Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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Kündigungsschutz außerhalb ... / 4 Kündigungsschutz durch Betriebsratsanhörung

Besteht in dem Betrieb ein Betriebsrat, ist der Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören, selbst wenn es sich um einen Kleinbetrieb i. S. d. § 23 Abs. 1 KSchG handelt oder der Arbeitnehmer die Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG noch nicht vollendet hat. Kündigungen ohne Anhörung des Betriebsrats sind unwirksam.[1] Über die notwendige Einbindung...mehr

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Kündigungsschutz außerhalb ... / 2 Der verfassungsrechtliche Mindestkündigungsschutz

Greift der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG nicht, z. B. in Kleinbetrieben gemäß § 23 KSchG oder vor Erfüllung der Wartefrist gemäß § 1 Abs. 1 KSchG, oder ein besonderer Kündigungsschutz (z. B. Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte), bedarf die arbeitgeberseitige Kündigung grundsätzlich keines Grundes oder Rechtfertigung. Egal ob betriebs-, personen- und verha...mehr

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Änderungskündigung: Reaktio... / 2 Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt

Nach § 2 KSchG kann der Arbeitnehmer das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist. Diese Wahlmöglichkeit steht allerdings nur solchen Arbeitnehmern zu, die unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen.[1] Diesen Vorbehalt muss der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.9 Urlaub und Freistellung

Die Urlaubsgewährung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.[1] Die Freistellungserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie ist schriftlich und mündlich möglich. Kommen für die Freistellung von der Arbeitspflicht verschiedene Möglichkeiten wie Bildungsurlaub, tariflicher oder betrieblicher Sonderurlaub, Freizeitausgleich oder Annahmeverzug in Betrac...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 9.6 Urlaubsabgeltung bei außerordentlicher Kündigung und Auflösungsvertrag

Der Urlaubsabgeltungsanspruch besteht grundsätzlich auch in dem Fall der außerordentlichen Kündigung, da regelmäßig in diesem Fall eine Abwicklung des Resturlaubsanspruchs wegen Fehlens der Kündigungsfrist ausscheidet. Die Urlaubsabgeltung gilt auch für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis durch einen Auflösungsvertrag beendet wird. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Au...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 3 Mitteilung des Kündigungsgrunds

Außer bei einem Berufsausbildungsverhältnis und der Kündigung einer Schwangeren ist die Angabe des Kündigungsgrunds keine Wirksamkeitsvoraussetzung der außerordentlichen Kündigung. Der Verstoß gegen die Verpflichtung in § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, auf Verlangen den Kündigungsgrund mitzuteilen, führt deshalb nicht zur Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung. Unter Umstände...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 5 Umdeutung

Eine außerordentliche Kündigung kann in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn dies nach den gegebenen Umständen dem mutmaßlichen Willen des Arbeitgebers entspricht und dieser Wille dem Arbeitnehmer erkennbar geworden ist. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn sich im Arbeitsgerichtsprozess herausstellen sollte, dass der Kündigungsgrund für eine ordentliche...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Abdingbarkeit, vertraglicher Ausschluss, Treuwidrigkeit

Rz. 16 Aus der Fassung des Gesetzes ergibt sich zwar, dass § 550 wie bisher auch § 566 a. F. nicht abdingbar ist; dem steht aber nicht entgegen, dass durch Vereinbarung im Verhältnis zwischen den ursprünglichen Mietvertragsparteien ein Berufen auf die Formungültigkeit ausgeschlossen werden kann. Eine solche Vereinbarung kann auch formularmäßig erfolgen; § 307 Abs. 2 Ziff. 1 ...mehr

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Verdachtskündigung: Vorauss... / 1.4 Ausschöpfung aller zumutbaren Aufklärungsmaßnahmen und Anhörung des Arbeitnehmers

