Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.5 Inhalt (Auslegung)

Rz. 19 Als Prozesshandlung ist die Klagerücknahme bedingungsfeindlich und muss eindeutig sein (Rz. 5f.). Rz. 20 Aus der Rücknahmeerklärung muss daher der Wille des Klägers, von der weiteren Durchführung des Verfahrens Abstand nehmen zu wollen, hinreichend klar und widerspruchsfrei erkennbar werden.[1] Die Rücknahme kann daher nur dann angenommen werden, wenn dies in der Proze...mehr

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AT-Beschäftigte / 3.1 Begründung und Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Die arbeitsrechtliche Sonderstellung der AT-Beschäftigten ergibt sich aus der Nichtanwendbarkeit des einschlägigen Tarifvertrags. Dies bedeutet umgekehrt, dass besonderer Regelungsbedarf bei der Begründung der entsprechenden Arbeitsverhältnisse besteht. Der Arbeitsvertrag sollte neben Aufgabengebiet und Höhe der Vergütung alle wesentlichen Arbeitsbedingungen enthalten. Ein v...mehr

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Formularmietvertrag – allge... / 2.6.1 Ergänzende Vertragsauslegung

Dazu zählen auch die Bestimmungen über die ergänzende Vertragsauslegung.[1] Jedoch kommt eine ergänzende Vertragsauslegung nur in Betracht, wenn sich die Gesetzeslücke nicht durch dispositives Gesetzesrecht füllen lässt.[2] Die Wirksamkeit des Mietvertrags im Übrigen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Klauseln unberührt.[3] Die Ausnahmevorschrift des § 306 Abs. 3 BGB, won...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.7 Rechtsfolgen bei Missachtung des Mitbestimmungsrechts

Führt der Leiter der Dienststelle eine der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme ohne Zustimmung des Personalrats aus, so verletzt er eine ihm nach dem BPersVG obliegende Pflicht. Die Rechtsverletzung kann sich außerdem – in unterschiedlicher Weise – auf die getroffene Maßnahme selbst auswirken: Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen in Form von Verwaltungsakten (insbesondere Perso...mehr

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Formularmietvertrag – allge... / 2.6 Unwirksame Klauseln

Die Kriterien für die Wirksamkeitskontrolle einzelner Klauseln ergeben sich aus §§ 307 bis 309 BGB. Hinweis Prüfungsreihenfolge: Von hinten nach vorn § 309 BGB weist die schärfsten Sanktionen aus. Verstöße dagegen haben die Unwirksamkeit ohne jede Wertungsmöglichkeit zur Folge. Ein Verstoß gegen § 308 BGB hat ebenfalls die Unwirksamkeit zur Folge. Hier gibt es aber viele Genera...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5.2 Die Wahlanfechtung

Wird in Durchführung der Wahl gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen, und unterbleibt eine Berichtigung durch den die Wahl durchführenden Wahlvorstand, ist die Wahl anfechtbar (§ 26 BPersVG). Praxis-Beispiel Teilnahme von Nichtwahlberechtigten zur Wahl, fehlerhaftes Wahlverzeichnis, Verstöße gegen das Prinzip der ge...mehr

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Betriebliche Übung / 6.3 Berufen auf Formerfordernis

Es verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn der Arbeitgeber, der gegen ein Schriftformerfordernis verstoßen hat, sich nach jahrelanger Leistungsgewährung auf die Formnichtigkeit beruft. Sieht eine gesetzliche oder tarifliche Vorschrift vor, dass die Wirksamkeit eines Vertrags von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig sein soll, so gebietet die Rechtssicherheit, da...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.11 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten nach § 80BPersVG

§ 80 BPersVG regelt Tatbestände der Mitbestimmung in organisatorischen Inhalten. Diese haben entweder kollektiv-personellen Charakter oder betreffen Fragen der Ordnung innerhalb der Dienststelle. Die Tatbestände unterliegen grundsätzlich der uneingeschränkten Mitbestimmung des Personalrats. Ausgenommen sind nach § 75 Abs. 3 BPersVG die Tatbestände der § 80 Abs. 1 Nr. 10 bis 1...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / a) Sittenwidrigkeit und Unwirksamkeit

