich jedenfalls nach den bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen (BGH NJW 00, 738 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die einzelnen Sachgebiete des Abs 1.

Rn 3 Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften, wie sie Abs 1 Nr 1 regelt, verlangen zunächst in persönlicher Hinsicht (Rn 2e aE) die Beteiligung einer Bank, einer Sparkasse, eines Kredit- oder Finanzinstituts (Hambg MDR 18, 1327; Bambg WM 18, 2243). Ein entspr Institutsregister im Internet führt die BaFin (§ 32 V KWG). Sachlich muss es um einen Anspruch gehen, der einem...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / 8. Schiedsfähigkeit von güterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen bei Erblassern, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, ist auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu entscheiden, wenn die sog. güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach §§ 261 ff. FamFG das Familiengericht zuständig. Die Schiedsfähigkeit von Ansp...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abschließende Entscheidungen des Gerichts

Rz. 627 [Autor/Stand] Am Ende des Zwischenverfahrens muss das Gericht – ohne Beteiligung der Laienrichter – über das weitere Schicksal der Anklageschrift entscheiden. Es hat folgende Entscheidungsmöglichkeiten: uneingeschränkte Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO), Nichteröffnung (§ 204 StPO), modifizierte Eröffnung (§ 207 Abs. 2 StPO), Anordnung weiterer Beweiserhebungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht.

Rn 2 ›Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht‹ sind Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Zugewinngemeinschaft, Eheverträgen und der Gütergemeinschaft stehen. Es sind sämtliche sich unmittelbar aus der Ehe ergebenden vermögensrechtlichen Beziehungen umfasst (Frankf Beschl v 12.4.13 – 4 UF 39/12, openJur 13, 28094). Das gilt auch für Verfahren auf vorzeitigen Zugewinnausgleic...mehr