Da bei einer Verdachtskündigung niemals die Gefahr zu vermeiden ist, dass sie einen Unschuldigen trifft, muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung besonders sorgfältig alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts tun. So muss er auch Entlastungstatsachen prüfen, z. B. auch, ob nicht andere Täter in Betracht kommen. Dabei wird bei der Verdachtskündigung im Gegens...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Pensionsverpf... / 6.2 Steuerliche Voraussetzungen für die Pensionsrückstellungsbildung

Nach § 6a EStG darf steuerlich eine Pensionsrückstellung nur gebildet werden, wenn die Pensionszusage schriftlich erteilt worden ist und Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthält,[1] der Berechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat, die Pensionsleistungen nicht abhängig sind von ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.5 Versetzung zu einer anderen Dienststelle (Abs. 1 Nr. 5)

Beamte Bedeutung und Zweck Bei einer Versetzung des Beamten zu einer anderen Dienststelle ist die Zustimmung des Personalrats notwendig, § 78 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG. Mitbestimmungspflichtig nach Abs. 1 Nr. 5 ist dabei nicht nur die Weg-Versetzung durch die abgebende Dienststelle sondern auchdie Hinzu-Versetzung. Die bei der aufnehmenden Dienststelle auszusprechende Einverständnis...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117).[1] Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6 KSchG soll den häufig nicht rechtskundigen Arbeitnehmer schützen, der rechtzeitig Klage gegen eine Kündigung erhebt.[1] Im Einzelnen ist jedoch vieles streitig. Hat der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer Kündigung innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG gerichtlich geltend gemacht, kann er sich auch nach Ablauf dieser Frist bis zum Schluss der mündliche...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Voraussetzungen

Rz. 2 Die Anwendung des § 16 KSchG setzt die rechtskräftige gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung einer der in § 15 Abs. 1–3b KSchG genannten Personen bzw. die Feststellung voraus, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist.[1] Hinweis Hierbei reicht die in einem Rechtsstreit mit anderem Streitgegenstand (z. B. auf Fortzahlun...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Vergütungsanspruch

Rz. 6 Verweigert der Arbeitnehmer nach rechtskräftiger Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung die Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses, besteht ein Anspruch auf entgangenen Verdienst nur für den Zeitraum zwischen der Entlassung und dem Tag des Eintritts in das neue Arbeitsverhältnis (§ 16 Satz 2 KSchG i. V. m. § 12 Satz 4 KSchG). Hinsichtlich der Anrechnung ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Außerordentliche Kündigung

Rz. 11 § 6 Satz 1 KSchG gilt auch für außerordentliche Kündigungen (§ 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG). Sofern der Arbeitnehmer innerhalb der 3-Wochen-Frist der §§ 4 Satz 1 KSchG, 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG Kündigungsschutzklage erhebt, kann er auch nach Ablauf dieser Frist weitere Gründe für die Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung in den Prozess einführen. Beispiel Der Arbeitne...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Kündigungsschutzklage

Rz. 4 Nach dem Wortlaut des § 6 Satz 1 KSchG kann sich der Arbeitnehmer auf die verlängerte Anrufungsfrist berufen, wenn er innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung die Unwirksamkeit der Kündigung im Klageweg geltend macht, d. h. fristgemäß Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG erhebt.[1] Hat der Arbeitnehmer gegen eine (Folge-)Kündigung – zulässig...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Richterliche Hinweispflicht (Satz 2)

Rz. 16 § 6 Satz 2 KSchG verpflichtet das Arbeitsgericht, den klagenden Arbeitnehmer auf die verlängerte Anrufungsfrist hinzuweisen. Die Regelung ist wegen der richterlichen Unparteilichkeit bedenklich. Der Wortlaut der Vorschrift legt den Schluss nahe, dass es sich bei § 6 Satz 2 KSchG um eine "Soll-Vorschrift" handelt. Dies ist aber nicht der Fall.[1] Liegen die Voraussetzun...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Änderungskündigung