Rz. 116 Zunächst kann hinsichtlich der Schwachstellen und Bedenken im Wesentlichen auch auf die hierzu gemachten Ausführungen beim Behindertentestament, insbesondere zur Sittenwidrigkeit (s. Rdn 42) und zu den Problematiken aus § 2306 BGB (s. Rdn 44 ff.), verwiesen werden. Rz. 117 In einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 hatte das BSG angenommen, dass die Konstruktion eines Be...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / c) Unwirksamkeit der Verfügung über Nachlassgegenstände

Rz. 24 Liegt ein gem. § 2033 Abs. 2 BGB unwirksamer Vertrag vor, so ist zu prüfen, ob der gewünschte Erfolg im Wege einer Umdeutung gem. § 140 BGB erreicht werden kann. Dies ist bspw. dann möglich, wenn der Nachlass lediglich nur noch aus einem Gegenstand besteht. In diesem Fall kann in der Verfügung über den Anteil am Nachlassgegenstand eine Verfügung über den Erbteil selbs...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 3. Nach dem Tod des zuletzt versterbenden Ehegatten

Rz. 123 Nach dem zweiten Erbfall können Personen, denen die Aufhebung des gemeinschaftlichen Testaments oder einzelner in ihm enthaltener Verfügungen unmittelbar zustattenkommen würde, das gemeinschaftliche Testament oder einzelne in ihm enthaltene Verfügungen nach §§ 2078 ff. BGB anfechten, also durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht (§ 2081 BGB). Praxishinweis Die Er...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 2. Verfügungsbefugnis

Rz. 30 Wegen § 2113 Abs. 1 BGB ("ist im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam") ergibt sich bereits aus dem Gesetz, dass dingliche Rechtsänderungen, die der Vorerbe bzgl. des Nachlasses vornimmt, zunächst wirksam sind. Erst im Nacherbfall selbst entscheidet sich, ob die Verfügung unwirksam wird und der Nacherbe sich auf diese Unwirksamkeit berufen kann.[46]...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Zweite Stufe der Inhaltskontrolle

Rz. 179 Hält der Ehevertrag der gerichtlichen Wirksamkeitskontrolle stand, ist im Rahmen einer richterlichen Ausübungskontrolle zu prüfen, ob und inwieweit die Berufung auf den Ausschluss gesetzlicher Scheidungsfolgen missbräuchlich erscheint und deshalb das Vertrauen der Begünstigten in den Fortbestand des Vertrags nicht mehr schutzwürdig ist. Die in diesem Zusammenhang vorz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Tz. 363 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Anstellungsverträge können wegen eines Verstoßes gegen ein (vertragliches) Schriftformerfordernis sowie gegen das Verbot des Selbstkontrahierens zivilrechtlich unwirksam sein. Wegen der Einzelheiten s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 234ff. Im Übrigen besteht allerdings kein zwingendes Schriftformerfordernis; aus Nachweisgründen ist Schriftform aber...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Gesetzliche und testamentarische Erbfolge

Rz. 38 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB). Dessen Umfang bestimmt sich nach zivilrechtlichen Maßstäben. Gelangen mehrere Personen gemeinsam zur Erbfolge (Miterben), so wird nicht etwa die Erbengemeinschaft insgesamt besteuert, sondern vielmehr jeder einzelne Miterbe (Erbanfallsteuer). Die gesamthänderis...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 1. Anordnung durch den Erblasser

Rz. 4 Vor- und Nacherbe müssen grundsätzlich vom Erblasser bestimmt werden. Ein Auswahlermessen Dritter, also auch des Vorerben, existiert nicht. Dies ergibt sich aus § 2065 Abs. 2 BGB. Das BayObLG hatte mit Beschl. v. 18.3.2004 nochmals klargestellt: Zitat "Der Erblasser darf die Bestimmung der Person des Nacherben nicht den Vorerben überlassen (§ 2065 Abs. 2 BGB). Nur die Be...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / a) Verschaffungsvermächtnis