Rz. 2 § 8 KSchG gilt für unwirksame ordentliche oder außerordentliche Änderungskündigungen.[1] Dabei erfasst § 8 KSchG entgegen seinem Wortlaut neben der Sozialwidrigkeit auch die Unwirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen aus anderen Gründen.[2]mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.4.1 Fehlende Zustimmung nach § 103 BetrVG

Rz. 117 Fehlt die Zustimmung des Betriebsrats und ist sie nicht durch Beschluss des Arbeitsgerichts ersetzt, so ist die Kündigung unwirksam (vgl. Rz. 79). Dieser Mangel kann jederzeit geltend gemacht werden (§ 13 Abs. 3 KSchG). Eine zeitliche Grenze zieht nur das Rechtsinstitut der Verwirkung. Hinweis Der Arbeitnehmer kann nicht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und die ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Verhältnis zu prozessualen Präklusionsvorschriften

Rz. 14 Der Arbeitnehmer kann Gründe für die Unwirksamkeit der Kündigung nur bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in 1. Instanz ergänzen. Später vorgebrachte Gründe bleiben unberücksichtigt. Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 6 Satz 1 KSchG kann ein neuer Tatsachenvortrag nach allgemeinen arbeitsgerichtlichen und zivilprozessualen Regeln dagegen auch noch in...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

Rz. 5 Hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung erhoben und zusätzlich einen zulässigen allgemeinen Feststellungsantrag[1] nach § 256 ZPO gestellt, kann er etwaige weitere Kündigungen auch nach Ablauf der 3-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG in das gerichtliche Verfahren einbringen. Ein Rückgriff auf § 6 Satz 1 KSchG ist nicht erforderlich.[2] Rz. 6 Eine ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Klage zur Wahrung der Kündigungsfrist

Rz. 9 In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass der Arbeitgeber die Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung zu kurz berechnet. Im Einzelfall kann deshalb die Kündigung unwirksam und die Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb der 3-Wochen-Frist notwendig sein.[1] Andernfalls ist lediglich eine Klage auf Feststellung erforderlich, dass die Kündigung das Arbei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Allgemeines

Rz. 5 Der besondere Kündigungsschutz des § 18 gilt zunächst nur für Arbeitsverhältnisse. Um welche Art von Arbeitsverhältnis es sich handelt, ist gleichgültig; auch in geringfügigen Beschäftigungen, Teilzeitarbeitsverhältnissen, Nebenjobs, befristeten Arbeitsverhältnissen, und für leitende Angestellte besteht ein Anspruch auf Elternzeit und damit ggf. besonderer Kündigungsschutz. ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.2 Kündigungsschutzprozess

Rz. 31 Da der Arbeitgeber von der Notwendigkeit der behördlichen Zustimmung zu der ausgesprochenen Kündigung weiß, weil ihm die Elternzeit des Arbeitnehmers bekannt ist, braucht der Arbeitnehmer die Klagefrist nach § 4 Satz 1 KSchG nicht einzuhalten, wie sich aus § 4 Satz 4 KSchG ergibt. Davon gibt es jedoch eine Ausnahme, wenn der Arbeitnehmer nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 gegen d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 3 KSchG kann der Arbeitnehmer, der eine ordentliche Kündigung für sozial ungerechtfertigt hält, gegen die Kündigung binnen einer Woche beim Betriebsrat Einspruch einlegen. § 3 KSchG ist von geringer praktischer Bedeutung. Die Norm ist eher historisch zu erklären, da vor 1945 der Kündigungsschutzklage ein obligatorisches Verständigungsverfahren zwischen Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssatzung – wie gestal... / 14 Einzelfragen zur Satzung des Vereins

Die folgenden Satzungsfälle zeigen die vielfältigen Fragestellungen einer Vereinssatzung auf.[1]mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Folgen der Unwirksamkeit.