Rz. 103 Der Erblasser vermacht einen nicht zum Nachlass gehörenden bestimmten Gegenstand und der Beschwerte ist nach dem Willen des Erblassers verpflichtet, den Gegenstand dem Bedachten zu verschaffen (§ 2170 BGB). Ist die Verschaffung nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen möglich, so kann sich der Beschwerte durch Entrichtung des Wertes befreien (§ 2170 Abs. 2 S. 2 B...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / c) Rechtliches Gehör, § 32 FamFG

Rz. 58 Das rechtliche Gehör ist den Beteiligten des Erbscheinsverfahrens auf jeden Fall zu gewähren, Art. 103 Abs. 1 GG. Die Anhörung der Beteiligten hat in zwei Fällen zu erfolgen: R...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Verwaltung und Benutzung von Nachlassgegenständen, § 2038 Abs. 2 S. 1 i.V.m. §§ 743 Abs. 2, 745 BGB

Rz. 132 §§ 2038 Abs. 2, 743 Abs. 2 BGB gewähren jedem Miterben ein selbstständiges Recht zum Besitz an den Nachlassgegenständen. Der Miterbe muss etwaigen Widerspruch nicht erst durch Klage brechen.[334] So wie § 743 Abs. 1 BGB sich auf die Regelung der Beteiligung beschränkt, regelt § 743 Abs. 2 BGB lediglich das Maß des Gebrauchs, nicht jedoch die Art und Weise.[335] Auch ...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 2. Unentgeltliche Verfügungen

Rz. 155 Das größte Problem stellt jedoch die nicht mögliche Befreiung von der Unwirksamkeit unentgeltlicher Verfügungen nach § 2113 Abs. 2 BGB dar, wie z.B. die Zustimmung zur Änderung von Gewinnverteilungen,[186] aus Nachlassmitteln finanzierte Sanierungsmaßnahmen für eine GmbH,[187] Änderungen im Gesellschaftsvertrag bzgl. der Nachfolgeklauseln,[188] Kündigung der Gesellsc...mehr

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AGS 12/2023, Fragen und Lös... / 2. Lösung zu Fall 2

Gegen die Entscheidung des Amtsrichters über die Erinnerung des Rechtsanwalts X ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 RVG die Beschwerde gegeben, wobei die Vorschriften der § 33 Abs. 3 bis 8 RVG, die an sich die Festsetzung des Gegenstandswertes betreffen, entsprechend anwendbar sind. Die formellen Voraussetzungen der Beschwerde sind hier gegeben. Der Bezirksrevisor ist als Vertreter der...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / cc) Sonstige Beschränkungsmöglichkeiten

Rz. 139 Pflichtteilsverzichtsverträge können zur Nachlassplanung in vielgestaltiger Weise eingesetzt werden. Möglich ist ein Verzicht auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit von Beschränkungen und Beschwerungen der §§ 2306, 2307 BGB, isolierte Verzichte auf Pflichtteilsrestansprüche (§§ 2305, 2307 BGB) oder Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB. Auch relative Verz...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Begriff des gemeinschaftlichen Handelns

Rz. 83 Im Rahmen der außerordentlichen Verwaltung ist Einstimmigkeit der Miterben erforderlich.[220] Nur wenn alle Miterben übereinstimmend handeln, liegt "gemeinschaftliches" Verwaltungshandeln i.S.v. § 2038 Abs. 1 S. 1 BGB vor. Im Innenverhältnis ist ein einstimmiger Beschluss der Erben erforderlich; im Außenverhältnis bedarf es einvernehmlichen Auftretens.[221] Nicht erfo...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 4. Schadensersatzanspruch gegen den befreiten Vorerben (§ 2138 Abs. 2 BGB)

Rz. 112 Auch der befreite Vorerbe kann zum Schadensersatz verpflichtet sein. § 2138 Abs. 2 BGB nennt zwei Alternativen: zum einen die unentgeltliche Verfügung entgegen der Bestimmung des § 2113 Abs. 2 BGB und zum anderen die Nachlassminderung in Benachteiligungsabsicht. Auch dieser Schadensersatzanspruch entsteht erst im Zeitpunkt des Nacherbfalls. Er besteht neben den Anspr...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 5. Erbunwürdigkeit nach § 2339 BGB