Rn 11 Sind die inkriminierten Klauseln unwirksam, so ist die Unterlassungsklage begründet und es ist entsprechend zu verurteilen. Eine geltungserhaltende Reduktion von AGB-Klauseln (s PWW/Berger § 306 Rz 4) kommt gerade im Verbandsklageverfahren aus präventiven Gründen nicht in Betracht (BGHZ 145, 203; MüKoBGB/Basedow § 306 Rz 12). Es ist auch keine ergänzende Vertragsausleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prüfung der Unwirksamkeit.

I. Keine Berücksichtigung individueller Umstände. Rn 9 Aufgrund des abstrakten Charakters der AGB-Kontrollklage sind individuelle Besonderheiten, die in einer konkreten Vertragssituation auftreten könnten, nicht zu berücksichtigen (BGH NJW 92, 180, 181 [BGH 05.11.1991 - XI ZR 246/90]). Es ist vielmehr nur das Klauselwerk als solches unter den Umständen zu betrachten, wie es v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Unwirksamkeit und Anfechtung der gerichtlichen Entscheidung.

I. Unwirksame Berichtigungsbeschlüsse. Rn 13 Der Beschl ist nur bei grundlegenden Mängeln (vor §§ 300 ff Rn 11) unwirksam. Die Berichtigung von Rechtsanwendungsfehlern durch einen auf § 319 gestützten Beschl begründet nicht ohne weiteres dessen Unwirksamkeit (BGHZ 127, 74, 76 = NJW 94, 2832); tw wird ein solcher Beschl aber als wirkungslose Entscheidung (vor §§ 300 ff Rn 12) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unwirksamkeit, Anfechtung, Aufhebung.

1. Unwirksamkeit, Rechtsbehelfe. Rn 23 Der Prozessvergleich kann aus materiell-rechtlichen Gründen unwirksam sein, so wenn er gg ein gesetzliches Verbot verstößt, sittenwidrig ist, wenn einer der Beteiligten bei Abschluss des Vergleichs geschäftsunfähig gewesen ist oder wenn der Vergleich wirksam gem § 142 BGB angefochten wurde. In der Regel ist dann auch die Prozessbeendigun...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / cc) Strafklausel für den Fall der Anfechtung oder der Geltendmachung der Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung

Rz. 178 In manchen Rechtsordnungen wird die Nichtigkeit eines Testaments – je nach Art des Verstoßes – nicht von Amts wegen, sondern nur dann berücksichtigt, wenn sie von einer zur Anfechtung oder Geltendmachung berechtigten Person innerhalb einer bestimmten Frist bei Gericht geltend gemacht wird. Der Erblasser hat insoweit die Möglichkeit, die Geltendmachung der Nichtigkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unwirksamkeit, Rechtsbehelfe.

Rn 23 Der Prozessvergleich kann aus materiell-rechtlichen Gründen unwirksam sein, so wenn er gg ein gesetzliches Verbot verstößt, sittenwidrig ist, wenn einer der Beteiligten bei Abschluss des Vergleichs geschäftsunfähig gewesen ist oder wenn der Vergleich wirksam gem § 142 BGB angefochten wurde. In der Regel ist dann auch die Prozessbeendigungsvereinbarung unwirksam; hier i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Unwirksamkeit des Eingangs.

Rn 9 Ist ein elektronisch eingereichtes Dokument für die gerichtliche Bearbeitung nicht geeignet (vgl Abs 2), so ist die Einreichung und damit die Zustellung nicht wirksam erfolgt. Der Absender wird dann über die Unwirksamkeit des Eingangs und die erforderlichen technischen Bedingungen unverzüglich informiert (Abs 6 S 1). Er kann das Dokument in diesem Fall unter Wahrung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Materielle Unwirksamkeit.

Rn 35 Eine Schiedsvereinbarung ist aus materiellen Gründen unwirksam, wenn sie sich auf einen Gegenstand bezieht, der nicht schiedsfähig ist. Beinahe alle vermögensrechtlichen Ansprüche sind schiedsfähig, § 1030 I. Das gilt auch für Beschlussmängelstreitigkeiten im Gesellschaftsrecht (BGHZ 180, 221 ff – Schiedsfähigkeit II, für die GmbH, s § 1066 Rn 11 ff). Unwirksam ist jed...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 5. Unwirksamkeit von Verfügungen zugunsten von Heimmitarbeitern, Berufsbetreuern und Urkundspersonen

a) § 14 HeimG nachgebildete Landesheimgesetze Rz. 25 Schon § 14 HeimG sah vor, dass es Trägern, Leitung, Beschäftigten und sonstigen Mitarbeitern eines Heims untersagt ist, sich von Heimbewohnern sowie Bewerbern um einen Heimplatz[20] Geld oder geldwerte Vorteile (Ausnahmen gelten für geringwertige Aufmerksamkeiten, § 14 Abs. 2 Nr. 2 HeimG) versprechen oder gewähren zu lassen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unwirksamkeit der Vollstreckungsmaßnahme.

Rn 14 Fehlerbehaftet ist die Zwangsvollstreckung, wenn überhaupt nicht hätte vollstreckt werden dürfen oder wenn der Vollstreckungszugriff nicht so hätte erfolgen dürfen, wie er konkret durchgeführt wurde. In der Regel führen Mängel in der Zwangsvollstreckung nicht zur Nichtigkeit der fehlerhaften Vollstreckungsmaßnahme, sondern zu deren Anfechtbarkeit und Aufhebbarkeit mit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unwirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen (§ 30 II 2).

Rn 7 § 30 II 2 bestimmt in Anlehnung an die ›Vorbilder‹ in Art 18 des Athener Übereinkommens von 2002 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See und in Art 15 der Anl zu § 664 HGB aF, dass vor Eintritt eines schadensursächlichen Ereignisses getroffene Gerichtsstandsvereinbarungen, die von § 30 II 1 abweichen, unwirksam sind. Dadurch soll nach dem Willen des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung (§ 1059 II 1a).

Rn 24 Eine Schiedsvereinbarung kann aus zahlreichen formellen und materiellen Gründen unwirksam sein. Ist die Schiedsvereinbarung in Deutschland abgeschlossen, gelten ohne Weiteres die Formvorschriften des § 1031. Soweit eine deutsche Partei an einer Schiedsvereinbarung beteiligt ist, gilt für deren Rechts- und Geschäftsfähigkeit deutsches Recht, für natürliche ausländische ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Unwirksamkeit.

Rn 64 Wirksam ist eine Pfändung, wenn sie nicht nichtig ist, dh unter einem besonders schweren und bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundigen Fehler leidet (BGH NJW-RR 09, 211 [BGH 23.10.2008 - VII ZB 16/08] Rz 7; 20, 1131 Rz 14). Eine nichtige Pfändung entfaltet keine Wirkungen. Ein Pfändungsbeschluss ist nichtig, wenn der Schuldner nicht ...mehr

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ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 3. Anfechtung der Verfügung des Vorverstorbenen oder Anfechtung er eigenen Verfügung des Überlebenden

Der Überlebende kann sich von den Bindungswirkungen der einzelnen Verfügung oder vom gesamten Testament befreien, wenn er nach §§ 2281 i.V.m. 2078, 2079 BGB seine eigenen Verfügungen oder die des Vorverstorbenen unter Berücksichtigung von §§ 2080, 2078 BGB anficht. Eine Anfechtung ist möglich, soweit nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese Erklärung auch bei Kenntnis ...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / E. Teilunwirksamkeit

Rz. 85 Gem. § 2085 BGB hat die Unwirksamkeit einer von mehreren in einem Testament enthaltenen Verfügungen die Unwirksamkeit der übrigen Verfügungen nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser diese ohne die unwirksame Verfügung nicht getroffen haben würde. Die Vorschrift stellt also als lex specialis zu § 139 BGB eine widerlegliche Vermutung zugunsten der bloßen ...mehr

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§ 4 Formvorschriften bei no... / C. Mitwirkungsverbote für den Notar