Rz. 101 Unter den in § 2339 BGB abschließend [155] aufgezählten Erbunwürdigkeitsgründen besteht die Möglichkeit, jemanden vom Erbrecht auszuschließen. Der Erbunwürdige verliert ebenfalls einen ihm zustehenden Pflichtteils- oder Vermächtnisanspruch.[156] Rz. 102 Die Erbunwürdigkeitsgründe des § 2339 BGB sind nicht analogiefähig.[157] Die fehlende Analogiefähigkeit der Vorschrif...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Amtsklagen der Erben gegen den Testamentsvollstrecker

Rz. 359 Um Amtsklagen, die sich gegen den Nachlass richten, handelt es sich aber z.B. in folgenden Fällen:mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 3. "Belohnung von Wohlverhalten"

Rz. 127 Der Wunsch, "Wohlverhalten" der weiterlebenden Verwandten mit der Zuwendung des Vermögens zu verbinden, ist weit verbreitet. Er ist emotional nachzuvollziehen und sollte in der Gestaltungsberatung stets angehört und ernstgenommen werden. Der Wunsch, dass das Elternhaus nicht verkauft werden soll, ist sicher der am weitesten verbreitete im privaten Nachlassbereich. Ne...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 3. Hinzuziehungsrecht der Erben

Rz. 170 Vom Termin zur Aufnahme des Nachlassverzeichnisses sind die Erben vom Testamentsvollstrecker zu benachrichtigen, da andernfalls der Erbe sein Recht aus § 2215 Abs. 3 BGB nicht wahrnehmen kann. Ein Verstoß gegen diese Mitteilungspflicht führt aber nicht zur Unwirksamkeit des Nachlassverzeichnisses. Nach hiesiger Auffassung kann der Erbe auch nicht den Testamentsvollst...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / g) Willensmängel beim Erbverzichtsvertrag

Rz. 127 Die Frage der Willensmängel regelt sich nach den Vorschriften des BGB AT, insbesondere die Unwirksamkeit ist an § 139 BGB zu messen.[219] Motivirrtümer sind – anders als bei § 2078 Abs. 2 BGB – unbeachtlich. Grundsätzlich ist zwischen der Anfechtung des abstrakten Erbverzichtsvertrags einerseits und der Anfechtung des Kausalgeschäfts andererseits zu unterscheiden. Da...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / e) Rechtsfolgen einer Rechtswahl

Rz. 25 Bei einer wirksam angeordneten Rechtswahl ist die Rechtsfolge, dass in kollisionsrechtlicher Wirkung die Rechtsnachfolge von Todes wegen, abweichend von Art. 21 Abs. 1 EuErbVO, nicht dem Rechts des gewöhnlichen letzten Aufenthaltes unterstellt wird, sondern dem vom Erblasser gewählten Recht.[58] Bei einer unwirksam angeordneten Rechtswahl entfaltet diese schlichtweg k...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 7. Wirksamkeit der Rechtswahl nach Einführung der EuErbVO

Rz. 71 Die Verordnungsgeber der Europäischen Erbrechtsverordnung wussten um den Umstand, dass in ganz Europa unzählige Testamente mit getroffenen Rechtswahlen existierten. Den Bestand der Testamente und die Wirksamkeit der darin enthaltenen Rechtswahlen galt es mit Einführung der Verordnung zu schützen. In Art. 83 EuErbVO sind deshalb zahlreiche Fallkonstellationen enthalten...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 6. Rechtsanwälte, Notare

Rz. 82 Keine Probleme mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz haben naturgemäß Rechtsanwälte und Notare, für die die Übernahme des Amtes als Testamentsvollstrecker grundsätzlich zulässig ist. Allerdings kann der Rechtsanwalt das Amt des Testamentsvollstreckers wegen § 45 Abs. 2 BRAO dann nicht ausüben, wenn er zuvor gegen den Träger des zu verwaltenden Vermögens tätig geworden i...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 2. Insolvenz des Vorerben

Rz. 124 Zwar fällt der Nachlass als Eigentum des Vorerben in die Insolvenzmasse, doch ist der Nacherbe durch § 2115 BGB geschützt. Gegen eine Verwertung im Wege der Zwangsvollstreckung hat der Nacherbe die Möglichkeit der speziellen Drittwiderspruchsklage nach § 773 S. 2 ZPO. Bei freihändiger Veräußerung durch den Insolvenzverwalter kann der Nacherbe nach Anfall der Erbschaf...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Verhältnis des § 2339 BGB zu § 2078 BGB

Rz. 103 Die Anfechtungsgründe der §§ 2078 ff. BGB sind dann unzureichend, wenn dem Begünstigten ein Erbrecht zusteht, das durch eine Anfechtung nicht (mehr) entzogen werden kann. Für diese Fälle ist dem Erblasser die Möglichkeit des § 2339 Abs. 1 BGB eröffnet. Ist die Erbunwürdigkeit erfolgreich durch Klage geltend gemacht worden, werden alle zugunsten des Erbunwürdigen erga...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / b) Bindungswirkung für das Grundbuchamt

Rz. 6 Der rechtswirksam erteilte Erbschein entfaltet seine Bindungswirkung auch gegenüber dem Grundbuchamt. Nach § 35 Abs. 1 GBO ist die Erbfolge dem Grundbuchamt primär durch die Vorlage eines Erbscheins nachzuweisen.[19] Das Grundbuchamt hat insofern keine eigenen Ermittlungspflichten bzgl. des durch den Erbschein festgestellten Erbrechts.[20] Erkennt das Grundbuchamt jedo...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / F. Zusammenfassung

Rz. 176 "Nach der Lektüre wird man freilich jedem Erblasser von der Verwendung dieses Rechtsinstituts noch dringender abraten als zuvor."[214] Die Problematik der Vor- und Nacherbschaft liegt in der Praxis weniger in der Gestaltungsberatung als im Umgang mit privatschriftlichen Testamenten, die oft – ohne dass die Erblasser es wussten – Vor- und Nacherbschaft mit Bedingungen ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VIII. Vermeintlicher Testamentsvollstrecker

Rz. 39 Hat der Testamentsvollstrecker das Amt angenommen und ist bereits tätig geworden, stellt sich dann aber die Rechtsunwirksamkeit seiner Ernennung heraus, ist seine Rechtsstellung fraglich. Im Einzelnen wird differenziert, ob die Anordnung des Erblassers von Anfang an unwirksam war oder das Amt nachträglich weggefallen ist. Rz. 40 Bei Unwirksamkeit von Anfang an handelt ...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / bb) Testamentsvollstreckung

Rz. 20 Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft wird mit einer Dauertestamentsvollstreckung gem. § 2209 S. 1 BGB kombiniert. Dadurch soll verhindert werden, dass der Sozialleistungsträger Zugriff auf die Vorerbschaft und deren Erträge nimmt. Nur mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft alleine würde dieses Ziel nicht erreicht. Ohne die Verwaltungsvollstreckung würden d...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Zeittaktklausel

Rz. 72 Der Rechtsanwalt muss für eine transparente Abrechnung mit dem Mandanten eine Zeiteinheit festgelegen, nach der im Einzelfall abgerechnet werden soll. Bei einer Abrechnung nach Stunden sollte festgelegt werden, wie viele Minuten eine Stunde als Abrechnungseinheit besitzt und welche Zeiteinheit berechnet werden soll, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts unter einer Stu...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / b) Verpflichtung des Erben zur Einwilligung gem. § 2206 Abs. 2 BGB

Rz. 225 § 2206 BGB gibt dem Testamentsvollstrecker die Möglichkeit, sein Haftungsrisiko nach § 2219 BGB zu minimieren, indem er bereits während, d.h. vor Abschluss seiner Amtstätigkeit, gerichtlich klären lässt, ob die von ihm durchzuführende oder bereits durchgeführte Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. In zahlreichen Fällen wird zweifelhaft sein, ob der Testame...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Pflicht zur Anhörung der Erben

Rz. 185 Bevor der Teilungsplan durchgeführt werden kann, hat der Testamentsvollstrecker nach § 2204 Abs. 2 BGB die Erben zu hören. Vernünftigerweise hat die Anhörung bereits vor der endgültigen Planaufstellung zu erfolgen. Die Anhörungspflicht besteht gegenüber denjenigen Erben, die von der Auseinandersetzung tatsächlich betroffen sind. Für abwesende, ungeborene und – falls ...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 3. Einräumung des Bezugsrechts; Verhinderungsmöglichkeiten der Erben