Rz. 3 Für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen verweist § 27 BeurkG auf die allgemeinen Vorschriften, die Mitwirkungsverbote enthalten. So ist gem. § 7 BeurkG die Beurkundung von Willenserklärungen insoweit unwirksam, als sie dem Notar, seinem jetzigen oder früheren Ehegatten oder Lebenspartner oder einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwä...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / b) Nicht befreiter Vorerbe

Rz. 14 Die §§ 2113, 2115 BGB beschränken den Grundsatz der freien Verfügungsmacht des Vorerben gem. § 2112 BGB erheblich. Dabei handelt es sich bei den Verfügungsverboten um sog. absolute Verfügungsverbote, die also gegenüber jedermann gelten.[8] Auf die Unwirksamkeit von Zwangsverfügungen gegen den Vorerben gem. § 2115 BGB wird nachfolgend nicht näher eingegangen, da diese ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unterhaltsansprüche der nichtehelichen Mutter, Abs 1 Nr 3.

Rn 9 Das BVerfG hatte mit Beschl v 1.2.23 (FamRZ 23, 837) Art 13 III Nr 1 EGBGB über die inländische Unwirksamkeit einer im Ausland wirksam geschlossenen Ehe mit einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für mit dem GG unvereinbar erklärt, weil das Gesetz keine ergänzenden Regelungen zum Schutz der minderjährigen Person im Hinblick ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Formverstoß.

Rn 30 Eine Schiedsvereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit lediglich der Schriftform nach § 1031 I–III, sofern nicht Verbraucher hieran beteiligt sind. Ein strengeres Formerfordernis für den Hauptvertrag bezieht sich nicht auf die Schiedsvereinbarung (BGH SchiedsVZ 14, 303 Rz 18). Im unternehmerischen Verkehr ist die Vereinbarung einer Schiedsklausel auch durch AGB formwirks...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelprobleme zur positiven Feststellungsklage.

Rn 131 Zum Annahmeverzug s § 5 Rn 5. Die bezifferte Feststellungsklage wird mit dem Betrag bewertet (Kobl NJW 18, 2807 [OLG Celle 20.06.2018 - 6 W 78/18] Rn 19). Für die Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags ist auf Wert der Leistungspflicht abzustellen, von der Kläger freigestellt werden will bzw auf Wert der Leistung, die ihm zurückgewährt werden soll; Gegenleistung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Urteil.

Rn 37 Hält das Gericht die Rücknahme für unwirksam, muss es den Rechtsstreit fortsetzen und durch Urteil sachlich entscheiden. In den Entscheidungsgründen wird es die Unwirksamkeit der Rücknahme feststellen. Es ist grds davon auszugehen, dass der Kl seinen ursprünglichen Klageantrag für den Fall der Unwirksamkeit der Klagerücknahme aufrechterhält. Stellt der Kl nach Verweige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt der Entscheidung.

Rn 13 Das Gericht hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein wirksames Anerkenntnis vorliegen. Da das Anerkenntnisurteil Sachurteil ist, müssen außerdem die Prozessvoraussetzungen für die Klage vorliegen (BGH NJW-RR 10, 275, 276 Rz 15); lediglich Zweifel am Rechtsschutzinteresse hindern das Sachurteil nicht. Ist die Berufung unzulässig, weil die Berufungsbegründungsfrist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unwirksame Berichtigungsbeschlüsse.

Rn 13 Der Beschl ist nur bei grundlegenden Mängeln (vor §§ 300 ff Rn 11) unwirksam. Die Berichtigung von Rechtsanwendungsfehlern durch einen auf § 319 gestützten Beschl begründet nicht ohne weiteres dessen Unwirksamkeit (BGHZ 127, 74, 76 = NJW 94, 2832); tw wird ein solcher Beschl aber als wirkungslose Entscheidung (vor §§ 300 ff Rn 12) eingestuft, wenn ein Anwendungsfehler ...mehr