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / M. Muster: Pflichtteilsverzichtsvereinbarung

Rz. 96 Der den Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsansprüche umfassende Verzicht ist unschwer zu formulieren.[216] Die Erklärung muss gem. § 2348 BGB (entsprechend) notariell beurkundet werden. Der Notar sollte darauf hinweisen, dass allein durch die Vereinbarung das gesetzliche Erbrecht nicht beeinträchtigt wird. Rz. 97 Ein Erbverzicht wird beim Geburtsstandesamt ...mehr

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Anhang 3

3. Klausur: Einstweiliger Rechtsschutz[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 90 Minuten Sachverhalt: Ein in Zugewinngemeinschaft lebendes Ehepaar setzt sich in zwei Einzeltestamenten gegenseitig zu Alleinerben des gesamten Vermögens ein. Der einzige Abkömmling, die Tochter T, soll nur den Pflichtteil erhalten. Die in München lebende Mutter M verstirbt zue...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Der Verlust von EK-ersetzenden Darlehen und § 8b Abs 3 KStG, DStR 2002, 1202; Buchna/Sombrowski, Aufwendungen mit EK-Ersatzcharakter als nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs 3 KStG nF, DB 2004, 1956; Scheipers/Kowallik, Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs 3 KStG bei der Veräußerung direkt gehaltener Beteiligungen durch beschr Stpfl, IWB F 3 G...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / II. Aufhebung

Rz. 58 Sowohl der Erbverzicht als auch der Pflichtteilsverzicht können zu Lebzeiten der Vertragsparteien ohne weiteres einvernehmlich, vertraglich mit notarieller Beurkundung aufgehoben werden, §§ 2351, 2348 BGB.[107] Die Aufhebung des Erbverzichts ist ebenfalls ein abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft.[108] Sie kann auch in dem Vertrag vorbehalten werden.[109] Rz. 5...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / 11. Allgemeine Stellungnahme zu den Gestaltungsvorschlägen

Rz. 102 Insgesamt lässt sich sagen, dass aufgrund der aufgezeigten Grenzen bei der Abfassung des Behindertentestaments äußerste Sorgfalt geboten ist. Dabei ist insbesondere auf die Besonderheiten des Einzelfalles noch mehr als sonst einzugehen. Rz. 103 Behindertengerechte Testamentskonstruktionen stehen stets im Brennpunkt der Diskussionsfelder Sittenwidrigkeit und Nachrangpr...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / III. Unternehmertestament vs. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Rz. 9 Das Unternehmertestament sollte idealerweise nicht dazu dienen, das Unternehmen auf die Nachfolger zu übertragen. Vielmehr sollte das Unternehmertestament die zu Lebzeiten bereits erfolgte Nachfolge lediglich ergänzen und abrunden. Darüber hinaus dient es vor allem als Notfalllösung für den Fall eines überraschenden und unerwarteten Ablebens des Unternehmers (bspw. auf...mehr

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ZErb 12/2023, Zur Anhörung ... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1) ist Eigentümer eines Grundstücks in B.-[…], welches im Grundbuch des AG Bremen, Vorstadt R, Bl. eingetragen ist. Die Eigentümerstellung hat er aufgrund Erbfolge als befreiter Vorerbe eine Erbschaft seiner Mutter […] erlangt. In Abteilung II des Grundbuchs ist vermerkt, dass Nacherbfolge sowie Ersatznacherbfolge angeordnet ist. Nacherben des Beteiligten...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / e) §§ 2104, 2105 BGB i.V.m. §§ 2065 Abs. 2, 2066, 2069, 2085, 2142 Abs. 2 BGB

Rz. 13 § 2104 BGB regelt die sog. konstruktive Nacherbfolge. Voraussetzung ist, dass der Erblasser zwar eindeutig festgelegt hat, dass sein Erbe nur Vorerbe sein soll, es jedoch unterließ, einen Nacherben zu bestimmen. Hauptanwendungsbereich ist wohl der Fall, dass der Erblasser zu Lebzeiten im Testament den Nacherben ersatzlos streicht. Bei eigenhändigen Testamenten sind Re...mehr